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Fahren ohne Führerschein oder Fahrerlaubnis – Das sind die Folgen

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Autofahren ohne Fahrerlaubnis: Das ist kein Kavaliersdelikt!

Fahren ohne Fahrerlaubnis? Das ist verboten!
Fahren ohne Fahrerlaubnis? Das ist verboten!

Junge Autofahrer sind meist stolz auf ihren Schein. Die kleine Plastikkarte beweist eindeutig, dass sie ein bestimmtes Kfz auf den Straßen führen dürfen. In Erinnerung an vergangene Zeiten, in denen der Führerschein noch aus einem großformatigen Papierheftchen bestand, hat sich in Deutschland der Begriff „Lappen“ etabliert.

Doch droht nur ein Bußgeld oder mehr, wenn Sie führerscheinlos fahren? Was ist der Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis und hat das Fahren ohne Führerschein in Flensburg Konsequenzen? Antworten darauf finden Sie im folgenden Artikel.

FAQ: Fahren ohne Führerschein

Welche Strafe droht beim Fahren ohne Führerschein?

Laut § 4 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) müssen Kraftfahrer bei jeder Fahrt einen gültigen Führerschein vorweisen können. Werden Sie bei einer Polizeikontrolle ohne das Dokument erwischt, leisten Sie sich eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen.

Ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Ordnungswidrigkeit?

Nein, dabei handelt es sich um eine Straftat. Liegt keine Fahrerlaubnis vor, dürfen Sie nicht mit einem Kfz am Straßenverkehr teilnehmen.

Wie wird das Fahren ohne Fahrerlaubnis sanktioniert?

Gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) wird das Fahren ohne Fahrerlaubnis mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet.

„Gefahren ohne Führerschein“ hat für den Ottonormalverbraucher häufig drei verschiedene Bedeutungen:

  • Das Fühererscheindokument nicht mitgeführt
  • Gefahren, obwohl der Schein vorläufig entzogen wurde (Fahrverbot)
  • Ohne Fahrerlaubnis gefahren

Das Verkehrsrecht wertet diese drei Bedeutungen jedoch als unterschiedliche Tatbestände. Die entsprechenden Ahndungen unterscheiden sich extrem und reichen vom 10-Euro-Verwarngeld bis zur Haftstrafe. Je nach Umstand handelt es sich beim Fahren ohne gültigen Führerschein um eine Verkehrsstraftat, nicht um eine Ordnungswidrigkeit.

Dieser Ratgeber geht auf diese drei Delikte ein und erklärt jeweils, welche Konsequenzen für den Fahrer drohen. Zusätzliches Wissen, Tipps und Informationen rund um den “Lappen” und die Fahrerlaubnis finden Sie in diesem Artikel ebenfalls.

Ohne Führerscheindokument gefahren: Schein zuhause vergessen?

Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle möchten Polizeibeamte in der Regel immer einen Blick auf Ihren Führerschein und Ihre Fahrzeugpapiere werfen. Sie sind gemäß § 4 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) verpflichtet, Ihren „Lappen“ mitzuführen:

Der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

Zeigen Sie den Führerschein bei einer Polizeikontrolle nicht vor, droht laut Bußgeldkatalog 2024 ein Bußgeld von 10 Euro. Beachten Sie, dass die Beamten das Originaldokument sehen möchten – Kopien reichen nicht aus.

Ohne Führerschein Auto zu fahren, bringt Ihnen in diesem Zusammenhang eine überschaubare Strafzahlung ein.

Manche Anwälte raten dazu, den “Lappen” grundsätzlich nicht mitzuführen. Doch weshalb? Stellen die Beamten fest, dass Sie das Dokument nicht dabei haben, fällt für Sie ein geringes Bußgeld an.

Polizeibeamte dürfen den Schein jedoch bei einem starken Verdacht auf Drogen (etwa, weil Sie gerötete Augen haben usw.) beschlagnahmen. Sie bekommen Ihn erst wieder, wenn der Bluttest negativ ausfällt. Die Untersuchung nimmt nicht selten mehrere Wochen in Anspruch – während dieser Zeit, müssen Sie auf Ihr Auto verzichten – egal ob Sie schuldig sind oder nicht.

Doch hier gilt die Devise: „Was nicht da ist, kann nicht weggenommen werden“. Führen Sie Ihr Führerscheindokument nicht mit sich, kann es nicht unmittelbar eingezogen werden. Zur Konfiszierung ist in diesem Fall ein weiterer Schritt notwendig: Die Staatsanwaltschaft müsste eine Einbeziehung genehmigen. Dadurch gewinnen Sie etwas Zeit.

