Ist ein DDR-Führerschein noch gültig? Aktuelle Infos!
Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Rund um den DDR-Führerschein: Gültigkeit, aktuelle Entsprechungen, Bestimmungen zum Umtausch

In Deutschland ist aktuell eine Vielzahl verschiedener Führerscheinformate im Umlauf: Moderne EU-Führerscheine im Scheckkartenformat, alte graue oder rosafarbene „Lappen“ und sogar Scheine aus der DDR.
Doch ist eine Fahrerlaubnis aus der DDR heutzutage überhaupt noch gültig? Welche Bestimmungen gelten für den Führerschein aus einer vergangenen Zeit? Gibt es eine Umtauschpflicht?
In diesem Ratgeber erhalten Sie eine Übersicht über die Führerscheinklassen der DDR. Informationen zu den aktuellen Entsprechungen und dem Umtausch der Scheine erhalten Sie ebenfalls.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: DDR-Führerschein
Der Führerschein der DDR ist grundsätzlich noch immer gültig. Eine Übersicht der aktuellen Entsprechungen finden Sie hier.
Eine Übersicht mit den Umtauschfristen liefert diese Tabelle.
Als Erinnerung darf der alte Führerschein in der Regel beim Besitzer verbleiben, dafür wird diese allerdings ungültig gemacht.
Gültigkeit der DDR-Fahrerlaubnisklassen: Gilt der alte Schein noch?
Für Inhaber alter Führerscheine ist die Frage nach der Gültigkeit ihrer Dokumente besonders drängend. Nutzt jemand eine ungültige Fahrerlaubnis, um sich hinter das Steuer eines Autos zu setzen, begeht er immerhin eine Verkehrsstraftat. Bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder eine saftige Geldstrafe drohen in diesem Fall.
An dieser Stelle eine beruhigende Nachricht: Ein Führerschein aus der DDR hat seine Gültigkeit im Laufe der Jahre nicht eingebüßt. Halten Sie sich an die erlaubten Fahrzeugarten, drohen Ihnen keine Strafen.
Ist ein DDR-Führerschein auch im Ausland gültig?
Grundsätzlich ist die Gültigkeit für Ihren DDR-Führerschein in Deutschland, der Europäischen Union (EU) und in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gegeben.
Möchten Sie allerdings in einem anderen ausländischen Land mit Ihrem alten Führerschein fahren, drohen teure Bußgelder oder sogar Strafen. Manche Staaten legen bezüglich alter nationaler Führerscheine eine gewisse Kulanz an den Tag – darauf können sich Reisende jedoch nicht verlassen und müssen mit einem Bußgeld aus dem Ausland rechnen.
Die DDR-Führerscheinklassen sind vielen Polizisten und Ordnungsbeamten im In- und Ausland jedoch unbekannt. Ihr alter Führerschein kann daher zu Missverständnissen führen – etwa wenn Sie verdächtigt werden, ohne Fahrerlaubnis zu fahren. Es lohnt sich daher, vor einer EU-Auslandsreise Ihren DDR-Führerschein umschreiben zu lassen und einen internationalen Führerschein zu erwerben.
Müssen Sie Ihren DDR-Führerschein umtauschen?
Aktuell besteht beim DDR-Führerschein grundsätzlich keine Umtauschpflicht. Der alte „Lappen“ ist noch eine Weile gültig. Allerdings wurde die allgemeine Gültigkeit der Führerscheindokumente in Deutschland 2013 auf maximal 15 Jahre begrenzt.
Diese Maßnahme soll dem Führerscheintourismus entgegen wirken. Zudem wird auf diese Weise gewährleistet, dass sich nach und nach alle Bürger den Standards anpassen und Inhaber eines einheitlichen EU-Führerscheins werden.
Für ältere Führerscheine gilt allerdings noch ein gewisser „Bestandsschutz“: Sie müssen Ihre DDR-Fahrerlaubnis erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen und durch einen EU-Führerschein ersetzen lassen.
