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Trotz Cannabis-Legalisierung: Autofahren unter Drogen bleibt verboten

News von Franziska L.

Letzte Aktualisierung am: 28. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Update vom 28.03.2024: Nachdem die teilweise Cannabis-Legalisierung nunmehr auch vom Bundesrat gebilligt wurde, hat ein Expertenrat eine Empfehlung für einen neuen THC-Grenzwert im Straßenverkehr abgegeben. Mehr dazu erfahren Sie in unserer News “Neuer THC-Grenzwert: Unabhängige Expertengruppe legt Empfehlung vor”.

Kiffen in Maßen soll legal werden – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) setzt sich für ein Zwei-Säulen-Modell ein . Erwachsene sollen die Droge dann in speziellen Vereinen (Cannabis-Klubs) kaufen können. Nach den Plänen Lauterbachs soll auch der private Eigenanbau mit bis zu drei Pflanzen erlaubt werden. Autofahren unter Drogeneinfluss ist und bleibt jedoch verboten – und daran wird sich auch nichts ändern. Und wenn das Gesetz zur kontrollierten Abgabe von Cannabis erst einmal in Kraft tritt, wird es für Kfz-Fahrer noch wichtiger, Drogenkonsum und Fahren klar zu trennen.

Rechtslage zum Autofahren trotz Cannabis-Konsum

Wird mit der kommenden Cannabis-Legalisierung auch das Autofahren unter leichten Drogeneinfluss erlaubt?
Wird mit der kommenden Cannabis-Legalisierung auch das Autofahren unter leichten Drogeneinfluss erlaubt?

Alkohol und Drogen vermindern unter anderem die Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit und steigern die Risikobereitschaft. Konsumenten neigen auch dazu, sich selbst zu überschätzen und Gefahren falsch zu beurteilen. Schon geringe Mengen an Drogen können die Fahrtüchtigkeit drastisch mindern. Genau das ist im Straßenverkehr höchst gefährlich und deshalb verboten.

Trotz der geplanten Cannabis-Legalisierung bleibt Autofahren nach dem Kiffen verboten und stellt zumindest eine Ordnungswidrigkeit dar. In § 24a Abs. 2 StVG heißt es hierzu:

Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Eine solche Wirkung liegt vor, wenn eine in dieser Anlage genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird. Satz 1 gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.

Wer eine solche Tat begeht, muss mit folgenden Konsequenzen rechnen:

2017 gab es eine erste „kleine Cannabis-Legalisierung“ beim Autofahren, allerdings nur aus medizinischen Gründen: Apotheken dürfen Cannabis-Blüten abgeben, wenn ein Patient aufgrund schwerwiegender Erkrankungen ein entsprechendes Rezept vom Arzt vorlegt. Für sie gilt dann ein sogenanntes Medikamentenprivileg. Sie verstoßen nicht § 24a Abs. 2 StVG, wenn sie nach dem Cannabis-Konsum mit einem Kraftfahrzeug fahren – vorausgesetzt, sie nehmen die ärztlich verordnete Dosis ordnungsgemäß ein und zeigen keine Ausfallerscheinungen.

Update: Lauterbach stellt konkrete Pläne für Cannabis-Freigabe vor

Am 12.04.2023 stellte Karl Lauterbach gemeinsam mit Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) bei einer Pressekonferenz ein Zwei-Säulen-Modell zur Legalisierung von Cannabis vor. Wir fassen Ihnen nachfolgend die wichtigsten Informationen zusammen:

  • Zunächst soll der Eigenanbau bundesweit ermöglicht werden (bis zu drei Pflanzen pro Person).
  • Es soll Nicht-gewinnorientierte Vereinigungen geben dürfen, welche unter “Rahmenbedingungen gemeinschaftlich Cannabis zu Genusszwecken anbauen und an Mitglieder für den Eigenkonsum abgeben.”
  • Die Abgabe wird nur an Mitglieder erlaubt sein und darf maximal 25g Cannabis pro Tag sowie max. 50g pro Monat betragen.
  • Als zweite Säule soll dann ein Projekt über fünf Jahre laufen, bei welchem der Verkauf über lizenzierte Fachgeschäfte in Modellregionen getestet wird.

Wichtig: Für beide Säulen der Cannabis-Legalisierung sollen jeweils Gesetzentwürfe vorgelegt werden. Den ersten kündiget das Bundesministerium für Justiz noch für April 2023 an.

Trotz Cannabis-Legalisierung: Autofahren unter Drogeneinfluss als Straftat

Trotz geplanter Cannabis-Legalisierung: Das Autofahren unter Drogeneinfluss ist und bleibt verboten und mitunter sogar strafbar.
Trotz geplanter Cannabis-Legalisierung: Das Autofahren unter Drogeneinfluss ist und bleibt verboten und mitunter sogar strafbar.

