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Fahren ohne Führerschein oder Fahrerlaubnis – Das sind die Folgen

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Autofahren ohne Fahrerlaubnis: Das ist kein Kavaliersdelikt!

Fahren ohne Fahrerlaubnis? Das ist verboten!
Fahren ohne Fahrerlaubnis? Das ist verboten!

Junge Autofahrer sind meist stolz auf ihren Schein. Die kleine Plastikkarte beweist eindeutig, dass sie ein bestimmtes Kfz auf den Straßen führen dürfen. In Erinnerung an vergangene Zeiten, in denen der Führerschein noch aus einem großformatigen Papierheftchen bestand, hat sich in Deutschland der Begriff „Lappen“ etabliert.

Doch droht nur ein Bußgeld oder mehr, wenn Sie führerscheinlos fahren? Was ist der Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis und hat das Fahren ohne Führerschein in Flensburg Konsequenzen? Antworten darauf finden Sie im folgenden Artikel.

FAQ: Fahren ohne Führerschein

Welche Strafe droht beim Fahren ohne Führerschein?

Laut § 4 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) müssen Kraftfahrer bei jeder Fahrt einen gültigen Führerschein vorweisen können. Werden Sie bei einer Polizeikontrolle ohne das Dokument erwischt, leisten Sie sich eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen.

Ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Ordnungswidrigkeit?

Nein, dabei handelt es sich um eine Straftat. Liegt keine Fahrerlaubnis vor, dürfen Sie nicht mit einem Kfz am Straßenverkehr teilnehmen.

Wie wird das Fahren ohne Fahrerlaubnis sanktioniert?

Gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) wird das Fahren ohne Fahrerlaubnis mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet.

„Gefahren ohne Führerschein“ hat für den Ottonormalverbraucher häufig drei verschiedene Bedeutungen:

  • Das Fühererscheindokument nicht mitgeführt
  • Gefahren, obwohl der Schein vorläufig entzogen wurde (Fahrverbot)
  • Ohne Fahrerlaubnis gefahren

Das Verkehrsrecht wertet diese drei Bedeutungen jedoch als unterschiedliche Tatbestände. Die entsprechenden Ahndungen unterscheiden sich extrem und reichen vom 10-Euro-Verwarngeld bis zur Haftstrafe. Je nach Umstand handelt es sich beim Fahren ohne gültigen Führerschein um eine Verkehrsstraftat, nicht um eine Ordnungswidrigkeit.

Dieser Ratgeber geht auf diese drei Delikte ein und erklärt jeweils, welche Konsequenzen für den Fahrer drohen. Zusätzliches Wissen, Tipps und Informationen rund um den “Lappen” und die Fahrerlaubnis finden Sie in diesem Artikel ebenfalls.

Ohne Führerscheindokument gefahren: Schein zuhause vergessen?

Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle möchten Polizeibeamte in der Regel immer einen Blick auf Ihren Führerschein und Ihre Fahrzeugpapiere werfen. Sie sind gemäß § 4 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) verpflichtet, Ihren „Lappen“ mitzuführen:

Der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

Zeigen Sie den Führerschein bei einer Polizeikontrolle nicht vor, droht laut Bußgeldkatalog 2024 ein Bußgeld von 10 Euro. Beachten Sie, dass die Beamten das Originaldokument sehen möchten – Kopien reichen nicht aus.

Ohne Führerschein Auto zu fahren, bringt Ihnen in diesem Zusammenhang eine überschaubare Strafzahlung ein.

Manche Anwälte raten dazu, den “Lappen” grundsätzlich nicht mitzuführen. Doch weshalb? Stellen die Beamten fest, dass Sie das Dokument nicht dabei haben, fällt für Sie ein geringes Bußgeld an.

Polizeibeamte dürfen den Schein jedoch bei einem starken Verdacht auf Drogen (etwa, weil Sie gerötete Augen haben usw.) beschlagnahmen. Sie bekommen Ihn erst wieder, wenn der Bluttest negativ ausfällt. Die Untersuchung nimmt nicht selten mehrere Wochen in Anspruch – während dieser Zeit, müssen Sie auf Ihr Auto verzichten – egal ob Sie schuldig sind oder nicht.

Doch hier gilt die Devise: „Was nicht da ist, kann nicht weggenommen werden“. Führen Sie Ihr Führerscheindokument nicht mit sich, kann es nicht unmittelbar eingezogen werden. Zur Konfiszierung ist in diesem Fall ein weiterer Schritt notwendig: Die Staatsanwaltschaft müsste eine Einbeziehung genehmigen. Dadurch gewinnen Sie etwas Zeit.

Auto fahren trotz Fahrverbot

Fahren trotz Fahrverbot? Strafen folgen.
Fahren trotz Fahrverbot? Strafen folgen.

Die Strafe für das Führen eines Autos im Falle eines Fahrverbots fällt deutlich schwerer als eine Strafzahlung von 10 Euro aus. Ein Fahrverbot wird für ein, zwei oder drei Monate in Folge schwerwiegender Verstöße verhangen. Grundsätzlich gilt: Delikte, die laut Bußgeldkatalog 2024 mit mindestens 2 Punkten bestraft werden, haben ein Fahrverbot zur Folge. Dazu zählen unter anderem:

  • Alkohol- und Drogendelikte
  • Qualifizierte Rotlichtverstöße
  • Grobe Geschwindigkeitsüberschreitungen

Sie stellen fest, dass diese Strafe insbesondere bei Verstößen, die den Straßenverkehr und dessen Teilnehmer besonders gefährden. Hier greift die verkehrserzieherische Intention des Verkehrsrechts. Beim Fahrverbot müssen Sie Ihr Führerscheindokument bei der zuständigen Behörde abgeben.

