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Kfz-Steuer nicht bezahlt: Was passiert als Nächstes?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Diese Konsequenzen drohen, wenn Sie die Autosteuer nicht bezahlt haben

Haben Sie die Kfz-Steuer nicht bezahlt? Auto abmelden, Zwangsvollstreckung, Abschleppen: Einige Folgen drohen.
Haben Sie die Kfz-Steuer nicht bezahlt? Auto abmelden, Zwangsvollstreckung, Abschleppen: Einige Folgen drohen.

Steuern gehören wohl oder übel zum modernen Leben in Deutschland. Besitzen Bürger ein Auto, mit welchem sie die Straßen befahren möchten, müssen sie eine entsprechende Kfz-Steuer bezahlen. Diese soll unter anderem dem Erhalt und Ausbau des Straßennetzes dienen.

Die mitunter teuren Zahlungen ärgern manch einen Autoinhaber, welcher die lästigen Abgaben nur allzu gerne vermeiden würde.

Doch was passiert eigentlich, wenn die Kfz-Steuer nicht bezahlt wurde? Mit welchen Konsequenzen können Finanzamt und Co. aufwarten?

In diesem Ratgeber erfahren Sie, was passiert, wenn man die Kfz-Steuer nicht bezahlt. Weiterführende Informationen zum Zahlvorgang der Autosteuer für Ihr Fahrzeug erhalten Sie im Folgenden ebenfalls.

FAQ: Kfz-Steuer nicht bezahlt

Was passiert, wenn die Kfz-Steuer nicht bezahlt wurde?

Versäumen Sie es, die Kfz-Steuer zu bezahlen, erhalten Sie eine Mahnung von der Behörde. Nach der dritten Mahnung kann die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden.

Wird die Kfz-Steuer automatisch eingezogen?

Seit 2009 muss für die Zulassung eines Kfz bei der Zulassungsbehörde ein Lastschriftmandat mit Kontodaten hinterlassen werden. Die Kfz-Steuer wird alle drei oder sechs Monate automatisch eingezogen.

Was passiert mit dem Auto, wenn die Kfz-Steuer nicht bezahlt wurde?

Informiert das Finanzamt die Zulassungsstelle über die Steuerschulden, kann diese das Ordnungsamt mit der Stilllegung des Fahrzeugs beauftragen und das Fahrzeug abgeschleppt werden.

Autosteuern nicht bezahlt? Erster Schritt: die Mahnung

Wie jedem anderen Gläubiger auch, stehen dem Zoll- bzw. Finanzamt einige Mittel zur Verfügung, um säumige Steuern einzutreiben. Haben Sie für Ihr Auto die Steuern nicht bezahlt, folgt als erstes eine Mahnung der Behörde.

Mit dem Schreiben werden Sie aufgefordert, den entsprechenden Betrag schnellstmöglich zu begleichen. Nach ca. 14 bis 30 Tagen folgt die zweite Mahnung bzw. nach demselben Zeitraum eine finale, dritte Mahnung.

Als letztes Mittel, das Geld einzutreiben, kann das Zoll- oder Finanzamt eine Zwangsvollstreckung in die Wege leiten. Doch damit enden die Nachteile für den Schuldner nicht.

Die Kfz-Steuer wird automatisch eingezogen

Es ist gar nicht so einfach, die Kfz-Steuer nicht zu bezahlen. Seit 2009 ist die Zulassung eines Pkw nämlich nur dann möglich, wenn der Betroffene an der Zulassungsstelle seine Kontodaten hinterlässt und einem Lastschriftmandat zustimmt.

Die entsprechenden Beträge werden somit viertel- oder halbjährlich automatisch einbezogen. Die Kfz-Steuer gilt dann als nicht bezahlt, wenn das Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung nicht gedeckt ist.

Da die Kfz-Steuer automatisch eingeholt wird, hat nicht jeder Kontoinhaber den Kontostand zum richtigen Zeitraum im Auge. Überweisen Sie den geforderten Betrag zügig nach Erhalt der ersten Mahnung, drohen Ihnen keine weiteren Konsequenzen.

Schritt zwei: die Stilllegung des Kfz

Haben Sie die Kraftfahrzeugsteuer nicht bezahlt, dürfen Sie die Straßen mit dem Kfz nicht nutzen.
Haben Sie die Kraftfahrzeugsteuer nicht bezahlt, dürfen Sie die Straßen mit dem Kfz nicht nutzen.

