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Führerschein C1E: Lkw mit Anhänger ergänzen

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 6. Mai 2023

LKW- und Anhängerkombinationen steuern mit dem C1E-Führerschein

Mit dem Führerschein der Klasse C1E darf man eine Gesamtmasse von 12 t steuern
Mit dem Führerschein der Klasse C1E darf man eine Gesamtmasse von 12 t steuern

Als LKW-Fahrer ist der Erwerb einer zusätzlichen Fahrerlaubnis von Vorteil. Denn das Spektrum der angebotenen Aufträge erweitert sich, wenn zusätzlich zum normalen LKW-Führerschein ein Führerschein der Klasse C1E vorliegt. Der Erwerb dieser Führerscheinklasse berechtigt LKW-Fahrer zum Steuern eines LKWs mit einem Anhänger. Die Kombination LKW/Anhänger darf dann bis zu 12.000 kg (12 t) wiegen.

FAQ: Führerscheinklasse C1E

Was darf ich mit dem C1E-Führerschein fahren?

Die Lkw-Führerscheinklasse C1E berechtigt zum Führen von leichteren Lastzügen. Dabei können sich die Gespanne entweder aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger von mehr als 750 kg zGM oder einem Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger von mehr als 3.500 kg zGM zusammensetzen.

Welche Klassen sind beim C1E-Führerschein eingeschlossen?

Erwerben Sie den C1E-Führerschein, erhalten Sie damit automatisch auch die Klasse BE. Besitzen Sie den D-Führerschein, wird auch die Klasse DE eingetragen.

Welche Prüfungen sind für die Klasse C1E abzulegen?

Der Gesetzgeber schreibt für die Klasse C1E eine praktische Prüfung vor, die mindestens 75 Minuten dauert. Eine Theorieprüfung wird hingegen nicht gefordert.

Führerschein Klasse C1E – welche Fahrzeuge darf ich fahren?

Mit dem C1E-Führerschein dürfen Kraftfahrer folgende Fahrzeugkombinationen und Klassen fahren:

  • Zugfahrzeug der Klasse C1 kombiniert mit Anhänger oder Sattelanhänger (zulässige Gesamtmasse über 750 kg). Zugfahrzeug und Anhänger dürfen zusammen nicht mehr als 12.000 kg wiegen.
  • Zugfahrzeug der Klasse B zusammen mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3.500 kg (3,5 t). Die Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger darf jedoch maximal 12.000 kg betragen.
  • Im Führerschein Klasse C1E ist auch Führerschein der Klasse BE inbegriffen.
  • Inhaber des Führerscheins Klasse C1E dürfen die Fahrzeuge der Klasse D1E (Bus mit Anhänger) nur dann fahren, wenn sie auch die Fahrerlaubnisklasse D1 besitzen.

Weitere Lkw-Führerscheinklassen:

Der Führerschein der Klasse C1E ist einer der verschiedenen LKW-Führerscheine, die auf dem Führerschein der Klasse C1 aufbauen. Gefahren werden dürfen mit dem C1E-Führerschein die Klassen B und C1. Fahrzeuge der Klasse B sind Kraftwagen bis 3,5 t sowie Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Fahrzeuge der Klasse C1 sind Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t bis 7,5 t. Es ist also mit einem C1E-Führerschein möglich, einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 6 t mit einem Zugfahrzeug, welches ebenfalls 6 t wiegt und aus der Klasse C1 kommt zu kombinieren. Mit der C1E-Fahrerlaubnis ist es auch möglich, einen PKW, welcher 3,5 t wiegt, mit einem Anhänger zu kombinieren, welcher bis zu 8,5 t wiegt.

Voraussetzungen für den Führerschein Klasse C1E

Folgende Vorraussetzungen müssen erfüllt werden, damit ein C1E-Führerschein erteilt werden kann:

  • Der Bewerber hat bereits das Mindestalter von 18 Jahre alt sein.
  • Nur Bewerber, die bereits einen Führerschein der Klasse C1 besitzen, dürfen die C1E-Klasse erwerben. C1 berechtigt bereits zum Führen von LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 t.
  • C1E-Führerschein-Anwärter müssen eine Bescheinigung zur ärztlichen Untersuchung und einen Sehtest nachweisen.
  • Absolventen des C1-Führerscheins haben bereits an dem obligatorischen Erste-Hilfe Kurs teilgenommen, sodass dieser nicht erneut notwendig ist. Allerdings müssen Sie auf Verlangen die Bescheinigung vorlegen können.