In puncto Autofahren ohne Führerschein geht die Strafe also in diesem Kontext über ein Bußgeld hinaus. Dieses Vergehen wird als Straftat gemäß § 21 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) gewertet.

Ihnen drohen also eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine entsprechende Geldstrafe. Es handelt sich also nicht um ein Kavaliersdelikt!

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten?

Die Betonung, dass es sich beim Autofahren ohne Schein um eine Verkehrsstraftat handelt, bekommt Ihre Bedeutung erst, wenn die Unterscheidung zur Ordnungswidrigkeit klar wird. Ordnungdswidrigkeiten sind im Ordnungwidrigkeitengesetz festgehalten, sie werden meist mit einem Bußgeld bestraft. Verkehrsstraftaten hingegen stellen eine besondere Gefährdung des Straßenverkehrs und Anderer dar. Sie werden deutlich strenger geahndet. Wird der Verstoß als Verbrechen gewertet, sind Sie anschließend vorbestraft!

Ist ein Vergehen sowohl Straftat als auch Ordnungswidrigkeit, hat die Bestrafung gemäß Strafgesetz Vorrang. Der Verstoß kann nicht zwei Mal bestraft werden (einmal als Ordnungswidrigkeit, einmal als Straftat).

Beachten Sie, dass das Fahrverbot in der Regel alle Kraftfahrzeuge des Straßenverkehrs betrifft – auch jene, die führerscheinfrei geführt werden dürfen! Im Fahrverbot dürfen Sie also auch kein Mofa oder führerscheinfreies Auto fahren.

Vom Einzelfall abhängig steht es den Behörden frei, für die Dauer des Verbotes jedoch einen Ersatzführerschein auszustellen, mit welchem Sie bestimmte Fahrzeuge führen dürfen. So kann es auch passieren, dass ein Fahrverbot beispielsweise für Lkw und Pkw gilt, Sie aber dennoch auf Leichtmotorrädern am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.

Bevor Sie sich im Fahrverbot hinter das Steuer setzen: Sie dürfen den Beginn des Fahrverbots verschieben, wenn Sie als sogenannter Ersttäter zum ersten Mal ein Fahrverbot bekommen. So können Sie das Verbot auf einen günstigen Zeitpunkt legen.

In wenigen Fällen lässt sich die Strafe auch durch ein höheres Bußgeld ausgleichen. Dies ist allerdings nur mit der Hilfe eines Anwalts möglich und greift auch nur, wenn die Abgabe des Führerscheins für Sie existenzbedrohend ist.

Fahren ohne Fahrerlaubnis: Die Strafe ist hoch

Inwiefern unterscheidet sich dieses Vergehen vom Fahrzeugführen ohne Führerscheindokument? Die Begriffe „Führerschein und Fahrerlaubnis“ werden oft synonym gebraucht. Ein feiner, doch bedeutender Unterschied trennt die beiden jedoch voneinander. Im Verkehrsrecht ist die Unterscheidung von großer Relevanz.

Führerscheindokument und Fahrerlaubnis

Die Strafe bei "Fahren ohne Führerschein" entscheidet sich im Einzelfall.
Die Strafe bei “Fahren ohne Führerschein” entscheidet sich im Einzelfall.

Einfach gesagt bezeichnet der Terminus der Fahrerlaubnis die allgemeine Berechtigung, ein Kfz im Straßenverkehr zu führen. Diese Erlaubnis ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Sie bekommen sie beispielsweise nur, wenn sich Ihr Hauptwohnsitz in Deutschland befindet und Sie einen Sehtest absolviert haben.

Der Führerschein hingegen ist das Dokument, auf welchem diese Berechtigung vermerkt ist. Zusätzlich enthält das Führerscheindokument spezifische Beschränkungen und Voraussetzungen zum Führen der Kfz. So steht etwa darin, ob Sie eine Brille zum Führen eines Fahrzeugs benötigen. Sitzen Sie ohne diese hinter dem Steuer, folgen Ahndungen.

Beim Fahrverbot wird das Dokument eingezogen: Sie dürfen nicht fahren, verlieren dabei aber keinesfalls Ihre allgemeine Erlaubnis. Letztere ist für den Zeitraum von ein, zwei oder drei Monaten lediglich suspendiert. Beim Fahrerlaubnisentzug sieht es allerdings anders aus.

Ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren: Es droht eine Haftstrafe!

Das Führen eines Fahrzeugs ohne Fahrerlaubnis ist in zwei Szenarien denkbar. Entweder haben Sie die Fahrerlaubnis niemals erworben, oder Sie ist Ihnen entzogen worden.

Sie erlangen die Fahrerlaubnis, in dem Sie die Fahrprüfung der Fahrschule bestehen. Damit belegen Sie, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen und in der Lage sind, ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu manövrieren. Ohne eine Prüfung abzulegen bekommen Sie also keine Fahrerlaubnis.

Der Führerschein wird anschließend ausgestellt und dient als Nachweis.

Ohne Fahrerlaubnis gefahren? Dafür drohen Strafen.
Ohne Fahrerlaubnis gefahren? Dafür drohen Strafen.

Sie können die Fahrerlaubnis aber zu einem späteren Zeitpunkt auch verlieren. Das führerscheinlose Führen eines Kfz während eines Fahrverbotes kann unter anderem dazu führen. Auch wenn Sie 8 Punkte auf dem Flensburger Konto angesammelt haben, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Besonders schwere Delikte wie eine unterlassene Hilfeleistung oder das Autofahren im Vollrausch können ebenfalls zum Entzug der Berechtigung führen.

Beim Fahrerlaubnisentzug verlieren Sie alle Führerscheinklassen mindestens sechs Monate lang. Die Sperrfrist kann aber auch länger dauern. Erst danach dürfen Sie eine Neubeantragung vornehmen. Doch wie sieht es in der Zwischenzeit aus? Welche Strafe droht, wenn Sie ohne Fahrerlaubnis fahren?

