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Bußgeldkatalog für Konsumcannabis in Bayern veröffentlicht

News von Sarah K.

Veröffentlichungsdatum: 11. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Die Cannabis-Legalisierung geht mit einigen Regeln einher, die Konsumenten und Anbauvereine beachten müssen. Nun ist in Bayern ein Bußgeldkatalog für Konsumcannabis in Kraft getreten, welcher teils hohe Bußgelder vorsieht. Wer beispielsweise beim Kiffen in direkter Nähe von Minderjährigen erwischt wird, muss mit einer Geldbuße von 1.000 Euro rechnen.

Wann das Kiffen in Bayern teuer werden kann

Der Bußgeldkatalog für Konsumcannabis in Bayern sieht harte Sanktionen vor.
Der Bußgeldkatalog für Konsumcannabis in Bayern sieht harte Sanktionen vor.

Seit dem 1. April 2024 ist die Cannabis-Legalisierung in Deutschland in Kraft getreten. Das Gesetz sieht allerdings strikte Regelungen zum Besitz, Konsum und Anbau von Cannabis vor. Um Verstöße gegen diese Vorgaben entsprechend sanktionieren zu können, wurden in Bayern Bußgelder für unerlaubtes Kiffen eingeführt.

Ministerpräsident Markus Söder äußerte sich auf der Social-Media-Plattform X wie folgt zum neuen Bußgeldkatalog für Konsumcannabis in Bayern:

 #Bayern wird kein Kiffer-Paradies! Wir greifen mit harten Bußgeldern konsequent durch. Bayern wird das #Cannabis-Gesetz restriktiv anwenden. […]

Der Bußgeldkatalog sieht sowohl Bußgelder für Privatpersonen als auch für Anbauvereine vor. So müssen Letztere zum Beispiel mit einem Bußgeld in Höhe von 750 Euro rechnen, wenn ihnen die bayrischen Behörden eine fehlende Alterskontrolle der Mitglieder nachweisen können.

Laut Bußgeldkatalog für Konsumcannabis in Bayern drohen bis zu 1.000 Euro Bußgeld, wenn Personen ab 14 Jahren außerhalb der Wohnung mit mehr als 26 g Cannabis erwischt werden. Unsere nachfolgende Tabelle zeigt Ihnen weitere Verstöße und die jeweils vorgesehenen Sanktionen:

