
Radwegebenutzungspflicht: Auf welchen Strecken gilt diese?
Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 24. Mai 2023
Manchmal dürfen Räder nicht auf die Straße

Das Thema “Radwegebenutzungspflicht” ist häufig Gegenstand hitziger Diskussionen: Während manche Autofahrer Zweiräder am liebsten auf den Radweg verbannen würden, möchten gerade schnellere Radfahrer die Straße nutzen, um ihre Geschwindigkeit voll ausfahren zu können.
Besonders relevant wird das Thema, sobald es zu einem Fahrradunfall mit Beteiligung anderer Verkehrsteilnehmer kommt. Hat der Radfahrer den falschen Weg benutzt, so kann es sein, dass er zumindest eine Teilschuld an dem Unfall tragen muss.
Doch in welchen Fällen schreibt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zwingend vor, den Radweg zu benutzen? Und wann dürfen Sie sich im Verkehr frei entscheiden, ob Sie die Straße oder den Radweg nutzen? Dieser Ratgeber klärt Sie darüber auf.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Radwegebenutzungspflicht
Die Pflicht zur Benutzung des Radweges mit dem Fahrrad besteht nur dann, wenn dies durch ein Verkehrszeichen angezeigt wird. Radfahrer müssen hier fahren, für andere Verkehrsteilnehmer ist der Radweg tabu.
Handelt es sich um einen kombinierten Geh- und Radweg, müssen Radfahrer hier fahren und auf Fußgänger achten. Auf einem getrennten Geh- und Radweg müssen Fahrradfahrer auf dem Radweg bleiben.
Sind zwei Radwege auf jeder Straßenseite vorhanden, muss der rechte Radweg in Fahrtrichtung benutzt werden. Auf dem linken Radweg darf nur gefahren werden, wenn dies durch Verkehrszeichen erlaubt wird.
Ist eine Radwegebenutzungspflicht gesetzlich vorgeschrieben?
Sie können die Regeln zur Radwegebenutzungspflicht in der StVO finden. § 2 Absatz 4 besagt hierzu folgendes:
Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen “Radverkehr frei” angezeigt ist.
Wenn Sie kein blaues Verkehrsschild mit einem weißen Fahrrad an einem Radweg sehen, heißt dies, dass Sie wahlweise die Fahrbahn oder den Radweg benutzen dürfen. Entscheiden Sie sich für die Straße, achten Sie darauf, auf der rechten Seite zu bleiben, wenn Sie nicht als Geisterfahrer mit Ihrem Fahrrad unterwegs sein wollen.
Doch in früheren Zeiten war dies anders: Seit 1934 war in der StVO eine Radwegebenutzungspflicht fest verankert, egal, ob dieser speziell beschildert war oder nicht. In den 1980er Jahren wurde zunehmend deutlich, dass Radfahrer auf der Straße häufig sicherer sind als auf dem Radweg. Dort werden Sie von Kraftfahrern in jedem Fall gesehen, was auf dem Radweg nicht immer der Fall sein muss. So entstehen Unfälle häufig dann, wenn Autofahrer nach rechts abbiegen und Fahrräder übersehen, die auf dem Radweg geradeaus fahren.
Diese Erkenntnis führte zur Reform der StVO im Jahre 1998. Seitdem ist die Benutzung von einem vorhandenen Radweg keine Pflicht mehr, wenn dies nicht durch Verkehrsschilder extra so angeordnet wird.
Welche Verkehrsschilder ordnen eine Radwegebenutzungspflicht an?
Folgende Gebotszeichen schreiben vor, dass Fahrräder diesen Radweg benutzen müssen:

- Das Verkehrszeichen 237 zeigt ein weißes Fahrrad auf blauem Grund und schreibt vor, dass Fahrräder diesen Weg benutzen müssen, während andere Verkehrsteilnehmer diesen nicht betreten oder befahren dürfen.
- “Radfahrer müssen den Radweg benutzen” besagt auch Schild Nummer 240, auf dem zwei Fußgänger über einem Fahrrad abgebildet sind. Allerdings handelt es sich hierbei um einen kombinierten Geh- und Radweg. Hier müssen Radfahrer aufpassen, beim Fahren nicht mit Fußgängern zusammenzustoßen.
- Das Zeichen Nummer 241 schließlich zeigt ein Fahrrad neben zwei Fußgängern und weist darauf hin, dass sich direkt neben dem Gehweg ein Radweg mit Benutzungspflicht befindet.
Allerdings gibt es auch bei vorgeschriebenen Radwegen Ausnahmen: Ist der Weg in einem schlechten Zustand und weist beispielsweise zu viele Schlaglöcher auf? Oder ist der Radweg durch geparkte Fahrzeuge oder Fußgänger blockiert? Ist ein Radweg unbenutzbar, gilt nach Ansicht des das Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg im Verkehr nicht die Radwegebenutzungspflicht, wie Urteil Az. 1 U 74/11 vom 8.12.2011 besagt.
Welche Konsequenzen erwarten Sie, wenn Sie die Radwegebenutzungspflicht missachten?
Laut Bußgeldkatalog können Sie mit 20 bis 35 Euro Bußgeld rechnen, wenn Sie dabei erwischt werden, dass Sie einen Radweg nicht benutzen, obwohl dies vorgeschrieben ist. Die Höhe des Bußgeldes hängt davon ab, ob Sie andere Verkehrsteilnehmer behindert, gefährdet oder gar in einen Unfall verwickelt haben, weil Sie der Radwegebenutzungspflicht nicht nachgekommen sind.
Beschreibung | Bußgeld |
---|---|
Beschilderten Radweg nicht benutzt (blaues Schild) | 20 € |
...mit Behinderung | 25 € |
...mit Gefährdung | 30 € |
...es kam zum Unfall oder Sachbeschädigung | 35 € |
Hallo,
darf ich trotzdem für Trainingseinheit (Meisterschaften) mit meinem Rennrad auf der Straße fahren, da dies mit hoher Geschwindigtkeit gefahren wird, was auf dem Radweg nicht erlaubt ist.
Mein Verein würde mir eine Bestätigung mitgeben, damit ich dann vorzeigen kann, falls ich von der Polizei angehalten werden sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Henning
Hallo Henning,
selbstverständlich kannst du mit deinem Fahrrad zum Trainieren auch auf der Straße fahren.
Ich fahre schließlich auch regelmäßig mit dem Auto auf Radwegen oder Fußwegen, gar Fußgängerzonen, um für die nächste Rallye zu trainieren.
Genau heute hatte ich einen Fall wo ein Rennradfahrer also ein Hobbythurau trotz ausgeschildertem Radweg mit Benutzungspflicht sich auf der Straße breit gemacht hat und den Verkehr behindert hat. Als ich an der nächsten Kreuzung versucht habe in darüber aufzuklären, dass er den Radweg (der übrigens erst neu gebaut wurde)benutzen sollte, musste ich mich beschimpfen lassen. Er meinte noch „das ist doch ein Rennrad, da darf ich das.“ wann kommt endlich eine Kennzeichnungspflicht für Fahrräder, damit man solchen beleidigenden Proleten auf ihrem Rennrad
(Jan Ulrich ist dafür ein gutes Beispiel) einmal habhaft werden kann.
Ich bin leidenschaftlicher Motorradfahrer, fahre jedoch auch gerne mit dem Rad durch die Ortschaften. Ich muss dazu sagen das es nach meiner Meinung keine schlechten Radwege gibt, sondern nur Leute die meinen sich das falsche Fahrrad anzuschaffen. Ich fahre am liebsten mit meinem Vollgefederten (Noname) Mountainbike, bin aber auch mal mit der sitzgefederten Gurke meines alten Herren unterwegs, und habe selbst bei Verwurzelungen und etlich anderen Problematiken kein Problem, an Kreuzungen halte ich an (Trotz Vorfahrt!) und achte sehnlichst darauf das man mich sieht, zur Not verzichte ich auf meine Vorfahrt (Defensive Fahrweise). Wenn ich aber gerade die Fahrradfahrer sehe die mit ihrem Rennrädchen durch die Gegend rasen (und ich fahr mit dem Fahrrad auch gern mit über 30km/h durch die Gegend!) dann kriege ich echt Lust abzusteigen und denen das Drecksteil unter dem Hintern wegzutreten! Von 50 Rennradfahrern erlebe ich gerade mal so um die 2-3, die wirklich so auf Respekt fahren wie es sein soll. Natürlich gibt es auch schwarze Schafe unter den Auto- und Motorradfahrern, aber da ist der prozentuale Anteil deutlich niedriger. Nach meiner Meinung sollte das Bußgeld wesentlich erhöht werden für Radfahrer.