Dieser Tatbestand stellt im Recht eine Straftat dar – auch hier greift der § 21 StVG. Deshalb folgt entweder eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

Was darf man ohne Führerschein fahren?

Nicht jeder möchte einen Schein machen. Anderen Fahrern ist die Fahrerlaubnis entzogen wurden. In diesen Fällen darf dennoch am Straßenverkehr teilgenommen werden. Allerdings gilt dies nur für wenige Kfz.

Diese Ausnahmen sind in § 4 Absatz 1 der FeV definiert. Folgende Fahrzeuge dürfen Sie ohne Führerschein führen – ohne eine Strafe zu riskieren:

  • Fahrräder mit Hilfsmotor und Mofas. Hier gilt aber die Bedingung, dass das Fahrzeug ob seiner Bauart eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h erreichen kann. Zudem muss das Rad einsitzig sein – ein Kindersitz darf jedoch zusätzlich angebracht werden.
  • Mobilitätshilfen. Ein zweispuriges Kfz gilt als Mobilitätshilfe, wenn es nicht breiter als 70 cm ist, über eine Plattform als Standfläche für den Fahrer verfügt, eine Haltestange hat, mit welcher der Fahrer durch Schwerpunktverlagerung bremsen, beschleunigen und lenken kann, über eine Energievorratsanzeige verfügt und den entsprechenden Richtlinien verfügt (Siehe auch § 1 Absatz 1 der Mobilitätshilfenverordnung). Zudem muss das Kfz elektrisch angetrieben sein und höchstens 20 km/h Geschwindigkeit erreichen.
  • Motorisierte Krankenfahrstühle. Gemäß FeV sind dies „einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, einer Leermasse von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien jedoch ohne Fahrer, einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h und einer Breite über alles von maximal 110 cm“.
  • Zugmaschinen, die für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind (bauartbedingte Maximalgeschwindigkeit: 6 km/h)
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler sowie andere Flurförderzeuge (bauartbedingte Maximalgeschwindigkeit: 6 km/h)

Bedenken Sie: Diese Kfz dürfen Sie ohne Fahrerlaubnis führen – liegt hingegen ein Fahrverbot vor, könnte auch dies untersagt sein. Es liegt im Ermessen des Richters, ob das Verbot für alle Kfz im Straßenverkehr gilt. Er kann das Verbot auf bestimmte Klassen beschränken. Dies geschieht meist, wenn Sie die Notwendigkeit begründen, mobil zu sein. Ein Anwalt bietet in diesen Fällen eine große Hilfe.

Droht immer die gleiche Strafe für das Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Fahren ohne Fahrerlaubnis? Die Polizei versteht dabei keinen Spaß!
Fahren ohne Fahrerlaubnis? Die Polizei versteht dabei keinen Spaß!

Bewegen Sie ein Kfz ohne Fahrerlaubnis im Straßenverkehr, stellen Sie eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar.

Entweder besaßen Sie niemals eine Fahrerlaubnis und haben folglich nie gelernt, sich angemessen im Verkehr zu bewegen; oder Sie verloren die Erlaubnis aufgrund schwerer und gefährdender Verstöße.

Deshalb fällt die Strafe für das Führen eines Fahrzeugs ohne entsprechende Erlaubnis so hoch aus. Doch wie sieht es aus, wenn sich der Fahrer seines Fehlers nicht bewusst war?

Dieser Umstand dürfte nur selten vorkommen – etwa, wenn die Dauer der Sperrfrist falsch verstanden wurde oder der Betroffene nicht wusste, dass er im Fahrverbot gar kein Kfz führen darf.

In diesen Fällen nutzt das Recht den Begriff der Fahrlässigkeit. Meist fallen die Strafen bei fahrlässigen Handlungen geringer aus als bei vorsätzlichen Handlungen. So auch im Fall des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Gemäß § 21 Absatz 2 FeV droht bei Fahrlässigkeit eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder alternativ eine Geldstrafe. Diese darf aber maximal 180 Tagessätze betragen.

Dieselbe Bestrafung droht Fahrern, deren Führerscheindokument zu Beweiszwecken sichergestellt oder beschlagnahmt wurde.

Fahrer oder Halter?

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird bestraft.
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird bestraft.

Nicht nur dem Fahrer drohen beim Autofahren ohne Fahrerlaubnis Ahndungen. Fahrzeughalter, die Ihr Kfz wissentlich in die Hände von Fahrern geben, die über keine gültige Erlaubnis zum Autofahren verfügen, bleiben nicht ungestraft. Es ist dabei unerheblich, ob sie die Benutzung des Wagens lediglich zulassen oder sogar anordnen.

Dem Halter droht exakt dieselbe Bestrafung wie dem Fahrer: Eine maximal einjährige Freiheitstrafe oder eine entsprechende Strafzahlung. Als Autohalter sind Sie für den Einsatz Ihres Pkw verantwortlich: Auch hier schützt Unwissenheit vor Strafe nicht. Wenn Sie nicht wissen, dass der Fahrer keinen gültiges Dokument besitzt, folgt eine höchstens sechsmonatige Haft oder eine Geldstrafe, welche maximal 180 Tagessätze beträgt. Auch in diesem Fall greift also die Fahrlässigkeitsregelung.

Und was passiert mit dem Auto? Das Verkehrsrecht versteht keinen Spaß mit führerscheinlosen Fahrern. Es ermächtigt die Richter dazu, dass Fahrzeug des Täters einzubeziehen. Dies folgt aber nicht zwangsweise, sondern wird von den Richtern im Einzelfall entschieden. Bei Wiederholungstätern und vorsätzlichen Taten stellt diese Maßnahme unter Umständen die einzige Möglichkeit dar, das Fahrverbot bzw. den Entzug der Fahrerlaubnis durchzusetzen.

