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Führerschein C1E: Lkw mit Anhänger ergänzen

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

LKW- und Anhängerkombinationen steuern mit dem C1E-Führerschein

Mit dem Führerschein der Klasse C1E darf man eine Gesamtmasse von 12 t steuern
Mit dem Führerschein der Klasse C1E darf man eine Gesamtmasse von 12 t steuern

Als LKW-Fahrer ist der Erwerb einer zusätzlichen Fahrerlaubnis von Vorteil. Denn das Spektrum der angebotenen Aufträge erweitert sich, wenn zusätzlich zum normalen LKW-Führerschein ein Führerschein der Klasse C1E vorliegt. Der Erwerb dieser Führerscheinklasse berechtigt LKW-Fahrer zum Steuern eines LKWs mit einem Anhänger. Die Kombination LKW/Anhänger darf dann bis zu 12.000 kg (12 t) wiegen.

FAQ: Führerscheinklasse C1E

Was darf ich mit dem C1E-Führerschein fahren?

Die Lkw-Führerscheinklasse C1E berechtigt zum Führen von leichteren Lastzügen. Dabei können sich die Gespanne entweder aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger von mehr als 750 kg zGM oder einem Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger von mehr als 3.500 kg zGM zusammensetzen.

Welche Klassen sind beim C1E-Führerschein eingeschlossen?

Erwerben Sie den C1E-Führerschein, erhalten Sie damit automatisch auch die Klasse BE. Besitzen Sie den D-Führerschein, wird auch die Klasse DE eingetragen.

Welche Prüfungen sind für die Klasse C1E abzulegen?

Der Gesetzgeber schreibt für die Klasse C1E eine praktische Prüfung vor, die mindestens 75 Minuten dauert. Eine Theorieprüfung wird hingegen nicht gefordert.

Führerschein Klasse C1E – welche Fahrzeuge darf ich fahren?

Mit dem C1E-Führerschein dürfen Kraftfahrer folgende Fahrzeugkombinationen und Klassen fahren:

  • Zugfahrzeug der Klasse C1 kombiniert mit Anhänger oder Sattelanhänger (zulässige Gesamtmasse über 750 kg). Zugfahrzeug und Anhänger dürfen zusammen nicht mehr als 12.000 kg wiegen.
  • Zugfahrzeug der Klasse B zusammen mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3.500 kg (3,5 t). Die Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger darf jedoch maximal 12.000 kg betragen.
  • Im Führerschein Klasse C1E ist auch Führerschein der Klasse BE inbegriffen.
  • Inhaber des Führerscheins Klasse C1E dürfen die Fahrzeuge der Klasse D1E (Bus mit Anhänger) nur dann fahren, wenn sie auch die Fahrerlaubnisklasse D1 besitzen.

Weitere Lkw-Führerscheinklassen:

Der Führerschein der Klasse C1E ist einer der verschiedenen LKW-Führerscheine, die auf dem Führerschein der Klasse C1 aufbauen. Gefahren werden dürfen mit dem C1E-Führerschein die Klassen B und C1. Fahrzeuge der Klasse B sind Kraftwagen bis 3,5 t sowie Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Fahrzeuge der Klasse C1 sind Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t bis 7,5 t. Es ist also mit einem C1E-Führerschein möglich, einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 6 t mit einem Zugfahrzeug, welches ebenfalls 6 t wiegt und aus der Klasse C1 kommt zu kombinieren. Mit der C1E-Fahrerlaubnis ist es auch möglich, einen PKW, welcher 3,5 t wiegt, mit einem Anhänger zu kombinieren, welcher bis zu 8,5 t wiegt.

Voraussetzungen für den Führerschein Klasse C1E

Folgende Vorraussetzungen müssen erfüllt werden, damit ein C1E-Führerschein erteilt werden kann:

  • Der Bewerber hat bereits das Mindestalter von 18 Jahre alt sein.
  • Nur Bewerber, die bereits einen Führerschein der Klasse C1 besitzen, dürfen die C1E-Klasse erwerben. C1 berechtigt bereits zum Führen von LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 t.
  • C1E-Führerschein-Anwärter müssen eine Bescheinigung zur ärztlichen Untersuchung und einen Sehtest nachweisen.
  • Absolventen des C1-Führerscheins haben bereits an dem obligatorischen Erste-Hilfe Kurs teilgenommen, sodass dieser nicht erneut notwendig ist. Allerdings müssen Sie auf Verlangen die Bescheinigung vorlegen können.

