Verkehrsregeln in Kroatien: Das ist wichtig!

Von Sascha Münch

Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Verkehr in Kroatien – diese Vorschriften gelten

Die Verkehrsregeln in Kroatien müssen beachtet werden. Andernfalls droht ein Bußgeld.
Die Verkehrsregeln in Kroatien müssen beachtet werden. Andernfalls droht ein Bußgeld.

Seit 1. Juli 2013 ist die Republik Kroatien Teil der Europäischen Union. Das Land östlich des Adriatischen Meeres ist für viele Deutsche ein beliebtes Urlaubsziel. Nicht nur das milde Klima, sondern auch historische Bauwerke, wie die Stadtmauer von Dubrovnik, locken jährlich eine Vielzahl der Touristen nach Kroatien.

Wer mit dem Auto von Deutschland nach Kroatien fährt, nutzt eine Strecke über München und Österreich. Das Autofahren in Kroatien ist ebenfalls durch eine Straßenverkehrsordnung geregelt. Dabei gilt es für Touristen mit einem Fahrzeug einiges zu beachten, beispielsweise eine ganzjährige Lichtpflicht.

Wie die Höchstgeschwindigkeit in Kroatien definiert ist, was Sie tun sollten, wenn Sie einen Strafzettel in Kroatien erhalten und wie hoch ein Bußgeld aus Kroatien ausfallen kann, lesen Sie im folgenden Ratgeber.

FAQ: Verkehrsregeln in Kroatien

Gelten für Fahranfänger in Kroatien besondere Vorschriften?

Ja, die kroatischen Verkehrsregeln sehen unter anderem eine reduzierte Höchstgeschwindigkeit für Fahrer unter 25 Jahren vor.

Wie hoch fallen Geldsanktionen in Kroatien aus?

Eine grobe Orientierung, wie hoch die Bußgelder ausfallen können, wenn Sie die Verkehrsregeln in Kroatien missachten, ermöglicht unsere Bußgeldtabelle, die Sie hier finden.

Muss ich Bußgelder aus Kroatien bezahlen?

Ja, denn durch ein EU-Abkommen ist eine grenzüberschreitende Vollstreckung von Geldbußen möglich.

Welche Geschwindigkeiten sind in Kroatien auf der Autobahn zulässig?

In Kroatien gilt auf allen Straßen ein allgemeines Tempolimit. Sind Sie mit einem PKW oder einem Wohnmobil mit unter 3,5 t Gesamtgewicht unterwegs, sind maximal 130 km/h erlaubt. Gespanne und Fahrzeuge über 3,5 t dürfen höchstens 90 km/h fahren.

Ist die Nutzung der Autobahnen in Kroatien gebührenpflichtig?

Für die Nutzung der Autobahn muss in Kroatien eine Maut entrichtet werden. Fahrer ziehen an der Mautstelle ein Ticket, welches sie beim Verlassen der Autobahn bezahlen.

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie weitere Informationen über die Verkehrsregeln in Kroatien:

Auszug aus dem kroatischen Bußgeldkatalog

TatbestandBußgeld
Rote Ampel überfahrenab 265 Euro
Falsch geparktab 40 Euro
Anschnallpflicht missachtet65 Euro
Telefonieren am Steuer65 Euro
Verstoß gegen die Promillegrenzeab 395 Euro
Geschwindig­keitsüber­tretung von 20 km/hab 70 Euro
Geschwindig­keitsüber­tretung von mehr als 50 km/hbis 2.000 Euro

(Stand 03/2023)

Geschwindigkeitsbegrenzung in Kroatien

Autobahn: In Kroatien ist die Geschwindigkeit gesetzlich vorgeschrieben.
Autobahn: In Kroatien ist die Geschwindigkeit gesetzlich vorgeschrieben.

Wie auch in Deutschland, setzen die Verkehrsregeln in Kroatien die erlaubte Geschwindigkeit fest. Dabei bestehen natürlich Unterschiede zwischen innerorts und außerorts. Sogar das Alter spielt bei den Begrenzungen eine Rolle. Folgende Auflistung soll einen Überblick über die erlaubte Geschwindigkeit in Kroatien verschaffen:

  • 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften
  • 90 km/h auf Landstraßen
  • 110 km/h auf Schnellstraßen
  • 130 km/h auf der Autobahn

Diese Begrenzungen gelten, sofern keine andere Beschilderung gegeben ist. Eine Besonderheit bietet eine Altersgrenze.