Durch das Verkehrsrecht haben die zuständigen Behörden eine Auswahl an möglichen Ahndungen zur Hand um zu verhindern, dass Fahrer ohne Fahrerlaubnis Kfz im Straßenverkehr führen. Dabei bleibt genug Spielraum, um die jeweilige Ahndung an den Einzelfall anzupassen.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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241 Kommentare

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  1. Daniel
    Am 18. Mai 2018 um 15:48

    Hallo, ich musste vor ca 4 Jahren meinen Führerschein abgeben weil ich nach zu schnellem fahren nicht zur mpu gegangen bin. Heute bin ich beim Fahren erwischt worden. Was kann mir passieren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juni 2018 um 14:01

      Hallo Daniel,

      wer ohne gültige Fahrerlaubnis Auto fährt, dem droht unter Umständen sogar eine Haftstrafe. Wir empfehlen Ihnen daher, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu kontaktieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Jürgen
    Am 18. Mai 2018 um 10:36

    Hallo,
    Ich werde kommenden Freitag die praktische Prüfung der klasse A1 machen….
    Besitze bereits die klasse CE.
    Der Prüfer händigt mir nach bestandener Prüfung eine Prüfbescheinigung aus mit dieser ich den Führerschein bzw. Vorläufigen auf der Führerscheinstelle abholen kann .

    Was kann im schlimmsten Fall passieren wenn ich mit der Prüfbescheinigung fahre und werde von der Polizei angehalten.

    Grund meiner Frage ist…..
    Die Führerscheinstelle hat nach meiner Prüfung bereits geschlossen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juni 2018 um 12:13

      Hallo Jürgen,

      haben Sie die Prüfbescheinigung abgelegt, aber Führen einen entsprechenden Nachweis nicht mit, kostet das im Regelfall 10 Euro.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. wowa
    Am 14. Mai 2018 um 23:23

    Hallo ich wurde beim ersten mal mit 0,52 promille erwischt und jetzt beim zweiten mal mit 1,12 beim pusten blutwerte sind noch nicht bekannt. welche strafe erwartet mich ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Juni 2018 um 14:32

      Hallo wowa,

      wenn es bei den 1,12 Promille bleibt, bedeutet dies in der Regel den Entzug der Fahrerlaubnis. Hier können Sie sich weitergehend informieren: https://www.bussgeldkatalog.org/alkohol-drogen/

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Dennis
    Am 29. April 2018 um 14:41

    Bach fehlgeschlagener MPU muss ich meinen Führerschein abgeben und ein Jahr lang Drogen-Abstinenz nachweisen und anschließend erneut eine MPU machen um meinen Führerschein wiederzuerlangen.
    Was würde auf mich zu kommen wenn ich mich während dieser Zeit trotzdem hinters Steuer setze und erwischt werde?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 12:57

      Hallo Dennis,

      in diesem Fall müssten Sie mit erhöhten Sanktionen rechnen. Sogar eine Haftstrafe ist möglich, wenn Sie ohne gültige Fahrerlaubnis ein Kfz führen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Daniel
    Am 28. April 2018 um 7:16

    Hallo,
    Einer Freund (17) von mir ist ohne Führerschein dazu leicht alkoholisiert nachts an ein parkendes Auto gefahren.
    Jetzt wird er natürlich vom Staat angeklag.
    Ich wollte wissen, was er nun für Folgen daraus ziehen muss.
    Also bekommt er dann eine Führerscheinsperre, Sozialatzkden… usw.?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 11:35

      Hallo Daniel,

      ein hohes Bußgeld und Punkte in Flensburg erwarten ihn mit hoher Wahrscheinlichkeit. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis kann zudem eine hohe Geld- bzw. Haftstrafe zur Folge haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Anonym
    Am 21. April 2018 um 11:20

    Guten Tag, mein Mann hat keine Fahrerlaubnis und wurde mit meinem Fahrzeug geblitzt. Selbstverständlich ohne mein Wissen. Er hat mir erklärt das sein Freund mit ihm gefahren ist ihn aber dann sitzen lassen hat und ihn nicht wieder heim gefahren hat. Dadurch das ich einen Termin hatte und habe gesehen das mein Auto nicht da ist hab ich totalen Stress gemacht bei meinem Mann da ich ein wirklich wichtigen Termin hatte und er mir nicht Bescheid gegeben hat. Darauf hin ist er dann eingestiegen und ist nachhause gefahren und wurde dabei geblitzt. Das Thema war dann erst mal zu Ende da ich erst mit dem schreiben wusste das er gefahren ist. Musste eine Zeugenaussagen machen wer das Fahrzeug gefahren ist. Ich habe von meinem Zeugnissverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Nun kam die Polizei und es wurde direkt nach meinem Mann gefragt. (Also gehe ich stark davon aus das sie sich sicher sind wer gefahren ist). Er hat heute einen Termin bei der Polizei und ich meine er soll einfach zu geben das er es war und es so schildern wie er es bei mir getan hat und ihm aus Dummheit nichts anderes eingefallen ist um Stress zu Hause zu vermeiden. Und natürlich einsichtig ist über die Tat. Das grösste Problem ist aber das er vor 4jahren schon mal erwischt worden ist und eine Geldstrafe bekommen hat. Wie hoch wäre die wahrscheinlichkeit um von einer Haftstrafe abzusehen? Wäre es sinnvoller wenn er seine Aussage verweigert? Und vorallem was kommt auf mich zu da ich noch in der Probezeit bin und ich wirklich am verzweifeln bin. Vielen Dank schon mal über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 8:31

      Hallo Anonym,
      leider dürfen wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis kann mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden. Wie Sie letztere möglicherweise abwenden können, besprechen Sie am besten mit einem Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Tony
    Am 16. April 2018 um 7:32

