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Ist ein DDR-Führerschein noch gültig? Aktuelle Infos!

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 18. September 2023

Rund um den DDR-Führerschein: Gültigkeit, aktuelle Entsprechungen, Bestimmungen zum Umtausch

Müssen Sie Ihre DDR-Fahrerlaubnis umtauschen?
Müssen Sie Ihre DDR-Fahrerlaubnis umtauschen?

In Deutschland ist aktuell eine Vielzahl verschiedener Führerscheinformate im Umlauf: Moderne EU-Führerscheine im Scheckkartenformat, alte graue oder rosafarbene „Lappen“ und sogar Scheine aus der DDR.

Doch ist eine Fahrerlaubnis aus der DDR heutzutage überhaupt noch gültig? Welche Bestimmungen gelten für den Führerschein aus einer vergangenen Zeit? Gibt es eine Umtauschpflicht?

In diesem Ratgeber erhalten Sie eine Übersicht über die Führerscheinklassen der DDR. Informationen zu den aktuellen Entsprechungen und dem Umtausch der Scheine erhalten Sie ebenfalls.

FAQ: DDR-Führerschein

Welche Fahrzeuge dürfen mit dem DDR-Führerschein gefahren werden?

Der Führerschein der DDR ist grundsätzlich noch immer gültig. Eine Übersicht der aktuellen Entsprechungen finden Sie hier.

Wann muss der DDR-Führerschein umgetauscht werden?

Eine Übersicht mit den Umtauschfristen liefert diese Tabelle.

Darf ich den DDR-Führerschein nach dem Umtausch behalten?

Als Erinnerung darf der alte Führerschein in der Regel beim Besitzer verbleiben, dafür wird diese allerdings ungültig gemacht.

Gültigkeit der DDR-Fahrerlaubnisklassen: Gilt der alte Schein noch?

Für Inhaber alter Führerscheine ist die Frage nach der Gültigkeit ihrer Dokumente besonders drängend. Nutzt jemand eine ungültige Fahrerlaubnis, um sich hinter das Steuer eines Autos zu setzen, begeht er immerhin eine Verkehrsstraftat. Bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder eine saftige Geldstrafe drohen in diesem Fall.

An dieser Stelle eine beruhigende Nachricht: Ein Führerschein aus der DDR hat seine Gültigkeit im Laufe der Jahre nicht eingebüßt. Halten Sie sich an die erlaubten Fahrzeugarten, drohen Ihnen keine Strafen.

Ist ein DDR-Führerschein auch im Ausland gültig?

Grundsätzlich ist die Gültigkeit für Ihren DDR-Führerschein in Deutschland, der Europäischen Union (EU) und in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gegeben.

Möchten Sie allerdings in einem anderen ausländischen Land mit Ihrem alten Führerschein fahren, drohen teure Bußgelder oder sogar Strafen. Manche Staaten legen bezüglich alter nationaler Führerscheine eine gewisse Kulanz an den Tag – darauf können sich Reisende jedoch nicht verlassen und müssen mit einem Bußgeld aus dem Ausland rechnen.

Die DDR-Führerscheinklassen sind vielen Polizisten und Ordnungsbeamten im In- und Ausland jedoch unbekannt. Ihr alter Führerschein kann daher zu Missverständnissen führen – etwa wenn Sie verdächtigt werden, ohne Fahrerlaubnis zu fahren. Es lohnt sich daher, vor einer EU-Auslandsreise Ihren DDR-Führerschein umschreiben zu lassen und einen internationalen Führerschein zu erwerben.

Müssen Sie Ihren DDR-Führerschein umtauschen?

Die Gültigkeit von Ihrem DDR-Führerschein ist im Ausland nicht zwingend gegeben.
Die Gültigkeit von Ihrem DDR-Führerschein ist im Ausland nicht zwingend gegeben.

Aktuell besteht beim DDR-Führerschein grundsätzlich keine Umtauschpflicht. Der alte „Lappen“ ist noch eine Weile gültig. Allerdings wurde die allgemeine Gültigkeit der Führerscheindokumente in Deutschland 2013 auf maximal 15 Jahre begrenzt.

Diese Maßnahme soll dem Führerscheintourismus entgegen wirken. Zudem wird auf diese Weise gewährleistet, dass sich nach und nach alle Bürger den Standards anpassen und Inhaber eines einheitlichen EU-Führerscheins werden.

Für ältere Führerscheine gilt allerdings noch ein gewisser „Bestandsschutz“: Sie müssen Ihre DDR-Fahrerlaubnis erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen und durch einen EU-Führerschein ersetzen lassen.

