Führerschein: Die Wiedererteilung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Von Jan Frederik Strasmann

Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis: So erhalten Sie den Führerschein zurück

Hier erfahren Sie alles rund um die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem Entzug des Führerscheins.
Hier erfahren Sie alles rund um die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem Entzug des Führerscheins.

Mit einer Trunkenheitsfahrt gefährden Verkehrsteilnehmer nicht nur sich selbst und andere, sondern nehmen auch in Kauf, dass ihnen der Führerschein entzogen wird. Auch wer sich beispielsweise mit Drogen hinters Steuer setzt, riskiert seinen „Lappen“.

Grundsätzlich ist zwischen einem Fahrverbot und einem Entzug der Fahrerlaubnis zu unterscheiden. Wer ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten erhält, bekommt nicht den Führerschein entzogen.

Erwischt die Polizei aber einen Autofahrer, der Drogen konsumierte, kann der Führerschein sofort einkassiert werden. In diesem Fall wird von „Gefahr in Verzug“ gesprochen. Der Führerschein gilt dann als entzogen. Aber auch wer acht Punkte in Flensburg hat, dem kann ein Führerscheinentzug drohen.

In diesem Ratgeber gehen wir auf die rechtliche Lage zum Führerschein und der Wiedererteilung ein und erklären, ob es möglich ist, den Führerschein ohne MPU nach 10 Jahren zu bekommen.

Um nun den diesen wieder zu bekommen, muss der Führerschein durch eine Neuerteilung ausgehängt werden. In diesem Zusammenhang wird auch synonym von einer Wiedererteilung vom Führerschein gesprochen. Gesetzlich gesehen gibt es allerdings keinen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, sondern es heißt grundsätzlich Neuerteilung vom Führerschein.

FAQ: Führerschein-Wiedererteilung

Wann muss die Führerschein-Wiedererteilung beantragt werden?

Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis muss nur dann beantragt werden, wenn der Führerschein entzogen wurde. Bei einem Fahrverbot ist dies hingegen nicht nötig.

Wann kann die Führerschein-Wiedererteilung beantragt werden?

Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kann erst nach Ablauf der Sperrfrist bzw. sechs Monate vor Ablauf dieser beantragt werden. Möglicherweise sind für die Wiedererteilung der Nachweis über eine erfolgreich absolvierte MPU und ein Abstinenznachweis nötig.

Kann die Führerschein-Wiedererteilung auch ohne MPU erfolgen?

Kommt es in den ersten fünf Jahren nach dem Führerscheinentzug zu keinen Auffälligkeiten im Straßenverkehr, beginnt die zehnjährige Verjährungsfrist der Eintragung zur Anordnung einer MPU. Nach spätestens 15 Jahren kann die Führerschein-Wiedererteilung ohne MPU erfolgen.

Die rechtlichen Grundlagen zum Führerschein und der Wiedererteilung

Ein Entzug der Fahrerlaubnis kann rechtlich gesehen auf zwei Grundlagen stattfinden. Zum einen kann der Führerschein aus verwaltungsrechtlichen Gründen entzogen werden, zum anderen als strafrechtliche Maßregelung.

Aus verwaltungsrechtlicher Sicht kann der Führerschein weggenommen werden, wenn körperliche, geistige oder charakteristische Probleme auftreten (§ 3 StVG). Aus strafrechtlicher Sicht ist ein Entzug gerechtfertigt, wenn eine Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs begangen wurde. Regelungen hierzu finden sich in § 69 Strafgesetzbuch (StGB).

Um die Fahrerlaubnis durch eine Wiedererteilung zu bekommen, muss ein Antrag des Betroffenen gestellt werden.
Um die Fahrerlaubnis durch eine Wiedererteilung zu bekommen, muss ein Antrag des Betroffenen gestellt werden.

In folgenden Fällen wird strafrechtlich gesehen der Führerschein entzogen, eine Neuerteilung nach dem Entzug wird damit nötig (§ 69 Abs. 2 StGB):

  • Trunkenheit im Verkehr
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Vollrausch, wenn die Rauschtat eine der vorherigen Straftaten ist

Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Der Führerscheinentzug wird entweder durch die Fahrerlaubnisbehörde ohne im Rahmen eines Gerichtsverfahrens bestimmt. Spätestens ab diesem Termin gilt die sogenannte Sperrfrist.

Im Durchschnitt beträgt diese neun bis 11 Monate. Ist die Frist abgelaufen, bekommen Sie den Führerschein aber nicht automatisch wieder ausgehändigt.

