Wann für das Parken auf dem Gehweg Bußgelder drohen

Von Murat Kilinc

Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Aktueller Bußgeldkatalog zum Halten und Parken auf dem Gehweg

VerstoßBußgeld PunkteFahrverbotFverbotLohnt ein Einspruch?
Sie haben rechtswidrig auf dem Gehweg gehalten50 Euroeher nicht
… und dabei jemanden behindert55 Euroeher nicht
... und dabei jemanden gefährdet70 Euroeher nicht
... und es kam zu einer Sachbeschädigung90 Euroeher nicht
Sie haben rechtswidrig auf dem Gehweg geparkt55 Euroeher nicht
… und dabei jemanden behindert70 Euro1Hier prüfen **
... und dabei jemanden gefährdet80 Euro1Hier prüfen **
... und es kam zu einer Sachbeschädigung100 Euro1Hier prüfen **
... für über eine Stunde70 Euro1Hier prüfen **
... für über eine Stunde und dabei jemanden behindert80 Euro1Hier prüfen **
Sie haben bei erlaubtem Gehwegparken nicht den rechten Gehweg zum Parken genutzt55 Euroeher nicht
… und dabei jemanden behindert70 Euro1Hier prüfen **
... und dabei jemanden gefährdet80 Euro1Hier prüfen **
... und es kam zu einer Sachbeschädigung100 Euro1Hier prüfen **
... für über eine Stunde70 Euro1Hier prüfen **
... für über eine Stunde und dabei jemanden behindert80 Euro1Hier prüfen **
Sie haben bei erlaubtem Gehwegparken in einer Einbahnstraße nicht den Gehweg zum Parken genutzt55 Euroeher nicht
… und dabei jemanden behindert70 Euro1Hier prüfen **
... und dabei jemanden gefährdet80 Euro1Hier prüfen **
... und es kam zu einer Sachbeschädigung100 Euro1Hier prüfen **
... für über eine Stunde70 Euro1Hier prüfen **
... für über eine Stunde und dabei jemanden behindert80 Euro1Hier prüfen **

Erwartet Sie für das Parken auf dem Bürgersteig ein Bußgeld?

Häufige Ordnungswidrigkeit: Das Parken auf dem Gehweg ist oft verboten.
Häufige Ordnungswidrigkeit: Das Parken auf dem Gehweg ist oft verboten.

Egal, ob Sie in einer Groß- oder Kleinstadt leben: Im Zentrum und in Wohnbereichen vieler Städte sind Parkplätze rar gesät. Gründe dafür gibt es viele. Der deutsche Durchschnittshaushalt besitzt mittlerweile häufig nicht nur ein einziges Auto. Das Pendeln zum Arbeitsort erfordert es oftmals, dass mehrere Bewohner eines Einfamilienhauses ein eigenes Fahrzeug brauchen. Wurde ein Haus vor 20, 30 oder 40 Jahren gebaut, war dem noch nicht so.

Aus diesem Grund fehlen oft private Parkplätze auf dem eigenen Grundstück. So mancher weicht dann auf den Gehweg aus. Darf man aber eigentlich auf dem Gehweg parken? Ist das Parken auf dem Bürgersteig erlaubt oder ist dies nur unter Einschränkungen möglich? Müssen Autofahrer mit einem Bußgeld fürs Parken auf dem Gehweg rechnen?

FAQ: Gehwegparken

Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt?

Nein, grundsätzlich ist das Parken nur auf der Fahrbahn oder ausgewiesenen Parkplätzen gestattet.

Gibt es eine Ausnahme vom Verbot für das Gehwegparken?

Ja, das Verkehrszeichen 315 kann das Parken auf dem Gehweg erlauben.

Was kostet das verbotswidrige Gehwegparken?

Wenn Sie verbotswidrig auf dem Gehweg parken, müssen Sie mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen. Behinderten Sie dabei jemanden, steigt der Betrag auf 70 Euro an und Sie erhalten einen Punkt in Flensburg. Das Gleiche gilt, wenn Sie länger als eine Stunde unzulässig auf dem Gehweg geparkt haben. Parkten Sie Ihr Fahrzeug über eine Stunde auf dem Gehweg und behinderten dabei obendrein andere, werden 80 Euro und ein Punkt fällig.

Keine Lust zum Lesen? – Mehr zum Thema “Halten und Parken” im Video

Video: Halten und Parken
Alles Wichtige zum Halten und Parken finden Sie auch in unserem Video.

Regeln der StVO zum Parken auf dem Gehweg

Gerade in der Innenstadt ist das Parken auf dem Gehsteig weit verbreitet.
Gerade in der Innenstadt ist das Parken auf dem Gehsteig weit verbreitet.

Die deutsche Straßenverkehrsordnung (StVO) umfasst grundsätzliche Regeln, die alle Teilnehmer am Straßenverkehr beachten und befolgen müssen. Hierzu gehören auch Vorschriften zum Halten und Parken.

Das Parken auf dem Gehweg ist laut StVO nicht explizit verboten. Dies bedeutet jedoch nicht, dass keine Sanktionen zu befürchten sind, wenn Fahrzeuge auf Gehwegen abgestellt werden. Vielmehr ist das Parkverbot auf dem Fußweg implizit im Gesetzestext enthalten, muss also aus den bestehenden Regelungen gefolgert werden.

Grundlegend ist hier zum einen § 2 Abs. 1 StVO, der besagt, dass Fahrzeuge die Fahrbahnen benutzen müssen. Gehwege zu befahren ist also allgemein untersagt.

Bezüglich des Parkens ist vor allem § 12 Abs. 4 von Bedeutung. Aus diesem kann geschlussfolgert werden, dass sowohl das Parken als auch das Halten auf dem Gehweg grundsätzlich untersagt ist. Dies gilt also auch dann, wenn Sie beim Parken nur halb auf dem Gehweg stehen.

Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben.

Einen weiteren Anhaltspunkt liefert § 12 Abs. 4a StVO, der besagt, dass nur der rechte Gehweg bzw. in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg zum Parken zu benutzen ist. Allerdings gilt dies nur, wenn das Parken auf dem Gehweg erlaubt ist. Auch aus diesem Zusatz kann geschlossen werden, dass ein allgemeines Gehwegparkverbot existiert, welches jedoch aufgehoben werden kann.

Der Unterschied zwischen Halten und Parken

Beim Halten handelt es sich um eine freiwillige Fahrtunterbrechung auf der Fahrbahn bzw. auf dem Seitenstreifen, die nicht durch ein Verkehrszeichen oder die Verkehrslage veranlasst wird. Sie dürfen überall dort halten, wo dies nicht ausdrücklich verboten ist.

