Kfz-Steuer nicht bezahlt: Was passiert als Nächstes?

Von Sascha Münch

Letzte Aktualisierung am: 12. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Diese Konsequenzen drohen, wenn Sie die Autosteuer nicht bezahlt haben

Haben Sie die Kfz-Steuer nicht bezahlt? Auto abmelden, Zwangsvollstreckung, Abschleppen: Einige Folgen drohen.
Haben Sie die Kfz-Steuer nicht bezahlt? Auto abmelden, Zwangsvollstreckung, Abschleppen: Einige Folgen drohen.

Steuern gehören wohl oder übel zum modernen Leben in Deutschland. Besitzen Bürger ein Auto, mit welchem sie die Straßen befahren möchten, müssen sie eine entsprechende Kfz-Steuer bezahlen. Diese soll unter anderem dem Erhalt und Ausbau des Straßennetzes dienen.

Die mitunter teuren Zahlungen ärgern manch einen Autoinhaber, welcher die lästigen Abgaben nur allzu gerne vermeiden würde.

Doch was passiert eigentlich, wenn die Kfz-Steuer nicht bezahlt wurde? Mit welchen Konsequenzen können Finanzamt und Co. aufwarten?

In diesem Ratgeber erfahren Sie, was passiert, wenn man die Kfz-Steuer nicht bezahlt. Weiterführende Informationen zum Zahlvorgang der Autosteuer für Ihr Fahrzeug erhalten Sie im Folgenden ebenfalls.

FAQ: Kfz-Steuer nicht bezahlt

Was passiert, wenn die Kfz-Steuer nicht bezahlt wurde?

Versäumen Sie es, die Kfz-Steuer zu bezahlen, erhalten Sie eine Mahnung von der Behörde. Nach der dritten Mahnung kann die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden.

Wird die Kfz-Steuer automatisch eingezogen?

Seit 2009 muss für die Zulassung eines Kfz bei der Zulassungsbehörde ein Lastschriftmandat mit Kontodaten hinterlassen werden. Die Kfz-Steuer wird alle drei oder sechs Monate automatisch eingezogen.

Was passiert mit dem Auto, wenn die Kfz-Steuer nicht bezahlt wurde?

Informiert das Finanzamt die Zulassungsstelle über die Steuerschulden, kann diese das Ordnungsamt mit der Stilllegung des Fahrzeugs beauftragen und das Fahrzeug abgeschleppt werden.

Autosteuern nicht bezahlt? Erster Schritt: die Mahnung

Wie jedem anderen Gläubiger auch, stehen dem Zoll- bzw. Finanzamt einige Mittel zur Verfügung, um säumige Steuern einzutreiben. Haben Sie für Ihr Auto die Steuern nicht bezahlt, folgt als erstes eine Mahnung der Behörde.

Mit dem Schreiben werden Sie aufgefordert, den entsprechenden Betrag schnellstmöglich zu begleichen. Nach ca. 14 bis 30 Tagen folgt die zweite Mahnung bzw. nach demselben Zeitraum eine finale, dritte Mahnung.

Als letztes Mittel, das Geld einzutreiben, kann das Zoll- oder Finanzamt eine Zwangsvollstreckung in die Wege leiten. Doch damit enden die Nachteile für den Schuldner nicht.

Die Kfz-Steuer wird automatisch eingezogen

Es ist gar nicht so einfach, die Kfz-Steuer nicht zu bezahlen. Seit 2009 ist die Zulassung eines Pkw nämlich nur dann möglich, wenn der Betroffene an der Zulassungsstelle seine Kontodaten hinterlässt und einem Lastschriftmandat zustimmt.

Die entsprechenden Beträge werden somit viertel- oder halbjährlich automatisch einbezogen. Die Kfz-Steuer gilt dann als nicht bezahlt, wenn das Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung nicht gedeckt ist.

Da die Kfz-Steuer automatisch eingeholt wird, hat nicht jeder Kontoinhaber den Kontostand zum richtigen Zeitraum im Auge. Überweisen Sie den geforderten Betrag zügig nach Erhalt der ersten Mahnung, drohen Ihnen keine weiteren Konsequenzen.

