MPU dank Verjährung umgehen: Ist das möglich?

Von Murat Kilinc

Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

MPU-Verjährung in Deutschland nach 15 Jahren?

Eine MPU-Verjährung ist im eigentlichen Sinne des Wortes nicht möglich.
Eine MPU-Verjährung ist im eigentlichen Sinne des Wortes nicht möglich.

Wer mit Alkohol oder Drogen am Steuer ertappt wird, muss mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) rechnen. Beim umgangssprachlich genannten „Idiotentest“ soll sichergestellt werden, dass die betreffende Person verkehrstauglich ist. Dadurch soll eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden. Der Test besteht aus vier Teilen:

  • Die Fragebögen
  • Die Leistungstests
  • Medizinische Untersuchung
  • Psychologisches Gespräch

FAQ: Verjährung der MPU

Kommt es bei der MPU irgendwann zur Verjährung?

Die Untersuchung an sich verjährt nicht. Vielmehr geschieht dies mit der Zuwiderhandlung, auf die der Führerscheinentzug und damit auch die MPU folgten. Dies geschieht jedoch erst nach 15 Jahren.

Erhalte ich meinen Führerschein also nach 15 Jahren zurück, ohne eine MPU absolviert zu haben?

Ja. Sie sollten es während dieser Zeitspanne jedoch tunlichst vermeiden, erneut gegen geltendes Verkehrsrecht zu verstoßen, da es ansonsten zur Unterbrechung der Frist kommt.

Gibt es noch etwas, was ich beachten sollte, wenn ich meinen Führerschein ohne MPU zurückbekommen möchte?

Die zuständige Führerscheinstelle kann nach dieser langen Zeitspanne zwar keine MPU mehr von Ihnen verlangen, dafür aber, dass Sie sich einer erneuten Führerscheinprüfung unterziehen. Auf diese Weise möchte sie sichergehen, dass Sie noch immer über die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen.

Kostenfaktor MPU

Eine MPU ist allerdings mit hohen Kosten verbunden. Neben den Gebühren für die Untersuchungen und Drogentests muss in der Regel ein Vorbereitungskurs besucht werden.

Dieser soll ein Bestehen garantieren. Wer durch die MPU fällt, muss die Gebühren erneut entrichten. Kann bei der MPU eine Verjährung eintreten? Die Antwort erhalten Sie im Folgenden.

Nehmen Sie sich vor dubiosen Anbietern für Vorbereitungskurse in Acht. Da keine Akkreditierungspflicht besteht, kann theoretisch jedermann einen solchen Kurs anbieten. Seröse Angebote stammen in der Regel von Diplom-Psychologen mit verkehrspsychologischer Ausbildung.

Wann verjährt eine MPU?

Zuerst muss klargestellt werden: Eine MPU verjährt im eigentlichen Sinne des Wortes nicht. Daher existiert auch keine offizielle Verjährungsfrist einer MPU. Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde können nämlich nicht verjähren. Dennoch kann eine Verjährung der MPU eintreten: Leisten sich Betroffene im Straßenverkehr fünf Jhare lang keine schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten, startet im sechsten Jahr eine Art MPU-Verjährung.

Diese dauert zehn Jahre. Ist diese Frist abgelaufen, kann der Führerschein neu beantragt werden, da der Eintrag in der Akte nach 15 Jahren gelöscht wird und somit nicht mehr verwendet werden kann. Um die Fahrerlaubnis zurück zu erhalten, ist ein erneuter Besuch der Fahrschule vonnöten.

Das schließt sowohl die theoretische als auch die praktische Fahrprüfung ein. Des Weiteren müssen die Sonderfahrten erneut absolviert werden. Auch die Pflichtstunden für den Theorieunterricht müssen nachgewiesen werden.

Wann verjährt die MPU?

Eine gesetzliche MPU-Verjährungsfrist existiert nicht. Allerdings wird nach 15 Jahren der Eintrag aus der Akte gelöscht. Danach kann der Führerschein neu beantragt werden.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc ist dank seines Expertenwissens dazu in der Lage, die Leser von bussgeldkatalog.org umfassend über Themen rund um den Verkehr - wie etwa das Verkehrszivilrecht sowie das Verkerhrsstrafrecht - aufzuklären. Sein Studium absolvierte er an der Universität Bremen. Sein Referendariat führte den heutigen Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH an das OLG Celle sowie in den Landgerichtsbezirk Verden.

