Welche Autoscheiben Sie tönen dürfen – und welche nicht!

Von Sascha Münch

Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Die Autoscheiben zu tönen ist im Tuning sehr beliebt - doch nicht alles ist erlaubt!
Die Autoscheiben zu tönen ist im Tuning sehr beliebt – doch nicht alles ist erlaubt!

Beliebt im Tuningsegment ist auch die Autoscheibentönung. Die abgedunkelten Glasflächen wirken mysteriös und erregen Aufmerksamkeit. Zudem können Sie als Blend- und Sonnenschutz am Auto dienen. Doch im Umgang mit den Scheiben gilt besondere Vorsicht. Die Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) müssen unter allen Umständen eingehalten werden.

Doch welche Veränderungen dürfen Sie an Ihren Autoscheiben vornehmen? Welche Nachteile hat es, die Scheiben zu tönen? Und welche Belege benötigen Sie für den Umbau? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie im folgenden Ratgeber.

FAQ: Autoscheiben tönen

Darf ich meine Autoscheiben tönen?

Das ist eingeschränkt möglich, aber: Die Sicht des Fahrers darf dadurch nicht beeinträchtigt werden. Tönungsfolien sind außerdem nur an den hinteren seitlichen Scheiben und auf der Heckscheibe erlaubt. Die Frontscheibe darf nur eine höchstens 10 cm breite Tönungsfolie am oberen Scheibenrand haben.

Mit welchen Sanktionen muss ich rechnen, wenn ich die Autoscheiben ordnungswidrig töne oder foliere?

Wir haben die Bußgelder in der folgenden Tabelle für Sie zusammengefasst.

Wie bringe ich die Folie richtig auf der Scheibe an?

Im Idealfall machen Sie das nicht selbst, sondern lassen die Folierung durch eine Werkstatt anbringen, um eine Blasenbildung zu vermeiden.

Gesetzliche Vorschriften zu den Fahrzeugscheiben

Im Tuning gilt ein wichtiger Grundsatz: Nicht alles, was möglich ist, ist auch erlaubt! In den meisten Fällen sollten sich Tuning-Fans mit den entsprechenden gesetzlichen Richtlinien auseinandersetzen, bevor sie Änderungen an ihrem Fahrzeug vornehmen (lassen). Entsprechend guten Rat finden sie gegebenenfalls auch in spezialisierten Tuningwerkstätten oder bei den großen Prüforganisationen wie zum Beispiel TÜV, DEKRA und GTÜ. Die Vorschriften sind hier in der Regel wohlbekannt.

Bei Änderungen an den Scheiben von Fahrzeugen muss besonders Paragraph 40 Absatz 1 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) Beachtung finden:

“Sämtliche Scheiben […] müssen aus Sicherheitsglas bestehen. Als Sicherheitsglas gilt Glas oder ein glasähnlicher Stoff, deren Bruchstücke keine ernstlichen Verletzungen verursachen können. Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein.”

Die Frontscheibe eines Fahrzeuges besteht in der Regel aus sogenanntem Verbundglas. Es besteht eigentlich aus zwei, wenige Millimeter dicken Glasscheiben, die von einer dünnen Kunststofffolie aus Polyvinylbutyral (PVB) miteinander verbunden sind. Bei einem Einschlag auf der Frontscheibe oder bei einem Unfall zerspringt Verbundglas nicht. Stattdessen reißt es lediglich ein, die einzelnen Scherben jedoch werden durch die verklebende Folie zusammengehalten. Das Glas kann so nicht in den Fahrzeuginnenraum fallen. Eine weitergehende Gefährdung von Fahrer und anderen Insassen soll so unterbunden werden.

Die anderen Scheiben am Fahrzeug hingegen bestehen zumeist nicht aus Verbund- sondern anderem Sicherheitsglas. Anders als die Frontscheibe sollen diese Glasflächen eher zerplittern und so eine mögliche Sichtbehinderung vermeiden. Die Scherben sind dabei in der Regel eher klein und weniger scharfkantig als große Glasscherben, die nicht aus Sicherheitsglas bestehen. Da der Fahrer durch die Scherben im Falle eines Bruchschadens nicht schwer beeinträchtigt wird, ist Verbundglas nicht zwangsläufig vonnöten.

Verbundglas kann z. B. nach einem Steinschlag unter Umständen repariert werden. Alle anderen Fahrzeugscheiben müssen Sie nach einer stärkeren Beschädigung unweigerlich komplett austauschen lassen.

Doch nicht nur die Zusammensetzung der Autoscheiben ist von Bedeutung – auch der nötige Durchblick muss gewährleistet sein. Daher bestimmt § 40 StVZO auch, dass die Scheiben, die das Sichtfeld des Fahrers bestimmen, klar bleiben müssen. Die Sicht darf nicht durch zu dunkle oder verzerrende Folierung eingeschränkt sein.