Medizinische Untersuchung vor dem C1E-Führerschein

Der C1E-Führerschein baut auf dem C1-Führerschein auf und ermöglich zusätzlich das ziehen von Anhängern.
Der C1E-Führerschein baut auf dem C1-Führerschein auf und ermöglich zusätzlich das ziehen von Anhängern.

Vor der Ersterteilung des C1E-Führerscheins müssen Anwärter einen Gesundheitscheck hinter sich bringen sowie einen Sehtest bestehen. Ist dies erfolgreich geschehen, erhalten sie ein Gutachten, das die Zulassungsstelle für die Erteilung des Führerscheins benötigt. Das Gutachten muss gemäß der Verordnungen aus der Fahrerlaubnisverordnung gestaltet sein. Es muss aktuell sein; Gutachten sind nur ein Jahr gültig. Danach kann ein Führerschein der Klasse C1E damit nicht mehr beantragt werden.

Jeder Allgemeinmediziner kann ein solches Gutachten ausstellen. Sie können auch den Betriebsarzt aufsuchen, und ihn um die Anfertigung des Gutachtens bitten. Auch bei der Begutachtungsstelle der Zulassungsstelle arbeiten Ärzte; hier können jedoch die Wartezeiten sehr lang sein. Grundsätzlich ist die Ausstellung des Gutachtens zur gesundheitlichen Eignung aber auch dort möglich.

Auch den Sehtest können Sie bei einem Augenarzt durchführen lassen. Ebenfalls berechtigt sind Ärzte für Arbeits- oder Betriebsmedizin sowie die Mediziner beim Gesundheitsamt oder einer Begutachtungsstelle für Fahreignung. Der Sehtest ist zwei Jahre gültig. Nach dem Ablauf der zwei Jahre muss der Sehtest wiederholt werden, um den LKW-Führerschein der Klasse C1E beantragen zu dürfen.

Verfall des C1E-Führerscheins

Achtung! C1E-Führerscheine, welche nach dem 10.01.2013 ausgestellt wurden, sind per se nur 5 Jahre gültig. Erst mit dem Nachweis eines ärztlichen Gutachtens wird der Führerschein verlängert.

Haben Sie Ihren Führerschein der Klasse C1E vor dem 19.01.2013 erworben, ist er zunächst bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig. Mit Erreichen dieses Lebensjahres unterliegt er  wie die später ausgestellten Führerscheine einer Befristung und es muss alle 5 Jahre das Gutachten zu einer ärztliche Untersuchung eingereicht werden. Dieses muss auch ein augenärztliches Gutachten beinhalten. Mehr Infos finden Sie in unserem Ratgeber “Lkw-Führerschein ab 50”.

Wird beides fristgerecht bei der Zulassungsstelle vorgelegt, kann der LKW-Führerschein um weitere 5 Jahre verlängert werden. Eine erneute Ausbildung ist hier aber nicht notwendig; das Einreichen der Unterlagen genügt, um die Befristung aufzuheben.

Zur Verlängerung benötigen Sie neben dem Gesundheitsgutachten Ihren alten Führerschein sowie den Personalausweis. Bringen Sie außerdem ein biometrisches Passfoto für den neuen EU-Führerschein mit.

C1E-Führerschein – Kosten

Der C1E-Führerschein beinhaltet keine Theorie, sondern beschränkt sich auf Praxis. Demzufolge kostet ein Führerschein der Klasse C1E abhängig von der Menge an praktischen Lehrstunden mal mehr oder weniger. Die Ausgaben für den Führerschein der Klasse C1E setzen sich dabei grundsätzlich wie folgt zusammen:

  • Grundbetrag
  • Anzahl der Fahrstunden
  • Sonderfahrten
  • Vorstellung zur praktischen Prüfung
  • TÜV-Gebühr zur praktischen Prüfung

Interessierte sollten für C1E-Führerschein grundsätzlich Kosten in Höhe von rund 1.000 Euro einplanen. Für konkrete Angaben ist eine Anfrage bei der örtlichen Fahrschule mit der Bitte um ein individuelles Angebot für die Ausbildung ist hier sinnvoll. Der Führerschein C1E bietet den Vorteil, dass die Fahrerlaubnis aufgrund des Wegfalls von Theorieausbildung relativ schnell erteilt werden kann. Voraussetzung ist, dass der Anwärter mit der Praxis gut zurecht kommt.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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141 Kommentare

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  1. Kai
    Am 19. Juni 2018 um 22:33

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    in meinem Führerschein aus dem Jahr 1988 stehen folgende Klassen: AM, A1,A2, A, B, C1, BE (79,06), C1E, CE (79(C1E>12000kg,Ls3), L

    Warum steht kein C bei mir und was bedeuten die Zusatzzahlen (79,06)?