Da bis zu diesem Stichtag nicht nur DDR-Führerscheine, sondern alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht werden müssen, gibt es gesonderte Umtauschfristen. Diese sollen verhindern, dass Millionen von Führerscheinen zur gleichen Zeit umgetauscht werden, was die Behörden hoffnungslos überfordern würde.
Für Papierführerscheine – und damit auch den DDR-Führerschein – gelten folgende Stichtage für den Umtausch:
Geburtsjahr | Umtauschfrist |
---|---|
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 - 1958 | 19.01.2022 |
1959 - 1964 | 19.01.2023 |
1965 - 1970 | 19.01.2024 |
ab 1971 | 19.01.2025 |
Es ist meist problemlos möglich, den alten DDR-Führerschein als Andenken zu behalten. Nachdem die Führerscheinstelle ihn als eindeutig ungültig markiert hat (durch Lochen, Stempeln, indem die Ecke abgeschnitten wird usw.), können Sie den Lappen wieder mitnehmen.
Tabelle: Aktuelle Entsprechungen der Führerscheinklassen der DDR
Auch, wenn Sie keinen Umtausch von Ihrem DDR-Führerschein vornehmen möchten, sollten Sie genau wissen, welchen aktuellen Klassen Ihre Fahrerlaubnis entspricht. Daraus können Sie nämlich ableiten, welche Fahrzeuge Sie führen dürfen, ohne eine Strafe zu riskieren.
Je nachdem, wann Ihr Führerschein in der DDR ausgestellt wurde, gelten andere Bestimmungen. Achten Sie besonders auf die Schlüsselnummern, welche bei den aktuellen Entsprechungen Ihrer Fahrerlaubnis vermerkt sind. Diese können die Befugnisse des Führerscheininhabers nämlich zum einen erweitern, zum anderen aber auch drastisch beschneiden.
So entspricht ein DDR-Führerschein der Klasse B beispielsweise unter anderem der aktuellen Klasse A. Diese gilt normalerweise für Motorräder unbeschränkter Leistung. Bei einer DDR-Fahrerlaubnis greifen jedoch zusätzlich die Schlüsselnummern 79.03 und 79.04. Diese begrenzen die A-Führerscheinklasse auf dreirädrige Fahrzeuge.
Was erlaubt Ihnen Ihr Führerschein aus der DDR? Die Klassen und aktuellen Entsprechungen haben wir in folgender Tabelle zusammengefasst:
Der Führerschein wurde vor dem dem 1.04.1957 ausgestellt:
DDR-Fahrerlaubnis | Aktuelle Entsprechungen | Schlüsselzahlen |
---|---|---|
1 | AM, A1, A2, A, B, L | L 174, 175 |
2 | AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T | BE 79.06 C 172 |
3 | AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L T auf Antrag | BE 79.06 C1 171 CE 79 (C1E>12.000 kg, L≤ 3) L 174, 175 |
4 | AM, A1, A2, A, B, L | L 174, 175 |
Der Führerschein wurde vor dem 1.06.1982 ausgestellt:
DDR-Fahrerlaubnis | Aktuelle Entsprechungen | Schlüsselzahlen |
---|---|---|
Langsamfahrende Fahrzeuge (vor dem 1.04.1980) | AM, A1, L | A1 79.05 L 174, 175 |
Langsamfahrende Fahrzeuge (nach dem 1.04.1980) | AM, L | L 174, 175 |
Kleinkrafträder (vor dem 1.04.1980) | AM, A1, L | A1 79.05 L 174, 175 |
Kleinkrafträder (nach dem 1.04.1980) | AM, L | L 174, 175 |
1 (vor dem 1.12.1954) | AM, A1, A2, A, B, L | L 174, 175 |
1 (nach dem 1.12.1954) | AM, A1, A2, A, L | L 174, 175 |
2 (vor dem 1.12.1954) | AM, A1, A2, A, B, L | L 174, 175 |
2 (zwischen dem 1.12.1954 und dem 1.04.1980) | AM, A1, A, B, L | A1 79.05 A 79.03, 79.04 L 174, 175 |
2 (nach dem 1.04.1980) | AM, A1, A, B, L | A1 79.03, 79.04 A 79.03, 79.04 L 174, 175 |
