Führerschein abgeben: Wie, wo und wann ist dies möglich?

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 12. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Fahrverbot: Den Führerschein abgeben, aber wo?

Fahrverbot: Führerschein per Post abgeben ist möglich.
Fahrverbot: Führerschein per Post abgeben ist möglich.

Ist es durch eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr zu einem Fahrverbot gekommen, stellt sich oft die Frage, wo Betroffene den Führerschein zur Verwahrung abgeben können. Ist hier die ausstellende Behörde oder die Polizei zuständig oder muss sich der Fahrer an die Fahrerlaubnisbehörde wenden?

Auch ist der Unterschied zwischen einem Fahrverbot und dem Führerscheinentzug nicht hinreichend bekannt. So kommt es vor, dass Betroffene den Führerschein in amtliche Verwahrung geben, ohne richtig zu wissen, ob dies auch korrekt ist.

Der nachfolgende Ratgeber wird das Thema erläutern und erklären, wo bei einem Fahrverbot der Führerschein abgegeben werden kann.

FAQ: Wie und wo müssen Sie den Führerschein abgeben?

Wo gibt man den Führerschein bei einem Fahrverbot ab?

Wo Sie den Führerschein bei einem Fahrverbot genau abgeben müssen, steht in der Rechtsmittelbelehrung des Bußgeldbescheides – in der Regel ist das die zuständige Bußgeldstelle.

Wie kann kann man den Führerschein bei einem Fahrverbot abgeben?

Betroffene können den Führerschein per Post einsenden oder persönlich abgeben. Auch eine Abgabe bei der zuständigen Dienststelle der Polizei ist in manchen Bundesländern möglich.

Was passiert, wenn die Vollstreckungsbehörde sich nicht am Wohnort befindet?

In diesem Fall, können Betroffene vereinbaren, dass eine Behörde vor Ort die Verwahrung übernimmt. Dies muss mit der zuständigen Stelle abgestimmt werden. Mehr dazu, lesen Sie hier.

Video: Wo und wie den Führerschein abgeben

Video: Führerschein abgeben
In unserem Video erfahren Sie alles Wichtige zum Abgeben des Führerscheins.

Wann und wo muss ich meinen Führerschein abgeben?

Ein Fahrverbot kann in einem Bußgeldverfahren als Nebenstrafe verhängt werden. Im Gegensatz zum Führerscheinentzug kann es auch nur für einige Monate verhängt werden. Wie viele Monate das Fahrverbot umfasst, ist vom Vergehen abhängig. Die Vollstreckung des Fahrverbots geschieht auf Grundlage des § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Nach diesem Paragraphen werden Führerscheine, die von deutschen Behörden ausgestellt wurden, für die Dauer des Fahrverbots amtlich verwahrt.

Ist die Entscheidung beziehungsweise der Bußgeldbescheid rechtskräftig muss der Betroffene seinen Führerschein abgeben. Die Dauer kann hier zwischen ein und drei Monate betragen, in Einzelfällen auch länger. Ab dem Beginn der amtlichen Verwahrung für den Führerschein beginnt die Frist für das Fahrverbot. Das heißt, erst wenn der Führerschein bei der Behörde eingegangen ist, gilt für den Fahrer das Fahrverbot.

Die Frist, wann der Führerschein abgegeben werden muss, legt entweder die ausstellende Behörde fest oder der Fahrer selbst, wenn für ihn die sogenannte 4-Monats-Frist angewendet wird. Wird der Führerschein jedoch zu spät abgegeben, drohen weitere Strafen.

Den Führerschein abgeben: Polizei kann Anlaufstelle sein.
Den Führerschein abgeben: Polizei kann Anlaufstelle sein.

Bisweilen war jedoch nicht klar, ob jede Behörde, die die Dokumente entgegennimmt, auch die amtliche Verwahrung durchführt. Nach einem gerichtlichen Beschluss des Amtsgerichts Parchim vom 18.12.2012 (Az. 5 OWiG 424/12) gilt die Abgabe des Führerscheins bei jeder Behörde, die diesen entgegennimmt, als amtliche Verwahrung.

Dennoch ist es meist sinnvoll, dies bei der Behörde, die für die Vollstreckung des Fahrverbots zuständig ist, zu tun. Ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig, kann die Abgabe des Führerscheines bei einem Fahrverbot bei der Behörde erfolgen, die den Bußgeldbescheid ausgestellt hat. Details zur Behörde und wohin der Führschein gesandt werden sollte, können dem Bescheid entnommen werden.

