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Kfz-Steuer nicht bezahlt: Was passiert als Nächstes?

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 24. April 2023

Diese Konsequenzen drohen, wenn Sie die Autosteuer nicht bezahlt haben

Haben Sie die Kfz-Steuer nicht bezahlt? Auto abmelden, Zwangsvollstreckung, Abschleppen: Einige Folgen drohen.
Haben Sie die Kfz-Steuer nicht bezahlt? Auto abmelden, Zwangsvollstreckung, Abschleppen: Einige Folgen drohen.

Steuern gehören wohl oder übel zum modernen Leben in Deutschland. Besitzen Bürger ein Auto, mit welchem sie die Straßen befahren möchten, müssen sie eine entsprechende Kfz-Steuer bezahlen. Diese soll unter anderem dem Erhalt und Ausbau des Straßennetzes dienen.

Die mitunter teuren Zahlungen ärgern manch einen Autoinhaber, welcher die lästigen Abgaben nur allzu gerne vermeiden würde.

Doch was passiert eigentlich, wenn die Kfz-Steuer nicht bezahlt wurde? Mit welchen Konsequenzen können Finanzamt und Co. aufwarten?

In diesem Ratgeber erfahren Sie, was passiert, wenn man die Kfz-Steuer nicht bezahlt. Weiterführende Informationen zum Zahlvorgang der Autosteuer für Ihr Fahrzeug erhalten Sie im Folgenden ebenfalls.

FAQ: Kfz-Steuer nicht bezahlt

Was passiert, wenn die Kfz-Steuer nicht bezahlt wurde?

Versäumen Sie es, die Kfz-Steuer zu bezahlen, erhalten Sie eine Mahnung von der Behörde. Nach der dritten Mahnung kann die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden.

Wird die Kfz-Steuer automatisch eingezogen?

Seit 2009 muss für die Zulassung eines Kfz bei der Zulassungsbehörde ein Lastschriftmandat mit Kontodaten hinterlassen werden. Die Kfz-Steuer wird alle drei oder sechs Monate automatisch eingezogen.

Was passiert mit dem Auto, wenn die Kfz-Steuer nicht bezahlt wurde?

Informiert das Finanzamt die Zulassungsstelle über die Steuerschulden, kann diese das Ordnungsamt mit der Stilllegung des Fahrzeugs beauftragen und das Fahrzeug abgeschleppt werden.

Autosteuern nicht bezahlt? Erster Schritt: die Mahnung

Wie jedem anderen Gläubiger auch, stehen dem Zoll- bzw. Finanzamt einige Mittel zur Verfügung, um säumige Steuern einzutreiben. Haben Sie für Ihr Auto die Steuern nicht bezahlt, folgt als erstes eine Mahnung der Behörde.

Mit dem Schreiben werden Sie aufgefordert, den entsprechenden Betrag schnellstmöglich zu begleichen. Nach ca. 14 bis 30 Tagen folgt die zweite Mahnung bzw. nach demselben Zeitraum eine finale, dritte Mahnung.

Als letztes Mittel, das Geld einzutreiben, kann das Zoll- oder Finanzamt eine Zwangsvollstreckung in die Wege leiten. Doch damit enden die Nachteile für den Schuldner nicht.

Die Kfz-Steuer wird automatisch eingezogen

Es ist gar nicht so einfach, die Kfz-Steuer nicht zu bezahlen. Seit 2009 ist die Zulassung eines Pkw nämlich nur dann möglich, wenn der Betroffene an der Zulassungsstelle seine Kontodaten hinterlässt und einem Lastschriftmandat zustimmt.

Die entsprechenden Beträge werden somit viertel- oder halbjährlich automatisch einbezogen. Die Kfz-Steuer gilt dann als nicht bezahlt, wenn das Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung nicht gedeckt ist.

Da die Kfz-Steuer automatisch eingeholt wird, hat nicht jeder Kontoinhaber den Kontostand zum richtigen Zeitraum im Auge. Überweisen Sie den geforderten Betrag zügig nach Erhalt der ersten Mahnung, drohen Ihnen keine weiteren Konsequenzen.

Schritt zwei: die Stilllegung des Kfz

Haben Sie die Kraftfahrzeugsteuer nicht bezahlt, dürfen Sie die Straßen mit dem Kfz nicht nutzen.
Haben Sie die Kraftfahrzeugsteuer nicht bezahlt, dürfen Sie die Straßen mit dem Kfz nicht nutzen.

