Vermummungsverbot in Deutschland: Auch an Karneval?

Von Dr. Philipp Hammerich

Letzte Aktualisierung am: 11. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Gibt es ein Vermummungsgesetz in Deutschland?

Was gilt es zum Vermummungsverbot an Karneval zu beachten?
Was gilt es zum Vermummungsverbot an Karneval zu beachten?

Das Thema Vermummung und Verschleierung ging im Jahr 2016 häufig durch die deutsche Presse. Diskutiert wurde, inwiefern eine Burka, also ein Kleidungsstück, welches die vollständige Verschleierung des Körpers bezweckt, verboten werden sollte.

In Deutschland gilt nämlich ein sogenanntes Vermummungsverbot in der Öffentlichkeit bzw. bei öffentlichen Veranstaltungen. Doch wie verhält es sich an Karneval, wenn die Jecken in ihren Kostümen durch die Straßen ziehen?

Dieser Frage widmet sich der nachfolgende Ratgeber. Sie erfahren, wann das Vermummungsverbot laut Gesetz greift, welche Ausnahmen gelten und wie Zuwiderhandlungen sanktioniert werden können.

FAQ: Vermummungsverbot

Was besagt das Vermummungsverbot in Deutschland?

Im Versammlungsgesetz ist festgeschrieben, dass Vermummungen bei öffentlichen Versammlungen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, die im Freien stattfinden, verboten sind. Auch auf dem Weg zu solchen Veranstaltungen dürfen Sie keine Utensilien tragen oder mit sich führen, mit denen Sie sich vermummen können.

Was passiert, wenn ich mich zu genannter Gelegenheiten dennoch vermumme?

Sie begehen eine Straftat, wenn Sie das Vermummungsverbot missachten. Das wird üblicherweise mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet.

Gilt das Vermummungsverbot auch an Karneval?

Ja. Prinzipiell können die Behörden allerdings eine Ausnahme machen. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Verstößt das Tragen eines Mundschutzes während der Corona-Pandemie gegen das Vermummungsverbot?

Nein. Es gibt kein generelles Vermummungsverbot in der Öffentlichkeit. Dieses gilt wie erwähnt nur für Versammlungen und beim Führen von Kraftfahrzeugen. Demnach fällt das Tragen eines Mundschutzes in der Öffentlichkeit nicht unter das Vermummungsverbot.

Im Video: Dürfen Sie eigentlich mit Maske hinters Steuer?

Video: Maske am Steuer
Im Video: Wann ist die Maske am Steuer gestattet und wann nicht?

Wann greift in Deutschland das Vermummungsverbot?

Der Karneval bildet eine Ausnahme im Vermummungsverbot in Deutschland.
Der Karneval bildet eine Ausnahme im Vermummungsverbot in Deutschland.

Das menschliche Miteinander lebt von der Kommunikation. Diese wird allerdings deutlich erschwert, wenn bei einem der Gesprächspartner das Gesicht (beispielsweise wegen einer Maske) nicht zu erkennen ist. Die Mimik kann somit nicht mehr wahrgenommen werden.

Doch auch die Feststellung der Identität wird dadurch erschwert. Unter einem Kostüm kann sich grundsätzlich „jeder“ befinden. Gerade bei einer Verkehrskontrolle sind Bürger verpflichtet, eine zweifelsfreie Identifizierung zu ermöglichen.

In Deutschland gilt das sogenannte Vermummungsverbot, welches in § 17a Versammlungsgesetz geregelt wird. Dort heißt es in Absatz 2:

Es ist […] verboten,

  1. [bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin] in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilzunehmen oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen in einer solchen Aufmachung zurückzulegen,
  2. bei derartigen Veranstaltungen oder auf dem Weg dorthin Gegenstände mit sich zu führen, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern.

Grundsätzlich sind Kostüme, Masken und ähnliches bei öffentlichen Veranstaltungen also verboten und dürfen nicht getragen werden. Somit soll sichergestellt werden, dass eine zweifelsfreie Feststellung der Identität möglich ist.

Wer dem Vermummungsverbot nicht nachkommt muss laut § 27 Versammlungsgesetz mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe rechnen. Es handelt sich also um einen Straftatbestand, der bei einer Anzeige eine Gerichtsverhandlung nach sich ziehen kann.

Obacht: Auch das Mitführen von Utensilien, die dazu geeignet sind, eine Vermummung vorzunehmen, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und steht unter Strafe. Dies kann mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro geahndet werden.