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168 Kommentare

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  1. Marion C.
    Am 9. Februar 2018 um 1:34

    Ich habe mit 1985 meinen Führerschein gemacht und durfte Fahrzeuge bis 7,5t führen . Ein paar Jahre später habe ich eine Führerscheinsperre bekommen . Danach habe ich aus finanziellen Gründen mich nicht mehr drum gekümmert ihn zurück zu bekommen . Das ganze ist jetzt 24 Jahre her . Mittlerweile wohne ich in den Niederlanden und habe seit drei Jahren wieder den Führerschein weil ich ihn hier neu gemacht habe . Nun würde ich gerne , wie ich ja früher auch durfte , ein Fahrzeug ( Wohnmobil ) bis 7,5 t fahren wollen . Nur leider steht jetzt in meinem Führerschein bis 3,5 t . Besteht eine Möglichkeit das ändern zu lassen ohne extra die Klasse C machen zu müssen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. März 2018 um 16:32

      Hallo Marion,

      da es sich anscheinend um einen niederländischen Führerschein handelt, müssten Sie sich an die dortigen Behörden wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Schimanski
    Am 8. Februar 2018 um 18:14

    Hallo,

    ich bin im Sommer 2016 mit einem wert von 2,2 Promille von der Polizei angehalten worden. Strafe etc habe ich im Dezember 2016 bezahlt (ink. Punkt in Flensburg) nun ist ja schon einige Zeit vergangen und ich habe bis heute nichts von der Führerscheinstelle gehört bzgl einer MPU, kann ich noch mit was rechnen?

    vg und vielen Dank im Voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. März 2018 um 16:16

      Hallo Schimanski,

      ab 1,6 Promille ist eine MPU in der Regel obligatorisch. Vermutlich wird die Behörde Sie spätestens beim Antrag auf Wiedererteilung darauf hinweisen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Marcel
    Am 7. Februar 2018 um 13:15

    Hallo … Ich habe vor etwa 9 Jahren eine MPU wegen alkohol am Steuer machen müssen und erfolgreich bestanden. Jetzt wurde ich mit 0,7 Promille angehalten. Habe ich neben einer Geldstrafe und einem Punkt noch weitere Sangtionen zu erwarten?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. März 2018 um 15:57

      Hallo Marcel,

      aufgrund Ihrer Vergangenheit ist es eventuell möglich, dass die Fahrerlaubnisbehörde weitere Maßnahmen in Betracht zieht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Hansen
    Am 6. Februar 2018 um 23:34

    Guten Abend
    ich habe im dezember 2004 meinen führerschein nach negativem gutachten abgeben müssen. habe danach zwei weitere versuche unternommen , diesen zurück zu bekommen. allerdings ohne erfolg. wann kann ich einen erneuten versuch unternehmen , ohne zur mpu zu müssen.und muß ich für jede fs-klasse die beiden prüfungen wiederholen?
    danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. März 2018 um 15:34

      Hallo Hansen,

      eine MPU ist dann nicht mehr notwendig, wenn die entsprechende Anordnung bereits aus den Akten getilgt wurde. Die Tilgungsfrist kann im Einzelfall variieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Rudi S.
    Am 2. Februar 2018 um 12:16

    Hallo,
    mir wurde am 25.08.2003 nach einer Trunkenheitsfahrt die Fahrerlaubnis entzogen mit einer Sperrfrist von 6 Monaten. Da ich in Berlin wohnte und ein Auto nicht brauchte, habe ich auf Neuerteilung (und kostenpflichtige MPU) bisher verzichtet. Jetzt bin ich auf’s Land gezogen und benötige ein Fahrzeug. Da ja fast 15 Jahre vergangen sind, kann ich doch die Neuerteilung ohne die MPU beantragen. Zu welchem Zeitpunkt genau wäre das möglich? Ich möchte nicht durch verfrühte Beantragung in eine Falle laufen.
    Herzlichen Dank
    Rudi

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Februar 2018 um 16:27

      Hallo Rudi,

      das kommt auf den Einzelfall an. Wenn Sie nicht bei der Fahrerlaubnisbehörde nachfragen möchten, wann der Vermerk gelöscht wird, können Sie sich auch an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Daniel
    Am 1. Februar 2018 um 1:35

    Hallo,

    vllt kann mir jemand aus eigener Erfahrung oder aus seinem näheren Umfeld was auf meine frage antworten.