Auto fahren trotz Fahrverbot

Fahren trotz Fahrverbot? Strafen folgen.
Fahren trotz Fahrverbot? Strafen folgen.

Die Strafe für das Führen eines Autos im Falle eines Fahrverbots fällt deutlich schwerer als eine Strafzahlung von 10 Euro aus. Ein Fahrverbot wird für ein, zwei oder drei Monate in Folge schwerwiegender Verstöße verhangen. Grundsätzlich gilt: Delikte, die laut Bußgeldkatalog 2024 mit mindestens 2 Punkten bestraft werden, haben ein Fahrverbot zur Folge. Dazu zählen unter anderem:

  • Alkohol- und Drogendelikte
  • Qualifizierte Rotlichtverstöße
  • Grobe Geschwindigkeitsüberschreitungen

Sie stellen fest, dass diese Strafe insbesondere bei Verstößen, die den Straßenverkehr und dessen Teilnehmer besonders gefährden. Hier greift die verkehrserzieherische Intention des Verkehrsrechts. Beim Fahrverbot müssen Sie Ihr Führerscheindokument bei der zuständigen Behörde abgeben.

In puncto Autofahren ohne Führerschein geht die Strafe also in diesem Kontext über ein Bußgeld hinaus. Dieses Vergehen wird als Straftat gemäß § 21 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) gewertet.

Ihnen drohen also eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine entsprechende Geldstrafe. Es handelt sich also nicht um ein Kavaliersdelikt!

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten?

Die Betonung, dass es sich beim Autofahren ohne Schein um eine Verkehrsstraftat handelt, bekommt Ihre Bedeutung erst, wenn die Unterscheidung zur Ordnungswidrigkeit klar wird. Ordnungdswidrigkeiten sind im Ordnungwidrigkeitengesetz festgehalten, sie werden meist mit einem Bußgeld bestraft. Verkehrsstraftaten hingegen stellen eine besondere Gefährdung des Straßenverkehrs und Anderer dar. Sie werden deutlich strenger geahndet. Wird der Verstoß als Verbrechen gewertet, sind Sie anschließend vorbestraft!

Ist ein Vergehen sowohl Straftat als auch Ordnungswidrigkeit, hat die Bestrafung gemäß Strafgesetz Vorrang. Der Verstoß kann nicht zwei Mal bestraft werden (einmal als Ordnungswidrigkeit, einmal als Straftat).

Beachten Sie, dass das Fahrverbot in der Regel alle Kraftfahrzeuge des Straßenverkehrs betrifft – auch jene, die führerscheinfrei geführt werden dürfen! Im Fahrverbot dürfen Sie also auch kein Mofa oder führerscheinfreies Auto fahren.

Vom Einzelfall abhängig steht es den Behörden frei, für die Dauer des Verbotes jedoch einen Ersatzführerschein auszustellen, mit welchem Sie bestimmte Fahrzeuge führen dürfen. So kann es auch passieren, dass ein Fahrverbot beispielsweise für Lkw und Pkw gilt, Sie aber dennoch auf Leichtmotorrädern am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.

Bevor Sie sich im Fahrverbot hinter das Steuer setzen: Sie dürfen den Beginn des Fahrverbots verschieben, wenn Sie als sogenannter Ersttäter zum ersten Mal ein Fahrverbot bekommen. So können Sie das Verbot auf einen günstigen Zeitpunkt legen.

In wenigen Fällen lässt sich die Strafe auch durch ein höheres Bußgeld ausgleichen. Dies ist allerdings nur mit der Hilfe eines Anwalts möglich und greift auch nur, wenn die Abgabe des Führerscheins für Sie existenzbedrohend ist.

Fahren ohne Fahrerlaubnis: Die Strafe ist hoch

Inwiefern unterscheidet sich dieses Vergehen vom Fahrzeugführen ohne Führerscheindokument? Die Begriffe „Führerschein und Fahrerlaubnis“ werden oft synonym gebraucht. Ein feiner, doch bedeutender Unterschied trennt die beiden jedoch voneinander. Im Verkehrsrecht ist die Unterscheidung von großer Relevanz.

Führerscheindokument und Fahrerlaubnis

Die Strafe bei "Fahren ohne Führerschein" entscheidet sich im Einzelfall.
Die Strafe bei “Fahren ohne Führerschein” entscheidet sich im Einzelfall.

