Gewährleistung fürs Auto – Was Käufer wissen sollten

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 8. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Was bedeutet “Gewährleistung” beim Autokauf?

Schaden am gerade erworbenen Auto: Die Gewährleistung vom Händler sichert Käufer ab.
Schaden am gerade erworbenen Auto: Die Gewährleistung vom Händler sichert Käufer ab.

Der Kauf eines neuen Autos ist spannend, bedeutet jedoch oft auch viel Aufwand. Gerade beim Gebrauchtwagen ist eine gute Vorbereitung von großer Bedeutung – eine Checkliste für den Autokauf kann hier gute Dienste leisten. Wer im Vorhinein Preise recherchiert, Mängel- und Zuverlässigkeitsberichte studiert und bei der Begutachtung und Probefahrt des Fahrzeugs aufmerksam ist, steht in der Regel auf der sicheren Seite.

Trotzdem kann es vorkommen, dass kurze Zeit nach dem Autokauf Mängel am Fahrzeug auftreten. Manchmal werden Fahrer durch ungewöhnliche Geräusche auf diese aufmerksam, im schlimmsten Falle bleibt das Auto einfach liegen. Gerade, wenn ein Schaden am Motor vorliegt, sind kostspielige Reparaturen unvermeidbar.

In solchen Situationen taucht dann schnell der Begriff der Gewährleistung für das Auto auf. Haben Sie das Recht, einen Mangel vom Verkäufer beheben zu lassen? Was heißt “Gewährleistung” beim Autokauf überhaupt? Kann ein Kfz-Händler die Gewährleistung ausschließen? Und wie sieht es beim Kauf von privat aus?

Diese und weitere Fragen werden im folgenden Ratgeber beantwortet, damit Sie im Fall der Fälle von Ihrem Recht Gebrauch machen können.

FAQ: Gewährleistung bei Autokauf

Was genau bedeutet Gewährleistung beim Autokauf?

Der Verkäufer schuldet seinem Kunden ein mangelfreies Fahrzeug. Weist dieses dennoch Schäden oder Mängel auf, kann der Käufer bestimmte Rechte geltend machen. Er kann z. B. verlangen, dass der Verkäufer den Schaden behebt oder ggf. vom Kaufvertrag zurücktreten.

Stehen mir diese Rechte auch dann zu, wenn ich einen Gebrauchtwagen kaufe?

Ja, das Gewährleistungsrecht gilt auch dann. Allerdings kann ein Privathändler die Haftung ausschließen. Dies muss aber ausdrücklich im Kaufvertrag festgehalten sein.

Gilt mein Gewährleistungsrecht auch bei Verschleißerscheinungen?

Nein, gewöhnliche Abnutzungserscheinungen stellen keine Mängel dar. Es ist ganz normal, dass bestimmte Teile im Laufe der Zeit verschleißen und erneuert werden müssen. Hierzu gehören z. B. Reifen und Bremsbeläge sowie die Autobatterie. Dies geht allerdings auf Kosten des Käufers.

Autokauf beim Händler – Wichtiges zur Gewährleistung

Privatleute, die ihr Auto verkaufen, können die Gewährleistung im Gegensatz zum Händler ausschließen.
Privatleute, die ihr Auto verkaufen, können die Gewährleistung im Gegensatz zum Händler ausschließen.

Wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen, können Sie das Fahrzeug entweder von einem Privatmann oder von einem Händler erwerben. Wenn Sie sich für Ersteres entscheiden, profitieren Sie meist von einem günstigeren Kaufpreis. Nichtsdestotrotz setzen viele Personen eher darauf, dass neue Auto bei einem gewerblichen Verkäufer zu erwerben. Der Autokauf beim Händler bietet nämlich einen wichtigen Vorteil: Hier haben Käufer einen Anspruch auf die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung.

Was ist nun aber genau die Gewährleistung für ein Auto? Grundlegende gesetzliche Regelungen rund um den Kauf von Produkten sind dem Bürgerlichen Gesetzbuch – kurz BGB genannt – zu entnehmen. Dort ist schriftlich festgelegt, dass Verkäufer bei bestimmten Mängeln haften. Das gilt, wenn der Fehler schon vorlag, bevor das Auto übergeben wurde und der Käufer nicht davon wusste. Laut § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB verjähren die Mängelansprüche nach zwei Jahren. Innerhalb dieses Zeitraums gilt demnach die Gewährleistungspflicht, welcher der Autohändler nachkommen muss.