Betroffene müssen eine Neuerteilung vom Führerschein beantragen. Sie können den Antrag schon sechs Monate vor Ablauf der Sperre stellen. Um den Führerschein durch eine Wiedererteilung zu bekommen, prüft die Behörde im Vorfeld verschiedene Faktoren.

Denkbar ist es auch, den Antrag erst sehr viel später einzureichen und den Führerschein durch eine Neuerteilung erst nach 15 Jahren zu erhalten. In jedem Fall muss der Betroffenen selbst tätig werden.

Nimmt die Fahrerlaubnisbehörde an, dass der Betroffene nicht mehr die erforderlichen Kenntnisse für eine Fahrerlaubnis besitzt, muss eine erneute Fahrerlaubnisprüfung abgelegt werden (§ 20 Abs 2. FeV).

Erstreckte sich die Sperrfrist früher über zwei Jahre, mussten die theoretische und praktische Prüfung in jedem Fall erneut abgelegt werden. Der Betroffene musste den Führerschein neu machen. Diese Regelung wurde jedoch im Jahre 2008 aufgehoben. Seither ist die erneute Führerscheinprüfung nur noch dann erforderlich, wenn besondere Umstände im Einzelfall die begründen.

Um den Führerschein durch eine Wiedererteilung zu bekommen, gelten die gleichen Anforderungen wie bei der Ersterteilung.

Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ohne eine MPU absolvieren zu müssen, ist nach spätestens 15 Jahren möglich.
Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ohne eine MPU absolvieren zu müssen, ist nach spätestens 15 Jahren möglich.

Der Antrag auf den Führerschein durch eine Wiedererteilung kann sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden. In jedem Fall sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • ein aktueller Sehtest
  • eventuell eine ärztliche Untersuchungsbescheinigung
  • ein biometrisches Passfoto
  • der Strafbefehl oder das Gerichtsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • der Personalausweis oder Reisepass

Unter Umständen muss der Betroffene eine MPU nachweisen. Wurde die Fahrerlaubnis wegen einer Trunkenheitsfahrt entzogen, sollte Rücksprache mit der Behörde gehalten werden. Möglicherweise muss eine Rehabilitationsmaßnahme besucht werden.

Führerschein durch Wiederherstellung nach 15 Jahren zurückbekommen

Grundsätzlich muss der Führerschein nicht sofort nach Ende der Sperrfrist durch eine Wiedererteilung beantragt werden, so kann der Führerschein auch nach 15 Jahren erbeten werden.

Interessant wird diese Zeitspanne aber aus einem bestimmten Grund: Eine Wiedererteilung vom Führerschein ist nach 15 Jahren ohne MPU möglich – spätestens. Hier kommt es auf die Tilgungsfristen nach § 29 StVG an.

Wie kommt es zu den 15 Jahren? Kommt es in den ersten fünf Jahren nach dem Führerscheinentzug zu keinen Auffälligkeiten im Straßenverkehr, beginnt im sechsten Jahr die zehnjährige Verjährungsfrist der MPU.

Juristisch gesprochen handelt es sich allerdings um keine Verjährung, sondern einfach um eine Austragung in der Akte. Die Anordnung zur MPU kann nicht verjähren, sondern die Eintragung, weswegen eine MPU angeordnet wurde, verjährt.

In jedem Fall ist davon auszugehen, dass nach einer solch langen Zeit die Fahrprüfung erneut abgelegt werden muss.

Sie möchten den Führerschein zurück ohne eine MPU zu machen? Die Tilgungsfristen

Dass eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis ohne MPU möglich ist, konnten wir bereits klären. Allerdings ist eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach 15 Jahren der späteste Augenblick. In manchen Fällen ist es möglich, den Führerschein nach 10 Jahren zurück zu erhalten ohne eine MPU zu absolvieren.

Den Führerschein zurück bekommen: Nach 10 Jahren ist dies je nach Tilgungsfrist ohne MPU möglich.
Den Führerschein zurück bekommen: Nach 10 Jahren ist dies je nach Tilgungsfrist ohne MPU möglich.

