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Führerschein beantragen – Was Sie bei der Erteilung beachten müssen

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 11 Minuten

Internationaler und EU-Führerschein beantragen: Kosten, Tipps und Co.

Wie können Sie einen Führerschein beantragen?
Wie können Sie einen Führerschein beantragen?

Verkehrsteilnehmer können den Führerschein aus verschiedensten Gründen neu beantragen. Zum einen können Fahranfänger, die zum ersten Mal ihre Fahrerlaubnis in den Händen halten wollen, den Führerschein beantragen (Ersterteilung). Zum anderen können auch alteingesessene Fahrer den EU-Führerschein neu beantragen. Dies geht aus deiner Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) hervor, die am 19. Januar 2013 verabschiedet wurde.

Möchten Sie jedoch in den Urlaub fahren und Länder wie Ägypten, Brasilien, Australien, USA oder Kanada mit dem Auto erkunden, wird ein internationaler Führerschein empfohlen. Wie Sie diesen beantragen können, lesen Sie genauso in diesem Ratgeber, wie die Erklärung, was bei einer Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu beachten ist.

Denn nach Alkohol- oder Drogenfahrten und dem anschließenden Fahrerlaubnisentzug ist die Neubeantragung der Fahrerlaubnis an bestimmte Bedingungen geknüpft, die auch in diesem Text erklärt werden sollen.

FAQ: Führerschein beantragen

Wie kann ich einen Führerschein beantragen? 

Der Führerschein kann bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden. Dies wird bei der Ersterteilung in der Regel von der Fahrschule übernommen.

Was benötige ich, um einen Führerschein zu beantragen?

Sie benötigen Ihren Personalausweis, ein biometrisches Passbild, eine Sehtest-Bescheinigung und den Nachweis über den Erste-Hilfe-Kurs, um einen Führerschein zu beantragen.

Wann muss ich einen Führerschein erneut beantragen?

Die erneute Ausstellung eines Führerscheins muss beantragt werden, wenn der Führerschein verloren oder gestohlen wurde. Wurde die Fahrerlaubnis entzogen, muss die Neuerteilung beantragt werden.

Erstbeantragung vom internationalen und EU-Führerschein

Um den Führerschein das erste Mal zu beantragen, sind einige Dokumente im Vorfeld zu besorgen und sich um einige Dinge zu kümmern. Damit Sie bei dem Wust aus Dokumenten und Anträgen nicht durcheinander kommen, haben wir hier in dem folgenden Abschnitt die wichtigsten Hinweise und Tipps zusammengetragen.

Die erforderlichen Dokumente können je nach Gemeinde bzw. Stadt oder Kreis verschieden sein. Aus diesem Grund sollten Sie vorher noch einmal die Internetpräsenz der Behörde prüfen oder persönlich nachfragen.

EU-Führerschein beantragen: Fahranfänger

Nachdem ein Fahranfänger die erforderliche theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung erfolgreich bestanden hat, kann er endlich seine Fahrerlaubnis in den Händen halten. Die Beantragung für die Ersterteilung, also den Erwerb des Führerscheins zum ersten Mal, wird oftmals von der Fahrschule übernommen.

Dies muss nämlich noch vor der Praxisprüfung geschehen, damit die Fahrerlaubnis nach der erfolgreichen Absolvierung der Prüfung ausgehändigt werden kann. In manchen Städten oder Gemeinden ist es so üblich, dass der Prüfling einen Zettel bekommt, der als vorläufiger Führerschein fungiert und für eine kurze Zeit gültig ist. Damit muss dann die richtige Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle abgeholt werden.

Wer den Antrag auf die Fahrerlaubnis selbst stellen muss und das Prozedere nicht von der Fahrschule übernommen wird, benötigt folgende Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis (alternativ auch ein Reisepass)
  • biometrisches Passbild in der Größe 35×45 mm1
  • Angaben zur Fahrschule2
  • Sehtest-Bescheinigung3 oder Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens4
  • Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort5 oder Bescheinigung über die Ausbildung in Erster Hilfe6
  • Bescheinigung über körperliche und geistige Eignung7
  • Funktions- und Leistungstest8
  • Führungszeugnis9

Um den Führerschein zu beantragen, ist ein amtlicher Antrag auf den Führerschein auszufüllen und abzugeben.

1: Das biometrische Passbild
Wer den Führerschein beantragen will, muss die Eignung und einen Passbild vorweisen
Wer den Führerschein beantragen will, muss die Eignung und einen Passbild vorweisen

Das Passbild muss unter ganz genauen Gesichtspunkten aufgenommen werden. Die Höhe beträgt 45 mm, die Breite 35 mm. Die Gesichtszüge müssen klar erkennbar sein. Aus diesem Grund ist es auch nicht erlaubt, eine Kopfbedeckung zu tragen.

Aus religiösen Gründen kann von dieser Regelung jedoch abgesehen werden. Das Foto muss das Gesicht von der Kinnspitze bis zum Kopfende (ohne Frisur) zeigen. Zusätzlich müssen beide Gesichtshälften ohne Schattierungen oder etwaiges klar zu erkennen sein. Das Gesicht sollte etwa 70 bis 80 Prozent des Fotos einnehmen, also etwa bei einer Höhe von 32 bis 36 mm liegen. Die jeweiligen Behörden lehnen das Foto oftmals ab, wenn die Kopfhöhe unter 27 mm oder über 40 mm liegt.

Das Gesicht sollte zudem zentriert auf dem Passbild zu sehen sein. Die Person darf nicht den Mund öffnen oder den Kopf neigen. Der Blick muss geradeaus zeigen.

Mehr zu Führerscheinfoto:

Unter welchen Bedingungen droht ein Führerscheinentzug bei einem Unfall?

Bei der Ersterteilung der Fahrerlaubnis, aber auch beim Umtausch in den EU-Führerschein ist ein spezielles Führerscheinfoto erforderlich. Dieses sogenannte biometrische Passfoto muss bestimmte Vorgaben erfüllen. Erfahren Sie hier mehr zu diesem Thema. » Weiterlesen...

