Welche Rechte haben VW-Aktionäre nach dem Abgas-Skandal?
Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 18. November 2020
Sammelklage, Musterverfahren & Co. – Was können Aktionäre von VW unternehmen?
Über viele Jahre war Volkswagen das Aushängeschild der deutschen Automobilindustrie. Slogans wie „Er läuft und läuft und läuft…“, mit welchem für den VW Käfer geworben wurde, zeigen, dass die Qualität stets sehr hoch gehalten und von den Kunden äußerst geschätzt wurde.
Ein solch wirtschaftlich erfolgreiches Unternehmen wie Volkswagen zieht natürlich auch Anleger an. Hauptaktionär bei VW ist seit 2005 Porsche, weitere VW-Großaktionäre sind heute etwa die Qatar Holding LCC und das Land Niedersachsen. Doch auch viele Privatanleger haben in Aktien des Autobauers investiert.
Nach Bekanntwerden des Volkswagen-Abgas-Skandals rutschten die VW-Aktien in den Keller, sowohl Vorzugs- als auch Stammaktien verloren bis zu 50 Prozent an Wert. Verheerende Verluste für alle Anleger in Höhe von Milliarden Euro waren die Folge. Schnell kam die Frage auf, ob VW-Aktionäre Schadensersatz fordern können. Erfahren Sie im Folgenden, welche Rechte Betroffene, die Aktien von Volkswagen besitzen, haben.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: VW-Aktionäre
Mit einem Klick hier erhalten Sie einen Überblick über die Aktionärsstruktur.
Eine Sammelklage wie in den USA, ist hierzulande (noch) nicht möglich.
Einzeln können Sie gegen VW Klage erheben. Für Aktionäre kann das aber auch ein finanzielles Risiko bedeuten.
Ist eine Sammelklage durch VW-Aktionäre in Deutschland möglich?
Viele betroffene Anleger fragen sich, ob VW-Aktionäre sich einer Sammelklage gegen den Konzern anschließen können. Allerdings sind Sammelklagen nach US-amerikanischem Vorbild in Deutschland nicht möglich. Dennoch bestehen Möglichkeiten für Anleger, Schadensersatz einzufordern.
Unternehmen sind gemäß § 37b Abs. 1 Nr. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) nämlich dazu verpflichtet, Insiderinformationen unverzüglich zu veröffentlichen. Entsteht durch das Unterlassen der Meldung einem Dritten ein Schaden, so muss dieser ersetzt werden. Kann nachgewiesen werden, dass VW schon frühzeitig über die Manipulationen Bescheid wusste, haben Volkswagen-Aktionäre also einen Anspruch auf Schadensersatz für ihre Aktien.
Die VW-Aktionärsstruktur auf einen Blick
Zum Ende des Jahres 2016 lag die Anzahl der ausstehenden Vorzugsaktien bei VW bei 206.205.445, die der Stammaktien bei 295.089.818. Bezüglich der Aktionärsstruktur von VW zeigte sich folgendes Bild:
- Porsche Automobil Holding SE: 30,8 %
- Institutionelle Anleger Ausland: 22,5 %
- Privataktionäre/Weitere: 18 %
- Qatar Holding LCC: 14,6 %
- Land Niedersachsen: 11,8 %
- Institutionelle Anleger Inland: 2,3 %
Chance für VW-Aktionäre: Musterverfahren
Allein mit einer Aktionärsklage gegen VW vorzugehen ist zwar möglich, birgt jedoch ein hohes finanzielles Risiko. Aus diesem Grund raten viele Experten dazu, an einem Musterverfahren gemäß den Regelungen des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) teilzunehmen.
Viele einzelne VW-Aktionäre können sich diesem anschließen. Im Rahmen des Musterverfahrens werden Ansprüche von Anlegern in kapitalmarktrechtlichen Streitfragen geklärt. Das so gefällte Urteil ist dann ebenfalls für alle anderen Teilnehmer gültig. Bis zum 18.09.2017 konnten sich Anleger mit Volkswagen-Aktien etwa einer Musterklage vor dem Oberlandesgericht Braunschweig anschließen.
Viele Betroffene fragen sich in diesem Zusammenhang, ob ihre Rechtsschutzversicherung einspringt, wenn sie als VW-Aktionäre Klage gegen den Konzern einlegen. Von Bedeutung sind hierbei die Versicherungsbedingungen, welche im Vorhinein eingehend studiert werden sollten.
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