So dürfen Fahrer unter 25 Jahren jeweils 10 km/h unter dem erlaubten Limit fahren. Innerorts gilt diese Regelung allerdings nicht, da sie den Verkehrsfluss behindern würde.

Pkw mit Anhänger und Wohnmobile dürfen auf Landstraßen maximal 80 km/h fahren. Auf Autobahnen gilt ein Tempolimit von 90 km/h.

Ist das Autobahnnetz in Kroatien gebührenpflichtig?

Das Autobahnnetz wird in Kroatien immer weiter ausgebaut. Für die Finanzierung des Ausbaus sowie für die Instandhaltung des bestehenden Netzes, werden für die Nutzung der Autobahn in Kroatien Mautgebühren erhoben. Auch für bestimmte Tunnel und Brücken fallen Gebühren an. Üblicherweise wird die Maut für die Strecke sowie anhand der Fahrzeugklasse berechnet. Eine Vignette gibt es in Kroatien nicht.

Beim Auffahren auf die Autobahn ziehen Fahrer an der Mautstation ein Ticket. Verlassen sie die Autobahn wieder, bezahlen sie dieses Ticket an der entsprechenden Station bei der Ausfahrt. Bezahlen können Fahrer entweder per Karte oder in bar.

Eine elektronische Zahlung ist per Transponder ebenfalls möglich. Dies lohnt sich dann, wenn Fahrer regelmäßig und oft auf kroatischen Autobahnen unterwegs sind. Der Transponder wird aufgeladen und die Gebühr dann per Signal automatisch abgebucht.

Alkoholgrenze in Kroatien

In Kroatien gilt eine Promillegrenze von 0,5 für Fahrer über 25 Jahren.
In Kroatien gilt eine Promillegrenze von 0,5 für Fahrer über 25 Jahren.

Die Straßenverkehrsordnung in Kroatien legt eine Promillegrenze für Kfz-Fahrer fest. Diese liegt bei 0,5. Für Fahranfänger gilt wie auch in Deutschland eine Promillegrenze von 0,0.

Berufskraftfahrer und Führer von Fahrzeugen über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht sind von dieser Regelung ebenfalls betroffen.

Werden Sie bei einer Polizeikontrolle ertappt und Ihr Blutalkoholwert liegt bei 0,5 oder höher, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Dessen Höhe richtet sich nach dem festgestellten Blutwert. Mindestens werden 395 Euro fällig.

Ab einem Wert von 1,5 Promille ist zudem eine Haftstrafe denkbar. Des Weiteren riskieren Sie bei einer Alkoholfahrt ein mehrmonatiges Fahrverbot. Wiederholen Sie dieses Vergehen innerhalb von 24 Monaten, droht Ihnen ein zweijähriges Fahrverbot und eine Gefängnisstrafe von 60 Tagen.

Ein Punktesystem für Verstöße gegen die Verkehrsregeln in Kroatien besteht außerdem. Nur handelt es sich hier nicht um „Punkte in Flensburg“, sondern um sogenannte „Strafpunkte“. Bei einer Ansammlung dieser kann es ebenfalls zu einem mehrmonatigen Fahrverbot kommen.

Folgende Regeln für den Verkehr in Kroatien sollten außerdem beachtet werden:

  • Schulbusse und Linienbusse dürfen nicht passiert werden, wenn Fahrgäste Ein- oder Aussteigen.
  • Parkzonen sind farbig gekennzeichnet. Beachten Sie ein Parkverbot nicht, wird das Kfz abgeschleppt oder mit einer Radklemme versehen.
  • Es besteht eine ganzjährige Lichtpflicht für Motorräder. Bei anderen Fahrzeugen muss das Abblendlicht zwischen dem letzten Sonntag im Oktober und dem letzten Sonntag im März eingeschaltet sein.
  • Telefonieren am Steuer ist verboten. Eine Freisprechanlage zu nutzen ist hingegen erlaubt.
  • Es ist eine Maut in Kroatien für die Nutzung der Autobahnen zu entrichten.
  • Es besteht eine Gurtpflicht.
  • Nehmen Sie Kinder unter 2 Jahren auf dem Beifahrersitz entgegen der Fahrtrichtung mit, muss der Beifahrer-Airbag deaktiviert werden. Für Kinder bis zum 5. Lebensjahr besteht die Pflicht für einen Kindersitz bzw. ein Sitzkissen. Sie dürfen nur auf dem Rücksitz mitreisen. Ab dem 13. Lebensjahr darf das Kind auf dem Beifahrersitz Platz nehmen.
  • Verlassen Sie bei einem Unfall oder einer Panne das Kfz, besteht für alle Insassen eine Warnwestenpflicht.
  • Auf einigen Straßen besteht zwischen dem 15. November und dem 15. April eine Winterreifenpflicht. Gilt diese Bestimmung nicht, sind Winterreifen nur bei winterlichen Straßenverhältnissen gefordert.
  • Das Kfz-Kennzeichen muss in Kroatien durch einen Aufkleber auf das Herkunftsland hinweisen, sofern kein entsprechendes Länderkennzeichen vorhanden ist.