Reagieren Sie nicht auf Mahnungen und Co., kann das Finanzamt weitere Schritte einleiten. Zunächst informiert es die Zulassungsstelle über die Steuerschulden. Diese benachrichtigt wiederum das Ordnungsamt, dessen Mitarbeiter das Auto stilllegen. Dazu wird es zur Fahndung ausgeschrieben.

Die entsprechenden Plaketten im Kennzeichen werden bei einer Stilllegung heraus gekratzt, sodass Polizisten und Ordnungsbeamte schon auf dem ersten Blick erkennen, dass keine Zulassung für das Auto vorliegt.

Anschließend kann das Fahrzeug auf Ihre Kosten abgeschleppt werden. Durch den Verlust der Zulassung verliert es das Recht, öffentliches Straßengelände zu benutzen – dazu gehören ebenfalls die Parkplätze. Haben Sie die Kfz-Steuer nicht bezahlt, sind die Konsequenzen also nicht gering.

Wenn die Kennzeichen entsiegelt oder entstempelt werden, erhalten Sie zeitgleich eine Ordnungsverfügung zur Zwangsstillegung Ihres Autos. Fahren Sie das Fahrzeug weiterhin ohne Zulassung, drohen ein Bußgeld von 70 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.

Spätere Folgen, wenn die Kfz-Steuer nicht bezahlt wurde

Solange Kfz-Steuerschulden bestehen, können Sie keine weiteren oder neuen Fahrzeuge zulassen und anmelden. Erst, wenn die Schulden beglichen wurden, ist dies wieder möglich.

Allerdings gelten in Sachen Kfz-Steuer gewisse Verjährungsfristen – ganz wie beim Bußgeldbescheid. Allerdings beträgt die Frist ganze vier Jahre. Innerhalb dieses Zeitraumes müssen die Forderungen des Finanzamtes bei Ihnen eintreffen.

Bedenken Sie: Die Verjährungsfrist betrifft die Ausstellung der Zahlungsaufforderung. Durch eine Weigerung, die Kfz-Steuer zu bezahlen, können Sie also keine Verjährung herbeiführen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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Kfz-Steuer nicht bezahlt: Was passiert als Nächstes?
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81 Kommentare

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  1. Heidi S.
    Am 6. Mai 2019 um 13:15

    Hallo ich habe eine Frage zwecks Kfz Steuer,
    Mein Mann hat mich heute Morgen so geschockt das ich mich nun an Sie Wende.
    Wir haben eine Tochter mit Behinderung und Sie hat eine Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen G,B und H.
    Das Merkzeichen H wurde am 9.5.2015 aus dem Ausweis aufgehoben da sich der Zustand unserer Tochter etwas gebessert hat.Wir müssten deshalb auch keine Steuer auf unseren VW Bus bezahlen.Nun kam mein Mann heute zu mir und sagte ob ich beim Zoll in Schweinfurt anrufen könnte, da er vergessen hätte es zu melden das das Merkzeichen H aus dem Ausweis raus kam und er eigentlich schon seit Mai 2015 wieder KFZ Steuer auf unser Auto hätte zahlen müssen.Ich bin aus allen Wolken gefallen da ich davon absolut nichts wusste .Ich dachte er hätte das 2015 alles geregelt.Da die Autoangelegenheiten schon immer mein Mann gemacht hat hab ich davon nichts wissen können.Nun sollte ich beim Hauptzollamt für Ihn anrufen und denen das mitteilen.Ich hab gesagt das soll er mal selber machen er hat uns ja auch die Suppe eingebrockt.Er hat aber jetzt eine Mail an den Zoll geschrieben mit der Entschuldigung das er es versäumt hat Ihnen das mitzuteilen und ihm bitte eine Rechnung der Kfz Steuer zusenden sollen.
    Meine Frage isr das denn so einfach ?
    Ich meine vier Jahre. Die vom Zoll sind ja auch nicht von gestern.Habe vorhin im Internet gelesen das dies Steuerhinterziehung ist man mit einer saftigen Geldbuße rechnen muss und man dann vorbestraft sei.Ist das wirklich so.
    Würde mich über eine schnelle Antwort freuen.
    MfG
    Heidi S.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Juni 2019 um 11:11

      Hallo Heidi S.,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht befugt sind, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten und Ihre Situation auch nicht aus der Ferne beurteilen können und dürfen. Wir raten Ihnen aber, sich im Ernstfall in Ihrer Situation Unterstützung von einem Anwalt einzuholen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Leif
    Am 19. April 2019 um 23:19

    Frage: wie lange habe ich Zeit die Kfz Steuer zu begleichen,wenn diese nicht vom Konto,mangels Dekung,abgebucht werden konnte..und was kann in den nächsten Tagen für Schritte ,Behörtlicher seits auf mich zukommen ?