3 (vor dem 1.12.1954) | AM, A1, A2, A, B, L | L 174, 175 |
3 (zwischen dem 1.12.1954 und dem 1.04.1980) | AM, A1, L | A1 79.05 L 174, 175 |
3 (nach dem 1.04.1980) | AM, L | L 174, 175 |
4 (vor dem 1.12.1954) | AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, CE, L T auf Antrag | BE 79.06 C1 171 CE 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3) L 174, 175 |
4 (zwischen dem 1.12.1954 und dem 1.04.1980) | AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L T auf Antrag | A1 79.05 A 79.03, 79.04 BE 79.06 C1 171 CE 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3) L 174, 175 |
4 (nach dem 1.04.1980) | AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L T auf Antrag | A1 79.03, 79.04 A 79.03, 79.04 BE 79.06 C1 171 CE 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3) L 174, 175 |
5 (vor dem 1.12.1954) | AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T | BE 79.06 C 172 |
5 (zwischen dem 1.12.1954 und dem 1.04.1980) | AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T | A1 79.05 A 79.03, 79.04 BE 79.06 C 172 |
5 (nach dem 1.04.1980) | AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T | A1 79.03, 79.04 A 79.03, 79.04 BE 79.06 C 172 |
Der Führerschein wurde vor dem 3.10.1990 ausgestellt:
DDR-Fahrerlaubnis | Aktuelle Entsprechungen | Schlüsselzahlen |
---|---|---|
A (vor dem 1.12.1954) | AM, A1, A2, A, B, L | L 174, 175 |
A (zwischen dem 1.12.1954 und dem 1.01.1989) | AM, A1, A2, A, L | L 174, 175 |
A (nach dem 1.01.1989) | AM, A1, A2, A, L | L 174 |
B beschränkt (vor dem 1.12.1954) | AM, A1, A2, A, B, L | L 174, 175 |
B beschränkt (zwischen dem 1.12.1954 und dem 1.04.1980) | AM, A1, A, B, L | A 79.03, 79.04 L 174, 175, 79.05 |
B beschränkt (nach dem 1.01.1989) | Am, A1, A, B, L | A1 79.03, 79.04 A 79.03, 79.04 L 174 |
B (vor dem 1.12.1954) | AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, CE, L T auf Antrag | A1 79.05 BE 79.06 C1 171 CE 79 (C1E>12.000 kg, L ≤ 3) L 174 |
B (zwischen dem 1.12.1954 und dem 1.04.1980) | AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L T auf Antrag | A1 79.05 A 79.03, 79.04 BE 79.06 C1 171 CE 79 (C1E>12.000 kg, L ≤ 3) L 174, 175 |
B (zwischen dem 1.04.1980 und dem 1.01.1989) | AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L T auf Antrag | A1 79.03, 79.04 A 79.03, 79.04 BE 79.06 C1 171 CE 79 (C1E>12.000 kg, L ≤ 3) L 174, 175 |
B (nach dem 1.01.1989) | AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L T auf Antrag | A1 79.03, 79.04 A 79.03, 79.04 BE 79.06 C1 171 CE 79 (C1E>12.000 kg, L ≤ 3) L 174 |
C (vor dem 1.12.1954) | AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L T auf Antrag | BE 79.06 C1 171 CE 79 (C1E>12.000 kg, L ≤ 3) L 174, 175 |
C (zwischen dem 1.12.1954 und dem 1.04.1980) | AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L T auf Antrag | A1 79.05 A 79.03, 79.04 BE 79.06 C1 172 CE 79 (C1E>12.000 kg, L ≤ 3) |
C (nach dem 1.04.1980) | AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L T auf Antrag | A1 79.03, 79.04 A 79.03, 79.04 BE 79.06 C1 172 CE 79 (C1E>12.000 kg, L ≤ 3) |
D | AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, C, L T | A1 79.03, 79.04 A 79.03, 79.04 B! 79.06 L 174 |