Strafzettel aus Kroatien bezahlen – so müssen Sie vorgehen

Ein Bußgeld aus Kroatien kann auch in Deutschland eingefordert werden.
Ein Bußgeld aus Kroatien kann auch in Deutschland eingefordert werden.

Haben Sie gegen die Verkehrsregeln verstoßen und zum Beispiel einen Strafzettel für Falschparken in Kroatien erhalten, sollten Sie diesen bezahlen. Es gibt ein sogenanntes Vollstreckungsabkommen innerhalb der EU – ab einem Bußgeld von 70 Euro wird dieses auch in Deutschland von den zuständigen Behörden vollstreckt.

Durch eine europaweite Datenbank können die Behörden in Kroatien auch auf die Daten des Fahrzeughalters in Deutschland zugreifen. Diese Daten können allerdings nur bei schwerwiegenden Delikten, wie Alkohol am Steuer oder Rotlichtverstößen, abgerufen werden.

Bei Verstößen, die nur ein Bußgeld in Kroatien nach sich ziehen, kann die Ermittlung des Fahrzeughalters daher deutlich länger dauern. Daher wird der Bußgeldbescheid in der Regel zugestellt, wenn der Halter ermittelt ist. Das kann in einigen Fällen bis zu zwei Jahren nach der Urlaubsreise dauern.

Halten Sie einen Bußgeldbescheid für unberechtigt, können Sie Einspruch einlegen. Gegebenenfalls empfiehlt es sich einen Anwalt zu konsultieren. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, sollten Sie sich mit dieser in Verbindung setzen, um Ihre Optionen zu überprüfen.

Die „HAK“ aus Kroatien ist ein Automobilclub. Auf dessen Internetseite können Sie sich, in deutscher Sprache, über die aktuelle Verkehrslage, Staus und Baustellen informieren. Ein weiterer Service ist eine Verkehrsprognose für den folgenden Tag.

Mögliche Sanktionen laut Bußgeldkatalog in Kroatien

Halten Sie sich nicht an die Verkehrsregeln in Kroatien werden Sie laut Bußgeldkatalog bestraft. Dabei kann es sich um eine Geldbuße, sogenannte Strafpunkte und ein Fahrverbot handeln. Die Höhe hängt vom jeweiligen Delikt ab. Die Verkehrstrafen in Kroatien sind dabei folgendermaßen eingeteilt:

  • Alkohol am Steuer: ab 395 Euro (je nach Höhe des Blutalkoholwerts)
  • Handy am Steuer: 65 Euro
  • Gurt nicht angelegt: 65 Euro
  • Falsch parken: ab 40 Euro + eventuelle Abschleppkosten
  • Rotlichtverstoß: ab 265 Euro
In Kroatien gilt, wie in Deutschland auch, die Rechts-Vor-Links-Regelung, sofern keine anderen Verkehrszeichen etwas anderes vorgeben.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nachdem Sascha Münch sein Jura-Studium in Bremen abgeschlossen hatte, absolvierte er sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Als Autor für bussgelkatalog.org verfasst er u. a. Ratgeber zum Bußgeldverfahren.

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52 Kommentare

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  1. Marek
    Am 1. September 2017 um 18:38

    Hallo,

    ich habe dieses Jahr in Kroatien an einem Straßenrand geparkt und an der Scheibe einen Strafzettel entdeckt. Allerdings erst nach 15 min Fahrt.
    Zudem bin ich die Strasse im Vorfeld 3x abgefahren und hab geschaut ob irgendwo ersichtlich ist ob hier ein Parkverbot herrscht. Ich war mir 100% sicher das ich da Parken darf.
    Das Ende war eine Strafe von 500KUNA rund 70€.