2: Angaben zur Fahrschule

Bei manchen Anträgen zur Fahrerlaubnis ist bereits hier ein Feld vorhanden, in dem Sie Angaben zur Fahrschule machen können. Die Behörde benötigt die Anschrift, einen Ansprechpartner und oftmals eine Telefonnummer.

Sollten Sie während der Ausbildung die Fahrschule wechseln, müssen Sie dies auch der Behörde melden, damit diese wieder die korrekten Angaben hat. Zudem kann die Führerscheinstelle dann bei der alten Fahrschule nachfragen, welche Pflichtstunden oder Prüfungen Sie bereits absolviert haben.

Sollten Sie noch keine Fahrschule gefunden haben, aber bereits den Führerschein beantragen wollen, ist dies kein Problem. Die meisten Behörden bestehen nicht auf diese Angabe, sodass sie auch problemlos nachgereicht werden kann.

3: Sehtest-Bescheinigung

Die Bescheinigung erhalten Sie von einem Optiker oder einem Augenarzt. Dieser muss bezeugen, dass der künftige Verkehrsteilnehmer dazu in der Lage ist, Verkehrsschilder und andere Fahrzeuge problemlos zu erkennen. Der Sehtest ist nur dann durchzuführen, wenn der zukünftige Fahrer den Führerschein für folgende Klassen beantragen möchte: AM, A1, A2, A, B, BE, L und T.

Der Prüfling muss eine Sehleistung von mindestens 70 Prozent auf beiden Augen besitzen. Augenärzte und Optiker reden hier auch von einem Visus von 0,7. Dieser Wert kann auch mit einer Sehhilfe erreicht werden. Sollte der zukünftige Fahrer diesen Wert nur mit einer Brille oder Kontaktlinsen erreichen, wird dies anhand einer Schlüsselzahl auf dem Führerschein vermerkt.

In diesem Fall muss der Fahrer bei jeder Fahrt die Sehhilfe tragen. Vergisst er sie einmal und wird von der Polizei kontrolliert, kann sie das Vergehen mit einem Bußgeld von 25 Euro ahnden.

Bekommt der Fahranfänger keine positive Sehtest-Bescheinigung, kann er den Sehtest noch einmal wiederholen und dieses Mal eine Sehhilfe mitnehmen, um die Sehleistung zu erreichen.

Die Kosten für den Sehtest sind nicht mehr gesetzlich festgeschrieben und können daher zwischen den einzelnen Optikern und Augenärzten variieren. Haben Sie den Sehtest „bestanden“, müssen Sie die Bescheinigung beim Beantragen des Führerscheins mitbringen. Der Nachweis darf nicht älter als zwei Jahre sein.

4: Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
Um den Führerschein neu zu beantragen, ist der Sehtest, wie beispielsweise mit Landolt-Ringen notwendig
Um den Führerschein neu zu beantragen, ist der Sehtest, wie beispielsweise mit Landolt-Ringen notwendig

Diese Bescheinigung ist ausschließlich für die Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E nötig. Möchten Sie also eine dieser Klassen im Führerschein beantragen oder diese doppelt zur Fahrerlaubnis der Klasse B etc. erwerben, ist diese Bescheinigung nötig.

Hierbei werden folgende Merkmale untersucht:

  • Zentrale Tagessehschärfe: mindestens 0,8 auf jedem Auge, 1,0 auf beiden Augen
  • Farbensehen
  • Gesichtsfeld
  • Stereosehen
  • Kontrast- oder Dämmerungssehen

Die Untersuchung kann durch einen „Augenarzt, einen Arzt mit der Gebietsbezeichnung ‚Arbeitsmedizin‘, einen Arzt mit der Zusatzbezeichnung ‚Betriebsmedizin‘, einen Arzt bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, einen Arzt des Gesundheitsamtes oder einen anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung“ (Quelle: Anlage 6 Nr. 2.1 FeV) durchgeführt werden.

5: Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort

Der umgangssprachlich genannte Erste-Hilfe-Kurs für Fahranfänger ist neben dem Sehtest eine weitere Voraussetzung für Personen, die den Führerschein beantragen und folgende Klassen erwerben wollen: AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T.

Ab dem 1. April 2015 wurde der 16-stündige Kurs in einen neun Unterrichtsstunden umfassenden Kurs gewandelt. Nun ist der Erste-Hilfe-Kurs auch an einem Tag zu schaffen. Der Kurs besteht aus theoretischen und praktischen Inhalten, wobei der Schwerpunkt auf letzterem liegt.

Bei allen Unterrichtsstunden herrscht Anwesenheitspflicht. Wer also zu spät kommt oder gar schwänzt, bekommen keinen Nachweis und muss den kostenpflichtigen Kurs noch einmal belegen.

6: Bescheinigung über die Ausbildung in Erster Hilfe

Dieser Erste-Hilfe-Kurs, auch „großer Kurs“ genannt, wird bei folgenden Führerscheinklassen benötigt: C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E. Er ist intensiver als der „kleine Erste-Hilfe-Kurs“, da diese Fahrzeuge eine Risikogruppe darstellen. Aufgrund der Größe der Fahrzeuge liegt hier auch eine höhere Verantwortung.

Der Kurs besteht aus lediglich drei Stunden mehr, sodass die künftigen Fahrer einen 12-stündigen Kurs absolvieren müssen. Diese Bescheinigung ist lebenslang gültig.

7: Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung
Beim Führerschein-Beantragen ist auch eine ärztliche Untersuchung für diverse Führerscheinklassen Pflicht
Beim Führerschein-Beantragen ist auch eine ärztliche Untersuchung für diverse Führerscheinklassen Pflicht

Auch diese Bescheinigung ist lediglich für Lkw- und Bus-Führerscheinklassen notwendig (C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E). Der behandelnde Arzt untersucht u.a. die gesundheitliche Vorgeschichte des Patienten; zudem misst er die Körpermaße und das Gewicht. Herz, Kreislauf, Blut, Nieren, Nervensystem etc. werden ebenfalls genauer unter die Lupe genommen.