Der Verkäufer ist dazu verpflichtet, dem Käufer einen Gebrauchtwagen zu liefern, der keine Sachmängel aufweist. Dies wird in § 434 Abs. 1 BGB näher definiert:

Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

  1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
  2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Der Käufer kann demnach die Gewährleistung vom Händler einfordern, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Es muss entweder ein Mangel vorliegen oder aber das Auto entspricht nicht den im Kaufvertrag festgehaltenen Angaben. Wurde beispielsweise vermerkt, dass das Auto über elektrische Fensterheber verfügt, dem jedoch nicht so ist, so ist der Verkäufer dazu verpflichtet, den Mangel zu beheben.

Nach dem Autokauf kann der Käufer die Gewährleistung vom Händler also eingefordern, wenn ein Mangel besteht oder das Fahrzeug in seinen Eigenschaften nicht dem entspricht, was im Kaufvertrag festgehalten wurde. Ist dort beispielsweise angegeben, dass der Gebrauchtwagen über eine Klimaanlage verfügt, eine solche jedoch fehlt, so muss der Verkäufer diesen Mangel beheben.

Die Frage “Muss ein Autohändler Gewährleistung geben?” kann ganz klar bejaht werden. Anders gestaltet sich dies jedoch, wenn Sie einen Gebrauchtwagen von einer Privatperson erwerben. Diese kann die Sachmängelhaftung ausschließen und muss demnach nicht für einen Mangel haften, der zum Zeitpunkt des Kaufs vorlag. Dies muss jedoch explizit im Kaufvertrag festgehalten werden.

Ausnahmen hierfür bestehen allerdings, wenn der private Verkäufer von Mängeln wusste, diese aber bewusst – also arglistig – verschwieg bzw. absichtlich falsche Angaben gemacht hat. In einem solchen Fall greift auch beim Kauf von privat die Gewährleistung fürs Auto. Oftmals kann es sich jedoch als äußerst schwierig erweisen, dem Verkäufer Arglist nachzuweisen.

Wurde kein Ausschluss der Sachmängelhaftung im Kaufvertrag festgelegt, gelten für den Privatverkäufer übrigens die gleichen Regeln wie für einen gewerblichen Autohändler bezüglich der Gewährleistung.

Mängel oder Verschleiß? Die Gewährleistung beim Pkw-Händler

Die Gewährleistung gilt bei einem Autokauf nur dann, wenn es sich um einen Mangel handelt.
Die Gewährleistung gilt bei einem Autokauf nur dann, wenn es sich um einen Mangel handelt.

Die Gewährleistung fürs Auto kann bei Käufer und Verkäufer oft für Streit sorgen. Knackpunkt ist in der Regel die Frage danach, ob tatsächlich ein Mangel vorliegt oder ob es sich doch nur um Verschleiß handelt. Liegt Letzteres vor, ist der Händler nämlich nicht dazu verpflichtet, Nachbesserungen zu leisten.

Von Verschleiß beim Gebrauchtwagen wird in der Regel gesprochen, wenn ein Bauteil durch den Gebrauch abgenutzt wird und aus diesem Grund in regelmäßigen Abständen erneuert werden muss. Bei Fahrzeugen ist dies beispielsweise bei folgenden Teilen der Fall:

Allerdings müssen in den meisten Fällen für eine klare Abgrenzung zwischen Verschleiß und Mangel die jeweils individuellen Umstände betrachtet werden – allem voran das Alter und die Laufleistung des Autos. Was bei einem Neuwagen häufig als Sachmangel bewertet und damit unter die Gewährleistung für Kfz fällt, wird bei einem Gebrauchtwagen mit hoher Laufleistung oft eher als Verschleiß eingeordnet.

Kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen Verkäufer und Käufer um diese Unterscheidung sowie um die damit zusammenhängende Kfz-Gewährleistung, ist ein Verfahren vor Gericht meist nicht zu umgehen. Ein Sachverständiger wird dann mit der Beurteilung des Schadens beauftragt. Dessen Kfz-Gutachten beeinflusst maßgeblich, ob der Händler die Gewährleistung für das Auto übernehmen muss.

Kfz-Kauf und Gewährleistung – Bei wem liegt die Beweispflicht?