Selten sowas unsinniges gelesen. Vorfahrt ist nicht etwas, dass man verschenken kann, wie man lustig ist. Sie gefährden andere Verkehrsteilnehmer durch Ihre “Defensive Fahrweise”, indem sie diese mit ihrem Fehlverhalten verwirren. Der Grund warum der Verkehr durch Ordnungen und Schilder geregelt wird ist, damit dieser flüssig und sicher ablaufen kann!
Sowas unsinniges habe ich schon lange nicht mehr gelesen. Vorfahrt ist nicht etwas das man verschenken kann, wie man lustig ist, diese Beschilderungen haben den Sinn den Verkehr zu regeln, wenn Sie “Defensiv fahren” dann gefährden sie alle anderen Verkehrsteilnehmer, die durch ihr Fehlverhalten verwirrt werden.
Das Vorschriftszeichen 239 – Sonderweg Fußgänger – in Verbindung mit dem Zusatzzeichen 1022-10 – Fahrrad frei –
bedeutet für den Fahrradfahrer:
Er muß zwingend auf dem Sonderweg für Fußgänger fahren oder er kann auch auf der Straße fahren?
Ist die Benutzung des Sonderweges vorgeschrieben oder ist das eine KANNentscheidung????
KANN, weil es hauptsächlich ein Gehweg ist. Dort muss man Fußgängern Vorrang lassen und ggf. anhalten.
Ja, dazu darf der dort nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Dort ist ein Radfahrer nur “zu Gast”.
§ 1 Grundregeln. (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder, mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. 1 I.
Da sollten mal einige Kraftfahrer / Radfahrer drüber Nachdenken !!!
Gegenseitige Rücksicht !!!!
Nochmal kurz ein Gedankenanstoß an alle: ich selber fahre sehr viel mit Fahrrad und Auto, die km-Leistung vom Auto überholt nur die des Fahrrads weil mal Autobahnstrecken schnell km sammeln, aber sonst eher Fahrrad.
Dazu:
1. Ich fahre 90% auf Radwegen, wenn die oben genannten Verkehrzeichen (weißes Fahhrad auf blauem Schild) vorhanden sind. Meistens auch mit 25-30kmh Tempo außerorts. Das geht meistens gut.
2. Auf Landstraßen, wo kein Radweg verläuft, verhalten sich auch 90% der Autofahrer richtig, aufgrund der anderen 10%, die einfach dicht vorbeifahren, habe ich mir angewohnt, in solchen Fällen in der Mitte der rechten Bahn zu fahren, sodass ich zur Not bei dichten Überholmanövern ausweichen kann. Klappt auch gut. Solche Landstraßen vermeide ich, aber geht nicht immer.
3. Größten Ärger habe ich dann innerorts, z.B. wenn in der 30er Zone ein Autofahrer mir beweisen muss, dass ich ihn durchlassen muss, weil meine 30-35kmh ihm zu langsam sind. Das passiert mir ca. 1-2 Mal pro Monat!!! Zweiter Ärger ist, wenn in einer 50er Straße (z.B. vor meiner Arbeit) ohne Radweg Autofahrer meinen, ich müsste auf dem Geweg fahren.
4. Weitere Ärgerpunkte, die ich oft habe, sind andere Radfahrer, die auf der falschen Straßenseite fahren, ganz gefährlich wird es im Kreisverkehr. Fußgänger, die wie Zombies nicht auf Radfahrer am Radweg achten sind eher selten ein Thema, in solchen Fällen ist man als Radfahrer in der Stadt eher meist gezwungen, vorsichtiger zu fahren.
5. Aus der Sicht des Autofahrers: selten habe ich als Autofahrer Ärger mit Radfahrern, auf Landstraßen muss man halt damit rechnen, dass mal Rennradfahrer auf der Fahrbahn fahren, allerdings hat so eine Situation mich noch nie so behindert, dass ich mit einer normalen Zeitplanung zu spät ankomme!!! Da sehe ich eher innerorts die Gefahr, dass unerfahrene Radfahrer einfach über rot, quer über die Straße, usw. fahren.
6. Meiner Erfahrung nach ist die gefährlichste Situation, wo ein Radweg rechts von der Straße liegt, und an der Ecke ein LKW / Bus parkt oder sonst eine Behinderung der Sichtbarkeit vorliegt. Rechtlich darf hier der Radfahrer mit voller Pulle durchziehen, faktisch ist aber, dass ein KFZ-Fahrer da echt schlechte Karten beim abbiegen hat, einen 40kmh schnellen Rennradfahrer nicht zu gefährden. An solchen Stellen bin ich der Meinung, dass auch Radfahrer mitdenken müssen und ihre Geschwindigkeit anzupassen haben.
7. Zu freiwilligen Radwegen: ich benutze die, wenn es Sinn macht (auf KFZ Verkehr achten und mit dem Zustand / sonstigen Verkehr auf dem Radweg achten und abwägen). Dann führt es auch meistens nicht zu konflikten.
8. Für die, die denken, sie können auf einer Landstraße mit 100kmh eine enge Kurve fahren, und nennen andere langsamer Verkehrsteilnehmer “fahrlässig” oder “lebensmüde”, müssten ihr eigenes Fahrverhalten echt mal überdenken!!! “Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann” steht ja klar in der STVO. Wer einen Radfahrer, Fußgänger, Traktor oder sonstwas in der Kurve anfährt, trägt mit hoher Wahrscheinlichkeit volle Schuld!!!
Die Erfahrungen kann ich gar nicht teilen!
Sehr viele Autofahrer klagen immer die Rennradfahrer an und sind wohl grundsätzlich der Meinung dass Radfahrer nicht auf die Straße gehören. Kaum einer weiß daß die Radwege im ländlichen Bereich oft stark verschmutzt oder löchrig sind. Das befreit den Radfahrer dann auch von der Nutzungspflicht!
Ganz viele Autofahrer fahren auch absichtlich sehr dicht am Radfahrer vorbei, wohl um ihm zu zeigen dass er nichts auf der Straße zu suchen hat. Das ist echt schade und vor allem sehr dumm vom Autofahrer. Denn die nicht eingehaltene Radwege-Nutzungspflicht befreit den Autofahrer nicht davon, den richtigen Abstand zu halten. Das muss auch mal festgehalten werden.
Bei den Radfahren wird das mit der Nutzungspflicht immer soooo genau genommen.
Warum regen sich die Autofahrer nicht so fürchterlich auf wenn ein anderer Fahrer am Ortsschild noch keine 50 km/h drauf hat? Oder wenn die Hälfte der Autos auf der Autobahn viel schneller fährt als erlaubt ist?
Da hör ich niemand schreien was die ganzen “Hobby-Hamiltons” da wieder machen.
Toleranz und gegenseitige Rücksicht!!!
Wenn ein Mindestabstand beim Überholen von 1,5m Pflicht wird, gilt das dann auch für in der Stadt auf engen Straßen meist rechts überholende Radfahrer, die sich an vor Ampeln wartenden Autos vorbeischlängeln, oft, um nicht umzufallen, sich auch noch an den Autos abstützen? Irgendwie fürchte ich, dass sich Radfahrer auf diese Regelung berufen, wenn sie selbst überholt werden, wenn sie aber die schnelleren sind sich nicht daran gebunden fühlen. Ich möchte als Autofahrer bitte auch 1,5m Abstand zu Radfahrern haben…
Hallo,
mich würde mal interessieren, wie man einen Radweg definiert, wenn er nicht (mehr) mit den Schildern 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist.