Auch psychische und Suchterkrankungen fragt der Arzt ab. Weiter wird das Hörvermögen und die Gefahr der Tagesschläfrigkeit untersucht. Nach erfolgreichen Resultaten beim Test stellt der Arzt eine Bescheinigung bzw. einen Nachweis aus. Diese darf nicht älter als ein Jahr sein, um den Führerschein korrekt zu beantragen.

8: Funktions- und Leistungstest

Dieser Nachweis ist nur für Personen wichtig, die einen Bus-Führerschein beantragen wollen. Es handelt sich also um die Klassen D1, D1E, D und DE. Die Bescheinigung darf nicht älter als ein Jahr sein, wenn Sie den Antrag auf die Fahrerlaubnis stellen.

Bei dem Test werden folgende fünf „Untertests“ durchgeführt:

  • Reaktionsfähigkeit
  • Aufmerksamkeitsleistung
  • Konzentrationsleistung
  • Belastbarkeit
  • Orientierungsleistung

Der Funktions- und Leistungstest dauert etwa 45 Minuten und wird bei der Ersterteilung der Fahrerlaubnis benötigt. Außerdem muss der Test ab dem 50. Lebensjahr jede fünf Jahre wiederholt werden.

9: Führungszeugnis

Das polizeiliche Führungszeugnis ist dann interessant, wenn der künftige Fahrer den Führerschein zur Fahrgastbeförderung beantragen möchte. Weitere Führerscheinklassen sind in der Regel nicht davon betroffen.

Jedoch kann die zuständige Führerscheinstelle im Rahmen der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) auf Kosten des Bewerbers eine weitere Einholung von Auskünften bei anderen Institutionen tätigen. Das bedeutet, dass es möglich ist, dass die Behörde ein polizeiliches Führungszeugnis und/oder eine Abfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) durchführt, um einen Punkteauszug zu bekommen.

Das polizeiliche Führungszeugnis kann, aber muss nicht angefordert werden. Das liegt an der jeweiligen Behörde. Diese fordert es oftmals selbstständig an. Die Gebühren hierfür sind oftmals schon in den Kosten für die Beantragung des Führerscheins enthalten.

EU-Führerschein beantragen, um den Schein umzutauschen

Einen EU-Führerschein zu beantragen, ist wichtig, da Sie hiermit durch europäische Länder fahren können
Einen EU-Führerschein zu beantragen, ist wichtig, da Sie hiermit durch europäische Länder fahren können

Aufgrund der Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung sind nun alle bisherigen Führerscheine, die vor dem Stichtag 19. Januar 2013 ausgegeben wurden, bis zum 19. Januar 2033 gültig. In diesem Zeitraum müssen Sie Ihren Schein spätestens umtauschen.

Um einen Ansturm auf die Behörden im Januar 2033 zu vermeiden, müssen jedoch unterschiedliche Umtauschfristen eingehalten werden. Welche das jeweils sind, können Sie folgendem Ratgeber entnehmen:

Neue EU-Führerscheine sind dann nur noch jeweils 15 Jahre gültig. Um den EU-Führerschein zu beantragen, benötigen Sie lediglich ein neues biometrisches Passbild. Die Fahrerlaubnis bleibt von diesem Umtausch unberührt. Es wird ausschließlich das Dokument neu beantragt.

Besitzen Sie jedoch beispielsweise einen DDR-Führerschein und wollen einen EU-Führerschein beantragen, müssen die Führerscheinklassen, die Sie in der Zeit erworben haben, auch auf dem neuen Schein eingetragen werden.

Hierfür werden oftmals Schlüsselzahlen genutzt, da der EU-Führerschein zu klein ist und damit wenig Platz bereithält, um alle nötigen Informationen unterzubringen. Dies ist aus dem Grund notwendig, da auch die Führerscheinklassen im Laufe der Zeit einen Wandel erlebt haben und Begrenzungen oder Öffnungen stattgefunden haben.

So kann es sein, dass Sie eine alte Fahrerlaubnis besitzen bzw. eine alte Führerscheinklasse erworben haben, die es in der jetzigen Form so nicht mehr gibt. Damit Sie aber Ihre erlangten Klassen behalten, wurden internationale und deutschlandweite Schlüsselnummern eingeführt, die die jetzigen Klassen erweitern.

Achten Sie also darauf, dass die entsprechende Behörde alle Klassen richtig einträgt, wenn Sie Ihren Führerschein neu beantragen. Eine Liste mit gültigen Schlüsselnummern finden Sie im Ratgeber „Führerschein und Fahrerlaubnis“.

Internationaler Führerschein: Wo beantragen?

Ein internationaler Führerschein, den Sie extra beantragen müssten, ist nicht in den EU- oder EWR-Staaten nötig. Dabei handelt es sich um Länder in der Europäischen Union bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum. Eine europäische Führerscheinrichtlinie aus dem Jahr 1991 bestimmt, dass ein deutscher Führerschein in diesen Ländern anerkannt wird.

Auch ein rosafarbener oder grauer Führerschein wird in der EU und EWR anerkannt. Die ausländischen Behörden dürfen keine Übersetzung des Scheins oder einen neuen EU-Führerschein verlangen.

Doch was passiert, wenn Sie nach Kanada oder Nord- sowie Südamerika fahren wollen? Hier gelten andere Richtlinien und ein internationaler Führerschein muss beantragt werden. Dies können Sie auf dem nächstgelegenen Bürgeramt oder der Fahrerlaubnisbehörde durchführen.