Reagieren Sie nicht auf Mahnungen und Co., kann das Finanzamt weitere Schritte einleiten. Zunächst informiert es die Zulassungsstelle über die Steuerschulden. Diese benachrichtigt wiederum das Ordnungsamt, dessen Mitarbeiter das Auto stilllegen. Dazu wird es zur Fahndung ausgeschrieben.

Die entsprechenden Plaketten im Kennzeichen werden bei einer Stilllegung heraus gekratzt, sodass Polizisten und Ordnungsbeamte schon auf dem ersten Blick erkennen, dass keine Zulassung für das Auto vorliegt.

Anschließend kann das Fahrzeug auf Ihre Kosten abgeschleppt werden. Durch den Verlust der Zulassung verliert es das Recht, öffentliches Straßengelände zu benutzen – dazu gehören ebenfalls die Parkplätze. Haben Sie die Kfz-Steuer nicht bezahlt, sind die Konsequenzen also nicht gering.

Wenn die Kennzeichen entsiegelt oder entstempelt werden, erhalten Sie zeitgleich eine Ordnungsverfügung zur Zwangsstillegung Ihres Autos. Fahren Sie das Fahrzeug weiterhin ohne Zulassung, drohen ein Bußgeld von 70 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.

Spätere Folgen, wenn die Kfz-Steuer nicht bezahlt wurde

Solange Kfz-Steuerschulden bestehen, können Sie keine weiteren oder neuen Fahrzeuge zulassen und anmelden. Erst, wenn die Schulden beglichen wurden, ist dies wieder möglich.

Allerdings gelten in Sachen Kfz-Steuer gewisse Verjährungsfristen – ganz wie beim Bußgeldbescheid. Allerdings beträgt die Frist ganze vier Jahre. Innerhalb dieses Zeitraumes müssen die Forderungen des Finanzamtes bei Ihnen eintreffen.

Bedenken Sie: Die Verjährungsfrist betrifft die Ausstellung der Zahlungsaufforderung. Durch eine Weigerung, die Kfz-Steuer zu bezahlen, können Sie also keine Verjährung herbeiführen.
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Kfz-Steuer nicht bezahlt: Was passiert als Nächstes?
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79 Kommentare

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  1. Mario sagt:

    Hallo, ich habe im Dezember 2013 ein Auto zugelassen und die Steuer sollte von meinem Konto abgebucht werden. Da in diesem Zeitraum, durch meinen Umzug vom Ausland in das Inland, so viele Rechnungen beglichen werden mussten, ist es mir nicht aufgefallen, dass die Steuern für das Auto von einem falschen Konto abgebucht wurden. Jetzt im Februar 2018 bekomme ich vom Hauptzollamt einen Brief, dass der falsche Zahler sich gemeldet hat und ich die ausstehende Kraftfahrzeugsteuer auf das Konto des Hauptzollamtes überweisen soll. Ist das nach über 4 Jahren rechtens und noch nicht verjährt?

    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Mario,

      Steueransprüche unterliegen in der Regel einer Verjährung von fünf Jahren (§ 228 Abgabenordnung). Wenn Sie weitere Auskunft zu Ihrem konkreten Fall benötigen, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Frank G. sagt:

    Kann ich bei Steuerschulden mein Auto abmelden und verkaufen kann der Käufer es dann wieder anmelden oder geht das erst wenn ich bezahlt hab.

    • Torsten sagt:

      Moin verjähren KFZ Steuer schulden nach 17jahren ich habe in den 17jahren nie ein vollstreckungsbescheid für diese steuerschulden bekommen

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Frank,

      dies sollte möglich sein. Fragen Sie im Zweifel aber bei der Behörde nach oder konsultieren Sie einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Stoica I. R. sagt:

    Hallo
    Habe ich bekommen eine Brief (steuer auto) und ich muss bezahlen Biss 19/03/2018 aber meine Konto ist leider leer . Kann ich naechste Monat bezahlen?
    Danke für ihre Hilfe.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Stoica I. R.,

      bitte kontaktieren Sie die zuständige Behörde und vereinbaren Sie mit dieser einen Zahlungstermin.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  4. Isa sagt:

    Hallo ich hab eine Frage. Ich lebe von meinen Mann getrennt und nun sind seine Steuern von meinen Konto abgegangen. Da ich aber mir selber in der nächsten Zeit ein Auto anmelden möchte. Ist die Frage: kann ich seine Steuern einfach zurückbuchen.
    Mein Mann sitzt im Gefängnis. Ich habe keinen Kontakt und möchte auch keinen. Was kann ich da machen. Danke