    Und zwar hat mein schwager seom eu Führerschein schon seit knapl 2 jahren, er wurde aufh schon öfters aufgehalten und das war alles kein problem, er muss hier in deutschland mpu machen auf grund von Gewalt/Aggressionen hatte aber vorher auch noch keinen Führerschein.

    Soweit so gut.

    Hatte auch noch nie einen Führerschein. Naja Jetzt möchte ich ihn auch dort machen wo er war weil ich hier auch eine mpu machen muss und davor 1jahr lang drogen/alkohol screening. Ich hatte damals ne verurteilung wegen Körperverletzung wo ich unter Alkoholeinfluss stand, das war vor 5jahren und wegen Handeltreiben mit btmg, war vor 2 jahren, bei mir wurde aber nie ein drogentest oder sonstiges gemacht aber die Führerscheinstelle nimmt genau die Vorfälle her und sagt deswegen muss ich mpu und screenig machen. was ist wenn ich den Führerschein jetzt habe, wird der mir wenn es blöd kommt bei einer kontrolle abgenommen, melden die das der Führerscheinstelle, muss ich dann die mpu nachholen oder wie ist das. Ich hab gehört nur wenn man einen schein hatte, ihn verloren hat und eine mpu machen muss ist der eu Führerschein nicht gültig aber hatte man keinen spielt es keine rolle und er gilt hier in Deutschland.
    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Februar 2018 um 15:43

      Hallo Daniel,

      der Erwerb eines Führerscheins im EU-Ausland ist nur dann zulässig, wenn Sie dort einen festen Wohnsitz nachweisen können und keine Sperrfrist besteht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Nick
    Am 28. Januar 2018 um 13:24

    Ich habe eine frage und zwar ein bekannter von mir hat 2004 den Führerschein verloren mit mpu Auflage.
    Jetzt hat der vor drei jahren einen auf den Deckel bekommen wegen Körperverletzung. Hat das was mit der mpu Verjährungsfrist zu tun?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Februar 2018 um 12:01

      Hallo Nick,

      in der Regel sollten nur dann Auswirkungen zu befürchten sein, wenn es während der Zeit zu weiteren Verkehrsvergehen kommt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Matthias
    Am 16. Januar 2018 um 10:41

    Ich habe meinen Führerschein 1994 abgeben müssen weil ich zu viele Punkte hatte und eine angeordnete Nachschulung nicht absolvierte. Ein paar Jahre später hatte ich dann versucht meine Fahrerlaubnis wieder zu erlangen und hatte auch die MPU gemacht , die ergab das ich aus Sicht des Verkehrspsychologen unter Einfluß von BTM ein Fahrzeug führen würde. Auf Grund dessen versagte man mir die Wiedererteilung. Also nahm ich mir das Recht heraus ohne Führerschein zu fahren und wurde insgesamt 4 mal erwischt dabei. Das letzte mal war es 2006 als sie mich erwischten und dort stellten sie sogar noch fest das ich unter Einfluß von Amphetamine gefahren bin.
    Nun bin ich aber, kürzlich, im Besitz einer Ungarischen Fahrerlaubnis, mit der ich zwar ein Auto fahren darf aber keinen Anhänger anhängen darf und auch nicht wie mit der früheren Klasse 3 LKW`s bis 7,5 Tonnen fahren darf.
    Meine frage hierzu ist folgend.
    1) Was kann ich Tun um meine deutsche Fahrerlaubnis wieder zu erlangen ?
    2) Muss ich eine MPU machen ?
    3) Kann die Behörde darauf bestehen das ich die Fahrerlaubnis komplett nochmal neu mache ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Februar 2018 um 17:46

      Hallo Matthias,

      aufgrund der Vielzahl der Verstöße ist es schwierig, eine Aussage darüber zu treffen. Die Anordnung einer MPU ist bei Drogendelikten in der Vergangenheit sehr wahrscheinlich. Welche weiteren Voraussetzungen gelten, erfragen Sie am besten direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Johnny
    Am 16. Januar 2018 um 8:30

    Moin

    Mal angenommen man wird mit THC einfluss angehalten & man bekam einen Bußgeldbescheid nach 1/2 Monaten .