Bußgeldkatalog für Konsumcannabis in Bayern: Sanktionen im Überblick

VerstoßBußgeld­bescheid fürBuß­geld­höhe
Besitz von 26-30g Cannabis außerhalb der WohnungPersonen ab 14 Jahren500 - 1.000 Euro
Besitz von mehr als 50g und bis zu 60g CannabisPersonen ab 14 Jahren500 - 1.000 Euro
Besitz von Cannabis im militärischen BereichPersonen ab 14 Jahren500 - 1.000 Euro
Anbau von Cannabis im militärischen BereichPersonen ab 14 Jahren750 - 1.250 Euro
Einfuhr von Cannabis­samen aus Nicht-EU-Ländern zu Geschäfts­zweckenPersonen ab 14 Jahren100 - 30.000 Euro
Cannabis­konsum vor Minder­jährigenPersonen ab 14 Jahren1.000 Euro
Cannabis­konsum in der Nähe von Schulen, Kinder­gärten, Spiel­plätzen, Jugend­einrich­tungen und öffent­lichen Sport­stätten (100 Meter Luftlinie)Personen ab 14 Jahren500 Euro
Cannabis­konsum in Fußgänger­zonen zwischen 7 und 20 UhrPersonen ab 14 Jahren500 Euro
Cannabis­konsum in militärischen BereichenPersonen ab 14 Jahren300 Euro
Unerlaubtes Werben o. Sponsern für Cannabis und/oder Anbau­vereinePersonen ab 14 Jahren150 - 30.000 Euro
Nicht ordnungs­gemäße Lagerung o. Aufbe­wahrung von Cannabis in der WohnungPersonen ab 14 Jahren500 - 750 Euro
Nicht ordnungs­gemäße Lagerung o. Aufbe­wahrung von Cannabis in Anbau­vereinenAnbau­vereine500 - 750 Euro
Verstoß gegen die Mitteilungs­pflichten der Anbau­vereineAnbau­vereine50 - 250 Euro
Verstoß gegen eine Auflage der Aufsichts­behördeAnbau­vereine50 - 5.000 Euro
Mitglied­schaft in mehr als einem Anbau­vereinPersonen ab 14 Jahren300 Euro
Aufnahme eines Mitglieds ohne vorherige Selbst­auskunftAnbau­vereine300 Euro
Verstoß gegen die Aufbe­wahrungs­pflicht der Selbst­auskunftAnbau­vereine150 Euro
Geringfügig Beschäftigte mit dem Anbau von Cannabis betrauen, wenn diese nicht Mitglieder des Anbau­vereins sindAnbau­vereine1.000 Euro pro Beschäftigten
Sonstige Beschäftigte oder Nicht­mitglieder mit dem Anbau oder der Weiter­gabe von Cannabis betrauenAnbau­vereine1.000 Euro pro Beschäftigten
Behalten von illegal angebautem/nicht ordnungs­gemäßem CannabisAnbau­vereine500 - 30.000 Euro
Fehlende Alters­kontrolle von MitgliedernAnbau­vereine750 Euro
Fehlende Mitglied­schafts­kontrolleAnbau­vereine750 Euro
Versand und Lieferung von CannabisAnbau­vereine250 - 500 Euro
Fehlende Kontrolle des WohnsitzesAnbau­vereine150 Euro
Weitergabe von mehr als fünf Cannabis­samen und -stecklingen pro MonatAnbau­vereine250 - 30.000 Euro
Weitergabe von mehr als sieben Cannabis­samen pro MonatAnbau­vereine250 - 30.000 Euro
Weitergabe von mehr als fünf Cannabis­stecklingen pro MonatAnbau­vereine250 - 30.000 Euro
Versand und Lieferung von Cannabis­stecklingenAnbau­vereine250 - 30.000 Euro
Weitergabe von gestrecktem CannabisAnbau­vereine250 - 500 Euro
Weitergabe von Tabak, Nikotin oder Lebens­mittelnAnbau­vereine250 - 30.000 Euro
Weitergabe von Cannabis oder Vermehrungs­material in nicht-neutralen VerpackungenAnbau­vereine500 - 750 Euro
Aushändigen eines unwahren Informations­zettelsAnbau­vereine50 - 250 Euro
Aushändigen eines unvoll­ständigen Informations­zettelsAnbau­vereine50 - 250 Euro
Weglassen des Informations­zettels bei der Weitergabe von CannabisAnbau­vereine50 - 250 Euro
Nachträgliches Aushändigen des Informations­zettelsAnbau­vereine50 - 250 Euro
Fehlende, unwahre, unvoll­ständige oder verspätete Angaben auf dem Informations­zettel bei Weitergabe von Vermehrungs­materialAnbau­vereine50- 250 Euro
Verstoß gegen die Aufklärungs­pflichten bei der Weitergabe von CannabisAnbau­vereine50 - 250 Euro
Fehlende Sicherheits­vorkehrungen auf dem VereinsgeländeAnbau­vereine250 - 750 Euro
Lagerung o. Aufbe­wahrung von Cannabis oder Vermehrungs­material außerhalb des Vereins­geländesAnbau­vereine500 - 30.000 Euro
Fehlende o. nicht rechtzeitige Anzeige eines Transports von mehr als 25g Cannabis bei der zuständigen Aufsichts­behördeAnbau­vereine50 - 250 Euro
Minder­jährigen Zutritt zum Vereins­gelände zu verschaffenAnbau­vereine750 Euro
Werbende Beschil­derung des Anbau­vereinsAnbau­vereine50 - 250 Euro
Fehlender Schutz von Anbau­flächen und Gewächs­häusern vor EinsichtAnbau­vereine50 - 250 Euro
Fehlende Anzeige bei Verdacht auf Verlust oder unerlaubter Weitergabe von CannabisAnbau­vereine50 - 250 Euro
Verstoß gegen Mitwirkungs- und Duldungs­pflichten bei Überwachungs­maßnahmenAnbau­vereini­gungen,
ihre vertretungs­berechtigten
Personen, ihre
entgeltlich
Beschäftigten und
ihre Mitglieder
50 - 10.000 Euro
Auskunfts­verweigerung gegenüber der zuständigen Aufsichts­behördeAnbau­vereini­gungen,
ihre vertretungs­berechtigten
Personen, ihre
entgeltlich
Beschäftigten und
ihre Mitglieder
50 - 250 Euro

Ist Kiffen beim Autofahren jetzt erlaubt?

Unerlaubtes Kiffen kann Bußgelder im vierstelligen Bereich nach sich ziehen.
Unerlaubtes Kiffen kann Bußgelder im vierstelligen Bereich nach sich ziehen.

Im Zuge der Legalisierung von Cannabis stellt sich unweigerlich auch die Frage, inwiefern das Auswirkungen auf die Teilnahme am Straßenverkehr hat. Diese war bisher nämlich für Menschen, welche die Droge konsumiert hatten, verboten.

Wer aktuell einen THC-Grenzwert von 1,0 ng/ml THC Blutserum überschreitet, muss mit harten Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen. Beim ersten Verstoß werden ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat fällig.

Allerdings gibt es Bestrebungen, den THC-Grenzwert anzuheben. Eine Expertenkommission hatte dazu Ende März einen Vorschlag vorgelegt. Mehr dazu lesen Sie in unserem Artikel: „Neuer THC-Grenzwert: Unabhängige Expertengruppe legt Empfehlung vor“.

Was halten Sie von einer Cannabis-Legalisierung?

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Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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