Muss der gewerbliche Verkäufer die Gewährleistung fürs Auto übernehmen und den bestehenden Mangel beheben? Um diese Frage beantworten zu können, muss geklärt werden, wann der Schaden entstand. Lag er schon vor der Übergabe vor? Wer muss dies jedoch beweisen?

Gibt es Streitigkeiten über die Gewährleistung für das Auto, kann ein Gutachten helfen.
Gibt es Streitigkeiten über die Gewährleistung für das Auto, kann ein Gutachten helfen.

Laut § 476 BGB gilt in diesem Zusammenhang Folgendes:

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

Beim Gebrauchtwagenkauf handelt es sich beim Gefahrübergang in der Regel um die Übergabe des Fahrzeugs. Erkennt der Käufer den Schaden demnach spätestens ein halbes Jahr, nachdem er das Fahrzeug erworben hat, so wird angenommen, dass der Mangel schon beim Gefahrübergang bestand. In diesem ersten halben Jahr liegt es am Händler, das Gegenteil zu beweisen. Schafft er dies nicht, ist er dazu verplfichtet, die Gewährleistung für das Kfz zu übernehmen und die Mängel zu beheben.

Nach diesen ersten sechs Monaten kehrt sich die Beweislast jedoch um. Nun liegt es am Käufer, zu beweisen, dass der Mangel schon beim Gefahrübergang vorlag. In vielen Fällen kann sich dies als sehr schwierig erweisen. Möchten Sie die Gewährleistung vom Autohändler einfordern, ist es in hilfreich, ein Gutachten von einem Sachverständigen anfertigen zu lassen.

Diese Rechte können Sie bezüglich der Gewährleistung fürs Auto einfordern

Haben Sie Mängel am Fahrzeug erkannt, die schon zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden, können Sie die Gewährleistung für das Auto einfordern. Um dies zu tun, müssen Betroffene den Händler zeitnah über die Mängel informieren und ihm zunächst die Möglichkeit geben, den Schaden zu beheben.

Sie dürfen nicht die Reparatur in einer anderen Werkstatt anordnen, ohne den Händler darüber zu informieren. In einem solchen Fall kann diesem nicht die Kostenerstattung auferlegt werden.

Sollte der zweite Nachbesserungsversuch fehlschlagen oder weigert sich der Verkäufer ganz, das Fahrzeug zu reparieren, so haben Käufer Anspruch auf zusätzliche Entschädigungsleistungen hinsichtlich der Gewährleistung für Pkw. Diese sind in § 437 BGB festgelegt und umfassen die folgenden Leistungen:

  • Sie können vom Kaufvertrag zurücktreten.
  • Sie können den Kaufpreis mindern.
  • Sie können Schadensersatz fordern.
  • Sie können auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen pochen.

Verkürzung der Gewährleistung beim Autokauf vom Händler – Urteil des Bundesgerichtshofes

In der Vergangenheit wurde beim Autokauf die Gewährleistung vom Händler häufig von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzt, wenn es sich um einen Gebrauchtwagen handelte. In einem vor dem Bundesgerichthof verhandelten Fall wurde diese Reduzierung der Dauer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB genannt), die dem Kaufvertrag zu Grunde lagen, festgehalten. Diese entsprachen der „Unverbindlichen Empfehlung des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V.“.

Das Urteil des BGH vom 29. April 2015 (Az.: VIII ZR 104/14) legte jedoch fest, dass die Klauseln der AGB für juristisch nicht vorgebildete Verbraucher unverständlich seien. Dies widerspräche dem im BGB festgelegten Transparenzgebot und führe zu Nachteilen für den Käufer. Aus diesem Grund entschied das Gericht, dass die Verkürzung der Verjährungsfrist bezüglich der Gewährleistung für ein Auto nicht wirksam sei.

Garantie und Gewährleistung beim Auto – Die Unterschiede

Garantie und Gewährleistung für das Auto: Hierbei handelt es sich um unterschiedliche Konzepte.
Garantie und Gewährleistung für das Auto: Hierbei handelt es sich um unterschiedliche Konzepte.

Die Gewährleistung, die der Kfz-Händler einräumt, ist gesetzlich festgeschrieben und sie darf nicht ausgeschlossen werden. Bei der Garantie hingegen handelt es sich um eine freiwillige Leistung. Sie muss dem Käufer explizit zugesichert werden. Des Weiteren ist eine Garantie nicht immer kostenlos zu haben, sie muss häufig auch extra bezahlt werden.