Da bis zu diesem Stichtag nicht nur DDR-Führerscheine, sondern alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht werden müssen, gibt es gesonderte Umtauschfristen. Diese sollen verhindern, dass Millionen von Führerscheinen zur gleichen Zeit umgetauscht werden, was die Behörden hoffnungslos überfordern würde.

Für Papierführerscheine – und damit auch den DDR-Führerschein – gelten folgende Stichtage für den Umtausch:

GeburtsjahrUmtauschfrist
vor 195319.01.2033
1953 - 195819.01.2022
1959 - 196419.01.2023
1965 - 197019.01.2024
ab 197119.01.2025

Es ist meist problemlos möglich, den alten DDR-Führerschein als Andenken zu behalten. Nachdem die Führerscheinstelle ihn als eindeutig ungültig markiert hat (durch Lochen, Stempeln, indem die Ecke abgeschnitten wird usw.), können Sie den Lappen wieder mitnehmen.

Tabelle: Aktuelle Entsprechungen der Führerscheinklassen der DDR

Auch, wenn Sie keinen Umtausch von Ihrem DDR-Führerschein vornehmen möchten, sollten Sie genau wissen, welchen aktuellen Klassen Ihre Fahrerlaubnis entspricht. Daraus können Sie nämlich ableiten, welche Fahrzeuge Sie führen dürfen, ohne eine Strafe zu riskieren.

Je nachdem, wann Ihr Führerschein in der DDR ausgestellt wurde, gelten andere Bestimmungen. Achten Sie besonders auf die Schlüsselnummern, welche bei den aktuellen Entsprechungen Ihrer Fahrerlaubnis vermerkt sind. Diese können die Befugnisse des Führerscheininhabers nämlich zum einen erweitern, zum anderen aber auch drastisch beschneiden.

So entspricht ein DDR-Führerschein der Klasse B beispielsweise unter anderem der aktuellen Klasse A. Diese gilt normalerweise für Motorräder unbeschränkter Leistung. Bei einer DDR-Fahrerlaubnis greifen jedoch zusätzlich die Schlüsselnummern 79.03 und 79.04. Diese begrenzen die A-Führerscheinklasse auf dreirädrige Fahrzeuge.

Was erlaubt Ihnen Ihr Führerschein aus der DDR? Die Klassen und aktuellen Entsprechungen haben wir in folgender Tabelle zusammengefasst:

Der Führerschein wurde vor dem dem 1.04.1957 ausgestellt:

DDR-Fahr­er­laub­nisAk­tu­el­le Ent­sprech­ungenSchlüs­sel­zah­len
1AM, A1, A2, A, B, LL 174, 175
2AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, TBE 79.06
C 172
3AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L

T auf Antrag
BE 79.06
C1 171
CE 79 (C1E>12.000 kg, L≤ 3)
L 174, 175
4AM, A1, A2, A, B, LL 174, 175

Der Führerschein wurde vor dem 1.06.1982 ausgestellt:

DDR-Fahr­er­laub­nis Ak­tu­el­le Ent­sprech­ungen Schlüs­sel­zah­len
Langsamfahrende
Fahrzeuge (vor dem 1.04.1980)
AM, A1, LA1 79.05
L 174, 175
Langsamfahrende
Fahrzeuge (nach dem 1.04.1980)
AM, LL 174, 175
Kleinkrafträder (vor dem 1.04.1980)AM, A1, LA1 79.05
L 174, 175
Kleinkrafträder (nach dem 1.04.1980)AM, LL 174, 175
1 (vor dem 1.12.1954)AM, A1, A2, A, B, LL 174, 175
1 (nach dem 1.12.1954)AM, A1, A2, A, LL 174, 175
2 (vor dem 1.12.1954)AM, A1, A2, A, B, LL 174, 175
2 (zwischen dem 1.12.1954 und dem 1.04.1980)AM, A1, A, B, LA1 79.05
A 79.03, 79.04
L 174, 175
2 (nach dem 1.04.1980)AM, A1, A, B, LA1 79.03, 79.04
A 79.03, 79.04
L 174, 175
3 (vor dem 1.12.1954)AM, A1, A2, A, B, LL 174, 175
3 (zwischen dem 1.12.1954 und dem 1.04.1980)AM, A1, LA1 79.05
L 174, 175
3 (nach dem 1.04.1980)AM, LL 174, 175
4 (vor dem 1.12.1954)AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

T auf Antrag
BE 79.06
C1 171
CE 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3)
L 174, 175
4 (zwischen dem 1.12.1954 und dem 1.04.1980)AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

T auf Antrag
A1 79.05
A 79.03, 79.04
BE 79.06
C1 171
CE 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3)
L 174, 175
4 (nach dem 1.04.1980)AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