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Juli 2018 um 9:29

      Hallo Kai,
      die Schlüsselzahl 79.06 besagt: “Fahrzeuge (Fahrzeugkombination) der Klasse BE, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3.500 kg übersteigt”. Warum Ihr Führerschein die Klasse C nicht enthält können wir nicht einschätzen, wenden Sie sich ggf. an die zuständige Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Nicole
    Am 9. Juni 2018 um 13:38

    Ich habe seit 22 Jahren den Kl.3 Führerschein , was darf ich da nach den neuen Klassen da fahren.
    Wie ist das zu verstehen Gewicht von Zugmaschine und Anhänger oder Sattelanhänge darf nicht 12 t überschreiten .

  3. Brian
    Am 31. Mai 2018 um 11:56

    ich habe einen Führerschein Klasse CE1E und möchte gerne einen LKW mit 9,5 to Gesamtnutzlast und einen Anhämger mit 5,45 to Gesamtnutzlast fahren, darf ich das ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2018 um 10:36

      Hallo Brian,

      mit einem Führerschein der Klasse C1E dürfen Sie ein Zugfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg sowie einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg führen, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 12000 kg beträgt. Mit der Klasse CE dürfen Sie einen Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg führen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Manfred
    Am 26. Mai 2018 um 8:45

    Hallo,

    eine Detailfrage bezüglich C1E und der Erlaubnis für 12t: LKW zul. Ges.G 7,5t mit Anhänger 6t zul Ges.G.

    Wie ist die Erlaubnis für 12t zu verstehen? Kommt es hier auf das tatsächliche Gewicht des gesamten Zuges oder auf das zulässige Gesamtgewicht an?

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juni 2018 um 10:12

      Hallo Manfred,

      mit dem Führerschein der Klasse C1E dürfen Sie ein Zugfahrzeug der Klasse C1 (zulässige Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg) in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg führen. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg nicht übersteigen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. michael
    Am 9. April 2018 um 19:37

    Hi ich wil mein C1+C1E machen .
    Brauch ich dan auch ein IHK Prüfung

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Mai 2018 um 11:04

      Hallo michael,

      ja, in der Regel benötigen Sie hierfür ebenfalls eine IHK-Prüfung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Norbert S.
    Am 15. Februar 2018 um 17:13

    Hallo
    Ich besitze den Führerschein seit 1983. Bin 54 Jahre alt. Der EU Kartenführerschein würde mir im Jahr 2006 ausgestellt. Im der Spalte 11 steht nun 24.04.13 bei der Klasse CE. Heißt das für mich das die Klasse CE an dem Datum verfallen ist ? Und was bedeutet das für die anderen Klassen die im Führerschein aufgeführt sind. Es handelt sich um die Klassen A1, A, B, C1, BE, C1E.
    Gruß Norbert

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. März 2018 um 15:20

      Hallo Norbert,

      die Klassen C1, C1E, C und CE müssen in Ihrem Fall ab dem 50. Lebensjahr unter der Vorlage eines ärztlichen Gutachtens alle fünf Jahre verlängert werden, wenn Sie sie weiter nutzen möchten. Weitere Auskunft erhalten Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Uwe
        Am 20. Dezember 2018 um 0:13

        Nein, das ist falsch. C1 und C1E sind in diesem Fall wegen Bestandschutz uneingeschränkt auch ohne Gesundheitsprüfung gültig.

        • bussgeldkatalog.org
          Am 11. Januar 2019 um 12:45

          Hallo Uwe,

          tatsächlich besteht die Befristung lediglich für die CE-Klassen bei alten Führerscheinen. Vielen Dank für Ihren Hinweis.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Frau S.-W.
    Am 9. Februar 2018 um 11:27

    hallo,ich habe eine Frage.Mein Mitarbeiter hat einen Führerschein Klasse C1E seit 23.2.1999 gültig bis 26.11.2027,ist darin die Klasse T automatisch enthalten ?Mein Mitarbeiter war immer dieser Meinung.Jetzt habe ich gesehen das die Klasse T aber nicht eingetragen ist .Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. März 2018 um 17:01

      Hallo Frau S.-W.,

      die Klasse C1E schließt lediglich die Klasse BE mit ein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Michael
    Am 28. Januar 2018 um 0:45

    Hallo!