Welche Leistungen die Garantie umfasst, ist je nach Einzelfall unterschiedlich. Alle Details sind in den Bedingungen festgehalten, weshalb Sie sich diese vor dem Abschluss der Garantie gründlich prüfen sollten. Je nach Alter, Laufleistung und Zustand des Fahrzeugs sowie des Umfangs der Garantie sollten Sie im Vorhinein abwägen, ob sich diese für Sie wirklich lohnt. Beachten Sie außerdem, dass für ältere Fahrzeuge, die etwa zehn Jahre oder älter sind, keine Gebrauchtwagengarantie mehr angeboten wird.

Dafür profitieren Sie bei der Garantie im Gegensatz zur Gewährleistung für das Auto davon, dass Sie als Käufer nicht belegen müssen, wann der Mangel auftrat. Entstand dieser während der Garantiezeit und ist von den Bedingungen eingeschlossen, sind Sie abgesichert.

Bei Neuwagen oder jungen Gebrauchten lohnt sich eine gesonderte Garantie häufig nicht, da diese Fahrzeuge oftmals noch von der Neuwagengarantie profitieren. Die meisten deutschen Hersteller stehen zwei Jahre für bestimmte Mängel gerade und reparieren diese kostenlos. Viele asiatische Hersteller sind in diesem Zusammenhang großzügiger und geben bis zu sieben Jahre Garantie. Doch auch hier sind Verschleißteile in der Regel ausgeschlossen und werden nicht ersetzt.

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem zu Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

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144 Kommentare

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  1. Nadine
    Am 8. Juni 2019 um 22:09

    Hallo habe eine Frage habe letztes Jahr im Februar ein Skoda Octavia beim Händler gekauft er ist ein gebraucht Fahrzeug jetzt zeigt der mir ständig Airbag Fehler an im Kaufvertrag wurde rein geschrieben Gewährleistung nur 1 Jahr muss er sich noch darum kümmern
    Danke für die Hilfe

  2. Andera K.
    Am 8. Juni 2019 um 16:23

    Hallo Liebes Team !

    Ich habe mir vor 4 Monaten ein Gebrauchtes Fahrzeug über einen Gebrauchwagen Händler
    gekauft nun ging die Lichtmaschine kaputt.
    Wer haftet für den Schaden ?
    Übernimmt die Reperatur der Verkäufer ?
    oder ist es ein Verschleßteil ?
    Gibt es eine Altersgrenze ab wann Verkäufer für ein Auto nicht mehr haften ?

  3. Jan
    Am 15. Mai 2019 um 22:38

    Moin,
    meine schwester hat vor knapp 3 monaten einen gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft.
    nun war sie in der Werkstatt weil sie viel Öl verloren hat und die klimaanlage nicht geht.
    In der Werkstatt wurde festgestellt, das das Ansaugrohr für den Turbolader einen Riss hat und das der Kühler undicht ist.
    kosten punkt laut Kostenvoranschlag 1000€.
    Der Händler sagte mir am telefon das er nicht für alles aufkommen würde, man müsste hälfte hälfte machen.
    geht solch ein schaden unter der Gewährleistung? und wer muss was zahlen? steht meiner Schwester in dem Zeitraum ein Leihwagen zur Verfügung vom Händler? weil sie ist Berufstätig ect.
    wie wäre jetzt die Vorgehweise?

  4. Sarah
    Am 10. Mai 2019 um 19:26

    Hallo,
    Ich habe genau am 08.05 ein Auto bei einem Händler gekauft. Er meinte er gibt keine Garantie aber die normale Gewährleistung.
    Nun mein Problem… Jetzt nach zwei Tagen macht mein Auto beim anlassen komische Geräusche als würde er nicht richtig zünden.
    Würde das gerne in der Werkstatt überprüfen lassen aber wer kommt dafür dann auf ? Wie verhalte ich mich jetzt?
    Nicht das, dass Auto nach einer Woche Vollschaden ist.
    Ich bedanke mich herzlich für jede Hilfe.

  5. Bennewitz
    Am 6. Mai 2019 um 14:40

    Hallo
    Ich habe am 4.1.19 einen Nissan Micra für meine Tochter beim Händler gekauft,jetzt nach 4 Monaten ist die Servolenkung defekt,
    Muß der Verkäufer es beheben ?