Bei einer Wiederteilung der Fahrerlaubnis ohne MPU kommt es nämlich auf die Tilgungsfristen an, auf welche wir nun im Folgen eingehen werden. Diese beginnen nämlich je nach Situation zu unterschiedlichen Momenten:

  • bei Entziehung, Verzicht oder Versagung der Fahrerlaubnis sowie Anordnung einer Sperrfrist: Tilgungsfrist beginnt mit der (Wieder-)Erteilung der Fahrberechtigung
  • bei verwaltungsbehördlichen und gerichtlichen Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit: Tilgung beginnt mit dem Tag, an dem das Urteil rechtskräftig wird
  • bei strafrechtlichen Verurteilungen: Tilgungsfrist beginnt am Tag des ersten Urteils
  • bei verkehrspsychologischen Beratungen sowie Aufbauseminaren: Tilgung beginnt am Tag der Ausstellung der Bescheinigung; bei Verzicht auf die Fahrberechtigung beginnt die Tilgungsfrist am Tag, an dem die Verzichtserklärung der Behörde zugeht

Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach 10 Jahren ist also auch möglich. Haben Sie Fragen zu Ihrer Tilgungsfrist, so wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann Ihnen genau sagen, wann Sie einen Antrag stellen sollten.

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

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235 Kommentare

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  1. Felix
    Am 9. April 2019 um 20:43

    Hallo … Ich habe meinen Führerschein durch ein Gerichtsurteil im August 2004 entzogen bekommen mit 2 jähriger Sperrfrist und MPU. Ab wann kann ich die Wiedererteilung beantragen ohne MPU. Und muss ich Prüfungen neu machen oder bekomme ich ihn so zurück.

    MFG Lix

  2. bussgeldkatalog.org
    Am 9. April 2019 um 17:08

    Hallo Renate,

    nach 15 Jahren wird der Eintrag über die MPU tatsächlich aus Ihrer Akte gelöscht. Das gilt allerdings nur, wenn Sie sich im Straßenverkehr fünf Jahre lang nichts zu Schulden kommen lassen. Im sechsten Jahr beginnt dann eine Art Verjährungsfrist von 10 Jahren. Ob die Voraussetzungen bei Ihnen gegeben sind, können wir aufgrund Ihrer Darstellung leider nicht beurteilen (auch als Radfahrer können Sie beispielsweise im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit begehen).

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Baris
    Am 4. April 2019 um 23:07

    Ich habe seit 2007 einen Führerschein jedoch musste ich mein führerschein 2014 abgeben und musste eine mpu machen die mpu habe ich am 03.04.2019 bestanden meine Frage ist muss ich nochmal zur Fahrschule oder bekomm ich meinen Führerschein sobald ich die Unterlagen vom Gutachten erhalten habe? Der Antrag wurde schon gestellt Sehtest etc. habe ich alles erledigt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Mai 2019 um 17:20

      Hallo Baris,

      in der Regel müssen Sie nicht nochmal zur Fahrschule. Das ist von der Fahrerlaubnisbehörde abhängig. Wenn Sie lange Zeit keinen Führerschein hatten, ist es möglich, dass die Behörde von Ihnen verlangt, Theorie- und Praxisstunden durch eine Fahrschule nachzuweisen. Normalerweise wird das aber nicht verlangt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. P.S.
    Am 2. April 2019 um 16:38

    Wenn einem der Führerschein neu erteilt wird(mit MPU), aber der erste Führerschein 2008 gemacht wurde, und 2016 neu erteilt wird, muss das Jahr dann 2016 sein oder bekommt man auch 2008 wieder ? Brauche das jetzt für die Arbeit !. Führerschein musste im Jahr 2013 abgegeben werden.

