Strafzettel in Frankreich: Hat das Folgen in Deutschland?

Von Sascha Münch

Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bußgeld im Frankreich-Urlaub

Strafzettel aus Frankreich erhalten: Viele Verkehrssünder wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen.
Strafzettel aus Frankreich erhalten: Viele Verkehrssünder wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen.

Laut französischem Recht ist es verboten, ein Schwein Napoleon zu nennen. Diese doch recht kuriose Vorschrift mag für dort ansässige Bauern womöglich von Belang sein, für Frankreich-Touristen spielt sie aber eine weniger wichtige Rolle.

Urlauber haben ohnehin eher die Kultur und die Kulinarik im Blick bzw. im Mund als die Rechtslandschaft. Doch gerade, wer mit dem eigenen Auto oder einem Mietwagen das Land erkundet, sollte sich vorab mit den französischen Verkehrsregeln befassen. Denn sonst kann eine Unachtsamkeit schnell einen Strafzettel in Frankreich herbeiführen und das ist einer ausgelassenen Reisefreude üblicherweise eher hinderlich.

Ist es dann doch einmal passiert, sind sich viele Urlauber unsicher, ob Sie den Strafzettel aus Frankreich überhaupt bezahlen müssen. Genau dieser Problematik widmet sich der folgende Ratgeber. Wir erklären Ihnen, warum es unklug wäre, einen Bußgeldbescheid aus Frankreich zu ignorieren.

FAQ: Strafzettel in Frankreich

Wie teuer ist ein Strafzettel in Frankreich?

Wie hoch das Bußgeld ausfällt, richtet sich nach der Ordnungswidrigkeit, die Sie begangen haben.

Kann ein Strafzettel aus Frankreich in Deutschland vollstreckt werden?

Ja, allerdings nur, wenn das Bußgeld mindestens 70 Euro beträgt.

Wann verjährt ein Strafzettel aus Frankreich?

Die Verjährungsfrist ist hier erheblich länger als in Deutschland und beträgt zwei Jahre.

Bußgeldbescheid erhalten: Schnelles Handeln zahlt sich aus

Gerade dann, wenn vorher nicht die landestypischen Regeln studiert werden, kann ein Urlauber schon einmal mit einem Strafzettel aus dem Ausland konfrontiert werden. So kann es in Frankreich geschehen, dass die außerorts geltende Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h überschritten wird, weil der Fahrer schlichtweg von den deutschen Bestimmungen ausgeht.

Wird der Urlauber dann von den französischen Behörden oder deren Überwachungssystemen geblitzt, ist ein Strafzettel aus Frankreich die Folge. Wieder in Deutschland angekommen, sorgt diese unliebsame Post zumeist für weniger schöne Urlaubsgefühle. Auch wenn der Ärger groß ist, sollten Sie davon absehen, den Strafzettel aus Frankreich nicht zu bezahlen.

Zahlen Sie die Geldbuße nicht umgehend, kann sich laut herrschendem Recht in Frankreich die im Bußgeldbescheid festgesetzte Summe erhöhen. Im Gegenzug dazu wird ein schnelles Agieren des Verkehrssünders wiederum durch Rabattierung belohnt.
Je schneller der Strafzettel aus Frankreich beglichen wird, desto weniger muss bezahlt werden.
Je schneller der Strafzettel aus Frankreich beglichen wird, desto weniger muss bezahlt werden.

Wie hoch der Nachlass beim Bußgeld ausfällt, variiert je nach Ordnungswidrigkeit. Werden Sie beispielsweise mit dem Handy am Steuer erwischt, müssen Sie bei schneller Zahlung ggf. nicht die regulären 135 Euro zahlen, die auf dem Strafzettel aus Frankreich vermerkt sind. Es lohnt sich also, umgehend seine Schulden zu begleichen.

Um von der Regelung profitieren zu können, sind folgende Fristen zu berücksichtigen:

  • Begleichung vom Strafzettel aus Frankreich, der direkt vor Ort ausgehändigt wurde, binnen drei Tagen.
  • Zahlung des Bußgeldes im Verlauf von 15 Tagen ab der Zustellung des Bescheides, wenn eine Ahndung vor Ort stattgefunden hat.
  • Überweisung der Geldbuße innerhalb von 30 Tagen ab der Zustellung des Bußgeldbescheids, wenn der Verstoß durch die automatische Verkehrsüberwachung ermittelt wurde.