Einfach gesagt bezeichnet der Terminus der Fahrerlaubnis die allgemeine Berechtigung, ein Kfz im Straßenverkehr zu führen. Diese Erlaubnis ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Sie bekommen sie beispielsweise nur, wenn sich Ihr Hauptwohnsitz in Deutschland befindet und Sie einen Sehtest absolviert haben.

Der Führerschein hingegen ist das Dokument, auf welchem diese Berechtigung vermerkt ist. Zusätzlich enthält das Führerscheindokument spezifische Beschränkungen und Voraussetzungen zum Führen der Kfz. So steht etwa darin, ob Sie eine Brille zum Führen eines Fahrzeugs benötigen. Sitzen Sie ohne diese hinter dem Steuer, folgen Ahndungen.

Beim Fahrverbot wird das Dokument eingezogen: Sie dürfen nicht fahren, verlieren dabei aber keinesfalls Ihre allgemeine Erlaubnis. Letztere ist für den Zeitraum von ein, zwei oder drei Monaten lediglich suspendiert. Beim Fahrerlaubnisentzug sieht es allerdings anders aus.

Ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren: Es droht eine Haftstrafe!

Das Führen eines Fahrzeugs ohne Fahrerlaubnis ist in zwei Szenarien denkbar. Entweder haben Sie die Fahrerlaubnis niemals erworben, oder Sie ist Ihnen entzogen worden.

Sie erlangen die Fahrerlaubnis, in dem Sie die Fahrprüfung der Fahrschule bestehen. Damit belegen Sie, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen und in der Lage sind, ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu manövrieren. Ohne eine Prüfung abzulegen bekommen Sie also keine Fahrerlaubnis.

Der Führerschein wird anschließend ausgestellt und dient als Nachweis.

Ohne Fahrerlaubnis gefahren? Dafür drohen Strafen.
Ohne Fahrerlaubnis gefahren? Dafür drohen Strafen.

Sie können die Fahrerlaubnis aber zu einem späteren Zeitpunkt auch verlieren. Das führerscheinlose Führen eines Kfz während eines Fahrverbotes kann unter anderem dazu führen. Auch wenn Sie 8 Punkte auf dem Flensburger Konto angesammelt haben, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Besonders schwere Delikte wie eine unterlassene Hilfeleistung oder das Autofahren im Vollrausch können ebenfalls zum Entzug der Berechtigung führen.

Beim Fahrerlaubnisentzug verlieren Sie alle Führerscheinklassen mindestens sechs Monate lang. Die Sperrfrist kann aber auch länger dauern. Erst danach dürfen Sie eine Neubeantragung vornehmen. Doch wie sieht es in der Zwischenzeit aus? Welche Strafe droht, wenn Sie ohne Fahrerlaubnis fahren?

Dieser Tatbestand stellt im Recht eine Straftat dar – auch hier greift der § 21 StVG. Deshalb folgt entweder eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

Was darf man ohne Führerschein fahren?

Nicht jeder möchte einen Schein machen. Anderen Fahrern ist die Fahrerlaubnis entzogen wurden. In diesen Fällen darf dennoch am Straßenverkehr teilgenommen werden. Allerdings gilt dies nur für wenige Kfz.

Diese Ausnahmen sind in § 4 Absatz 1 der FeV definiert. Folgende Fahrzeuge dürfen Sie ohne Führerschein führen – ohne eine Strafe zu riskieren:

  • Fahrräder mit Hilfsmotor und Mofas. Hier gilt aber die Bedingung, dass das Fahrzeug ob seiner Bauart eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h erreichen kann. Zudem muss das Rad einsitzig sein – ein Kindersitz darf jedoch zusätzlich angebracht werden.
  • Mobilitätshilfen. Ein zweispuriges Kfz gilt als Mobilitätshilfe, wenn es nicht breiter als 70 cm ist, über eine Plattform als Standfläche für den Fahrer verfügt, eine Haltestange hat, mit welcher der Fahrer durch Schwerpunktverlagerung bremsen, beschleunigen und lenken kann, über eine Energievorratsanzeige verfügt und den entsprechenden Richtlinien verfügt (Siehe auch § 1 Absatz 1 der Mobilitätshilfenverordnung). Zudem muss das Kfz elektrisch angetrieben sein und höchstens 20 km/h Geschwindigkeit erreichen.
  • Motorisierte Krankenfahrstühle. Gemäß FeV sind dies „einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, einer Leermasse von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien jedoch ohne Fahrer, einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h und einer Breite über alles von maximal 110 cm“.
  • Zugmaschinen, die für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind (bauartbedingte Maximalgeschwindigkeit: 6 km/h)
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler sowie andere Flurförderzeuge (bauartbedingte Maximalgeschwindigkeit: 6 km/h)

Bedenken Sie: Diese Kfz dürfen Sie ohne Fahrerlaubnis führen – liegt hingegen ein Fahrverbot vor, könnte auch dies untersagt sein. Es liegt im Ermessen des Richters, ob das Verbot für alle Kfz im Straßenverkehr gilt. Er kann das Verbot auf bestimmte Klassen beschränken. Dies geschieht meist, wenn Sie die Notwendigkeit begründen, mobil zu sein. Ein Anwalt bietet in diesen Fällen eine große Hilfe.

