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Kfz-Haftpflichtschaden: Ablauf der Schadensregulierung

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 17. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wie verläuft nach einem Haftpflichtschaden am Auto die Abwicklung?

Welche Schritte sind bei einem Kfz-Haftpflichtschaden einzuleiten?
Welche Schritte sind bei einem Kfz-Haftpflichtschaden einzuleiten?

Allein im April 2017 nahm die Polizei laut Angaben des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) auf deutschen Straßen 203.424 Unfälle im Straßenverkehr auf. In den meisten Fällen waren lediglich Sachschäden zu beklagen, doch bei über 21.000 Verkehrsunfällen wurden Personen verletzt. In nur einem Monat kamen außerdem 234 Menschen ums Leben.

Je nach Schwere des Unfalls geht es zunächst darum, die Unfallstelle abzusichern, Verletzte zu versorgen und den Rettungsdienst zu alarmieren. Auch wenn nur Blechschäden zu vermelden sind, ist es oftmals hilfreich die Polizei zu alarmieren, damit diese den Unfall aufnimmt.

Sind all diese ersten Schritte absolviert, geht es dann an die weiteren Formalitäten. Das Unfallopfer hat das Recht darauf, von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers entschädigt zu werden. Doch wie gestaltet sich der genaue Ablauf nach einem Kfz-Haftpflichtschaden?

FAQ: Kfz-Haftpflichtschaden

Was ist ein Kfz-Haftpflichtschaden?

Fügt eine Person einem Dritten einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zu, so tritt hierfür die Haftpflichtversicherung des Schadensverursachers ein.

Was deckt die Kfz-Haftpflicht ab?

Schäden Dritter werden von der Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Es kann sich hierbei um Personen-, Vermögens- oder auch Sachschäden handeln. Bei Personenschäden können auch Ansprüche auf Schmerzensgeld von der Haftpflicht abgedeckt sein.

Was deckt die Kfz-Haftpflicht nicht ab?

Schäden des Schadensverursachers trägt die Kfz-Haftpflicht nicht. Hier kommen stattdessen Vollkasko– oder Teilkaskoversicherung zum Einsatz.

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Wie melde ich einen Kfz-Haftpflichtschaden?

Viele Unfallbeteiligte sind unsicher, wann sie einen Kfz-Haftpflichtschaden melden müssen.
Viele Unfallbeteiligte sind unsicher, wann sie einen Kfz-Haftpflichtschaden melden müssen.

Viele Personen, die in einen Unfall verwickelt wurden, sind unsicher, wie die Meldung der Schäden zu erfolgen hat, damit eine schnelle Regulierung durchgeführt werden kann und sie die Kosten für Reparatur und Co zeitnah ersetzt bekommen. Gilt, wenn Geschädigte oder Unfallverursacher einen Kfz-Haftpflichtschaden melden, eine Frist? Oder verjährt ihr Recht auf Schadensersatz nach einer gewissen Zeit?

Grundsätzlich ist zunächst festzuhalten, dass sowohl der Geschädigte als auch der Unfallverursacher nicht tatenlos bleiben sollten. Damit eine Schadensregulierung eingeleitet werden kann, muss die geschädigte Person der gegnerischen Haftpflicht den Autoschaden melden. Des Weiteren ist es ratsam, wenn der Geschädigte nach einem Unfall auch seine eigene Versicherung informiert. Dieses Vorgehen ist hilfreich, falls der Unfallverursacher selbst Ansprüche erhebt.

Der Unfallverursacher sollte den Kfz-Haftpflichtschaden seiner Versicherung so schnell wie möglich melden. In den Versicherungsbedingungen ist festgelegt, wie sich die Informationspflicht für den Versicherungsnehmer genau gestaltet. In der Regel verlangt eine Haftpflichtversicherung, dass ein Autoschaden innerhalb einer Woche gemeldet wird. Bei schweren Personenschäden kann diese Frist kürzer ausfallen.

Nach einem Zeitraum von drei Jahren tritt eine Verjährung bezüglich der Ansprüche des Geschädigten ein. Der gegnerischen Haftpflichtversicherung ist ein Kfz-Schaden deshalb so schnell wie möglich zu melden.

Nach einem Kfz-Haftpflichtschaden: Welche Ansprüche bestehen?

Viele Betroffene fragen sich, wenn an ihrem Auto ein Haftpflichtschaden entstanden ist, welche Ansprüche sie gegen die gegnerische Versicherung geltend machen können. Haben Geschädigte beispielsweise ein Recht darauf, einen Mietwagen bei einem Haftpflichtschaden zu erhalten, wenn sich ihr eigenes Fahrzeug auf Grund einer Reparatur in einer Werkstatt befindet?

Laut § 249 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gilt folgender Grundsatz:

Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

Bei einem Kfz-Haftpflichtschaden ist die Wertminderung zu berücksichtigen.
Bei einem Kfz-Haftpflichtschaden ist die Wertminderung zu berücksichtigen.