T auf Antrag
A1 79.03, 79.04
A 79.03, 79.04
BE 79.06
C1 171
CE 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3)
L 174, 175
5 (vor dem 1.12.1954)AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, TBE 79.06
C 172
5 (zwischen dem 1.12.1954 und dem 1.04.1980)AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, TA1 79.05
A 79.03, 79.04
BE 79.06
C 172
5 (nach dem 1.04.1980)AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, TA1 79.03, 79.04
A 79.03, 79.04
BE 79.06
C 172

Der Führerschein wurde vor dem 3.10.1990 ausgestellt:

DDR-Fahr­er­laub­nisAk­tu­el­le Ent­sprech­ungen Schlüs­sel­zah­len
A (vor dem 1.12.1954)AM, A1, A2, A, B, LL 174, 175
A (zwischen dem 1.12.1954 und dem 1.01.1989)AM, A1, A2, A, LL 174, 175
A (nach dem 1.01.1989)AM, A1, A2, A, LL 174
B beschränkt (vor dem 1.12.1954)AM, A1, A2, A, B, LL 174, 175
B beschränkt (zwischen dem 1.12.1954 und dem 1.04.1980)AM, A1, A, B, LA 79.03, 79.04
L 174, 175, 79.05
B beschränkt (nach dem 1.01.1989)Am, A1, A, B, LA1 79.03, 79.04
A 79.03, 79.04
L 174
B (vor dem 1.12.1954)AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

T auf Antrag
A1 79.05
BE 79.06
C1 171
CE 79 (C1E>12.000 kg, L ≤ 3)
L 174
B (zwischen dem 1.12.1954 und dem 1.04.1980)AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

T auf Antrag
A1 79.05
A 79.03, 79.04
BE 79.06
C1 171
CE 79 (C1E>12.000 kg, L ≤ 3)
L 174, 175
B (zwischen dem 1.04.1980 und dem 1.01.1989)AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

T auf Antrag
A1 79.03, 79.04
A 79.03, 79.04
BE 79.06
C1 171
CE 79 (C1E>12.000 kg, L ≤ 3)
L 174, 175
B (nach dem 1.01.1989)AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

T auf Antrag
A1 79.03, 79.04
A 79.03, 79.04
BE 79.06
C1 171
CE 79 (C1E>12.000 kg, L ≤ 3)
L 174
C (vor dem 1.12.1954)AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L

T auf Antrag
BE 79.06
C1 171
CE 79 (C1E>12.000 kg, L ≤ 3)
L 174, 175
C (zwischen dem 1.12.1954 und dem 1.04.1980)AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L

T auf Antrag
A1 79.05
A 79.03, 79.04
BE 79.06
C1 172
CE 79 (C1E>12.000 kg, L ≤ 3)
C (nach dem 1.04.1980)AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L

T auf Antrag
A1 79.03, 79.04
A 79.03, 79.04
BE 79.06
C1 172
CE 79 (C1E>12.000 kg, L ≤ 3)
DAM, A1, A, B, BE, C1, C1E, C, L TA1 79.03, 79.04
A 79.03, 79.04
B! 79.06
L 174
BE (vor dem 1.01.1989)AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

T auf Antrag
A1 79.03, 79.04
A 79.03, 79.04
BE 79.06
C1 171
CE 79 (C1E>12.000 kg, L ≤ 3)
L 174, 175
BE (nach dem 1.01.1989)AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

T auf Antrag
A1 79.03, 79.04
A 79.03, 79.04
BE 79.06
C1 171
CE 79 (C1E>12.000 kg, L ≤ 3)
L 174
CEAM, A1, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, TA1 79.03, 79.04
A 79.03, 79.04
BE 79.06
C 172
DEAM, A1, A, B, BE, C1, C1E, L, TA1 79.04, 79.05
A 79.03, 79.04
BE 79.06
M (vor dem 1.12.1954)AM, A1, A2, A, B, LL 174, 175
M (zwischen dem 1.12.1954 und dem 1.04.1980)AM, A1, LA1 79.05
L 174, 175
M (zwischen dem 1.04.1980 und dem 1.01.1989)AM, LL 174, 175
M (nach dem 1.01.1989)AM, LL 174
T (vor dem 1.04.1980)AM, LL 174, 175
T (zwischen dem 1.04.1980 und dem 1.01.1989)LL 174, 175
T (nach dem 1.01.1989)LL 174

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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109 Kommentare

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  1. Hans sagt:

    Hallo und schöne grüsse aus dem Burgenlandkreis .
    Ich habe einige Fragen zu dem Leidlichen Umtauschthema Rosa DDR Führerschein . Ich bin aus der Zeit der DDR noch im Besitz des Rosanen DDR Führerscheines und bei mir sind A;B;C;E;M;T eingetragen und gestempelt nur D ist Entstempelt ausstellungsdatum ist 26.6.1985 ..
    So jetzt eigentlich die Fragen . Bis wann muss ich den wirklich umtauschen wenn ich nur in der EU Rum fahre ( da wäre ja der Bestandsschutz bis 2033 wenn ich das richtig gelesen habe )) oder bin ich da auf dem Holzweg ???.
    UND die zweite und eigentlich die wichtigere Frage ist , was mus ich tun um in Russland mit nem Pkw fahren zu dürfen ???
    Und was Passiert mit meinem Rosa Führerschein wenn ich möglicherweise diesen umschreiben lassen muss da ich noch einen Oldtimer habe der über 7,5 Tonnen wiegt und sowie ich gelesen habe und es hoffentlich auch verstanden habe wäre ja bei der umschreibung mein Grosser LKW führerschein futsch da ich ja schon über 55 bin .
    Oder kann ich den weiterhin benutzen und zu den Oldtimertreffen damit fahren (hier in Deutschland) ..
    Es ist alles sehr undurchsichtig ..zumindest für mich
    Bitte helft mir bei meinen Fragen da mich das alles ziemlich verwirrt .
    Danke vorab Gruss Hans

  2. Pachemski sagt:

    Hallo ich hab alle klasse ohne A. Was muss machen für A nur praktisch oder alles.Danke

  3. Michael G. sagt:

    Hallo.
    Letztens übergab mir meine Mutter eine Jahrzehnte lang gesuchte VK30 (Karteikarte aus der DDR) von 1988 mit bestandener Theorieprüfung für Moped (50ccm) und auch Motorrad ,sowie noch die dazu bestandene praktische Prüfung (Moped 50ccm).
    Also 3.Eintragungen.
    Nun meine Fragen:
    Ist es tatsächlich richtig u. möglich,da diese VK30 bzw.dessen Eintragungen angeblich noch Bestandsschutz haben sollen,und die bestandene Theorieprüfung für beide Zweiradklassen galt,das ich meine praktische Motorradprüfung heute noch nachholen kann?

  4. Frank sagt:

    Ich würde mir gerne einen Motorroller mit 125 ccm kaufen. Nun meine Frage, ich habe 1979 in der DDR meinen Mopedschein gemacht. Darf ich mit meinem Führerschein damit diesen Motorroller fahren.

  5. Frank sagt:

    Ich habe meinen Mopedschein 1979 in der DDR gemacht. Kann ich damit ein Roller mit 125 ccm fahren?

  6. Thomas G. sagt:

    Hallo! Mein Führerschein wurde am 03.1991 für Klasse B ausgestellt. Die Klassen M und T habe ich 1983 gemacht was kann ich mit dieser Einstufung alles fahren? Vielen Dank und freundliche Grüsse Thomas G.

  7. ETG925 sagt:

    Hallo aus Österreich,
    vielen Dank für den guten Artikel. Ich bin vor gut 20 Jahren nach Österreich gezogen und musste einen österreichischen Führerschein beantragen. Damals wurden mir nur jene Klassen anerkannt, die ich nachweislich ein Jahr in Österreich gefahren bin. Da mir mein guter alter DDR Führerschein nie abgenommen wurde und dieser auch nicht für ungültig erklärt wurde, hier meine Fragen: Kann ich den EU Führerschein mit meinem alten DDR Führerschein beantragen? Wenn ja wo kann ich dies erledigen. Vielen Dank

  8. Gerd sagt:

    Ich bin Jahrgang 1959 und habe, da ich 1985 die Klasse D gemacht habe auch von diesen Zeitpunkt meinen letzten DDR-Führerschein, ausgestellt im Volkspolizei-Kreisamt, wo ja alle DDR-Führerscheine ausgestellt wurden. Die Fahrerlaubnis habe ich schon seit 1976 (Moped). Im derzeitigen DDR-Führerschein (Schlaglochfrei) habe ich alle Klassen ( A,B,C,D,E,M,T), welche Klassen werde ich ohne Gesundheitsprüfung im neuen EU-Führerschein Problemlos übernehmen können, Da ich nur noch, wenn es hoch kommt, im meinen Leben vielleicht noch einen 7,5 Tonner fahren möchte.