Welche Behörde bei Ihnen zuständig ist, erfahren Sie bereits auf der jeweiligen Internetpräsenz. Der Schein ist drei Jahre gültig. Läuft die Gültigkeit des deutschen Führerscheins ab, ist auch das internationale Dokument nicht mehr gültig.

Der internationale Führerschein kann nicht verlängert werden; sie können diesen aber noch einmal beantragen. Um den internationalen Führerschein zu beantragen, benötigen Sie in der Regel folgende Dokumente:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • EU-Führerschein*
  • Hauptwohnsitz im Gebiet der Behörde**
  • biometrisches Passbild

* Besitzen Sie noch keinen EU-Führerschein, müssen Sie diesen gleichzeitig beantragen. Der internationale Führerschein ist nur mit diesem Dokument gültig.
** Liegt Ihr Hauptwohnsitz nicht im Gebiet der Behörde, muss diese Behörde ihre Zustimmung zum Antrag auf die Erteilung der internationalen Fahrerlaubnis geben.

In der Regel können Sie den internationalen Führerschein gleich nach dem Beantragen mitnehmen. Sie sollten sich jedoch vorher informieren, ob Ihre individuelle Behörde noch weitere Dokumente zur Ausstellung benötigt.

Wiedererteilung vom EU-Führerschein

Der EU-Führerschein kann aus diversen Gründen wiedererteilt werden. Beispielsweise bei Diebstahl ist es wichtig, einen neuen Führerschein zu beantragen. Haben Sie den Führerschein verloren, müssen Sie ihn auch neu beantragen. Ansonsten kann hier ein Verwarngeld von 10 Euro warten.

Möchten Sie mehr über die Beantragung des Führerscheins bei Verlust oder Diebstahl erfahren? Der Ratgeber „Führerschein verloren“ gibt Klarheit.

Führerschein entzogen und jetzt neu beantragen

Nach Alkohol- oder Drogendelikten im Straßenverkehr sowie bei der Erreichung der Maximalpunktzahl in Flensburg von 8 Punkten entziehen die Behörden die Fahrerlaubnis. Dies ist nicht mit dem Fahrverbot gleichzusetzen, da hier das Dokument nur temporär entzogen wird.

Bei einem Fahrerlaubnisentzug gilt es eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten zu beachten. Danach müssen Sie den Führerschein neu beantragen. Nach dem Entzug sind viele Verkehrsteilnehmer ratlos, wie es nun weitergeht.

Hierbei gilt es aber, Ruhe und einen klaren Kopf zu bewahren. Je nachdem, wegen welches Deliktes Sie den Führerschein entzogen bekommen haben, ihn neu zu beantragen ist in der Regel kein sprichwörtlicher Weltuntergang.

Ist eine MPU nötig, um den Führerschein neu zu beantragen?

Leider gibt es keine gesetzlichen Regelungen, nach denen pauschal gesagt werden kann, wann eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) notwendig ist. Die Führerscheinstelle betrachtet die Akten und Dokumente jeder Person einzeln und individuell.

Jedoch gibt es Erfahrungswerte. Wurden Sie mit mindestens 1,6 Promille im Blut kontrolliert, müssen Sie mit einer großen Wahrscheinlichkeit zur MPU. Lag Ihr Wert darunter und sind Sie Wiederholungstäter, ist auch hier das Risiko hoch, an dem Gutachten teilnehmen zu müssen.

Bei Delikten wie „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ oder dem Erreichen der Höchstpunktzahl ist eine MPU mit verkehrsrechtlicher Fragestellung sehr wahrscheinlich. So wird das Gutachten genannt, das nicht wegen Alkohol- oder Drogenproblemen konzipiert wurde. Es gibt also mehrere Untersuchungsformen, die sich nach Ihrer Vergangenheit richten.

Möchten Sie den Führerschein neu beantragen, kann es auch sein, dass Sie andere Auflagen der Führerscheinstelle erfüllen müssen. In sehr geringen Fällen kann dies auch die Wiederholung der Fahrschulausbildung in der jeweiligen Klasse sein.

Dies ist immer dann notwendig, wenn die Behörde der Meinung ist, dass der Verkehrsteilnehmer keine Kenntnisse mehr über das Führen eines Fahrzeugs hat. Dies trifft in der Regel dann ein, wenn die Theorie- und/oder Praxisprüfung schon lange zurückliegt.

Neuen Führerschein beantragen: Kosten und Dauer

Um den Führerschein beantragen zu können, sind auch die Kosten und die Dauer wichtig zu wissen
Um den Führerschein beantragen zu können, sind auch die Kosten und die Dauer wichtig zu wissen

Die Kosten variieren je nach Bundesland und teilweise auch je nach Stadt oder Gemeinde. Möchten Sie einen neuen Führerschein als Fahranfänger beantragen, sollten Sie beachten, dass Sie dies bis zu einem halben Jahr vor Erreichen des Mindestalters der jeweiligen Klasse tun können.

Ist ein künftiger Fahrer also 17 ½ und möchte die B-Fahrerlaubnis mit 18 Jahren für den öffentlichen Verkehr erlangen, kann er sie bereits jetzt beantragen. Diese Vorlaufzeit ist auch notwendig, da besonders große Städte viele Anträge inspizieren müssen und die Bearbeitungsdauer auch manchmal bis zu drei Monaten dauern kann.

Bei anderen Kommunen beträgt die durchschnittliche Zeit etwa zwei bis sechs Wochen. Wer einen neuen Führerschein beantragen möchte, kann die Kosten teilweise auch in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) nachschlagen.

