Verkehrsstrafenregister: Welche Konsequenzen haben Punkte in Flensburg
Letzte Aktualisierung am: 12. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Schwere Ordnungswidrigkeiten ziehen Punkte nach sich
Die Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind für alle Verkehrsteilnehmer verbindlich. Verstoßen Kfz-Fahrer, Radler oder Fußgänger gegen die Regeln, drohen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog.
Je nach Schwere der Regelmissachtung werden eine Geldbuße, Punkte in Flensburg und sogar ein Fahrverbot fällig. Zieht die Ordnungswidrigkeit Punkte nach sich, werden diese im Verkehrsstrafenregister eingetragen.
Doch welche konkreten Konsequenzen hat eine Eintragung im Verkehrsstrafenregister? Kann bei zu vielen Punkten die Fahrerlaubnis entzogen werden? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Verkehrsstrafenregister
Eine Eintragung in das Verkehrsstrafenregister erfolgt, wenn sich Verkehrsteilnehmer schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten leisten. Punkte in Flensburg sind nämlich eine Sanktion gemäß Tatbestandskatalog.
Haben Sie acht Punkte in Flensburg angesammelt, führt dies zum Entzug der Fahrerlaubnis. Welche Konsequenzen bei niedrigeren Punkteständen im Verkehrsstrafenregister drohen, können Sie hier ausführlich nachlesen.
Hier können Sie nachlesen, nach welchem Zeitraum eine Eintragung im Verkehrsstrafenregister wieder gelöscht wird.
Was hat es mit dem Verkehrsstrafenregister auf sich?
Wer sich im Straßenverkehr nicht an die Regeln hält, stellt eine Gefahr für andere dar. Nicht selten kommt es durch Regelmissachtungen zu schwerwiegenden Kollisionen, bei denen mitunter auch Personenschäden zu beklagen sind.
Daher handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, wenn Verkehrsteilnehmer die Regelungen der StVO missachten. Eine Möglichkeit, auf welche die Bußgeldstelle zurückgreifen kann, um die Regelmissachtungen zu ahnden, sind Punkte in Flensburg.
Diese werden dann im Verkehrsstrafenregister eingetragen. Anhand des Punktestandes lässt sich also eine Aussage darüber treffen, ob sich der Verkehrsteilnehmer an die Regeln hält oder ob dieser durch Regelverletzungen aufgefallen ist.
Gut zu wissen: Das Verkehrsstrafenregister besitzt nur in Deutschland Gültigkeit. Fahren Sie ins Ausland, haben die Eintragungen in Flensburg keine Relevanz. Das gilt andersherum genauso: Werden gegen Sie im Ausland Punkte ausgesprochen, haben diese keine Konsequenzen für Ihre Fahrerlaubnis in Deutschland.
Bei welchen Ordnungswidrigkeiten werden Punkte fällig?
Nicht bei jeder Ordnungswidrigkeit kommt es gleich zu einer Eintragung von Punkten im Verkehrsstrafenregister. Handelt es sich beispielsweise um einen Parkverstoß, wird dafür in aller Regel nur eine Geldbuße fällig.
Unterschreiten Sie allerdings den Mindestabstand gravierend oder werden Sie mit dem Handy am Steuer erwischt, so hat das die Eintragung von einem Punkt in Flensburg zur Folge. Ordnungswidrigkeiten, welche die Verkehrssicherheit besonders beeinträchtigen, werden mit zwei Punkten sanktioniert.
Drei Punkte werden eingetragen, wenn Sie eine Straftat begehen, die mit einem Entzug der Fahrerlaubnis einhergeht. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie Fahrerflucht begehen, sich also unerlaubt von einem Unfallort entfernen.
Kann ich gegen die Eintragung vom Punkten im Verkehrsstrafenregister vorgehen?
Wurden Sie von einem Blitzer bei einer hohen Geschwindigkeitsüberschreitung oder einem Rotlichtverstoß erwischt, leitet die Bußgeldstelle ein Bußgeldverfahren ein. Zunächst wird ermittelt, wer das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt gefahren hat.
