Parken ohne Parkschein: Diese Konsequenzen drohen

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Parken ohne Parkschein: Mögliches Bußgeld

BeschreibungBußgeld
Sie parkten trotz entsprechender Ausschilderung ohne einen Parkschein bzw. ohne eine Parkscheibe für ...
(gilt auch, wenn diese nicht von außen gut sichtbar ausgelegt wurden)
... bis zu 30 Minuten
20 Euro
... mehr als 30 Minuten
25 Euro
... mehr als eine Stunde
30 Euro
... mehr als zwei Stunden
35 Euro
... mehr als drei Stunden
40 Euro

Bußgeldrechner für Verkehrsverstöße mit Pkw oder Lkw

Parken ohne Parkschein – Welche Strafe ist möglich?

Die „Strafe“ für Parken ohne Parkschein sind Kosten in Form eines Verwarnungsgeldes.
Die „Strafe“ für Parken ohne Parkschein sind Kosten in Form eines Verwarnungsgeldes.

Im Verkehrsrecht wird zwischen Ordnungswidrigkeiten und geringfügigen Ordnungswidrigkeiten unterschieden. Das Parken ohne Parkschein ist ein geringfügiges Vergehen. Anders verhält es sich beim Halten ohne Parkschein: Erst wenn Sie länger als drei Minuten im Auto sitzen ohne einen Parkschein zu kaufen, parken sie. Eine Strafe kommt dementsprechend erst nach Ablauf dieser Zeit auf Sie zu. Gemäß Bußgeldkatalog müssen Sie dann ein Verwarnungsgeld zahlen.

Auf einen Parkverstoß werden Sie in der Regel durch einen Strafzettel hingewiesen. Parken ohne Parkschein kann durch die Polizei und durch das Ordnungsamt festgestellt werden. Grundsätzlich hat aber auch jeder Bürger das Recht, eine Ordnungswidrigkeit anzuzeigen. Eine “Strafe” bei widerrechtlichem Parken ohne Parkschein kann auch auf Sie zukommen, wenn Sie kein Knöllchen am Auto vorfinden.

FAQ: Parken ohne Parkschein

Was droht mir, wenn ich ohne Parkschein parke?

Das Parken ohne Parkschein ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarngeld geahndet wird.

Wie hoch ist das Verwarngeld für das Parken ohne Parkschein?

Das ist von der Parkdauer abhängig. Es können bis zu 40 Euro fällig werden. Unsere Tabelle verschafft Ihnen einen Überblick der genauen Sanktionen für die jeweiligen Verstöße.

Gibt es Alternativen zum Parkschein?

Ja, inzwischen können Sie auch ohne Parkschein parken, wenn Sie stattdessen das Handyparken nutzen.

Wie viel kostet das Parken ohne Parkschein?

Was kostet Parken ohne Parkschein? In der Regel sind höchstens 30 Euro zu zahlen.
Was kostet Parken ohne Parkschein? In der Regel sind höchstens 30 Euro zu zahlen.

Ein Bußgeld für Parken ohne Parkschein gibt es genau genommen nicht, da nur Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld sanktioniert werden. Kostenfrei können Sie sich auf einen entsprechend ausgezeichneten Parkplatz dennoch nicht stellen: Wird kein Parkschein gelöst, kommen Kosten auf Sie zu, die abhängig von der Parkzeit sind.

Haben Sie den Parkschein vergessen, zieht das zunächst ein Verwarnungsgeld von 20 Euro nach sich. Gleiches gilt bei einer Überschreitung der zulässigen Parkzeit um höchstens 30 Minuten. Dieser Betrag erhöht sich pro Stunde. Das Verwarnungsgeld für Parken ohne Parkschein beläuft sich in der Regel allerdings auf höchstens 40 Euro. Diesen Betrag müssen Sie zahlen, wenn Sie länger als drei Stunden ohne gültigen Parkschein parken.

Haben Sie keine Parkscheibe auf einem entsprechend ausgezeichneten Parkplatz oder überschreiten die Parkdauer, gelten die gleichen Sanktionen.

