Parken ohne Parkschein: Diese Konsequenzen drohen
Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 6. Januar 2021
Parken ohne Parkschein: Mögliches Bußgeld
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFahrverbot |
---|---|---|---|
An einem der folgenden Orte geparkt: Unübersichtliche Straßenstellen, scharfen Kurve, auf Fußgängerüberwegen, 5 m vor/10 m nach Lichtzeichen, im Halteverbot | 15 € | ||
... mit Behinderung | 25 € | ||
... über eine Stunde | 25 € | ||
... über eine Stunde mit Behinderung | 35 € | ||
Auf Geh- oder Radweg geparkt | 20 € | ||
... mit Behinderung | 30 € | ||
... über eine Stunde | 30 € | ||
... über eine Stunde mit Behinderung | 35 € | ||
An engen Stellen so geparkt, dass Rettungsfahrzeuge behindert wurden | 60 € | 1 | |
Vor oder in Feuerwehrzufahrt geparkt | 35 € | ||
... dabei Einsatzfahrzeuge behindert | 65 € | 1 | |
Auf Sperrflächen geparkt | 25 € | ||
... mit Behinderung | 25 € | ||
... über 15 Minuten | 30 € | ||
... über 15 Minuten mit Behinderung | 35 € | ||
in zweiter Reihe geparkt | 20 € | ||
Unzulässiges Parken in verkehrsberuhigten Zonen | 10 € | ||
... mit Behinderung | 15 € | ||
... über 3 Stunden | 20 € | ||
... über 3 Stunden mit Behinderung | 30 € | ||
An einem der folgenden Orte geparkt: 5 m vor einer Kreuzung/Einmündung, vor Grundstücksein- und -ausfahrten, im Bereich von Haltestellen und Taxiständen, vor und hinter Andreaskreuzen, über Schachtdeckeln | 10 € | ||
...mit Behinderung | 15 € | ||
... über 3 Stunden | 20 € | ||
... über 3 Stunden mit Behinderung | 30 € | ||
Ohne Parkscheibe oder Parkschein geparkt bzw. Überschreiten der Parkdauer um ... | |||
... bis zu 30 Minuten | 10 € | ||
... bis zu 1 Stunde | 15 € | ||
... bis zu 2 Stunden | 20 € | ||
... bis zu 3 Stunden | 25 € | ||
... über 3 Stunden | 30 € | ||
Auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt | 35 € | ||
Nicht platzsparend geparkt | 10 € | ||
Parklücke einem Berechtigten weggenommen | 10 € | ||
Fußgängebereichen oder anderen Verbotszonen (PKW) geparkt | 30 € | ||
... mit Behinderung | 35 € | ||
... über 3 Stunden | 35 € | ||
Abfahrtsweg eines anderen Kfz zugeparkt | 20 € | ||
Unberechtigt in einer Nothalte- oder Pannenbucht geparkt | 25 € | ||
In einem geschützten Bereich während nicht zugelassener Zeiten mit einem Kfz über 7,5 t oder einem Anhänger über 2 t geparkt | 30 € | ||
Länger als zwei Wochen Anhänger ohne Zugfahrzeug geparkt | 20 € | ||
Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt | 25 € | ||
... mit Behinderung | 35 € | ||
Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen geparkt | 70 € | 1 | |
Mit Inkrafttreten der StVO-Novelle werden sich zahlreiche Bußgelder ändern. Hier finden Sie die neuen Bußgelder für Parkverstöße. |
Bußgeldrechner für Verkehrsverstöße mit Pkw oder Lkw
Hinweis: Dieser Rechner bezieht sich auf den neuen Bußgeldkatalog, der seit Inkrafttreten der StVO-Novelle galt. Hinweise zu den alten Sanktionen finden Sie in den Bußgeldtabellen, die wir auf unserer Seite zur Verfügung stellen.
Parken ohne Parkschein – Welche Strafe ist möglich?
Im Verkehrsrecht wird zwischen Ordnungswidrigkeiten und geringfügigen Ordnungswidrigkeiten unterschieden. Das Parken ohne Parkschein ist ein geringfügiges Vergehen. Anders verhält es sich beim Halten ohne Parkschein: Erst wenn Sie länger als drei Minuten im Auto sitzen ohne einen Parkschein zu kaufen, parken sie. Eine Strafe kommt dementsprechend erst nach Ablauf dieser Zeit auf Sie zu. Gemäß Bußgeldkatalog müssen Sie dann ein Verwarnungsgeld zahlen.
Auf einen Parkverstoß werden Sie in der Regel durch einen Strafzettel hingewiesen. Parken ohne Parkschein kann durch die Polizei und durch das Ordnungsamt festgestellt werden. Grundsätzlich hat aber auch jeder Bürger das Recht, eine Ordnungswidrigkeit anzuzeigen. Eine “Strafe” bei widerrechtlichem Parken ohne Parkschein kann auch auf Sie zukommen, wenn Sie kein Knöllchen am Auto vorfinden.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Parken ohne Parkschein
Das Parken ohne Parkschein ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarngeld geahndet wird.