  9. christoph sagt:

    hallo aus sachsen
    mein erster ” grauer lappen ” wurde 1972 für moped ausgestellt, dieser wurde 1986 durch den “rosa lappen” ersetzt.
    bis zu diesem zeitpunkt wurden weitere führerscheinklassen erworben, so das im genannten “rosa lappen”,
    die klassen A;B;C;E;M und T eingetragen sind. durch mehrmalige hochwasser in unserem haus sind die nachweise verlorengegangen.
    bekomme ich nur durch vorlage des “rosa lappens” einen neuen führerschein und welche klassen wären das dann?
    da ich die konkreten erwerbsdaten nicht nachweisen kann, ist eine zuordnung aus der tabelle kaum möglich.
    c.mücke

  10. Bernd sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich besitze seit dem 15.06.1989 einen DDR Führerschein Klasse B und M gestempelt. Am 10.11.2004 habe ich einen neuen Führerschein beantragt. Damit habe ich die Klassen B, C1, BE,C1E,CE,M,L erhalten. Wissen Sie ob die Klasse A1 tatsächlich vergessen wurde oder bin ich dazu nicht berechtigt?

    Vielen Dank!

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Bernd,

      laut den Entsprechungen müssten Sie die Klasse A1 besitzen. Wenden Sie sich am besten nochmal an die zuständige Stelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Marcel R. sagt:

    Hallo aus Thüringen
    Habe einen Führerschein der DDR mit den Klassen A,B und M. Erstellt am 27.07.1990.
    Meine Frage,was darf ich alles mit der Klasse B fahren?
    Danke schonmal im voraus und LG

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Marcel,

      die entsprechenden Informationen können Sie der oben stehenden Tabelle entnehmen (“Der Führerschein wurde vor dem 3.10.1990 ausgestellt”). Beachten Sie dabei die Schlüsselzahlen, diese können einzelne Klassen einschränken.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Doris L. sagt:

    Ich besitze seit 1967 den Führerschein habe diesen in der DDR gemacht Klasse 4.
    Darf ich einen Kleintransporter über 3500 kg fahren.
    MfG Doris

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Doris L.,

      für KFz über 3.500 Kilogramm wird min. der C1-Führerschein benötigt. Ob Sie diesen besitzen, können Sie den obigen Tabellen entnehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Ringo sagt:

    Ich besitze seit dem 29.10.1992 bis dato einen Autoführerschein der Klasse 3 sowie die Klassen 4 und 5. Unter “weitere amtliche Eintragungen” steht: Der Inhaber besitzt die Fahrerlaubnis Klasse 4 seit 23.11.1989, welche ich in der DDR erworben habe, welche dort, glaube ich, der Klasse M entsprach. Jetzt meine Frage, könnte ich den Führerschein heute in A1 umschreiben lassen oder bekäme ich nur AM?

    Vielen Dank!

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Ringo,

      unseres Kenntnisstandes nach sollte nur die Klasse AM umfasst sein. Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Thomas K. sagt:

    Hallo werte Damen und Herren !
    Ich habe nur die Klasse ( M ) und meines Wissens darf ich Fahrzeuge bis 49,9 ccm fahren ! Wie verhält sich die Angelegenheit mit E- Fahrzeugen ? Bis zu welcher Geschwindigkeit darf ich diese führen ?
    M.F.G . Thomas K. 🙂

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Thomas,

      die Klasse M gibt es seit Einführung einer EU-Richtlinie im Jahr 2013 nicht mehr. Die heutige Entsprechung ist die Klasse AM. Mit dieser Klasse dürfen Sie unter anderem leichte zweirädrige Kleinkrafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW führen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Westendorf, S. sagt:

    Hallo,
    Habe meinen DDR Führerschein Klasse B (PKW) am 23.02.1987 erhalten.
    In Klammern daneben steht noch das Datum 1980, habe da meine Klasse 3 Traktor erhalten. Diese hatte ja auch das Moped mit dabei.
    Darf ich damit bis 125cm3 Motorrad fahren??

    Vielen Dank im voraus.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo,

      Im DDR-Führerschein Klasse 3 sind unter anderem die heutigen Klassen AM, A1 und A enthalten. Die Klassen A1 und A sind jedoch auf dreirädrige Fahrzeuge beschränkt. Damit dürften Sie also nur Zweiräder bis 45 km/h fahren. Wurde die alte Klasse 3 vor dem 01.04.1980 ausgestellt, sind die Klassen AM und A1 enthalten, diesmal ohne Beschränkung. Bei Ausstellung nach diesem Datum, ist für Zweiräder lediglich die Klasse AM enthalten. Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Carmen G. sagt:

    Hallo, ich habe 1978 die Fahrerlaubnis für Moped gemacht und 1984 PKW-B. Was darf ich dann heute mit diesen Führerscheinklassen fahren?

