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Verdienstausfall nach einem Unfall: Wird er entschädigt?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Besteht Anspruch auf Entschädigung vom Verdienstausfall nach einem Verkehrsunfall?

Ein Verdienstausfall nach einem Unfall muss entschädigt werden.
Ein Verdienstausfall nach einem Unfall muss entschädigt werden.

Ein Verkehrsunfall ist häufig ein einschneidendes Erlebnis. Schlimm genug, wenn es zum Blechschaden kommt, werden aber Personen beim Crash verletzt, wiegt dieses Ereignis noch schwerer.

Grundsätzlich muss gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) der Unfallverursacher bzw. seine Haftpflicht für die entstandenen materiellen sowie immateriellen Schäden aufkommen: Reparatur- sowie Mietwagenkosten, Nutzungsausfallentschädigung und Schmerzensgeld.

Aber wie steht es mit der Arbeitsunfähigkeit? Kann ein Verdienstausfall nach einem Unfall ebenfalls als Schaden gemäß BGB geltend gemacht werden? Wie unterscheidet sich die Vorgehensweise bei abhängig Beschäftigten und Selbstständigen? Auf all diese Fragen gehen wir im folgenden Ratgeber ein.

FAQ: Entschädigung nach Verdienstausfall

Wann besteht Anspruch auf Entschädigung bei einem Verdienstausfall?

Bei Angestellten besteht nach einem Unfall, der eine Arbeitsunfähigkeit nach sich zieht, erst nach sechs Wochen ein Anspruch auf Entschädigung, da so lange der Arbeitgeber den Lohn fortzahlt.

Wie wird er berechnet?

Die Grundlage bilden die Einkommensnachweise aus dem letzten Jahr.

Wie verhält es sich bei Selbstständigen?

Selbstständige erhalten erst eine Entschädigung von der gegnerischen Haftpflichtversicherung, wenn ihnen tatsächlich Gewinn entgeht. Dann können sie sich etwa eine Ersatzkraft bezahlen lassen.

Abhängig Beschäftigte: Lohnausfall bei einem Unfall

Grundsätzlich kann bei einem Verkehrsunfall ein Anspruch auf eine Entschädigung vom Verdienstausfall entstehen. Da allerdings Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet sind, sechs Wochen lang den Lohn fortzuzahlen, beginnt dieser Anspruch auch erst nach diesem Zeitraum.

Die Berechnung ist vergleichsweise leicht. Grundlage bilden die Einkommensnachweise, welche bei ungefähr gleichbleibendem Gehalt einen verlässlichen Wert über das hypothetische Einkommen ermöglichen. Als Nachweiszeitraum gilt häufig das Jahr vor dem Unfall. Dadurch können Sonderzahlungen wie Boni, Urlaubs- und Weihnachtsgeld berücksichtigt werden.

Wie können Selbstständige ihren Verdienstunfall nach einem Unfall geltend machen?

Ein Anspruch auf Entschädigung vom Verdienstausfall nach einem Verkehrsunfall kann entstehen.
Ein Anspruch auf Entschädigung vom Verdienstausfall nach einem Verkehrsunfall kann entstehen.

Die Höhe vom Verdienstausfall nach einem Unfall bei Selbstständigen zu berechnen, ist weitaus schwieriger als bei Angestellten. Hierbei gilt aber, dass die reine Arbeitsunfähigkeit noch kein Recht auf Entschädigung gemäß BGB begründet.

Ein Anspruch entsteht erst, wenn tatsächlich ein Vermögensschaden eingetreten ist.

Die Minderung des Gewinns bzw. die Kosten für eine eingestellte Ersatzkraft müssen wie jeder andere Schaden durch die gegnerische Versicherung übernommen werden. Wichtig ist es aber, entsprechende Nachweise vorlegen zu können, um die tatsächliche Höhe vom Schaden beziffern zu können.

Oftmals sind zur Berechnung des Schadensersatzes bei Verdienstausfall nach einem Unfall die Dienste von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder anderen Sachverständigen in Anspruch zu nehmen.

Berechnungsformen: Verdienstunfall nach einem Unfall

  • Tatsächliche Kosten für eine Ersatzkraft
  • Berechnung eines wahrscheinlich entgangenen Gewinns
  • Berechnung des entgangenen Gewinns aus bestimmten Geschäften

Nur die Anwendung einer Berechnungsform ist zulässig. Zu beachten ist auch die Schadensminderungspflicht des Geschädigten.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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3 Kommentare

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  1. Trautel K
    Am 24. Mai 2022 um 11:51

    Verdienstausfallschaden wird anhand der Einkommensnachweise 1 Jahr vor Unfall berechnet. In diesem Jahr habe ich durch Kurzarbeit 162 Tage gearbeitet. Demnach ist das durchschnittliche Nettoeinkommen auch geringer.
    Kann Rechtsanwalt 230 Arbeitstage (obwohl nur 162 Tage gearbeitet wurde) für die Berechnung ersparter berufsbedingter Aufwendungen-Fahrtkosten zur Arbeitsstätte) heranziehen?

  2. Rudolf
    Am 24. Oktober 2019 um 15:32

    G.R.
    Hallo ich hatte vor 12 Jahren ein bösen Unfall ,seid dem bin ich zuhause (Frührentner ) Scheiß Job Das Schlimmer ist ja mit dem Geld
    1-Unsere Anwälte Versprechen alles und halten nichts …..ich möchte aber nicht aller über ein Kamm scheren ..mann muss erstmal Einen finden der das zeug hat um alles durch zu Boxen .am Unfall hatte ich keine schuld
    2- Rentenbeiträger werden nicht korrekt gezahlt
    3 -Mein lohn passt vor und hinten nicht
    4-Die gegnerische Versicherung meint .das das Fahrt Geld Abziehen zu müssen ,,weil ich Bundesweit am Arbeiten wäre ( Kilometergeld )
    5-Wer hat da eine gute Idee
    6- Bin immer noch in Behandlung ,und es wir von Jahr zur Jahr schlechter mit der gesundheit

  3. Jürgen
    Am 1. Februar 2019 um 13:01

    Kann man nicht sehr viel mit anfangen. Ich musste, nachdem mein Auto gegen 22:00 Uhr geschrottet wurde mit dem Taxi heimfahren und konnte am nächsten Tag meine beiden Arbeitsstellen absagen, weil ich um 03:30 Uhr los musste und kein Auto hatte um arbeiten zu können. Musste jeweils 1 Tag Urlaub nehmen, den ich zwar bezahlt bekomme, aber für einen Schädiger einsetzen muß, der in trunkenem Zustand mein geparktes Auto vernichtet hat und auch noch Unfallflucht begangen hat. Normalerweise sollte sowas entsprechend entschädigt werden!

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