Nachfolgend finden Sie einen Auszug von Kosten, die die Kommunen laut GebOSt veranschlagen dürfen:

  • Prüfung eines Antrags auf Erteilung, Erweiterung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis: 5,10 Euro
  • Erteilung, Erweiterung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: 33,20 Euro
  • Umtausch eines alten Führerscheins in einen EU-Führerschein: 23 Euro
  • Erteilung, Erweiterung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangenem Entzug der Erlaubnis: 33,20 bis 256 Euro
  • Erteilung der Prüfungsbescheinigung für das Begleitete Fahren ab 17: 7,70 Euro
  • Überprüfung der Begleitpersonen für das Begleitete Fahren mit 17: 1,50 bis 10 Euro
  • Erteilung, Versagung oder Ersatzausstellung des internationalen Führerscheins (ggf. inklusive Ausfertigung): 11,20 bis 15,30 Euro

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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Führerschein beantragen – Was Sie bei der Erteilung beachten müssen
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152 Kommentare

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  1. Shannon M.
    Am 4. März 2024 um 22:15

    Hallo,
    mir wurde vor ca. 15 Jahren meine Fahrerlaubnis wegen BTMG entzogen. Ohne weitere Sperre.
    Nun liegt das ganze ja schon fast 15 Jahre zurück.
    Muss ich jetzt immer noch eine MPU machen oder ist alles gelöscht?
    Kann ich einen Antrag auf Wiedererteilung oder neu beantragen??

    LG
    Shannon

  2. Brigitte
    Am 11. Januar 2022 um 10:13

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    nach Führerscheinentzug wegen Alkohol wollte ich telefonisch die Wiedererteilung starten. Also fragte ich die allgemein anerkannte als sehr gute arbeitende Beamtin nach der Vorgehensweise. Antwort: Antrag stellen erst nach Prüfung kann Sie mir sagen, ob ich eine MPU machen muss.
    Schriftliche Antwort nach einiger Zeit. Ja MPU machen und in drei Monaten vorstellig werden.
    Das geht doch gar nicht ? wenn die MPU 1 Jahr Abstinenz erfordert. Rechnung 173€.
    Neuer Anruf: Ich verstehe nicht wie ich es in drei Monaten schaffen soll 1 Jahr nach zu weisen. Antwort Verlängerung ist um 6 Monate möglich. dAS GEHT DOCH AUCH NICHT???
    Zuerst war die Verlängerung kostenfrei, dann 50 €, dann 80€ in einem Telefonat. Darauf angesprochen, keine Antwort. Themenwechsel.
    Beschwerde über die Mitarbeiterin um an den Vorgesetzten zu kommen.
    Antwort: Verlängerung kostenfrei, dann im Laufe des Gespräches 80€.
    Kann ich von der Behörde eine schriftliche Vorgehensweise anfordern um dieses kostspielige Vorgehen der Führerscheinstelle vorab zu klären?

    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Januar 2022 um 10:39

      Hallo Brigitte,

      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall an die zuständige Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Lola
    Am 26. August 2021 um 19:10

    Hallo,

    ich habe letztes Jahr mein Führerschein neu beantragen müssen, da er mir aufgrund eines Vergehens weggenommen wurde. Während ich den Antrag gestellt habe und auf den Gerichtstermin gewartet habe, wurde Gerichtstermin jeden Monat ( 4 Monate insgesamt) Verlängert.

    Nun meine Frage:
    Erhalte ich Schadensersatz, da ich in diesen 4 Monaten mit anderen Verkehrsmittel fahren musste und somit viel Geld und Zeit verloren habe.

    Viele Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. September 2021 um 11:26

      Hallo Lola,

      wir dürfen keine Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich bitte an Ihren Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Gabriele T
    Am 3. August 2021 um 13:38

    Hallo,
    mir wurde 2007 meine Fahrerlaubnis wegen BTMG entzogen. Ohne weitere Sperre ich hätte laut Schreiben der Behörde ein Jahr lang Abstinenz und dann eine MPU nachweisen müssen.
    Nun liegt das ganze ja schon fast 14 Jahre zurück.
    Ich habe nun einen Neuantrag durch die Fahrschule gestellt und warte seid 7 Wochen auf eine Antwort muss ich jetzt immer noch eine MPU machen oder ist alles gelöscht?
    Ich bin seid 2007 nicht mehr mit Ordnungswidrigkeiten aufgefallen und bin auch BTMG frei.

  5. Ernst
    Am 22. Juli 2021 um 18:02

    Ich habe 1972 meinen Führerschein für die Klassen A (Motorrad) und B (Kfz bis 3,5 t) in Österreich gemacht. Wenn ich diesen Führerschein auf einen deutschen Führerschein umschreiben lasse, darf ich dann auch z.B. ein Wohnmobil bis 7,5 t fahren?

  6. Rolf
    Am 13. Juli 2021 um 16:52

    Moin aus dem hohen Norden
    Habe vor ca 20 jahren meinen FS wegen Trunkenheit im Verkehr abgeben müssen. Habe dann die Mpu gemacht und meinen Führerschein wieder bekommen. Leider aber nicht mit der Erlaubnis 7,5tonnen bzw. Das fahren mit großem Hänger fahren zu dürfen. (War mir damals Wohl nicht wichtig:(
    Langt es für mich diesbezüglich nur die Prüfungen anzulegen oder kann ich gezwungen werden den komplett neu zu machen?
    LG und vielen Dank im voraus
    Rolf

  7. Tanja L.
    Am 24. Juni 2021 um 2:56

    Hallo,hab vor über 2 Monaten meine MPU gemacht und bestanden und zur Führerscheinstelle geschickt.Habe 1989 Autoführerschein und 1995 LKW-Führerschein gemacht.Durch Coronakonnte ich keine erste Hilfe und keinen Termin beim Beziksamt bekommen,musste statt 2 Haaranalysen dadurch machen. Dadurch liegen zwischen Abgabe und Anrag zur Wiedererteilung 6 jahre. Ich soll jetzt auch beide Prüfungen neu machen,die Frau hat noch nicht mal mit mir gesprochen,von wegen telefonisches Gespräch.Ich fahre seit ich 10 bin alles was Reifen hat,26 Jahre Auto und 20 Jahre Lkw mit Unterbrechung, bin auf unserem privaten Gründstück (Bauernhof) alles gefahren. Sie ist der Meinung das ich jetzt nicht mehr fahren kann und eine neue Prüfung brauche,.Andere bekommen den Lappen nach 23 Jahre einfach wieder und sind gerade mal 2 Jahre gefahren. Was kann ich machen um nicht das dritte mal alles neu zumachen

  8. Emily M
    Am 7. Juni 2021 um 15:07

    Hallo Miteinander. Ich komme aus Maryland, USA und habe meinen Provisional License. Ich möchte aber ein deutschen Führerschein haben. Kann ich das mit meinem Provisional License? Oder brauch ich da mein offizieller Führerschein von Maryland?