Folgendes Beispiel: Ein Radweg, der jahrelang als solcher gekennzeichnet war, wird im Zuge der Reform der StVO im Jahre 1998 von den blauen Schildern befreit. Dann ist er meistens noch an der kleinen Schwelle zwischen Rad- und Fußweg erkennbar oder daran, dass er mit der Farbe “rot” vom Gehweg abgehoben ist. Aber nach ein paar Jahren ist die rote Farbe verschmutzt und man sieht sie nicht mehr.
Oder es könnte ja auch in einem speziellen Falle nicht mehr erwünscht sein, dass ein Bereich von Radfahrern benutzt wird und ganz für Fußgänger da sein soll.
Meiner Meinung nach besteht hier eine Lücke in der Definition, es sei denn, man würde den Teil explizit als Fußgängerbereich kennzeichnen (Schilder 239 Sonderweg Fußgänger oder 242 Fußgängerbereich).
Überspitzt könnte man daraus folgern, dass ein Radfahrer auf allen Gehwegen, die nicht explizit als solche gekennzeichnet sind, mit dem Rad fahren darf, weil es ja sein könnte, dass der Belag einmal rot gewesen ist.
Eine andere Frage von mir ist, ob man längerfristig E-Bikes von den Radwegen (in der Stadt) verbannen möchte.
“mich würde mal interessieren, wie man einen Radweg definiert, wenn er nicht (mehr) mit den Schildern 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist”.
Wenn keines der Schilder mehr da ist, ist es kein Radweg mehr. So einfach ist das ;) Dass ist dann meist ein Landwirtschaftsweg der von Radfahrern in Fahrtrichtung benutzt werden darf.
Frage: Darf ich bei Fahrradwegen beidseits der Straße als Radler auch den von mir aus gesehenen linken Radweg a) benutzen, oder nur, b) wenn der die Schilder 237 bzw. c) 237 und ‚Radweg frei‘ hat??? Ich frage, weil es verhindern würde, 2mal die gefährliche Straße zu queren …
Ich stelle immer wieder als aktiver Radfahrer fest, das man angehupt wird, wenn man nicht den früheren Radweg benutzt. Vielen Radwegen wurden die Schilder 237, 240, 241 weggenommen. Somit fahre ich dann auf der Straße, da es kein offizieller Radweg mehr ist. Viele Autofahrer wissen gar nicht, das man frei wählen kann, wenn nicht solche Radwege mit diesen blauen Schildern versehen sind. Vielleicht sollte man eine Aufklärung in den Medien bringen. Damit endlich dieses zu unrechte Hupen aufhört. Wir sind alle Verkehrsteilnehmer und wenn man frei entscheiden darf, wo man als Radfahrer fährt, dann müssen auch mal die Autos langsamer hinter herfahren. Oder einen kompletten Rückbau der alten Radwege machen, was aber ziemlich teuer werden wird. Es ist auch oft verwirrend, mal ist ein Radweg auf jeden Fall zu benutzen, manchmal dann nicht.
Ich finde es schon bedenklich wie hier manchmal für den Radfahrer argumentiert wird.
Demnach muß ich als Autofahrer zeitlich wirklich den Fahrradfahrer einplanen, wenn ich über die Landstraße zur Arbeit fahre, und es entlang dieser Landstraße ohne Unterbrechung einen Fahrradweg gibt ? Ist ja dann besonders schön wenn der Fahrradweg leer ist, der Fahrradfahrer aber meint auf kurviger Strecke mit durchgezogener Linie auf der Straße fahren zu müssen. Obwohl der Radweg frei ist nötigt er mich dann hinter ihm her fahren zu müssen. Das soll ok sein ? Wir sind in einem Urlaubsgebiet, da hat man oft minutenlang wegen dem starken Gegenverkehr keine Möglichkeit zu überholen. Das soll ok sein wenn der Fahrradweg schön abgetrennt von der Fahrbahn zu befahren ist ?
Bin ich dann gut auf der Arbeit und muß von dem einen zum anderen Hotel, dann folgt ein Spießrutenlaufen um den voll durchbretterden Fahrradfahrern als Fußgänger in der Fußgängerzone nicht im Wege zu sein, denn die haben das Recht ohne Verzögerung durch die Fußgängerzone zu rasen. Eltern mit Kindern sind dann für die einbesonderes Ärgernis, und vor Allem Fußgänger mit Hunden.
Dort wo ich früher gewohnt und gearbeitet habe, gab es am Pförtner des Werkes einen getrennten Rad- und Fußweg, geregelt mit einer separaten Radfahrerampel wenn man als Füßgänger den Radweg überqueren musste um dann die Straße zu überqueren um den Pförtner zu erreichen. Da hat es nie!!!!!!!!!, so oft wie ich da vorbei mußte, einen Radfahrer interessiert ob er Rot hat und der Fußgänger grün, das ging sogar so weit dass manchem Fußgänger Prügel angedroht wurden. Also hört auf mit dem heldenhaften Radfahrer. Die sollen als erstes Regeln und ein MIteinander lernen. Ich hätte noch vieles mehr dazu, will es aber dabei belassen.
Ich befahre täglich die B260. Eine Bundesstraße. Parallel führt an der Lahn ein Radweg entlang.
S T Ä N D I G die Rennradfahrer auf der Straße. Meist einzeln, aber auch in kleinen (<6) Grüppchen. Der entgegenkommende Verkehr fährt auf einer räumlich nicht getrennten Fahrbahn.
Rücksichtnahme hin und her: die sind i m W e g!
Nein, ihr seid n i c h t so schnell, wie ihr glaubt. Ja, ihr solltet an den Rand fahren, damit wir vorbeikönnen.
Innerorts habe ich kein Problem. Auf einer Bundesstraße schon.
Mal überlegt wer in der von ihnen geschilderten Situation das Problem ist? Wessen Fahrzeug braucht denn soviel Platz das es auf der Straße eng wird? Wo steht geschrieben das alle Straßen für Autofahrer freizuhalten sind? Es ist doch spannend, dass Autofahrer Minuten lang ohne zu meckern hinter einem langsamen Trecker herfahren, aber schon nach 5 Sekunden den Radfahrer von der Straße hupen oder ihn so bedrängen, das er freiwillig zur Seite fährt. Oft ist das Problem auch einfach eine grauselige Fahrradinfrastruktur die aus ungepflegten zu engen Radwegbröckchen besteht. Und ja es gibt natürlich unter allen Gruppen Ars…cher. Seit ich regelmäßig mit dem Rad unterwegs bin habe ich mir angewöhnt mit dem Auto ein paar Minuten früher loszufahren. Dann kann man Verzögerungen durch langsamere Verkehrsteilnehmer gelassener ertragen.
Wer schon mal in den Niederlanden mit dem Rad gefahren ist kann bestätigen das es auch ein miteinander zwischen Autofahrern und Radfahrern gibt.
80% aller Autofahrer dort sind auch Radfahrer.
Wir haben hier generell ein Deutsches Problem.
Hier in Köln erlebe ich immer wieder Autofahrer aus den Niederlanden.
Meine Erfahrung ist, dass Radfahrer-gewohnte niederländische Autofahrer hier genauso wie deutsche Autofahrer völlig überfordert sind.
Es ist ein Problem mit dem Radwege- und -leit-System hier in Deutschland…
Und diese Radfahrer, welche im Vollspeed angeflogen kommen und über den Zebrastreifen fahren. Keiner dieser Vögel weiß, dass er dies überhaupt nicht darf und eigentlich sein Rad hier schieben müsste. Wenn man dann als Autofahrer ne Vollbremsung hinlegen muss, um den ihren Arsch zu retten, wird man noch beleidigt und bedroht.
Ansonsten Radfahrer müssen noch mehr kontroliert werden, damit sie es endlich mal kapieren, dass Regeln auch für sie gelten. Gerade auch bei der Benutzung des Radweges.