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Isa,

      bei solchen Angelegenheiten sollten Sie sich direkt mit dem zuständigen Versicherer auseinander setzten und Ihre Situation erläutern.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Dagmar W. sagt:

    Hallo, bei mir sollten die Kfz-Steuer letzte Woche (14.04.2018) abgebucht werden und es hat nicht geklappt da ich zum Zeitpunkt nicht genug Geld auf dem Konto hatte. Heute wollte ich mein Auto abmelden und ein neues anmelden und das ging dann nicht ( also abmelden geht ja nur das neue anmelden nicht). Und so habe ich meine Kontoauszüge durchgesehen und raus gefunden das die Steuer tatsächlich nicht abgebucht worden sind. Meine Frage. Wenn ich gleich Montag zum HZA gehe und es dort sofort bezahle (die Möglichkeit besteht habe dort angerufen) kann ich dann noch am gleichen Tag mein neue Auto anmelden ? Oder dauert es noch paar tage ? Ich habe vergessen das am Telefon zu fragen ;(

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Dagmar W.,
      ein Fahrzeug kann nur dann zugelassen werden, wenn keine Rückstände in der Kraftfahrzeugsteuer bestehen. Sobald Sie die Steuer gezahlt haben, sollte der Anmeldung des Fahrzeugs in der Regel nichts mehr im Weg stehen. Um sicherzugehen, würden wir Ihnen empfehlen, erneut bei der entsprechenden Behörde nachzufragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Piotr sagt:

    Hallo ,
    Ich bin seit 3 Jahren Azubi in Thüringen, ich hab vorhin mein Auto aus Polen mitgenommen natürlich mit polnischem Kennzeichen und da sind Fragen :
    1.muss ich die KFZ-STEUER bezahlen ? Wenn ja ,wo kann ich das erledigen ?
    2.kann ich polnisches Kennzeichen bis Ende Ausbildung haben ?

    Vielen Dank im voraus

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Piotr,

      wenn Ihr Wohnort in Thüringen liegt bzw. Sie das Auto hauptsächlich in Deutschland nutzen, müssen Sie dieses auch in Deutschland zulassen. Dies kann bei einer Zulassungsstelle erfolgen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Franz S. sagt:

    Hallo, durch einen Kontowechsel sind zwei Steuern fürs Auto und einen Wohnwagen nicht bezahlt worden! Nachdem ich eine Vollstreckungsankündigung bekommen habe, habe ich beides sofort überwiesen! Muss ich die Vermögensauskunft jetzt trotzdem noch ausfüllen, oder ist es dann hinfällig?

  8. UDO sagt:

    Hallo und Guten Tag
    Wo kann ich nachsehen ob mein Wagen mit einer bestimmten “Kennziffer” (die wohl im Fahrzeugschein steht) versteuert wird. Damit meine ich die Versteuerung als LKW oder als PKW. Da hatte ich schon mal ein Problem mit. Zum Beispiel bei einem VW T5 ohne 3 Sitzreihe und weitere Kriterien. Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo UDO,

      in der Regel orientiert sich die Fahrzeugklasse an der zul. Gesamtmasse. Klasse B (Pkw) geht bis max. 3500 kg.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Dominik sagt:

    Hallo,

    ich habe das Problem das am 10ten das geld abgebucht werden soll für die Steuer, jedoch bekomme ich 15ten erst gehalt und komme mit den Monat mit der Rechnung nicht mit. Gibt es eine Möglichkeit diese 5 tage später die Steuer zu zahlen? würde mich über Hilfe freuen und sehr Bedanken.

  10. Ells sagt:

    Heute ist vom Zollamt ein Schreiben gekommen,dass seit 2014 die Steuer für mein Kraftrad nicht abgebucht wurde.
    Das Zollamt hat die Einzugsermächtigung und auch die Kontodaten sind korrekt, wie im Schreiben auch erwähnt wird.

    Jetzt soll ich einen Gesamtbetrag von über 400 EUR bezahlen obwohl die Summe nach meiner Rechnung nicht hinkommen kann.

    Wie und was kann ich dagegen unternehmen vor allem da ja die Summe überhaupt nicht korrekt ist.

  11. Jenny sagt:

    Guten tag, habe leider total vergessen, wegen krankheit die Steuern zu zahlen. Nun wurde der Wagen entwertet. Muss ich den Wagen nach dem ich die offene Forderung bezahlt habe, wieder neu anmelden? Ich kenne mich damit nicht aus.

