Bußgeldkatalog für Konsumcannabis in NRW: Bis zu 30.000 Euro möglich!

News von Sarah K.

Veröffentlichungsdatum: 29. Mai 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Seit dem 1. April ist der Konsum von Cannabis nicht mehr grundsätzlich verboten. Allerdings gibt es einige Regeln, welche Menschen, die im öffentlichen Raum kiffen wollen, beachten müssen. Verstoßen sie gegen die Vorgaben, so können nun Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog für Konsumcannabis in NRW ausgesprochen werden. Bis zu 30.000 Euro drohen zum Beispiel bei unerlaubter Werbung für Cannabis oder Anbauvereinigungen.

Bußgeldkatalog für Konsumcannabis in NRW im Überblick

Folgende Verstöße gegen das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) können seit Mitte Mai in NRW mit Bußgeldern geahndet werden:

VerstoßBuß­geld­höhe
Besitz von 26 - 30 g Cannabis außerhalb der Wohnung250 - 1.000 Euro
Besitz von mehr als 50 g und bis zu 60 g Cannabis250 - 1.000 Euro
Cannabiskonsum in Verbotszonen50 - 500 Euro
Cannabiskonsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen300 - 1.000 Euro
Unerlaubtes Werben od. Sponsern für Cannabis und/oder Anbau­vereine150 - 30.000 Euro

Wann drohen für das Kiffen in NRW Sanktionen?

Bußgeldkatalog für Konsumcannabis in NRW: Wie hoch sind die Bußgelder?
Bußgeldkatalog für Konsumcannabis in NRW: Wie hoch sind die Bußgelder?

Anders als der Bußgeldkatalog für Konsumcannabis in Bayern umfasst der für NRW deutlich weniger Verstöße und dazugehörige Sanktionen. Dennoch sollen auch diese konsequent geahndet werden und zu hohen Geldbußen führen.

So sieht der Bußgeldkatalog für Konsumcannabis in NRW ein Bußgeld zwischen 300 und 1.000 Euro vor, wenn der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen stattfindet. Illegale Werbung für Cannabis kann sogar mit bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Die in der Tabelle zu Beginn des Artikels aufgeführten Bußgelder gelten jeweils, wenn es sich um einen erstmaligen Verstoß handelt. In der Anlage zum Bußgeldkatalog für Konsumcannabis in NRW ist unter Punkt 6.1 geregelt, dass Wiederholungstäter mit einer Verdoppelung der Geldbuße rechnen müssen:

Die Regel- und Rahmensätze gelten für einen vorsätzlichen Erstverstoß und sind zu verdoppeln, wenn der Täter bereits einmal wegen einer gleichartigen Ordnungswidrigkeit innerhalb der letzten drei Jahre mit einer Geldbuße belegt oder förmlich verwarnt worden ist. Bei Fahrlässigkeit sind die Regel- und Rahmensätze zu halbieren.

Dürfen Sie nach dem Cannabiskonsum mit dem Auto fahren?

Laut dem Stand von Mai 2024 gilt noch der alte THC-Grenzwert von 1,0 ng/ml THC Blutserum. Überschreiten Sie diesen, drohen harte Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog. Der Verkehrsausschuss des Bundestages wird am 03.06.2024 tagen und sich mit einem neuen Cannabis-Grenzwert im Straßenverkehr beschäftigen.

Die aktuellen Entwicklungen diesbezüglich können Sie unserem Artikel „Neuer THC-Grenzwert: Unabhängige Expertengruppe legt Empfehlung vor“ entnehmen – dieser wird fortlaufend aktualisiert.

Weiterführende Ratgeber:

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Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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