Überschreiten Sie die zulässige Parkzeit um mehr als eine Stunde oder stehen länger als eine Stunde ohne Parkschein auf einem ausgezeichneten Parkplatz, kann das Parken ohne gültigen Parkschein auch zum Abschleppen führen. Sie dürfen allerdings nur abgeschleppt werden, wenn die Situation es unbedingt erfordert. Stehen etwa noch genügend freie Parkplätze zur Verfügung, ist das nicht der Fall. Werden Sie abgeschleppt, erhöhen sich die Kosten für das Parken ohne Parkschein um die Abschleppkosten. In der Regel sind das etwa 200 bis 300 Euro.

Das Abschleppen stellt keine Strafe dar, weil kein Parkschein gelöst wurde. Diese Maßnahme ist allerdings möglich, wenn andere am Parken gehindert werden.

Einspruch gegen einen Strafzettel für Parken ohne Parkschein

Zahlen Sie das Verwarnungsgeld für das Parken ohne Parkschein nicht, ergeht ein Bußgeldbescheid.
Zahlen Sie das Verwarnungsgeld für das Parken ohne Parkschein nicht, ergeht ein Bußgeldbescheid.

Im eigentlichen Sinne können Sie gegen einen Strafzettel keinen Einspruch einlegen. Haben Sie jedoch fälschlich einen Strafzettel für das Parken ohne Parkschein erhalten, können Sie diesen dennoch anfechten, indem Sie ihm widersprechen. Das ist etwa möglich, indem Sie die einwöchige Bezahlfrist verstreichen lassen. Ihnen wird daraufhin ein Bußgeldbescheid zugestellt, gegen den Sie innerhalb einer Woche Einspruch erheben können.

Sie können sich jedoch auch bei der zuständigen Behörde zur Sache äußern und erklären, warum Sie das Verwarnungsgeld nicht zahlen werden. Die Behörde wird Ihren Fall daraufhin erneut prüfen. Kommt sie zu dem Schluss, dass der Strafzettel zurecht ausgestellt wurde, wird sie ebenfalls einen Bußgeldbescheid erlassen. Dieser bringt zusätzliche Gebühren in Höhe von 25 Euro mit sich.

Können Sie anhand stichhaltiger Beweise darstellen, dass das vorgeworfene Parken ohne Parkschein nicht stattgefunden hat, wird das Verfahren eingestellt. In diesem Fall müssen Sie wegen des erhöhten Verwaltungsaufwandes jedoch eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25 Euro zahlen.

In den meisten Fällen ist es günstiger, einen Strafzettel wegen Falschparkens zu bezahlen – auch, wenn dieser fälschlich ausgestellt wurde. Wollen Sie Ihr Knöllchen dennoch anfechten, kann ein auf das Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt Sie hinsichtlich der Erfolgsaussichten beraten.

Über den Autor

Male Author Icon
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Bildnachweise

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (44 Bewertungen, Durchschnitt: 4,39 von 5)
Loading ratings...Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

13 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Natalia
    Am 9. Oktober 2024 um 15:56

    Beim Parken nutze ich die EasyPark-App.
    Eine Strafzettel wurde nur 1 Minute nach Ablauf der Parkzeit erstellt. Was soll ich tun? Wie gehe ich damit um?
    Es ist so unfair, dass jemand, der bereits gezahlt einen Strafzettel bekommt.
    Der Unterschied zwischen dem Ende meiner bezahlten Parkzeit und dem Strafzettel beträgt nur 1 Minute.

  2. Joe
    Am 8. Oktober 2024 um 14:50

    Ich habe auf einem Parkplatz gehalten, nicht geparkt. Als ich am wegfahren war kam das Ordnungsamt und wollte mein Parktiket sehen. Ich hatte natürlich keines. Jetzt kam Post mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 20€ wegen “Kein Parktiket ausgelegt”. Im selben Schreiben ist ein Bild zu sehen von meinem Fahrzeug inklusive mir am Steuer und meiner Frau auf dem Nebensitz beim wegfahren. Jetzt die Frage ist das rechtens? Wie ist die Beweislast? Das Ordnungsamt müsste mir ja quasi nachweisen, dass ich laut Definition “geparkt” und nicht nur “gehalten” habe, richtig?
    Ich bin sehr verärgert über diesen Mitarbeiter des Ordnungsamtes, versteht sich von selbst.