  12. Jasmin sagt:

    Hallo, und zwar hab ich das Problem das normal im September /August meine KFZ Steuer fällig gewesen wäre . Ich habe weder eine rückbuchung noch eine Mahnung oder sonstiges bekommen.? Wie verhalte ich mich korrekt ?

  13. Lang sagt:

    Mich schreibt der Zoll an ich möge für meinen verstorbenen Vater, für ein Fahrzeug Steuern zahlen, was ich nicht habe. Ich habe weder Papiere, noch weiß ich um was es sich handelt. Leider begreift es beim Zoll in Magdeburg niemand das es kein Fahrzeug mit dem Kennzeichen(welches der Zoll im Brief mitgeteilt hat) gibt. Mein verstorbener Vater hätte wohl schon ewig dafür Steuern bezahlt.
    Wie kommt man aus diesem Kreislauf heraus?

  14. M.f sagt:

    Hallo undzwar hab ich meinen Wagen vor drei Monaten angemeldet hab auch einen Bescheid für die Steuern bekommen jedoch hab ich sie jetzt noch nicht gezahlt
    Was könnte passieren ,sollte ich einen Unfall machen ? Bin ich trotzdem versichert

  15. Steffi sagt:

    Hallo, wir haben ja November 2018 und wir wollen jetzt das alte Fahrzeug (was im Januar 2014 angemeldet wurde) Abmelden und das neue dann Anmelden. Wie läuft das dann mit der Jährlichen Steuer?

  16. Birgit H. sagt:

    Guten Tag, ich habe ein Problem, was mich schon nicht mehr schlafen lässt. Mein Auto würde in der Waschanlage heftig demoliert, die Kofferraum Klappe würde von diesem Wischmopp ,der das Auto eigentlich waschen soll so verbogen, das ich eine neue Heckklappe kaufen müsste. ( Heckscheibenwischer, der vom Betreiber der Waschanlage mit Folie umwickelt wurde und die Lappen sind daran hängen geblieben und haben die Kofferraum Klappe nach oben gezogen. Versicherung weigert sich zu zahlen und Anwalt hatte auch keinen Erfolg gehabt. Ich müsste zum TÜV und habe alles selber bezahlen müssen,neue Kofferraum Klappe und Einbau.
    Jetzt wäre am 26.11.2018 die Autosteuer fällig gewesen. Ich habe mich ca. 3 Wochen zuvor an das Zollamt gewandt und denen den Fall geschildert. Ich bat um Stundung oder Ratenzahlung für die KFZ Steuer. 2 Raten bei 135,00 Euro. Ich habe meinen Behindertenausweis mit 90 % Schwerstbehinderung und Fotos des demolierten Autos mitgeschickt. Jetzt ist es ja repariert und hat neuen TÜV.
    Leider wurde mir Stundung oder Ratenzahlung für die KFZ Steuer verweigert. Ich bin Halter des Fahrzeugs. Ich weiß, ich hätte Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen können,das hilft mir kurzfristig aber auch nicht. Ich kann echt nachts kaum noch schlafen, weil ich Angst vor den Konsequenzen habe. Am 28.12. 2018 kann ich die 135Euro in einer Summe bezahlen. Bis dahin will sich die Zollbamte, die für die Steuer nicht gedulden. Ich habe alles versucht. Kann ich nicht eine Ausnahme haben,auf Grund der Behinderung? Ich hätte gern die Meinung der Redaktion gewusst. Ich hoffe,Sie können mir mit einem Rat helfen?!

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Birgit H.,

      leider können wir Ihnen da nicht wirklich weiterhelfen. Wenden Sie sich am besten an eine Schuldnerberatung, diese gibt es auch kostenlos (z. B. von Kommunen oder der Caritas), und verweisen Sie auf die Dringlichkeit des Falls.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. K. sagt:

    2013 wurde mein Fahrzeug entstempelt womöglich besteht noch restschulden bei der Steuer würde gerne jetzt ein neues Fahrzeug anmelden geht das so ohne weiteres oder muss ich erst die Rest schuld begleichen Verjährung?

  18. Peter sagt:

    Hallo
    Wo kann ich (man) nachlesen wie Hoch der Zusatzgewinn durch Mahngebühren die durch nicht rechtzeitig gezahlte KFZ-Steuern vom Zoll / Finanzamt entstehen. Die Mahngebühren liegen bei mir bei 8 Euro zzgl. Porto. Wenn ich davon ausgehe das nur 10% der Steuerpflichtigen nicht rechtzeitig Zahlen, sind das mehrere Millionen Euro im Jahr. Betriebsfeste, Ausflüge, Kurzurlaub oder Diätenerhöhungen? Wo bleibt das Geld?

