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Gilt das Diesel-Fahrverbot auch für Lkw in Deutschland?

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 16. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Diesel-Fahrverbot: Lkw sind auch betroffen

Diesel-Fahrverbot: Fahrzeuge mit Lkw-Zulassung sind ebenfalls betroffen.
Diesel-Fahrverbot: Fahrzeuge mit Lkw-Zulassung sind ebenfalls betroffen.

Nach den Städten Hamburg und Stuttgart, in denen es bereits seit Mitte 2018 bzw. Anfang 2019 ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge gibt, müssen nun immer mehr andere Regionen in Deutschland nachziehen und ein entsprechendes Verbot einführen.

Nicht nur Privatpersonen sind betroffen, auch für Lkw gilt das Diesel-Verbot. Die Umsetzung wird in den einzelnen Städten allerdings unterschiedlich geregelt, in einigen ist zum diesem Zeitpunkt noch nicht einmal klar, wie die Kontrolle überhaupt ablaufen soll.

Welche Sanktionen können drohen, wenn Sie das Diesel-Fahrverbot für Lkw missachten? Wozu dient das Diesel-Verbot für Lkw und Pkw überhaupt? Diese Fragen beantworten wir im nachfolgenden Ratgeber und informieren Sie umfassend.

FAQ: Diesel-Fahrverbot für Lkw

Gilt das Diesel-Fahrverbot auch für Lkw?

Ja, die Fahrzeugklasse spielt hierbei keine Rolle. Das Diesel-Fahrverbot kann sowohl für Pkw als auch für Lkw gelten.

Welche Lkw sind vom Diesel-Fahrverbot betroffen?

Ob das Diesel-Fahrverbot für einen Lkw gilt, hängt von der Schadstoffgruppe ab. Grundsätzlich können Dieselfahrzeuge der Euro-Norm 1 bis 5 betroffen sein.

Wo gibt es Diesel-Fahrverbote für Lkw?

Diesel-Fahrverbote gibt es derzeit in Hamburg, Stuttgart, Berlin und Darmstadt. In Hamburg fällt das Bußgeld bei Missachtung für Lkw-Fahrer höher aus.

Welchen Zweck erfüllt das Diesel-Fahrverbot für Lkw?

Saubere Luft ist ein wichtiger Faktor für die Gesundheit. Dieser Umstand ist auch der Europäischen Union (EU) nicht verborgen geblieben, sodass diese europaweiten Vorgaben bezüglich der maximalen Stickstoffdioxidbelastung der Luft ausgegeben hat.

Ein Wert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter pro Jahr darf nicht überstiegen werden. Für Deutschland ein Problem, denn in vielen Städten ist es nicht möglich, diesen Grenzwert einzuhalten bzw. zu unterschreiten.

Um diesem Problem entgegenzutreten wird nach und nach ein Diesel-Fahrverbot für Lkw und Pkw in einzelnen Regionen eingeführt. Betroffen sind meist nur einzelne Stadtteile oder Straßen, auf denen die Stickstoffdioxidbelastung besonders hoch ist.

Wichtig: Ob ein Diesel-Fahrverbot für Ihren Lkw oder Pkw greift, hängt vor allem davon ab, welche Schadstoffklasse Ihr Fahrzeug besitzt. In den meisten Städten gilt das Verbot für Modelle der Abgasnorm Euro 1-5. Doch Vorsicht, in einigen Regionen sind auch Benziner vom Fahrverbot betroffen.

Wo gilt für Lkw das Diesel-Fahrverbot?

Wo das Diesel-Fahrverbot für Lkw und Pkw gelten wird, ist noch nicht genau definiert.
Wo das Diesel-Fahrverbot für Lkw und Pkw gelten wird, ist noch nicht genau definiert.

Die Deutsche Umwelthilfe, eine klageberechtigte Verbraucherschutzorganisation, macht sich seit Jahren für saubere Luft stark und setzt sich auch vor Gericht dafür ein. So hat die Umwelthilfe per Klage schon das ein oder andere Diesel-Fahrverbot für Lkw und Pkw auf den Weg gebracht.

In Kraft getreten ist dieses, stand März 2019, allerdings erst in zwei deutschen Städten: Hamburg und Stuttgart. In der Hansestadt erstreckt sich die Fahrverbotszone über die Max-Brauer-Allee (zwischen Chemnitzstraße/Gerichtstraße/Julius-Leber-Straße und Holstenstraße) und der Stresemannstraße.

In Stuttgart gilt das Diesel-Fahrverbot für Lkw und Pkw im gesamten Stadtgebiet, was der aktuellen Umweltzone entspricht. In Darmstadt ist die Einführung vom Diesel-Verbot Mitte 2019 geplant, Berlin muss entsprechende Verbotszonen spätestens zum Juni 2019 einrichten.

Interessant: Für einige deutsche Städte ist die Einführung von einem Diesel-Fahrverbot für Lkw und Pkw per Urteil bereits beschlossene Sache. Andere Verfahren hängen noch in der Revision. Daher lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht mit Sicherheit prognostizieren, wo überall das Dieselverbot in Kraft treten wird. Die gesamte Umsetzung ist bis dato noch nicht genau ausgearbeitet.

Diesel-Fahrverbot für Lkw missachtet: Ein Bußgeld droht

Wer das Diesel-Fahrverbot für Lkw missachtet, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Wer das Diesel-Fahrverbot für Lkw missachtet, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Missachten Verkehrsteilnehmer die Regeln der Straßenverkehrsordnung, drohen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog. Diese richten sich in aller Regel nach der Schwere der Ordnungswidrigkeit. So können Verkehrsverstöße mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten sanktioniert werden.

Doch wie sieht es eigentlich aus, wenn das Diesel-Fahrverbot von einem Lkw-Fahrer missachtet wird? Zunächst muss diese Ordnungswidrigkeit erst einmal aufgedeckt werden, was eine Kontrolle der Einhaltung der Diesel-Fahrverbote voraussetzt.

Da diese noch nicht in allen Städten, in denen das Diesel-Fahrverbot für Lkw und Pkw eingeführt werden soll, geregelt ist, gibt es auch noch keine einheitlichen Angaben über die Sanktionen bei einer Missachtung.

In Hamburg und Stuttgart, wo das Fahrverbot für Diesel bei Lkw und Pkw schon in Kraft getreten ist, gibt es auch festgelegte Bußgelder bei einer Missachtung der Fahrverbote.

  • Diesel-Fahrverbot für Lkw in Hamburg missachtet: 75 Euro Bußgeld (Für Pkw-Fahrer kostet diese Regelmissachtung „nur 25 Euro)
  • Diesel-Fahrverbot für Lkw in Stuttgart missachtet: 80 Euro Bußgeld

Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot sind nicht vorgesehen. Welche Sanktionen in den übrigen deutschen Städten, in denen das Verbot eingeführt werden soll, gelten werden, ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht bekannt.

Gut zu wissen: Erhalten Sie einen Bußgeldbescheid, weil Sie gegen das Dieselverbot für Lkw verstoßen haben, steht es Ihnen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt frei, Einspruch gegen die Sanktionen einzulegen. Geht dieser nicht bis zum Stichtag bei der Bußgeldstelle ein, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig und Sie müssen die Geldbuße bezahlen. Bedenken Sie, dass neben dem Bußgeld Gebühren von mindestens 25 Euro sowie eine Versandpauschale von 3,50 Euro fällig werden.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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