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Diese Ansprüche stehen Ihnen nach einem Verkehrsunfall zu

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Sie haben nach einem Unfall Rechte

Worauf haben Sie Anspruch nach einem Unfall?
Worauf haben Sie Anspruch nach einem Unfall?

Ein Verkehrsunfall überfordert die meisten Betroffenen. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie ohne Schuld in den Unfall verwickelt wurden.

In der darauf folgenden Verwirrung übersehen viele Geschädigte Ansprüche, welche ihnen nach einem Verkehrsunfall zustehen.

Darf zum Beispiel ein Mietwagen in Anspruch genommen werden? Und besteht ein Recht auf Schmerzensgeld? Wer trägt die Kosten für einen Rechtsanwalt?

In diesem Ratgeber bekommen Sie eine Übersicht, welche Ansprüche Ihnen nach einem Verkehrsunfall zustehen. Auf die wichtigsten Punkte wird dabei detailliert eingegangen.

FAQ: Ansprüche nach einem Verkehrsunfall

Welche Ansprüche habe ich nach einem Verkehrsunfall?

Klicken Sie hier, um sich einen Überblick etwaiger Schadenersatzansprüche zu machen.

Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Unfall?

Ja, allerdings werden dafür entsprechende Nachweise benötigt.

Muss die Versicherung einen Mietwagen bezahlen?

Wer sein Kfz wirklich benötigt (in der Regel mindestens 30 km pro Tag), hat unter Umständen einen Anspruch auf einen Mietwagen nach dem Unfall.

Spezifische Informationen über Ansprüche nach einem Unfall:

Ist das Auto in Reparatur, kann ein Unfallersatzwagen gemietet werden.

Wann haben Sie einen Anspruch auf einen Unfallersatzwagen? Für welche Zeitspanne kann er gemietet werden? Welcher Fahrzeugklasse muss er entsprechen? Diese und weitere Fragen rund um das Thema "Unfallersatzwagen" erhalten Sie in diesem Ratgeber. » Weiterlesen...

Unverschuldeter Unfall: Eine Entschädigung ist Ihr gutes Recht.

Wann erhalten Sie nach einem Unfall eine Entschädigung? Wofür darf eigentlich überhaupt eine Entschädigung verlangt werden und auf welcher Gesetzesgrundlage basiert dies? In diesem Ratgeber finden Sie alle Informationen rund um die Entschädigung nach einem Unfall. » Weiterlesen...

Ein Ersatzfahrzeug nach einem Unfall kann nötig sein, wenn Sie auf Ihr Auto angewiesen sind.

Was ist ein Interimsfahrzeug und wann wird dieses benötigt? Nach einem Unfall steht dem Geschädigten in der Regel ein Ersatzfahrzeug zu, mit dem er seinen alltäglichen Pflichten nachgehen kann. Wenn die Reparatur zu lange dauert, kann auch ein Interimsfahrzeug möglich sein. Mehr dazu können Sie in unserem Rategber nachlesen. » Weiterlesen...

Nach einem Unfall steht dem Geschädigten oft ein Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung zu

Nach einem Unfall können Geschädigte einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung in Anspruch nehmen. In diesem Ratgeber erfahren Sie wie lange für den Nutzungsausfall des Pkw gezahlt wird, welche Vorteile die Ausfallentschädigung hat und für welche Fahrzeuge Anspruch besteht. » Weiterlesen...

Oft steht Geschädigten ein Mietwagen nach dem Unfall zu

Wann haben Geschädigte nach einem Unfall Anspruch auf einen Mietwagen? Für wie lange besteht der Anspruch, wie lange dürfen Unfallgeschädigte mit dem Leihwagen fahren und wie viel darf das Ersatzauto kosten? Antworten auf diese Fragen finden Sie im Ratgeber zum Thema "Mietwagen nach Unfall". » Weiterlesen...

In einen Unfall unverschuldet verwickelt: Diese Ansprüche folgen daraus

Grundsätzlich widmet sich dieser Ratgeber Unfallgeschädigten, welche keine Schuld an dem Zusammenstoß tragen. Fahrlässig oder gar vorsätzlich hervorgerufene Unfälle werden aus Sicht des Verursachers an dieser Stelle nicht behandelt.