  19. Klaus sagt:

    Guten Tag,
    Das Hza hat bei meinem Fahrzeug die Steuern von Lkw auf Pkw geändert und einmal rückwirkend und einmal für’s kommende Jahr über 1000€ zu viel vom Konto abgebucht.
    Nach der amtlichen Vermessung habe ich einen Bescheid bekommen das es aufgrund der größeren Ladefläche im Verhältnis zum Fahrgastraum bei der Lkw Zulassung bleibt und ich das zu viel bezahlte Geld zurück bekomme.
    Mein Konto war aber dadurch überzogen, kann ich die Überziehungszinsen für den zu unrecht abgebuchten Betrag einfordern?
    Gruß

  20. Leif sagt:

    Frage: wie lange habe ich Zeit die Kfz Steuer zu begleichen,wenn diese nicht vom Konto,mangels Dekung,abgebucht werden konnte..und was kann in den nächsten Tagen für Schritte ,Behörtlicher seits auf mich zukommen ?

  21. Heidi S. sagt:

    Hallo ich habe eine Frage zwecks Kfz Steuer,
    Mein Mann hat mich heute Morgen so geschockt das ich mich nun an Sie Wende.
    Wir haben eine Tochter mit Behinderung und Sie hat eine Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen G,B und H.
    Das Merkzeichen H wurde am 9.5.2015 aus dem Ausweis aufgehoben da sich der Zustand unserer Tochter etwas gebessert hat.Wir müssten deshalb auch keine Steuer auf unseren VW Bus bezahlen.Nun kam mein Mann heute zu mir und sagte ob ich beim Zoll in Schweinfurt anrufen könnte, da er vergessen hätte es zu melden das das Merkzeichen H aus dem Ausweis raus kam und er eigentlich schon seit Mai 2015 wieder KFZ Steuer auf unser Auto hätte zahlen müssen.Ich bin aus allen Wolken gefallen da ich davon absolut nichts wusste .Ich dachte er hätte das 2015 alles geregelt.Da die Autoangelegenheiten schon immer mein Mann gemacht hat hab ich davon nichts wissen können.Nun sollte ich beim Hauptzollamt für Ihn anrufen und denen das mitteilen.Ich hab gesagt das soll er mal selber machen er hat uns ja auch die Suppe eingebrockt.Er hat aber jetzt eine Mail an den Zoll geschrieben mit der Entschuldigung das er es versäumt hat Ihnen das mitzuteilen und ihm bitte eine Rechnung der Kfz Steuer zusenden sollen.
    Meine Frage isr das denn so einfach ?
    Ich meine vier Jahre. Die vom Zoll sind ja auch nicht von gestern.Habe vorhin im Internet gelesen das dies Steuerhinterziehung ist man mit einer saftigen Geldbuße rechnen muss und man dann vorbestraft sei.Ist das wirklich so.
    Würde mich über eine schnelle Antwort freuen.
    MfG
    Heidi S.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Heidi S.,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht befugt sind, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten und Ihre Situation auch nicht aus der Ferne beurteilen können und dürfen. Wir raten Ihnen aber, sich im Ernstfall in Ihrer Situation Unterstützung von einem Anwalt einzuholen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Arnonym sagt:

    Hallo,

    Ich habe vor einigen Jahren für einen Bekannten ein Pkw auf meinen Namen angemeldet.
    Aufgrund immer wiederkehrenden „Problemen“ mit der Nichtzahlung haben wir kein Kontakt mehr.

    Mein Problem: ich verfüge weder den Fahrzeugbrief, noch habe ich Zugriff auf die Kennzeichen.

    Wie kann ich in diesem Fall ohne die notwendigen Gegenstände das Pkw abmelden?

    Vielen Dank im Vorraus
    Grüße aus Duisburg

  23. Jan sagt:

    Bei mir als Azubi darf ich nicht mit dem Konto ins Dispo gehen und nun kommt die kfz steuer für diese mein konto nicht ausreichend gedeckt ist. Wie hoch fallen bearbeitungskosten an wenn eine rückbuchung erfolgt? Betrag der Steuer 66€

  24. Florian sagt:

    Bekommt man nach der ersten Mahnung noch eine 2te ?