  6. Matthias
    Am 26. April 2019 um 15:41

    Hallo,
    ich habe ein Fahrzeug bei einem Händler gekauft, der 400km entfernt, wer bezahlt den Hin- und Rücktransport? kann ich das Fahrzeug durch eine Firma bringen und holen lassen?

  7. Mario
    Am 24. April 2019 um 11:06

    Hallo,

    Ich habe mir im Januar 2019 ein autogekauft(5 Jahre alt, 100T km) beim Händler. Im Februar ist der Turbo auf der Autobahn kaputt gegangen. Dies wurde über die Garantie abgewickelt. Ich musste jedoch 800€ zahlen(Eigenanteil Ersatztteile)
    Meine Frage kann ich die 800€ von dem Autohaus wieder holen? da nach ihrer erklärung es ja unter Gewährleistung zählt?

    VG Mario

  8. Kretschmer
    Am 23. April 2019 um 20:53

    Hallo,

    Mein Auto bekommt kein TÜV und ich bin im 7 Monat der Gewährleistung und der Händler sagt, dass die Mängel nicht abgedeckt wären. Explizit geht es um die Scheinwerferreinivungsanlage….keine Verschleißteil ?….

    Lg

  9. Michael
    Am 21. April 2019 um 12:13

    Hallo wir haben vor drei Monaten einen 1 er Bmw gekauft für unsere Tochter Baujahr 2006 nun zeigte sich das das Fahrzeug einen sehr sehr hohen Ölverlust. Nun brachte ich das KFZ in meine Werkstatt die wiederum lehnte der Autohändler ab nun steht das in einer Inhaltungswerkstatt wo Ventilschaftsdichtung und Kolbenringe erneuert werden in Stuttgart ich bin aus Mannheim, wird ca. 3 Wochen dauern .
    Habe ich Anspruch auf Leihfahrzeug oder andere Dinge wie Wertminderung.
    Danke im voraus für eure Hilfe.

  10. David
    Am 2. April 2019 um 17:22

    Guten Tag liebe Leute,

    Meine Frau und ich haben uns Anfang des Jahres, ein Clio Bj:2013 mit 35tkm. gekauft jetzt nach 3tkm.die wir gefahren sind sind die Bremsen runter die Wagen durchlief eine Inspektion beim Verkäufer schluss endlich kann es doch nicht sein das er nach 38tkm. die bremsen runter sind oder?
    Ein Befreundeter Mechaniker sagt das selbe das es nicht sein kann.

    wie verfahre ich ?

    mfg und besten dank

  11. Monika
    Am 18. März 2019 um 16:29

    Hallo,

    ich hätte gerne eine Frage. Naja ich habe ein paar Fehler beim Kaufen vom meinem Auto begangen, ich war zu naiv, aber ich hoffe, dass Recht an meiner Seite steht. Nämlich beim Kaufen, habe ich keine Probefahrtmöglichkeit, aber trotzdem habe ich dieses Auto genommen. Ich habe nach dem techsnischen Zustand gefragt, sollte alles passen. Nach erster Woche von Fahen, check engine hat mir geleuchtet und bin zum Mechaniker gefahren…jetzt meldet mir der Mechaniker, dass die Bremse total verrostet sind, plus sollte ich Reife wechseln lassen und jetzt frage ich ob der Händler sollte Kosten übernehmen?

  12. Barbara
    Am 27. Februar 2019 um 14:52

    Ich habe vor einer Woche einen gebrauchten Pkw beim Händler gekauft. Jetzt habe ich nach 4 Tagen einen Schaden an der Zylinderkopfdichtung. Kann der Verkäufer mich zwingen vom Kaufvertrag zurückzutreten oder habe ich ein Recht auf die Reparatur?
    Liebe Grüsse

  13. Alex
    Am 27. Februar 2019 um 10:20

    Guten Morgen

    Ich habe Anfang Januar 2019 einen Ford Mustang gekauft. In der darauffolgenden Woche stellte sich heraus, dass durch die “Aftermarket” Motorhaube bei Geschwindigkeiten von 120km und mehr ein starkes Brummen wird verursacht. Ich habe den Händler diesbezüglich kontaktiert und er hat das Problem erkannt/bestätigt. Bisher ist das Problem jedoch nicht gelöst. Wie lange hat ein Händler die Zeit, um ein solches Problem zu lösen?