Folgende Ansprüche stehen Ihnen nach einem Verkehrsunfall zu:

  • Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert: Je nach Höhe des Schadens wird das Auto repariert (dann erhalten Sie die Reparaturkosten) oder durch ein gleichwertiges ersetzt (dann steht Ihnen der Wiederbeschaffungswert zu)
  • Kosten für einen Sachverständigen/Gutachter, welche die Höhe des Schadens an Ihrem Fahrzeug beziffert
  • Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten
  • Schmerzensgeld und Heilbehandlungskosten
  • Verdienstausfall: Können Sie aufgrund des Unfalls nicht arbeiten, steht Ihnen eine entsprechende Entschädigung zu
  • Kosten für einen Rechtsanwalt

Im Folgenden gehen wir auf einige Ansprüche nach einem Verkehrsunfall genauer ein.

Haben Sie nach einem Unfall auf einen Leihwagen Anspruch?

Kennen Sie Ihre Ansprüche: Bei einem Verkehrsunfall entstandene Verletzungen können zu Schmerzensgeld führen.
Kennen Sie Ihre Ansprüche: Bei einem Verkehrsunfall entstandene Verletzungen können zu Schmerzensgeld führen.

Müssen Sie Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall reparieren lassen, haben Sie das Recht auf einen Mietwagen zur Überbrückung.

Die Kosten hierfür werden von dem Unfallgegner bzw. dessen Versicherung getragen.

Doch Vorsicht: Ein Recht darauf haben Sie nur, wenn Sie ein Kfz wirklich benötigen. Hierbei gilt eine sogenannte Geringfügigkeitsgrenze von 30 km pro Tag. Fahren Sie in der Regel weniger, sind Ihre Ansprüche schwerer durchzusetzen.

Übrigens: Ihre Ansprüche nach einem Verkehrsunfall sind nicht unbegrenzt. Der Mietwagen darf mit Ihrem geschädigten Kfz gleichwertig sein – nicht jedoch höherwertig.

Zudem sollten Sie nach einem preiswerten Vermieter suchen.

Sie haben nur dann nach einem Unfall auf einen Ersatzwagen Anspruch, wenn Ihr eigenes Kfz dadurch fahruntüchtig geworden ist. In der Regel können Sie einen Leihwagen für ca. 10 Tage benutzen. Dauert die Reparatur oder der Neuerwerb länger, ist dies genau darzulegen und zu begründen.

Besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld?

Wird ein Unfallbeteiligter verletzt – also sein Körper beschädigt – hat er oftmals ein Anrecht auf Schmerzensgeld. Auch bei psychischen Beeinträchtigungen aufgrund der Unfallfolgen – etwa ein Trauma oder emotionaler Schock – können Betroffene einen Schadensersatz beantragen.

§ 7 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) hält hierzu fest:

(1) Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“

Das entsprechende Schmerzensgeld können Sie direkt bei der gegnerischen Versicherung fordern. Nachweise – etwa Arztberichte – sind als Beweis beizulegen. Nicht immer können Betroffene hier eine gütliche außergerichtliche Einigung erreichen.

In diesem Fall muss eine sogenannte „Leistungsklage“ gestellt werden, damit Ihre Ansprüche in einem zivilrechtlichem Verfahren geprüft werden können.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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3 Kommentare

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  1. Uschi
    Am 19. April 2021 um 21:59

    Hallo,
    Ich stand mit dem Auto an der roten Ampel, wollte gerade etwas trinken,da fuhr mir ein anderes Auto hinten auf.
    Dabei ist mit meine zahnbrücke (2 Schneidezähne und ein Eckzahn ) gebrochen,das heißt, die Zähne auf der die Brücke befestigt war sind dabei durchgebrochen.. Kann nicht durch Brücke repariert werden,da die Zähne innen beschädigt und durchgebrochen sind. Kann ich Schmerzensgeld verlangen und gibt es da Richtlinien?

    Mfg
    Uschi

  2. Axel B. und Karin B.
    Am 23. April 2017 um 12:49

    Wir hatten in Spanien einen Auffahrunfall nachdem ich einem Fußgänger an einem Zebrastreifen sein Wegerecht einräumte.
    Das nachfolgende Fahrzeug fuhr ungebremst auf unser Auto auf und schleuderte uns ca 20-30Meter nach vorne.
    Mein Opel Astra(20 Jahre alt mit nur 90000km) wird vermutlich als Totalverlust eingeschätzt. Meine Frau klagt über Rückenschmerzen. Schlaflosigkeit und Angstgefühle wenn Sie unseren Zweitwagen besteigt. Ich habe ein Schleudertrauma,Probleme mit meinem Nacken und Rückenschmerzen. Wie bereits erwähnt fand der Unfall in Spanien,Andalusien,statt. Was ist zu tun?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. April 2017 um 9:04

      Hallo,

      eine Rechtsberatung dürfen wir nicht vornehmen. Sie haben die Möglichkeit, sich mit Ihren Fragen an einen Anwalt zu wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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