  3. Klaus
    Am 18. April 2019 um 9:59

    Guten Tag,
    Das Hza hat bei meinem Fahrzeug die Steuern von Lkw auf Pkw geändert und einmal rückwirkend und einmal für’s kommende Jahr über 1000€ zu viel vom Konto abgebucht.
    Nach der amtlichen Vermessung habe ich einen Bescheid bekommen das es aufgrund der größeren Ladefläche im Verhältnis zum Fahrgastraum bei der Lkw Zulassung bleibt und ich das zu viel bezahlte Geld zurück bekomme.
    Mein Konto war aber dadurch überzogen, kann ich die Überziehungszinsen für den zu unrecht abgebuchten Betrag einfordern?
    Gruß

  4. Peter
    Am 10. März 2019 um 15:51

    Hallo
    Wo kann ich (man) nachlesen wie Hoch der Zusatzgewinn durch Mahngebühren die durch nicht rechtzeitig gezahlte KFZ-Steuern vom Zoll / Finanzamt entstehen. Die Mahngebühren liegen bei mir bei 8 Euro zzgl. Porto. Wenn ich davon ausgehe das nur 10% der Steuerpflichtigen nicht rechtzeitig Zahlen, sind das mehrere Millionen Euro im Jahr. Betriebsfeste, Ausflüge, Kurzurlaub oder Diätenerhöhungen? Wo bleibt das Geld?

  5. K.
    Am 5. Februar 2019 um 19:12

    2013 wurde mein Fahrzeug entstempelt womöglich besteht noch restschulden bei der Steuer würde gerne jetzt ein neues Fahrzeug anmelden geht das so ohne weiteres oder muss ich erst die Rest schuld begleichen Verjährung?

  6. Birgit H.
    Am 29. November 2018 um 23:40

    Guten Tag, ich habe ein Problem, was mich schon nicht mehr schlafen lässt. Mein Auto würde in der Waschanlage heftig demoliert, die Kofferraum Klappe würde von diesem Wischmopp ,der das Auto eigentlich waschen soll so verbogen, das ich eine neue Heckklappe kaufen müsste. ( Heckscheibenwischer, der vom Betreiber der Waschanlage mit Folie umwickelt wurde und die Lappen sind daran hängen geblieben und haben die Kofferraum Klappe nach oben gezogen. Versicherung weigert sich zu zahlen und Anwalt hatte auch keinen Erfolg gehabt. Ich müsste zum TÜV und habe alles selber bezahlen müssen,neue Kofferraum Klappe und Einbau.
    Jetzt wäre am 26.11.2018 die Autosteuer fällig gewesen. Ich habe mich ca. 3 Wochen zuvor an das Zollamt gewandt und denen den Fall geschildert. Ich bat um Stundung oder Ratenzahlung für die KFZ Steuer. 2 Raten bei 135,00 Euro. Ich habe meinen Behindertenausweis mit 90 % Schwerstbehinderung und Fotos des demolierten Autos mitgeschickt. Jetzt ist es ja repariert und hat neuen TÜV.
    Leider wurde mir Stundung oder Ratenzahlung für die KFZ Steuer verweigert. Ich bin Halter des Fahrzeugs. Ich weiß, ich hätte Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen können,das hilft mir kurzfristig aber auch nicht. Ich kann echt nachts kaum noch schlafen, weil ich Angst vor den Konsequenzen habe. Am 28.12. 2018 kann ich die 135Euro in einer Summe bezahlen. Bis dahin will sich die Zollbamte, die für die Steuer nicht gedulden. Ich habe alles versucht. Kann ich nicht eine Ausnahme haben,auf Grund der Behinderung? Ich hätte gern die Meinung der Redaktion gewusst. Ich hoffe,Sie können mir mit einem Rat helfen?!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Dezember 2018 um 14:45

      Hallo Birgit H.,

      leider können wir Ihnen da nicht wirklich weiterhelfen. Wenden Sie sich am besten an eine Schuldnerberatung, diese gibt es auch kostenlos (z. B. von Kommunen oder der Caritas), und verweisen Sie auf die Dringlichkeit des Falls.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Steffi
    Am 7. November 2018 um 0:56

    Hallo, wir haben ja November 2018 und wir wollen jetzt das alte Fahrzeug (was im Januar 2014 angemeldet wurde) Abmelden und das neue dann Anmelden. Wie läuft das dann mit der Jährlichen Steuer?