    LG
    Carmen

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Carmen G.,

      die jeweiligen Entsprechungen finden Sie in der obigen Liste.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Christoph sagt:

    Hallo,

    in Ihrer Tabelle befinden sich 2 Einträge für den DDR-Führerschein Klasse B, ausgestellt zwischen 01.01.1989 und 03.10.1990, denen ich unterschiedliche Angaben zur erlaubten Anhängelast entnehme. Mein DDR-Führerschein wurde am 20.08.1990 ausgestellt (Klasse A, B) und ich hätte gern gewußt, ob ich Anhänger über 750kg Gesamtmasse ziehen darf und wenn ja, bis zu welcher Grenze.

    Vielen Dank.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Christoph,

      das kommt darauf an, ob es sich um die Klasse B oder B beschränkt (beschränkt auf Kraftwagen mit nicht mehr als 250 cm³ Hubraum, Elektrokarren – auch mit Anhänger – sowie maschinell angetriebene Krankenfahrstühle) handelt. Im regulären alten Führerschein der Klasse B sind die folgenden Klassen enthalten: A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L. Einschränkungen ergeben sich aus den Schlüsselzahlen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Heinz S. sagt:

    Hallo
    Kann ich mit meinem Führerschein DDR (1987) einen Spyder in Europa fahren oder nur in einigen bestimmten Ländern ?

    Habe nur den fürs Motorrad !!

    Danke im voraus.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Heinz S.,

      bezüglich der Fahrerlaubnis innerhalb der EU gilt: Können Sie in dem Land, in welchem Ihnen der Führerschen ausgestellt wurde, eine bestimmten Wagen führen, dann dürfen Sie dies in der Regel auch in anderen EU-Ländern.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Silvio S. sagt:

    Hallo,

    Habe meinen Mopedführerschein im Mai 1990 eralten . Im November 1992 habe ich meinen PKW -Schein erhalten mit Sempel und Vermerk: genehmigt bis 50 ccm 60 Km/h. Habe meinen Führerschein bezüglich des des Eintrages der 95 in EU getauscht bekommen.Meine Frage lautet :Wieviel ccm darf ich Moped Fahren da A nur für 3-rädrige gilt und AM eigentlich 50ccm 50Kmh ?

  20. Ronald sagt:

    Hallo,
    mein DDR – Führerschein (rosa Lappen / Klasse B) wurde im Juni 1988 ausgestellt. Bin mir nicht sicher, ob ich damit aktuell die Vorraussetzungen für die neue Füherscheinklasse BE erfülle. Laut Ihrer Tabelle berechtigt die Klasse B zum Umtausch auch in die Klasse BE, die Klasse B (beschränkt) dagegen nicht. Worauf bezieht sich in diesem Zusammenhang die Beschränkung? Meine Klasse B ist wie folgt beschrieben:
    Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße
    Ronald

    • Lüders H sagt:

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      habe noch einen DDR Führerschein Klasse B. Ausgestellt 1985. Bin im Besitz eines Wohnmobiles. Bis zu welcher Gewichtsklasse darf ich damit fahren. Möchte mein Mobil Auflasten auf 4to. Bin ich noch berechtigt mit dem alten Schein das aufgelastete Fahrzeug zu fahren ?
      Vielen Dank im Voraus
      Mit frdl. Grüßen
      H-J Lüders

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Ronald,

      durch die Beschränkung wurde die Gültigkeit des Führerscheins bei bestimmten Kfz ausgeschlossen, beispielsweise bei mehr als 250 cm³ Hubraum.
      Wenn Sie sich nicht sicher sind, sollten Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde nachfragen und ihren Schein ggf. vorlegen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  21. Karsten W. sagt:

    Hallo, ich habe heute meinen DDR Führerschein Klasse B und M umstellen lassen. Klasse M wurde am 15.07.1981 und Klasse B am 29.03.1985 eingetragen. Ich selbst bin am 03.12.1965 geboren, somit Ü50.

    Auf der neu ausgestellten Führerscheinkarte wurden alle Klassen wie in Ihrer Übersicht dargestellt eingetragen. Als einzige wurde die Klasse CE79 (C1E > 12.000 kg, L<=3 ) nicht eingetragen. Habe ich einen Anspruch auf diese Klasse und welche Quelle kann ich der Führerscheinstelle benennen? Vielen Dank vorab für Ihre Mühe!