Medizinische Untersuchung vor dem C1E-Führerschein

Der C1E-Führerschein baut auf dem C1-Führerschein auf und ermöglich zusätzlich das ziehen von Anhängern.
Der C1E-Führerschein baut auf dem C1-Führerschein auf und ermöglich zusätzlich das ziehen von Anhängern.

Vor der Ersterteilung des C1E-Führerscheins müssen Anwärter einen Gesundheitscheck hinter sich bringen sowie einen Sehtest bestehen. Ist dies erfolgreich geschehen, erhalten sie ein Gutachten, das die Zulassungsstelle für die Erteilung des Führerscheins benötigt. Das Gutachten muss gemäß der Verordnungen aus der Fahrerlaubnisverordnung gestaltet sein. Es muss aktuell sein; Gutachten sind nur ein Jahr gültig. Danach kann ein Führerschein der Klasse C1E damit nicht mehr beantragt werden.

Jeder Allgemeinmediziner kann ein solches Gutachten ausstellen. Sie können auch den Betriebsarzt aufsuchen, und ihn um die Anfertigung des Gutachtens bitten. Auch bei der Begutachtungsstelle der Zulassungsstelle arbeiten Ärzte; hier können jedoch die Wartezeiten sehr lang sein. Grundsätzlich ist die Ausstellung des Gutachtens zur gesundheitlichen Eignung aber auch dort möglich.

Auch den Sehtest können Sie bei einem Augenarzt durchführen lassen. Ebenfalls berechtigt sind Ärzte für Arbeits- oder Betriebsmedizin sowie die Mediziner beim Gesundheitsamt oder einer Begutachtungsstelle für Fahreignung. Der Sehtest ist zwei Jahre gültig. Nach dem Ablauf der zwei Jahre muss der Sehtest wiederholt werden, um den LKW-Führerschein der Klasse C1E beantragen zu dürfen.

Verfall des C1E-Führerscheins

Achtung! C1E-Führerscheine, welche nach dem 10.01.2013 ausgestellt wurden, sind per se nur 5 Jahre gültig. Erst mit dem Nachweis eines ärztlichen Gutachtens wird der Führerschein verlängert.

Haben Sie Ihren Führerschein der Klasse C1E vor dem 19.01.2013 erworben, ist er zunächst bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig. Mit Erreichen dieses Lebensjahres unterliegt er  wie die später ausgestellten Führerscheine einer Befristung und es muss alle 5 Jahre das Gutachten zu einer ärztliche Untersuchung eingereicht werden. Dieses muss auch ein augenärztliches Gutachten beinhalten. Mehr Infos finden Sie in unserem Ratgeber “Lkw-Führerschein ab 50”.

Wird beides fristgerecht bei der Zulassungsstelle vorgelegt, kann der LKW-Führerschein um weitere 5 Jahre verlängert werden. Eine erneute Ausbildung ist hier aber nicht notwendig; das Einreichen der Unterlagen genügt, um die Befristung aufzuheben.

Zur Verlängerung benötigen Sie neben dem Gesundheitsgutachten Ihren alten Führerschein sowie den Personalausweis. Bringen Sie außerdem ein biometrisches Passfoto für den neuen EU-Führerschein mit.

C1E-Führerschein – Kosten

Der C1E-Führerschein beinhaltet keine Theorie, sondern beschränkt sich auf Praxis. Demzufolge kostet ein Führerschein der Klasse C1E abhängig von der Menge an praktischen Lehrstunden mal mehr oder weniger. Die Ausgaben für den Führerschein der Klasse C1E setzen sich dabei grundsätzlich wie folgt zusammen:

  • Grundbetrag
  • Anzahl der Fahrstunden
  • Sonderfahrten
  • Vorstellung zur praktischen Prüfung
  • TÜV-Gebühr zur praktischen Prüfung

Interessierte sollten für C1E-Führerschein grundsätzlich Kosten in Höhe von rund 1.000 Euro einplanen. Für konkrete Angaben ist eine Anfrage bei der örtlichen Fahrschule mit der Bitte um ein individuelles Angebot für die Ausbildung ist hier sinnvoll. Der Führerschein C1E bietet den Vorteil, dass die Fahrerlaubnis aufgrund des Wegfalls von Theorieausbildung relativ schnell erteilt werden kann. Voraussetzung ist, dass der Anwärter mit der Praxis gut zurecht kommt.