  9. Gabriele K-L
    Am 26. Februar 2021 um 7:51

    Guten Morgen,
    der Umtausch in den neuen EU Führerschein steht an.
    Wir haben zwar noch 1 bzw 2 Jahre Zeit. Jahrgang 56 und 60, wollen es aber zeitnah erledigen.
    Wir sind deutsche Staatsbürger und haben beide seit über 40 Jahren den deutschen, bzw EU Führerschein.
    Wo tauschen wir den Führerschein bei Wohnsitz im EU Ausland? Wie beim Reisepass über die Botschaft? Oder über die die Führerscheinstelle des letzten deutschen Wohnsitzes?
    Leider kann ich im Netz nichts darüber finden.
    Herzlichen Dank für ihre Hilfe.

  10. Patrick
    Am 19. Juni 2020 um 10:58

    Hallo Bußgeldkatalog! Ich bin vor gut 16jahren mit einem Mofa 25kmh bekifft erwischt worden zu diesem Zeitpunkt war ich 17jahre bei dem Antrag auf erst Erteilung mit 18 für den Führerschein wurde mir dann eine mpu verordnet dies ist nun 16jahre her und heute bin ich 33 würde jetzt gerne meinen Führerschein machen und die Frage ist ob ich diesen ohne eine mpu absolvieren zu müssen machen kann nach dieser langen Zeit ?
    Mit freundlichen Grüßen Patrick

  11. Sophia
    Am 29. Januar 2020 um 2:35

    hallo, ich bin nicht EU Bürger und habe keine EU Führerschein. Jetzt wohne ich in Holland und habe Aufenthaltserlaubnis für 5 Jahren (für Holland).
    Meine Frage ist, kann ich ich für die EU Führerschein in Deutschland beantragen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. April 2020 um 18:05

      Hallo Sophia,

      zuständig für die Umschreibung ist in der Regel die Fahrerlaubnisbehörde des Wohnortes.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. darthmarx
    Am 21. Januar 2020 um 19:32

    Ich habe ein paar Fragen: Wie lange darf die Behörde eine Entscheidung über einen Führerscheinantrag hinauszögern? Gibt es Möglichkeiten um diese Entscheidung zu erzwingen?
    Wir warten seit 3 Monaten auf eine Entscheidung trotz wöchentlicher Nachfrage.

  13. Nistoroaia
    Am 10. November 2019 um 3:10

    Hallo ich habe ein frage wi kan ich noch farchsule mahen wen ich 5 punkte habe.was mus ich jet mahen

  14. Thomas
    Am 1. Oktober 2019 um 15:51

    WEiß jemand, wie lange das Führungszeugnis gültig ist? Habe vor ca 6 Monate meinen P-Schein verlängert und will jetzt meinen D-Führerschein machen. Ich weiß, dass die Gesundheitchecks noch gültig sind, doch wie sieht das mit dem Führungszeugnis aus?

    Ich meine, klar, in 6 Monaten könnte viel passieren, doch wenn viel passiert, wird die Straßenverkehrsbehörde doch eh informiert.

  15. Sarah
    Am 31. Mai 2019 um 9:27

    Ich habe 12 Monate Fahrverbot und bekomme meinen Führerschein im September 19 wieder. Habe meinen Erste Hilfe Kurs 2016 gemacht. Meine Frage ist: Gilt dieser Erste Hilfe Kurs noch oder müsste ich einen neuen machen?

  16. K.
    Am 13. März 2019 um 20:04

    Hallo,

    Ich bin Ausländer und lebe seit 2 Jahren in Deutschland. Ich habe eine internationale Fahrerlaubnis und wurde beim Springen des roten Signals in die Kamera erwischt. Bekomme ich die Flensburger Punkte mit meinem internationalen Führerschein?

    Ich plane, meinen internationalen Führerschein nächsten Monat in einen deutschen Führerschein umschrieben. Wenn ich 2 flensburg-Punkte für meinen internationalen Führerschein bekomme, werden dann die neuen deutschen Führerscheine um 2 Punkte erhöht?

    Das rote Licht befand sich im Wald (der Zweck des roten Lichts bestand darin, Autos in eine Richtung zuzulassen, da die Straße sehr eng war). Es wurden keine Passagiere verletzt und es gab keinen Verkehr auf den Straßen und sehr wenig Geschwindigkeit.

  17. Kushtrim
    Am 28. Februar 2019 um 23:39

    Hallo
    Ich wollte fragen bin ich In deutschland angemeldet und kann ich den c führerschein im ausland bestehen dann wieder In deutschland annerkenen

  18. Devrim I.
    Am 3. Dezember 2018 um 11:59

    Hallo vor 5 Jahre habe wegen Alkol habe ich mein fuhrerschein für 6 Monat fahr Verbot bekomen.hatte ich 0.99 Promille alkol Gehapt nach 6 Monat habe ich antrag gegeben beide stad Führerschein stele zürück zu kriegen aber stad hätt mir gesagt ich bin Flensburg Punkte uber 8 habe musste mpu machen habe ich nicht gemacht jetz nach 5 jahre bin wieder beider stad und die vollen 160 euro 2 Pass Bild und z test für antrag Führerschein Frage ist musste ich mpu machen oder nicht was entscheiden stad für mich