    Ich habe die Klasse 3 im Jahr 1991 gemacht und 2015 auf den Kartenführerschein umschreiben lassen. Nach der Information der Zulassungsstelle gilt die Reglung, dass eine ärztliche Untersuchung für den Erhalt der Klasse C1E auch nach dem 50. Lebensjahr notwendig ist nur für den Bereich der gewerblichen Fahrten.
    Für Fahrten im privaten Bereich entfällt diese ärztliche Untersuchung und es gilt Besitzstandswahrung.
    Allerdings mit der Einschränkung, dass dann die Klasse CE nach dem 50. Geburtstag (bis 12 t) entfällt. Will man diese behalten ist eine ärztliche Untersuchung dann doch alle 5 Jahre erforderlich.
    Wer also nur Gespanne bis 7,49 t fahren will und vor dem Stichtag 2013 die Klasse C1E erworben hat, kann weiterhin sein Wohnmobil oder -gespann ohne ärztliche Untersuchung fahren. Nur der Anhänger mit den Motorrädern hinter dem Bigfootmobil muss dann zu Hause bleiben.

    • Uwe
      Am 20. Dezember 2018 um 0:08

      Nein, nur fast richtig.

      Denn bis 12 t Gespanne umfasst der C1E und er ist uneingeschränkt gültig, wenn der 3er Führerschein vor 1999 gemacht wurde, also auch ohne Gesundheitsprüfung. Nur der CE 79, der Gespanne auch über 12 Tonnen erlaubt verfällt, wenn nicht vor dem 50sten Geburtstag eine Verlängerung beantragt wird, für die dann auch eine ärztliche Untersuchung erforderlich ist.

  9. Horst
    Am 8. Januar 2018 um 14:34

    Hallo! Ich bin sehr verunsichert. Ich wollte einen 3,5t Kastenwagen kaufen und erfahre verschiedene Meinungen. Ich habe den Führerschein seit 1967.Im Jahr 2000 habe ich Ihn umgetauscht in den europäischen Führerschein. A BE C1E. ML. Jetzt sagte jemand das der C1E jetzt ungültig ist weil ich keinen Gesundheit Scheck gemacht habe. Ein Fahrschullehrer sagte das alles in Ordnung ist .Das zählt alles wie es ist. Ich kann den Transporter ruhig kaufen und darf ihn auch fahren, weil ich den Führerschein schon in der DDR gemacht habe. Und ein lkw fahrer sagte das ich nur zum Arzt gehen muss und alles ist gut. Was ist nun? Ich Gedanke mich schon mal und hoffe auf schnelle Antwort. Mit freundlich. Gruß Horst

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Januar 2018 um 13:17

      Hallo Horst,

      die Klasse C1E ist uneingeschränkt gültig, sofern Sie in Ihrem Führerschein eingetragen ist und keine einschränkende Schlüsselzahl hat. Bei der Umschreibung werden die Klassen C1 und C1E nicht befristet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. ebi
    Am 29. Dezember 2017 um 12:18

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Habe 1968 im Alter von 18 Jahren in der DDR die Fahrerlaubnis für LKW gemacht. 2014 habe ich diese Fahrerlaubnis umgetauscht und bin seit 15.10.2014 im Besitz eines Führerscheins. Unter anderem sind die Klassen C1 und C1E, eingetragen. Unterliege ich damit ab 19.01.2018 der Befristung, mich aller 5 Jahre einem Gesundheitscheck zu unterziehen und ein augenärztliches Gutachten vorzulegen? Wenn ja, wem sind diese Dokumente vorzulegen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Januar 2018 um 9:58

      Hallo Ebi,

      diese Untersuchung ist Pflicht, wenn Sie die entsprechenden Führerscheinklassen behalten möchten. Die Untersuchung ist der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Manfred G.
    Am 27. November 2017 um 14:26

    ich besitze seit 1967 die Fahrerlaubnis Klasse 3, in meinem EU Führerschein -umgeschrieben 1999-
    ist die Klasse C1E eingetragen, besteht hierfür Bestandsschutz ? , oder muss ich den Führerschein
    alle 5 Jahre verlängern lassen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Dezember 2017 um 12:28

      Hallo Manfred,

      der C1E-Führerschein ist bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig. Anschließend müssen Sie ihn alle fünf Jahre unter Vorlage eines ärztlichen Gutachtens verlängern lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Uwe
        Am 19. Dezember 2018 um 22:04

        Das stimmt meiner Meinung nach nicht. Der C1E muss nicht alle 5 Jahre verlängert werden, wenn der 3er bereits 1967 gemacht wurde. Hier besteht Bestandssschutz.