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141 Kommentare

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  1. Jürgen P. sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren
    Führerschein C1E: Die Zusatzqualifikation für den LKW-Führerschein schreiben Sie am Kopf dieses Artikels?
    Seit wann muss denn ein Führerscheininhaber der Klasse CE die Klasse C1E extra absolvieren, diese ist doch in CE beinhaltet, oder irre ich mich jetzt hier gewaltig? CE ist gültig für LKW mit Auflieger oder Anhänger ohne Gewichtsbeschränkung nach oben!
    Bitte klären Sie mich auf, vielen Dank dafür im Voraus
    Mit freundlichen Grüßen
    Jürgen P.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Jürgen,

      im CE-Schein ist der C1E in der Tat inbegriffen. Verfügt ein Lkw-Fahrer jedoch nur über einen C-Führerschein, ist lediglich der C1-Schein inbegriffen. Möchte er jedoch Anhänger über 7,5 t ziehen, ist der C1E als Zusatzqualifikation eine Option.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Christian sagt:

        Liebe Redaktion,

        heißt das, dass ich mit den Klassen C, C1 und C1E ein Zugfahrzeug >12t (nach Klasse C) mit einem Anhänger >750kg (nach Klasse C1E) fahren darf?
        Ich habe die Klassen C1 und C1E im Jahr 1990 erworben, die Klasse C jedoch erst nachträglich im Jahr 2012 hinzu bekommen. Die Klasse CE habe ich lediglich mit dem Zusatz 79(C1E>12.000kg,L<=3) aus dem alten Klasse 3 Führerschein.

        Vielen Dank für Ihre Einschätzung.

        • bussgeldkatalog.org sagt:

          Hallo Christian,

          solange Sie mit dem Anhänger 12 Tonnen nicht überschreiten, sollte es keine Probleme geben.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

          • Hans - Peter Jansen sagt:

            Das mit den 12Tonnen, mit der alte Klasse 3 ist nicht mehr akut, seit einige Zeit arbeite ich als Fahrlehrer, mit der alten Klasse 3 draf man bis 18,5 Tonnen Fahren, so wie auch LKW´s und Busse, nur man draf keine Personen mit befördern.

          • MB sagt:

            Das stimmt so nicht. Bei CE darf der Anhänger das 1,5 fache vom Zugfahrzeug wieder. Und das als tatsächliches Gewicht. Wenn der Anhänger also mehr laden könnte muss man entsprechend auf Gewicht verzichten.

          • Christoph sagt:

            Darf man dann auch einen 16tonnen Anhänger anhängen wen er nur 12 tonnen zu diesem Zeitpunkt wiegt, oder oder muss der Anhänger ein 12 tonnen Anhänger sein.

          • bussgeldkatalog.org sagt:

            Hallo Christoph,

            maßgeblich bei Führerscheinfragen ist immer das zulässige Gesamtgewicht und nicht das tatsächliche Gewicht. Wenn Ihre Fahrerlaubnis nur bis 12 Tonnen geht, dürfen Sie entsprechend auch keinen 16 Tonnen-Anhänger führen, selbst wenn dieser weniger wiegt.

            Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

          • Christian sagt:

            Hallo,

            mir geht es konkret jedoch um den Fall darüber hinaus: Zugfahrzeug (12t) + Anhänger (xx t) 12.000kg,L<=3) fahren?

            Vielen Dank.