Droht immer die gleiche Strafe für das Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Fahren ohne Fahrerlaubnis? Die Polizei versteht dabei keinen Spaß!
Fahren ohne Fahrerlaubnis? Die Polizei versteht dabei keinen Spaß!

Bewegen Sie ein Kfz ohne Fahrerlaubnis im Straßenverkehr, stellen Sie eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar.

Entweder besaßen Sie niemals eine Fahrerlaubnis und haben folglich nie gelernt, sich angemessen im Verkehr zu bewegen; oder Sie verloren die Erlaubnis aufgrund schwerer und gefährdender Verstöße.

Deshalb fällt die Strafe für das Führen eines Fahrzeugs ohne entsprechende Erlaubnis so hoch aus. Doch wie sieht es aus, wenn sich der Fahrer seines Fehlers nicht bewusst war?

Dieser Umstand dürfte nur selten vorkommen – etwa, wenn die Dauer der Sperrfrist falsch verstanden wurde oder der Betroffene nicht wusste, dass er im Fahrverbot gar kein Kfz führen darf.

In diesen Fällen nutzt das Recht den Begriff der Fahrlässigkeit. Meist fallen die Strafen bei fahrlässigen Handlungen geringer aus als bei vorsätzlichen Handlungen. So auch im Fall des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Gemäß § 21 Absatz 2 FeV droht bei Fahrlässigkeit eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder alternativ eine Geldstrafe. Diese darf aber maximal 180 Tagessätze betragen.

Dieselbe Bestrafung droht Fahrern, deren Führerscheindokument zu Beweiszwecken sichergestellt oder beschlagnahmt wurde.

Fahrer oder Halter?

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird bestraft.
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird bestraft.

Nicht nur dem Fahrer drohen beim Autofahren ohne Fahrerlaubnis Ahndungen. Fahrzeughalter, die Ihr Kfz wissentlich in die Hände von Fahrern geben, die über keine gültige Erlaubnis zum Autofahren verfügen, bleiben nicht ungestraft. Es ist dabei unerheblich, ob sie die Benutzung des Wagens lediglich zulassen oder sogar anordnen.

Dem Halter droht exakt dieselbe Bestrafung wie dem Fahrer: Eine maximal einjährige Freiheitstrafe oder eine entsprechende Strafzahlung. Als Autohalter sind Sie für den Einsatz Ihres Pkw verantwortlich: Auch hier schützt Unwissenheit vor Strafe nicht. Wenn Sie nicht wissen, dass der Fahrer keinen gültiges Dokument besitzt, folgt eine höchstens sechsmonatige Haft oder eine Geldstrafe, welche maximal 180 Tagessätze beträgt. Auch in diesem Fall greift also die Fahrlässigkeitsregelung.

Und was passiert mit dem Auto? Das Verkehrsrecht versteht keinen Spaß mit führerscheinlosen Fahrern. Es ermächtigt die Richter dazu, dass Fahrzeug des Täters einzubeziehen. Dies folgt aber nicht zwangsweise, sondern wird von den Richtern im Einzelfall entschieden. Bei Wiederholungstätern und vorsätzlichen Taten stellt diese Maßnahme unter Umständen die einzige Möglichkeit dar, das Fahrverbot bzw. den Entzug der Fahrerlaubnis durchzusetzen.

Durch das Verkehrsrecht haben die zuständigen Behörden eine Auswahl an möglichen Ahndungen zur Hand um zu verhindern, dass Fahrer ohne Fahrerlaubnis Kfz im Straßenverkehr führen. Dabei bleibt genug Spielraum, um die jeweilige Ahndung an den Einzelfall anzupassen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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Fahren ohne Führerschein oder Fahrerlaubnis – Das sind die Folgen
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241 Kommentare

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  1. Dr Tommes
    Am 17. Oktober 2019 um 0:45