  8. M.f
    Am 6. November 2018 um 12:22

    Hallo undzwar hab ich meinen Wagen vor drei Monaten angemeldet hab auch einen Bescheid für die Steuern bekommen jedoch hab ich sie jetzt noch nicht gezahlt
    Was könnte passieren ,sollte ich einen Unfall machen ? Bin ich trotzdem versichert

  9. Lang
    Am 19. Oktober 2018 um 14:53

    Mich schreibt der Zoll an ich möge für meinen verstorbenen Vater, für ein Fahrzeug Steuern zahlen, was ich nicht habe. Ich habe weder Papiere, noch weiß ich um was es sich handelt. Leider begreift es beim Zoll in Magdeburg niemand das es kein Fahrzeug mit dem Kennzeichen(welches der Zoll im Brief mitgeteilt hat) gibt. Mein verstorbener Vater hätte wohl schon ewig dafür Steuern bezahlt.
    Wie kommt man aus diesem Kreislauf heraus?

  10. Jasmin
    Am 17. Oktober 2018 um 21:58

    Hallo, und zwar hab ich das Problem das normal im September /August meine KFZ Steuer fällig gewesen wäre . Ich habe weder eine rückbuchung noch eine Mahnung oder sonstiges bekommen.? Wie verhalte ich mich korrekt ?

  11. Jenny
    Am 8. Oktober 2018 um 12:37

    Guten tag, habe leider total vergessen, wegen krankheit die Steuern zu zahlen. Nun wurde der Wagen entwertet. Muss ich den Wagen nach dem ich die offene Forderung bezahlt habe, wieder neu anmelden? Ich kenne mich damit nicht aus.

  12. Ells
    Am 17. September 2018 um 12:31

    Heute ist vom Zollamt ein Schreiben gekommen,dass seit 2014 die Steuer für mein Kraftrad nicht abgebucht wurde.
    Das Zollamt hat die Einzugsermächtigung und auch die Kontodaten sind korrekt, wie im Schreiben auch erwähnt wird.

    Jetzt soll ich einen Gesamtbetrag von über 400 EUR bezahlen obwohl die Summe nach meiner Rechnung nicht hinkommen kann.

    Wie und was kann ich dagegen unternehmen vor allem da ja die Summe überhaupt nicht korrekt ist.

  13. Dominik
    Am 2. September 2018 um 18:03

    Hallo,

    ich habe das Problem das am 10ten das geld abgebucht werden soll für die Steuer, jedoch bekomme ich 15ten erst gehalt und komme mit den Monat mit der Rechnung nicht mit. Gibt es eine Möglichkeit diese 5 tage später die Steuer zu zahlen? würde mich über Hilfe freuen und sehr Bedanken.

  14. UDO
    Am 24. Juli 2018 um 21:40

    Hallo und Guten Tag
    Wo kann ich nachsehen ob mein Wagen mit einer bestimmten “Kennziffer” (die wohl im Fahrzeugschein steht) versteuert wird. Damit meine ich die Versteuerung als LKW oder als PKW. Da hatte ich schon mal ein Problem mit. Zum Beispiel bei einem VW T5 ohne 3 Sitzreihe und weitere Kriterien. Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. September 2018 um 16:34

      Hallo UDO,

      in der Regel orientiert sich die Fahrzeugklasse an der zul. Gesamtmasse. Klasse B (Pkw) geht bis max. 3500 kg.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Franz S.
    Am 16. Juni 2018 um 16:22

    Hallo, durch einen Kontowechsel sind zwei Steuern fürs Auto und einen Wohnwagen nicht bezahlt worden! Nachdem ich eine Vollstreckungsankündigung bekommen habe, habe ich beides sofort überwiesen! Muss ich die Vermögensauskunft jetzt trotzdem noch ausfüllen, oder ist es dann hinfällig?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Juli 2018 um 14:36

      Hallo Franz S.,

      bitte wenden Sie sich direkt an die Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Piotr
    Am 2. Mai 2018 um 17:35

    Hallo ,
    Ich bin seit 3 Jahren Azubi in Thüringen, ich hab vorhin mein Auto aus Polen mitgenommen natürlich mit polnischem Kennzeichen und da sind Fragen :
    1.muss ich die KFZ-STEUER bezahlen ? Wenn ja ,wo kann ich das erledigen ?
    2.kann ich polnisches Kennzeichen bis Ende Ausbildung haben ?