Halten Sie länger als drei Minuten oder verlassen Sie das Fahrzeug, dann parken Sie. Hierbei ist darauf zu achten, dass Sie keine Halte- oder Parkverbote missachten. Außerdem müssen Sie platzsparend einparken und genug Raum zum Ein- und Aussteigen sowie zum Rangieren lassen.

Wann ist das Parken auf dem Gehsteig erlaubt?

Das Verkehrszeichen 315 erlaubt das Parken auf dem Gehweg.
Das Verkehrszeichen 315 erlaubt das Parken auf dem Gehweg.

Aus der StVO geht also hervor, dass es allgemein untersagt ist, auf dem Bordstein zu parken. Allerdings kann das Parken auf dem Gehweg auch erlaubt werden. Dies ist zum einen der Fall, wenn sich auf dem Bürgersteig eine Parkflächenmarkierung befindet.

Zum anderen weist das Verkehrszeichen 315 darauf hin, dass das Parken auf dem Gehsteig erlaubt ist. Dieses kann unterschiedlich gestaltet werden, zeigt aber in der Regel ein weißes „P“ auf blauem Grund. Unter dem Buchstaben ist dargestellt, wie die Fahrzeuge auf dem Gehweg zu parken haben, beispielsweise ob diese nur halb, also mit zwei Reifen auf dem Bürgersteig, parken dürfen.

Allerdings gelten beim Verkehrszeichen 315 folgende Ausnahmen, bei denen vom Parken auf dem Bordstein abgesehen werden muss:

  • Das Verkehrszeichen 315 erlaubt das Parken auf dem Gehweg lediglich für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8 t.
  • Das Abstellen eines Kfz über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen ist unzulässig und damit untersagt.
  • Die jeweilige Gestaltung des Schildes kann anordnen, wie die Fahrzeuge auf dem Gehweg zu parken haben. Außerdem können Anfang und Ende der Parkzone mit weißen Pfeilen gekennzeichnet werden.

Die Entscheidung, wo das Parken auf dem Gehweg erlaubt wird, muss von jeder Stadtverwaltung selbst getroffen werden. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass Fußgänger nicht von parkenden Fahrzeugen behindert werden dürfen. Auch Personen mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer müssen im Begegnungsverkehr genügend Platz auf Gehwegen zur Verfügung haben.

Darf ich mit meinem Motorrad auf dem Gehweg parken?

Mit dem Motorrad ist das Parken auf dem Gehweg meist nicht erlaubt. Auch für motorisierte Zweiräder gilt die Regel, dass das Parken auf dem Bürgersteig nur dann genehmigt ist, wenn das Zeichen 315 auf die Aufhebung des Verbots hinweist oder eine Parkflächenmarkierung existiert.

Wenn das Motorrad keine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer darstellt, sehen die Polizei oder das Ordnungsamt jedoch häufig davon ab, für das Parken auf dem Gehweg ein Bußgeld zu erheben.

Auch das Parken auf dem Gehweg zum Be- und Entladen ist verboten, wenn das Abstellen eines Fahrzeugs nicht durch das Zeichen 315 erlaubt wird. Viele Kommunen stellen jedoch Ausnahmegenehmigungen beispielsweise für Zustell- oder Versorgungsdienste sowie Handwerker aus. Diese müssen meist gut sichtbar im Wagen ausgelegt werden.

Warum ist das Gehwegparkverbot sinnvoll?

Das Parken auf dem Fußweg darf nur dort erlaubt werden, wo genug Platz für Passanten bleibt.
Das Parken auf dem Fußweg darf nur dort erlaubt werden, wo genug Platz für Passanten bleibt.

Die StVO sieht vor, dass die Fahrbahn den Kraftfahrzeugen und der Gehweg den Fußgängern vorbehalten sein soll. Dies sorgt für mehr Sicherheit im Straßenverkehr.

Vielen Autofahrern ist häufig gar nicht bewusst, dass das Parken auf dem Gehweg grundsätzlich verboten ist. Aus Bequemlichkeit wird dann gerade in Wohngebieten oder in der Innenstadt auf dem Bürgersteig geparkt – meist zum Ärger der Fußgänger.

Diese möchten, genau wie Autofahrer auch, schnell von A nach B gelangen. Damit dies möglich ist, muss ihnen die Gelegenheit gegeben werden, langsamere Passanten, die vor ihnen laufen, überholen zu können, sowie andere Fußgänger, die ihnen entgegenkommen, einfach passieren zu lassen.

Häufig führen Fußgänger auch größere Gegenstände mit sich, wie etwa Kinderwagen, Gepäck oder Regenschirme. Auch Rollstuhlfahrer benötigen ausreichend Platz auf dem Fußweg. Wird dieser von widerrechtlich geparkten Fahrzeugen eingenommen, ist das zügige Vorankommen kaum noch möglich. Häufig müssen Passanten sogar auf die Straße ausweichen, was wiederum zu gefährlichen Situationen und im schlimmsten Fall sogar zu einem Unfall führen kann.

Bei der Dimensionierung des Bürgersteigs müssen die Behörden unterschiedliche Faktoren beachten. So ist es unter anderem von Bedeutung, wo sich der Gehweg befindet, wie hoch die Fußgängerdichte ist und wie viele Kfz die Straße täglich befahren.

Befindet sich an der Straße eine häufig frequentierte Linie des öffentlichen Nahverkehrs, muss der Bürgersteig beispielsweise breiter sein als in einer Wohnstraße mit offener Bebauung.

BeschreibungRichtwert für die Gehwegbreite
Wohnstraße mit offener Bebauung2,10 bis 2,30 Meter
Geschlossene Bebauung mit geringer Dichte (maximal drei Geschosse)2,50 Meter
Gemischte Wohn- und Geschäftsnutzung mit mittlerer Dichte (drei bis fünf Geschosse)3,30 Meter
Geschäftsstraße mit Auslagen und hoch frequentierter Linie des öffentlichen Personennahverkehrs5,00 bis 6,00 Meter

Störungen durch andere Verkehrsteilnehmer sollen minimiert werden und ein leichtes Vorankommen mit ausreichender Bewegungsfreiheit muss gegeben sein. Außerdem sollte eine gute Übersichtlichkeit bestehen, damit die Orientierung problemlos erfolgen kann. Durch das verbotswidrige Parken auf dem Gehweg ist dies für die Passanten häufig nicht mehr möglich.