Ich suche schon lange (und habe auch hier nichts gefunden) die genauen Regeln für die unterschiedlichen Radwege bzw. die Vorfahrtsregeln dazu. Wenn der Radweg direkt mit der Straße zusammen verläuft, dann ist klar das der gerade aus fahrende Radfahrer vor dem links abbiegenden PKW die Vorfahrt hat. Was ist aber, wenn der Radweg baulich von der Straße getrennt (z. B. durch einen Grünstreifen mit Bäumen) an der Straße über einen Bordstein verläuft und dann sowohl zum Fußweg als auch zur Straße, die er quert Poller stehen ? Meiner Meinung nach müßte in diesen Fällen der Radfahrer immer warten. (Stichwort Grundstückseinfahrt, bauliche Trennung, nicht angezeigter Radweg- d.h. für den PKW-Fahrer durch keinen voerzeitigen Hinweis ersichtlich das noch vor der Kreuzung/Einmündung ein Radweg quert) Ich stellte diese Frage auch schon bei der Stadtpolizei/Ordnungsamt und bekam von dort die merkwürdige Antwort, das man mir dies nicht beantworten kann und ich einen Anwalt für Straßenverkehrsrecht fragen soll. Hat hier jemand einen Hinweis ?
Als Linksabbieger muss ich dem Gegenverkehr Vorrang geben. So wie beschrieben, verläuft der baulich getrennte Radweg in deinem Gegenverkehr, also als Linksabbieger Vorrang gewähren.
Also, das mit der Wahlfreiheit hatte ich bisher noch nicht mitbekommen. Aber man lernt ja auch als Autofahrer nie aus. Dafür merkt man allerdings, dass Radfahrer in Städten teilweise ein einnehmendes Wesen haben. Beispielsweise ist über eine extra lange Strecke die zweispurige Straße rückgebaut und ein Radweg angelegt worden, Auf dem Uferdamm ist für dieses lange Streckenstück eine definitive Trennung zu den Fußgängern vorgesehen. Erst an der nächsten Brücke wird beides wieder zusammengeführt auf dem Damm. Und was machen „die“ Radfahrer? Uferdamm wird befahren, Radweg wird – korrekterweise – befahren und – man mag es kaum glauben, auf der Straße sind auch noch zweirädrige Zeitgenossen anzutreffen.
Wie hieß doch der Titel eines Film mit Heinz Erhard : „Immer diese Radfahrer!“. ;-)
Ich lebe auf dem Land in Südbayern und in einem begehrten Urlaubsgebiet.
Die Radwege neben den Landstraßen wurden in den letzten 20 Jahren kontinuioerlich ausgebaut, um den Verkehr zu entlasten und die radfahrer zu schützen, zu denen auch natürlich Kinder und Jugendliche gehören, die im Sommer mal zum See fahren oder sogar in die Schule. Morgens und manchmal nachmittags.
Wenn ich also als Autofahrer zwischen Ruhpolding und Berchtesgaden in einer Kolonne von 30 bis 50 Autos hinter einem RennRadFahrer herzuckele, der ja ach so schnell ist und 2m neben der Fahrbahn ein Radweg existiert, der keine Mängel aufweist und leer ist, frage ich mich schon, ob der RennRadFahrer noch recht bei Trost ist und wundere mich nicht darüber, dass Autofahrer bei 25-30 km/h langsam die Hutschnur platzt, denn überholen ist bei diesem Verkehrsaufkommen im Urlaubsgebiet wegen des permanenten Gegenverkehrs einfach nicht.
ach und eins noch: der Rennradfahrer hat natürlich noch Kopfhörer im Ohr….
Hallo.
Was kann mitlr eigentlich drohen wenn ich einen Radfahrer einmal kurz anhupe, weil er auf der Straße fährt und sich weigert den angeordneten Radweg auf der linken Seite zu verwenden? ( Blaues Schild)
Viele Grüße,
J.S.
Mich würde interessieren ab wann der Tatbestand einer Nötigung hier gegeben ist.
Wenn ich als Radfahrer auf einer Bundesstraße trotz befahrbaren Radwegs auf der Straße fahre und das Auto hinter mir von etwa 100 ich nehme an eher 110 auf 20 abbremsen (Vollbremsung) muss weil ein Überholen nicht möglich ist, sei es aus mangelnder Sicht oder Gegenverkehr, bin ich da nicht nahe an einer Nötigung?
Eine Nötigung ist dann sofort ein Straftatbestand gefolgt von mindestens 4 Wochen Führerscheinentzug. Das klingt dann etwas anders als 35€ Bußgeld.
Hallo
Was ist wenn ein Reisebus den Radweg benützt ohne das eine Haltstelle in der Nähe ist um sich an der roten Ampel vorzudrängeln und dieser filmt den fließenden Verkehr mit den Handy?
Grüße Andi
Hallo zusammen,
Bin vor zwei Wochen von einem Kleinbus angefahren worden. Fahre ca 400 km die Woche und muss feststellen das Autofahrer meist auf den Radweg fahren um dann die Strasse einzusehen der Radweg interessiert da so gut wie nie. Unfall von der Polizei aufgenommen Schuldfrage geklärt zwei Zeugen
Und die Versicherung hat sich bis heute nicht gemeldet. Ich benutze innerorts den Radweg nicht mehr viel zu gefährlich sei denn man stoppt vor jeder Einfahrt. Und da ich mit einem verkehrssicheren ROSÉ Rennrad unterwegs bin würde ich dauerhaft bei Schäden immer Verlust machen. Find es auch krass wenn ich mit mehr als 30kmh in der 30er Zone fahre und noch von Autos überholt werde.
Wenn ich hier so einige Kommentare lese, dann frage ich mich, was ist nur aus unserem Land geworden. Gibt es nur noch die deutsche Diskussions- und Streit- Kultur? Wo bleibt der Dialog und das finden von Lösungen?
Ich fahre Rennrad und auch Auto, und bin Ex-Motorradfahrer. Kenne also alle Seiten.
Wir haben einfach zu wenige und gute Radwege. Und defensives fahren und gehen erwarte ich von allen Verkehrsteilnehmern. Rücksicht nehmen kann auch mit Freude und Dank belohnt werden.
Meine persönliche Meinung ist, daß Radwege in der Stadt auf die Straße gehören. Die sind dort an sichersten, denn da werde ich von den Autofahrern am besten gesehen. Außerorts sollten sie von der Fahrbahn mit einem Grünstreifen getrennt sein.
Und ich möchte als Radfahrer vom Gesetzgeber und den Autofahrern als gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer behandelt werden.
Ist das zuviel verlangt? Ich finde nicht!
Lasst uns gemeinsam einen Weg finden.
Bin Auto-, Motorrad-, Radfahrer, Fussgänger – und kenne die verschiedenen Perspektiven – das Problem sind zweifellos die Autofahrer.
Weitere Regeln oder bessere Kenntnis von Regeln hilft leider nicht weiter, da die Schuld immer beim “anderen” gefunden wird. Der Autoverkehr in den Städten muss reduziert oder besser vermieden werden. Autoverkehr muss stark kanalisiert und teurer werden.
+1! volle Zustimmung.
Anmerkung: Falls es Außerorts einen deutlich höheren Qualitätsstandard bzgl. des Zustands für benutzungspflichtige Radwege gäbe (vermutlich fehlen hierzu aber meistens die Mittel), würde sich ein Großteil des Diskussionsbedarfs hier als obsolet erweisen. Ich fahre im Jahr zwischen 15000 und 18000 km Rad in NRW und würde gern das Befahren der Straße komplett vermeiden, muss aber leider feststellen, dass viele von der Fahrbahn getrennten Radwege vor allem durch von Wurzeln durchbrochene Asphaltdecken eine enorme Gefahrenquelle darstellen. Wenn noch Laub mit ins Spiel kommt potenziert das das Gefahrenpotential. Ich denke da kann doch jeder Autofahrer und jede Autofahrerin mit einem Mindestmaß an Reflexionsvermögen nachvollziehen, dass man auf die Straße ausweicht. Falls nicht: vllt den entsprechenden Streckenabschitt selbst mal mit einem Fahrrad befahren, bevor man sich ein Urteil erlaubt.
generell gilt eigentlich : Gute Radwege brauchen keine Benutzungspflicht ;)
@Ronny
Auch als Radfahrer hast du dich an die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten zu halten. In der 30er Zone mehr als 30 km/h ist auch zu schnell übrigens.