Im schlimmsten Fall stellt Autofahren trotz Cannabis-Konsum sogar eine Straftat dar:

  • Wer unter Drogeneinfluss ein Fahrzeug führt, obwohl er dazu nicht mehr in der Lage ist, und andere Verkehrsteilnehmer oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, macht sich wegen Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB strafbar. Er muss mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen und mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis.
  • Kommt eine Strafe nach § 315c StGB nicht in Betracht, so droht immer noch eine Strafe wegen Trunkenheit im Straßenverkehr nach § 316 StGB. Hier drohen neben einer Entziehung der Fahrerlaubnis eine Geldstrafe oder bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe. Das gilt übrigens auch für Fahrer, die Cannabis aus medizinischen Gründen verordnet bekommen haben. Hier gilt trotz Cannabis-Legalisierung beim Autofahren keine strafrechtliche Privilegierung.

Hinsichtlich der Fahreignung gibt es keine vergleichbaren Grenzwerte wie beim Fahren unter Alkoholeinfluss, weil Drogen bei jedem Konsumenten anders wirken. Bei harten Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) zeigt der Gesetzgeber null Toleranz. Lediglich bei Cannabis wird die Fahreignung anhand des Konsumverhaltens beurteilt.

Wichtig: Im Zuge der Cannabis-Legalisierung soll auch ein THC-Grenzwert, ähnlich wie die Promillegrenze, eingeführt werden.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Nach ihrer juristischen Ausbildung arbeitete Franziska in verschiedenen Branchen. Seit 2017 unterstützt sie die bussgeldkatalog.org-Redaktion. Durch ihre fachliche Ausrichtung liegen ihr Texte zu unterschiedlichsten rechtlichen Fragestellung unter anderem im Verkehrsrecht und Umweltrecht. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf der Qualitätskontrolle im Rahmen des Lektorats/Korrektorats.

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6 Kommentare

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  1. Hubert L
    Am 1. August 2022 um 20:32

    1. Nach § 24a StGB können Verstöße beim Führen von Kfz nach Cannabis-Konsum vom 1. bis 3. Verstoß geahndet werden, jedoch nicht, wenn
    der Konsum ärztl. verordnet war. Die Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer (und sich selbst) ist doch dieselbe, oder nicht?
    Wer so uneinsichtig ist, und das vorsätzlich, dem gehört die FE entzogen?

    2. Wenn ich das richtig interpretiere, dann greift bei gleichzeitiger Gefährdung § 315 c StGB – entweder als Gefährdung des Straßenverkehrs
    oder Trunkenheit im Verkehr, je nach Konsumverhalten? – Auch bei ärztl. VO.? Steht das nicht im Widerspruch zum Tatbestand des & 24a StGB?
    Müßte nicht in derartigen Fällen schonungsslos als erstes die FE entzogen werden?

  2. Julian s
    Am 30. Juli 2022 um 15:14

    Ich bin nicht damit einverstanden nie im leben Auto fahren zu dürfen, nur weil ich 1x pro woche einen Joint rauche. Das ist eine absolute frechheit. 12 stunden abstinenz reichen beispielsweise reichlich aus um von der Wirkung eines Joints nicht mehr beeinträchtigt zu sein, die Cannabinoide im blut (die als ordnungswidrig gelten) halten sich länger als andere stoffe wie alkohol oder chemische substanzen, allerdings beeinträchtigen sie nach wenigen stunden schon nicht mehr die konzentration oder zeigen irgendeine wirkung im Körper oder in der Psyche.

    Es wurden bereits Studien durchgeführt die wissenschaftlich belegen das 0,5 ng/mg thc im blut (entspricht ca dem zustand den man 2 stunden nach dem rauchen eines 0,5gramm joints empfindet), genau die selben auswirkungen auf Reaktions- und Urteilsvermögen haben wie ein alkoholpegel von 0,5 promille.

    In meinen Augen ist es mal wieder eine dreiste variante dem Mittelstand das Geld aus den Taschen zu ziehen. Schamlos wird der Populationsanstieg und die beliebtheit von Cannabis ausgenutzt und gerade jüngere leute werden schnell in schwierig geraten denn auch wir jungen leute gehen Arbeiten, müssen einkaufen, wollen uns ein Leben aufbauen und müssen unsere Wege mit dem Auto, Motorrad (motorisierten Verkehrsmitteln) zurück legen. Genauso gerne möchten wir uns am Wochenende im garten mit freunden vom stress des alltags erholen und rauchen natürlich auch mal was. (Ähnlich wie sich andere im Biergarten treffen). Der einzige Unterschied besteht darin das der “Biertrinker” am Montag mit ruhigem gewissen zur arbeit dahren kann und der Cannabiskonsument darf jedes mal bangen und hoffen nicht von der Polizei kontrolliert zu werden und unmnschlich hohe Geldstrafen für ein eigentlich sehr geregeltes und ausgeglichenes Konsumverhalten aufgebrummt zu bekommen.
    Aber sicherlich habt ihr euch das auch gedacht und zielt dabei nur auf die ganzen gelder ab die euch die “bösen Cannabiskonsumenten einspielen werden.

