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Fahren ohne Fahrerlaubnis: Womit müssen Wiederholungstäter rechnen?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 17. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat

4 Mal fahren ohne Fahrerlaubnis: Ein Gericht entscheidet, wie hoch die Strafe ausfällt.
4 Mal fahren ohne Fahrerlaubnis: Ein Gericht entscheidet, wie hoch die Strafe ausfällt.

In Deutschland dürfen Personen nur dann Lkw, Motorrad oder Auto fahren, wenn sie eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzen. Dafür müssen sie die Fahrschule besuchen und erfolgreich an der theoretischen und praktischen Prüfung teilnehmen.

Wer die Ausbildung absolviert und die Prüfungen bestanden hat, bekommt den Führerschein ausgehändigt. Dieser ist ein Nachweis dafür, dass diejenige Person in Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis ist.

Nicht jeder hält sich jedoch an die geltenden Regeln. So mancher führt wiederholt ein Fahrzeug, obwohl er dies gar nicht dürfte. Welche Folgen hat das Fahren ohne Fahrerlaubnis für Wiederholungstäter?

FAQ: Wiederholungstäter beim Fahren ohne Fahrerlaubnis

Was bedeutet es, ohne Fahrerlaubnis Auto zu fahren?

Sie fahren ohne Fahrerlaubnis, wenn Sie ein Auto führen, obwohl Sie noch nie einen Führerschein besessen haben oder gerade ein Fahrverbot absitzen müssen.

Welche Strafe droht beim Fahren ohne Fahrerlaubnis, wenn jemand Wiederholungstäter ist?

Kommt das Fahren ohne Fahrerlaubnis wiederholt vor, sieht das zuständige Gericht in der Regel von einer Geldstrafe ab und verhängt stattdessen eine Freiheitsstrafe. Laut § 21 des Straßenverkehrsgesetzes kann ein Straftäter deshalb bis zu ein Jahr ins Gefängnis kommen.

Was gilt für Wiederholungstäter beim Fahren ohne Führerschein?

Vom Fahren ohne Führerschein wird gesprochen, wenn Sie die Fahrerlaubnis besitzen, aber bei einer Kontrolle das Dokument nicht vorzeigen können. Dazu kann es kommen, wenn Sie den Führerschein zu Hause vergessen haben. Sie müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro rechnen.

Fahren ohne Fahrerlaubnis: Die Strafe für Wiederholungstäter wird vom Gericht festgelegt

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis kann für Wiederholungstäter eine Freiheitsstrafe zur Folge haben.
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis kann für Wiederholungstäter eine Freiheitsstrafe zur Folge haben.

Haben Sie noch nie einen Führerschein besessen und setzen sich trotzdem hinters Steuer eines Fahrzeugs, dann handelt es sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis. Gleiches gilt, wenn Sie Auto fahren, obwohl gegen Sie ein Fahrverbot verhängt wurde – beispielsweise, weil Sie bei Rot über die Ampel gefahren sind. Werden Sie mehrmals dabei erwischt, gelten Sie als Wiederholungstäter.

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis – ob als Wiederholungstäter oder auch nur im Einzelfall – ist keinesfalls ein Kavaliersdelikt. Hierbei handelt es sich um eine Straftat:

  • Laut § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.
  • Wurde die Tat fahrlässig begangen, liegt das Strafmaß laut StVG bei einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder einer Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen.

Bei einer Geldstrafe bleibt es aber meist nur, wenn der Betroffene das erste Mal erwischt wurde. Fallen Sie 2 Mal beim Fahren ohne Fahrerlaubnis oder noch öfter auf, verhängt das Gericht in der Regel härtere Strafen. Dann kommen Sie möglicherweise um eine Bewährungs- oder Freiheitsstrafe nicht herum. Zusätzlich kann das Gericht Nebenstrafen, wie etwa Punkte in Flensburg, eine MPU oder eine Sperrfrist, festlegen.

Ein Beispiel: Einem 28 Jahre alten Mann wurde vorgeworfen, drei Mal ohne Fahrerlaubnis ein Auto gesteuert zu haben. Das Amtsgericht Lahr verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten. Der Grund: Der Verurteilte war bereits in der Vergangenheit beim Autofahren erwischt worden, obwohl er keinen Führerschein besitzt, und deshalb zu einer Freiheitsstrafe von drei Monate, die auf Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt. Das Gericht ging nun davon aus, dass nur eine härtere Strafe zu einer Einsicht vonseiten des Verurteilten führen würde.

Wiederholungstäter: Fahren ohne Führerschein ist nicht gleich Fahren ohne Fahrerlaubnis

Beim Fahren ohne Führerschein müssen Wiederholungstäter meist nur mit einem Bußgeld rechnen.
Beim Fahren ohne Führerschein müssen Wiederholungstäter meist nur mit einem Bußgeld rechnen.

Bislang haben wir uns damit auseinandergesetzt, welche Konsequenzen das Fahren ohne Fahrerlaubnis für Wiederholungstäter hat. In diesem Zusammenhang kommt die Sprache häufig auch auf das Fahren ohne Führerschein.

Dabei handelt es sich, entgegen dem alltäglichen Sprachgebrauch, jedoch nicht um das gleiche. Beim Fahren ohne Fahrerlaubnis besitzt der Betroffene keine Erlaubnis, um ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen.

Das Fahren ohne Führerschein bedeutet hingegen, dass ein Fahrer die Fahrerlaubnis besitzt, jedoch das Dokument, welches dies nachweist, – also den Führerschein – nicht vorlegen kann.

Eine Strafe für das Fahren ohne Führerschein müssen auch Wiederholungstäter nicht befürchten. Dabei handelt es sich nämlich nicht um eine Straftat, sondern lediglich um eine Ordnungswidrigkeit. Im Regelfall wird ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro fällig.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem zu Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

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3 Kommentare

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  1. Ajit S
    Am 11. Februar 2023 um 9:16

    Hallo ich wurde drittes mall ohne Fahrerlaubnis von Polizei erwischt. Kriege ich geldstrafe oder kommt ich in Gefängnis? Wenn in Gefängnis kommt darfst mann da gegen was machen statt Gefängnis eine Geldstrafe da hilft eine Rechtsanwalt

  2. Günay
    Am 2. Dezember 2022 um 8:40

    Hallo.. Ich wurde 3x mit dem Auto angehalten..auf Drogen (Kokain) 2x beim schwarzfahren ohne Führerschein aber auch positiv auf Drogen.. Habe hohe Geldstrafen bezahlt aber Nachricht vom Straßenverkehrsamt wegen MPU immer noch nicht bekommen. Mittlerweile 1Jahr um.. Können Sie mir sagen wann ich evtl Post erhalte lg

    • Sergej G
      Am 16. Januar 2023 um 2:44

      Bekommst auch keine Nachricht von Verkehrsamt!Musst schon selber hingehen und eine Neu Erteilung der Fahrerlaubnis beantragen,dann kriegst alles gesagt was du tun musst !
      (ps:Erfahrung!)

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