    Hallo bin in der Probe zeit mehrfach geblitzt worden und musste aufbausemar machen habe denn nicht gemacht und dann musste ich denn Führerschein abgeben dannn musste ich erneuert alles vorweisen wie erste Hilfe seh Test Führungszeugnis habe das auch nicht gemacht ja dann bin ich ohne führschein gefahren was kann jetz auf mich zu kommen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Mai 2018 um 12:20

      Hallo Tony,

      Sie sind ohne Fahrerlaubnis gefahren – die Strafe hierfür fällt je nach Umständen anders aus, Sie müssen sich jedoch auf eine strenge Ahndung einstellen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Marvin
    Am 14. April 2018 um 9:02

    Hallo mein Vater hat vor 10 Jahren seinen Führerschein verloren bzw eine Sperre von 10 Jahren erhalten. Er wurde jetzt 2 mal ohne erwischt die erste Strafe betrug 1500 Euro wie hoch kann die 2te ausfallen ?

    • Chris
      Am 1. November 2018 um 14:51

      Hey Marvin, ist dabei jetzt schon was raus gekommen ? mich würde ähnliches erwarten, ich frage also aus persönlichem anliegen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Mai 2018 um 10:12

      Hallo Marvin,

      dies wird vom Gericht entschieden. Da es sich bereits um die zweite Straftat dieser Art handelt, ist mit härteren Sanktionen zu rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Rainer
    Am 12. April 2018 um 11:11

    Hallo,

    ich habe den alten Führerschein Klasse 3 der wurde vor Jahren erneuert auf den Karten Führerschein darf ich
    jetzt noch 7,5t fahren oder muss ich ab 50zig die Arztliche Bescheinigung einholen und die Fahrerlaubniss neu Beantragen?

    Wäre das dann auch Fahren ohne Fahrerlaubniss.?

    Gruß Rainer

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Mai 2018 um 10:22

      Hallo Rainer,

      ab dem 50. Lebensjahr muss der Führerschein C1 alle fünf Jahre verlängert werden (inkl. ärztliches Zeugnis). Tun Sie das nicht, zählt dies als „Fahren ohne Fahrerlaubnis“.Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Führerscheinstelle.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  10. Ildiko
    Am 12. April 2018 um 11:04

    Hallo, mein Sohn arbeitet in Deutschland, aber er hat in Ungarn seinen Führerschein gemacht. Mehr mal hat ihn der Polizei kontrolliert. Es war immer alles in Ordnung. Einmal hat er Alkohol getrunken und er ist mit seinem Auto für einen Zaun gestossen. Der Polizei hat ihn mit Geld und an einen Jahr Führerschein Einziehung gestrafft. Wenn diese Straff abgelaufen hat, er wollte seinen Führerschein zurück bitten, (er hat zurückbekommen seinen ungarischen Führerschein), aber auf Zulassungstelle einen Beamten hat ihm gesagt, diese Führerschein hat in Deutschland nicht gültig, weil er nicht in Ungarn gelebt hat, als er den Führerschein gemacht hat. Was kann mein Sohn machen? Sein Wohnort war in Ungarn in dieser Zeit. Er hat in Deutschland gearbeitet, aber er hat offizeiele Wohnort war in Ungarn. Bitte antworten Sie mir! Danke.Ildiko

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Mai 2018 um 10:10

      Hallo Ildiko,

      EU-Staaten dürfen unter bestimmten Umständen (z.B. nach einem Verkehrsverstoß) einen ausländischen Führerschein für ungültig erklären. Da wir allerdings keine kostenlose Rechtsberatung anbieten dürfen, lassen Sie sich in Ihrem konkreten Fall bitte von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Nanni
    Am 11. April 2018 um 15:38

    Mir ist ein 17jähriger ins Auto gefahren hatte natürlich keinen Führeschein. Der Halter des Fahrzeugs saß mit im Auto.
    Die gegnerische Versicherung will nicht zahlen und beruft sich auf § 117 Abs 3.S 2 VVG
    Sie wäre leistungsfrei und meine Kaskoversicherung müsste das übernehmen.
    Ich muss aber nun die Anwaltskosten und die Selbstbeteiligung bezahlen.
    Ist der Halter des Fahrzeugs nicht verpflichtet dafür auf zu kommen? Wenn er zugelassen hat, das der 17j. das Auto fährt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Mai 2018 um 11:09

      Hallo Nanni,

      laut § 117 Abs. 3 S. 2 VVG gilt für Versicherer Folgendes: “Er ist leistungsfrei, soweit der Dritte Ersatz seines Schadens von einem anderen Schadensversicherer oder von einem Sozialversicherungsträger erlangen kann.” Wie es sich in Ihrem Fall verhält, kann am besten ein Anwalt für Verkehrsrecht beurteilen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Robin
    Am 9. April 2018 um 16:17

    Hallo,
    wie sieht denn folgendes Szenario aus:
    Ich hatte im Januar 2013 den Führerschein entzogen bekommen und hatte eine Sperrfrist bist August 2013.
    Ich bin aber im September 2013 nach Frankreich umgezogen und hatte dann später (2014) danach bei der deutschen Fahrerlaubnisbehöre, bei der ich auch meinen Führerschein zum erstenmal bekommen habe, meine Fahrerlaubins neu beantragt. Diese stellte mir ein Schreiben aus, mit folgendem Auszug:

    “Die Prüfung des Antrages führte zu dem Ergebnis, dass die hiesige Fahrerlaubnisbehöre keine Bedenken an Ihrer Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen hat. Somit wird Ihnen ab sofort die Erlaubnis, in Deutschland ein Kraftfahrzeug der Klassen AM, B, L zu führen, wieder erteilt. Ein deutscher Kartenführerschein kann Ihnen nicht ausgehändigt werden, da Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz nicht in Deutschland, sondern in Frankreich haben.”