  25. Bianca sagt:

    Hallo ;)

    Ich habe mich damals mit 18 bequatschen lassen und ein Auto auf mein Name angemeldet das war im Jahr 2006, wurde wohl auch nie bezahlt wie ich aber erst letztes Jahr erfahren habe. Ich habe nie eine Rechnung oder sonst was erhalten erst letztes Jahr als ich in eine andere Stadt gezogen bin habe ich eine Rechnung in Höhe von 6000 Euro erhalten…
    Ich weiß nicht ob die Post damals vielleicht an meine Elternhaus Adresse geschickt wurde trotz eigener Wohnung jedenfalls ist bei mir persönlich nie was angekommen. Ich habe meinen Führerschein auch erst seid 4 Jahren und noch nie ein auto angemeldet gehabt und wohl auch in naher Zukunft nicht anmelden können – 6000 Euro ne Menge Geld für mich
    gilt in dem Falle auch eine Verjährung ? Oder habe ich sonst irgendwelche Möglichkeiten aus der Nummer raus zu kommen ???

  26. Harry sagt:

    Hallo, habe mein erworbenes KfZ Zugelassen. Es kam der ganz normale Steuerbescheid.
    Nach ca 1 Monat kam ein neuer Steuerbescheid in dem steht das, dass Fahrzeug angeblich abgemeldet wurde nach knapp unter einen Monat Nutzungsdauer. Es wurden nur 23 EUR abgebucht. Verstehe das nicht. Der Wagen wurde nicht abgemeldet und ist nach wie vor zugelassen?

  27. steffen sagt:

    Hallo,

    Besteht die Möglichkeit , dass man die Zahlungsaufforderung um ein paar Euros drücken kann.
    Denn ich habe eine Zahlungsaufforderung bekommen da wurden 3x das selbe gerechnet und das Verteilt auf 4 Jahre.

    Besteht Verhandlungsbedarf wenn ich direkt danach zahle.

    LG

  28. Matthew sagt:

    Hallo,
    ich mache das mal kurz und knapp.
    meine mutter wollte heute ihr neues auto anmelden und es funktionierte nicht, da sie die steuer vom jahr 2009 nicht gezahlt hat. der betrag liegt bei 600 Euro. Mahnbescheide oder ähnliches bekam sie nie.

    Meine frage ist, ob die kfz-steuer von 2009 nicht schonlängst verjährt ist? kann die anmeldestelle trotzdem nach 10 jahren, dass geld verlangen?

    Liebe Grüße

    Matthew

  29. Lila sagt:

    Hallo ,
    Meine Bekannte hat Die KFZ Steuer in s-h nicht bezahlt und ist nun dabei es auf raten abzubezahlen , nun lebt sie in Mv also zwei völlig verschiedene Bundeslander meine Frage nun , kann sie in einem anderen Bundesland ein Auto wieder zulassen ??
    Weil sie das Auto beruflich braucht .

    Liebe Grüße

  30. vale sagt:

    Habe ein Schreiben vom Zoll Ulm jetzt im November 2019 erhalten mit der Aufforderung die Steuern von Juni-August 2014 (=ca 40€) zu bezahlen obwohl ich dort am Lastschrift.. teilnehme und das schon seit Jahren. (Konto war damals auch gedekt laut meinen Kontoaustzügen.) Ist doch nicht mein verschulden? Und was ist mit der verjährung von 4 Jahren? (bin sagar schon bei 5J und 3Mon.) Wozu gibt es Gesetze, wenn sich nicht mal die Behörde daran hält????? Wer kann mir eine Auskunft darüber erteilen?

  31. Iwar sagt:

    Hallo,
    wenn ein Ausländer aus EU mit Hauptwohnsitz in Deutschland mit einem PKW, zugelassen in seinem Heimatland in Deutschland den Wagen nutzt und von der Polizei kontrolliert wird, muss KFZ-Steuer nachbezahlen.

    Frage 1. Wie wird die KFZ-Steuer berechnet – meine ich, für welchen Zeitrum?
    Frage 2. Wird zusätzliche Strafsteuer berechnet, wenn ja, wie viel?
    Frage 3. Wird Bußgeld auferlegt und wenn ja, wie viel?