    Danke für die Antwort

  5. M
    Am 31. März 2019 um 19:43

    Mein Sohn , heuter 50 Jahre alt, hatte bedingt durch den Stiefvater, war war seit der Lehre depressiv, konnte nicht mehr
    schlafen. Wurde dann depressiv, weil mein Mann ihm später verboten hat, mein Haus zu betreten. Dann wurde es noch schlimmer. Seine Hausärztin hat ihn dann an eine Psychologin überwiesen, die ihn dann eine große Menge Antipsychotika
    verschrieben hat, Problem war, daß er nach 14 Tagen alle Tabletten genommen hat und wie sich herausstellte, eine Stunde
    später, als ich ihn gefunden habe, wäre er gestorben, war 3 Tage im Koma ist dann alles gut gelaufen. Zweiter Selstmordversuchnach Kündigung durch Arbeitgeber, weil er tagelang nicht schlafen konnte. Da wollte er sich von
    der Autobahnbrücke stürzen, hat ihn aber ein Autofahrer wohl im letzen Moment runtergeholt, daran fehlte ihm aber die Erinnerung, kam dann in die Uniklinik Lübeck, nach der medizinischen Einstellung wurde es noch schlimmer, zitterte am ganzen Koerper, war aggressiv, hatte Hallus.Hat dann getrunken in Spelunken am Bahnhof, wurde 2 mal überfallenauf dem Rückweg und ausgeraubt.Wir haben vor einigen Jahren eine Psychologin gefunden, die die ihn sehr gut eingestellt hat, Ursache, seit Jugendalter manisch depressiv, trinkt seit dem keinen Alkohol mehr, ist eher sehr ruhig, ist wegen seiner Krankheit Frührentner,aber wieder fitt im Kopf, ist nebenbei bei der Diakonie in der Tischlerwerkstatt beschäftigt.
    Er ist ohne Frage auf Grund seiner Intelligenz in der Lage, ein Auto zu führen mit Umsicht.Das sind jetzt 10 Jahre her, als er den Führerschein abgeben musste, weil er eine Freundin, auf deren Anruf abholen sollte. Hat den Sraßenverkahr nich gefärdet, ist im Graben gelandet, weil daß Auto schlapp machte. Ist dann vor der Polizei geflüchtet, weil derjenige, den er angesprochen hat, den Wagen aus dem Graben zu schieben, die Polizei angerufen hat, da gabs für ihn nur eins Flüchten
    oder Angriff, er hat flüchten gewählt. Fleppen weg.
    Grund auf Aggession gegen Polizeibeamte nehme ich an, weil er seinen Stiefvater wegen Körperverlerzung bei der Polizei
    in MVP anzeigen wollte, dies aber nicht angenommen wurde, weil der Vater des Stiefvaters ein vorbildlicher Genosse sei, hat er noch mehr gelitten.
    Was soll er tun, er ist kleen, möche seinen Führerschein gerne wiederbekommen

  6. bussgeldkatalog.org
    Am 29. März 2019 um 12:44

    Hallo Michael,
    wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Marcel
    Am 21. März 2019 um 20:32

    Guten Tag.
    Ich habe meinen Führerschein 2007 abgeben müssen,wurde aber entzogen.Bin 2013 geblitzt worden und habe von 2007-2026 eine Sperre bekommen (MPU)
    Das ist nun 12 Jahre her. Kann ich den Führerschein ohne MPU zurück verlangen oder halt eben Neu machen per Fahrschule?

  8. Flegel
    Am 20. März 2019 um 9:41

    Moin, nach erfolgreicher MPU hat mein Sohn seinen Führerschein wieder. Auf dem Neuerteilten stehen aber nicht mehr die Zeiten wann er welche Führerscheinprüfung abgelegt hat. Dort steht nun folgendes Zeichen *).
    So weiß nun jeder Arbeitgeber, (er muss Führerschein vorweisen), dass die Fahrerlaubniss schon einmal entzogen wurde. Sind solche “Brandmarkungen” auf Lebenszeit überhaupt gängige Praxis und tatsächlich rechtmäßig?
    Unter Punkt 14.(10.) steht das Datum der Abholung. Läuft die neue Probezeit erst ab diesem Datum, obwohl die MPU schon 3 Monate vorher erfolgreich bescheinigt wurde?

  9. Rolf
    Am 15. März 2019 um 17:26

    Interessante Informationen Danke

  10. Wilhelm
    Am 12. März 2019 um 8:09

    Hallo, ich wohne in Baden Württemberg, habe da mal eine Frage. Bei mir läuft die Frist am 30.03.2019 ab so das ich meine Wiedererteilung meines Führerscheins beantragen kann. Nun meine Frage, bekomme ich meinen alten Führerschein zurück ohne Komplikationen, muß dazu sagen,das er schon 20 Jahre weg ist, und was kostet es an Gebühren in etwa im Netz habe ich Nichts gefunden. Und brauche ich dazu ein Führungszeugnis?

  11. Michael
    Am 1. März 2019 um 19:00

    Hallo,

    wo kann ich denn einsehen, ob bei mir noch was drinsteht oder die 15 Jahre vorüber sind.
    Muss das in der FEAR stehen ??

    Hatte mir letzten eine angefordert und es sind keine Eintragungen vorhanden.