    Hätte ich dann mit diesem Dokument damals ein Kraftfahrzeug in Deutschland führen dürfen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Mai 2018 um 10:52

      Hallo Robin,

      in der Regel nicht. Schließlich handelt es sich dabei um eine Einschätzung Ihrer Fahrtüchtigkeit und nicht um ein offizielles Dokument wie den Führerschein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Elis
    Am 7. April 2018 um 20:07

    Hallo habe eine frage mein mann hat eine kleinen unfall verursacht ist nichts passiert. Aber polizei ist gekommen und er hatte drogen genommen sie haben es von sein geruch gemerkt und haben ihm mitgenommen um bulut abzunehmen.Er hat ein führerschein aus der Türkei hier ist es nicht mehr gültig da er schon über 1 jahr in Deutschland ist und hier angemeldet ist. Was erwartet uns ? Noch was der wagen gehört mein Vater. :( wird er alles erfahren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Mai 2018 um 15:17

      Hallo Elis,

      leider dürfen wir Ihnen keine Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt kann Ihnen aber sicherlich weiterhelfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Robert
    Am 31. März 2018 um 2:46

    Schönen guten Abend,

    leider war ich heute als Halter eines Fahrzeuges etwas Verantwortungslos und habe eine Freundin ein kleines Stück fahren lassen. Die besagte Freundin hat aber keine Fahrerlaubnis (auch noch nie gehabt) und wie das es so ist wurden wir erwischt.

    Mir ist bewusst das es sich hier um eine Straftat handelt und die Ahndungen “von bis” gehen.

    Wir sind beide polizeilich absolut unbekannt und dies war nur eine einmalige und dumme Aktion.

    Was ist so allgemein die Durchschnittsstrafe hierfür, sowohl für den Fahrzeughalter und der unzulässigen Fahrerin?

    Ist wirklich mit einer Freiheitsstrafe zurechnen oder einer Geldstrafe? Und wenn wie hoch ist die durchschnittliche Geldstrafe?

    Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank

    Robert

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. April 2018 um 11:57

      Hallo Robert,

      sowohl Halter als auch Fahrer können gemäß § 21 Abs. 1 StVG mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden. Das genaue Strafmaß wird vom Gericht festgelegt, weshalb eine pauschale Antwort nicht möglich ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Nam
    Am 31. März 2018 um 1:44

    hallo, geehrte damen u herren,

    ich hoffe, dass sie mir weiterhelfen können. ganz genau exzakt dieses straftatbestand wird mir zur last gelegt:

    ich weiss, dass es fahrlaessig, wie moralisch und gesetztlich nicht richtig von mir war, fahren ohn fahrerlbns zum wiederholten mal begannen zu haben. nun ist mein kfz beschlagnahmt worden, doch 1 tag davor hatte ich das fahrzeug an meinen vater verkauft. und habe meine fahrsperre bzw fuehrerschein-entzug meinem vater verschwiegen.

    ungluecklicherweise wurde ich von der polizei am naechsten tag angehalten. (vom selben beamten, der mich vor 3-4 wochen wegen fahren ohne fuehrschn. ertappt hat) ich besitze einen tschechischen fuehrerschein, doch mein tschechisch. fuehrschn. wurde mir in einem anderen bundesland beschlagnahmt, wegen verdacht auf dokumentenfaelschung, doch ich habe meinen fuehrersch in der tsch.-republik rechtgemaeßt erworben. (6 monate wohnsitz u. dort gelebt) mein vater wusste wirklich nicht von meinem fuehrerschein-entzug, ich wollte mein pkw verkaufen und die gerichtskosten damit bezahlen. und hatte wirklich nicht mehr vor mit dem pkw zu fahren. was denken sie ueber dieses skurrile problem was ich hab. soll ich einen rechtsanwalt miteinbeziehen?? und soll ich eine schriftliche schilderung dem richter bzw staatsanwalt zusenden, um eine milderung und um eine freigabe des fahrzeugs zu bitten?? 15.000euro ist der wagen noch wert. es wuerde mein herz, seele und verstand ausrauben, wenn ich daran denke, wie hilftlos und traurig mein vater (eltern) werden wird. ich bitte einfach um ihre meinung, diese sache mal aus ihrer perspektive zu sehen und mir vlt auch noch mit vorteilhaftn ratschlaegen aushelfen könnten.

    wie hoch ist die wahrscheinlichkeit, dass der pkw versteigert oder zerschrottet wird und was kann ich rechtlich, sachlich oder menschlich noch hervorgehen?

    lg, bitte, ich trete auch zu einer haftstrafe an, kann ich mit dem richter auf eine vereinbarung aushandeln, womit ich das fahrzeug wieder ausgehaendigt bekomme??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. April 2018 um 11:52

      Hallo,

      uns ist es gesetzlich nicht erlaubt, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten. Aus diesem Grund müssen wir Sie an einen Anwalt für Verkehrsrecht verweisen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Lola
    Am 30. März 2018 um 16:49

    Hallo, ich hab mal eine Frage und zwar hab ich einen guten Freund der jetzt 25 Jahre alt ist
    Im Alter von 18/19 ist er Auto gefahren ohne Führerschein er ist auch 8 mal erwischt worden relativ in kürzester Zeit jetzt ist er verunsichert ob er überhaupt ein Führerschein machen kann da er eine Sperre bekam ich glaube bis zum 24/25 Lebensjahr
    Jetzt hat er Angst das wenn er ihn macht das der ihm weggenommen wird und wie lange bleibt das im Register bestehen wird das auch nach ner bestimmten Zeit quasi gelöscht wie die Punkte??????
    Vielen Dank im Voraus
    Und sorry wegen der Rechtsprechung und der Fehlender Punkt und Komma Setzung