@all
Noch besser sind die Spezies, welche mit ihrem Radl Volldampf durch irgendwelche Spielstraßen ballern. Auch hier gilt ebenfalls für Radler Schrittgeschwindigkeit. Man hat manchmal das Gefühl, für einige Fahrradfahrer gelten die Verkehrsregeln nicht. Der §1 z.B. (gegenseitige Rücksichtnahme etc.) gilt aber eben auch für euch.
Wenn der Radweg tatsächlich marode ist, kann man es schon verstehen, dass ein Rennradfahrer auf der Straße fährt.
Nicht zu verstehen ist, wenn ein sehr guter, wenig befahrener benutzungspflichtiger Radweg existiert und die Herren Rennradfahrer meinen trotzdem auf der Straße fahren zu müssen. Wenn sich dann obendrein noch ein größerer Stau hinter dem Radler bildet, kann man den Frust mancher Autofahrer schon verstehen. Ich bin selbst schon kilometerlang hinter so einem Heini hinterhergeeiert, trotz bestem Radweg, weil ständig Gegenverkehr war oder Überholverbot. Da kann auch ich mir das Hupen nicht mehr verkneifen.
Ihr Radler übt größtenteils lediglich ein Hobby aus, ihr behindert auf der Straße aber auch Fahrzeuge, welche beruflich unterwegs sind, wie LKW, Busse, Taxis, Pendler usw.
Ich fahre übrigens selbst mit dem Rad und erwarte nicht, dass sofort alles zur Seite springt, wenn ich herannahe. Wenn ich hinter mir mehrere Autos habe (falls kein Radweg vorhanden), fahre ich auch mal rechts ran und lasse die Autos passieren, was gern gedankt wird.
Unter Autofahrern gibt es ebenfalls regelrechte Idioten, das erlebe ich jeden Tag auf der Autobahn, wo oft der totale Krieg herrscht.
Es gilt für beide Fraktionen, leben und leben lassen.
Ich fuhr auf der linken Seite auf einem Fussweg mit dem Fahrrad. Ein Auto schoss aus einem Hof heraus und schnitt mir den Weg ab. Ich prallte dagegen. Der Autofahrer sah mich nicht, weil er wohl nach links schaute, ich aber von rechts gefahren kam. Jetzt erhielt ich von der Polizei ein Schreiben, zwecks Ordnungswidrigkeit. “Da auf der anderen Seite ein Seitenstreifen oder Radweg vorhanden sei”…hätte ich dort in Fahrtrichtung fahren sollen. Es ist dort aber kein Radweg vorhanden. Und der dortige Fussweg ist ständig mit Autos zugeparkt. Auf der Straße ist es viel zu gefährlich zu fahren. Jetzt will man mich noch bestrafen, obwohl der Autofahrer aus dem ruhenden Verkehr zur Straße einfach über den Fussweg fuhr, ohne zu schauen. Ich wurde verletzt. Mein Fahrrad ist Schrott. Ich habe keine Ahnung, was ich tun kann.
Mir sind gestern beim Überholen zwei Rennradfahrer fast unter das Auto gekommen. Ich hatte die beiden leider nicht gesehen. Angehalten und gefragt, ob alles in Ordnung sei. Gott sei es gedankt, war nichts passiert.
Jedoch die Aussage des einen Fahrradfahrers war dann doch bedenklich, warum sie nicht den Fahrrad weg benutzen. Es wäre eine Änderung der Straßenverkehrsordnung durch geführt worden und deshalb dürfe man den Radweg, außerhalb geschlossener Ortschaften auch ignorieren. Man wäre ja schließlich auf der Straße sicherer als auf dem Fahrradweg!
Da viel mir nichts zu ein, dachte nur das kann er ja dann auf seinem Grabstein schreiben lassen, wenn es dann das nächste Mal kracht und er da nicht mehr lebend raus kommt.
Klar ist es auf der Straße “SICHERER” weil da sind ja dann die Autofahrer schuld, wenn es zum Unfall kommt. Denn wenn ich auf einem gemeinsam genutzten Fahrrad/Fußgängerweg einen Fußgänger anfahre, dann wäre ich ja schuld.
Nichts für ungut, ich verstehe jeden der wegen schlechter Wege auf die Straße ausweicht, aber außerhalb geschlossener Ortschaften und bei fast neuem nicht beschädigtem Fahrradweg auf der Straße (trotz korrekt ausgeschilderter Fahrradwege) zu fahren finde ich schon grenzwertig und leider schien der Typ sich auch gar keiner Schuld bewusst zu sein.
ok – an alle ein Vorschlag zur Güte:
– Radwege abschaffen
– Radfahren nur noch mit gültiger Fahrerlaubnis (sind ja dann Teilnehmer am “normalen” Straßenverkehr”)
– Fahrräder nur noch mit Straßenverkehrszulassung und Kennzeichen
– Fahrräder brauchen eine Haftpflichtversicherung
– Fahrräder werden nur zugelassen, wenn eine entsprechende Steuer bezahlt wird (vergleichbar der KFZ-Steuer)
PS: Und wenn ein Radfahrer direkt rechts neben einem LKW/Bus oder anderem großen Fahrzeug an einer Kreuzung abbiegt, sollte er doch mal dafür sorgen, dass er von dem Fahrer des Fahrzeuges auch gesehen wird (bemerkbar machen oder halt weiter hinten stoppen), so daß er nicht von dem rechts abbiegenden Fahrzeug übersehen und erfasst wird. Ich jedenfalls habe mal in der FAHRSCHULE (Fremdwort für die einige Radfahrer) gelernt, dass ich nur gesehen werde, wenn ich denjenigen sehen kann (zB über die Rückspiegel des LKW)
Gar nicht schlecht. Dann dürfen Radfahrer endlich auch immer die ganze Spur nutzen und Autos müssen dahinter bleiben.
Interessante Beiträge hier. Insbesondere von Autofahrern. Da erkennt man schon, wer seinen Führerschein schon mal los war oder, bald los sein wird :-)
Das scheinen hier nicht die 99% der Autofahrer zu sein, mit denen ich es im Alltag zu tun habe. Ein Glück sind die meisten nicht auf den Kopf gefallen. Und selbst die, die mich knapp überholen, sind meistens ältere Menschen, die sich nicht so weit links rüber trauen. Aggros treffe ich recht selten. Hier fahren aber auch seit Covid sehr viele mit dem Rad. Es ändert die halt Wahrnehmung schon, wenn der Radfahrer (oder aus meinem Blickwinkel Autofahrer) die nette Bäckerin, dein Banker, Nachbar, Neffe oder deine Zahnärztin ist.
Ich sehe auch, dass keiner der kommentierenden Autofahrer hier das Rad tatsächlich als vollwertiges Verkehrsmittel wahrnimmt. Man fährt eben nicht “entschleunigt” von Hildesheim nach Göttingen und ist dann “nur ein paar Minuten später da”. Das ist einfch Quatsch :-)) Entschleunigt mit dem “Noname Mountain Bike” brauchst du nämlich auf schlechten Radwegen mindestens 2 bis 4 Stunden länger als ich, noch wahrscheinlicher schaffst du es gar nicht. So wissend tun, aber offensichtlich ein “Jack Wolfskin Horizont” bei der nächsten Kneipe oder maximal im nächsten Dorf. Rennradfahrer fahren auch gerne mal im Alltag ‘nen 100er oder auch mehr, um etwas zu erledigen, jemanden zu Besuchen, auf eine Party zu gehen usw.
Wir reden also über grundverschiedene Dinge.
Mit dem No-Name Bike ist das Schlagloch, die Hecke mit den Gartentörchen direkt neben dem Weg, der 60cm schmale Rad- und Gehweg nett und aus dem Auto heraus mag das als Ahnungsloser auch alles unheimlich nett aussehen. Mit zügig und sicher “von A nach B kommen” hat die durchschnittliche Radverkehrsführung in D allerdings wenig bis nichts zu tun.