Des Weiteren sind Gehwege häufig nicht für die Belastung durch das hohe Gewicht von Fahrzeugen ausgelegt, was dazu führen kann, dass unterirdische Leitungen Schaden nehmen können. Das Parken auf Gehwegen kann außerdem die Umwelt schädigen. Stellen Sie Ihr Auto auf einer unbefestigten Fläche zwischen Bäumen ab, kann es durch das hohe Gewicht der Fahrzeuge zu einer Verfestigung des Bodens kommen, was sich negativ auf die Wurzeln des Baumes auswirken kann.

In vielen Kommunen wird das Falschparken auf Gehwegen toleriert, wenn neben den Fahrzeugen eine ausreichende Restgehwehbreite freigelassen wird. Als Richtwert wird hier häufig von 1,2 Meter Breite ausgegangen.

Parken auf dem Gehweg: Welches Bußgeld ist zu zahlen?

Bußgeld fürs Parken: Wer verbotswidrig auf dem Gehweg parkt, muss mit einem Knöllchen rechnen.
Bußgeld fürs Parken: Wer verbotswidrig auf dem Gehweg parkt, muss mit einem Knöllchen rechnen.

Laut der StVO gilt folgender Grundsatz für das Verhalten im Straßenverkehr:

Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. (§1 Abs. 2 StVO)

Wenn Sie verbotswidrig auf dem Gehsteig parken, können Sie Fußgänger behindern. Unter Umständen ist es Personen mit Kinderwagen oder Rollator sowie Rollstuhlfahrern nicht mehr möglich, Ihr Fahrzeug zu passieren.

Aus diesem Grund wird für das unrechtmäßige Parken auf dem Gehweg eine Strafe fällig. Das Bußgeld beträgt grundsätzlich mindesten 55 Euro. Wenn das Parken auf dem Gehweg mit einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer einhergeht, kann die Geldbuße jedoch auf 80 Euro erhöht werden. Zusätzlich kommt ein Punkt in Flensburg hinzu. Auch wenn Sie Ihr Fahrzeug länger als eine Stunde auf dem Fußweg abstellen, werden 70 Euro fällig. Kommt es hierbei zusätzlich zu einer Behinderung, steigt das Bußgeld ebenfalls auf 80 Euro an. Im Falle einer Unfallfolge sind es sogar 100 Euro.

Ist das Parken auf dem Bürgersteig zwar durch das Verkehrszeichen 315 erlaubt, stellen Sie Ihr Fahrzeug aber trotzdem unzulässig ab – beispielsweise weil Sie sich nicht an die auf dem Schild angezeigte Anordnung halten – fallen 10 Euro Bußgeld an. Kommt eine Behinderung des restlichen Verkehrs dazu, steigt dieses auf 15 Euro an. Parken Sie mehr als drei Stunden, sind 30 Euro bzw. 35 Euro zu zahlen, je nachdem ob eine Behinderung vorlag oder nicht.

Meist bekommen Sie für Parkverstöße zunächst ein Verwarnungsgeldangebot, welches umgangssprachlich auch Knöllchen oder Strafzettel genannt wird. Überweisen Sie das Verwarngeld nicht fristgemäß oder unterlassen Sie die Zahlung, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Hierdurch fallen für das Parken auf dem Gehweg weitere Kosten an.

Ist das Abschleppen erlaubt, wenn jemand verbotswidrig auf dem Gehweg parkt?

Behindern Sie beim Parken auf dem Bürgersteig andere Verkehrsteilnehmer, können Sie abgeschleppt werden.
Behindern Sie beim Parken auf dem Bürgersteig andere Verkehrsteilnehmer, können Sie abgeschleppt werden.

Das bloße Parken auf Gehwegen rechtfertigt es nicht, dass ein Auto abgeschleppt wird. Diese Auffassung wurde in verschiedenen Urteilen diverser Gerichte bestätigt. Auch darf das widerrechtlich abgestellte Fahrzeug nicht sofort abgeschleppt werden. Vielmehr muss in den meisten Fällen zunächst versucht werden, den Fahrer zu erreichen bzw. muss auf diesen gewartet werden.

Wird ein Kfz unrechtmäßig auf dem Gehweg geparkt, ist das Abschleppen nur dann erlaubt, wenn dieses andere Verkehrsteilnehmer behindert. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn der gesamte Bürgersteig versperrt wird, das Fahrzeug in die Fahrbahn hineinragt oder es zu Funktionsbeeinträchtigungen einer Fußgängerzone kommt.

Des Weiteren liegt eine Behinderung vor, wenn rechtswidrig auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz oder in Feuerwehranfahrzonen geparkt wird. Das Abschleppen ist auch dann erlaubt, wenn es der Verhinderung von Straftaten dient (BVerwG, Az.: 3 B 149/01).

Um eine Behinderung kann es sich außerdem bereits dann handeln, wenn die Verkehrsflächen in ihrer Funktion beeinträchtigt sind (OVG Nordrhein-Westfalen, Az.: 5 A 2802/11). Auch wenn durch das abgestellte Kfz die Sicht abbiegender Autofahrer versperrt oder Passanten behindert, die einen Fußgängerüberweg nutzen möchten, ist das Abschleppen gerechtfertigt (VG Köln, Az.: 20 K 4941/07).

Das Umsetzen des Kfz kann von der Polizei oder einem Mitarbeiter des Ordnungsamtes angeordnet werden. Die Abschleppkosten, die durch das verbotswidrige Parken auf dem Gehweg entstehen, müssen vom Halter bezahlt werden.

Auch das Parken auf dem Radweg ist verboten. Es fallen die gleichen Bußgelder an wie für das Parken auf dem Fußweg. Der Grund hierfür liegt nahe: Stellen Sie Ihr Auto auf dem Radweg ab, müssen die Fahrradfahrer entweder auf den Gehweg oder aber die Straße ausweichen, wobei gefährliche Situationen entstehen können.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc ist dank seines Expertenwissens dazu in der Lage, die Leser von bussgeldkatalog.org umfassend über Themen rund um den Verkehr - wie etwa das Verkehrszivilrecht sowie das Verkerhrsstrafrecht - aufzuklären. Sein Studium absolvierte er an der Universität Bremen. Sein Referendariat führte den heutigen Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH an das OLG Celle sowie in den Landgerichtsbezirk Verden.

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140 Kommentare

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  1. Kubilay
    Am 24. Oktober 2018 um 8:57

    Hallo
    Dürfen Blitzer Autos auf gehwegen parken?