  3. Ralf B
    Am 29. Juli 2022 um 10:33

    Es gibt Menschen die verlieren ohne Bezug zum Straßenverkehr den Führerschein. Da ist der junge Bursche der ab und zu mal am Wochenende kifft, wird von der Polizei zu Hause erwischt, weil es im Hausflur nach Cannabis roch.
    Im Verhör gibt er wahrheitsgemäss an, dass er ab und an mal am Wochendene kifft.
    Die Polizei leitet das an die Führerscheinstelle weiter, die daraus regelmäßigen Konsum macht und eine MPU anordnet. Bei der MPU zeigt der Delinquent keinerlei Reue, warum auch denn er hat in Vergangenheit das Fahrzeug immer stehen gelassen und sieht Cannabiskonsum nicht als etwas schlimmes an.
    Auch einen Drogenscreening für Cannabis lehnt er ab, da Cannabiskonsum für ihn wie Alkoholkonsum eingeordnet ist.
    Der Psychologe dort, macht aber fehlendes Unrechtsbewusstsein geltend und kann in seinem Gutachten nicht ausschließen, dass in Zukunft Cannabiskonsum und Autofahren getrennt werden kann und empfiehlt der Führerscheinstelle die Fahrerlaubnis zu entziehen.

    Anderer Fall: Ein junger Mensch kifft am Freitag Abend gemütlich nach einer harten Arbeitswoche. Das Auto lässt er natürlich stehen, ebenso am Samstag und Sonntag.
    Am Montag wird er auf dem Weg zur Arbeit von der Polizei angehalten und ein freiwilliger Urintest angeboten. Dieser wird abgelehnt, weswegen der Fahrer zur Blutentnahme gezwungen wird.
    Der Bluttest weißt den Wert 1,2ng THC auf und dazu noch erhöhte THC-Cooh Werte (Abbauprudukte die auf regelmäßigen Konsum schließen).
    Die Führerscheinstelle wird informiert und eine MPU inklusive Drogenabstinenznachweis angeordnet.
    Neben der normalen Strafe von 1 Monat Fahrverbot und 500 Euro + Verwaltungskosten, muss der Fahrer obwohl defacto nüchtern noch die Kosten der MPU und Screening bezahlen.
    Der MPU Psychologe sieht fehlendes Trennungsvermögen und Unrechtsbewusstsein, weswegen die Eignung zum führen eines Kraftfahrzeuges aberkannt wird.

    Zwei Beispiele die in der Mehrheit sind, wenn wegen Cannabis der Führerschein entzogen wird. Es gibt Menschen die fahren Bekifft aber die Mehrheit verliert anhand dieser Fallbeispiele den Führerschein und die Politik will uns das noch als Verkehrssicherheit verkaufen.
    Warum beim Alkohol anders gehandelt wird, solltet ihr mal hinterfragen…..

  4. Anonym
    Am 29. Juli 2022 um 7:13

    Wenn weiterhin Menschen um Ihre Zukunft fürchten müssen, die am Wochenende was konsumieren und in der darauffolgenden Woche kontrolliert werden, dann bringt auch eine Legalisierung nichts. So wird weiterhin tausenden von Menschen das Leben zerstört.
    Aber Hauptsache mit maximal 0.5 Promille im Blut darf man noch am Straßenverkehr teilnehmen.
    Und der Hanf Konsument darf nicht mal die nächsten Wochen Auto fahren, weil er gestern mal was konsumiert hat.

    Falls sich mit der Legalisierung nichts an der aktuellen Führerscheinsituation ändert, kann sich der Staat seine Pseudo Legalisierung sparen.

  5. Nils S
    Am 28. Juli 2022 um 18:17

    Ich kenne niemanden der etwas anderes fordert.Selbst der Deutsche Hanfverband fordert, dass das Fahren unter Cannabiseinfluß verboten sein soll.

    Lediglich der aktuelle Grenzwert von 1 ng/ml THC im Blut wirkt aus der Zeit gefallen, weil damit auch nüchterne Fahrer bestraft werden.
    Auf den Grenzwert können Konsumenten noch Wochen nach dem letzten Konsum kommen.

  6. Sabine D
    Am 28. Juli 2022 um 16:15

    Man will keine bekifften Autofahrer? Was für eine Heuchelei! Wieso sind Hausärzte eigentlich nicht generell verpflichtet, jegliche Verschreibung von Schmerz-, Schlaf-, Beruhigungsmitteln und Psychopharmaka unmittelbar an das Straßenverkehrsamt zu melden? Wieso müssen Patienten, die solche Medikamente regelmäßig nehmen nicht den Führerschein abgeben? Weshalb gibt es ein Mindestalter für den Führerschein, aber kein Höchstalter? Wieso dürfen hochbetagte Greise, die vom Hausarzt mit Medikamenten zugedröhnt wurden, noch am Straßenverkehr teilnehmen? Wieso hat die Pharmaindustrie mit viel Aufwand Schnelltests für THC entwickelt, aber keine für Benzodiazepine, Barbiturate, Psychopharmaka, Antidepressiva & Co.?
    Fragen über Fragen…

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