    Vielen Dank im voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Mai 2018 um 15:41

      Hallo Piotr,

      wenn Ihr Wohnort in Thüringen liegt bzw. Sie das Auto hauptsächlich in Deutschland nutzen, müssen Sie dieses auch in Deutschland zulassen. Dies kann bei einer Zulassungsstelle erfolgen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Dagmar W.
    Am 20. April 2018 um 19:00

    Hallo, bei mir sollten die Kfz-Steuer letzte Woche (14.04.2018) abgebucht werden und es hat nicht geklappt da ich zum Zeitpunkt nicht genug Geld auf dem Konto hatte. Heute wollte ich mein Auto abmelden und ein neues anmelden und das ging dann nicht ( also abmelden geht ja nur das neue anmelden nicht). Und so habe ich meine Kontoauszüge durchgesehen und raus gefunden das die Steuer tatsächlich nicht abgebucht worden sind. Meine Frage. Wenn ich gleich Montag zum HZA gehe und es dort sofort bezahle (die Möglichkeit besteht habe dort angerufen) kann ich dann noch am gleichen Tag mein neue Auto anmelden ? Oder dauert es noch paar tage ? Ich habe vergessen das am Telefon zu fragen ;(

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 9:37

      Hallo Dagmar W.,
      ein Fahrzeug kann nur dann zugelassen werden, wenn keine Rückstände in der Kraftfahrzeugsteuer bestehen. Sobald Sie die Steuer gezahlt haben, sollte der Anmeldung des Fahrzeugs in der Regel nichts mehr im Weg stehen. Um sicherzugehen, würden wir Ihnen empfehlen, erneut bei der entsprechenden Behörde nachzufragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Isa
    Am 9. April 2018 um 6:42

    Hallo ich hab eine Frage. Ich lebe von meinen Mann getrennt und nun sind seine Steuern von meinen Konto abgegangen. Da ich aber mir selber in der nächsten Zeit ein Auto anmelden möchte. Ist die Frage: kann ich seine Steuern einfach zurückbuchen.
    Mein Mann sitzt im Gefängnis. Ich habe keinen Kontakt und möchte auch keinen. Was kann ich da machen. Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Mai 2018 um 10:24

      Hallo Isa,

      bei solchen Angelegenheiten sollten Sie sich direkt mit dem zuständigen Versicherer auseinander setzten und Ihre Situation erläutern.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Stoica I. R.
    Am 17. März 2018 um 19:48

    Hallo
    Habe ich bekommen eine Brief (steuer auto) und ich muss bezahlen Biss 19/03/2018 aber meine Konto ist leider leer . Kann ich naechste Monat bezahlen?
    Danke für ihre Hilfe.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. April 2018 um 15:19

      Hallo Stoica I. R.,

      bitte kontaktieren Sie die zuständige Behörde und vereinbaren Sie mit dieser einen Zahlungstermin.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  20. Frank G.
    Am 28. Februar 2018 um 18:41

    Kann ich bei Steuerschulden mein Auto abmelden und verkaufen kann der Käufer es dann wieder anmelden oder geht das erst wenn ich bezahlt hab.

    • Torsten
      Am 15. Januar 2023 um 17:30

      Moin verjähren KFZ Steuer schulden nach 17jahren ich habe in den 17jahren nie ein vollstreckungsbescheid für diese steuerschulden bekommen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. März 2018 um 15:35

      Hallo Frank,

      dies sollte möglich sein. Fragen Sie im Zweifel aber bei der Behörde nach oder konsultieren Sie einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Mario
    Am 13. Februar 2018 um 13:19

    Hallo, ich habe im Dezember 2013 ein Auto zugelassen und die Steuer sollte von meinem Konto abgebucht werden. Da in diesem Zeitraum, durch meinen Umzug vom Ausland in das Inland, so viele Rechnungen beglichen werden mussten, ist es mir nicht aufgefallen, dass die Steuern für das Auto von einem falschen Konto abgebucht wurden. Jetzt im Februar 2018 bekomme ich vom Hauptzollamt einen Brief, dass der falsche Zahler sich gemeldet hat und ich die ausstehende Kraftfahrzeugsteuer auf das Konto des Hauptzollamtes überweisen soll. Ist das nach über 4 Jahren rechtens und noch nicht verjährt?