Wurde Einspruch eingelegt und danach eine Entscheidung durch ein Amtsgericht gefällt, ist meist die Staatsanwaltschaft für die Vollstreckung zuständig. Möchte der Betroffene den Führerschein dennoch bei einer anderen Behörde oder bei der Polizei abgeben, sollte dies vorher mit der Vollstreckungsbehörde abgesprochen werden.

So kann es durchaus vorkommen, dass die Vollstreckungsbehörde sich nicht im Wohnort des Fahrzeugführers befindet. Hier kann zum Beispiel vereinbart werden, dass die Stadtverwaltung die Vollstreckung übernimmt. Liegt das Einverständnis der Behörden vor, kann der Führerschein dort abgegeben werden. Unter Umständen ist es dann auch möglich, dass Betroffene bei der Polizei den Führerschein abgeben.

Fahrverbot: Die Führerscheinabgabe. So kann sie erfolgen.

Ist bei einem Fahrverbot geklärt, wo Betroffene den Führerschein abgeben müssen, gibt es für die Abgabe verschiedene Möglichkeiten.

Den Führerschein abgeben, können Betroffene wie folgt:

  • per Post, hier per Einschreiben versenden, damit ein Nachweis vorliegt. Das Einschreiben geht an die zuständige Behörde, die den Bußgelbescheid verschickt hat.
  • Abgabe bei der für den Wohnsitz zuständigen Polizeidienststelle. Der Bußgeldbescheid und Ausweisdokumente müssen hier vorgezeigt werden. Dies ist jedoch nicht in allen Bundesländern möglich, daher sollte sich vorher über diese Möglichkeit informiert werden.
  • Persönliche Abgabe bei der zuständigen Behörde, auch hier müssen der Bescheid sowie Ausweisdokumente vorgelegt werden.

Keine Lust zum Lesen? Das Fahrverbot im Video erklärt

Video zum Fahrverbot
In diesem Video erfahren Sie alles zum Ablauf, zur Dauer und zum Beginn eines Fahrverbots.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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145 Kommentare

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  1. JB
    Am 11. Dezember 2017 um 17:50

    Hallo,
    ich habe einen Busgeldbescheid bekommen, mit einem Fahrverbot für 1Monat den ich mit einer Frist von 4 Monaten antreten soll nach Rechtskraft.
    Nun habe ich Einspruch eingelegt und einen Verwerfungsbescheid bekommen. Etwa 2 Monate nach dem Busgeldbescheid (19.09 Bußgeldbescheid / 30.11. verwerfungsbescheid)Meine Frage:
    Wie lange habe ich jetzt Zeit den Führerschein abzugeben? Welches Datum ist für die Frist von 4 Monaten ausschlaggebend?
    Mit freundlichen Grüßen
    JB

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. Dezember 2017 um 11:23

      Hallo JB,

      durch die Möglichkeit des Einspruchs kann der Antritt von einem Fahrverbot verschoben werden. So ist damit auszugehen, dass das Datum des Verwerfungsbescheid für die 4-Monatsfrist maßgeblich ist.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  2. Edmund B.
    Am 28. November 2017 um 16:38

    Ich habe meinen Führerschein Freitags zur Post gegeben.
    Ab wann zählt die Frist? Ist Samstags auch Posteingang bei der Behörde?

    Mit freundlichem Gru0
    Edmund B. [Nachname von der Redaktion editiert]

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Dezember 2017 um 16:55

      Hallo Edmund B.,

      ab dem Beginn der amtlichen Verwahrung für den Führerschein beginnt die Frist für das Fahrverbot. Das heißt, erst wenn der Führerschein bei der Behörde eingegangen ist, gilt für den Fahrer das Fahrverbot. Samstags wird höchstwahrscheinlich nicht gearbeitet.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  3. Jose Garcia
    Am 25. November 2017 um 9:11

    Hallo,

    Ich komme aus Spanien aber ich wohne in Deutschland seit 4 Jahren.
    Ende August hane ich ein Fahrverbot für 1 Monat erhalten.
    ich werde diese Woche mein Führerschein an den Behörder per Post schicken.