BE (vor dem 1.01.1989) | AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L T auf Antrag | A1 79.03, 79.04 A 79.03, 79.04 BE 79.06 C1 171 CE 79 (C1E>12.000 kg, L ≤ 3) L 174, 175 |
BE (nach dem 1.01.1989) | AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L T auf Antrag | A1 79.03, 79.04 A 79.03, 79.04 BE 79.06 C1 171 CE 79 (C1E>12.000 kg, L ≤ 3) L 174 |
CE | AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T | A1 79.03, 79.04 A 79.03, 79.04 BE 79.06 C 172 |
DE | AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, L, T | A1 79.04, 79.05 A 79.03, 79.04 BE 79.06 |
M (vor dem 1.12.1954) | AM, A1, A2, A, B, L | L 174, 175 |
M (zwischen dem 1.12.1954 und dem 1.04.1980) | AM, A1, L | A1 79.05 L 174, 175 |
M (zwischen dem 1.04.1980 und dem 1.01.1989) | AM, L | L 174, 175 |
M (nach dem 1.01.1989) | AM, L | L 174 |
T (vor dem 1.04.1980) | AM, L | L 174, 175 |
T (zwischen dem 1.04.1980 und dem 1.01.1989) | L | L 174, 175 |
T (nach dem 1.01.1989) | L | L 174 |
Hallo,
Habe meinen Mopedführerschein im Mai 1990 eralten . Im November 1992 habe ich meinen PKW -Schein erhalten mit Sempel und Vermerk: genehmigt bis 50 ccm 60 Km/h. Habe meinen Führerschein bezüglich des des Eintrages der 95 in EU getauscht bekommen.Meine Frage lautet :Wieviel ccm darf ich Moped Fahren da A nur für 3-rädrige gilt und AM eigentlich 50ccm 50Kmh ?
Hallo Silvio S.,
bitte erkundigen Sie sich bei der Führerscheinbehörde.
Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org
Hallo,
mein DDR – Führerschein (rosa Lappen / Klasse B) wurde im Juni 1988 ausgestellt. Bin mir nicht sicher, ob ich damit aktuell die Vorraussetzungen für die neue Füherscheinklasse BE erfülle. Laut Ihrer Tabelle berechtigt die Klasse B zum Umtausch auch in die Klasse BE, die Klasse B (beschränkt) dagegen nicht. Worauf bezieht sich in diesem Zusammenhang die Beschränkung? Meine Klasse B ist wie folgt beschrieben:
Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße
Ronald
Sehr geehrte Damen und Herren,
habe noch einen DDR Führerschein Klasse B. Ausgestellt 1985. Bin im Besitz eines Wohnmobiles. Bis zu welcher Gewichtsklasse darf ich damit fahren. Möchte mein Mobil Auflasten auf 4to. Bin ich noch berechtigt mit dem alten Schein das aufgelastete Fahrzeug zu fahren ?
Vielen Dank im Voraus
Mit frdl. Grüßen
H-J Lüders
Hallo Ronald,
durch die Beschränkung wurde die Gültigkeit des Führerscheins bei bestimmten Kfz ausgeschlossen, beispielsweise bei mehr als 250 cm³ Hubraum.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, sollten Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde nachfragen und ihren Schein ggf. vorlegen.
Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org
Hallo, ich habe heute meinen DDR Führerschein Klasse B und M umstellen lassen. Klasse M wurde am 15.07.1981 und Klasse B am 29.03.1985 eingetragen. Ich selbst bin am 03.12.1965 geboren, somit Ü50.
Auf der neu ausgestellten Führerscheinkarte wurden alle Klassen wie in Ihrer Übersicht dargestellt eingetragen. Als einzige wurde die Klasse CE79 (C1E > 12.000 kg, L<=3 ) nicht eingetragen. Habe ich einen Anspruch auf diese Klasse und welche Quelle kann ich der Führerscheinstelle benennen? Vielen Dank vorab für Ihre Mühe!