    Bin als reisebusfahrer in einem Unternehmen beschäftigt. Bin gekündigt worden weil ich Insider wissen habe. Der Chef des Unternehmens Ideal Reisen Siegen
    Musste vor etwa 3 Jahren seinen Führerschein abgeben wegen Trunkenheit am Steuer eines pkw abgeben Hat aber danach die Arroganz und Frechheit Fahrgäste weiter mit einem Reisebus durch Europa zu fahren bis er in einer deutschen Stadt Endgültig vom Steuer eines Busses geholt wurde. Eine Schande für busgewerbe und alle Fahrer die ihre Arbeit mit Spaß und Freude tun …

    Min

  2. Daniel
    Am 11. Oktober 2019 um 20:49

    Hallo
    mir wurde der Führerschein entzogen und ich musste einen neuen beantragen. Nun hieß, dass es bis zu 6 Monaten dauern kann bis der Antrag genehmigt wird. In wenigen Tagen endet meine Sperrfrist, darf ich trotzdem fahren, da ich eigentlich nur darauf warte einen neuen Führerschein ausgestellt zu bekommen und grundsätzlich eine Fahrerlaubnis besitze oder wurde mir diese auch entzogen und ich erhalte sie erst mit der Ausstellung des neuen Führerscheins zurück?

    MfG
    Daniel

  3. Heinz
    Am 27. September 2019 um 2:33

    Hallooo
    Mein Vater hat seiner Frau Fahren beigebracht! Es war auf der Lagerplatz seiner Firma. Aber sie hat bis jetzt noch keinen Führerschein bekommen. Welche Strafe bekommt SIE und ER?
    DANKE DANKE

  4. Herr Privat
    Am 25. September 2019 um 20:57

    Ich habe mal eine Frage ich bin im Wohngebiet mit ein E- scooter mit 50km/h an höchst Leistung mit ca 20 km/h ohne Versicherung und ohne Führerschein gefahren und wurde angehalten Von der Polizei aber ich bin nicht vorbestraft und wollte mal fragen was jetzt auf mich zu kommen könnte ich Bin bereits schon in einer Fahrschule gemeldet aber mach gerade da eine Pause weil ich eine Ausbildung als Triebfahrzeugführer mache

    Hätte das jetzt vielleicht auch Konsequenzen für meine Ausbildung beziehungsweise Zukunft?

  5. andreas
    Am 24. September 2019 um 5:51

    hi

    ich durfte wegen einer hirnverletzung über jahre keinen führerschein machen [ich kann fahren bin sogar selbst zwar privat professionell gefahren sprich ich behersche das fahrzeug] ich hab einfach nicht diese 3000 euro was diese [Angabe von Redaktion entfernt] verlangen ich kann keinen schein machen weil ich einfach ne arme sau bin was droht mir wenn ich schwarz fahren würde?

    danke XD

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2019 um 11:47

      Hallo Andreas,
      das Fahren ohne Fahrerlaubnis stellt eine Straftat darf, für die der Gesetzgeber eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vorsieht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Arndt
    Am 19. September 2019 um 14:58

    Ich bezitze den Führerschein Klasse B,
    Mein Auto hat ein zul. Gesamtgewicht von 2321 kg.
    Mein Anhänger hat ein zul. Gesamtgewicht von 1300kg. Das zul. GG von3,5 Tonnen würden um 121kg überschritten
    Drohen mir da Konsequenzen?

  7. Michelle
    Am 6. September 2019 um 9:46

    Hallo, ich bin 17 Jahre und im Januar an einer Tankstelle die bereits geschlossen hatte, ohne Führerschein gefahren.
    Die Polizisten haben mir angeboten ich könne freiwillig Spenden und sie würden das so an die Staatsanwaltschaft weiter geben, was ich dann auch gemacht habe.
    Habe jetzt einen Brief vom Landratsamt bekommen wo drin steht dass Aufgrund dieser Tatsache Bedenken an meiner Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen besteht, so dass eine Zulassung zur Abnahme der Fahrerlaubnisprüfung derzeit nicht in Betracht kommt.
    Meine Frage jetzt: was könnte im schlimmsten Fall auf mich zu kommen da ich ja schon bei der Fahrschule angemeldet bin und BF17 machen wollte ? Danke schonmal

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. September 2019 um 17:26

      Hallo Michelle,

      wird die Eignung des Fahrschülers vor Ablegung der Prüfung angezweifelt, kann ihm Zulassung zur Fahrerlaubnisprüfung ggf. verwehrt bzw. nur unter Auflagen gestattet werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Dilara
    Am 1. September 2019 um 20:16