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Karsten,

      wie die Umstellung von alten Führerscheinen zu erfolgen hat, können Sie der Anlage 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) entnehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Sybille sagt:

    Hallo

    ich habe meinen Führerschein Klasse M und B 1976 gemacht. Problem ist aber , daß mein 1. Führerschein verloren ging und ich 1985 eine 2. Ausferigung bekommen habe mit Datum 20.8.1985 . In Klammern steht aber 1976 was ja richtig ist.
    Auße?rdem galt die M Klasse auch für Motorräder bis 125 ccm. Welche Fahrzeugklasse würde mir jetzt eingetragen werden ?
    Danke für Eure Antwort

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Sybille,

      wie Sie der obigen Tabelle entnehmen können, entspricht Ihr B-Führerschein heute den Klassen AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, und L, Ihr M-Führerschein den Klassen AM, A1 und L.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  23. Marion sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe meinen DDR Führerschein (PKW) am 02.01.1991 erhalten und muss diesen jetzt in einen EU Führerschein umtauschen. Welche Klassen müssen auf diesem eingetragen werden?

    Mit freundlichen Grüßen Marion F.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Marion,

      die Entsprechungen finden Sie in der oben aufgeführten Liste.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

      • Frank sagt:

        Die oben aufgeführte Liste sagt aber nur etwas aus für “VOR dem 3.10.1990 ausgestellte” DDR-Führerscheine. Hier geht es aber um einen 1991(!) ausgestellten DDR-Führerschein (ja, das gab es – meiner ist von Juni 91). Genau genommen sind diese gar nicht erfasst. Gilt dann dennoch das für “B (nach dem 1.01.1989)” Ausgeführte? Und weiß jemand, wo diese skurrile Übergangslösung überhaupt geregelt war?

  24. Dirk I. sagt:

    Hallo! Mein Führerschein wurde am 14.12.1982 ausgestellt. Es sind die Klassen A B und M abgestempelt,was kann ich mit dieser Einstufung alles fahren? Vielen Dank und freundliche Grüsse Dirk I.

  25. Ralf sagt:

    Hallo!
    Mein DDR- Führerschein wurde am 10.03.1989 ausgestellt. Es sind die Klassen A,B,C,E,M und T abgestempelt. Was kann ich mit der heutigen Einstufung alles fahren? Bitte auch eine Erläuterung zu den ganzen Schlüsselnummern. Vielen Dank
    MfG. Ralf Sander

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Ralf,

      die Entsprechungen der jeweiligen Führerscheinklassen finden Sie in den obenstehenden Tabellen. Nähere Informationen zu den Schlüsselzahlen finden Sie auf https://www.bussgeldkatalog.org/schluesselzahlen-fuehrerschein/. Bei offenen Fragen steht Ihnen die zuständige Führerscheinstelle zur Verfügung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Frank R. sagt:

        Ich hatte auch A B C E M T und darf heute alles fahren ausser Personenbeförderung. Reisebus darf ich fahren wenn nur ein Beifahrer vorne rechts dabei ist. Ich hab den FS 1984 gemacht. LKW in allen Kombinationen bis 40 Tonnen. PKW mit Anhänger solange die eingetragene Zuglast nicht überschritten wird. Zweiräder von 50er Gehhilfe bis 5-Liter BossHoss. Es gibt für mich auf deutschen Strassen absolut keine Einschränkungen. Du musst nur daran denken, C und E für LKW bis spätestens an Deinem 50. Geburtstag und dann alle 5 Jahre zu verlängern. Hast Du das vergessen musst Du ca. 6000 € investieren,wenn Du das wieder fahren willst.

        • PeterP sagt:

          Stimmt so nicht. Ab 50 darf man allerdings keinen LKW über 7,5t fahren wenn der Führerschein nicht verlängert wurde. Es gibt aber eine Übergangsfrist von 5 Jahren. D.h. man kann auch noch mit 54 Jahren verlängern darf allerdings bis dahin keinen LKW fahren. Erst ab 55 erlischt dann der LKw Fühjrerschein ohne entsprechende Verlängerung tatsächlich.

          Im übrigen ist es an Schwachsinn nicht mehr zu überbieten was hier mit den gtanzen Fahrerlaubnisklassen gemacht wurde. Da blickt kein normaler Mensch mehr durch.

  26. Falk sagt:

    Hallo,

    zwischen 1963 und Juli 1967 erwarb ich in der damaligen DDR den Mopedschein, Fahrerlaubnis Klasse 1 und 5 ( ohne Einschränkungen ). Im Mai 2001 wurde mein Führerschein umgeschrieben auf die “Plastkarte” ec-Kartenformat und seitdem sind eingetragen:
    Vorderseite: Klasse A , BE , C1E , ML
    Rückseite: A1 , A , B , C1 ( Schlüsselzahl 171 ) , BE , C1E , M , L ( Schlüsselzahl 174, 175 )
    Meine Fragen:
    (1) Darf ich an ein Wohnmobil, zulässige Gesamtmasse 7.500 kg, einen Anhänger mit aufgeladenem PKW ( Smart, Mini o.ä. ) anhängen und im öffentlichen Straßenverkehr führen ?
    (2) Gibt es eine Möglichkeit, meinen Führerschein zu erweitern um ein Wohnmobil mit einer zulässigen Gesamtmasse von 12.500 kg führen zu dürfen?