Kleine Anekdote habe ich auch für euch. Meistens ist es einem selbst peinlich, wenn man sich ungerechtfertigt aufgeregt hat. Man muss nur merken.
Also:
Hier im Landkreis Hildesheim wurden in letzter Zeit viele Radwege gesperrt, da sie Sanierungsbedürftig geworden sind. Ich Fahre mit dem Rad daher auf einer schmalen Landstraße auf die nächste Ortschaft zu, rechts neben mir der gesperrte Radweg, den ich sonst immer benutze (ist ja Pflicht). Ca. 400 Meter vor Erreichen der Ortschaft, kommt mir eine Schlange von 8 PKWs entgengen. Hier hat die Straße einen durchgezogenen Mittelstreifen. Der 7-te PKW-Fahrer sieht mich, schert mit quietschenden Reifen auf die Gegenfahrbahn (meine) aus und gibt Vollgas. Tieferglegt. Chiptunig sagt der Sound. Leider keine Zeugen. – hatten wohl keine Zeit – so unentscheunigt – komisch…
Ich hoffe mal, der Spinner hat die Absperrung auf dem Heimweg wahrgenommen. Vielleicht rettet das ihm und dem einen oder anderen das Leben. Ich bin ihm vor 2 Jahren schon einmal begegnet. Das nächste mal mit Dashcam?
In diesem Sinne: Nehmt Rücksicht aufeinander, genießt das Leben.
Das ganze Problem kann man doch durch Einführung einer gebundenen Fahradsteuer lösen.
Heruntergebrochen von der Steuer für mein Motorrad wären das für mein Rad 9,50€ im Jahr, ein Betrag denn ich für ein gefahrloseres und angenehmeres Fahren gerne bereit wäre auszugeben.
Diese Einnahmen kanm mann dann für den Ausbau von anständigen Radwegen einschließlich sicheren Anbindungen an das Straßenvehrkehsnetz (wo nötig) nutzen.
Ein anständiger Radweg wäre für mich ein Weg mit einem Belag ohne Löcher oder sonstigen Deformationen. Außdem müsste er so breit sein dass man andere Radfahrer gefahrlos überholen kann.
Leider scheint die Alternative bei uns ja nichtmehr zu funktionieren. Nähmlich gegenseitige Rücksichtnahme, Respekt gegenüber den Anderen Vehrkehrsteilnehmern und Einhaltung der Vehrkehrsregel.
Ich wünsche allen ein unfallfeies und entspanntes Fahren egal mit welchem Fortbewegungsmittel.
Ja Leben und leben lassen…das sollten sich aber auch die Radfahrer zu Herzen nehmen und nicht nur die Autofahrer.
Das Erste, was ich in der Fahrschule gelernt habe, war der Begriff “vorausschauendes Fahren”.
Wenn ich in mein Auto steige, überlege ich also: Wie könnte der Radfahrer im nächsten Moment ragieren?” Wenn zum Beispiel die Radfahrerampel auf rot springt und der Radfahrer statt anzuhalten in die Pedale tritt, reg ich mich natürlich auch auf, aber was soll ich machen…in dem Moment ist er der Stärkere gerade weil er der Schwächere ist.
Wenn ich mit dem Fahrrad unterwegs bin zögere ich an einer Kreuzung auch eher, weil ich mir vielleicht nicht sicher bin, ob der Auto-/Bus-/LKW-Fahrer mich gesehen hat. Wenn er dann losfährt, denkt man sich auch hier als Radfahrer “So ein Idiot”, aber im nächsten Moment ist man doch irgendwie auch froh, dass man gesund und munter weiter fahren kann.
Ich bin immerwieder entsetzt, wie aggressiv der Straßenverkehr in Deutschland geworden ist. Nicht nur zwischen Radfahrern und Autofahrern, sondern auch die jeweilige Gruppe untereinander. Da wird gedrängelt, gehupt, gepöbelt…oh und jemanden reinlassen, der die Spur wechseln möchte ist das schlimmst was einem auf dem Weg zur Arbeit passieren kann.
ok – an alle ein Vorschlag zur Güte:
– Fußwege abschaffen
– Zu Fuß gehen nur noch mit gültiger Fahrerlaubnis (sind ja dann Teilnehmer am “normalen” Straßenverkehr”)
– Fußgänger nur noch mit Straßenverkehrszulassung und Kennzeichen
– Fußgänger brauchen eine Haftpflichtversicherung
– Fußgänger werden nur zugelassen, wenn eine entsprechende Steuer bezahlt wird (vergleichbar der KFZ-Steuer)
Aber warum nicht ein Fahrrad sicherer machen?
Spiegel, Blinker, Motorisierung um auch für 100km/h gerüstet zu sein, und eine Blechhülle wäre auch eine gute Idee. 4 Räder würden sich auch gut anbieten. Oh, und Sitze vorne und hinten – tolle Idee. Mit Gesetzen kann man viele Probleme lösen.
Wenn ich mit meinem Rennrad innerhalb geschlossener Ortschaft mit 30 – 40Km/h unterwegs bin und direkt nach dem Ortsschild beginnt ein Rad-Fußweg, muss ich dann auf den Radweg wechseln. Innerhalb der Ortschaft gibt es keinen Radweg!
Hallo, ist das Fahren in Parks gestattet oder grundsätzlich untersagt?
Ich wohne in Essen
Danke
Schon interessant wieviele Leute vermeintlich den Zustand eines Radwegs vom Auto aus beurteilen können. Respekt!
BTW: Wenn Verantwortliche nicht Bäume/Sträucher direkt neben den Radwegen platzieren würden, dessen Wurzelwerk den Weg beschädigt und dessen Laub und Früchte den Weg verschnutzt sowie Leute nicht einfach so Flaschen auf den Radweg werfen würden (keine Ahnung woher die alle kommen, aus dem Autofenster?) und die Kommunen die Radwege regelmässig reinigen würden, sähe es mit der Zumutbarkeit vielerorts deutlich besser aus.
Solange es extreme Ausnahmen im Verhalten von Rad- und Autofahrern gibt, werden “die anderen” nur als Feindbild gesehen und dann geht es rund.
Fakt ist das es eine StVO gibt, an die man sich zu halten hat. Und nur weil sich jemand anderes nicht daran hält, bedeutet dies nicht im Umkehrschluss, dass man sich selbst auch nicht mehr dran halten muss. Fährt also jemand auf der Straße, der einen benutzungspflichtigen Radweg ignoriert, kann man die Polizei rufen wenn der Radfahrer eine ewig lange Schlange hinter sich herzieht. Passiert dies irgendwo regelmässig (so wie es hier teilweise dargestellt wird, kann man sich an die Politik wenden damit die sich etwas einfallen lässt oder die Polizei vielleicht mal Kontrollschwerpunkte setzt). Das funktioniert garantiert besser als zum Beserker zu werden und es den anderen mal so richtig zu zeigen.
Gibt es keine benutzungspflichtigen Radwege bzw. sollten diese unzumutbar sein, hat jeder Radfahrer genau das gleiche Recht die Straße zu benutzen wie ein Autofahrer. Das ist so, wir sind alles Bürger dieses Landes und niemand hat das alleinige Anrecht auf die Straßennutzung.
Schade ist das nur wenige aggressive Autofahrer und wenige rüpelhafte oder ignorante Radfahrer die Situation verschärfen und die Verkehrsteilnehmer radikalisieren. Je mehr darauf reagiert wird, desto schlimmer wird die Situation weil sie sich aufschaukelt.
Als Autofahrer habe ich noch nicht ein einziges mal in Schleswig-Holstein auf dem Land einen Radfahrer erlebt, der den kompletten Verkehr aufgehalten hat oder bei dem ich ewig lange hinterfahren musste (und nein, hier geht es nicht immer nur gerade aus, an der Ostküste ist es sehr kurvig und hügelig). Da habe ich wohl viel Glück gehabt wenn ich das hier so lese. Anscheinend bevölkern Horden von bösen Radfahrern die Straßen nur um Autofahrer zu schikanieren ;-)
Das Ganze wird sich sicher noch verschärfen, jetzt, da die neue StVO in 2020 durch ist, die Fahrradfahrer per Gesetz gestärkt werden damit diese eben auch als gleichwertige Verkehrsteilnehmer wahrgenommen werden, wird der Platz enger auf den Straßen.