Hallo Karsten,
wie die Umstellung von alten Führerscheinen zu erfolgen hat, können Sie der Anlage 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) entnehmen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo
ich habe meinen Führerschein Klasse M und B 1976 gemacht. Problem ist aber , daß mein 1. Führerschein verloren ging und ich 1985 eine 2. Ausferigung bekommen habe mit Datum 20.8.1985 . In Klammern steht aber 1976 was ja richtig ist.
Auße?rdem galt die M Klasse auch für Motorräder bis 125 ccm. Welche Fahrzeugklasse würde mir jetzt eingetragen werden ?
Danke für Eure Antwort
Hallo Sybille,
wie Sie der obigen Tabelle entnehmen können, entspricht Ihr B-Führerschein heute den Klassen AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, und L, Ihr M-Führerschein den Klassen AM, A1 und L.
Das Team von bussgeldkatalog.org
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe meinen DDR Führerschein (PKW) am 02.01.1991 erhalten und muss diesen jetzt in einen EU Führerschein umtauschen. Welche Klassen müssen auf diesem eingetragen werden?
Mit freundlichen Grüßen Marion F.
Hallo Marion,
die Entsprechungen finden Sie in der oben aufgeführten Liste.
Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org
Die oben aufgeführte Liste sagt aber nur etwas aus für “VOR dem 3.10.1990 ausgestellte” DDR-Führerscheine. Hier geht es aber um einen 1991(!) ausgestellten DDR-Führerschein (ja, das gab es – meiner ist von Juni 91). Genau genommen sind diese gar nicht erfasst. Gilt dann dennoch das für “B (nach dem 1.01.1989)” Ausgeführte? Und weiß jemand, wo diese skurrile Übergangslösung überhaupt geregelt war?
Hallo! Mein Führerschein wurde am 14.12.1982 ausgestellt. Es sind die Klassen A B und M abgestempelt,was kann ich mit dieser Einstufung alles fahren? Vielen Dank und freundliche Grüsse Dirk I.
Hallo Dirk,
der obigen Liste können Sie entnehmen, welche aktuellen Klassen dem alten Führerschein entsprechen. Auf https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen/ finden Sie nähere Informationen zu den neuen Führerscheinklassen. Alternativ können Sie sich auch an die zuständige Führerscheinstelle wenden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo!
Mein DDR- Führerschein wurde am 10.03.1989 ausgestellt. Es sind die Klassen A,B,C,E,M und T abgestempelt. Was kann ich mit der heutigen Einstufung alles fahren? Bitte auch eine Erläuterung zu den ganzen Schlüsselnummern. Vielen Dank
MfG. Ralf Sander
Hallo Ralf,
die Entsprechungen der jeweiligen Führerscheinklassen finden Sie in den obenstehenden Tabellen. Nähere Informationen zu den Schlüsselzahlen finden Sie auf https://www.bussgeldkatalog.org/schluesselzahlen-fuehrerschein/. Bei offenen Fragen steht Ihnen die zuständige Führerscheinstelle zur Verfügung.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich hatte auch A B C E M T und darf heute alles fahren ausser Personenbeförderung. Reisebus darf ich fahren wenn nur ein Beifahrer vorne rechts dabei ist. Ich hab den FS 1984 gemacht. LKW in allen Kombinationen bis 40 Tonnen. PKW mit Anhänger solange die eingetragene Zuglast nicht überschritten wird. Zweiräder von 50er Gehhilfe bis 5-Liter BossHoss. Es gibt für mich auf deutschen Strassen absolut keine Einschränkungen. Du musst nur daran denken, C und E für LKW bis spätestens an Deinem 50. Geburtstag und dann alle 5 Jahre zu verlängern. Hast Du das vergessen musst Du ca. 6000 € investieren,wenn Du das wieder fahren willst.