Wird dem Verkehrssünder nach seinem Aufenthalt in Frankreich der Strafzettel in Deutschland zugestellt, vergrößert sich die Frist zu zahlen entsprechend.

Vollstreckungsabkommen Deutschland – Frankreich

Auch dann, wenn Ihnen der Strafzettel aus Frankreich erst in Deutschland zugestellt wird, sind Sie verpflichtet die Geldbuße zu bezahlen. Grundlage dafür ist der EU-weite „Rahmenbeschluss über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen“. Demnach lassen sich Forderungen über bestimmte Landesgrenzen hinweg durchsetzen.

Weigert sich ein Verkehrssünder nach Erhalt von einem Strafzettel aus Frankreich, die fällige Summe zu zahlen, wird das Verfahren an das deutsche Bundesamt für Justiz weitergeleitet. Dieses sorgt dann dafür, dass das Bußgeld aus Frankreich einer Vollstreckung unterzogen wird, der Delinquent also den offenen Betrag begleicht.
Laut einer Rahmenbestimmung der EU kann ein Strafzettel aus Frankreich von deutschen Behörden vollstreckt werden.
Laut einer Rahmenbestimmung der EU kann ein Strafzettel aus Frankreich von deutschen Behörden vollstreckt werden.

Übrigens: Das Abkommen umfasst nur Geldbußen ab einer Höhe von 70 Euro. Punkte in Flensburg, Fahrverbote oder gar ein Führerscheinentzug können nicht in einem anderen Land durchgesetzt werden.

Auch bei niedrigeren Summen sollten es sich Betroffene zweimal überlegen, ob sie den Strafzettel aus Frankreich ignorieren. Denn erst nach zwei Jahren tritt die französische Vollstreckungsverjährung ein. Reist der Verkehrssünder binnen zwei Jahren wieder nach Frankreich, ohne zuvor das Bußgeld zu begleichen, kann er vor Ort zur Zahlung aufgefordert werden.

Halterhaftung: Keine Vollstreckung in Deutschland

Eine Besonderheit stellt in diesem Zusammenhang die Halterhaftung dar. So kann das Bundesamt für Justiz die Vollstreckung von einem Strafzettel aus Frankreich zurückweisen, wenn der Betroffene zuvor erfolglos Einspruch gegen den Bescheid eingelegt hat, weil er selbst nicht der Fahrer war.

Eine derartige Haftbarmachung des Halters vom jeweiligen Auto läuft der in Deutschland geltenden Unschuldsvermutung zuwider. Liegt dem Strafzettel aus Frankreich jedoch ein Parkverstoß zugrunde, muss hingegen auch in Deutschland der Halter das Geld zahlen, falls der Fahrer nicht zu ermitteln ist.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nachdem Sascha Münch sein Jura-Studium in Bremen abgeschlossen hatte, absolvierte er sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Als Autor für bussgelkatalog.org verfasst er u. a. Ratgeber zum Bußgeldverfahren.

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104 Kommentare

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  1. Ahmet A.
    Am 26. Dezember 2017 um 12:23

    Hallo
    Mein frage ist ich weiss nicht ob ich geblitz bin wir waren in belgien Charlorei und sind dann paris gefahren.die geschwindigkeits grenze wahr 130 bin aber 160 km gefahren also wenn dann bin ich ja richtig erledigt schade das ich vorher nicht informiert habe jetzt habe ich schiss.
    Wenn wie hoch ist die strafe bitte autpbahn.
    Dankee
    Mfg.ahmet

  2. Holger
    Am 23. November 2017 um 16:02

    Sohn in Frankreich geblitzt worden auf dem Weg nach Spanien mit auf meinem Namen zugelassenen Fahrzeug..
    Er wohnt in Spanien jetzt..habe ich das recht auf Zeugnisverweigerungsrecht ??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Dezember 2017 um 15:25

      Hallo Holger,

      Sie müssen keine Angaben machen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  3. Hasi Mausi
    Am 22. November 2017 um 16:20

    Hab ein Knöllchen aus Frankreich bekommen und den Zahlschein versehentlich entsorgt. Hat jemand eine Idee, wohin ich das überweisen darf bzw. woch ich den “Verwendungszweck” finden kann?