Schritt zwei: die Stilllegung des Kfz

Haben Sie die Kraftfahrzeugsteuer nicht bezahlt, dürfen Sie die Straßen mit dem Kfz nicht nutzen.
Haben Sie die Kraftfahrzeugsteuer nicht bezahlt, dürfen Sie die Straßen mit dem Kfz nicht nutzen.

Reagieren Sie nicht auf Mahnungen und Co., kann das Finanzamt weitere Schritte einleiten. Zunächst informiert es die Zulassungsstelle über die Steuerschulden. Diese benachrichtigt wiederum das Ordnungsamt, dessen Mitarbeiter das Auto stilllegen. Dazu wird es zur Fahndung ausgeschrieben.

Die entsprechenden Plaketten im Kennzeichen werden bei einer Stilllegung heraus gekratzt, sodass Polizisten und Ordnungsbeamte schon auf dem ersten Blick erkennen, dass keine Zulassung für das Auto vorliegt.

Anschließend kann das Fahrzeug auf Ihre Kosten abgeschleppt werden. Durch den Verlust der Zulassung verliert es das Recht, öffentliches Straßengelände zu benutzen – dazu gehören ebenfalls die Parkplätze. Haben Sie die Kfz-Steuer nicht bezahlt, sind die Konsequenzen also nicht gering.

Wenn die Kennzeichen entsiegelt oder entstempelt werden, erhalten Sie zeitgleich eine Ordnungsverfügung zur Zwangsstillegung Ihres Autos. Fahren Sie das Fahrzeug weiterhin ohne Zulassung, drohen ein Bußgeld von 70 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.

Spätere Folgen, wenn die Kfz-Steuer nicht bezahlt wurde

Solange Kfz-Steuerschulden bestehen, können Sie keine weiteren oder neuen Fahrzeuge zulassen und anmelden. Erst, wenn die Schulden beglichen wurden, ist dies wieder möglich.

Allerdings gelten in Sachen Kfz-Steuer gewisse Verjährungsfristen – ganz wie beim Bußgeldbescheid. Allerdings beträgt die Frist ganze vier Jahre. Innerhalb dieses Zeitraumes müssen die Forderungen des Finanzamtes bei Ihnen eintreffen.

Bedenken Sie: Die Verjährungsfrist betrifft die Ausstellung der Zahlungsaufforderung. Durch eine Weigerung, die Kfz-Steuer zu bezahlen, können Sie also keine Verjährung herbeiführen.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nachdem Sascha Münch sein Jura-Studium in Bremen abgeschlossen hatte, absolvierte er sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Als Autor für bussgelkatalog.org verfasst er u. a. Ratgeber zum Bußgeldverfahren.

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83 Kommentare

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  1. Stoica I. R.
    Am 17. März 2018 um 19:48

    Hallo
    Habe ich bekommen eine Brief (steuer auto) und ich muss bezahlen Biss 19/03/2018 aber meine Konto ist leider leer . Kann ich naechste Monat bezahlen?
    Danke für ihre Hilfe.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. April 2018 um 15:19

      Hallo Stoica I. R.,

      bitte kontaktieren Sie die zuständige Behörde und vereinbaren Sie mit dieser einen Zahlungstermin.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  2. Frank G.
    Am 28. Februar 2018 um 18:41

    Kann ich bei Steuerschulden mein Auto abmelden und verkaufen kann der Käufer es dann wieder anmelden oder geht das erst wenn ich bezahlt hab.

    • Torsten
      Am 15. Januar 2023 um 17:30

      Moin verjähren KFZ Steuer schulden nach 17jahren ich habe in den 17jahren nie ein vollstreckungsbescheid für diese steuerschulden bekommen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. März 2018 um 15:35

      Hallo Frank,

      dies sollte möglich sein. Fragen Sie im Zweifel aber bei der Behörde nach oder konsultieren Sie einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Mario
    Am 13. Februar 2018 um 13:19

    Hallo, ich habe im Dezember 2013 ein Auto zugelassen und die Steuer sollte von meinem Konto abgebucht werden. Da in diesem Zeitraum, durch meinen Umzug vom Ausland in das Inland, so viele Rechnungen beglichen werden mussten, ist es mir nicht aufgefallen, dass die Steuern für das Auto von einem falschen Konto abgebucht wurden. Jetzt im Februar 2018 bekomme ich vom Hauptzollamt einen Brief, dass der falsche Zahler sich gemeldet hat und ich die ausstehende Kraftfahrzeugsteuer auf das Konto des Hauptzollamtes überweisen soll. Ist das nach über 4 Jahren rechtens und noch nicht verjährt?