          • bussgeldkatalog.org sagt:

            Hallo Christian,

            die verschiedenen Erlaubnisse, welche Ihnen die Führerscheine geben, können nicht frei miteinander kombiniert werden. Mit Ihren Führerscheinen dürfen Sie folgendes führen:

            – Ohne Anhänger (Führerscheine C1 und C relevant): Mehrspurige Kfz über 7,5 Tonnen
            – Mit Anhänger gemäß Führerschein C1E: Zugfahrzeug bis 7,5 Tonnen und Anhänger – der Zug darf insgesamt nicht mehr als 12 Tonnen wiegen
            – Mit Anhänger gemäß Führerschein CE 79: Zugfahrzeug bis 7,5 Tonnen und einachsiger Anhänger – der Zug darf insgesamt mehr als 12 Tonnen wiegen

            Um mit einen Kfz über 7,5 Tonnen einen Anhänger zu ziehen, benötigen Sie die Klasse CE ohne Einschränkung.

            Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Thomas J. sagt:

    sehr geehrte Damen und Herren
    ich habe folgende Klassen
    A BE C1E CE79 ML
    welche Fahrzeuge ausser PKW darf ich damit beruflich fahren und bis wieviel tonnen
    bedanke mich im vorraus

  3. Anita Maria K. sagt:

    Ich bin 60 Jahre. Mein C1E ist vor 10 Jahren abgelaufen. Kann ich den mit einer Gesundheitsprüfung wieder aktivieren oder das nun vorbei?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Anita Maria K.

      da Ihr Führerschein schon eine längere Zeit abgelaufen ist, müssen Sie diesen höchstwahrscheinlich neu beantragen und erneut eine Prüfung ablegen sowie alle anderen erforderlichen Voraussetzung erfüllen. Wie Sie hier genau vorgehen sollten, kann Ihnen die zuständige Fahrerlaubnisbehörde mitteilen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Bernd sagt:

    Ich bin im Besitz der C 1 E , bin 52 Jahre alt . Fahre aber beruflich Taxi , so dass ich auch regelmäßig ärztlich untersucht werde , muss ich trotzdem noch mal extra zum Arzt wegen der C1E ?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Bernd,

      sofern ein Nachweis der ärztlichen Untersuchung im Hinblick auf die Führerscheinklasse vorliegt, wäre es wahrscheinlich nicht notwendig. Eine verkehrsmedizinsiche Untersuchung ist dabei allerdings wichtig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.oreg

  5. Bernd B. sagt:

    Danke für die Antwort, sie ist mir etwas schwammig. Wir müssen zum Arzt und auch zum Augenarzt. Wir unterliegen doch als Taxifahrer auch besonderen ärztlichen Anforderungen . Kann ich mit meinem Führerschein jetzt zwar Taxi fahren aber nicht mehr C1 E fahren . Das wäre für mich unwahrscheinlich, da wir ja alle 5 Jahre zum Test müssen ..Mit freundlichen Grüßen Bernd B.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Bernd,

      die Untersuchungen – sowohl die allgemeine als auch die Untersuchung der Sehfähigkeit – sind beim Personenbeförderungsschein und bei den C-Klassen dieselben. Somit gilt eine bestandene Untersuchung für beide Scheine. Allerdings müssen Sie den C1E-Schein dennoch rechtzeitig verlängern lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Claus sagt:

    Hallo,

    ich habe einen Führerschein A, BE, C1E, ML ausgestellt am 23. 9. 1954. Darf ich damit z. B. 12 Personen befördern? Muß ich den Schein verlängern lassen oder ist er dauern gültig. Vielen Dank für Die Antwort.
    M f G.
    Claus Helwig.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Claus,
      die Klasse ML gibt es nicht. Es handelt sich dabei um Klasse M (Mofa) und Klasse L (land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h). In der Regel sind die Klassen A, BE, M und L dauerhaft gültig, die Klasse C1E bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Danach muss sie alle fünf Jahre verlängert werden. 12 Personen können Sie normalerweise nur mit den Führerscheinklassen D1, D1E, D oder DE befördern.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Daniel sagt:

    hallo bussgeldkatalog.org,

    ich besitze den Führerschein C1 und C1E. Darf ich damit ein Solo-Fahrzeug < 12 t führen? Überall ist zu lesen, dass die Kombination Zugfahrzeug plus Hänger bis 12 t gführt werden darf, aber wie ist es mit einem reinem "12 – Tonner" ohne Anhänger?