  3. György F.
    Am 6. April 2024 um 15:40

    Ich habe vergessen, den gekauften Parkschein an die Windschutzscheibe zu tun. Ich weiß nicht, ob gegen mich ein Bußgeld verhängt wurde, aber ich habe den Strafzettel und kann die Zahlung nachweisen. Was soll ich machen?

  4. Wehrmann
    Am 3. November 2023 um 17:59

    parken beim Aldi ohne Worte..
    Hab eine halbe Stunde eingekauft. Kasse voll.. habe kein Beleg dafür..wollte ich nicht zwecks papier Kram
    Leider!! stress hatte ich genug und Park Scheibe vergessen
    149 € bezahlt und komme raus und es hing ein Ticket an dem Scheiben wischer …
    35 € ?? Ich sage nur abzocke
    teurer Einkauf!!
    Darüber hinaus müsste Aldi Werbung bringen

  5. Willi
    Am 23. Februar 2022 um 17:50

    hallo,

    ich parkte Sonntags auf einem Parkstreifen, hatte allerdings vergessen, meinen Wagen umzusetzen,
    sodass er am folgenden Montag länger als 3 Stunden ohne Parktikket dort stand.
    Zum Glück konnte ich ein Abschleppen im letzten Moment verhindern, da ich grad in dem Moment nach Hause kam.
    Die Strasse, auf der ich auch wohne, befindet sich im Innenstadtbereich, wo durch hohe Kundenfrequenz die Parkplätze
    auf der Straße sehr häufig max 1-2 Std. belegt sind.

    Ist es rechtens, dass mein Wagen wegen einer Gefahr, Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung hätte abgeschleppt werden dürfen?
    Meiner Ansicht nach ist aus Ermessensgesichtspunkten völlig überzogen reagiert worden, da sich in unmittelbarer Nähe,
    ca. sich 10 m hinter dem Parkverstoß Parkplatz, ein Parkhaus befindet, mit gut 200 Stellplätzen, die meistens nicht vollständig genutzt werden,
    was das Vorhalten, dass niemand anderes hätte parken können, wohl eher nachrangig einzustufen sein dürfte, somit ist dklar gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen worden.
    Der ganze Quatsch hat mich nun 208 €uronen gekostet….
    es ist mittlerweile nicht mehr nachvollziehbar, wie hier mit dem Sterzahler umgegangen wird.
    Zudem kommt es sehr oft vor, dass dann auf einer Straße in 2er oder 3er Trupps gegen ” Falschparker ” vorgegangen wird,
    das sich teils mehrmals am Tage wiederholt, als ob es nur die eine Straße gäbe.

  6. Eugen H
    Am 7. November 2021 um 23:21

    Wenn ich beweisen, kann falsch belangt zu werden,
    dann werden auch keine Verwaltungsgebühren fällig. Ich bin mit dem Artikel nicht einverstanden.

    Ich hatte einen Fall, bei dem auf den Beweisfotos klar gesichtet wurde, dass KEINE Ordnungswidrigkeit begannen wurde.
    Daraufhin habe ich dem Verwarngeld widersprochen und das Verfahren wurde eingestellt.
    Viel schlimmer finde ich, dass als Zeugen zwei POS aufgeführt wurden, die von Halteverbotszeichen gar keine Ahnung hatten.

    Die Rechtsberatung hat mir mitteilen lassen, dass selbst bei einem Bußgeldverfahren im Falle der Einstellung des Verfahrens ich keine weiteren Kosten zu befürchten hätte.

  7. Barbara H-B
    Am 20. September 2021 um 15:05

    40 Verstöße wegen fehlenden Parkscheibe. Kann Verwarnungsgeld so erhöht werden, dass Bußgeldbescheid über 60,00 Euro nebst Auslagen ergeht und es somit Punkte in Flensburg gibt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. September 2021 um 12:07

      Hallo Barbara H-B.,

      wir dürfen leider keine Rechtsberatung geben. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Erhard
    Am 28. Juni 2021 um 11:44

    Werte Herren, die Zahlungserinnerung ist unberechtigt!.
    Erstens habe ich keine Zahlungsaufforderung erhalten!