        • bussgeldkatalog.org
          Am 11. Januar 2019 um 12:43

          Hallo Uwe,

          da ist uns ein Fehler unterlaufen, das tut uns Leid. Tatsächlich besteht die Befristung lediglich für Fahrzeuge der CE-Klasse. Wollen Führerscheininhaber der alten Klassen diese weiterhin führen, müssen sie ab dem 50. Geburtstag entsprechende ärztliche Nachweise erbringen. Für die Klasse C1E gilt dies jedoch nicht, diese ist gemäß Bestandsschutz unbegrenzt gültig.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Maria
    Am 7. November 2017 um 22:26

    Sehen geehrte Damen und Herren,
    Habe folgende frage: ich bin bei deutsche Unternehmen seit 4 Jahre eingestellt, komme aus Bulgarien und habe mein Führerschein da gemacht im Jahr 2009 (in Bulgarien ist diese für 10 Jahre gültig). Sage dazu ich fahre ein 12t (C1E). Im September dieses Jahr würde ich von Polizei kontrolliert und mir würde gesagt dass mein Führerschein ungültig wäre (eine Woche bevor das habe ich zu diese Führerschein auch ein neues fahrerkarte von deutsche Behörde ausgestellt bekommen). Polizisten haben mir gesagt diese am nächsten Tag umzuschreiben usw aber ich bekomme Post mit Strafe. Ich habe Angst es kommt ein Fahrverbot und jetzt lese ich hier dass Führerschein die vor dem 2013 erstellt sind für die Klasse C1E bis man 50 Jahre wird gültig sind und erst dann jeweils 5 Jahre. Ich bin 46 Jahre alt. War mein Führerschein dann nicht gültig eigentlich?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. November 2017 um 10:35

      Hallo Maria,

      die Strafe, die sich erhalten haben, hat wahrscheinlich nichts mit der Regelung ab dem 50. Lebensjahr zu tun, sondern damit, dass Ihr Führerschein nicht übersetzt war.

      Grundsätzlich dürfen Sie mit einem Führerschein aus einem anderen EU-Land in Deutschland fahren, Sie müssen diesen jedoch umschreiben bzw. übersetzen lassen, da er sonst nicht anerkannt wird. Sie brauchen also einen nationalen Führerschein, ein internationaler reicht nicht aus. Dies war wahrscheinlich der Grund, warum die Polizei Ihnen sagte, dass der Führerschein nicht gültig sei.

      Was das Fahrverbot angeht: Insofern Sie in Ihrem Bußgeldbescheid nicht über ein Fahrverbot informiert wurden, sollten Sie auch keines erhalten haben. Mit absoluter Sicherheit können wir dies jedoch nicht sagen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  13. Uwe
    Am 6. November 2017 um 18:04

    Hallo,
    auf meinem FS (bin 54 Jahre) sind u. a. die Klassen C1, C, C1E und CE.
    Bei all diesen vier Klassen ist auch die “95” eingetragen, welche im Herbst 2018 endet.
    Momentan “benötige” ich diese aber nicht.
    Frage: sollte ich mich z. B. in 3 Jahren wieder auf “große” LKW umorientieren…brauche ich dann
    nur die 5 Module wieder aufzufrischen und alles ist im Lot oder muss ich die genannten Klassen
    komplett neu an einer Fahrschule – mit theoretischer und praktischer Prüfung + Module – absolvieren?
    Vielen Dank
    Uwe

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. November 2017 um 11:46

      Hallo Uwe,

      im Regelfall sollte eine erneute Fahrschulausbildung nicht nötig sein. Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Tom
    Am 24. August 2017 um 23:54

    Ich bin im Besitz der Karte ( umgeschrieben 12.04) Fahrerlaubnis seit 10.93 mit der Ergänzung CE /79>12000kg L>3

    Was darf ich wenn ich nicht rechtzeitig verlängere dann noch fahren ?