Ist das Sichtfeld des Fahrers durch Umbauten und Veränderungen zu stark eingeschränkt, kann im Falle einer polizeilichen Kontrolle ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro drohen. Kann der Fahrzeugführer seine Umgebung nicht uneingeschränkt einsehen, ist auch die Sicherheit der Fahrzeuginsassen und anderer Verkehrsteilnehmer stark gefährdet. Besonders wichtig ist es daher, dass vor allem die vorderen Seitenscheiben und die Windschutzscheibe die Sicht des Fahrers frei halten.

Bußgeldtabelle: Autoscheiben tönen

BeschreibungBußgeldPunkteFahrverbotFverbotLohnt ein Einspruch?
Fahren bei eingeschränkter Sicht10 Euroeher nicht
Bauartgenehmigung nicht mitgeführt/vorgezeigt10 Euroeher nicht
nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug25 Euroeher nicht
... Verkehrssicherheit beeinträchtigt90 Euro1Hier prüfen **

Welche Autoscheiben dürfen Tuner tönen?

Aus dem soeben Genannten ergibt sich, dass das Tönen der vorderen Scheiben in der Regel unzulässig ist. Nichtsdestotrotz kann es zulässig sein, an den vorderen Seitenscheiben klare, durchsichtige Folien anzubringen. Diese dienen in erster Linie dem Schutz – das Glas wird ähnlich wie beim Verbundglas bei einem Bruchschaden zusammengehalten.

An der Windschutzscheibe ist auch die Anbringung einer durchsichtigen Folie nicht zulässig. Eine mögliche Wellen- oder Blasenbildung kann einen verheerenden Einfluss auf die Fahrsicherheit haben. Die Sicht des Fahrers wäre zu stark eingeschränkt – die Verkehrsgefährdung erhöht. Daher dürfen Sie im Bereich des Scheibentunings lediglich die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe tönen.

Nur die Scheiben ab der B-Säule (mittlere Fahrzeugsäule) dürfen Tuner tönen (lassen).

Doch wie dunkel dürfen die Scheiben sein? Und welche Möglichkeit der Scheibentönung gibt es?

Autoscheiben tönen: Folieren mit Sonnenschutzfolie fürs Auto

Die Windschutzscheibe zu tönen ist nicht zulässig!
Die Windschutzscheibe zu tönen ist nicht zulässig!

Die Abdunklung von Autoscheiben soll in erster Linie dem Sonnenschutz dienen. Ein nicht zu unterschätzender Nebeneffekt von angebrachten Tönungsfolien ist darüber hinaus, dass Sie auch als Splitterschutz fungieren. Ähnlich der PVB-Folie beim Verbundglas kann die Folie für Autoscheibentönung gegebenenfalls splitterndes Glas zusammenhalten und das Einfallen ins Fahrzeuginnere verhindern.

Ein maximal 10 Zentimeter breiter Tönungsfolienstreifen ist am oberen Rand der Frontscheibe zulässig, sofern eine Bauartgenehmigung vorliegt. Dieser Auto-Sonnenschutz ist bei einigen Windschutzscheiben bereits ab Werk vorhanden, sodass eine zusätzliche Folie nicht nötig ist, um die Autoscheiben zu verdunkeln.

Auch in Eigenregie können Sie die Scheiben von Ihrem Auto mit einer Tönungsfolie versehen. Dabei müssen Sie jedoch darauf achten, dass die ausgewählte Tönungsfolie mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG) für Fahrzeugteile versehen ist. Dieser können Sie auch entnehmen, ob die Anbringung an Ihrem Fahrzeug zulässig ist. Trifft dies nicht zu, dürfen Sie sie auch nicht verwenden, andernfalls könnte die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeuges erlöschen.

Die Tönungsfolien sind in der Regel bereits für das entsprechende Fahrzeug zugeschnitten. Beim Kauf sollten Sie daher stets auf Basis der ABG-Nummer Ihres Fahrzeuges vorgehen. Die entsprechende Nummer ist dann auch in den Folien eingeprägt und muss nach der Anbringung von außen einsehbar sein.

Autoscheiben selber tönen – wie Sie die Tönungsfolie richtig anbringen:

 