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Dezember 2018 um 15:56

      Hallo Devrim I.,

      bitte fragen Sie direkt bei der Behörde nach, ob Sie eine MPU machen müssen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. aglika
    Am 19. November 2018 um 15:09

    hаllo, ich habe einen abgelaufenen Führerschein (April 2017) aus Illinois, USA. jetzt lebe ich in D. muss ich alles neu machen, bzw Fahrschule besuchen und alles von vorne, oder gibt es da einen Weg wodurch ich den abgelaufenen Führerschein in einen EU-Führerschein umändern könnte?
    Vielen Dank!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. November 2018 um 11:34

      Hallo aglika,

      abgelaufene Dokumente können in der Regel nicht umgeschrieben werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Tim
    Am 17. November 2018 um 16:25

    Hallo habe meinen Führerschein vor 6 Monaten wegen alc abgeben müssen. 1,49%• bak 10 Monate insgesamt muss ich auf den Lappen verzichten . Nun stehe ich kurz vor der widerbeantragung . Meine Frage ist kann die fs Maßnahmen verlangen obwohl diese nach Prüfung meines Führungszeugnisses und meiner Akte mir mitgeteilt hat das keine Mpu ansteht ? (Falls ich mir nichts weiter zu Schulden kommen lasse) was ich natürlich auch nicht getan habe .

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. November 2018 um 10:59

      Hallo Tim,

      grundsätzlich kann eine MPU angeordnet werden. Inwieweit Sie sich auf die vorherige Zusage berufen können, hängt von vielen Faktoren ab. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, sollte eine MPU verlangt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. kraatz
    Am 5. November 2018 um 17:33

    mal ne bescheidene Frage. Wie lange dauert die Bearbeitung einer Ersterteilung Führerschein??
    Seit 3 Wochen mache ich Theorie und habe bis jetzt noch nix erhalten. Ich wess,dass ich weder theoretische noch praktische Prüfung ohne “Hauruck” der Behörde machen kann/darf.
    Daher meine Frage wie lange es dauern könnte!? (Wohnort Berlin)
    Danke für die Antworten im Voraus!!!

  22. Anonym1313
    Am 19. Oktober 2018 um 13:50

    Hey
    Ich nahm vor ca 8 Jahren eine Überdosis Tabletten, wurde mit dem Notarzt geholt und die Polizei hat beim Durchsuchen meines Zimmers Tütchen mit angeblichen Anhaftungen von GHB und Koks gefunden – Verfahren wurde eingestellt. Dann kam kurz drauf ein Schreiben der FS-Stelle, Entzug meiner Fahrerlaubnis (war allerdings erst dabei den Schein zu machen) hab das Schreiben ignoriert, keinen Schein gemacht und mich dann vor ca. 3 Jahren erkundigt, was ich für den FS alles brauche, die FS-Stelle meinte: einmaliges ärztliches Gutachten bzgl. Meines Drogenkonsums – keine MPU. Jetzt meine Fragen: 1. Was ist mit Drogenkonsum gemeint? Die Anhaftungen oder die Tablett?
    2. Wenn ich jetzt den Schein machen will, WANN findet das Gutachten statt? Nach Anmeldung bei der Fahrschule oder bei Anmeldung zur Theorieprüfung??
    Danke schonmal!
    Lg

  23. Waldi
    Am 27. September 2018 um 10:16

    Hallo. Mein Sohn hatte Anfang September prakt. Prüfung A2. Er hat dem Fahrschullehrer einen Umschlag mit der Prüfgebühr und dem Perso gegeben und ihm auch gesagt, was in dem Umschlag ist. Dieser (Depp, sorry) hat den Umschlag dann in sein Büro gelegt. In der Stadt, wo die Prüfung dann stattfand, fiel das Ganze dann auf. Der Prüfer kam zwar 20 Minuten zu spät und wir Eltern haben den Perso dann noch in der Fahrschule abgeholt und zum TÜV gefahren, jedoch hat der dann die Prüfung abgelehnt, weil die Prüfungsfahrt nur noch eine knappe halbe Stunde hätte dauern können – das wäre zu kurz gewesen. Also Ergebnis: Er musste die Gebühr i. Höhe von 92 Euro bezahlen, obwohl der Fahrschullehrer das vermasselt hatte. Diese Woche hatte er dann Prüfung. Als wären die 92 Euro nicht schon schlimm genug, die er zahlen musste, obwohl keine Prüfung statt fand, kam jetzt am Prüftag heraus, dass die Akte nicht vorlag. Der TÜV hatte den Termin verschlafen – die Prüfung fand zwar statt, aber ohne Akte. Somit musste mein Sohn, um endlich fahren zu dürfen, diese vorläufige Fahrerlaubnis holen – die kostete natürlich auch wieder Geld – 7 oder 8 €. Es sind zwar nur Peanuts, aber das sind jetzt 100 Euro, die einfach weg sind. Unverschuldet. Der Anruf beim TÜV selbst brachte natürlich nichts. Die Gebühr muss bezahlt werden – der Prüfer wäre bereit zur Prüfung gewesen. Ausweis lag nicht vor – somit sind die Gebühren bereits fällig. Normalerweise hätte man auch die Prüfungsfahrt zur Fahrschule machen können – aber der Prüfer bestand darauf, dass die Ident.prüfung VOR Fahrtantritt erfolgen muss. Alles sehr ärgerlich und für einen 16jährigen sind 100 Euro haben oder nicht haben ne Menge ! Also wenn der Prüfer nicht VOR Fahrtantritt an die Unterlagen denkt (was er unbedingt zu tun hat !), so muss der Fahrschüler auf jeden Fall nochmal alles durchgehen (der eh schon unruhig und aufgeregt ist !). Eine Frechheit, womit heute unbedingt Einnahmen generiert werden müssen !