Stimmt so nicht. Ab 50 darf man allerdings keinen LKW über 7,5t fahren wenn der Führerschein nicht verlängert wurde. Es gibt aber eine Übergangsfrist von 5 Jahren. D.h. man kann auch noch mit 54 Jahren verlängern darf allerdings bis dahin keinen LKW fahren. Erst ab 55 erlischt dann der LKw Fühjrerschein ohne entsprechende Verlängerung tatsächlich.
Im übrigen ist es an Schwachsinn nicht mehr zu überbieten was hier mit den gtanzen Fahrerlaubnisklassen gemacht wurde. Da blickt kein normaler Mensch mehr durch.
Hallo,
zwischen 1963 und Juli 1967 erwarb ich in der damaligen DDR den Mopedschein, Fahrerlaubnis Klasse 1 und 5 ( ohne Einschränkungen ). Im Mai 2001 wurde mein Führerschein umgeschrieben auf die “Plastkarte” ec-Kartenformat und seitdem sind eingetragen:
Vorderseite: Klasse A , BE , C1E , ML
Rückseite: A1 , A , B , C1 ( Schlüsselzahl 171 ) , BE , C1E , M , L ( Schlüsselzahl 174, 175 )
Meine Fragen:
(1) Darf ich an ein Wohnmobil, zulässige Gesamtmasse 7.500 kg, einen Anhänger mit aufgeladenem PKW ( Smart, Mini o.ä. ) anhängen und im öffentlichen Straßenverkehr führen ?
(2) Gibt es eine Möglichkeit, meinen Führerschein zu erweitern um ein Wohnmobil mit einer zulässigen Gesamtmasse von 12.500 kg führen zu dürfen?
Danke
Hallo Falk,
Sie dürfen die von Ihnen genannte Kombination führen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Zuges (Wohnmobil + Anhänger) maximal 12 t beträgt. Darüber hinaus ist ein Führerschein der Klasse CE notwendig. Diesen können Sie nicht über eine Erweiterung erhalten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Eigentlich kein Kommerntar, sondern eine Anfrage, habe dafür aber kein “Fenster” gefunden.
Ich habe 1965-67 alle Fahrerlaubnisklassen (außer Personenbeförderung) gemacht. 1986 wurde auf Führerschein umgeschrieben. Belege habe ich keine, da die früher in der Führerscheinstelle gelagert und nicht ausgegeben wurden. Im Jahr 2032 bin ich 83 und hoffentlich bei guter Gesundheit, bekomme ich dann noch den EU-Führerschein eingetauscht, oder sollte ich mich früher melden?
Als ich 50 wurde, habe ich mangels Bedarf meine Lkw-Berechtigung nicht verlängert. Hinsichtlich eines Wohnmobils könnten 3.500 kg etwas wenig sein. Welches zugelassene Gesamtgewicht (mit bzw. ohne Anhänger) darf ich jetzt noch führen?
Ich habe mein Führerschein für Motorad Klasse 1 und 1a im Jahr 1988 gemacht hab ihn aber nicht abgeholt weil ich dann in die BRD geflüchtet bin muss ich den Führerschein neu machen
Hallo Tom,
ja, Sie werden die Führerscheinprüfung erneut ablegen müssen.
Das Team von bussgeldkatalog.org
ich habe meinen Führerschein auch auf einer MZ 150 mit 16 absolviert und durfte damit ein Moped mit 50ccm fahren. Dann hätte ich mit 18 Jahren den A oder A1 Führerschein abholen können, hab ich aber nicht, da ich1988 einen B Führerschein gemacht habe. Ich war auch der Annahme, daß der A oder A1 automatisch enthalten ist. Anscheinend falsch….
Gibt es eine Behörde, die die alten Daten noch gespeichert hat? Ich hatte damals meinen Führerschein in der Berliner Milastrasse gemacht. Es sollten doch Unterlagen existieren oder muss man wirklich den Führerschein komplett neu machen?