Ich sehe regelmäßig Rennradfahrer auf Kreis und Bundesstraßen. Und das nervt gewaltig.
Spannend sind auch die Dreiergespanne die ein Überholen unmöglich machen und 3/4
der Spur vereinnahmen.
Ich treffe immer nur Menschen die vor Ignoranz stinken und die Regeln nicht mal kennen.
Die sollten bei den hochpreisigen Rädern mit ausgeliefert werden.
Gerade Rennradfahrer animieren mich dazu eine Dashcam zu installieren. Eine mit GPS.
Damit man auch sieht wie schnell ich als Pkw unterwegs war. Ich habe mit RennRadfahrern mehr
schlechte Erfahrungen gemacht als mit PKW, Bus und Lkw zusammen.
Fahre 2 mal die Woche mit dem Auto zur Arbeit und habe fast jedesmal das Vergnügen Radfahrern mit einem Sportgerät (Rennrad) zu begegnen.
Das Eine mal fuhren 2 Räder (natürlich ohne Licht) durch einen langen Eisenbahntunnel, draußen hellster Sonnenschein, Scheinwerfer an, und trotzdem erst im letzten Moment gesehen. Gott, oder egal wem, sei Dank kein Gegenverkehr.
Auf Landstraßen fährt Frau mit 30 km/h locker hinterher, bis sich eine Gelegenheit ergibt, diese Benutzer von Sportgeräten, nach neuen Vorgaben, auf der Gegenfahrbahn zu Überholen.
Die Steigerung ist: Während ich auf einer kurvigen Strecke innerorts, hinter einem Radfahrer hinterher fahre, sich endlich die Gelegenheit bietet den Radfahrer zu überholen (Blinker gesetzt), kommt Mister Unverletzlich auf seinem Sportgerät und überholt mich beim Überholvorgang auf der linken Seite ohne Rücksicht auf den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand. Da hilft nur bremsen.Und dann winkt der Tiefflieger noch.
Da ich selbst Rad fahre habe ich für vieles Verständnis, aber diese neu aufgekommene Phänomen der unverletzlichen und immer im Recht seienden Kamikaze-Fahrer auf ihren Sportgeräten, lässt mich nur mit dem Kopf schütteln.
Brandenburg hat viele Rad- und Radwanderwege.
Warum müssen diese von den Sportgerätenutzern nicht benutzt werden? Warum dürfen sie in der Dämmerung die Straßen nutzen? Warum muss ich bei einer Nötigung Verständnis zeigen.
Und warum darf ich nicht mit einem Skateboard nicht die Straße nutzen? Es hat kein Licht und ist bergab auch sehr schnell.
@Hein
“Schon interessant wieviele Leute vermeintlich den Zustand eines Radwegs vom Auto aus beurteilen können. Respekt!”
Ich für meinen Teil kenne die (Rad)Wege in meiner Gegend sehr gut als Radfahrer, fahre aber auch oft als Autofahrer an diesen entlang, also ja: ich kann hier den Zustand “vom Auto aus” beurteilen.
Es gibt auch ein paar Radwege, bei denen kann ich schon verstehen, dass man lieber auf die Straße ausweicht. Aber es werden von einigen Freizeitradlern mit Hörnchenlenker eben auch die vielen sehr gut erhaltenen und teils nagelneuen Radwege mit BlauSchild nicht genutzt und dann eiert man auf dem Heimweg im Auto öfter mal hinter einem solchen her….
Ich hatte auch schon einen Rennradler vor mir, der ist auf der alten Straße über Teerflicken geholpert und daneben war ein astreiner fast neuer Radweg verbaut. Manchmal wundert man sich…
Meine Grundsätzliche Meinung zum Thema “Radfahrer-Fehlverhalten”:
Vielleicht ist es einigen schon aufgefallen, dass sich besonders in den Städten, viele Radfahrer nicht an viele Verkehrsregeln halten. Sie beachten Ampeln nicht, fahren auf der Strasse und benutzen Radwege in der falschen Richtung. Natürlich kann man dieses Verhalten nicht nachvollziehen, wenn man nicht selbst zu der Gruppe der Radfahrer gehört, welche sehr regelmäßig viel Fahrrad fahren (z.B. längerer Arbeitsweg) und hierbei auch größere Strecken mit höherem Tempo zurücklegen. Wer selbst nur einmal im Jahr auf einem Sonntagsausflug eine kurze, langsame Spazierfahrt mit dem Fahrrad macht – jedoch nicht aus sportlichen, gesundheitlichen, ökonomischen oder ökologischen Gründen – wird die folgenden Probleme dieser Radfahrer nur schwer nachvollziehen können.
Radfahrer werden aufgrund einer, über Jahrzehnte fast ausschließlich auf den Autoverkehr ausgerichteten, Verkehrs- und Bau-Politik so stark benachteiligt, dass fast alle (ich schließe mich hier ein) nach einer gewissen Zeit beginnen bestimmte Regeln zu missachten. Die Ursache hierfür sind z.B.:
1. Die Radwege sind oft in schlechtem Zustand, verdreckt, uneben oder zugeparkt.
2. Das Nutzen von Radwegen ist oft sehr gefährlich, weil die Sichtbarkeit des Radfahrers sehr schlecht ist. Deshalb besteht besonders an Ein- und Ausfahrten ein hohes Kollisionsrisiko. Für Kollisionen mit Fußgängern gilt dies ebenso – besonders dann, wenn Radfahrer deutlich schneller (als z.B. 20km/h) fahren.
3. Die Radwege sind oft nicht durchgängig. Durchaus vorhandene gut ausgebaute Teilstücke werden regelmäßig unterbrochen durch Abschnitte mit z.B. einfachen Gehwegen oder ähnlichem. Oft ist sogar ein umständlicher (Anhalten notwendig) Wechsel der Strassenseite notwendig.
4. Das vorgeschriebene Benutzen von Radwegen entgegen der Fahrtrichtung – wenn nur einseitig ausgebaut – ist besonders bei höherem Tempo sehr gefährlich, weil z.B. Autofahrer beim Abbiegen nicht damit rechnen, dass auch aus dieser Richtung Fahrräder kommen können.
5. Die Ampel-Schaltzeiten auf Radwegen sind oft viel kürzer als die Zeiten für Autos auf der Strasse. Teilweise müssen die Ampel erst gedrückt werden (man stelle sich das mal bei Autos vor).
6. Radfahrer müssen beim links-abbiegen oft 2x an einer Ampel (die mit den schlechten Schaltzeiten) warten!
7. Bei Bauarbeiten werden oftmals nur Umleitungen für Autos ausgeschildert. Radfahrer müssen sich selber einen Weg suchen – wenn es überhaupt einen gibt.
Und dabei ist doch Radfahren so Gesund und so gut fürs Klima!
Wenn eine Gesellschaft jahrzehntelang die Bedürfnisse derer, die es eigentlich richtig machen, ignoriert muss sie sich nicht wundern, wenn die Betroffenen anfangen einige unsinnige Regeln dieser Gesellschaft zu ignorieren.
Natürlich gibt es aber auch Radfahrer, die einfach nur Idioten sind …
Richtlinien und Gesetze schön und gut, oft aber sieht es in der realen Welt so aus:
Ein Radfahrer, da er nicht eindeutig gekennzeichnet ist, kann nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Daduch entsteht oft die Situation dass, wenn Sach- oder Personenschäden von ihnen verursacht werden und ihr Fahrrad noch fahrtüchtig ist, vom Ort des Geschehens einfach geflüchtet wird. Die Geschädigten sollen dann innerhalb von Sekundenbruchteilen sich eine detailierte Fahrrad- und Personenbeschreibung einprägen während z.b. das Unfallchaos geschieht und Verletzte zu versorgen sind?