Der Geschädigte muss also entschädigt und so gestellt werden, als wäre der Unfall nicht geschehen. Trifft den Unfallgegner die alleinige Schuld, so muss seine Kfz-Haftpflichtversicherung unter anderem die Kosten für die Reparatur des beschädigten Fahrzeugs übernehmen. Bei Bagatellschäden im Bereich bis etwa 750 Euro reicht meist ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt der Versicherung als Nachweis.

Bei größeren Schäden ist ein Sachverständiger unabdingbar. Der Geschädigte hat in diesem Zusammenhang das Recht dazu, einen Sachverständigen seiner Wahl damit zu beauftragen, ein entsprechendes Gutachten zu erstellen. Die Kosten für das Gutachten über den Kfz-Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Versicherung.

Des Weiteren steht Geschädigten ein Mietwagen für den Zeitraum der Reparatur zu. Verzichten sie auf ein solches Fahrzeug, haben sie ein Recht auf Nutzungsausfallentschädigung. Des Weiteren können sie einen Anspruch auf Anwaltskosten sowie Abschlepp- oder Bergungskosten haben. Auch die Kosten für einen Schaden an anderen Gegenständen – etwa betroffene Ladung oder eine beim Unfall beschädigte Brille – werden bei einem Kfz-Haftpflichtschaden übernommen.

Ist es nicht nur zu einem Sach-, sondern auch zu einem Personenschaden gekommen, kann zusätzlich das Recht darauf bestehen, dass Unfallopfer unter anderem die folgenden Kosten ersetzt bekommen:

  • Arztkosten
  • Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall
  • Haushaltsführungskosten
  • Folgeschäden
Was ist zu tun, wenn die Versicherung des Unfallverursachers nach einem Haftpflichtschaden am Kfz unbekannt ist? Haben Sie sich das am Fahrzeug befindliche Nummernschild gemerkt, können sich Geschädigte an den Zentralruf der Autoversicherer wenden. Dieser teilt den Betroffenen dann die nötigen Informationen mit, damit sie den Kfz-Haftpflichtschaden bei der entsprechenden Versicherung melden können.

Können Geschädigte den Kfz-Haftpflichtschaden auszahlen lassen?

Kfz-Haftpflichtschaden: Die Auszahlung nach einem Kostenvoranschlag kommt nur bei Bagatellschäden infrage.
Kfz-Haftpflichtschaden: Die Auszahlung nach einem Kostenvoranschlag kommt nur bei Bagatellschäden infrage.

Wie bereits erwähnt, hat eine geschädigte Person das Recht darauf, Schadensersatz zu erhalten. In der Regel gehören hierzu die Kosten für eine Reparatur in einer Werkstatt. Welche Regelung greift jedoch, wenn der Schaden gar nicht oder nur teilweise behoben werden soll oder wenn Geschädigte ihr Fahrzeug selbst reparieren wollen?

In einem solchen Fall wird beim Kfz-Haftpflichtschaden eine sogenannte fiktive Abrechnung durchgeführt. Unfallgeschädigte erhalten in einem dann nur die kalkulierten Kosten für die Reparatur abzüglich der Mehrwertsteuer ausgezahlt. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in § 249 Abs. 2 BGB:

Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

In der Regel werden bei einem Kfz-Haftpflichtschaden die Stundensätze einer markengebundenen Fachwerkstatt angesetzt. Ist das Fahrzeug jedoch älter als drei Jahre oder liegt kein lückenloses Scheckheft vor, so können auch die Preise für die Reparatur in einer gleichwertigen freien Werkstatt als Grundlage angenommen werden.

Führen Sie die Reparatur nach einem Unfall selbst durch, können Sie für die Ersatzteile die Mehrwertsteuer erstattet bekommen. Wichtig ist in diesem Fall, dass die Steuer in der Rechnung für die Teile aufgeführt wird.

Unfall im Straßenverkehr: Auswirkungen auf die Schadenfreiheitsklasse

Ein Unfall wirkt sich negativ auf die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) des Verursachers aus, was wiederum zu höheren Beitragszahlungen führt. Aus diesem Grund gehen viele Versicherte davon aus, dass nach einem Kfz-Haftpflichtschaden eine Hochstufung bezüglich der Schadenfreiheitsklasse erfolgt. Hierbei handelt es sich jedoch um die umgangssprachliche Bezeichnung, die darauf beruht, dass nach einem Unfall höhere Beiträge zu zahlen sind.

Eigentlich findet aber eine Rückstufung in eine niedrigere und damit schlechtere Schadenfreiheitsklasse statt. Denn es gilt folgender Grundsatz: Je länger ein Fahrer unfallfrei unterwegs ist, desto höher wird seine SF-Klasse. Die Klasse 35 ist in Deutschland die höchste, beste und günstigste, während Fahranfänger in SF-Klasse 0 beginnen.

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem zu Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

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