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Weg frei für Cannabis-Legalisierung: Kabinett beschließt Gesetzesentwurf

News von bussgeldkatalog.org, veröffentlicht am: 16. August 2023

Am heutigen Mittwoch, den 16.08.2023, hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zur Cannabis-Legalisierung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) beschlossen. Mit einem Inkrafttreten ist frühestens zum Jahresende zu rechnen, da das Gesetz noch durch den Bundesrat und Bundestag muss. Die Pläne sehen unter anderem vor, dass Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen werden soll.

Cannabis-Legalisierung: Das Bundeskabinett hat den Gesetzesentwurf gebilligt!
Cannabis-Legalisierung: Das Bundeskabinett hat den Gesetzesentwurf beschlossen!

So sehen die Pläne zur Cannabis-Legalisierung aus

Bereits im April hatte Lauterbach gemeinsam mit Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) bei einer Pressekonferenz seinen Gesetzesentwurf für die Cannabis-Legalisierung vorgestellt. Dieser wurde nun heute im Bundeskabinett beschlossen.

Zu den wichtigsten Punkten des neuen Gesetzes gehören:

  • Cannabis soll im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen werden
  • Ab 18 Jahren soll ein Besitz von 25 Gramm pro Person erlaubt sein
  • Privatpersonen dürfen maximal drei Cannabis-Pflanzen anbauen
  • Es sollen Cannabis-Clubs eingerichtet werden, in welchen die Mitglieder die Droge gemeinschaftlich anbauen und gegenseitig abgeben dürfen

Bevor das entsprechende Gesetz zur Cannabis-Legalisierung in Kraft treten kann, muss es erst noch den Bundestag und den Bundesrat passieren. Das Ministerium rechnet daher nicht mit einem Inkrafttreten vor Jahresende, wie die dpa meldet.

Was halten Sie von einer Cannabis-Legalisierung?

Welche Auswirkungen hätte eine Cannabis-Legalisierung für Verkehrsteilnehmer?

Da nun der Weg zur Legalisierung von Cannabis frei ist, stellt sich unweigerlich die Frage, wie sich das im Verkehrsrecht auswirken wird. Gemäß § 24a Absatz 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) stellt die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Cannabis eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese wird aktuell folgendermaßen geahndet:

  • Beim ersten Verstoß: 500 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, Fahrverbot von einem Monat
  • Beim zweiten Verstoß: 1.000 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, Fahrverbot von drei Monaten
  • Bei mehreren Verstößen: 1.500 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, Fahrverbot von drei Monaten

Verkehrsminister Volker Wissing hatte sich diesbezüglich schon gegenüber der Bild-Zeitung geäußert und angekündet, dass er klare Regeln und Grenzen für den Konsum von Cannabis am Steuer festlegen möchte. Angedacht sei dabei auch ein Grenzwert, ähnlich wie bei der Promillegrenze.

Um einen solchen festzulegen, sollen Experten aus Medizin, Recht und Verkehr als Arbeitsgruppe zusammenkommen. Eine Sprecherin des Ministers äußerte bezüglich des Grenzwerts gegenüber der Zeitung:

Wir prüfen, wie die Grundlage für einen Grenzwert für Cannabis im Rahmen der Ordnungswidrigkeitenvorschrift des § 24a Straßenverkehrsgesetz auf wissenschaftlicher Basis ermittelt und geschaffen werden kann[.]

Update vom 29.09.2023: Am heutigen Freitag, den 29.09.2023, hat auch der Bundesrat Stellung zu den Plänen bezüglich der Cannabis-Legalisierung bezogen. Er meldet einige Kritikpunkte an und fordert die Klärung verschiedener Aspekte. Zudem müssten schnellstmöglich Grenzwerte für Cannabis am Steuer im Straßenverkehr ermittelt werden.

Weiterführende News: Was bedeutet die mögliche Cannabis-Legalisierung für Autofahrer? (News vom 28.07.2023)

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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2 Kommentare

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  1. peter sagt:

    Ich bin Nichtraucher, und werde es auch bleiben.
    Die Freigabe von Cannabis kann wohl nicht schlimmer werden als die Einnahme von Alkohol im Stassenverkehr.
    Jedoch sollte man die Einnahme von Cannabis beim Autofahren usw. dem Alkoholgenuss gleichstellen,,deftige Geldstrafe und
    ein längeres Fahrverbot (Führerscheinentzug auf weit längere Zeit) verhängen.
    Mit freundl. Grüßen
    Peter

  2. K. Braun sagt:

    “Denn sie wissen nicht was sie tun” Dieses Zitat sollten sich unsere “HERRN POLITIKER” auf die Fahne schreiben

    Es ist unmöglich wie unser Hippie Parlament in Berlin reagiert.. Die Welt brennt, doch man macht sich Sorgen darüber ob man jetzt legal Drogen konsumieren kann. Unmöglich!
    Die Holländer haben es schon bereut, dass sie Cannabis freigegeben hat. Zum einen Herr Lauterbach weil die Kosten für Drogen abhängigen Menschen explodiert sind. die Fahr Sicherheit, wie Reaktion sind sehr eingeschränkt (Gibt genügend Studien dazu). Ich fürchte es läuft darauf hinaus, dass das Fahren unter Drogen Einfluss . Ist ja nur noch ne Bagatelle.
    Jeder Unfall, jeder Verletzte, jeder Tote der durch Cannabis Fahrten verursacht werden, müssen Sie Herr Lauterbach und sie die Damen und Herren der Grünen auf ihrer Schuldseite verzeichnen.
    Konzentrieren sie sich auf das Wesentliche. Die Welt brennt und was machen sie, denken nur daran wie sie sich vor der Welt profilieren könnnen

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