    LG Micha

  12. Poturica
    Am 24. Februar 2019 um 15:31

    Hallo
    Ich musste 14.10.2014 meinen Führerschein wegen Trunkenheit im Verkehr abgeben ( 1,27promille) habe jetzt mein leben wieder auf die Reihe bekommen mache für ein halbes Jahr Abstinenz Nachweise ein besonderes Aufbauseminar und die MPU. Kann ich damit rechnen das ich meinen Führerschein nach erfolgreich absolvierter MPU wieder zurück bekomme oder muss ich den Führerschein komplett neu machen? Hoffe auf rasche Antwort vielen dank

  13. Jen
    Am 17. Februar 2019 um 19:44

    Hallo ich habe da mal ein paar Fragen
    MIR wurde am 20.07.2018 mit 2,19% nach einem auffahrunfall unter Alkoholeinfluss die Fahrerlaubnis entzogen .
    Jetzt steht hier Ihnen wird vor Ablauf der 6 Monate keine neue Fahrerlaubnis erteilt
    Habe das Gerichtsurteil am 9.01.2019 erhalten. Darunter eine Geldstrafe (1308,50€)
    Ist es möglich 3 Monate vor Ablauf den Führerschein wieder zu beantragen oder läuft es auf eine Mpu hinaus .
    Würde mich auf eine rückmeldung freuen LG Jen

  14. delvin
    Am 14. Februar 2019 um 15:41

    moin ,
    hab mein lappen 2011 wg alkohol verloren……wann kann ich diesen beantragen ohne eine mpu machen zu müssen????
    lohnt sich eine wiedererteilung mit einem englischen führerschein???? kostet 1200 euro

  15. Mathias
    Am 14. Februar 2019 um 10:08

    In welchem Bundesland bis du ? In Berlin denke ich geht das nicht so ab. Schon gar nicht bei mir. 233 € erstmal fürs beantragen. Und wie es weiter geht, werde berichten.

  16. David
    Am 12. Februar 2019 um 21:00

    Hallo guten Abend,
    Habe leider vor ca. 10 Jahren meinem FS wegen Trunkenheit verloren 1,1% laut Gerichtsurteil .
    Nun wurde ich leider vor gut 3 Jahren beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt .
    seid letztes Jahr im Sommer versuche ich nun meinen FS auf gesetzlichen Wege wiederzuerlangen .
    Bei meiner Führerschein stelle habe ich bereits einen Antrag auf Wiedererteilung gestellt . Passfoto sowie erstehilfe und Sehtest Dokument abgegeben .
    Leider sagte mir der Mitarbeiter von der Stelle das ich eine MPU machen müsste ???!!!!

    Da ich wie gesagt vor 10 Jahren eine fahrt mit 1.1 und vor 3 Jahren eine Straftat begangen hätte. ( fahren ohne Führerschein)

    Heißt das jetzt das ich wirklich zum MPU test darf ????!!!!! mit Abstinenz Kontrolle usw. ?
    oder gibt es da auch noch unterschiede ?

    desweiteren habe ich gehört das diese Wiedererteilung nur für das Jahr gilt in dem man sie Beantragt hat …

    wäre in meinem Fall also 2018 .
    heißt das ich muss einen neuen Antrag stellen ( mit nochmal 50euro gebühr ? )
    Ich werd aus dem ganzen nicht schlau … und meine Führerscheinstelle hat auch so geile öffnungszeiten das die so gut wie unmöglich ist mal schnell hinzugehen . da ich auch Vollzeit Arbeiten bin .

    Aber vllt bekomm ich ja hier ein paar tipps und Hinweise .

    Danke im VORRAUS

  17. Michael S.
    Am 16. Januar 2019 um 5:21

    Hehehehe ich gönne es dir lieber Michael und seh unseren gleichen Namen und ca gleich 15 Jahre ohne FS
    als ZEICHEN ^^
    warte nur aufs führungszeugnis dann wird die FS STelle gestürmt hehehe
    Ich hoffe bei mir läuft es auch so gut wie bei dir
    eine Frage hätte ich : wurde dein FS in Probezeit entzogen ?

  18. bussgeldkatalog.org
    Am 11. Januar 2019 um 18:31

    Hallo Dome,

    die Anordnung zur MPU verfällt erst nach 15 Jahren.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. bussgeldkatalog.org
    Am 11. Januar 2019 um 10:43

    Hallo Oliver,

    das lässt sich schwerlich beantworten, ohne Ihren konkreten Fall zu kennen. War die Fahrerlaubnis mehrere Jahre entzogen, müssen in aller Regel neue Prüfungen abgelegt werden.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. bussgeldkatalog.org
    Am 7. Januar 2019 um 11:52

    Hallo Yildo,

    mit der MPU-Vorbereitung können Sie schon vor Ablauf der 6 Monate beginnen. Ob Sie noch einmal zur Fahrschule müssen, können Sie in der MPU-Vorbereitung abklären.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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