    2 Fragen:
    1. Gilt diese Fahrverbot außer Deutschland (in Besonderes für Spanien?)
    2. wird der Behörder mein Führerschein zurück per Post in Januar schicken?

    danke im Voraus.
    Jose Garcia.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Dezember 2017 um 9:53

      Hallo Jose Garcia,

      in der Regel gilt das Fahrverbot nur für Deutschland. Allerdings ist es von Land zu Land unterschiedlich, ob Sie dort mit einem deutschen Fahrverbot dennoch fahren dürfen. Informieren Sie sich bitte bei den lokalen Behörden. Eine Schwierigkeit könnte aber darin bestehen, dass Sie in dieser Zeit nicht mehr über Ihren Führerschein verfügen.
      Die Behörde wird Ihnen den Führerschein in der Regel zurückschicken. Sollten Sie einen ausländischen Führerschein besitzen, wird dieser mit einem Vermerk über das Fahrverbot versehen und direkt zurückgeschickt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. MS
    Am 14. November 2017 um 9:14

    Bekomme ich nachdem ich meinen Fürherschein zur Behörde geschickt habe, eine Bestätigung mit den genauen Fristen? Erreiche dort leider keinen Persönlich nach mehrmaligen E-mails und telefonaten.
    Danke im Voraus!
    MfG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. November 2017 um 17:24

      Hallo MS,

      normalerweise ist der Beleg des Einschreibens der Nachweis dafür, dass Sie ab dem Tag den Führerschein abgegeben haben. Für weitere Informationen müssten Sie die Führerscheinstelle kontaktieren.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  5. Alexander
    Am 25. Oktober 2017 um 11:51

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich habe am 15.10.2017 ein Fahrverbot für 1 Monat erhalten.
    Ab dem 15.10.2017 wirksame Fahrverbot von 1 Monat(en) Dauer hin. (steht im Bescheid).
    Ich reise jetzt nach Ausland für 3 Jahre, bleibt er noch nach 3 Jahre gültig?
    Wie lange überhaupt ist Fahrverbot gültig, wenn ich meine FS nicht abgebe?
    Mfg.
    Alexander.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. November 2017 um 11:11

      Hallo Alexander,

      das Fahrverbot beginnt erst dann, wenn Sie es bei den Behörden abgeben. Reisen Sie wieder nach Deutschland ein, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen. Die Behörden können das Dokument beschlagnahmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. JJ
    Am 6. September 2017 um 16:46

    Hallo, ich habe am 07.06 meinem Führerschein abgeben müssen für 3 Monate. Morgen ist der letzte Tag der Frist und er wurde mir immernoch nocht zugeschickt obwohl ich das in dem Schreiben vermerkt habe. Mfg

  7. Max
    Am 19. August 2017 um 17:20

    Hallo,

    ist es zwingend notwendig eine Rechtsschutzversicherung oder einen Anwalt zu nehmen um Einspruch gegen das 1-monatige Fahrverbot einzulegen? Die doppelte Strafe würde ich aus beruflichen Gründen in Kauf nehmen.

    Gruß und Dank im Voraus!
    Max

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. August 2017 um 15:15

      Hallo Max,

      in der Tat ist die Zuhilfenahme eines Anwalts zur Umgehung eines Fahrverbots in der Regel notwendig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Jenny
    Am 16. August 2017 um 17:02

    Hallo,

    also ich muss auch meinen Führerschein für 4 Wochen abgeben. Jetzt meine Frage, ich wohne allein, habe auch hier im Umkreis keine Familie die mich in der Zeit unterstützt und ständig Freunde nerven möchte ich auch nicht.
    Wenn ich meinen FS per Post sende, ab wann gilt dann das Verbot? Weil Postweg dauert ja auch mind. einen Tag. Wäre ja ein verschwendeter Tag ohne FS.
    Kann man auch wenn man z.b. wie ich komplett allein ist, auf Auto angewiesen ist weil man sehr abgelegen wohnt das Fahrverbot umgehen? Habe mal davon gehört wenn man das doppelte an Strafe zahlt könne man den FS behalten?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. August 2017 um 15:02

      Hallo Jenny,

      die Frist startet erst, wenn der Führerschein bei der Behörde ankommt. Es ist in der Tat unter Umständen möglich, ein Fahrverbot durch eine Verdopplung des Bußgeldes zu umgehen, allerdings ist hierfür in der Regel die Hilfe eines Anwalts notwendig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Icke
    Am 16. Juli 2017 um 22:01

    Hallo….
    Ich habe meinen Bußgeldbescheid für 1 monat fahrverbot aus Leipzig bekommen. Wohne aber in Bayern, wenn ich den Führerschein nach Leipzig schicken muss und die wieder erwartend nochmals 3 Wochen für die PostBearbeitung brauchen, hab ich ja 2 Monate keinen führerschein. Muss 30 km zur arbeit, öffentliche Verkehrsmittel fahren nur bis zur Hälfte. Han für 4 wochen eine Lösung, aber nicht für noch länger. Kann ich den nicht auch hier auf der Polizei abgeben?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 10:38

      Hallo Icke,

      dies müssen Sie mit der zuständigen Behörde abklären.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Michael
    Am 16. Juli 2017 um 15:38