    Vielen Dank im Voraus
    viele Grüße
    Iwar

  32. Peki sagt:

    Hallo. Habe letzte Woche einen Brief bekommen das ich die kfz Steuer von 02/2014 – 02/2015 bezahlen soll. Ich bin der Meinung gewesen das es damals abgebucht wurde.
    Leider ist das ganze 5 Jahre her und ich habe weder Kontoauszüge wo ich nachgucken kann noch bin ich bei der damaligen Bank.
    Ist eine Verjährung eingetroffen? Wenn ja was muss ich tun?

    Hrüsse

  33. Franzi sagt:

    Hallo ich habe 2013 oder 2014 ein Auto angemeldet habe nur einmal eine Mahnung bekommen, seit dem nichts mehr. Ist es jetzt nun verjährt oder muss ich es bezahlen bevor ich ein neues anmelde. Lg

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Franzi,

      die Zahlungsverjährung im Steuerrecht beträgt in der Regel fünf Jahre (vgl. § 228 AO). Ob jegliche gegen Sie erhobenen Ansprüche bereits verjährt sind, kann ein Anwalt klären. Eine Einschätzung hierzu ist an dieser Stelle nicht möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  34. Gina sagt:

    Hallo habe eine Vollstreckungsankündigung bekommen und konnte nun nur die Hälfte zahlen nur beim hauptzollamt konnte ich noch niemanden erreichen
    Den Rest kann ich erst zum 02.01 zahlen. Was kann mir nun passieren da es ja nicht komplett bezahlt ist?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Gina,

      bitte wenden Sie sich an das Zollamt, um ggf. Ratenzahlung zu vereinbaren. Wir können den Sachverhalt an dieser Stelle nicht einschätzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  35. Anja M. sagt:

    Ich wollte heute ein KFZ anmelden. Die nette Dame sagte mir aber, dass ich Steuerschulden beim Zoll hätte. Dass ich Steuerschulden hatte, stimmt, diese sind aber mittlerweile (bereits vor drei Monaten) sogar schon doppelt gezahlt worden. Muss die Steuerschuld dann nicht schon längst gelöscht sein?

  36. Michael sagt:

    Einige Leute in unserem Dorf haben Enduro-Motorräder welche nicht zugelassen sind. Natürlich zahlen sie auch keine Kfz-Steuer dafür. Ob die Maschinen überhaupt die notwendige Betriebserlaubnis haben bezweifle ich, da sie weder eine Lichtanlage noch Schalldämpfer am Auspuff haben. Trotzdem fahren sie fleißig auf öffentlichen Straßen und Flurbereinigungswegen, sowie quer durch den Wald.
    Ist da rechtes und was kann man da machen??

  37. Nico sagt:

    Hallo habe 2015 mein kfz zugelassen und noch nie post vom Hauptzollamt bekommen zwegs steuern nun will ich mir 2020 ein neues holen und anmelden bekomme ich jetzt irgendwelche probleme?
    Da auch noch nie was abgezogen wurde

  38. michael sagt:

    Hallo,
    Erstmal vielen Dank für diesen umfangreichen Beitrag. Eine Frage hätte ich allerdings noch. Meine Frau hat seit dem April 2014 keine KFZ Steuer gezahlt und auch keine Abmahnung oder sonstiges bekommen. Jetzt kam beim abmelden des Fahrzeugs die Rechnung vom Zollamt, mit der Forderung die gesamten 5 Jahre zurückzuzahlen. Können wir da Einspruch einlegen und auf Verjährung plädieren? Vielen Dank
    Michael

  39. Martin sagt:

    Was kostet mich die Auslöse,wenn ich die Steuern nicht bezahlt habe und das Auto abgeschleppt worden ist?

  40. Nico B sagt:

    Kann man die steuerschulden bei der neuanmeldung des Kfz beim zuständigen Strasenverkehrsamt bezahlen?
    Zwangsvollstreckung wurde angekündigt.

  41. Rmie sagt:

    Hallo wir zahlen jedes jahr in Januar unsere kfz steuer diesen Monat kam die erste Mahnung geld wurde gleich bezahlt bekomme ich trotzdem schon nach der ersten mahnung probleme ein neues auto anzumelden

  42. Franco K sagt:

    Hallo .
    Ich habe da eine wichtige Frage.
    Und zwar habe ich die KFZ Steuer beim Hauptzollamt Kiel in Sachgebiet Vollstreckung bezahlt. Das schreiben von 28. 1. 2021. So 1 oder 2 tage später kam der Kraftfahrzeugnescheid original schreiben vom Hauptzollamt mit der Endsumme zu mir. Und in diesem schreiben wurde es mit 5 Euro weniger berechnet. Ist denn der 1. Schreiben von vom hauotzollamt kiel Sachgebiet Vollstreckung richtig? Wann kann ich mit den 5 Euro mehr gezahlten geld zurück kriegen.? Auf eine Antwort würse ich mich freuen. Mfg her Kühn

  43. Michael sagt:

    Habe ich Anspruch darauf kfz Steuer zurück erstattet zu bekommen. Durch die Pandemie ist eine Nutzung per Gesetzgeber nicht gestattet!