Das ist von der Parkdauer abhängig. Es können bis zu 40 Euro fällig werden. Unsere Tabelle verschafft Ihnen einen Überblick der genauen Sanktionen für die jeweiligen Verstöße.
Ja, inzwischen können Sie auch ohne Parkschein parken, wenn Sie stattdessen das Handyparken nutzen.
Wie viel kostet das Parken ohne Parkschein?
Ein Bußgeld für Parken ohne Parkschein gibt es genau genommen nicht, da nur Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld sanktioniert werden. Kostenfrei können Sie sich auf einen entsprechend ausgezeichneten Parkplatz dennoch nicht stellen: Wird kein Parkschein gelöst, kommen Kosten auf Sie zu, die abhängig von der Parkzeit sind.
Haben Sie den Parkschein vergessen, zieht das zunächst ein Verwarnungsgeld von 20 Euro nach sich. Gleiches gilt bei einer Überschreitung der zulässigen Parkzeit um höchstens 30 Minuten. Dieser Betrag erhöht sich pro Stunde. Das Verwarnungsgeld für Parken ohne Parkschein beläuft sich in der Regel allerdings auf höchstens 40 Euro. Diesen Betrag müssen Sie zahlen, wenn Sie länger als drei Stunden ohne gültigen Parkschein parken.
Haben Sie keine Parkscheibe auf einem entsprechend ausgezeichneten Parkplatz oder überschreiten die Parkdauer, gelten die gleichen Sanktionen.
Überschreiten Sie die zulässige Parkzeit um mehr als eine Stunde oder stehen länger als eine Stunde ohne Parkschein auf einem ausgezeichneten Parkplatz, kann das Parken ohne gültigen Parkschein auch zum Abschleppen führen. Sie dürfen allerdings nur abgeschleppt werden, wenn die Situation es unbedingt erfordert. Stehen etwa noch genügend freie Parkplätze zur Verfügung, ist das nicht der Fall. Werden Sie abgeschleppt, erhöhen sich die Kosten für das Parken ohne Parkschein um die Abschleppkosten. In der Regel sind das etwa 200 bis 300 Euro.
Einspruch gegen einen Strafzettel für Parken ohne Parkschein
Im eigentlichen Sinne können Sie gegen einen Strafzettel keinen Einspruch einlegen. Haben Sie jedoch fälschlich einen Strafzettel für das Parken ohne Parkschein erhalten, können Sie diesen dennoch anfechten, indem Sie ihm widersprechen. Das ist etwa möglich, indem Sie die einwöchige Bezahlfrist verstreichen lassen. Ihnen wird daraufhin ein Bußgeldbescheid zugestellt, gegen den Sie innerhalb einer Woche Einspruch erheben können.
Sie können sich jedoch auch bei der zuständigen Behörde zur Sache äußern und erklären, warum Sie das Verwarnungsgeld nicht zahlen werden. Die Behörde wird Ihren Fall daraufhin erneut prüfen. Kommt sie zu dem Schluss, dass der Strafzettel zurecht ausgestellt wurde, wird sie ebenfalls einen Bußgeldbescheid erlassen. Dieser bringt zusätzliche Gebühren in Höhe von 25 Euro mit sich.
Können Sie anhand stichhaltiger Beweise darstellen, dass das vorgeworfene Parken ohne Parkschein nicht stattgefunden hat, wird das Verfahren eingestellt. In diesem Fall müssen Sie wegen des erhöhten Verwaltungsaufwandes jedoch eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25 Euro zahlen.
Bildnachweise: istockphoto.com/vanbeets (Header)
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Ich habe heute morgen in Saarlouis Vaubanstraße auf einem Parkplatz geparkt gegen 7.45 Uhr in Saarlouis gilt ab 9.00 Uhr ein Ticket einzulösen…Hatte dann um 8.50 trotzdem einen Strafzettel in Höhe von 15 Euro obwohl in dieser Stadt 10 Euro gelten. Angeblich ist das ein Arzt der dieses beauftragt über Privat dieses zu verhängen und den Leuten die Ahnungslos dort parken mit 15 Euro abgezockt werden. Wie kann das sein das sowas erlaubt ist? Die Stadt hat nichts damit zutun, hab mich dort erkundigt…
Dieselbe Bußgeldstaffelung beim Parken ohne Parkschein und beim Parken mit abgelaufenen Parkschein anzuwenden, ist widersinnig:
Angenommen, zwei Autos werden gleichzeitig nebeneinander geparkt. Der eine Fahrer kauft einen Parkschein für 1 Stunde, der andere kauft keinen. Nach 1:45 Stunde kommt ein Kontrolleur. Bei dem Auto mit Parkschein erkennt er, dass dieser seit 45 Minuten abgelaufen ist und verhängt 15 Euro Bußgeld. Bei dem anderen Auto kann er nicht erkennen, dass es schon 1:45 Stunde da steht, und muss zunächst vom Geringsten ausgehen, macht 10 Euro Bußgeld.
Parken ohne Parkschein muss immer teurer sein, als die Frist mit einem gekauften Parkschein zu überschreiten!
Sehr gut beschrieben.