    Hinter C1 steht 171

    Der Rest ist ohne weitere Angaben und bin nun unsicher ob ich weiter mein Gespann z.b. Sprinter ( Pkw Zulassung) mit Anhänger bewegen darf sofern ich nicht rechtzeitig verlängern würde , ich möchte mir den Unsinn nicht alle 5 Jahre antun….

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. September 2017 um 10:08

      Hallo Tom,

      die Schlüsselzahl 171 besagt Folgendes: “Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7.500 kg, jedoch ohne Fahrgäste.” Die Schlüsselzahl 79 berechtigt zum Führen gewisser Kombinationen, die nicht durch die Klasse C1E abgedeckt sind (dreiachsiger Zug über 12t). Die Klasse CE mit der Schlüsselzahl 79 (C1E>12.000kg, L≤3) wird befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres ausgestellt und muss danach alle 5 Jahre verlängert werden. Bei weiteren Fragen hilft Ihnen die zuständige Führerscheinstelle weiter.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Karin
    Am 25. Juli 2017 um 10:59

    Liebe Redaktion,
    ich bin 52 und habe in der BRD 1983 den 3er Führerschein gemacht und noch nicht umgeschrieben.
    Meine Frage zu einer Sattelzugmaschine und einer Zugmaschine, die auf 7,49to abgelastet werden:
    1: Wie schwer darf der Auflieger sein und welche Gesamtlänge haben?
    2: Wie schwer darf ein 1-Achs-Anhängers sein und welche Gesamt-Zuglänge?
    Und welche Gewichts- oder Längenvorteile habe ich bei Vorlage der Augen- und Ärztlichen Atteste?
    Der Einsatz ist nicht gewerblich!
    Vielen Dank im Voraus!

  16. Reiner
    Am 15. Juni 2017 um 20:55

    Seid gegrüsst,
    meine Fragen wären: Brauch man bei der Klassse C1/C1E (mit Besitzstandswahrung, d.h. ohne Ablaufdatum, Schein seit 1973) bei gewerblicher Nutzung auch Gesundheitprüfung ? Will mir dann die 95 (Weiterbildung) eintragen lassen, ff. Ausstellung neuer Führerschein, da sagt die Führerscheinstelle (hatte da mal angefragt über den Ablauf) was von erst Gesundheitscheck machen und Augenarzt gehen. Ist das auch so wie bei CE ab Alter 50 oder entfällt das bei Besitzstandswahrung des C1E ? Desweiteren, ab wann kann die 95 eingetragen werden, erst wenn alle Module der Weiterbildung abgeschlossen sind (sind ja einige Wochen, immer Samstags) oder geht das auch eher ?
    Danke im vorraus für eine Antwort, Gruß Reiner

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Juni 2017 um 10:10

      Hallo Reiner,

      zu Ihrer zweiten Frage: Die Eintragung erfolgt in der Regel erst bei erfolgreichem Abschluss. Zu Ihrer ersten Frage: Haben Sie Ihren Führerschein der Klasse C1E vor dem 19.01.2013 erworben, ist er zunächst bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig. Mit Erreichen dieses Lebensjahres unterliegt er wie die später ausgestellten Führerscheine einer Befristung und es muss alle 5 Jahre das Gutachten zu einer ärztliche Untersuchung eingereicht werden. Dieses muss auch ein augenärztliches Gutachten beinhalten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Vahit C.
    Am 9. Juni 2017 um 2:45

    Hallo Redaktion,
    ich habe meinen Führerschein 1994 erworben. Im Führerschein habe ich die Einträge AM/A1/A/C1/BE/C1E/CE/L sowie 79.03/79.04/171/79.06/79(C1E) <12000kg L<=3/174

    Wieso darf man einen 12Tonner ( Solo) nicht fahren, jedoch im Kombination mit 7,49+Anhänger darf man es fahren?
    Oder darf ich einen 12Tonner Solo fahren?
    Und darf ich auch über 12Tonnen Sattelzüge fahren, solange diese 3 Achsen nicht überschreiten?