    Muß meinen Führerschein das erste mal abgeben .Nur ist die austellende Behörde Baden Würtenberg.Kann ich den Führerschein auch in Schleswig-Holstein bei der Behörde abgeben? Ich wohne in Schleswig-Holstein.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 10:01

      Hallo Michael,

      in der Regel müssen Sie den Führerschein bei der zuständigen Behörde abgeben – also dort, wo das Fahrverbot angeordnet wurde. Bei weiteren Fragen sollten Sie sich an die Behörde wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Mona
    Am 30. Juni 2017 um 19:48

    Guten Abend,

    im Rahmen eines Bußgeldbescheides wurde mir ein einmonatiges Fahrverbot verordnet.
    Hierbei wählte ich die Abgabe über den Postweg, allerdings habe ich dies nicht über ein Einschreiben erfolgen lassen sondern abends direkt in den Briefkasten der zuständigen Behörde eingeworfen. Anbei befand sich ein Schreiben meinerseits,dass ich um eine Empfangsbestätigung bitte.
    Ist das so auch okay oder sollte ich weitere Schritte ausführen um eine schriftliche Bestätigung zu erhalten?

    Vielen Dank im voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2017 um 9:18

      Hallo Mona,

      eigentlich sollte das reichen. Im Zweifel können Sie aber noch bei der Behörde nachfragen, ob Ihr Führerschein angekommen ist und ab wann das Fahrverbot gilt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Sören G.
    Am 23. Juni 2017 um 21:42

    Hallo, ich muss meinen Führerschein für einen Monat abgeben. Allerdings habe ich nun auch einen Führerscheinentzugsschreiben bekommen. Der Grund sind 8 Punkte in Flennssburg. Ich benötige den FS beruflich. Dieses Schreiben kam heute. Was kann ich tun.
    P.S. ich bin nie gerast und an unmöglichen Stellen auf der Autobahn mit 122 geblitzt worden wo plötzlich 80 war “Strassenschäden”
    Vieln Dank im Vorhinein!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Juni 2017 um 9:59

      Hallo Sören,

      ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie kompetent beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Tom
    Am 9. Juni 2017 um 19:06

    Hallo,
    Wenn der Führerschein aufgrund einer Alkoholkontrolle einbehalten wurde (Atemalkohol von etwa 0,8). Beginnt die Zeit der für die ich den Minat Fahrverbot bekomme bereits zu laufen? Oder fängt diese erst nach dem Bußgeldbescheid an zu laufen? Der Führerschein liegt momentan noch bei der Polizei aber es ist nach etwa einer Woche noch keine Post da!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2017 um 10:13

      Hallo Tom,

      Ihr Führerschein wurde vorläufig eingezogen. Das eigentliche Fahrverbot beginnt in der Regel erst, wenn das Urteil rechtskräftig wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. jörg
    Am 19. Mai 2017 um 16:42

    hallo ..
    ich finde ihre angaben allesammt sehr informativ.
    allerdings :
    ich habe einen benakkten in österreich der sich ein fahrverbot für 2 monate ( glaube ich ) eingehandelt hat
    zuvor war er nie auffällig

    jetzt hat er mich gefragt ob ich wüsste wie das mit dem fahrverbot und der führerscheinabgabe ist

    die geldstrafe wurde bezahlt
    muss der österreichische führerschein jetzt in deutschland abgegeben werden
    gilt das fahrverbot nun auch im rest von europa ? oder doch nur in deutschland ?

    lg Jörg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Mai 2017 um 8:42

      Hallo Jörg,

      hat sich Ihr Bekannter, der in Besitz eines österreichischen Führerscheins befindet, ein Fahrverbot in Deutschland eingehandelt, gilt dies zunächst nur in Deutschland. Die deutsche Behörde darf den ausländischen Führerschein nicht langfristig einziehen. Es wird vielmehr ein Vermerk darauf angebracht, dass in Deutschland ein Fahrverbot besteht. In den anderen Ländern dürfte Ihr Bekannter dann fahren. Die deutschen und österreichischen Behörden sind jedoch untereinander sehr gut vernetzt. Unter gewissen Umständen – beispielsweise nach Alkoholfahrten – kann dies dazu führen, dass auch in Österreich ein Fahrverbot angeordnet wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • jörg
        Am 24. Mai 2017 um 16:08

        danke für die antwort ..
        was passiert wenn er den schein in deutschland nicht zum vormerken vorlegt ?
        der weg ist weit …. und mit der post senden ??
        er ist ausserdem nur 1-2 mal im jahr am weg durch deutschland ( von wien nach vorarlberg .. . zu mir ;) )

        besten dank nochmal :)