  2. Acar
    Am 23. Oktober 2018 um 10:32

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    habe am 22.10.2018 um 16.28 Uhr einen Verwahrngebühr von 20 Euro bekommen. Mit der Begründung ich würde auf dem Gehweg Parken.

    Zur Bildlicher Vorstellung: Es sind in der Anliegerfreistrasse am Strassenrand 5 Eigentumsgaragen mit Stellplätzen davor. Zwischen Strasse und dem Grundstück ist ein Angeblicher Gehweg der eine Breite von ca. 80 cm
    =>Nicht Normgerecht, da man nicht einmal mit dem Kinderwagen den Gehweg befahren kann! Nun Stehen alle Eigentümer der Garagen mit Ihren Fahrzeugen auf Ihrem Stellplatz vor der Garage (da die zum teil 2 Fahrzeuge haben).

    Im Detail betrachtet stehen die Fahrzeuge über 95-97% inkl. mit beiden Achsen auf Ihrem Privaten Grundstück, die vordere Stoßstange ragt auf dem angeblichen Gehweg so das dieser nur noch 20 cm Durchgang hat.

    Die Nachbarn, Großteil der Bewohner und Besucher dieser Straße laufen hier nicht auf dem angeblichen Gehweg sondern immer auf der Straße.

    In der Vergangenheit hat nicht einmal die Polizei Strafzetteln für solches Abstellen erteilt.

    Ich Zitiere Ihren Busgeldkatalog:
    In vielen Kommunen wird das Falschparken auf Gehwegen toleriert, wenn neben den Fahrzeugen eine ausreichende Restgehwehbreite freigelassen wird. Als Richtwert wird hier häufig von 1,2 Meter Breite ausgegangen.

    Ich würde Sie freundlichst bitten hier eine Regelung zu finden da wir in der Strasse nur 80cm Gehweg breite haben und dies sicherlich in Zukunft Meinungsverschiedenheiten hervorrufen könnte.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. November 2018 um 11:27

      Hallo Acarm

      wir sind keine Behörde, wir informieren lediglich über das Straßenverkehrsrecht. Mit Ihrem Anliegen müssten Sie sich an die zuständige Behörde wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Habdamalnefrage
    Am 21. Juni 2018 um 10:00

    Ich habe ein Knöllchen über 30€ bekommen, da ich mehr als 3 Std. auf einem rechten Gehweg in einer Einbahnstraße geparkt habe. Der Gehweg ist ca. 2m breit und aufgrund einer Großbaustelle auf einer Länge von ca. 50m rechts durch einen Bauzaum begrenzt, sowie am Anfang und Ende dieser 50m durch einen Bauzaun gesperrt.
    An Beginn und Ende wurde am Bauzaun das Schild “Fussgänger bitte andere Seite benutzen” angebracht. An der seitlichen 50m langen Begrenzung das Schild “Für Fussgänger gesperrt”.
    Für mich war dadurch zu erkennen, dass es sich zumindest aktuell keinesfalls um einen Fussweg handeln kann.
    Liege ich da mit meiner Einschätzung falsch?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Juli 2018 um 9:53

      Hallo,
      wir kennen die örtlichen Gegebenheiten nicht und können daher keine genaue Einschätzung geben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Helga W.
    Am 9. Juni 2018 um 15:37

    Wir wohnen seit 35 Jahren in einer Sackgasse mit einem Fußweg. Der Fußweg ist abgesenkt und somit ein problemloses Parken mit 2 Rädern auf dem Gehweg möglich bzw. notwendig, da sonst keine Müllfahrzeuge bzw. grössere LKW passieren können bzw. nur mit einer Person zu Fuss vorweg , die leitet. Seid 3 Wochen kommt in unregelmäßigen Abständen die Polizei in diese wenig befahrene Sackgasse und schreibt alle Fahrzeuge auf die auf dem Fußweg parken. Der erste Bussgeldbescheid Samstag Abend um 21.30 Uhr in einer vollkommen ruhigen Sackgasse mit ca 40 Hauseingängen. Daraufhin parkten wir nun auf der Strasse , mit dem Ergebnis, dass wir rausgeklingelt werden wir sollen unser Auto anders parken oder schlimmer , die Müllabfuhr fährt nicht bis zum Ende der Strasse. Somit parken wir seit nun 3 Tagen wieder auf dem Gehweg um nicht die Anwohner zu verärgern , mit dem Ergebnis vorgestern Abend um 19 Uhr der nächste Strafzelltel. Auf dem Bescheid steht jedes Mal Anwohnerbeschwerde. Nur keiner kann sich von den Anwohnern erklären, wer sich behindert fühlt. Sollen wir jetzt diesen Strafzettel 20 Euro wieder klaglos zahlen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Juli 2018 um 16:36

      Hallo Helga,

      das Parken auf dem Gehweg ist grundsätzlich und überall – auch in ruhigen Sackgassen – verboten. Ausnahmen gelten nur dort, wo das Parken auf dem Gehweg explizit, etwa durch das Verkehrszeichen 315, erlaubt ist. Nähere Informationen erhalten Sie bei einem Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Frankfurtpendler
    Am 5. Juni 2018 um 19:40

    Hallo,

    ich habe heute einen Mitarbeiter des Ordnungsamts neben meinem Auto angetroffen, der auf einen Abschleppwagen gewartet hatte. Ich hatte auf dem Gehweg geparkt, was durch Zeichen 315-65 erlaubt war. An dieser Stelle waren dann aber auf dem Gehweg nur noch 73 cm für Fußgänger übrig (+40 cm Grünstreifen bis zu einem Zaun).

    Eine Beschilderung mit 315-65 darf nach VwV-StVO ja nur dann erfolgen, “wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt”. Mein Fehler wäre dann, anzunehmen, dass Zeichen 315-65 ordnungsgemäß ist und der (geringe) verbleibende Gehweg durch die zuständige Verwaltungsbehörde genehmigt worden ist.

    Oder ist dieses Verständnis falsch und ich müsste dann bei ausgeschilderten bzw. markierten Parkmöglichkeiten immer noch mal nachmessen, ob die Verwaltungsbehörde die Verkehrszeichen ordnungsgemäß angebracht hat?