    Sonnige Grüßen

    Der Daniel

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Daniel,

      ein Einzelfahrzeug mit 12 t dürfen Sie mit C1 und C1E nicht führen. Hierfür benötigen Sie den C- bzw. den CE-Führerschein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Gottfried P. sagt:

    Ich habe gelesen , wenn der alte Führerschein Klasse 3 vor dem 31.12.1998 ausgestellt wurde
    und man den C1E auf der Karte hat , ist dieser ohne Verlängerung gültig.
    Frage : stimmt das so ??
    mfg
    gottfried

    • Hans sagt:

      Ja das stimmt.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Gottfried,

      Führerscheine der alten Fahrerlaubnisklasse 2, die vor dem 31.12.1998 unbefristet ausgestellt wurden, können nicht nachträglich befristet werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Uwe sagt:

        Die Frage war nach FS Klasse 3, nicht 2.
        Aber meines Erachtens gilt der Bestandschutz für C1E entgegen der Aussagen von Bussgeldkatalog für vor 1998 gemachte Führerscheine der Klasse 3. Also keine Gesundheitsprüfung, auch nicht nach dem 50 LJ!

  9. saenger sagt:

    Hallo !ich habe ein Führerschein kl B .aber ich möchte kaufen Wohnmobil . Meine Frage darf ich fahren ?Glaub ich nich oder?
    mfg
    Ljuba

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Saenger,

      ein Wohnmobil kann nur mit der Führerscheinklasse B 96 gefahren werden. Dies ist die erweiterte B-Klasse.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. shatri sagt:

    Hallo
    ich komme auf dem Kosovo ich habe klasse b
    ich arbeitet in eine Firma moebel Montage und meine Firma will zahlen mir Führerschein für lkv aber ich habe eine frage
    warum ich muss machen erste Klasse B und dann weiter für c und ce
    und wie geht mit diese Codec 95 ich muss machen das oder geht ohne das
    in eine fahrschule haben mir gesagt geht ohne das aber alles sagen ich brauche das Codes 95
    Danke grüße shatri.

    • Hans sagt:

      Man kann auch sofort den LKW führerschein machen ohne die Klasse B. Das war einmal, dass man den PKW zuerst machen musste.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Shatri,

      ohne den Führerschein der Klasse C dürfen Sie einen Lkw nicht fahren. Die Schlüsselzahl 95 braucht man zudem für gewerbliche Fahrten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Gernoth sagt:

    Hallo,
    wir haben in der Firma einen Lkw mit Zulassung bis 7,5t und wollen einen Hänger mit 3,5t anhängen. Zusamen hätte der Zug dann allerdings 4 Achsen. Darf man diesen mit der Klasse C1E fahren? Ein Mitarbeiter sagt im kleingetruckten der Führerscheinklassen aus einer Fahrschule würde stehen das es nur bis 3Achsen möglich ist.
    Danke

    • Ralph F. sagt:

      Gernoth bei Anhängern mit Tandemachse also 2 Achsen die nicht weiter als 99cm auseinander sind zählt das als 1 Achse

      an die Redaktion ?

      warum darf ich mit der Klasse B kein Wohnmobil fahren mit einer zul. Gesamtmasse von max 3,5t ????

      • Hans sagt:

        Wohnmobil draf man wohl mit fahren, wenn das gefährt nicht schwerer ist als 3,5 Tonnen.

      • bussgeldkatalog.org sagt:

        Hallo Ralph,
        mit der Führerscheinklasse B dürfen Sie entweder einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg ziehen oder das Gesamtgewicht des Zuges (Fahrzeug + Anhänger) darf ein Gesamtgewicht von 3,5 t nicht überschreiten. Um einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t ziehen zu dürfen, benötigen Sie einen Führerschein der Klasse BE.

        Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Gernoth,

      bis zu dreiachsigen Fahrzeugen ist in diesem Fall korrekt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Alex H. sagt:

    Hallo,
    bin 55 Jahre alt u. habe vor 1980 den FS-Klasse 3 erworben. Seit 1995 habe ich den FS-Klasse 2 zusätzlich; dieser wurde jedoch nach Vollendung des 50.Lebensjahres nicht verlängert.
    Wenn ich den EU-Führerschein beantragen würde, welche neuen FS-Klassen würden automatisch u. welche auf Antrag übernommen werden ?
    Danke
    Grüße aus Bayern.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Alex H.,

      in der Regel wird ein erworbene Fahrerlaubnis bei der Ausstellung des EU-Führerscheins in diesen übernommen. Wurde eine Fahrerlaubnis vor der Übertragung nicht verlängert, wird diese in der Regel nicht übernommen und muss neu absolviert werden. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde kann Ihnen genau mitteilen, welche Führerscheinklasse in Ihrem Fall wie in den EU-Führerschein übergeht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. waschl73 sagt:

    Hallo,

    In meinem Führerschein stehen die Klassen C1E 95 und CE 79 darf ich somit einen 12t lkw (solo) fahren oder nicht ?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo waschl73,

      mit dem Fürhetrschein der Klasse CE79 dürfen Sie Kombinationen bis 18,5t ziehen, solange das Zugfahrzeug den C1-Bestimmungen entspricht. Das heißt, der LKW allein darf ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5t nicht überschreiten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • waschl73 sagt:

        Halloo

        Und mit der klasse C1E ?

        • bussgeldkatalog.org sagt:

          Hallo waschl73,

          Sie dürfen damit einen LKW bis 7,5 Tonnen führen und einen Anhänger mit mehr als 3,5 Tonnen. Der Zug darf aber nicht schwerer sein als 12 Tonnen zulässiger Gesamtmasse. Die Schlüsselzahl 95 gibt lediglich an, dass Sie die Berechtigung haben, solch ein Fahrzeug auch beruflich zu nutzen.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Tobias sagt:

    Hallo ich habe am 15.12.1998 die klasse B.C1 und C1E erworben…es hieß bis dahin ich kann eine Zugmaschine von 7,49 t mit Anhänger fahren max 18 t Gesamtgewicht… ich erwarb 2002 zusätzliche die Klasse A… nun fehlt mir in der Karte der Zusatz e79…ich wurde damals nicht darauf hingewiesen das mir was verlohren geht. bzw das ich es extra ansagen muss… wie ist da die Vorgehensweise Kosten ect..Es ist jetzt für mich Beruflich entscheidend. MfG T.Warzecha

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Tobias,

      diesbezüglich müssen Sie sich an die zuständige Behörde wenden. Der Zusatz sorgt dafür, dass Sie gewerblich fahren dürfen. Eventuell müssen Sie die Module für Berufskraftfahrer nachholen, wenn Sie auf diesen Wert legen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Ute sagt:

    Für einen Umzug benötigen wir einen 7,5 t LKW.
    Wir sind jedoch alle über 50 und im Besitz des alten Führerscheins.
    Dürfen wir nun noch leichte LKWs fahren?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Ute,

      haben Sie Ihren alten Klasse 3 Führerschein noch nicht in einen EU-Führerschein umgetauscht, ist dieser weiterhin gültig. Sie dürfen in der Regel auch nach dem 50. Lebensjahr weiterhin Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t fahren.
      Sie können sich darüber hinaus auch bei der zuständigen Führerscheinbehörde informieren, ob bei Ihnen die eingeschränkte Klassen C/CE 79 vorliegen würden. Diese müssen nach dem 50. Lebensjahr verlängert werden und in einen EU-Führerschein umgetauscht sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Holger sagt:

    Hallo,
    ich habe den FS Klasse 3 1996 erworben, dieser wurde 2004 umgeschrieben auf C1E und im Dezember 2016 um die Modul Einträge erweitert. Die Führerscheinstelle hat mir jedoch bei beiden EU-Karten die CE79 nicht eingetragen. Da ich mit dem alten 3er auch große Anhänger (über 3,5t) fahren darf, steht mir die Kennziffer doch zu (Besitzstand), oder? Wenn dem so ist, wer muss die Kosten für die Änderung tragen? Und was passiert, wenn ich ohne die CE79 einen großen Anhänger mitführe?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Holger,

      Sie sollten den Sachverhalt nochmal genau mit der Führerscheinstelle abklären. Weisen Sie diese auch nochmal auf den Bestandsschutz hin. Bis 31.12.2010 wurde CE79 aber nur auf Antrag erteilt. Wenn Sie ohne entsprechende Eintragung einen großen Anhänger mitführen, können Sie sich strafbar machen. In diesem Fall würden Sie ohne entsprechende Fahrerlaubnis fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Bernd sagt:

    Hallo bin jetzt 51 Jahre und habe einen alten 3 er Führerschein von 1985 wo eingetragen ist C1E darf ich noch einen Pickup mit 5, 2 Tonnen + einen Trailer mit 6 Tonnen Privat fahren oder muss ich einen Sehtest usw. machen und neu beantragen. Einmal steht ja und wieder woanders nein.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Bernd,

      beim Umtausch auf den neuen Scheckkartenführerschein müssen Sie für den Besitzstand der Klasse C1E keine gesonderten ärztlichen Nachweise vorzeigen. Dies ist nur für den C79-Führerschein notwendig. Der Zug darf nicht schwerer als 12 Tonnen sein, entsprechend sollte Ihr Gespann im rechtlichen Rahmen sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Peter sagt:

    Hallo
    Ich bin im Besitz der Klasse BE und C1. Darf ich mit dieser Kombination 5.5T LKW mit 2 T Anhänger fahren? Oder muss ich C1E haben?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Peter,

      mit einem Führerschein der Klasse C1 dürfen Sie Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg ziehen. Für die genannte Kombination benötigen Sie die Klasse C1E.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Peter sagt:

    Ich habe C1 und BE. Darf ich LKW 5.5T mit Anhänger 3.5T fahren oder brauche ich dafür einen C1E Führerschein?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Peter,

      mit einem Führerschein der Klasse C1 dürfen Sie einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg ziehen. Für schwerere Anhänger benötigen Sie die Klasse C1E.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Franz K sagt:

    Bin im besitz eines Österreichischen Führerschein.Möchte ihn auf EU umschreiben lassen.Habe klassen B,C der C ist abegelaufen benötige aber nur C1 kann ich den behalten?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Franz,

      grundsätzlich haben Sie für alle alten Führerscheinklassen Bestandsschutz. Demnach sollte die Klasse C1 nach dem Umschreiben auch erhalten bleiben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. W. Bernd sagt:

    Bin 62 hab Führerschein C1und C1E ohne Einschränkung. Weiterhin C und CE befristet 09.04.2004 ( also ausgelaufen)
    Was kann ich in Hessen jetzt Fahren´? Kann ich C und CE wieder aufleben lassen? Was muss ich dazu tun?
    Danke Bernd

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Bernd,

      Sie haben die Möglichkeit, sich mit dieser Frage an die zuständige Führerscheinstelle zu wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Sandro sagt:

    Ich habe den Führerschein schon 1994 gemacht.Durch das neue Eu -Führerschein 1999 habe ich den neuen Klassen umbeworben BE,C1E und ML.Meine Frage ist wieviel Tonnen darf ich mit C1E jetzt fahren?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Sandro,

      wenn auf Ihrem Führerschein keine weitere Schlüsselnummer vermerkt ist, sollten Sie ganz normal Züge von maximal 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht führen dürfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Jeremy J. sagt:

    Hallo, ich War ein eingestellte berufskraftfahrer c, c+e, mit alle 5 modules aktuell aber noch nicht in Führerschein eingeführt. Ich Fahr Lkws in meinem Job nicht mehr. Aber eine bekannte hat mir gefragt ob ich 7.5t für Umzug fahren kann.. Auf mein Führerschein is mir aufgefallen das es abgelaufen is und das ich medizinische untersuchen mach muss.
    Kann ich überhaupt 7.5t noch fahren?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Jeremy,

      ist der Führerschein abgelaufen, dürfen Sie solche Fahrzeuge, für die die Führerscheinklasse ausgelegt ist, nicht mehr fahren. Einen 7,5-Tonner dürfen Sie also nicht mehr bewegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Ronald K. sagt:

    Hallo, mein alter Führerschein Kl 3 von 1980 wurde 2002 in die EU Fahrerlaubnis umgeschrieben. Die Kl C1E ist bei mir ohne! Befristung eingetragen (diese steht nur für den Zusatz 79). Heißt das, für mich gilt Besitzstandswahrung (12 T Gesammtmasse) ohne Verfallsdatum?
    MfG

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