Verkehrszentralregister in Flensburg: Welche Aufgaben hat es?
Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025
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Welche Aufgaben übernimmt das Verkehrszentralregister?

Das Kraftfahrts-Bundesamt Flensburg (KBA) betreibt seit 1958 das Verkehrszentralregister. Doch nicht nur die Punkte von Autofahrern und anderen Verkehrsteilnehmern werden im Fahrerlaubnisregister in Flensburg eingespeichert. Die Verkehrssünderkartei ist nur eines der vier vorhandenen Bundeszentralregister des KBA. Die folgenden zentralen Register betreibt das Kraftfahrt-Bundesamt:
- Das zentrale Fahrzeugregister (ZFZR)
- Das zentrale Fahreignungsregister (FAER, früher VZR)
- Das zentrale Fahrerlaubnisregister
- Das zentrale Kontrollkartengerät-Register
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Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Verkehrszentralregister
Das Verkehrszentralregister beinhaltet das zentrale Fahrzeugregister, das zentrale Fahreignungsregister, das zentrale Fahrerlaubnisregister und das zentrale Kontrollkartengerät-Register und wird vom Kraftfahrts-Bundesamt (KBA) in Flensburg betrieben.
Im zentralen Fahrzeugregister werden Informationen zu allen zugelassenen Fahrzeugen in Deutschland, welchen ein Kennzeichen zugeordnet wurde.
Im zentralen Fahreignungsregister werden die Punkte für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten gespeichert, anhand derer eine Aussage über die Fahreignung einer Person getroffen werden kann.
Im zentralen Fahrerlaubnisregister werden Informationen zu Führerscheininhabern und deren Fahrerlaubnissen gespeichert.
Das zentrale Fahrzeugregister
Im zentralen Fahrzeugregister finden sich Informationen zu jenen zugelassenen Fahrzeugen, denen ein Kennzeichen zugeordnet ist. Die Zulassungsbehörden erfassen diese Daten beispielsweise bei der Anmeldung eines Fahrzeugs und geben sie an das ZFZR weiter. Kommt es zu einer polizeilichen Verfolgung eines Autos, so kann durch das Kennzeichen der Halter des Fahrzeugs ermittelt werden. In diesem Fall ist das ZFZR eine Unterstützung für die polizeiliche Ermittlungsarbeit. Die gesammelte Datenbasis aus diesem Bundeszentralregister bietet aber auch die Möglichkeit, Statistiken zu erstellen, oder bei einer Rückrufaktion des Autoherstellers die Anzahl der betroffenen Fahrzeughalter zu ermitteln.
Das Fahreignungsregister und das Fahreignungs-Bewertungssystem
Seit Mai 2014 spricht man strenggenommen nicht mehr von dem Verkehrszentralregister (VZR), sondern vom “Fahreignungsregister” (abgekürzt: FAER). Im Zuge der Umstellung wurde die Flensburger “Verkehrssünderkartei” umgetauft. Ihre Aufgaben sind aber gleich geblieben. Seit 1974 verwaltet die Behörde die umgangssprachlich auch “Verkehrssünderkartei” genannte Datenbank. In dieser werden die relevanten Ordnungswidrigkeiten der Verkehrsteilnehmer in einem Bundeszentralregister gespeichert. Die Datenbank umfasst also das Punktesystem – auch “Fahreignungs-Bewertungssystem” genannt. Das Punkteregister in Flensburg hat seit dem maßgeblich dazu beigetragen, dass die Anzahl der Verkehrstoten verringert wurde, denn diese erreichte ihren historischen Höchststand, bevor das Punktesystem eingeführt wurde.
Für die Verkehrsteilnehmer, die einen Eintrag im Fahreignungsregister erhalten, besteht zunächst kein Grund zur Panik. Vielmehr sollten Betroffene den gesammelten Punkt als Motivation begreifen, zukünftig keine Verkehrsordnungswidrigkeiten zu begehen und die Grundlagen der Sicherheit im Verkehr laut StVO gewissenhaft zu verfolgen. Als Bestrafung soll das Maßnahmensystem des Fahreignungsregisters nicht verstanden werden.
Jeder Verkehrsteilnehmer kann in das Verkehrsregister in Flensburg eingetragen werden
Auch wenn ein Verkehrsteilnehmer keinen Führerschein besitzt, kann er ein “Flensburger Punktekonto” im Bundeszentralregister erhalten. So bekommt ein Fahrradfahrer, der eine rote Ampel überquert, laut Bußgeldtabelle einen Punkt – und damit einen Eintrag in das Verkehrszentralregister. Ab einem Bußgeld von 55 Euro liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die einen Eintrag im VZR Flensburg zur Folge hat.
Neben den Verkehrsordnungswidrigkeiten werden im Fahreignungsregister auch Straftaten eingetragen, die im Zusammenhang mit dem Verkehr stehen, beispielsweise Trunkenheitsfahrten oder Fahrerflucht. Ebenfalls finden sich in der Flensburger Verkehrssünderkartei Informationen zu weiteren verwaltungsbehördlichen Entscheidungen über Maßnahmen zur Fahrerlaubnis. Wurde beispielsweise einmal eine MPU verordnet oder ein Fahrverbot verhängt, so ist dies auf dem Flensburger Konto der jeweiligen Person vermerkt. Ein Bußgeldbescheid allerdings wird nicht vom KBA verschickt, sondern von der regionalen Bußgeldstelle.