    Danke!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2018 um 13:23

      Hallo,

      es sollte davon auszugehen sein, dass die Behörde bei Einrichtung der Parkmöglichkeit deren Ordnungsmäßigkeit überprüft. Für Details sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Jürgen Gerlach
    Am 5. Juni 2018 um 14:10

    Ich wohne auf einer sehr befahrenen zweispurige Ausfahrtstrasse in Köln an der Ecke einer einmündenden kleineren Straße. Die Gehwege sind an beiden Einmündungen dieser Straße so breit gehalten, dass ohne weiteres 2 Fahrzeuge hintereinander parken können (es bleiben noch mindestens 2 Meter platz bis zur Hauswand). Im Haus selbst befindet sich unten eine Schneiderei wo der Gehsteig bis zur Hauptausfahrtstrasse mindestens eine breite von 8 – 10 Meter hat. Seit 25 Jahren wohne ich dort und es wurde bisher immer vom Ordnungsamt und deren Mitarbeitern, die auf den Straßen im Vorort Kontrollgänge machen, das Parken auf diesen breiten Gehwegen erlaubt (ohne die Aufstellung eines Verkehrsschildes 315). Seit einigen Wochen nun, werden an diesen großflächigen Gehwegen, Strafzettel durch neue Mitarbeiter des Ordnungsamt an die parkenden Autos platziert. Auf dem gegenüberliegenden Gehweg der Ausfahrtstrasse (die beiden Ein-und Ausfahrspuren sind durch einen breiten Mittelstreifen mit Baumbewuchs und Parkbuchten getrennt), wurden keine Strafzettel an den dort auf dem Gehweg parkenden Autos angebracht, obwohl dieser Gehweg nur halb so breit ist.
    Vor einigen Wochen parkte ein Möbelwagen direkt vor dem Schaufenster der Schneiderei, so das man von der Straßenseite nicht mehr erkennen konnte, dass dort ein Ladengeschäft ist. Die Besitzerin rief daraufhin beim Ordnungsamt an und erkundigte sich ob der Möbelwagen dort parken dürfte. Dies wurde vom Amt bejaht mit der Begründung, dass Sie als Pächterin des Ladenlokals keinen Anspruch erheben darf, dass die Fläche vor ihrem Schaufenster während den Öffnungszeiten nicht frei bleiben müsse.
    Nach welcher Regel der STVO wird denn nun hier verfahren, und ist es nicht eine willkürliche Einnahmequelle der Stadt, dass gerade wo in dem kleinen Vorort eine Menge Straßen aufgerissen und bebaut werden, und es eh immer mehr an Parkmöglichkeiten mangelt nun noch anscheinend Mitarbeiter des Amtes angehalten werden Strafzettel an Stellen zu verteilen die absolut keine Verkehrsbehinderung darstellen (werde für Fußgänger, Fahrradfahrer oder Mütter oder Väter die dort mit Kinderwagen vorbeigehen).

    vielen Dank

    Jürgen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2018 um 14:54

      Hallo Jürgen,

      das kann aus der Ferne nicht beantwortet werden. Wenden Sie sich ggf. erneut an die Behörde oder einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Andreas
    Am 18. Mai 2018 um 18:33

    Hallo. Handelt es sich um Parken vor einer Bordsteinabsenkung wenn diese ca. 10m lang ist (zwischen zwei Einmündungen) aber dahinter nur ein ca. 30cm breiter “Gehweg” kommt und direkt auch ein Gartenzaun angrenzt? Also für Behinderte etc eh nicht nutzbar und auch keine Einfahrt. Außerdem ist gegenüber ein “richtiger” Gehweg.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juni 2018 um 15:10

      Hallo Andreas,

      aus der Ferne lässt sich das leider nur schwer abschließend beurteilen. Fragen Sie im Zweifelsfall einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Conny
    Am 27. April 2018 um 11:45

    Hallo,
    habe ein Knöllchen von 30 € bekommen wegen Parken auf dem Gehweg mit Behinderung von Anderen. Ich hatte, wie die gesamte Reihe, zwei Räder auf dem Gehweg, achtete aber darauf, dass z.B. ein Kinderwagen noch durch kommt. Die Beamten, die noch vor Ort waren meinten, es sei eine Gehwegbreite von 1,5m zu beachten. Ich meine mich aus alten Fahrschulzeiten an eine Richtbreite von 80 cm erinnern zu können, die auf jeden Fall gegeben waren. Hier lese ich von ca. 1,2m.
    Andere Frage: Wann liegt eine Behinderung vor? Muss tatsächlich eine Situation vorgefallen sein oder reicht die Aussage des Beamten, dass eben 1,5m Breite nicht gegeben waren als Behinderung aus? Mir scheint zumindest der Vorwurf der Behinderung weit übertrieben zu sein. Außerdem war es ein ruhiges Gebiet mit sehr wenig Fußgängerverkehr (habe keinen einzigen gesehen) an diesem Morgen. Der Beamte hat auch nur fiktiv von möglicher Behinderung gesprochen.

    Danke, Conny

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Mai 2018 um 14:35

      Hallo Conny,

      dies dürfte auch im Ermessen des Beamten bzw. der Behörde liegen. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Jacqueline
    Am 27. März 2018 um 15:22

    Liebes Bußgeld-Katalog-Team,

    ich hätte gern gewusst, wie die Regelung ist, das Fahrzeug abzustellen, wenn eine Beschilderung mittels Richtzeichen “quer zur Fahrtrichtung ganz auf Gehwegen” ohne weitere Zusatzzeichen (hinsichtlich der Länge) vorhanden ist. Was gibt es hier zu beachten? Müssen trotz Beschilderung weitere Abstände eingehalten werden?

    Kürzlich habe ich – quer zur Fahrbahn – in der letzten Park-Tasche geparkt (letzte Tasche vor dem Ende Schild), die mit dem Schild “Parken ganz auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung rechts” gekennzeichnet war. Mein Fahrzeug war ganz auf den Bürgersteig abgestellt. Ich kam gerade noch rechtzeitig, um zu verhindern, dass mein Fahrzeug abgeschleppt werden sollte. Allerdings ist es so, dass ich aufgefordert werde, ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro zzgl. der Kosten für die Anfahrt des Abschleppwagens zu zahlen. Die Begründung dafür soll sein, dass mein Fahrzeug so weit auf dem Gehweg geparkt, dass Fußgänger auf die Fahrbahn ausweichen mussten. Die Parkbucht ist mit seitlichen Begrenzungsstreifen markiert, aber keiner Markierung für vorn. Laut Bußgeldbescheid sei die gewählte Parkfläche lediglich für Kleinstfahrzeuge geeignet. Muss das dann aber nicht auch ausgewiesen sein, z.B. mit einem Zusatzzeichen?