Vermummungsverbot am Steuer seit 2017

Seit 2017 gilt in Deutschland ein Vermummungsverbot am Steuer. Dadurch soll die eindeutige Identifizierung eines Fahrers z. B. nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung gewährleistet sein. Dieses Verbot betrifft auch das Verhüllen des Gesichts durch Schleier, wodurch auch das Tragen einer Burka oder eines Nikabs am Steuer verboten ist.

Das Vermummungsverbot am Steuer würde auch die Burka und den Nikab betreffen.
Das Vermummungsverbot am Steuer würde auch die Burka und den Nikab betreffen.

Vermummung in der Öffentlichkeit: Fußballfans aufgepasst

Auch bei einem Fußballspiel handelt es sich um eine öffentliche Veranstaltung. Somit gilt auch hier das Vermummungsverbot. Immer wieder sind Verstöße gegen dieses festzustellen, besonders dann, wenn Pyrotechnik gezündet wird und die Täter sich so vermummen, dass eine Identitätsfeststellung nicht möglich ist. Auch hierbei handelt es sich um eine Straftat.

Karneval: Dutzende Verstöße gegen das Vermummungsverbot?

Das Vermummungsverbot wird im Versammlungsgesetz definiert.
Das Vermummungsverbot wird im Versammlungsgesetz definiert.

Doch wie verhält es sich nun in der fünften Jahreszeit? Gilt auch an Karneval das Vermummungsverbot? In § 17a Versammlungsgesetz ist definiert, dass die zuständige Behörde auch Ausnahmen machen kann.

Somit ist es legitim, sich an Fasching zu verkleiden, auch wenn dies dazu führt, dass eine Vermummung stattfindet. Doch Vorsicht: Es gibt auch verbotene Kostüme zum Karneval. Allerdings sind beim Karneval in Bezug auf das Autofahren einige Dinge zu beachten.

Nach § 23 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) muss der Fahrer dafür sorgen, dass seine Sicht und das Gehör während der Fahrt nicht beeinträchtigt sind. Eine Maske kann das Sichtfeld erheblich einschränken, was auch die Unfallgefahr erhöht.

Wird ein solcher verursacht, kann die Verkleidung schnell dazu führen, dass sich für den Betroffenen Nachteile bezüglich der Versicherung ergeben. So ist es wahrscheinlich, dass ihm zumindest eine Teilschuld zugesprochen wird oder im schlimmsten Fall auch der Versicherungsschutz erlöschen kann.

Das Vermummungsverbot gilt an Karneval also nicht, sofern eine entsprechende Ausnahme vorliegt. Dennoch sollte gerade das Autofahren mit Augenklappe oder Maske unterlassen werden, da sonst das Unfallrisiko erheblich steigen kann.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich bekam seine Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland 2007. Er studierte zuvor an der Universität Hamburg und promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Für bussgeldkatalog.org beantwortet er verschiedene Verbraucherfragen rund um das Verkehrsrecht.

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49 Kommentare

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  1. Ben
    Am 5. Oktober 2018 um 17:16

    Ich habe ein Gesichtwarmhatmaske darf ich die in der Öffentlichkeit trotzdem tragen?🧕

  2. Jana
    Am 24. September 2018 um 16:03

    In der bank ist es verboten mit nem helm reinzugehen! Das hat seine gründe! Woher weiß ich, dass kein bankräuber in der burka steck oder n selbstmordattentäter. Jede menge platz für sprengstoff wäre vorhanden! In der heutigen zeit, habe ich kein verständniss dafür! Sicherheit und Transparenz geht vor Religion! Verschleiert, vermummt.. Löst kein gutes gefühl aus!

    • Christian
      Am 28. Dezember 2022 um 11:47

      @Jana: Warum sollte ein Selbstmordattentäter seine Identität verschleiern oder sich sonstwie verdächtig kleiden? Ergibt überhaupt keinen Sinn. Banken und Tankstellen haben ganz normales Hausrecht und das Verbot soll die Traumatisierung von Mitarbeitern verhindern sowie frühzeitiges Eingreifen z.B. Absetzen eines Notrufs ermöglichen. Gemeint sind auch nur Helme, die das Gesicht verdecken. Ein Fahrrahdhelm sollte kein Problem darstellen, solange allen Beteiligten noch der Sinn der Regelung und nicht nur der Wortlaut bekannt ist.

      Unter beliebiger Kleidung und erst recht in einer Tasche kann man ausreichend Sprengstoff unterbringen, um ein Haus abzureissen. Dafür braucht man keine Spezialkleidung.