    Danke Tina

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Dezember 2017 um 12:06

      Hallo Hasi Mausi,

      das können wir Ihnen leider nicht sagen, da dies fallindividuell variieren kann. Wenn Sie noch in etwa wissen, wo sich die Sache ereignet hat, dann können Sie versuchen, so die zuständige Behörde zu ermitteln. Abgesehen davon sollten Sie bei einem Nicht-Begleichen eine weitere Mahnung plus Aufschlag erhalten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Markus B.
    Am 9. November 2017 um 17:18

    Mich würde interessieren wie das mit diesem Rabatt genau funktioniert? Steht das auf dem Bescheid gleich dabei oder bekommt man dann wieder Geld zurück überwiesen?

    Danke schon mal
    Markus B.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. November 2017 um 9:56

      Hallo Markus,

      dies ist in der Regel auf dem Bescheid angegeben. Bei Zweifeln oder Fragen wenden Sie sich dann am besten an die ausstellende Behörde in Frankreich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Rene
    Am 28. Oktober 2017 um 13:34

    Ich wurde in Frankreich von einem stationären Blitzer “erwischt”. Statt der erlaubten 90 km/h war ich abzüglich der Toleranz mit 91km/h unterwegs. Bußgeldbscheid kam eben per Post: 45€. Kann ich das ignorieren, da das Bußgeld ja unter 90€ liegt, oder greifen die angkündigten Erhöhung des Bußgeldes bei Überziehung der Zahlfrist von 46 Tagen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. November 2017 um 10:40

      Hallo Rene,

      eins vorweg: Es ist uns nicht erlaubt, eine Rechtsberatung zu erteilen. Deswegen können wir Ihnen nicht zu Handlungen raten oder abraten.

      Grundsätzlich sollten solche Bescheide gezahlt werden, um weitere Sanktionen zu vermeiden. Die Erhöhung wegen Zahlungsverzug greift in der Regel immer, unabhängig von der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  6. ltandi
    Am 17. Oktober 2017 um 16:05

    Ich war 1 kmh zu viel. 90,00 € Zahlen oder nicht ist die frage ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. November 2017 um 13:06

      Hallo Itandi,

      es ist uns nicht erlaubt, eine Rechtsberatung zu erteilen. Konsultieren Sie bzgl. Ihrer Frage einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  7. Martina F.
    Am 10. Oktober 2017 um 14:09

    Liebes Experten-Team,
    ein Strafzettel aus Frankreich (180 bzw. Ermäßigung auf 144 Euro bei sofortiger Zahlung) wurde mir nur in französischer Sprache zugestellt. In einem Artikel zum Thema finde ich folgende Information:

    “Formfehler, bei deren Vorliegen eine Vollstreckung verweigert werden muss, sind:

    Der Betroffene hat von der ausländischen Bußgeldbehörde keinen in deutscher Sprache verfassten oder ins Deutsche übersetzten Anhörungsbogen erhalten.”

    Was bedeutet das jetzt konkret? Kann ich den Strafzettel einfach ignorieren? (Und es kann halt nur ggf. Ärger bei einer Reise nach Frankreich geben?)

    Vielen Dank für Ihren Rat!

    MfG M. F.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. November 2017 um 11:58

      Hallo Martina,

      Sie dürfen den Bescheid nicht einfach ignorieren. Vielmehr können Sie Einspruch einlegen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei einem Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. antje k.
    Am 6. Oktober 2017 um 10:39

    Guten Tag,

    bin am 8. August in Frankreich geblitzt worden. Gestern (05.10.!!) war der Bescheid -Druckdatum 18.09.- in meinem Briefkasten.

    Hab gehört, dass innerhalb der EU der Bescheid nach 6 Wochen zugegangen sein muss!… Macht ein Widerspruch nun Sinn?

    Viele Grüsse aus dem Saarland…

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. November 2017 um 9:53

      Hallo Antje,

      eine sechswöchige Frist besteht unseres Wissens nach nicht. Inwiefern ein Einspruch Sinn macht, kann am besten ein Anwalt für Verkehrsrecht beurteilen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Rico
    Am 27. September 2017 um 14:21

    Bin mit dem Bike im Sommer in France mit 57 km/h unterwegs. Erlaubt sind 50 km/h. Nach Toleranzabzug: satte 52 km/h.
    Muss für überschrittene 2 Km/h 90 ,- € zahlen. Vive la France.