  14. Boris
    Am 5. Februar 2019 um 6:54

    Hallo,

    Im Oktober 2018 habe ich einen Mazda 3, BJ 2014 vom Händler gekauft. Er schloss gleich eine Garantie aus… Nach vier Monaten blieb das Auto auf der Straße einfach stehen. Ich habe es vom ADAC abschleppen lassen und sie vermuten es ist die Steuerkette. Die Services wurden regelmäßig bei Mazda durchgeführt. Beim Kauf hatte er 120.000 km und die Panne passierte 4000 km und vier Monate später. Wie kann ich jetzt vorgehen? Habe ich einen Anspruch auf die Gewährleistung vom Händler?

    Lg,
    Boris

  15. T.
    Am 2. Februar 2019 um 14:10

    Hallo,

    am 1.11.2018 kauften wir einen gebrauchten Opel Antara mit 2,2 cdti Motor. Am 10.12.2018 stellten wir das Fahrzeug, auf Anraten des Händlers bei Opel in die Werkstatt. Diese diagnostizierte einen großen Oelverlust. Wir informierten den Händler, diser holte das Fahrzeug dort ab und nun “Doktort” er seit dem 13.12.2018 am Motortausch herum. Wir sollen, weil die Gebrauchtwagengarantie die zusäztlich abgeschlossen wurde nicht alles übernimmt, für Austauschmotor, neuen Turbolader und Reparaturkosten nochmals 500€ bezahlen. Der Kupplungstausch, weil ja gerade alles auseinander ist, kostet nochmals 450€ Extra. Müssen wir die lange Zeit und die extrakosten (Kupplung mal ausgenommen) in Kauf nehmen? Das Ersatzfahrzeug das wir bekamen ist ein sehr altes nicht verkehrsicheres Fahrzeug das wir dann gnädigsterweise am 04.01.2019 zu Veffügung gestellt bekamen. Müssen wir das so hinnnehmen oder steht uns da Schadensersatz zu? Das Fahrzeug steht nur vor dem Haus da wir damit nicht fahren wollen/können.

    L. G. T.

  16. Watti
    Am 30. Januar 2019 um 20:05

    Hallo, habe mir vor 1 monat einen 14 jahre alten gebrauchtwagen zugelegt, von einem händler…
    Der händler versicherte mir trotz 230tausend kilometer das keine arbeiten zu machen sind umd das auto perfekt ist..
    Schon innerhalb 1000 kilometer die ich bis jetzt gefahren bin habe ich fest gestellt durch meinen vertrauensmechaniker das die stabilisatoren, gummihalterungen umd spurstangen aus zu tauschen sind, zudem verliert das auto öl und beim turbolaufrad ist ein flügel abgebrochen…
    Meine Frage: muss der händler für den ölverlust und den kaputten turboradflügel aufkommen, ober sind das spesen die ich als käufer zu tragen habe???
    Zudem tarf dies eventuell von meinem mechaniker behoben werden oder kann den der verkäufer selbst wählen??
    Danke im voraus!

  17. Sven J.
    Am 30. Januar 2019 um 11:55

    Hallo Team von Bußgeldkatalog.org!
    Wir haben im Juli 2018 ein Neuwagen Dodge Ram 1500 als Gewerbetreibende (B_to_B) gekauft. Wir haben hier eine Ausführung mit Luftfahrwerk genommen. Aktuell ist an diesem Luftfahrwerk der Kompressor defekt, heißt das Fahrwerk pumpt das Fahrzeug nicht mehr in die Stellung für den normalen Fahrbetrieb. Das Auto hat stand heute 30.000 Km gelaufen, da wir als Dinstleister sehr viel Fahren müssen. Leider gibt es für das Luftfahrwerk und daher auch für den Kompressor keine werkseitige Herstellergarantie und der Händler selber verweist auf den Gefahrenübergang (übergabe des Fahrzeuges an uns) und möchte sich die Instandsetzung/Reparatur mit ca. 2.500€ bezahlen lassen, da sie davon ausgehen das bei Übergabe dieser Mangel nicht vorhanden war. Was nutz einem denn die Gewährleistung, wenn man bei einem etwas über 6 Monate altem Neufahrzeug eine Reparatur in Höhe von 2.500€ zahlen soll, obwohl einem der normale Menschenverstand sagt, das so ein Mangel doch nicht nach einer so kurzen Zeit entstehen darf. Welchen Mangel nach einer Sichtprüfung kann ein nicht gelernter KFZ Mechaniker denn bei der Übergabe eines Neufahrzeuges schon feststellen??? Keine!!! Vieleicht habt ihr ja einen Tipp ob wir überhaupt eine Chance hätten, die hohen Reparaturkosten zu vermeiden. Vielen Dank.