    Gibt es eine Regelung bezüglich dem zeitlichen Rahmen in der, der Führerschein entzogen werden muss ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Februar 2018 um 15:40

      Hallo Johnny,

      wenn in diesem hypothetischen Bußgeldbescheid ein Fahrverbot angeordnet wurde, so kann ein potentieller Ersttäter ab dem Datum der Rechtskraft den Antritt des Fahrverbots innerhalb einer Vier-Monats-Frist selbst wählen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. bussgeldkatalog.org
    Am 9. Januar 2018 um 13:29

    Hallo Musicus,

    tatsächlich verhält es sich so, dass die Frist verlängert wird, wenn Sie den Antrag nicht zurücknehmen.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. bussgeldkatalog.org
    Am 9. Januar 2018 um 9:41

    Hallo Andreas Raphael,

    der Akteneintrag zur MPU wird nach maximal 15 Jahren getilgt. Sie können dann die Wiedererteilung des Führerscheins beantragen, ohne eine solche MPU zu absolvieren. Wegen der langen Zeitdauer ohne Führerschein muss in der Regel eine Prüfung abgelegt werden. Genaueres teilt Ihnen die Führerscheinstelle mit.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. W. Silvia
    Am 8. Januar 2018 um 14:49

    Hallo , ich habe eine Frage. Mein Sohn hatte vor 8 Jahren sein Führerschein abgeben müssen , wegen Fahren unter Drogen. Am Mittwoch hat er seine letzte Mpu. Muss er seinen Führerschein neu Machen, oder bekommt er ihn so wieder.
    Vielen Dank Silvia

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Januar 2018 um 12:32

      Hallo Silvia,

      aufgrund der langen Zeitspanne, in der er nicht gefahren ist, ist es möglich, dass er die Prüfung erneut ablegen muss. Dies wird von der Fahrerlaubnisbehörde im Einzelfall angeordnet, sodass Sie dort direkt nachfragen müssten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Andreas G.
    Am 8. Januar 2018 um 9:41

    Hallo. Ich bin 2006 erwischt worden beim fahren ohne Fahrerlaubnis unter Alkohol. Ich habe damals 3 Jahre Führerscheinsperre bekommen. Von ein MPU war nicht die Rede vor Gericht. Jetzt haben wir das Jahr 2018. Meine Frage: Kann Ich den Führerschein jetzt machen ohne MPU? Sind ja schon 12 Jahre vergangen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Januar 2018 um 12:26

      Hallo Andreas,

      fragen Sie bei der Führerscheinstelle nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Sebastian
    Am 4. Januar 2018 um 15:35

    Moin Bußgeldkatalog-Team!

    Ich habe fast 15 Jahre rum, nachdem ich meine Faherlaubnis wegen BtM verloren habe. Vor ca 3 Jahren habe ich einen Antrag auf Neuerteilung gestellt und mich dann zur mpu angemeldet, die ich nicht bestanden habe. Daraufhin habe ich den Antrag zurück gezogen. Die “Verjährungsfrist” sollte davon doch nicht berührt worden sein, oder beginnt sie von vorne jetzt?
    Danke im Voraus!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Januar 2018 um 15:58

      Hallo Sebastian,

      das kann man schwer pauschal sagen. In der Regel beginnt die Frist von vorne, aber wenn Sie den Antrag rechtzeitig zurückgezogen haben, dann nicht. Das müssen Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle nachfragen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  15. bussgeldkatalog.org
    Am 2. Januar 2018 um 13:08

    Hallo Jonas,

    wir dürfen Ihnen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie kompetent beraten.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. bussgeldkatalog.org
    Am 2. Januar 2018 um 11:03

    Hallo Sven,

    in der Regel kommt es nur dann zu einer Verlängerung, wenn Sie eine negative MPU abgeben und Ihren Antrag nicht zurückziehen. Genauere Informationen erhalten Sie, wenn Sie einen Auszug aus dem Fahreignungsregister beantragen.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. bussgeldkatalog.org
    Am 2. Januar 2018 um 9:56

    Hallo Dennis,

    entsprechende Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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