    Danke

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Falk,

      Sie dürfen die von Ihnen genannte Kombination führen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Zuges (Wohnmobil + Anhänger) maximal 12 t beträgt. Darüber hinaus ist ein Führerschein der Klasse CE notwendig. Diesen können Sie nicht über eine Erweiterung erhalten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Stefan sagt:

        Eigentlich kein Kommerntar, sondern eine Anfrage, habe dafür aber kein “Fenster” gefunden.

        Ich habe 1965-67 alle Fahrerlaubnisklassen (außer Personenbeförderung) gemacht. 1986 wurde auf Führerschein umgeschrieben. Belege habe ich keine, da die früher in der Führerscheinstelle gelagert und nicht ausgegeben wurden. Im Jahr 2032 bin ich 83 und hoffentlich bei guter Gesundheit, bekomme ich dann noch den EU-Führerschein eingetauscht, oder sollte ich mich früher melden?
        Als ich 50 wurde, habe ich mangels Bedarf meine Lkw-Berechtigung nicht verlängert. Hinsichtlich eines Wohnmobils könnten 3.500 kg etwas wenig sein. Welches zugelassene Gesamtgewicht (mit bzw. ohne Anhänger) darf ich jetzt noch führen?

  27. Tom sagt:

    Ich habe mein Führerschein für Motorad Klasse 1 und 1a im Jahr 1988 gemacht hab ihn aber nicht abgeholt weil ich dann in die BRD geflüchtet bin muss ich den Führerschein neu machen

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Tom,

      ja, Sie werden die Führerscheinprüfung erneut ablegen müssen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

      • Pierre sagt:

        ich habe meinen Führerschein auch auf einer MZ 150 mit 16 absolviert und durfte damit ein Moped mit 50ccm fahren. Dann hätte ich mit 18 Jahren den A oder A1 Führerschein abholen können, hab ich aber nicht, da ich1988 einen B Führerschein gemacht habe. Ich war auch der Annahme, daß der A oder A1 automatisch enthalten ist. Anscheinend falsch….
        Gibt es eine Behörde, die die alten Daten noch gespeichert hat? Ich hatte damals meinen Führerschein in der Berliner Milastrasse gemacht. Es sollten doch Unterlagen existieren oder muss man wirklich den Führerschein komplett neu machen?

  28. Barbara P. sagt:

    Hallo, meine Frage? Ich habe meine Fahrerlaubnis für PKW Klasse B 1970 erhalten. Ich bin 67 Jahre und möchte mir ein Wohnmobil zulegen. Kann ich damit das Wohnmobil mit Auflastung 3850 kg fahren?
    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Mit freundlichen Grüßen
    Barbara P.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Barbara P.,

      wenden Sie sich bei solchen Fragen am besten an die Fahrerlaubnisbehörde. Diese können Ihnen in der Regel detaillierte Auskünfte erteilen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  29. Undine B. sagt:

    Hallo, ich habe 1986 (mit 15 Jahren) den klassischen Moped-Führerschein in der DDR gemacht und 1991 dann die PKW-Fahrerlaubnis. Ist es richtig, dass auf meinem Führerschein sowohl M also auch A und A1 eingetragen sein müssten? (Eigentlich auch AM, aber AM gibt es auf meiner Führerscheinkarte gar nicht… was bedeutet AM eigentlich?)

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Undine B.,

      mit der Führerscheinklasse AM können leichte zweirädige/vierrädige Kraftfahrzeuge und dreirädige Kleinkrafträder geführt werden. Die Klasse M ist eine veraltete Bezeichnung, meint aber im Prinzip dasselbe. Grundsätzlich sollte natürlich das, was prüfungsmäßig abgelegt und bestanden wurde, auch auf dem Führerschein angegeben sein. Da auf Ihrem Führerschein offensichtlich noch die alten Klassen eingetragen sind, sollten Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde erfragen, wie in solch einem Fall verfahren wird bzw. ob Sie Ihren Führerschein durch das EU-Format ersetzten sollten.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  30. Andrea B. sagt:

    Hallo, ich habe meinen Führerschein Klasse M und T vor dem 01.06.1982 in der DDR und Klasse B im August 1990 gemacht. Kann ich damit Motorräder bis 125 ccm fahren?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Andrea,

      dies ist nicht möglich, Sie dürfen lediglich Trikes aus den Klassen A1 und A fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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