    Vielen Dank
    Jacqueline

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. April 2018 um 15:03

      Hallo Jacqueline,

      grundsätzlich muss beim Parken auf dem Gehweg darauf geachtet werden, dass Fußgänger nicht behindert werden – unabhängig von einer ausdrücklichen Markierung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Rita
    Am 17. März 2018 um 15:29

    Hallo,
    Ich habe vor kurzem leicht auf dem Gehweg geparkt und habe jetzt einen Strafzettel bekommen hier steht ich habe Fußgänger behindert und muss somit 30 € bezahlen aber ich bin mir sehr sicher dass dort keine Fußgänger vorbei gelaufen sind da ich vom Bäcker aus mein Auto beobachtet hatte. lohnt sich ein Einspruch zu dass ich statt der 30 € nur 20 € bezahlen muss? ich weiß dass ich falsch gehandelt habe aber ich finde es auch eine Sauerei Menschen Sonntagnachmittag die kurz zum Bäcker wollen und es keine anderen Parkplätze gibt mit 30 Euro verwarngeld zu bestrafen. Es geht mir schon ein bisschen ums Prinzip weil ich mich diesen unfairen Menschen auch nicht fügen möchte und mit Sicherheit möchte ich einen Cent mehr bezahlen als ich müsste. meiner Meinung nach muss ich nur die 20 € bezahlen und keine 30…

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. April 2018 um 15:41

      Hallo Rita,

      gegen ein solches Verwarngeld können Sie keinen Einspruch einlegen, weil es sich sozusagen um die unbürokratische Vermeidung eines tatsächlichen Bußgeldverfahrens handelt. Wenn Sie die 30 Euro also nicht bezahlen, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet, in dem ganz regulär ein Einspruch eingelegt werden kann. Hierzu können Sie sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten lassen. In der Regel sind die Kosten aber höher, als ein Verwarngeld zu zahlen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Klaus-Peter
    Am 29. Dezember 2017 um 17:07

    Ich wohne in einer ca. 4,5m breiten Sackgasse. Gehweg ist nur einseitig und ca. 1,30 breit. Die gegenüberliegende Straßenseite ist bis an die Bordkante bebaut (Zäune und Mauern).
    Seit längeren parkt mein Nachbar das Firmenfahrzeug seines Arbeitgebers (Handwerksfirma), ein 7,5 Tonner) auf dem Gehweg. Nach Feierabend über Nacht und das ganze Wochenende. So eng am Zaun, so das Fußgänger auf die Straße ausweichen müssen. Die restliche Straßenbreite ist zu eng für LKWs. Meine Mülltonnen muss ich bis hinter sein Auto schleppen, da diese sonst nicht geleert werden. Auch Kehrmaschine und Winterdienst bleiben aus. Muss ich selbst erledigen (ca. 30m).
    Der Packet Dienst tut mir auch leid. Im Notfall käme ich auch nicht an meinen Wasserabsperrschieber da das Fahrzeug auch dort parkt, wenn die Familie mal übers Wochenende außerhalb weilt. Die Gehwegplatten, unter denen sich nicht allzu tief Versorgungsleitungen befinden sind schon eingedrückt.
    Es hat zwar nichts mit Verkehrsordnung zu tun. Aber was mich auch nervt. Ich arbeite bis spät abends und brauche meinen Schlaf in der Regel bis Morgens 7.30 Uhr. Dieser wird aber regelmäßig um 6 Uhr vom starten des alten Diesel und sein umständliches Wendemanöver, im Winter auch noch vom Scheibenkratzen direkt vor meinem Schlafzimmerfenster abrupt gestört.

    Ich möchte das ansonsten erträgliche Nachbarschaftsverhältnis jedoch nicht belasten. Polizei verweist mich ans Ordnungsamt und geht keinen anonymen Anzeigen nach. Ordnungsamt fällt aus. Dort arbeitet die Nachbarin.

    Was kann ich tun, ohne mich zu outen?

    • Marcel
      Am 20. Februar 2018 um 8:20

      Einfach mal mit dem LKW Fahrer reden und nach Lösungen suchen.
      Erklären Sie der Person ihre Probleme und versuchen sie gemeinsam eine Lösung zu finden.

      So sollten es so viele Menschen machen aber nein immer auf Krawall erstmal streit anfangen. Schlimm diese Menschheit heutzutage!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Januar 2018 um 10:07

      Hallo Klaus-Peter,

      Ihnen bleibt nur, sich an das Ordnungsamt zu wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. D. Schiller
    Am 9. Dezember 2017 um 19:47

    Hallo.
    Ich habe einen Strafzettel dafür bekommen, dass ich NICHT auf dem Gehweg geparkt habe. Ich dachte das Schild 315 sagt nur aus das ich auf dem Gehweg parken darf. Ist es den tatsächlich komplett verboten ist auf der Straße zu parken, wenn das Schild da steht?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2018 um 12:19

      Hallo,

      sind eindeutig Parkmöglichkeiten ausgewiesen, muss in der Regel auch dort geparkt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Ursula
    Am 1. Dezember 2017 um 17:09

    Guten Tag, eine Frage zum Parken und “Auto-Schnauze ragt auf den Gehweg”. Innerstädtische Straße mit öffentlichem Stadtbusverkehr. Auf der rechten Seite eine Parkplatzbucht, in die quer eingeparkt werden muss = also PKW-Vorder- oder Rückseite zur Straße hin. Hinter der Parkplatzbucht verläuft ein 1,85 meter breiter (incl. Bordstein) öffentlicher Bürgersteig. Dahinter Privatgrundstück mit Gartenzaun.
    Nun gibt es vorsichtige oder ängstliche FahrzeughalterInnen, die ihr Auto fast bis zum Radanschlag an die Bordsteinkante zwischen Parkplatz und Gehweg setzen. Damit ragt, je nach Fahrzeugtyp, das Fahrzeug teils 25-40 cm auf den Gehweg. Da es auch noch eine Hanglage ist, erschwert das die Nutzung des Gehweges. Ein Durchkommen mit Kinderwagen oder die Arm-in-Arm-Begleitung von gehbehinderten Personen sowie ein Vorbeigehen von Sehbehinderten/Blinden sind nur unter großer Aufmerksamkeit und *Rücksichtsnahme* möglich. Mal ganz davon abgesehen, dass der Winterdienst mit Maschine da nicht durchkommt. Die höfliche Bitte nach Freilassen des Gehweges wird argumentiert mit: ich lass mir doch nicht mein Auto anfahren auf der Straßenseite. Wie ist die Rechtslage? Danke für hilfreiche Tipps.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Dezember 2017 um 13:03

      Hallo Ursula,

      grundsätzlich sollten die Fahrzeuge nicht deutlich über die Markierungen ragen. Verbindliche Antworten kann ein Anwalt für Verkehrsrecht geben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Eva
    Am 14. Oktober 2017 um 19:56