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. April 2018 um 11:08

      Hallo Lola,

      Ihr Freund sollte sich zunächst bei der zuständigen Führerscheinstelle darüber informieren, ob, und wenn ja unter welchen Voraussetzungen, er einen Führerschein machen darf.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Stefanie
    Am 26. März 2018 um 21:25

    Ich bin vor 5 Jahren ohne führschein gefahren wurde erwicht uns musste nur strafe zahlen hab mich neu anmeldelet muss ich mpu machen? Kann das passieren

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. April 2018 um 9:07

      Hallo Stefanie,

      auch für das Fahren ohne Fahrerlaubnis kann eine MPU angeordnet werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. nina
    Am 24. März 2018 um 14:21

    mein partner wurde letztes jahr angehalten und wegen fahren ohne fahrerlaubnis geldstrafe + 1jahr sperre in september 2017 verurteilt.jetzt in februar wieder angehalten 2,11 promille + kokain im blut und ohne fahrerlaubnis mit was für eine träfe kann er rechnen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. April 2018 um 9:58

      Hallo Nina,

      das Fahren ohne Fahrerlaubnis stellt eine Straftat dar, die gemäß § 21 StVG mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft wird. Da es bereits die zweite Straftat dieser Art ist, muss Ihr Freund in der Regel mit einer härteren Strafe als zuvor rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Melanie1992
    Am 20. März 2018 um 16:37

    Hallo apo,

    Wie ist es denn bei dir ausgegangen ?.habe eknen ähnlichen fall😐

  20. Raaby
    Am 8. März 2018 um 4:35

    Hallo,

    Wie sieht den folgender Fall aus:

    Sagen wir mal ich besitze einen Führerschein nur für Auto. Und jetzt fahre ich mit einem Auf mich angemeldeten und Versichertem Motorrad.aber wie gesagt nur mit Auto Schein kein Motorrad Schein.

    Was sind min. Die Folgen und was max.

    Grüße Raaby

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. April 2018 um 12:26

      Hallo Raaby,

      wenn Sie ohne gültige Fahrerlaubnis fahren, drohen die Folgen, die Sie oben im Text nachlesen können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. harjit s.
    Am 22. Februar 2018 um 18:07

    guten tag
    meine koleggen eine mal ohne Fahrerlaubnis gefaren schön seit 2015 und er hat eine geld strafe schon gebezahlt jetzt ihr kann eine führerschein machen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. März 2018 um 16:52

      Hallo Harjit S.,

      ob Ihr Kollege den Führerschein machen kann, kann nur die zuständige Führerscheinstelle beantworten. In der Regel ist die Sperrfrist abgelaufen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  22. Kev
    Am 22. Februar 2018 um 0:04

    Im Falle eine Fahrverbotes von einem Monat, was ist die Folge wenn ich Tag 1 Monat plus 1 zum Polizeirevier fahre (!) um meinen Führerschein abzuholen?

    Ich darf legal fahren, bin nur nicht im Besitz meines Scheins.

    Danke.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. März 2018 um 9:44

      Hallo Kev,

      insofern Sie eine Fahrerlaubnis besitzen und nur den Führerschein nicht mitführen, fällt in der Regel eine Geldstrafe von 10 Euro an.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Carmen S.
    Am 17. Februar 2018 um 23:01

    Hallo,

    nach dem fast jedes Jahr wiederholenden Fahren ohne Führerschein, zuerst durch Fahrerflucht und dann stets ohne Führerschein erwischt, war die Sperrfrist doch mal vorbei 2015 und mein Bekannter hatte die Gelegenheit die MPU zu absolvieren. Alle Voruntersuchungen psychologische, gesundheitliche und andere Teilnahmen wurden in 2015 geleistet, bis er zur Teilnahme an der MPU mit 9x vorgeschriebenen Anwesenheitstagen den Vertrag einging. 1-3 Mal war er (zumind. mir gesagt) zum Betreuungsurs der TÜV Süd Pluspunkt gewesen und ich habe die lt. Vertrag anliegende Rechnung von 1000,00€ im Voraus komplett bezahlt. Doch dann kam ein Rückfall und ihn erwischten sie wieder mit einem Blitzer (Fahren ohne Führerschein). Nun blieb er bis zum Eingang des Anhörungs-Beschluss von der Polizei vom MPU Kurs fern ohne sich da abzumelden oder schriftlich zurückzutreten. Die nächste Sperrfrist war angesagt, so das Urteil 3-4 Monate später . Ich erläuterte die Situation halbes Jahr später mit einem Brief an die TÜV Süd Pluspunkt und bat um die Rückzahlung des Differenzbetrages. Aber bekam nie eine Antwort. Was meinen Bekannten erwartet ist ja klar, aber kann die TÜV Süd Pluspunkt die Teilnehmergebühr einfach einbehalten? Lt. Vertrag bei vorzeitigen Abbruch fällt nur eine Bearbeitungsgebühr von 66,00 EUR an. Ich habe mit Einschreiben und Nachweisen der Zahlung und dem Teilnehmer Vertrag eindeutige Beweise geliefert und den Geldbetrag eingefordert. Nichts. Was kann ich machen? Keiner kann mir dort telefonisch konkret eine Antwort geben. LG Carmen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. März 2018 um 17:36

      Hallo Carmen,

      bei Ihrem konkreten Problem müssten Sie sich an einen Anwalt wenden, der Sie hierzu beraten kann. Wir dürfen keine individuelle Rechtsberatung erteilen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Marco
    Am 3. Februar 2018 um 13:37