    Gruß
    Vahit C.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2017 um 9:18

      Hallo Vahit,

      die Schlüsselzahl 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3) besagt Folgendes: “Beschränkung der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12.000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12.000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.” Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Führerscheinstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Frank
    Am 5. Juni 2017 um 23:03

    Um so mehr ich hier lese um so unsicherer werde ich. Habe meinen LKW Führerschein CE,ua. C1E, 1987 erworben, habe aber im Jahr 2003 auf EU Umstellen lassen. Was bedeutet das für mich?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juni 2017 um 11:42

      Hallo Frank,

      grundsätzlich sollte das nicht von Nachteil für Sie den, den Führerschein umschreiben zu lassen. Durch die Vielzahl der Übergangsregelungen, sollte Ihr Besitzstand auch weiterhin gewahrt sein. Haben Sie eine spezielle Frage?

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Uwe M.
    Am 17. Mai 2017 um 14:25

    Hallo,
    mein Führerschein C1E ist 2013 ausgelaufen. Reicht die ärztliche Untersuchung für eine Wiederbelebung?
    VG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Mai 2017 um 8:56

      Hallo Uwe,

      am besten fragen Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde nach, welche Unterlagen Sie benötigen. Je nach Einsatzzweck der Fahrerlaubnis werden Sie auch die Module benötigen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Mario
    Am 4. April 2017 um 14:33

    Habe seit 14.05.2002 durch FS Umschreibung C1 -171 , C1E CE -79 (c1e>12000kg,L 3) Eintrag darf ich damit LKW Sattelgurt fahren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. April 2017 um 11:55

      Hallo Mario,

      grundsätzlich sollte das möglich sein, solange das Zugfahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen nicht überschreitet. Grundsätzlich gilt: Die Klasse CE 79 berechtigt Sie zum Führen von dreiachsigen Zügen mit einem Zugfahrzeug der Klasse C1 mit einer Gesamtmasse von mehr als 12.000 kg, auch Züge mit Zugfahrzeugen der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern in Kombination über 12.000 kg sowie Kombinationen, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (gilt nicht bei Sattelzügen über 7,5 t) dürfen Sie fahren. Achten Sie aber darauf, dass der CE 79-Führerschein regelmäßig verlängert werden muss.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Ronald K.
    Am 21. März 2017 um 16:28

    Hallo, mein alter Führerschein Kl 3 von 1980 wurde 2002 in die EU Fahrerlaubnis umgeschrieben. Die Kl C1E ist bei mir ohne! Befristung eingetragen (diese steht nur für den Zusatz 79). Heißt das, für mich gilt Besitzstandswahrung (12 T Gesammtmasse) ohne Verfallsdatum?
    MfG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. März 2017 um 10:41

      Hallo Ronald,

      ja, das heißt es.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Jeremy J.
    Am 12. März 2017 um 9:03

    Hallo, ich War ein eingestellte berufskraftfahrer c, c+e, mit alle 5 modules aktuell aber noch nicht in Führerschein eingeführt. Ich Fahr Lkws in meinem Job nicht mehr. Aber eine bekannte hat mir gefragt ob ich 7.5t für Umzug fahren kann.. Auf mein Führerschein is mir aufgefallen das es abgelaufen is und das ich medizinische untersuchen mach muss.
    Kann ich überhaupt 7.5t noch fahren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. März 2017 um 9:54

      Hallo Jeremy,

      ist der Führerschein abgelaufen, dürfen Sie solche Fahrzeuge, für die die Führerscheinklasse ausgelegt ist, nicht mehr fahren. Einen 7,5-Tonner dürfen Sie also nicht mehr bewegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Sandro
    Am 8. März 2017 um 22:31

    Ich habe den Führerschein schon 1994 gemacht.Durch das neue Eu -Führerschein 1999 habe ich den neuen Klassen umbeworben BE,C1E und ML.Meine Frage ist wieviel Tonnen darf ich mit C1E jetzt fahren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. März 2017 um 9:38

      Hallo Sandro,

      wenn auf Ihrem Führerschein keine weitere Schlüsselnummer vermerkt ist, sollten Sie ganz normal Züge von maximal 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht führen dürfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. W. Bernd
    Am 4. März 2017 um 18:17

    Bin 62 hab Führerschein C1und C1E ohne Einschränkung. Weiterhin C und CE befristet 09.04.2004 ( also ausgelaufen)
    Was kann ich in Hessen jetzt Fahren´? Kann ich C und CE wieder aufleben lassen? Was muss ich dazu tun?
    Danke Bernd