    Ich bin zurück gefahren und hab mir die Strasse abfotografiert und es war wirklich kein Parkverbotsschild da. Lediglich auf der gegenüberliegenden Seite.

    Ich habe es bisher nicht bezahlt und möchte abwarten ob irgendetwas aus Kroatien an Post kommt. Schließlich könnte mir der Wisch ja auch unterwegs verloren gegangen sein, z.B. beim Scheibenwischen oder durch den Wind.

    Mach ich da einen groben Fehler oder gehe ich richtig in der Annahme das es sich so verhält wie in D, dass erst mal Post kommt?

    Danke und Grüße Marek

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. September 2017 um 14:42

      Hallo Marek,

      Sie können auch erst abwarten und schauen, ob ein gesondertes Schreiben an Ihre Anschrift in Deutschland versandt wird. In diesem Fall müssen Sie ggf. aber auch damit rechnen, dass sich im Einzelfall dadurch höhere Kosten ergeben können. Wir möchten hier mithin ausdrücklich keinerlei Empfehlung – weder für noch wider – abgeben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Marek
        Am 7. Dezember 2017 um 15:59

        Hi, nun ist tatsächlich Post eingetroffen!
        So zu sagen ein Weihnachtsgeschenk von [Link entfernt] welches ich bis zum 23.12.17 bezahlen soll.
        Aus den 70€ /500KN sind jetzt 117,18€ geworden. Steht aber auch nicht dran wieso und warum sondern nur eine Forderung und von den 500KN steht gar nichts dran.

        Ich überlege da Einspruch einzulegen.

        Meine Frage: Wie ist das Parken am Straßenrand in Kroatien geregelt? Oder, wo kann ich sowas nachlesen?

        So eine Abzocke hab ich selten erlebt :-)

        • bussgeldkatalog.org
          Am 2. Januar 2018 um 10:49

          Hallo Marek,

          in der Regel werden Parkplätze durch weiß gestrichelte Linien gekennzeichnet. Inwiefern sich ein Einspruch lohnt, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht beurteilen.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Patrick K.
    Am 19. August 2017 um 15:41

    Man sollte auch wissen, dass an Straßen außer Orts nur ÜBER der weißen Linie neben der Straße geparkt werden darf. Berührt ein Rad die Linie oder Fahrbahn, wird das Auto bei Entdecken durch die Polizei oder vom Abschlepper mitgenommen. Kosten 500kn. Die 300kn Strafe für Falschparken fällt da dann aber nicht an!

  3. Teoma
    Am 13. August 2017 um 0:38

    Danke

  4. Sven
    Am 24. Juli 2017 um 15:50

    Hallo, ich werde vor meinem Kroatienurlaub noch 18 Jahre alt und darf damit in Deutschland ja mit meinem KFZ alleine fahren. Jetzt hatte ich auf einer Seite gelesen, dass ich in Kroatien als Fahranfänger nur KFZ’s bis 102 PS fahren darf. Gilt diese Regelung Immernoch oder darf ich, wie in DE, mit jedem KFZ in Kroatein fahren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2017 um 10:21

      Hallo Sven,

      grundsätzlich gelten in Kroatien in der Tat besondere Regelungen für Fahrer unter 25 Jahren. Diese müssen 10 km/h unter den erlaubten Höchstgeschwindigkeiten bleiben und dürfen in der Tat nur Fahrzeuge führen, welche maximal 102 PS vorweisen. Allerdings gilt diese Regelung in der Regel nicht für ausländische Fahrer. Es empfiehlt sich jedoch, eventuellen Problemen bei Kontrollen entgegenzuwirken, indem Sie sich an die Vorschriften halten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Franziska S.
    Am 21. Juli 2017 um 16:51

    Hallo,ab wieviel km\h zu schnell muss ich in Kroatien den Führerschein abgeben?Bsp auf der autobahn Das habe ich hier leider nicht gefunden. Und wie funktioniert das?Muss ich den Führerschein dann von Deutschland nach Kroatien schicken oder kann ich den in Deutschland abgeben?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 11:00

      Hallo Franziska,

      leider liegt uns keine Information darüber vor, ab welcher Geschwindigkeitsüberschreitung ein Fahrverbot droht. Grundsätzlich müssen Sie den Schein in diesem Fall jedoch in Kroatien abgeben bzw. dort auf dem Dokument vermerken lassen, dass Sie einem Fahrverbot unterliegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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