Wie lange dauert es, bis ein Bußgeldbescheid kommt?
Letzte Aktualisierung am: 12. Februar 2025
Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten
Der Bußgeldbescheid: Die Dauer der Zustellung kann variieren

Während eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr schnell passiert ist, kann beim Bußgeldbescheid die Dauer der Zustellung einige Zeit in Anspruch nehmen. Um die wichtigste Frage: „Wie lange dauert es bis der Bußgeldbescheid kommt?“ gleich vorweg korrekt zu beantworten: Das lässt sich nicht konkret sagen.
Da in aller Regel eine Verjährung nach drei Monaten einsetzt, kann die Zustellung vom Bußgeldbescheid von einer Dauer von acht Wochen und mehr sein. Auch eine spätere Verjährung ist denkbar, wenn die Frist einmalig unterbrochen wurde.
Wie lange dauert ein Blitzerbescheid? Es hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie lange beim Bußgeldbescheid die Zustellungsdauer beträgt. Der wohl wichtigste ist die Verjährungsfrist, welche bei den meisten Ordnungswidrigkeiten drei Monate beträgt. Laut § 26 Abs. 2 StVG greift diese Frist allerdings nur,
solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentlich Klage erhoben ist, danach sechs Monate.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Dauer des Bußgeldbescheides
Die Bußgeldstelle hat für den Bußgeldbescheid in der Regel drei Monate Zeit.
Wird der Bußgeldbescheid nach mehr als drei Monaten versandt, unterliegt dieser der Verjährung. Allerdings kann die Verjährung durch verschiedene Umstände unterbrochen werden.
Ist der Bußgeldbescheid verjährt, kann dies einen Einspruch rechtfertigen. Bedenken Sie aber, dass auch eine Unterbrechung der Verjährung stattgefunden haben kann.
Oberste Priorität der Behörde ist es also, diese Frist einzuhalten. Ein weiterer Faktor liegt in der Ermittlung des Fahrers. Ist dieser beispielsweise auf einem Blitzerfoto eindeutig erkennbar, ergeht der Bescheid schneller, als wenn die Polizei weitere Maßnahmen treffen muss.
Wie lange dauert der Bußgeldbescheid nach dem Blitzen?
Die häufigste Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr ist die Geschwindigkeitsüberschreitung. Daher werden sich viele Betroffene fragen: „Wie lange dauert es, wenn man geblitzt wurde, bis der der Bußgeldbescheid zugestellt wird?“ Jede Ordnungswidrigkeit führt zu einem Verwaltungsakt, insofern ist es irrelevant, welche vorliegt. Entscheidend ist in diesem Fall eher, wie viel Aufwand die Behörde betreiben muss, um den Fahrer ausfindig zu machen.
Verschiedene Maßnahmen führen allerdings zu einer Unterbrechung der Verfolgungsverjährung (§ 33 OWiG). Dazu zählt die richterliche oder polizeiliche Vernehmung des Betroffenen und auch der Erlass des Bußgeldbescheides, sofern er binnen zwei Wochen zugestellt wird, ansonsten durch die Zustellung. Auch die Versendung des Anhörungsbogens setzt die Frist aus.
Wie lange dauert ein Strafzettel?
Im Volksmund wird das Verwarngeld auch „Strafzettel“ genannt. In vielen Fällen, wie beim Falschparken, befindet sich das „Knöllchen“ unter der Windschutzscheibe. Warten Sie auf Ihr Verwarngeld per Post, so gilt hier ebenfalls eine Verjährungsfrist von drei Monaten. Bei einem Strafzettel kann die Dauer der Zustellung also ebenfalls mehrere Wochen betragen.
Für die Zahlung des Verwarngeldes bleibt Ihnen eine Woche, ansonsten bekommen Sie einen Bußgeldbescheid zugestellt und die Kosten steigen in die Höhe.
Guten Tag
Vor 1 Monat ungefähr hat mich einen Blitzer auf Autobahn geblitzt. Ich habe noch nicht kein Strafzettel bekommen. Wiessen Sie wie lange dauert?
Hallo am 02.05.2018 hab ich den Zeugenfragebogen versendet an das ansässige Amt. Nun meine Frage falls der geblitzte Fahrer bis zum 03.08.2018 keinen Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen bekommt, setzt dann die Verjährungsfrist ein?
Setzt eine Pause der Frist sobalt ich einen Anhörungsbogen oder jemand anderes bekommt der nicht der Verursacher der Geschwindigkeitsüberschreitung ist ein?
mfg
Hallo T. Thiel,
ohne Akteneinsicht ist dies nicht pauschal zu beantworten. Wenden Sie sich an einen Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo Dimitrios,
in der Regel erhalten Sie den Bescheid innerhalb von drei Monaten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org