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. März 2017 um 10:52

      Hallo Bernd,

      Sie haben die Möglichkeit, sich mit dieser Frage an die zuständige Führerscheinstelle zu wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Franz K
    Am 20. Februar 2017 um 19:56

    Bin im besitz eines Österreichischen Führerschein.Möchte ihn auf EU umschreiben lassen.Habe klassen B,C der C ist abegelaufen benötige aber nur C1 kann ich den behalten?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Februar 2017 um 13:37

      Hallo Franz,

      grundsätzlich haben Sie für alle alten Führerscheinklassen Bestandsschutz. Demnach sollte die Klasse C1 nach dem Umschreiben auch erhalten bleiben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Peter
    Am 17. Februar 2017 um 17:39

    Ich habe C1 und BE. Darf ich LKW 5.5T mit Anhänger 3.5T fahren oder brauche ich dafür einen C1E Führerschein?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Februar 2017 um 11:49

      Hallo Peter,

      mit einem Führerschein der Klasse C1 dürfen Sie einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg ziehen. Für schwerere Anhänger benötigen Sie die Klasse C1E.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Peter
    Am 17. Februar 2017 um 10:54

    Hallo
    Ich bin im Besitz der Klasse BE und C1. Darf ich mit dieser Kombination 5.5T LKW mit 2 T Anhänger fahren? Oder muss ich C1E haben?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Februar 2017 um 12:20

      Hallo Peter,

      mit einem Führerschein der Klasse C1 dürfen Sie Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg ziehen. Für die genannte Kombination benötigen Sie die Klasse C1E.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Bernd
    Am 8. Februar 2017 um 19:25

    Hallo bin jetzt 51 Jahre und habe einen alten 3 er Führerschein von 1985 wo eingetragen ist C1E darf ich noch einen Pickup mit 5, 2 Tonnen + einen Trailer mit 6 Tonnen Privat fahren oder muss ich einen Sehtest usw. machen und neu beantragen. Einmal steht ja und wieder woanders nein.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Februar 2017 um 10:29

      Hallo Bernd,

      beim Umtausch auf den neuen Scheckkartenführerschein müssen Sie für den Besitzstand der Klasse C1E keine gesonderten ärztlichen Nachweise vorzeigen. Dies ist nur für den C79-Führerschein notwendig. Der Zug darf nicht schwerer als 12 Tonnen sein, entsprechend sollte Ihr Gespann im rechtlichen Rahmen sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Holger
    Am 4. Januar 2017 um 5:04

    Hallo,
    ich habe den FS Klasse 3 1996 erworben, dieser wurde 2004 umgeschrieben auf C1E und im Dezember 2016 um die Modul Einträge erweitert. Die Führerscheinstelle hat mir jedoch bei beiden EU-Karten die CE79 nicht eingetragen. Da ich mit dem alten 3er auch große Anhänger (über 3,5t) fahren darf, steht mir die Kennziffer doch zu (Besitzstand), oder? Wenn dem so ist, wer muss die Kosten für die Änderung tragen? Und was passiert, wenn ich ohne die CE79 einen großen Anhänger mitführe?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Januar 2017 um 11:08

      Hallo Holger,

      Sie sollten den Sachverhalt nochmal genau mit der Führerscheinstelle abklären. Weisen Sie diese auch nochmal auf den Bestandsschutz hin. Bis 31.12.2010 wurde CE79 aber nur auf Antrag erteilt. Wenn Sie ohne entsprechende Eintragung einen großen Anhänger mitführen, können Sie sich strafbar machen. In diesem Fall würden Sie ohne entsprechende Fahrerlaubnis fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Ute
    Am 1. Januar 2017 um 16:46

    Für einen Umzug benötigen wir einen 7,5 t LKW.
    Wir sind jedoch alle über 50 und im Besitz des alten Führerscheins.
    Dürfen wir nun noch leichte LKWs fahren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2017 um 9:50

      Hallo Ute,

      haben Sie Ihren alten Klasse 3 Führerschein noch nicht in einen EU-Führerschein umgetauscht, ist dieser weiterhin gültig. Sie dürfen in der Regel auch nach dem 50. Lebensjahr weiterhin Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t fahren.
      Sie können sich darüber hinaus auch bei der zuständigen Führerscheinbehörde informieren, ob bei Ihnen die eingeschränkte Klassen C/CE 79 vorliegen würden. Diese müssen nach dem 50. Lebensjahr verlängert werden und in einen EU-Führerschein umgetauscht sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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