    • Andrea
      Am 25. September 2021 um 22:27

      Komisch…ich habe heute auch eine Zahlungsbescheid wegen einer Geschwindigkeitsübertretung aus Frankreich bekommen. 57 km/h zu schnell erlaubt 50km/h nach abzug der Toleranz 2km/h zu schnell. 90 Euronen Strafe…fahren scheinbar alle Deutsche 57 km/h in Frankreich also 2 km/h zu schnell.

      • Killermann
        Am 14. November 2021 um 13:01

        Komisch…ich habe gestern auch eine Zahlungsbescheid wegen einer Geschwindigkeitsübertretung aus Frankreich bekommen. Festgestellte Geschwindigkeit 86 km/h. bei 80 erlaubt. Nach Abzug des Toleranzwerts 81 km/h. Wegen 1 km zu schnell 45 € Strafe. Brauchen die Franzosen Geld. Von Ausländern ist es wohl leicht zu holen. Viele Franzosen, habe ich erlebt, fahren wie die Henker. Was wissen die, was wir nicht wissen?

    • didl
      Am 22. Oktober 2017 um 16:46

      das witzige: es kostet von 1 bis + 49kmh 90€
      lediglich die punkte steigen, die man als deutscher aber eh nicht kriegt

  10. Astrid T.
    Am 5. September 2017 um 8:57

    Bin innerorts in Bouzonville neue Blitzanlage von hinten geblitzt worden und ich glaube ca. 😐35 zuviel . Ja ich weiß selbst schuld, was gibst jetzt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 11:36

      Hallo Astrid T.,

      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 35 km/h zu viel innerorts in Frankreich können 135 – 375 Euro anfallen. Wie viel es letzten Endes wird, können wir doch nicht mit Sicherheit sagen, dazu müssen Sie leider den Bescheid abwarten.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

      • didl
        Am 22. Oktober 2017 um 16:41

        Nö, gäbe den verminderten Betrag von 90€ wenn man innerhalb 46 Tagen bezahlt
        Kommt aber häufig garnix und wenn was kommt, einfach nicht zahlen ;)

  11. Peter P.
    Am 18. Juli 2017 um 9:57

    Schon mal in Frankreich gewesen, wer sowas behauptet “Der Verkehr in Frankreich ist oft hektisch und chaotisch. Dazu kommt noch ein Verkehrsschilderwald”. Hektisch mag ja sein, aber chaotisch – sicher nicht ! Für deutsche Autofahrer aber wohl zu “unübersichtlich” )) Nach über 35 Jahren Frankreich Urlaub und Touren, fängt der Streß für mich erst an, wenn ich wieder in D bin… Unachtsam , uneinsichtig, ignorant etc. so erscheint mir dann der Verkehr und deren Teilnehmer in D.

  12. h keppler
    Am 10. Juli 2017 um 19:05

    während meins frankreichurlaubs bin ich auf der heimfahrt im elsass nahe der dt. grenze geblitzt worden. (evtl. wartet man dort auf deutsche). tatsächlich fuhr ich nach abzug der kleinen toleranz 71 KM/h wo 70 km/h erlaubt war . diese Raserei kostet 45 eur. ich glaube nicht , dass dort jeder für 1 km/h zuviel 45 eur tahlen muss. SO, nun wünsche uch mir im harmonisierten europa für solche menschen ebrnfalls reichlich bussgeld in deutschland!

    mfg
    h. keppler

    • Oliver K.
      Am 6. Juni 2018 um 16:28

      Haben Sie denn gezahlt ? Mir ist jetzt das gleiche passiert soll für 2 !!!! km/h 45,- euro zahlen. PKW ist auf juristische person meine firma zugelassen. Bitte um Info. mfg oliver k.

    • didl
      Am 22. Oktober 2017 um 16:43

      Doch, Kleinübertretungen sind relativ teuer, dafür kosten +49kmh aber auch nur 90€ und ist damit deutlich billiger als hierzulande
      Wer überhaupt nicht zahlt, riskiert aber auch wenig

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