    Hallo, ich habe soeben einen Strafzettel wegen Parkens auf dem Gehweg erhalten (20€), dabei steht mein Fahrzeug, ein Wohnmobil, korrekt mit allen Rädern in einer Parkbucht vor dem Haus. Das Heck ragt etwas auf den Gehweg. Die Rest-Gehwegbreite beträgt ca. 3 Meter. Nix und niemand ist hier irgendwie behindert. Das Fahrzeug und sein Vorgänger stehen da regelmäßig seit über 30 Jahren ohne jegliche Beanstandung. Sagt die Straßenverkerhsordnung dazu etwas, wenn ein Fahrzeug übersteht? Das tun viele PKW ja auch, wenn sie mit den Vorderreifen in Querbuchten direkt am Gehweg stehen. Dann stehen sie über.
    Viele Grüße

    Eva

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. November 2017 um 9:52

      Hallo Eva,

      solche Regelungen sind uns nicht bekannt. Insofern Sie innerhalb Ihrer Parkbucht standen und niemanden behindert haben, ist der Strafzettel nicht gerechtfertigt. In solchen Fällen sollte sich noch einmal mit der ausstellenden Behörde auseinander gesetzt werden.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  15. Hase
    Am 12. Oktober 2017 um 0:05

    Ich musste leider feststellen, dass ein Gehweg in meinem Ort ständig von Autofahrern versperrt wurde, die meinten sie müssten ihr Fahrzeug zur Hälfte auf dem Gehweg parken, damit andere Kraftfahrzeugfahrer nicht behindert werden. In der Straße gilt ein Tempolimit von 30 km/h. Der verbleibende Platz auf dem Gehweg reichte kaum für einen gesunden Erwachsenen. Andere Verkehrsteilnehmer wie beispielsweise Rollstuhlfahrer, Eltern mit Kinderwagen usw. kamen dort meisten nicht mehr durch. Ich habe dem rücksichtslosen Verhalten der Falschparker ein Ende gesetzt, indem ich diese regelmäßig angezeigt habe. Zweimal pro Tag über zwei Wochen reichte beim ersten Mal. Danach war das Problem erst einmal beseitigt. Ein halbes Jahr später war leider eine Auffrischung bei einigen Falschparkern nötig. Dank der Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt ist dort jetzt seit 2 Jahren der Gehweg frei.

    Selbe Situation auf einem Radweg, nur dass dort ein Anwohner sich Sonderrechte herausnimmt. Das Ordnungsamt wird auch bei dieser rücksichtslosen Person den Nerv treffen.

    Zu ausgeschilderten Radwegen sei noch gesagt, dass diese nur noch dann ausgewiesen werden dürfen, wenn Radfahrer durch Kraftfahrzeugfahrer und die Umstände vor Ort besonders gefährdet werden. Seit dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts in der Angelegenheit halten die Städte und Kommunen sich daran (wenn auch nicht alle). Im Umkehrschluss bedeutet die Ausweisung eines Radwegs aber auch, dass die Gemeinde die besondere Gefährdung von Radfahrern erkannt hat und somit keinerlei Duldung von rücksichtslosen Falschparkern angemessen ist. Das gilt beispielsweise dann, wenn unbelehrbare Zeitgenossen den Radweg zum Telefonieren im Auto missbrauchen. Wenn Sie ein Foto machen, achten Sie bitte auch auf Details, wie beispielsweise der laufende Motor, der Missbrauch der Warnblinkanlage usw., denn diese machen in der Summe die Verwarnung erst so richtig interessant.

    Die Anzeigen beim Ordnungsamt dienen nicht nur der Verwarnung. Sie dokumentieren die Verkehrssituation und können den Gemeinden helfen die Situation für Fußgänger und Radfahrer zu verbessern. Manchmal muss man die Gemeinden nur auf den richtigen Weg bringen.

    Fazit: Scheuen Sie sich nicht davor Falschparker anzuzeigen!

    • K. Jäger
      Am 15. September 2021 um 19:53

      Es sind immer bei uns PKW,s halb auf dem Bürgersteig, die zuständige Behörde macht leider nichts. Obwohl es mehrmals Beschwerden von Bewohner
      gegeben hat. ( Fahrzeuge stehen manchmal tagelang dort.)
      Die Behinderung auf den Gehweg betrifft überwiegend, mit Rollator . mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrer.
      Die zuständige Behörde ist das Ortnungsamt der Stadt Neumünster.

  16. Yorganci A.
    Am 26. September 2017 um 14:49

    Hallo
    Ich habe für ca. 2 Minuten, angeschnallt, mit laufenden Motor, auf einem Geh – Radweg angehalten. Mein Handy hatte geklingelt und ich wollte drangehen , weil ich auf dem Weg zum Friedhof war . Ich habe keinen Radfahrer und keinen Fußgänger behindert. Ich wollte nur nicht während der Fahrt ans Handy gehen .das sagte ich auch dem Polizisten der extra anhielt und mich direkt beschimpfte !!!! Was das sein sollte, wieso ich dort stehe …..Ich würde gerne wissen ob man sich gegen so eine Willkür wehren kann! !! Ich bin im verkehrsrechtschutz! Lg. A.Yorganci.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Oktober 2017 um 10:46

      Hallo Yorganci,

      grundsätzlich gilt, dass Sie auf einem Radweg nicht parken oder halten dürfen. Hier haben Sie sich also den ersten Verstoß geleistet. Außerdem dürfen Sie das Handy bei laufendem Motor, auch dann, wenn Sie halten, nicht benutzen. Das ist der zweite Verstoß. Inwiefern es sich unter diesen Umständen lohnen kann, dagegen vorzugehen, kann am besten ein Anwalt beurteilen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Pedro
    Am 17. September 2017 um 17:46

    Hallo Leute
    Eine Firma in einem Gewerbe-/Wohngebiet (in dem ich selbst wohne) erlaubt ihren Mitarbeitern ihr Kfz vor dem Gebäude auf einem ca. 1,5 m breiten Geweg zu parken, obwohl Firmenparkplätze vorhanden sind.
    Dies geht aus einer Äußerung einer Mitarbeiterin hervor. Sie behauptet sogar, die örtliche Polizei hätte die Erlaubnis dazu mündlich erteilt.
    Erschwerend kommt hinzu, dass im Nachbargebäude die Lebenshilfe untergebracht ist mit Menschen, die durch ihre Behinderung mit Krücken gehen müssen oder sogar auf Rollstühle angewiesen sind. Mit der Begründung: wenn hier Lkw’s oder der öffentliche Verkehrsbus durchfährt, könnte die Gefahr bestehen, dass ihre Fahrzeuge beschädigt werden könnten. “Heiligs Blechle”, der Mensch ist wohl nichts mehr wert !?!?
    Meine Frage bezieht sich nun darauf, ist es der örtlichen Polizei möglich, diese Erlaubnis mündlich zu erteilen, ohne die Aufstellung des Verkehrsschildes 315 ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2017 um 10:27