Hallo, meine Frage? Ich habe meine Fahrerlaubnis für PKW Klasse B 1970 erhalten. Ich bin 67 Jahre und möchte mir ein Wohnmobil zulegen. Kann ich damit das Wohnmobil mit Auflastung 3850 kg fahren?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara P.
Hallo Barbara P.,
wenden Sie sich bei solchen Fragen am besten an die Fahrerlaubnisbehörde. Diese können Ihnen in der Regel detaillierte Auskünfte erteilen.
Das Team von bussgeldkatalog.org
Hallo, ich habe 1986 (mit 15 Jahren) den klassischen Moped-Führerschein in der DDR gemacht und 1991 dann die PKW-Fahrerlaubnis. Ist es richtig, dass auf meinem Führerschein sowohl M also auch A und A1 eingetragen sein müssten? (Eigentlich auch AM, aber AM gibt es auf meiner Führerscheinkarte gar nicht… was bedeutet AM eigentlich?)
Hallo Undine B.,
mit der Führerscheinklasse AM können leichte zweirädige/vierrädige Kraftfahrzeuge und dreirädige Kleinkrafträder geführt werden. Die Klasse M ist eine veraltete Bezeichnung, meint aber im Prinzip dasselbe. Grundsätzlich sollte natürlich das, was prüfungsmäßig abgelegt und bestanden wurde, auch auf dem Führerschein angegeben sein. Da auf Ihrem Führerschein offensichtlich noch die alten Klassen eingetragen sind, sollten Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde erfragen, wie in solch einem Fall verfahren wird bzw. ob Sie Ihren Führerschein durch das EU-Format ersetzten sollten.
Das Team von bussgeldkatalog.org
Hallo, ich habe meinen Führerschein Klasse M und T vor dem 01.06.1982 in der DDR und Klasse B im August 1990 gemacht. Kann ich damit Motorräder bis 125 ccm fahren?
Hallo Andrea,
dies ist nicht möglich, Sie dürfen lediglich Trikes aus den Klassen A1 und A fahren.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich habe meinen Führerschein Klasse M und T vor dem 01.06.1982 in der DDR und Klasse B im August 1990 gemacht. Darf ich damit Motorräder bis 125 ccm fahren?
Hallo Andrea,
mit Ihrem aktuellen Führerschein dürfen Sie unseres Wissens nach keine Motorräder fahren, da Ihre Fahrerlaubnis nur die Klasse AM einschließt. Um ein Motorrad bis 125 qqm fahren zu dürfen, benötigen Sie die Klasse A1.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich habe meinen Führerschein Klasse B und A
1974 gemacht . Stimmt es , das ich nun auch Kraftfahrzeuge bis 7.500 kg fahren darf und wenn ja – auch mit Anhänger ?
Hallo Lutz,
Sie erhalten zum Einen den Führerschein C1 171, mit welchem Sie Fahrzeuge bis zu 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht führen dürfen. Weiterhin erhalten Sie den Schein CE 79, dieser erlaubt es Ihnen, mit einem Zugfahrzeug von bis zu 7,5 t Anhänger zu ziehen, sofern das zulässigen Gesamtgewicht des Zuges nicht mehr als 12 t beträgt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich habe 1979 in der DDR den Mopedschein Klasse M und am 02.02.1990 Klasse B gemacht und besitze noch meinen alten DDR-Führerschein. Wenn ich die Tabelle oben richtig lese, dann müsste ich bei Umtausch in den neuen Führerschein Klasse BE bekommen und könnte mir das “Nachmachen” von B96 komplett sparen? Kann ich denn nun mit meinem jetzigen DDR-Führerschein Klasse B vom 02.02.90 mit einem Zugfahrzeug Gesamtgewicht 2170 kg meinen Pferdehänger 2000kg zul. Gesamtgewicht ziehen oder nicht??? Dazu sagt mir jeder etwas anderes…
Hallo Karin,
mit dem alten B-Führerschein der DDR haben Sie die Klassen A (79.03, 79.04), A1 (79.03, 79.04), AM, B, BE (79.06), C1 (171), C1E (171) und L (174). Demnach sollten Sie die Kombination fahren dürfen, solange die Fahrzeugdaten dies zulassen. Ein Umtauschen des Führerscheins ist nicht zwingend notwendig.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich habe meinen Führerschein Klasse B 1986 in der DDR gemacht. In meinem neuen EU Führerschein ist aber kein A1 oder A eingetragen. Ist das richtig. Ich hätte damals ja bis 125 ccm fahren können.