    Hallo,
    bin heute das erste mal Autofahren gegangen auf einem gesperrten aber öffentlichen Gebiet welches nur anscheind für Fahrschulen erlaubt sind. Und bin auch gerade dabei meinen Führerschein zu machen. Halt wurde heute von den Polizisten angehalten. Was kann ich jetzt für eine Strafe bekommen ?
    Die meinten auch dass sie nochmals weiter leiten werden dass wir unwissend waren:(

  9. P
    Am 16. August 2019 um 13:05

    Hallo zusammen,
    Folgendes: ich habe nach zu vielen Punkten meine mpu erfolgreich bestanden und der FSS vorgelegt. Nun halten diese mich aber hin und möchten mir erst nach Prüfung meines Gutachtens meine FE wieder erteilen. Ich bin ab Donnerstag im Urlaub für 3 Wochen. Darf ich, sobald mir mitgeteilt wurde dass die FE wieder erteilt wird ab diesem Zeitpunkt fahren und werde bei einer Kontrolle als „Führerschein nicht vorzeigbar“ mit 10€ belangt oder muss ich warten bis ich einen vorläufigen Schein Bzw meinen richtigen Schein physisch in den Händen halten kann? Darf die FSS mich eigentlich direkt abweisen und hinhalten obwohl ich das 100% positive sowie unmissverständliche Gutachten persönlich vorgelegt habe?

  10. anonym
    Am 2. August 2019 um 16:41

    Hallo,
    meine Freundin war mit Ihrem Freund unterwegs und hat ihn fahren lassen und sie wurden von der Polizei angehalten und kontrolliert. Sie selber ist in der Probezeit und er macht momentan sein Führerschein. Was steht nun meiner Freundin und Ihrem Freund bevor?

    Mit freundlichen Grüßen

  11. Charles
    Am 27. Juli 2019 um 11:41

    Hello, bin Schweizer mit Führerausweis. seit 3 Jahren in Deutschland und wusste nicht dass man Fahrerlaubnis besitzen muss….in der Schweiz ist führereausweiss oder nicht…. Nun wurde ich von DE Polizei angehalten, leider mit 0.8 Promille und ohne unbewusste fehlende Fahrerlaubniss. Was blüht mir ausser zuviel pro mille mit 2 pkt in flensburg und 500 euro busse

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juli 2019 um 8:50

      Hallo Charles,
      wird Ihnen Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen, handelt es sich dabei um eine Straftat. Die Strafe bestimmt dann ein Gericht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Ute
    Am 9. Juli 2019 um 17:53

    Hallo. Meiner Mutter(75) ist der Führerschein nach mehrmaligen Unfällen (ohne Personenschaden)der Führerschein endzogen worden. Jetzt ist sie zum fünften Mal ohne Führerschein angehalten worden. Sie ist in keinster Weise einsichtig. Der Verdacht ist, das sie dement ist. Die Demenz kann nicht geklärt werden, da sie nicht zum Arzt geht. Wie hoch könnte die Strafe werden?

  13. Benjamin
    Am 27. Juni 2019 um 12:30

    Hallo,
    Ich habe gehört, dass ausländische Führerscheine in Deutschland nur für 6 Monaten gültig sind. Aber ich habe einen internationalen Führerschein, der für 1 Jahr gültig ist. (es ist geschrieben darauf, dass gültig bis 1 Jahr) Jetzt meine Frage ist, wie lange mein internationalen Führerschein gültig ist.
    Danke im Voraus

  14. Biene
    Am 17. Juni 2019 um 11:16

    Hallo,
    mein Bekannter wurde aufgefordert, seinen Führerschein wegen einer bipolaren affektiven Störung freiwillig bei der entsprechenden Behörde abzugeben. Dem ist er auch nachgekommen. Eine Dauer des Fahrverbots wurde ihm nicht bekanntgegeben. Wie lange besteht in solchen Fällen i.d.R. ein Fahrverbot? Was passiert, wenn er sich trotzdem hinter das Steuer setzt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Juni 2019 um 10:06

      Hallo Biene,

      bitte erkundigen Sie sich hinsichtlich des Fahrverbotes bei der Führerscheinstelle. Sollte sich Ihr Bekannter ohne Fahrerlaubnis hinter das Steuer setzen, begeht er eine Straftat gemäß § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Dies kann zu einer Geldstrafe oder zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr führen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Bartels
    Am 5. Juni 2019 um 17:43

    Hallo zusammen,ich habe für einen Freund etwas abgeholt,weil er selbst zur Zeit kein Führerschein hat.Ich habe mich auf seine Aussagen verlassen,dass es das zulässige Gesamtgewicht ist.der Transporter u der Hänger waren geliehen.Wir wurden angehalten u es hat sich herausgestellt, dass ich dafür ein BE Führerschein brauch.Welche Strafe kommt auf mich zu.u reicht es wenn ich bei der polizei aussage?