    Hallo, ich wohne seit 2004 in Italien. In meiner Arbeitserfahrung in Deutschland von 1994 bis 2004 war ich Kurier und während dieser Erfahrung wurde ich zuerst suspendiert und zog dann meine Lizenz zurück. Nach dem Rückzug wagte ich mich auch, ohne Führerschein zu fahren, leider. Kurz darauf, ohne auf die juristischen Ereignisse zu warten, kam ich nach Italien und kehrte nie nach Deutschland zurück. Ich würde gerne für einen kurzen Urlaub nach Deutschland zurückkehren. Denkst du, ich könnte auf meinem Konto gesucht werden oder noch Strafmaßnahmen erhalten? Was könnte ich riskieren zurückzukehren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Februar 2018 um 14:52

      Hallo Marco,

      bitte wenden Sie sich für eine Einschätzung an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Torsten K.
    Am 31. Januar 2018 um 22:55

    Guten Tag.
    Ich hätte da mal eine Frage. Mir ist es vor ein paar Tagen passiert. Mein Kollege fährt mit meinem Auto und wurden angehalten. Mein Kollege hat mir aber ein Tage zuvor sein Führerschein gezeigt. Dieser wie sich heraus stellte war gefälscht. Auf was muss ich mich da jetzt drauf einstellen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Februar 2018 um 15:28

      Hallo Torsten,

      lassen Sie sich am besten von einem Anwalt beraten. Wir dürfen keine Rechtsberatung erteilen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Yvonne
    Am 30. Januar 2018 um 20:34

    Hallo, ich würde gerne wissen was passieren würde, wenn man die praktische Prüfung mit Automatik gemacht hat und dann mit Schaltwagen kontrolliert werden würde? Straftat oder Ordnungswidrigkeit? Vielen Dank im voraus für die Antwort.
    Grüsse Yvonne

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Februar 2018 um 16:32

      Hallo Yvonne,

      dürfen Sie laut Führerschein nur Automatik-Wagen fahren, stellt das Fahren eines Fahrzeuges mit Schaltgetriebe eine Straftat gemäß § 21 StVG dar (Fahren ohne Fahrerlaubnis).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Wilfried
    Am 27. Januar 2018 um 23:54

    Guten abend
    Habe einen bekannten angezeigt wegen wiederholtem fahren ohne Fahrerlaubnis, wobei er auch in diversen Firmen LKW gefahren ist. Hierbei habe ich fünf verschiedene diverse Termine angegeben wo ich ihn gesehen habe.
    Kurz vorher hatte ich ihn bei der Polizei gemeldet das er das Federbein an seinem Fahrzeug ausgebaut und in den Kofferraum gelegt hat. Er wurde mit dem PKW angehalten mit seiner Partnerin samt Kinder und Enkel wobei der Enkel nicht entsprechend gesichert war. Außerdem war ein reifen ohne jegliches profil. Fahrzeug wurde stillgelegt es wurde festgestellt das er keine Fahrerlaubnis hatte.
    Eine weitere Person hat Ihn zwischenzeitlich auch noch mal angezeigt. Dann wurde er nochmal in einer Fahrzeugkontrolle erwischt mit dem Fahrzeug seiner Mutter das er seit der letzten Aktion regelmäßig benutzte. Er musste das Fahrzeug sofort stehen lassen.
    Ein paar Tage später habe ich noch ein paar Termine angegeben wo er ohne Fahrerlaubnis gefahren ist und wo er sogar einen bekannten gefahren hat
    Was erwartet so einen unbelehrbaren Fahrzeugführer

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Februar 2018 um 10:14

      Hallo Wilfried,

      genaue Sanktionen können wir grundsätzlich nicht einschätzen, da diese stets von den Umständen des Einzelfalls und auch der bearbeitenden Stelle abhängen. Ihr Bekannter wird sich jedoch auf ein Strafverfahren mit Punkten, einer hohen Geldbuße und auch einer Sperre einstellen müssen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  28. Mirko
    Am 25. Januar 2018 um 9:54

    Hallo in die Runde, meine Frage an euch. Nen Kumpel von mir ist mit einem Elektro Scooter auf dem Fußweg besoffen ohne Versicherung ( Kennzeichen ) ohne Fahrerlaubnis ohne Helm gefahren und würde im letzten Jahr erwischt von der Polizei. Welche Strafe erwartet Ihn jetzt vom Gericht. Dazu muss ich sagen, all seine Kumpels und Freunde haben Ihn darauf hingewiesen genau diese Dinge NICHT zu tun. ( ohne Helm, ohne Versicherungsschutz, ohne Mofaschein, besoffen, auf dem Fußweg zu fahren ) er ist 34 und keine 10 Jahre alt.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Februar 2018 um 11:02

      Hallo Mirko,

      Ihr Freund wird mit großer Wahrscheinlichkeit wegen “Fahren ohne Fahrerlaubnis” und zusätzlichem berauschten Fahren verurteilt. Genaue Sanktionen können wir grundsätzlich nicht voraussagen, da dies stets vom Einzelfall und auch von der entscheidenden Instanz abhängt. Er muss sich jedoch im Mindestens auf eine hohe Geldbuße, Punkte in Flensburg und eine Sperre einstellen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  29. bussgeldkatalog.org
    Am 23. Januar 2018 um 13:28

    Hallo Sabrina,

    das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat und kann mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden. Das Fahren ohne Fahrerkarte zieht ein Bußgeld von 250 Euro nach sich.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Hanz
    Am 19. Januar 2018 um 2:14

    Hallo,
    und zwar bin ich auf einem OBI-Parkplatz Auto gefahren ohne einen Führerschein zu besitzen.
    Mit welchen Strafen kann ich und der Fahrzeughalter rechnen? ( Beide Personen sind nicht vorbestraft oder Polizei bekannt )
    Im voraus vielen Dank für Ihre Antwort !

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Februar 2018 um 11:25

      Hallo Hanz,

      § 21 Abs. 1 StVG besagt Folgendes: “Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
      1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
      2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.”

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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