    Gruß

  44. Manu sagt:

    Hallo,
    Wenn ein Fahrzeug 2012 ohne Versicherung war. Es defekt auf einem privatpatkplatz stand(vor der Türe). Und die Stadt beim nächsten anmelden vom Fahrzeug Jahre später sagt. Da wären 800 Euro fällig weil 16 mal die Stadt raus gekommen wäre um es lahm zu legen. Verjährt dies ? Es ist wohl nie Aufforderung gekommen auch keine wo angeblich 16 mal jemand da gewesen sein soll(wo er angeblich immer einen Brief im Briefkasten hinterlassen haben soll) . Es wurde beim anmelden nur gesagt das da die Vorderung deswegen offen wäre. Ist ja fast schon 9 Jahre her.

    Mit freundlichen Grüßen

  45. Ashley sagt:

    Hallo, wie sieht es aus, wenn ich ein Fahrzeug von pirivat kaufe, und der Verkäufer die KFZ-Steuer nicht bezahlt hat.
    Kann ich dann überhaupt das Fahrzeug auf meinen Namen anmelden, oder muss ich hier die Steuerschulden des Verkäufers erst noch bezahlen ?

    Danke für Ihre Antwort

  46. eberhard sagt:

    seit 2014 kam kein Steuerbesheid bzw.Rechnung oder Mahnung für KFZ Steuer. Heut kam eine Mahnung mit insgesmt 6 jährlichen Nachzahlungen vom 16.04.2016 bis zum 17.04.2022 und Säumniszuschlägen von insgesamt 666€ . Es erfolgte kein Bescheid, Mahnung oder andere Nachrichten.

  47. Vlad C sagt:

    Guten Tag! Ich arbeite in Deutschland und wohne hier, aber bin aus Rumänien eigentlich habe ein Auto mit rumänischen Kennzeichen in Deutschland gefahren 17 Monate insgesamt und die Polizei haben mir angehalten dann ein fahr verbot festgelegt da kann ich mein Auto nicht mehr in Deutschland fahren und später kam ein Brief per Post in dem geschrieben stand dass ich muss dieses Brief ausfüllen und zurück schicken… und geschrieben steht dass bin schuld von Steuerhinterziehung (5 monate) weil 12 Monate kann maximal ein Auto mit ausländischen Kennzeichen in Deutschland fahren… und ich habe 17 Monate… und habe die Gelegenheit mich von die beschuldigungen zu äussern. Was kann ich machen? Wie viel kann die Strafe kosten? Bitte ich warte dringend ein Antwort vor ich schicke den Brief zurück zum Polizei.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Vlad C.,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  48. Tina sagt:

    Hallo.
    Kann man ein Anhänger mit 750 kg auch mit Steuerschulden anmelden?

  49. Slawa sagt:

    Hallo ich habe eine Frage ich muss normalerweise am 10.07.2022 bezahlen kann ich vielleicht am 10.09.2022 die bezahlen

  50. Carolin sagt:

    Hi,

    Bei mir geht es um einen Autoverkauf, der während Corona stattgefunden hat. Eine mögliche vorherige Abmeldung des Fahrzeuges war daher leider nicht möglich & ich habe das Auto angemeldet verkauft.

    Leider hat derjenige es weiterverkauft. Nachdem etliche Strafzettel eingegangen sind & ich das Auto letztendlich zur Fahndung freigegeben habe, wurde es im August zwangsweise verschrottet.

    Nun haben wir eine Aufforderung zur Steuerzahler erhalten. Diese ist nicht erloschen, weil das Auto nicht abgemeldet war. Dieses ist 1. nicht abzumelden, da es verschrottet wurde. Und 2. liegt die Steuerlast ja beim Käufer.

    Sämtliche Bußgelder wurden vom Amt an den Käufer weitergeleitet, ohne Probleme. Wie kann ich jetzt also bei der Steuer weiter verfahren ohne großen Ärger zu bekommen? Muss ich mich zivilrechtlich mit dem Käufer auseinandersetzen?

    Herzlichen Dank,
    Carolin Vater

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