Hallo Kerstin,
DDR-B-Führerschein, die nach dem 1.4.1980 und vor dem 1.1.1989 erteilt wurden, beinhalten heute auch die Klasse A1, jedoch mit den Schlüsselzahlen 70.03 und 79.04, was bedeutet, dass Sie nur dreirädrige Kfz aus der Klasse fahren dürfen. Warum die Klasse A1 gar nicht in Ihren Führerschein eingetragen wurde, sollten Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle erfragen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Meinen ersten DDR Führerschein habe ich 1987 für Moped (M) und Traktor (T) und 1990 für PKW (B) gemacht,
verstehe ich es richtig, dass ich mit meinem PKW (B) Führerschein jetzt auch Klasse A1 (125ccm) fahren darf ?
Hallo Claudia,
die Information in der dritten Tabelle betreffen Führerscheine, die vor dem 3.10.1990 ausgestellt worden sind. Falls Ihr Führerschein der Klasse B vor diesem Datum ausgestellt worden ist, finden Sie die aktuellen Entsprechungen und Schlüsselzahlen dort. Beachten Sie, dass die Schlüsselzahlen Einschränkungen bedeuten können. Mehr zu diesem Thema hier: https://www.bussgeldkatalog.org/schluesselzahlen-fuehrerschein/
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Hallo
Ich habe 1982 meinen Führerschein Klasse 1-5 in der DDR gemacht. Welche Richtlinien gelten heute und muss ich (da über 50 Jahre alt ) neu beantragen bzw.verlängern lassen wegen C1E,C,CE usw. Mfg R.S.
Hallo Ralf,
hier finden Sie die aktuellen Entsprechungen Ihres Führerscheins: https://www.bussgeldkatalog.org/ddr-fuehrerschein/#tabelle_aktuelle_entsprechungen_der_fuehrerscheinklassen_der_ddr
In der Tat müssen Sie Ihre Führerschein C und C1 ab dem 50. Lebensjahr verlängern lassen.
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Hallo
Ich habe 1972 meinen Führerschein Klasse 1 u.5 in der DDR gemacht,dieser wurde mir in der DDR in den 80ziger jahren wegen eines Unfalls abgenommen.
Meine Frage ist,kann ich diesen wieder beantragen?
Hallo Herbert,
es sollte möglich sein, dass Sie eine Neuerteilung des Führerscheins beantragen können. Unter Umständen kann aber verlangt werden, dass Sie nach einer solch langen Zeit eine erneute Prüfung ablegen. Sie sollten dies mit der zuständigen Führerscheinstelle besprechen.
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Mein DDR-Führerschein (Klasse B und M) wurde im am 17.12.1990 ausgestellt. Wo finde ich mich denn da in der Tabelle? Eigentlich gab es zu diesem Zeitpunkt ja keine DDR mehr und die Tabelle oben geht nur bis zum 3.10.1990 – hat die Führerscheinstelle in Leipzig aber damals nicht interessiert.
Beim Umschreiben (wegen USA-Reise) im Jahr 2000 wurden daraus die Klassen B, C1, BE, C1E, M und L. Wenn ich es richtig verstehe, fehlen mir da nach aktuellem eigentlich AM (die gibt es auf meiner Karte gar nicht), A1 und A, sowie CE mit irgendwelchen Kennziffern, oder? Kämen die bei einem Umtausch automatisch dazu oder müsste ich da irgendwelche Anträge stellen?
Hallo Katja,
in diesem speziellen Fall sollten Sie sich direkt an die zuständige Führerscheinbehörde wenden. Diese kann Sie genau informieren.
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