  24. A.
    Am 25. Juli 2018 um 18:39

    Hallo habe mal eine frage..
    Und zwar: wenn ich einen Führerschein bei der Führerscheinstelle beantrage, muss ich da explizit den mündlichen Auftrag erteilen das die den Führerschein bestellen oder sind die verpflichtet den zu bestellen wenn alles geprüft ist und man zur Prüfung zugelassen wurde.
    Gibt’s da eine einheitliche Regelung?

    Mfg A.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. September 2018 um 10:18

      Hallo A.,

      wenn Sie das erste Mal einen Führerschein erhalten, dann sollte sich die Fahrschule um den Kontakt zur Fahrerlaubnisbehörde kümmern. Wenn Ihnen hingegen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, müssen Sie selbst aktiv werden und einen Antrag vor Ort stellen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Janine
    Am 4. Juli 2018 um 3:10

    Hallo,
    Ich habe 2018 einen FA gestellt,
    die abgelehnt wurde wegen einer Sache aus 2011.
    Bin aufgefallen mit Canabis und amphetamin.
    Ich bin mittlerweile sauber. Musste sogar Blut und urinprobe abgeben alles negativ bis auf amphetamin (3,9 nanogramm über den cutt of wert) was ich mir wirklich nicht erklären kann. Zumal ich doch nicht mit dem Hauptproblem aufhöre und mit anderem anfange.
    Außerdem habe ich ehrlich gesagt nicht mal ebenso 200€ locker bzg der Proben. Denn wenn ich es mir erklären könne, hätte ich gar nicht erst den test gemacht.

    Ich habe vor 5 Jahren angefangen mein Leben auf die reihe zu bekommen was auch gut gelang. Dennoch werden mir nur Steine in den Weg gelegt.

    Was kann oder muss ich tun um eine FE zu bekommen?
    Ich verzweifel daran. Menschen die weitaus schlimmere Dinge getan haben bekomme doch auch ne 2 Chance.
    Habe das Gefühl das wenn ich auf der schiefen Bahn weitergefahren wäre, hätte man mir Türen geöffnet und jetzt wo ich die grade Bahn bin und fahre, werden mir sämtliche Türen zugeschlagen.

    Bitte um hilfe

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2018 um 14:20

      Hallo Janine,

      die Führerscheinstelle wird Sie darüber informieren, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Karsten
    Am 2. Juli 2018 um 19:05

    Habe am11.9.2001 Führerschein abgeben müssen wegen 1,03 Promile kann ich ihn noch wieder beantragen oder muss ich ihn neu machen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Juli 2018 um 10:22

      Hallo Karsten,
      in der Regel sollten Sie diesen erneut beantragen können. Erfragen Sie dies bei der zuständigen Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Stefan N.
    Am 17. Juni 2018 um 9:38

    Hallo . Ich habe im April 2017 meine Fahrerlaubnis verloren wegen Alkohol am Steuer mit 1,3%.
    Und dann ein paar Wochen später hatte ich niemand , der mich zur Arbeit fuhr. Bin dann selber gefahren und wurde dann erwischt . Fahren ohne Fahrerlaubnis. Hab von Staatsanwaltschaft 1,5 Jahre Sperre bekommen . Habe jetzt letzte Woche den Führerschein wieder beantragt . Was kommt aber jetzt auf mich zu ??? Mit freundlichen Grüßen Stefan N.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Juli 2018 um 14:58

      Hallo Stefan N.,

      ggf. verlangt die Behörde eine MPU.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. daniel
    Am 16. Juni 2018 um 1:46

    Hallo, ich habe mal eine Frage, ich wurde vor etwa einem halben Jahr ohne Führerschein in einem PKW angehalten, nachdem ich angehalten wurde konnte ich die Polizisten überzeugen mich weiterfahren zu lassen (nach Hause) ich bin dan vor Gericht gewesen und bekam eine Strafe von 50 Sozialstunden, allerdings bekam ich keine Sperre verhängt. Ich habe jetzt mit meinem Führerschein angefangen und habe vor kurzem meinen Erstantrag bei der Straßenverkehrsbehörde abgegeben, jetzt kam heute ein schreiben das sie mein Behördenführungszeugniss brauen, nun meine Frage…. erwartet mich eventuell eine MPU?
    Danke im Voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Juli 2018 um 14:28

      Hallo daniel,

      eventuell könnte die Behörde eine MPU verlangen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Manfred
    Am 14. Juni 2018 um 15:33

    Ich bin mit 15 einmal ohne Führerschein Roller gefahren habe dann 20 Sozialstunden bekommen und von Verbot oder ähnliches wurde nix erwähat
    Nun bin ich letztes Jahr 2 mal erwischt worden ohne fahrerlaubins das 1 mal war es eine selbst Anzeige beim anderen mal stand die Polizei neben mir als ich schon ausgestiegen war das doofe hat thc im Blut
    Habe für das 1 20 sozialstunden bekommen die direkt abgeleistet und Verfahren eingestellt wurde nix von verbot oder ähnliches erwähnt
    Beim 2 mal habe ich 150 € Geld Strafe bekommen und die direkt überwiesen wurde auch eingestellt und nix erwähnt von Verbot oder ähnliches
    Nun soll ich eine ausBildung als Berufskraftfahrer anfangen
    Womit kann ich rechnen wenn ich meinen Führerschein beantragen möchte?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Juli 2018 um 13:59

      Hallo Manfred,

      die Behörde kann bspw. eine MPU verlangen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Joachim
    Am 2. Juni 2018 um 3:55

    Frage
    Hab im Jahr 2008-2011 alkoholmissbrauch begannen.
    Bin halt mit alkohol aufgefallen 6mal nicht im Strassenverkehr
    Keine richterlichen beschluss und keine Straftat begannen.
    Jetzt wollte ich meinen Führerschein beantragen und die sagen erst ein überprüfung der fahreignung.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2018 um 11:33

      Hallo Joachim,

      zweifelt die Behörde an Ihrer Fahreignung, kann Sie diese überprüfen lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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