    Zweimal im Jahr habe ich einen Termin bei Dr.(entfernt von der Redaktion) wegen Krebsnachuntersuchung.
    Der nächste Termin ist am 29. 06. 2021.
    Ich fahre sonst nicht zum Südstadtzenter.
    An dem 26.05.2021 kann nur sein, dass ich die Diagnose beim Dr.(entfernt von der Redaktion) abholte,
    weil man telefonisch kaum Verbindung bekommt.
    Da bin ich höchstens 10 Min. im Haus.
    Wenn ich die Parkscheibe veresssen haben sollte, können sie allenfalls nur 10 Euto Gebühr verlangen! (Stadtverordnung)
    Meineserachtens habe ich die Parkscheibe noch eingelegt. An der Eingangstür ist ja ein Hinweis. Ich bin dann zurück zum Auto und habe die Parkscheibe sichtbar ins Auto gelegt.
    Berücksichtigen Sie bitte mein Schreiben und schicken Sie mir das Beweisfoto.
    Mit freundlichem Gruß,

    Erhard

  9. Erhard E
    Am 28. Juni 2021 um 10:12

    Werte Herren, die Zahlungserinnerung ist unberechtigt!.
    Erstens habe ich keine Zahlungsaufforderung erhalten!

    Zweimal im Jahr habe ich einen Termin bei Dr.(entfernt von der Redaktion) wegen Krebsnachuntersuchung.
    Der nächste Termin ist am 29. 06. 2021.
    Ich fahre sonst nicht zum Südstadtzenter.
    An dem 26.05.2021 kann nur sein, dass ich die Diagnose beim Dr.(entfernt von der Redaktion) abholte,
    weil man telefonisch kaum Verbindung bekommt.
    Da bin ich höchstens 10 Min. im Haus.
    Wenn ich die Parkscheibe veresssen haben sollte, können sie allenfalls nur 10 Euto Gebühr verlangen! (Stadtverordnung)
    Meineserachtens habe ich die Parkscheibe noch eingelegt. An der Eingangstür ist ja ein Hinweis. Ich bin dann zurück zum Auto.
    Berücksichtigen Sie bitte mein Schreiben und schicken Sie mir das Beweisfoto.
    Mit freundlichem Gruß,

    Erhard E

  10. Estelle
    Am 21. Oktober 2019 um 10:06

    Ich habe heute morgen in Saarlouis Vaubanstraße auf einem Parkplatz geparkt gegen 7.45 Uhr in Saarlouis gilt ab 9.00 Uhr ein Ticket einzulösen…Hatte dann um 8.50 trotzdem einen Strafzettel in Höhe von 15 Euro obwohl in dieser Stadt 10 Euro gelten. Angeblich ist das ein Arzt der dieses beauftragt über Privat dieses zu verhängen und den Leuten die Ahnungslos dort parken mit 15 Euro abgezockt werden. Wie kann das sein das sowas erlaubt ist? Die Stadt hat nichts damit zutun, hab mich dort erkundigt…

  11. Steffen E.
    Am 18. Juni 2019 um 15:41

    Dieselbe Bußgeldstaffelung beim Parken ohne Parkschein und beim Parken mit abgelaufenen Parkschein anzuwenden, ist widersinnig:
    Angenommen, zwei Autos werden gleichzeitig nebeneinander geparkt. Der eine Fahrer kauft einen Parkschein für 1 Stunde, der andere kauft keinen. Nach 1:45 Stunde kommt ein Kontrolleur. Bei dem Auto mit Parkschein erkennt er, dass dieser seit 45 Minuten abgelaufen ist und verhängt 15 Euro Bußgeld. Bei dem anderen Auto kann er nicht erkennen, dass es schon 1:45 Stunde da steht, und muss zunächst vom Geringsten ausgehen, macht 10 Euro Bußgeld.
    Parken ohne Parkschein muss immer teurer sein, als die Frist mit einem gekauften Parkschein zu überschreiten!

  12. Elke R.
    Am 11. April 2019 um 13:30

    Sehr gut beschrieben.

Verfassen Sie einen neuen Kommentar