VW darf durch den Abgas-Skandal entstandene Kosten von der Steuer absetzen
VW spart einen Betrag im dreistelligen Millionenbereich an Steuern!
Die Partei „Die Linke“ stellte eine Kleine Anfrage zum steuerlichen Umgang mit dem Abgas-Skandal. Laut Süddeutsche Zeitung schreibt Wirtschafts-Staatssekretär Rainer Baake in der Antwort:
Die den Herstellern entstehenden Kosten sind bilanzrechtlich Betriebsausgaben der Unternehmen.
Das bedeutet, dass VW sämtliche Nachrüstkosten von seinem Gewinn abziehen kann und dementsprechend auch nicht versteuern muss. Bei Kosten von rund 100 bis 200 Euro pro nachgebessertem Fahrzeug, kann der Konzern über eine Milliarde Euro von seinem Gewinn abziehen. Dies entspricht einer Steuerersparnis im dreistelligen Millionenbereich.
Überblick: Das muss VW für seine Kunden leisten
Autobesitzer, die vom Abgas-Skandal betroffen sind, haben einen Anspruch auf folgende Leistungen:
- Nachrüstung durch VW (meist mittels Software-Update)
- Rücktritt vom Kaufvertrag oder Kaufpreisminderung – wenn die Nachbesserung nicht erfolgte
- Schadensersatz – sofern Mängel nach dem Update auftreten
Auch skandalbedingte Rabattaktionen verschaffen VW steuerliche Vorteile
Doch nicht nur die Kosten der Nachrüstung betroffener Fahrzeuge kann VW von der Steuer absetzen: Aus der Antwort des Wirtschaft-Staatssekretärs geht hervor, dass VW auch die als „Umweltprämie“ deklarierten Rabattaktionen möglicherweise steuerlich geltend machen kann.

Die Wertminderung des Autos durch den Abgas-Skandal von der Steuer absetzen? Für Verbraucher geht das nicht.
Die Umweltprämie soll Käufer dazu animieren, ihre alten Diesel-Kfz gegen neue auszutauschen. Vielerorts ist von einer Abwrackprämie 2.0 die Rede, welche vor allem dem Hersteller zugute kommt.
Diese Befürchtung scheint umso richtiger, da der VW-Konzern sämtliche Kosten, welche der Abgas-Skandal verursachte, von der Steuer absetzen kann.
VW-Kunden dürfen ihre Abgas-Skandal-Kosten nicht von der Steuer absetzen
Was für den Konzern gilt, lässt sich jedoch nicht auf die Verbraucher übertragen: Besitzer der Dieselfahrzeuge mit dem manipulierten Motor EA 189 können den Wertverlust ihrer Kfz nicht von der Steuer absetzen. Auch bleibt ihnen ein pauschaler Schadensersatz von VW – wie er in den USA erfolgte – verwehrt.
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