  16. Peter
    Am 3. Juni 2019 um 21:51

    War mit meinem Motorrad 70kmh zuschnell, sind mindestens 2 Monate Fahrerlaubnis weg. Darf ich dann auch kein Auto mehr fahren? (bin auf meinen B angewiesen wegen Arbeitsweg, Monteur).

  17. Charly
    Am 2. Juni 2019 um 23:19

    Ich habe eine Frage? Ich war 5 Jahre in der Schweiz und musste dort meinen deutschen Führerschein in einen Schweizer umtauschen. Nun bin ich seit 2 Jahren zurück in Deutschland. Gleich nach meinen Rückzug haben mich an mein zuständiges Fehrkehrsamt gewendet. Dort wurde mir gesagt, ich könne meinen Schweizer Führerschein behalten und bräuchte ihn nicht zurück tauschen. Nun bin ich in eine allgemeine Fehrkehrskontrolle gekommen (die 4 seit ich wieder in Deutschland wohne) und mir wurde Fahren ohne gültigen Führerschein vorgeworfen. Was laut Aussage des Polizisten zu einer Strafanzeigen führt. Ich durfte auch nicht weiter fahren. Habe meinen Schweizer Führerschein jedoch zurück bekommen. Ich bin mir keiner Schuld bewusst, da ich ja extra nachgefragt hatte.

    Was kommt jetzt auf mich zu?

  18. kate
    Am 30. Mai 2019 um 11:56

    Hi,

    ohwolht fahr verbot (6 Monate) ist mein Freund gefahren und worde gebllitz. 80 Zone mit 100 km/h .

    Wie schau es aus ?

  19. Maike
    Am 19. Mai 2019 um 17:07

    Was passiert, wenn jemand ohne einen Führerschein zu besitzen mit einem Motorroller 25km/h oder 45km/h fährt und erwischt wird?

  20. Benjamin vk
    Am 6. Mai 2019 um 18:26

    Hallo

    Ich bin ein Lehrfahrer (Motorrad 650cc) aus der Schweiz.
    Am ersten Mai wurde ich von einer Zollpatrouille bei der deutschen “Enklave” um Rafz aufgegriffen.
    Mich hat hat eine Motorrad-Kurven-App (Ostschweiz) ohne Warnhinweis durch diesen, ca. 6 km breite Teil von Deutschland gelozt.
    Laut Zoll habe ich einen Grenzübergang benutzt, der nur wenig gekennzeichnet war, deswegen war ich mir nicht wirklich bewusst auf deutschem Boden zu sein (35 km von Zürich entfernt).
    Es erfolgt eine Anzeige wegen fahrern ohne Führerschein.

    Womit kann ich hier rechnen? Busse wie hoch (min – max)?

  21. Tommy
    Am 19. April 2019 um 23:45

    Hallo,ich wurde 2016 unter Einfluss von Alkohol und Drogen erwischt und habe eine Geldstrafe und 10 Monate Fahrverbot bekommen,muss natürlich auch 1 Jahr abstinenzsnachweis und Mpu machen um den Führerschein wieder zu bekommen.Ich habe das ganze erst in diesem Jahr angefangen,also das Fahrverbot ist schon längst weg..was droht mir falls ich jetzt beim fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt werden würde? Nüchtern natürlich .

  22. Paul
    Am 8. April 2019 um 11:49

    Ein Kumpel von mir hat ein Auto geklaut, hat auch Kennzeichen dazu geklaut und ist damit ohne Führerschein gefahren. Wie würde die Strafe ausfallen? er wurde noch nie Polizeilich erfasst, ist noch 16 und schwört sowas nicht mehr zu tun. könntet ihr uns bitte helfen :D

  23. anika
    Am 15. März 2019 um 19:28

    Hallo
    ich bn mit meinem kleinen e-scooter auf dem Rad Weg gefahren und die Polizei hielt mich an und konfiszierte meinen kleinen e-scooter.Dieser fährt maximum 20kmh.
    Ich habe nie eine Fahrerlabnis gemacht, habe keinen Führerschein.
    Welche Strafe könnte mir drohen??
    Dankeschön für euer Hilfreiche Antwort