  3. Marie
    Am 7. August 2018 um 14:40

    “Mitführen von Utensilien, die dazu geeignet sind, eine Vermummung vorzunehmen, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar”

    Heißt das jetzt, dass ich auf öffentlichen Veranstaltungen meine Schminke Zuhause lassen muss?
    Mit etwas Achminke kann man ja bekanntlich so einiges machen und wenn man es drauf anlegt kann man auch mit Leichtigkeit seine Identität verschleiern.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Oktober 2018 um 9:14

      Hallo Marie,

      im Regelfall könnte es dann zu Komplikationen kommen, wenn Ihnen unterstellt werden könnte, dass Sie nachweislich Ihre Identität verschleiern wollen. Alltags-Make-Up fällt bis dato normalerweise nicht unter das Vermummungsverbot.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Paul
    Am 25. Mai 2018 um 14:06

    Frage !
    Ich habe mir eine maske gekauft die das ganze gesicht bedeckt.
    Dürfte ich diese z.b beim rumlaufen in einer stadt oder z.b beim einkaufen eines burgers an einem stand tragen ?
    Oder fällt sowas auch unter das vermumungs gesetzt ?
    Dürfte mann solche masken auch im altag tragen oder ist sowas komplet ausgeschlossen durch das vermumungs gesetzt ?
    Denn beim gesetz steht das es verboten sei bei demonstrationen oder bei versamlungen.
    Jedoch sollte es bei oben genannten fällen nicht zu treffen?
    Ich bitte um aufklärung für mich da ich es an hand der groben formulierung nicht ganz feststellen kann was erlaubt ist und was nicht.
    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2018 um 16:20

      Hallo Paul,

      in der Regel dürften Sie die Maske nicht tragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Chris T.
        Am 7. August 2018 um 14:37

        Laut Versammlungsgesetz greift das Vermummungsverbot doch nur bei öffentlichen Veranstaltungen und Versammlungen?!
        Wenn ich also in Clownsmaske einkaufen gehe und danach direkt wieder Heim dürfte das Gesetz hier nicht greifen.

        Was ist mit Frauen die sich stark schminken? Die kann man auch teilweise nicht mit dem Foto auf dem Perso vergleichen. Vor allem wenn auf dem Ausweis 14 Jahre steht und die Person vor einem mind. 21 aussieht.

        Also jede Frau die auf eine Veranstaltung geht und ihr Schminkszeugs dabei hat kann bereits mit einer Ordnungswidrigkeit von bis zu 10.000€ belangt werden????

        • bussgeldkatalog.org
          Am 1. Oktober 2018 um 9:09

          Hallo Chris T.,

          die Antwort mag etwas unspezifisch gewesen sein, wir entschuldigen die Verwirrung. Die oben beschriebenen Einschränkungen gelten im Regelfall nur für öffentliche Veranstaltungen. Starkes Make-Up fällt bis dato nicht unter das Vermummungsverbot.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Lucas
    Am 7. Mai 2018 um 6:51

    Wie kann die voll verschleierung da überhaupt noch diskutiert werden? Ich habe bisher 2 mal voll verschleierung gesehen und es hatt sich beide male sehr merkwürdig an “gefühlt”. Grade bei dem herrn in offenbch der aussah wie ein ober pascha und hinter ihm im gleich schritt die zwei damen. Können ja auch männer gewesen sein.

  6. Ralf K.
    Am 20. März 2018 um 17:09

    Hallo
    Wie sieht es aus bei Motorradfahrern mit Vermummungsverbot ?
    Die Motorrad Sturmhauben sind dafür da das Gesicht zu schützen und auch dadurch Unfälle zu vermeiden.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. April 2018 um 13:22

      Hallo Ralf K.,

      unseres Wissens nach ist dies nicht vom Vermummungsverbot betroffen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Phillip
        Am 14. Mai 2018 um 14:42

        Man lese hierzu §23 Abs. 4 StVO i.V.m. §21a Abs. 2 StVO.

        • saftienator
          Am 10. Januar 2019 um 11:43

          noch mehr fach chinesisch oder ………….

  7. Theo B.
    Am 12. Februar 2017 um 8:46

    Autofahren und die Burka tragen ( Vermummungsverbot ) spricht kein Mensch,Ausnahmeerscheinung.Frage:Wo leben wir.

    • susi
      Am 9. März 2018 um 13:44

      nudel

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