Verschiedene Behörden haben Zugriff auf die Verkehrskartei in Flensburg
Sobald bestimmte Punktestände erreicht sind, veranlasst das KBA die Versendung von Ermahnungen sowie Verwarnungen und beauftragt schließlich sogar einen Führerscheinentzug, der gemäß Verkehrsrecht durch die Fahrerlaubnisbehörde erfolgt. Vor dem Entzug der Fahrerlaubnis muss ein Führerscheininhaber zweimal Auskunft zu seinem Punktestand von dem Kraftfahrtsbundesamt erhalten haben. Die Fahrerlaubnis-Behörde verfügt über die Einsicht in die Daten; auch Polizei, Bußgeldstelle, Zoll und andere Behörden können bei Bedarf auf die gespeicherten Daten zugreifen. Natürlich können auch die Betroffenen selbst ihre Punkte abfragen. Um Auskunft zum Punktestand zu erhalten, müssen Sie einen Antrag und einen Identitätsnachweis (z.B. einen Personalausweis) an das KBA schicken.
Werden ausländische Entscheidungen gespeichert?
Wer im Ausland Punkte gesammelt hat, muss nicht befürchten, dass diese im Flensburger Verkehrszentralregister gespeichert werden; sie haben keine Auswirkung auf den Punktestand. Auch eine Aberkennung der deutschen Fahrerlaubnis im Ausland wird seit Mai 2014 nicht mehr im Verkehrszentralregister vermerkt.
Statistik zu den “Verkehrssündern”
Das Datenmaterial, das vom Verkehrszeichenregister in Flensburg gesammelt wird, bietet die Möglichkeit, die statistische Verteilung von den einzelnen Verstößen gegen den Bußgeldkatalog einmal genauer unter die Lupe zu nehmen.
Bei der Geschlechterverteilung unter den Punkte-Sammlern ist ein eindeutiger Überhang für das männliche Geschlecht festzustellen: satte 77 Prozent der in das Flensburger Verkehrszentralregister eingetragenen Personen sind Männer! Sowohl bei Männern als auch bei Frauen sind Geschwindigkeitsüberschreitungen die am häufigsten angemahnte Verkehrsordnungswidrigkeit. Weitere oft anzutreffende Verkehrsordnungswidrigkeiten in der Verkehrssünderkartei in Flensburg bestehen aus Alkohol- und Vorfahrtsverstößen.
Das zentrale Fahrerlaubnisregister
In diesem vom Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg betriebenem Register werden die Inhaber von verschiedensten Fahrerlaubnissen eingespeichert. Neben den regulären Führerscheinklassen und den EU-Führerscheinen gibt es auch Datenbanken zu diesen Kategorien:
- Inhaber eines Probezeitführerscheins
- Fahrerlaubnisse für die Fahrgastbeförderung
- Fahrerlaubnisse für Polizisten
- Die besondere Lehrerlaubnis für Fahrlehrer
Im zentralen Fahrerlaubnisregister sind Namen sowie Geburtsdatum gespeichert, nicht aber die Adresse der Führerscheininhaber. Dieses Register soll sicherstellen, dass Führerscheininhaber beim Verlust ihres Führerscheins beispielsweise aufgrund von Diebstahl nachweisen können, dass sie bereits einmal über einen Führerschein verfügten. So kann ihnen unbürokratisch ein Ersatz ausgestellt werden. Desweiteren stellt dieses zentrale Register sicher, dass jeder Mensch nur über einen Führerschein verfügt.
Auch dem Führerscheintourismus kann durch die engmaschige Überwachung dieser Daten Einhalt geboten werden. In der EU werden alle Führerscheininhaber in die sogenannte “EUCARIS”-Datenbank eingetragen. So kann sichergestellt werden, dass jemand, dessen Führerschein bereits in einem Land entzogen wurde, in einem anderen keine erneute Erlaubnis für den Erwerb eines Führerscheins gegeben wird, bzw. dass keine Neuerteilung stattfinden kann.
Das zentrale Kontrollgerätkarten-Register
Das KBA hat es sich seit dem Jahr 2005 auch zur Aufgabe gemacht, die digitalen Kontrollgeräte – die seit einigen Jahren die analogen Fahrtenschreiber zur Überprüfung der Lenk- und Ruhezeiten von LKW-Fahrern ersetzen – in einer Datenbank zu verwalten.
Verarbeitung der Daten durch das zentrale Verkehrsinformationssystem
In den Datenbanken des Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg wird zentral gespeichert, wer welche Ordnungswidrigkeiten begangen hat. Dies wird seit dem Jahr 1987 durch das Zentrales Verkehrsinformationssystem (ZEVIS) bewerkstelligt. Die Daten können dezentral eingespeist werden und werden online übertragen und in das Verkehrszentralregister eingetragen. Heute gehen täglich etwa 300.000 Übermittlungen über ZEVIS im Zentralregister in Flensburg ein!
Es arbeiten etwa 180 Angestellte im Verkehrszentralregister, die diejenigen verwaltungstechnischen Aufgaben erledigen, zu denen die Computersysteme nicht selbstständig in der Lage sind. Immerhin 30 Prozent der gespeicherten Personenakten sind noch nicht digitalisiert.
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Möchte mal meine Einträge wissen!Vielen dank
Hallo Michael,
das Punktesystem wird vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) verwaltet. Bitte leiten Sie Ihre Anfrage an diese Behörde.
Hier finden Sie genauere Informationen dazu: https://www.bussgeldkatalog.org/punkte-abfragen/
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org