  18. Älex
    Am 16. Januar 2019 um 8:59

    Guten Morgen
    Ich habe vor 1,5 Wochen ein Auto gekauft (Baujahr 2013) und gestern begann das Licht des Motormanagements zu brennen. Sollte der Händler die Ursache dafür suchen und beheben

  19. Paul W.
    Am 15. Januar 2019 um 10:47

    Guten Tag
    ich habe vor 11 Monaten einen Mazda CX5 gekauft, jetzt funktioniert die Standheizung nicht mehr. Kann das unter der jährlichen Gewährleistung laufen? Die Händler wollen jetzt nur 50% der Kosten übernehmen…

  20. Sebastian
    Am 7. Januar 2019 um 17:40

    Hallo,
    habe ein Auto mit defektem Sitz. Die Gebrauchtwagengarantie bezahlt den Schaden nicht… muss der Händler jetzt wegen der Gewährleistung den Schaden übernehmen?

  21. Ingo
    Am 5. Januar 2019 um 12:40

    ich habe mir ende August 2018 ein Opel Zafira gekauft 2200 Euro und eine Kilometerleistung von 155000km Baujahr 13.03.2001.
    Seit Mitte Oktober habe ich Pobelme mit der Wegfahrsperre mehrmals Fehlerspeicher ausgelesen und der verkäufer weigert sich das Problem zulösen vom verkäufer heißt es wenn es das Steuergerät wäre würde das nicht unter der Gewährleistung fallen

    meine Frage ich stimmt das oder stimmt das nicht oder muß der käufer reparatur selber zahlen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Februar 2019 um 18:31

      Hallo Ingo,

      die Beantwortung der Frage hängt von individuellen Umständen ab. Sie können Ihre Möglichkeiten mit einem Anwalt prüfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Stephan M.
    Am 1. Januar 2019 um 16:52

    Hallo,
    ich habe mir in einem VW-Autohaus einen gebrauchten Opel Corsa ( 4 Jahre alt, 38.000km ) gekauft.
    Mit dem Kauf habe ich auch eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen.
    Nachdem ich das Auto 6 Wochen hatte und ich ca. 1500km gefahren bin, ist mir der Motor um die Ohren geflogen.
    Das Autohaus hat das Auto dann abheholt und mir einen Leihwagen mitgebracht. Das ist nun aber inzwischen schon knapp 6 Wochen her. Angeblich ist eine neuer Motor eingebaut, jedoch gibt es wohl noch Komplikationen, so der KfZ-Meister des Autohauses. Wie lange muss ich mir das bieten lassen ? Habe ich Anspruch auf Entschädigung ?

    L.G. Stephan

  23. Andrea
    Am 31. Dezember 2018 um 13:11

    Hallo .
    Ich habe mir einen Audi tfsi( Bj 2011 ,110000 km ) gekauft bei einen Händler.

    Problem. Nach 2 Wochen nach dem Kauf ging wärend der fahrt die Motorkontrollleuchte an und er fing an zu ruckeln.
    Habe ihn zum Händler gebracht zu Reparatur.

    Nun liegt ein Schaden an der Steuerkette
    vor da sich diese gelängt hat .

    Fällt es unter der Gewährleistung oder muss ich die kosten übernehmen?

    Mfg Andrea Ramen

  24. Christopher
    Am 17. Dezember 2018 um 12:30

    Hallo .
    Ich habe mir am 6.12.18 eine Vectra c gts gekauft beim Händler.
    Gestern am 16.12.18 ( 10 Tage später )
    Ist mir die steuerkette kaputt gegangen 😳.
    Der vectra ist Baujahr 2006 und hat 36000 tkm gelaufen ” also nichts an Kilometer..
    Wie muss sich jetzt der Händler verhalten?
    Bitte helft mir😭😭😭

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Januar 2019 um 10:52

      Hallo Christopher,

      am besten kann dies ein Anwalt beurteilen, unter Vorlage Ihres Kaufvertrages.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Marie
    Am 4. Dezember 2018 um 19:07