    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. März 2018 um 15:14

      Hallo Mario,

      Steueransprüche unterliegen in der Regel einer Verjährung von fünf Jahren (§ 228 Abgabenordnung). Wenn Sie weitere Auskunft zu Ihrem konkreten Fall benötigen, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Alin
    Am 5. Februar 2018 um 17:00

    Hallo! Ende November versuchten die Steuerbehörden, meine Kfz-Steuer für 2018 zu erhöhen, aber ich hatte nicht genug Geld auf meinem Konto! Ich habe keine Zahlungsbenachrichtigung erhalten. Was kann ich jetzt tun? danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Februar 2018 um 16:28

      Hallo Alin,

      wenden Sie sich ggf. direkt an die Behörde.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  23. Litti
    Am 1. Februar 2018 um 11:51

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich kann meine KFZ-Steuer erst am 12.02. leisten- am 05.02. sind allerdings die 8 Wochen Frist herum und es folgt die Vollstreckungsankündigung. Wieviel Zeit würde mir dann noch bleiben den Betrag zu überweisen? Eine Stundung wird beim Hauptzollamt wohl nicht mehr akzeptiert- informiert hatte ich diese.

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    VG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Februar 2018 um 15:45

      Hallo Litti,

      hier ist das Hauptzollamt der richtige Ansprechpartner.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Melanie
    Am 14. Dezember 2017 um 1:22

    Meine Frage wäre ..wenn ich Steuern und Versicherung gezahlt habe ,besteht trotzdem das Recht auf Zwangsabmeldung ..? bzw ..kann ich das Auto auch auf wen anderes anmelden ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2018 um 15:19

      Hallo Melanie,
      die Gründe für eine Zwangsabmeldung können grundsätzlich vielfältig sein. Wenden Sie sich für genauere Informationen an die zuständige Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. DD
    Am 16. November 2017 um 10:48

    Mich würde interressieren wie die Sachlage aussieht wenn zb. die KFZ steuer heute abgebucht wurde, ich aber am gleichen tag mein Auto abmelde?

    Ich würde gerne auf eine Endabrechnung warten und das Geld zurück buchen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Dezember 2017 um 10:49

      Hallo,

      erkundigen Sie sich bitte beim zuständigen Finanzamt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. AliceD
    Am 23. Oktober 2017 um 21:45

    Hallo,

    normalerweise wäre meine KfZ Steuer im September fällig gewesen, jedoch wurde mein Konto nicht belastet. Ich habe auch keinerlei Post deswegen erhalten (was bei Bußgeldern durchaus klappt).

    Was soll ich nun tun? Abwarten? Oder wohin kann ich mich wenden?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. November 2017 um 10:11

      Hallo Alice,

      bei der zuständigen Behörde können Sie entsprechende Informationen erfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Pk
    Am 2. Oktober 2017 um 23:15

    Hallo.

    Wo kann ich ein Auto mit bulgarische Kennzeichen melden, weil der Besitzer kein Steuer zahlen will und nicht in Deutschland registrieren möchte? Hab mit ihm gesprochen und Bescheid gegeben was er tun soll.

    Keine interesse von ihn.

    MfG

    PK

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Oktober 2017 um 9:55

      Hallo Pk,

      wird ein ordentlicher Wohnsitz in Deutschland begründet, muss das Auto umgemeldet werden. Sie sollten dies bei der zuständigen Zulassungsstelle melden können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Hüseyin I.
    Am 15. September 2017 um 11:50

    Hallo,
    Seit 2015 hab ich mein Auto bei mir und gestern hab ich erste mal ein Bescheid bekommen über Kraftfahrzeugsteuer. Es wird bald drei Jahre her und sollte drei Jährige Summe auf einmal zahlen. Mein frage ist muss ich es alles zahlen oder habe ich auch ein paar Rechte ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2017 um 8:59

      Hallo Hüseyin,

      unter Umständen können Sie eine Ratenzahlung vereinbaren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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