      Hallo Pedro,

      dies ist in der Regel nicht möglich. Es empfiehlt sich in Ihrem Fall, bei der entsprechenden Behörde zunächst nachzufragen, ob die Erlaubnis tatsächlich erteilt wurde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Miro
    Am 7. September 2017 um 23:44

    Hallo,
    ich hätte da auch mal eine Frage.
    Es geht um folgendes, da ich oft sehr spät von der Arbeit heim komme und alle Parkplätze auf offener Straße belegt sind bleibt mir keine andere Wahl um Abends auf dem Gehweg zu Parken. Ich parke, sodass ich niemanden behindere, weder Fußgänger, Radfahrer oder Rollstuhlfahrer. Ich parke weder noch vor einer Ein/ausfahrt. Ich lege im Notfall immer sichtlich meine Kontaktdaten ins Auto, sodass man mich jederzeit erreichen, wenn ich im Weg stehen sollte.
    Nun hatte ich letztens einen Zettel an der Windschutzscheibe hängen wo ich belehrt wurden bin auf dem Gehweg zu parken und sollte dies nochmal passieren, werde ich abgeschleppt.
    Kann man ohne triftigen Grund ein geparktes Auto auf dem Gehweg abschleppen ohne jegliche Behinderung?
    Vielen Dank für eine Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 11:09

      Hallo Miro,

      dies ist in der Regel nicht möglich, da zunächst der Versuch unternommen werden muss, den Autobesitzer zu kontaktieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Sari
    Am 23. August 2017 um 8:53

    Hallo
    Habe nur 5 sekunden auf dem Gehweg gehalten damit meine Tochter aussteigt. Darf man das nicht ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. August 2017 um 10:56

      Hallo Sari,

      auf einem Gehweg dürfen Sie nur dann halten oder parken, wenn dies durch die Beschilderung ausdrücklich erlaubt ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Uli
    Am 18. August 2017 um 19:09

    Hallo, ich habe auf einem Gehweg geparkt und wollte eigentlich nur schnell am Kofferraum etwas ausladen. (Smart)
    Türe ging zu , Smart verschloss die Türen und es war kein hereinkommen mehr möglich. ADAC konnte die Türen auch nicht öffnen. Am nächsten Tag Abschleppdienst hatte eine gute Idee und öffnete den Wagen. Aber 30€ Strafzettel war natürlich auch am Auto da kein Platz für Rollstuhlfahrer war.
    Macht Einspruch Sinn??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. August 2017 um 11:35

      Hallo Uli,

      da wir keine Rechtsberatung geben dürfen, dürfen wir nicht einschätzen, ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn machen würde. Wir empfehlen Ihnen daher sich an einen Anwalt zu wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Paul G.
    Am 6. August 2017 um 16:41

    Finde Ihrer Seite sehr informativ, würde mich über die PDF Version freuen

    Danke!!
    PG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. August 2017 um 12:34

      Hallo Paul,

      eine PDF-Version dieser Seite können wir leider nicht anbieten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Bunslaw
    Am 2. August 2017 um 16:40

    Ich hätte gerne gewusst, wann ein Gehsteig/-weg denn ein solcher ist?
    Immer dann, wenn er baulich durch eine Bordsteinkante von der Fahrbahn abgegrenzt ist oder braucht er auch so ein blaues Fussgängerschild? Der Weg bei uns ist nur rund einen Meter breit und es wird gesagt, der sei zu schmal um einen “echten” Gehweg darzustellen, deshalb dürfe drauf geparkt werden. Kann das stimmen? Herzlichen Dank!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. August 2017 um 10:36

      Hallo,

      eine genaue Regelung, wann ein Gehweg als solcher zu bezeichnen ist, ist in der StVO nicht geregelt. Allerdings ist davon auszugehen, dass es sich um einen Gehweg handelt, wenn er deutlich von der Fahrbahn abgegrenzt und offensichtlich für den Fußverkehr gestaltet ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Deetlef
    Am 17. Juli 2017 um 14:31

    Gilt eine farblich andere Fahrbahnmarkierung als Gehweg? ( keine Erhöhung, ca. 30 cm breit, kein VZ)
    Kommt Parken auf Gehweg in betracht?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 11:12

      Hallo Deetlef,

      ohne genaue Kenntnis der Situation können wir uns leider nicht zu dieser Frage äußern.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Martin M.
    Am 10. Juli 2017 um 13:01

    Darf ein ” Blitzer” auf dem Gehweg parken ? So gesehen heute in Burscheid ( Fahrzeug mit ziviler Nummer)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Juli 2017 um 8:45

      Hallo Martin,

      in der regel besitzt die Polizei in solchen Fällen Sondergenehmigungen. Dies müssten Sie bei der zuständigen Behörde nachfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. KarlHeinz K
    Am 25. Juni 2017 um 0:46

    Hallo.Wir wohnen in einem Wohngebiet mit abgesenkten Bürgersteigen. In meinem Fall handelt es sich um eine Sackgasse an deren Ende 2 Garagenzufahrten sind. Vor den Zufahrten befindet sich ein abgesenkter Bordstein mit einem sogenannten Gehweg von ca 50cm Breite. Diesen Gehweg nutzt keiner wei die paar Passanten die zu dem Haus müssen die ca 4m breite Straße nutzen. Mein Fahrzeug (über 2,8t) ragte vom privaten Stellplatz über den 50cm Gehweg. Nur weil es dem Nachbar nicht passt und er keine Behinderung hatte zahlte ich €20 wobei das Opportunitätsprinzip nicht gesehen wird. Gibt es eine Alternative zur Nutzung des sogenannten Gehweges den keiner nutzt, bis auf mein Fahrzeug welches über meinen Stellplatz ragt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Juni 2017 um 10:55

      Hallo KarlHeinz,

      grundsätzlich ist das Parken auf dem Gehweg verboten, insofern es nicht ausdrücklich erlaubt ist – egal an welcher Stelle. Weitere Fragen kann ein Anwalt für Verkehrsrecht beantworten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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