    Hallo,
    Ich bin gerade dabei mir ein Auto zu kaufen. EZ Mai diesen Jahres. 17.000km gelaufen. Neuwagengarantie also noch vorhanden. Der autohändler schreibt nun in den Kaufvertrag eine Gewährleistung von 6 Monaten. Auf Nachfrage sagt er, dass das bei so neuen Fahrzeugen okay wäre. Nur Autos, die älter als zwei Jahre seien, fallen unter die gesetzlich festgelegte Gewährleistungspflicht. In Eminem fall greife ja schließlich die Neuwagengarantie. Ist das korrekt? Und macht es sinn, ihn zu überzeugen die Gewährleistung zu erhöhen? Am Ende habe ich ja sowieso noch die Garantie…
    Viele Grüße,
    Marie

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. Dezember 2018 um 15:41

      Hallo Marie,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher ggf. an einen Anwalt oder einer Verbraucherorganisation.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Harald R.
    Am 3. Dezember 2018 um 11:35

    Ich habe mir vor 2 Wochen ein Auto gekauft, welches ich bei Mobile gefunden habe. Beim Händler angekommen wurde mir gesagt das Auto würde im Kundenauftrag verkauft und somit ein Privatverkauf. Jetzt stellen sich größere Mängel ein, Lichtmaschine und Mechatronik vom Getriebe defekt. Schaden von ca. €2000. der Verkäufer macht nun Schwierigkeiten wegen der Kostenübernahme. Meine Frage ist: wer ist Haftbar. Der Verkauf fand auch auf dem Firmengelände statt.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Dezember 2018 um 15:52

      Hallo Harald R.,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Carina
    Am 14. November 2018 um 22:25

    Hallo ich habe am 01.11.2018 einen Gebrauchtwagen gekauft, Bj 2005 , der Händler ist im Vorfeld 199€ mit dem Preis runter gegangen.
    Am 02.11.2018 stellte ich fest das sich die Kofferraumklappe nur über die Notentriebsprung öffnen lässt.
    Ich habe den Händler davon in Kenntnis gesetzt und er sagte ich sollte in seine Werkstatt fahren die haben mir einen Termin gegeben, auf meine Anfrage bei dem Händler wer die Rechnung zählt, sagte er mir das er mir 100€ dazu gibt, er wäre ja schon mit dem Preis runter gegangen.
    Meine Frage ist hier der Händler in der Gewährleistungspflicht oder muss ich das selber zahlen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. November 2018 um 10:14

      Hallo Carina,

      wenden Sie sich bitte unter Vorlage des Kaufvertrages an einen Anwalt oder bspw. eine Beratungsstelle der Verbraucherzentrale.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Pippa g.
    Am 11. November 2018 um 21:51

    Hi ihr Lieben,

    Ich habe ein Auto beim Händler gekauft und nach drei Monaten hatte ich eine Panne. Ich wurde geschleppt und ließ eine Werkstatt drüber gucken.
    Motorschaden wurde festgestellt- der Verkäufer sagt jetzt eine Werkstatt war dran, damit sei er aus der Gewährleistung raus.

    Was kann ich tun?
    Merci

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. November 2018 um 15:16

      Hallo Pippa g.,

      wenden Sie sich an einen Anwalt, wenn Sie die Sache prüfen lassen wollen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Lisa
    Am 9. November 2018 um 14:25

    Hallo, ich habe mir vor 2 Monaten ein Golf VI mit 139.000km gekauft. Nun nach 2 Monaten ist eine Kontolllampe angegangen. Haben es Auslesen lassen und es ist warscheinlich die Steuerkette… Haben bei dem Händler angerufen und wollten wissen wie es mit dem Auto weitergeht. Der Händler behauptet das die Steuerkette ein Verschleißteil wäre, da es ja auch von VW bekannt. Nun die frage, ist die Steuerkette ein verschleißteil oder nicht??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. November 2018 um 14:53

      Hallo Lisa,

      fragen Sie am besten direkt beim TÜV, Ihrer Werkstatt oder ähnlichen Stellen nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Gman
    Am 18. Oktober 2018 um 20:18

    Hallo, habe vor einigen Tagen einen Wagen gekauft auf dem Vertrag steht aber der Händler übernimmt keine Gewährleistung oder Garantie. Frage von mir kann sich der Händler somit von der gesetzlichen Gewährleistung befreien?

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