    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. März 2018 um 15:14

      Hallo Mario,

      Steueransprüche unterliegen in der Regel einer Verjährung von fünf Jahren (§ 228 Abgabenordnung). Wenn Sie weitere Auskunft zu Ihrem konkreten Fall benötigen, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Alin
    Am 5. Februar 2018 um 17:00

    Hallo! Ende November versuchten die Steuerbehörden, meine Kfz-Steuer für 2018 zu erhöhen, aber ich hatte nicht genug Geld auf meinem Konto! Ich habe keine Zahlungsbenachrichtigung erhalten. Was kann ich jetzt tun? danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Februar 2018 um 16:28

      Hallo Alin,

      wenden Sie sich ggf. direkt an die Behörde.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  5. Litti
    Am 1. Februar 2018 um 11:51

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich kann meine KFZ-Steuer erst am 12.02. leisten- am 05.02. sind allerdings die 8 Wochen Frist herum und es folgt die Vollstreckungsankündigung. Wieviel Zeit würde mir dann noch bleiben den Betrag zu überweisen? Eine Stundung wird beim Hauptzollamt wohl nicht mehr akzeptiert- informiert hatte ich diese.

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    VG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Februar 2018 um 15:45

      Hallo Litti,

      hier ist das Hauptzollamt der richtige Ansprechpartner.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Melanie
    Am 14. Dezember 2017 um 1:22

    Meine Frage wäre ..wenn ich Steuern und Versicherung gezahlt habe ,besteht trotzdem das Recht auf Zwangsabmeldung ..? bzw ..kann ich das Auto auch auf wen anderes anmelden ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2018 um 15:19

      Hallo Melanie,
      die Gründe für eine Zwangsabmeldung können grundsätzlich vielfältig sein. Wenden Sie sich für genauere Informationen an die zuständige Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. DD
    Am 16. November 2017 um 10:48

    Mich würde interressieren wie die Sachlage aussieht wenn zb. die KFZ steuer heute abgebucht wurde, ich aber am gleichen tag mein Auto abmelde?

    Ich würde gerne auf eine Endabrechnung warten und das Geld zurück buchen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Dezember 2017 um 10:49

      Hallo,

      erkundigen Sie sich bitte beim zuständigen Finanzamt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. AliceD
    Am 23. Oktober 2017 um 21:45

    Hallo,

    normalerweise wäre meine KfZ Steuer im September fällig gewesen, jedoch wurde mein Konto nicht belastet. Ich habe auch keinerlei Post deswegen erhalten (was bei Bußgeldern durchaus klappt).

    Was soll ich nun tun? Abwarten? Oder wohin kann ich mich wenden?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. November 2017 um 10:11

      Hallo Alice,

      bei der zuständigen Behörde können Sie entsprechende Informationen erfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Pk
    Am 2. Oktober 2017 um 23:15

    Hallo.

    Wo kann ich ein Auto mit bulgarische Kennzeichen melden, weil der Besitzer kein Steuer zahlen will und nicht in Deutschland registrieren möchte? Hab mit ihm gesprochen und Bescheid gegeben was er tun soll.

    Keine interesse von ihn.

    MfG

    PK

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Oktober 2017 um 9:55

      Hallo Pk,

      wird ein ordentlicher Wohnsitz in Deutschland begründet, muss das Auto umgemeldet werden. Sie sollten dies bei der zuständigen Zulassungsstelle melden können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Hüseyin I.
    Am 15. September 2017 um 11:50

    Hallo,
    Seit 2015 hab ich mein Auto bei mir und gestern hab ich erste mal ein Bescheid bekommen über Kraftfahrzeugsteuer. Es wird bald drei Jahre her und sollte drei Jährige Summe auf einmal zahlen. Mein frage ist muss ich es alles zahlen oder habe ich auch ein paar Rechte ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2017 um 8:59

      Hallo Hüseyin,

      unter Umständen können Sie eine Ratenzahlung vereinbaren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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