Wäre da eine kurze Kenn-Nummer, die man notieren kann, nicht sinnvoller?
Als Radfahrer, KFZler oder KRAD-Fahrer kann man vielleicht auch noch eine sog. “Dashcam” nutzen. Aber als Fußgänger hat man nicht so oft eine Kamera auf dem Kopf und generell sind deutsche Gerichte sehr zarghaft mit dem Zulassen des Videomaterials als Beweisstück.
Ps: Fahrerflucht bei Radfahrern gibt es in jeder Bevölkerungsschicht: Hippies, Sportler oder Pendler, alle sind da erstaunlicherweise gleich.
also ich bin der Meinung, wenn wir eh schon einen Radweg bezahlt haben dieser genzutzt werden muss.
Erst recht dann wenn die Radfahrer mitten auf der Straße und auch nebeneinander fahren (Bundesstraße),
wäre dafür, das sobald ein Radweg zur Verfügung steht im Falle eines Unfalles mit einen Kraftfahrzeug der Radfahrer die Kosten zu 100% trägt. Der Mindestabstand wäre dann nicht nötig wenn diese Personen sich regulär verhalten!
Es gibt – wie so oft im Leben – keine Lösung, die alle immer glücklich macht! Ich fahre gerne Fahrrad. Und ich nutze mit zunehmenden Widerwillen gelegentlich das Auto. Der Straßenverkehr hat Radfahrer als schlendernde Freizeitverkehrsteilnehmer eingeplant. Wenn man mit dem Rad aus vegnügen oder als Berufspendler schnell von A nach B will stört man überall alle die sich ärgern lassen wollen oder einen Aufreger suchen, auf der Straße Autofahrer, die abbremsen müssen und Sekunden verlieren, auf dem Fuß-/Radweg Hundebesitzer, die ihrem Hund alle Freiheiten lassen wollen, und auf den Radwegen, landschaftliebende schlenderende Radfahrer, die nicht verstehen, dass Rennradfahrer einem Geschwindigkeitsrekord hinterherjagen. Ja, und auch ich ägere mich, aber nur wenn ich will und ich lasse mich nur von bestimmten Leuten ägern, zumindest meistens. Wenn ich schnell und sicher von A nach B will fahre ich durchgehend Straße, wenn ich schlendern will auf dem Radweg. Und machmal nehme ich mein Mountainbike und fahre in die Berge, je höher desto weniger Menschen treffe ich, die sich von mir als radfahrer ärgern lassen wollen.
Ich habe auf dem Heimweg eine Kreuzung, die ich überqueren muss. Auf der anderen Straßenseite beginnt ein gemeinsamer Fuß- und Radweg (blaues Schild). Ich muss 25 Meter hinter dieser Kreuzung nach links abbiegen. Es gibt Bordsteinsenken im Randstein. Der Fahrradweg selbst ist stark befahren. Mir wurde gesagt, ich dürfte hier für die 25 m die Straße benutzen. Das würde aber der Fahrradwegepflicht widersprechen. Wie ist hier die Lage?
Ich als Auto- Radfahrer und ja auch als Fußgänger obendrein noch Senior. Es gibt sicherlich zuviele uneinsichtge Autofahrer welche Radfahrer gefährden. Wiederum benutze ich tagtäglich einen gemeinsamen Rad und Fahrradweg und schon mehrmals von Radfahrern von hinten ohne Klingelsignale ( welche auch bei Rennfahrrädern entgegen so mancher Meinung mit helltönenden Klingeln ausgestattet sein müssen,) in hoher Geschwindigkeit fast Hautnah, also mit sehr geringem Abstand überholt werde. Dies ist ganz klar und eindeutig ein Verstoßes gegen die StVo. Diese verlangt grundsätzlich Ein Fahrradfahrer hat Warnsignale zu geben,seine Geschwindigkeit zu reduzieren gegebenenfalls auch unter Schrittgeschwindigkeit und die Reaktion des Fussgängers abzuwarten. Also nicht nur auf die bösen Autofahrer schimpfen, sondern selbst Rücksicht auf schwächere Verkehrsteilnehmer nehmen. Denn spätestens im Schadensfall wird es für den Radfahrer teuer
Reicht allein die rote Farbe um einen Streifen des Gehwegs als nichtbenutzungspflichtigen Radweg zu markieren oder braucht es zusaetzlich
das weisse Fahrradsymbol?
Hintergrund:
Wenn das nicht ausreicht, darf man (eigentlich) diesen Streifen nicht benutzen sondern muss die Strassse benutzen
Noch anders gefragt:
Woran erkennt man definitiv, ob es sich auch um einen Radweg oder ausschliesslich um einen Gehweg handelt auc( wenn der evtl. bunt ist?
Interessante Ansätze hier.
Für Fahrräder ein Nummernschild finde ich fast am Besten.
In der Stadt (München, Hamburg z.B.) kommen mir auf meiner Spur auf der Straße regelmäßig Fahrradfahrer entgegen, kreuzen Straßen und fahren bei Rot über die Ampel.
Auf dem Lande, hier bei uns, fahren Fahradfahrer, wenn der Radweg endet, ohne sich umzusehen auf die Straße ein.
Manchmal denke ich, seid ihr Lebensmüde?
Autofahrer sind auch doof, wie der oben beschriebene tiefer gelegte, Chip getunte Oberaffe, der absichtlich Menschen in Gefahr bringt.
Die Meinung “leben und leben lassen” ist aber zu lässig, wenn ich den Radfahrer ramme, weil er meint kurz vor mir doch noch auf die Straße einscheren zu müssen, obwohl ich mit 80 daher komme oder ähnliches.
Radfahrer wie Autofahrer haben sich an die Verkehrsregeln zu halten, damit ein Miteinander möglich ist. Die meisten Unfälle passieren, weil sich irgendeiner nicht an die Vorschriften hält.
Deshalb: ein Versicherungskennzeichen für Fahrräder wie bei Mofas wäre schon lange angebracht.
Wenn es gesetzlich eindeutig geklärt ist wer wo fahren darf, würde es diese Diskussion gar nicht geben. Aber das ist Deutschland!
Ich fuhr neulich hinter einem Radfahrer, der fast in der Mitte unserer Fahrbahn fuhr. Hinter mir weitere 5 Autos. Als ich ihn überholte zeigte er mir den “Stinkefinger”. Nachdem ich auf einen Parkplatz fuhr, kam er mir hinterher. Ich wies ihn darauf hin, dass er, da ja auf dem Bürgersteig das Zeichen 241 zu finden war, auf diesem zu fahren hätte. Und wenn er nochmals mir den Stinkefinger zeigen würde, ich ihn anzeige. Seine Antwort:”Wollen mal sehen, wer wen anzeigt”!
Viele Radfahrer ignorieren dieses Verbot der Straßenbenutzung, vielleicht aus Unkenntnis oder tatsächlich aus Ignoranz.
Puh, viele aufgeheizte Gemüter hier, die sich beschweren.
Kann ich verstehen, da ich mich oft selbst über Situationen aufregen musste, in denen ein Radfahrer einfach den Verkehrsfluss “blockierte”.
Das war eben meine Sicht als Autofahrer. Inzwischen bin ich selbst sehr viel mit dem Rennrad unterwegs und oft sehr verärgert darüber, wie man – wie ich früher selbst – auf einen reagiert.
Ich spreche hier allerdings auch von ambitionierten Trainings, die man mit dem Rennrad absolviert.
Fährt man auf dem Radweg, meckern die “normalen” Radfahrer, dass man zu schnell unterwegs sei. Dazu kommen dann frei laufende Hunde, nebeneinander fahrenden “Touristen”, dicken Anbauten in Form von Anhängern & Co etc.. So ist ein Training nicht möglich.
Wo also ist denn nun der Platz für die Ausübung des Radsports?
Über die Beschaffenheit oder überhaupt das Vorhandensein von Radwegen möchte ich gar nicht erst reden. Und ich werde mich sicherlich nicht mit einem Rennrad auf einen Schotterweg begeben, wenn sich daneben eine gut asphaltierte Straße befindet!