Nachdem der Fahrer einen Anhörungsbogen erhalten hat, wird ein Bußgeldbescheid zugestellt. Zusätzlich zum Bußgeld oder einem Fahrverbot kann auch die Eintragung ins Verkehrsstrafenregister erfolgen.
Doch was können Sie tun, wenn Sie die Ordnungswidrigkeit gar nicht begangen haben bzw. Zweifel an dem Messergebnis des Blitzers aufkommen? Grundsätzlich haben Sie innerhalb nach dem Erhalt vom Bußgeldbescheid 14 Tage Zeit, um schriftlich Einspruch gegen den Bescheid einzulegen.
Wollen Sie dadurch Punkte im Verkehrsstrafenregister vermeiden, empfiehlt es sich, den Fall von einem Anwalt für Verkehrsrecht prüfen zu lassen. Dieser kann Akteneinsicht beantragen. Durch eine Überprüfung des Messprotokolls vom Blitzer können eventuelle Messfehler aufgedeckt werden.
Lässt die Bußgeldstelle nach Ihrem Einspruch die Sanktionen fallen, müssen Sie keine Eintragung in das Verkehrsstrafenregister befürchten. Überschreiten Sie allerdings die Einspruchsfrist, werden die Sanktionen rechtskräftig und Sie können gegen diese nicht mehr vorgehen.
Gut zu wissen: Sie können auch gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen, wenn die Ordnungswidrigkeit bereits verjährt ist. Dies ist in aller Regel drei Monate nach dem Tattag der Fall. Allerdings kann die Verjährungsfrist durch unterschiedliche Faktoren unterbrochen werden.
Ab wann haben Punkte in Flensburg Konsequenzen?
Während es sich bei Treueprogrammen lohnt, viele Punkte zu sammeln, ist dies beim Verkehrsstrafenregister nicht der Fall. Je höher die Punktezahl klettert, desto mehr ist Ihre Fahrerlaubnis in Gefahr.
Nachfolgend verschaffen wir Ihnen einen Überblick der einzelnen Schritte, die beim jeweiligen Punktestand ergriffen werden:
- Ein bis drei Punkte im Verkehrsstrafenregister: Bei bis zu drei Punkten gilt der Grundsatz, dass jeder Mensch einmal Fehler macht. Sie haben demnach (noch) keine Konsequenzen für die Eintragungen im Verkehrsstrafenregister zu befürchten.
- Vier oder fünf Punkte im Verkehrsstrafenregister: Ab vier Punkten werden erste Maßnahmen eingeleitet. Der Verkehrssünder erhält dann eine Ermahnung vom Kraftfahrt-Bundesamt. Diese ist kostenpflichtig.
- Sechs oder sieben Punkte im Verkehrsstrafenregister: Wer sein Punktekonto auf bis zu sieben Punkte ausreizt, muss mit einer kostenpflichtigen Verwarnung rechnen.
- Acht Punkte im Verkehrsstrafenregister: Haben Verkehrssünder insgesamt acht Punkte im Verkehrsstrafenregister gesammelt, ist Schluss: Die Fahrerlaubnis wird entzogen, da das Kraftfahrt-Bundesamt davon ausgeht, dass der Betroffene nicht geeignet ist, Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Mit dem Fahrerlaubnisentzug geht eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis einher.
Werden Eintragungen im Verkehrsstrafenregister auch wieder gelöscht?
Eine zweite Chance hat jeder verdient – dieser Ansatz wird auch bei Eintragungen im Verkehrsstrafenregister verfolgt. Daher werden die Punkte nach einem gewissen Zeitraum wieder gelöscht.
Konkret gelten dabei die nachfolgenden Fristen:
- Ein Punkt verfällt nach zwei ein halb Jahren.
- Zwei Punkte verfallen nach fünf Jahren.
- Drei Punkte verfallen nach zehn Jahren.
Wichtig: Bis zu einem Punktestand von fünf haben Sie die Möglichkeit, durch die Teilnahme an einem entsprechenden Seminar einen Punkt abzubauen. Dieser wird dann bereits vor Ablauf der Tilgungsfrist gelöscht.
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