  24. Acar
    Am 15. März 2019 um 15:12

    Hallo leider hat ich 8 Punkte mein Führerschein ich habe auf mein Führerschein verzichtet und habe ihn bei der Behörde ab gegeben das Auto ist auf mein Frau angemeldet und ich würde von der Polizei abgehalten und würde nach den Führerschein gefragt leider habe ich deine gesagt das ich auf mein Führerschein verzichtet habe ich würde angezeigt mein frag ist wie es weitergeht kriegt meine Frau auch eine Anzeige

  25. Fatmire
    Am 8. März 2019 um 20:35

    Hallo mein freund wurde in 2 tagen 3 mal erwischt ohne Fahrerlaubnis da er eine sperre hatte, ihm ist jemand rein gefahren wie hoch ist die strafe? Beim dritten mal am Unfallort wurde ihm gesagt er soll das Fahrzeug abstellen und ist danach trotzdem gefahren. Wie hoch ist da die strafe?
    Danke im voraus

  26. Öcal
    Am 5. März 2019 um 22:23

    Ohne Führerschein Auto fahren welche Strafe komm erstmal passiert

  27. Öcal
    Am 5. März 2019 um 22:22

    Hallo ich ohne Führerschein fahren Polizei erwischt ich habe jetzt Theorie Prüfung bestanden ich jetzt Auto fahren Prüfung aba Führerscheinstelle Post bekommen ich muss varten Statanwalschaft Post bekommen mein frage welche Strafe komm ? Dankeschön

  28. Ervin
    Am 20. Februar 2019 um 9:24

    Ich bin in Serbien geboren, und dementsprechend da in die Schule gegangen, wo ich meine Führerschein gemacht hab. In den zwischenzeit habe ich mit meine Familie nach Ungarn umgezogen. Da ich damals Führerschein nicht brauchte, hab gar nichts mit die gemacht, weder umgeschrieben noch Auto gefahren. Danach kamm ich nach Deutschland, und erst dann die Serbische Führerschein auf Ungarischen umgeschrieben, weil ich dachte, wie jeder NORMALE Mensch, das man da Führerschein macht wo der Staatsbürger ist. Ich sehe da nichts Unlogisches. Aber die Polizei und Deutsche gesetz schon… also, 3,5 jahren fahre ich mit die ungarische Führerschein Auto, bin Bei der Post als Paketdienst 2 Jahre lang gefahren, mehrmals kontrolliert geworden, und es war immer alles in Ordnung. Bis auf November 2018, wo mich der Polizist gegen fahren ohne Fahrerlaubnis angezeigt hat… weil es, laut „Gesetz“, unmöglich war Ungarische Führerschein mit dem festen Wohnsitz in Deutschland zu machen. Was ich gar nicht gewusst hatte. Wenn ich davon Ahnung hätte, ich bin mir sicher das ich dann kein Auto gefahren würde. Also, die sasche hat Bürokratischen hintergrund, und nicht das ich gar kein Fahrerlaubnis und Führerschein besitze. Das Auto mit dem ich gefahren bin ist von mein Vater, und noch zusätzlich haben die ihm auch ne Strafe von 1100€ eingepackt… ich warte immer noch auf die Berechnung von Staatsanwaltschaft wegen mir, und jetzt ist es Langsam schon 4 Monaten vorbei. Bin in der Zwischenzeit ohne Job geblieben, und jetz lebe ich von Ihren Steuer (Arbeitslosengeld)
    Was kann ich den da noch erwarten, und ob das Recht ist was die da gemacht haben?
    Grüß
    Ervin

  29. Jan
    Am 19. Februar 2019 um 14:43

    Guten Tag,

    ich war ein Jahr lang im Ausland und hatte meinen deutschen Führerschein gegen einen ausländischen getauscht.
    Jetzt wieder zurück in Deutschland wollte ich meinen Deutschen Führerschein wieder haben.

    Um das zu erreichen habe ich die Umschreibung meines ausländischen Führerscheins beantragt. Dies dauert aber bis zu 6 monaten.
    Der Deutsche Führerschein wurde übrigens von der Ausländischen Behörde an die Deutschen behörden versandt.

    Ich war also im besitz eines deutschen Führerscheines und der Fahrerlaubnis. Der Führerschein ist weg bzw. liegt dem Amt vor. Die Fahrerlaubnis habe ich allerdings nie verloren.

    Falls ich also ein Kfz auf öffentlichen Straßen bewegen würde, wäre das Fahren ohne Fahrerlaubnis oder nur ohne Führerschein.

    Beste Grüße.

  30. Ante
    Am 12. Februar 2019 um 20:22

    Hallo ich habe ein 7,5 Tonner mit ein B Fahrerlaubnis gefahren auf welche Strafe kann ich rechnen

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