        • bussgeldkatalog.org
          Am 31. Mai 2017 um 10:18

          Hallo jörg,

          ob dies auf postalischem Wege möglich ist, sollten Sie bei der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde erfragen.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    • jörg
      Am 19. Mai 2017 um 16:47

      mann … jetzt aber ..
      der bekannte hat einen österreichischen führerschein ( PKW ) und ein deutsches fahrverbot kassiert …so .. alle klarheiten nun beseitigt hoff ich …

  15. M.a
    Am 1. Mai 2017 um 15:03

    Das Bußgeld muss ich separat überweisen.Muss ich ,indem Moment wo den fs abgebe einen Kontoauszug mitnehmen oder einfach da abgeben Und fertig ?!

  16. Maya
    Am 18. April 2017 um 9:43

    Hallo,

    muss meinen Führerschein bis spätestens 06.06.17 für 4 Wochen abgeben, was passiert wenn ich das nicht mache, habe im August Urlaub und würde ihn lieber da abgeben. Kommt nur Bußgeld oder was passiert?
    Danke

  17. Kameo
    Am 24. März 2017 um 14:47

    Kurze frage .. habe meinen Führerschein 4 wochen abgegeben .. heute 24.hätte ich ihn abholen können .. jetzt schicken die ihn per post da ich keine zeit hatte ihn abzuholen..

    DARF ich jetzt schon fahren ? Da ja kein verbot mehr gilt ? Oder zählt die strafe dann bis erhalt des Führerscheins ? Abgabe war 24. Vor vier wochen .. danke im voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. März 2017 um 9:50

      Hallo Kameo,

      da das Fahrverbot abgelaufen ist, sollten Sie wieder fahren dürfen. Werden Sie allerdings kontrolliert und können den Führerschein nicht vorzeigen, kann ein Bußgeld von 10 Euro fällig werden. Eine Nachfrage bei der zuständigen Behörde verschafft zusätzliche Sicherheit.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Kenan
    Am 31. Januar 2017 um 21:56

    Hallo ich wurde vor kurzem in einer innerorts Straße geblitzt, 50km/h Straße ich war ungefähr mit 55 oder 60 km/h unterwegs. Muss ich denn führerschein abgeben oder nur bußgeld ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Februar 2017 um 13:20

      Hallo Kenan,

      nein. Mit 10 km/h zu viel sind Sie im Bereich der Verwarnung. Hier kommt ein Verwarnungsgeld von 15 Euro auf Sie zu.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. sysko
    Am 23. Dezember 2016 um 16:14

    Hallo
    Ich musste meinen FS für 8 Wochen abgeben konnte die Strafe aber auf 4 Wochen reduzieren weil ich das Doppelte an Geldstrafe bezahle.
    In dem Rechtsgültigen Beschluss den ich bekommen habe steht aber nichts drin wann ich den FS abgeben muss.
    Haben die das vergessen?
    mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Dezember 2016 um 10:48

      Hallo Sysko,

      hier sollten Sie sich an die zuständige Behörde wenden und erfragen, wann Sie den Führerschein einreichen müssen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Armin K.
    Am 29. November 2016 um 3:54

    Bei der Übersendung mit der Post muß ich keine Ausweisdokumente vorlegen, aber bei der persönlichen Abgabe.
    Wieso muß ich bei der persönlichen Abgabe die Ausweisdokumente vorlegen? Diese Vorgabe ist wohl nicht ganz schlüssig, umgangssprachlich sagt man dazu hirnrissig.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Dezember 2016 um 11:16

      Hallo Armin,

      die Vorlage von Ausweisdokumenten dient der Identifizierung des Betroffenen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Jürgen T.
        Am 3. Februar 2017 um 13:38

        Hmm, ist es denn nicht egal, wer den FS abgibt? Wichtig ist doch eher, daß der FS-Inhaber die selbe Person ist, die auf dem Bußgeldbescheid steht. Man kann doch auch sicher seinen Partner, die Eltern oder erwachsenen Kinder zum Abgeben schicken, wenn man z.B. verhindert ist, oder nicht?
        Bei einem Einschreiben erhält die Behörde doch auch nur den FS und Bußgeldbescheid.

        • bussgeldkatalog.org
          Am 6. Februar 2017 um 12:35

          Hallo Jürgen,

          wichtig für die Behörden ist, dass der Betroffene die Abgabe des Führerscheins billigt. Familienmitglieder können den Schein selbstverständlich ebenfalls abgeben, wenn Sie dazu eine Bevollmächtigung des Fahrers haben und dessen Ausweis vorlegen können.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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