  1. Vor der Anbringung der zugeschnittenen Folien müssen die Scheiben gründlich von Schmutz und Staub befreit werden. Auch der Fahrzeuginnenraum sollte weitesgehend frei von Staub oder Tierhaaren sein. Einschlüsse führen zur Blasenbildung bei der Anbringung.
  2. Sprühen Sie mit Hilfe einer Pumpsprühflasche ein Gemisch aus Seife und Wasser oder eine fertige Montagelösung auf die innere Scheibenfläche auf. Kleinere Korrekturen sind durch die Gleitfähigkeit der Seifenlauge so möglich.
  3. Ziehen Sie die Schutzfolie ab – gegebenfalls können Sie auch die Klebefläche mit der Montageflüssigkeit benetzen.
  4. Bringen Sie die Folie von einer der Außenkanten her auf die Scheibe auf – nehmen Sie ggf. notwendige Korrekturen vor.
  5. Mit einem Rakel oder einem fusselfreien Tuch können Sie die Folie nun von innen nach außen glatt streichen. Die Seifenlauge wird durch den starken Druck nach Außen abgeleitet. Entfernen Sie Bläschen auf die selbe Weise.
  6. Lassen Sie die Folie trocknen. Dies kann bis zu zwei oder gar drei Wochen dauern – in dieser Zeit sollten sie die Scheibe nur sehr vorsichtig – am besten gar nicht – absenken, um eine Beschädigung oder ein Verrutschen der Folie zu vermeiden. Bei manchen Folierungen kann auch ein Föhn bei der Trocknung nachhelfen.

Lassen Sie herabsenkbare Autofenster nicht ab, solange die frisch angebrachte Folie noch feucht ist!

Es empfiehlt sich, die zusätzlichen Kosten zu tragen und die Folierung in einer professionellen Werkstatt vornehmen zu lassen. Bei der Anbringung von Folien in Eigenregie kann es schnell zu ärgerlichen Blasenbildungen kommen. Die Scheiben selbst zu tönen kann die Kosten also auch unnötig in die Höhe treiben.

Außerdem gibt es einen weiteren wichtigen Vorteil, wenn Sie die Autoscheiben tönen lassen: Die Kosten rechnen sich schon allein durch das positive Ergebnis – eine zusätzliche Gewährleistung kann im Falle eines Schadens zusätzlich helfen. Eine Garantie auf Werkstatleistungen sollte überall gegeben sein.

Auch große Werkstätten wie die A.T.U. bieten an, Autoscheiben zu folieren. Die Kosten für die Autofolien inklusive der Anbringung liegen bei ungefähr 300 Euro – für die Tönung aller hinteren Scheiben.

Es gibt unterschiedliche Folien, die Sie an Ihrem Auto anbringen können. In den meisten Fällen finden sich bei den Anbietern unterschiedliche Tönungsgrade – von weitesgehend lichtundurchlässig (um 90 %) bis hin zu nur leicht tönenden Folien (um die 60 % Reduzierung des Lichteinfalls). Seien Sie sich darüber im Klaren, dass besonders beim Fahren in Dunkelheit die Sicht nach draußen stark eingeschränkt sein kann.

Neben den rein abdunkelnden Scheibenfolien gibt es auch noch nach außen spiegelnde Folierung. Sie dunkelt in der Regel besonders stark den Innenraum ab (bis zu 98 %). Nach außen ist die Spiegelfolie jedoch silber – ein besonderer Effekt, der in den meisten Fällen auch mit höheren Kosten verbunden ist.

Die Vorteile und Nachteile der Scheibentönung:

  • Vorteile: hoher UV-Schutz (bis 99 %), Schutz vor starker Hitzebildung, Schutz bei Bruch
  • Nachteile: Je nach Stärke der Folie ist das Sehen im Dunkeln nur begrenzt möglich.
Bei den Folien sollten Sie insgesamt nicht in erster Linie auf den Preis achten. Die reine Abdunklung mit günstigen aber ungeeigneten Folien kann am Ende sogar mehr schaden als helfen. Durch die Abdunklung im Innenraum erweitern sich die Pupillen der Insassen. Der fehlende UV-Schutz kann dann dazu führen, dass mehr schädliche UV-Strahlung in das Auge einfällt und so längerfristig zu gesundheitlichen Schäden führt.

Wenn Sie die Autoscheiben folieren, müssen Sie Folgendes beachten:

  • Die Tönungsfolie darf beim Auto immer nur von der Innenseite an den Scheiben angebracht sein.
  • Zwischen Folie und der Scheibeneinfassung oder Gummidichtung muss ein Mindestabstand von einem Millimeter liegen.
  • Die ABG-Nummer auf der Folierung muss von außen leicht erkennbar sein.
  • Befindet sich an den Autoscheiben, die Sie tönen möchten, ein Punktraster (Keramikbeschichtung)? Die Blasenbildung und vollständige Haftung der Folien kann in diesen Bereichen nicht gewährleistet werden.

Die Steinschlagschutzfolie

Um einem Irrtum gleich vorzugreifen: Es handelt sich bei der Steinschlagfolie nicht um eine Folierung für Glasflächen! Folien dürfen laut Straßenverkehrszulassungsordnung auf den Scheiben der Fahrzeuge stets nur von innen verklebt werden. So könnte eine Steinschlagfolie jedoch nicht mehr nützen. Dennoch ist der Irrglaube häufig anzutreffen, man könne durch die Anbringung einer entsprechenden Schutzfolie einem Steinschlag auch auf der Windschutzscheibe vorbeugen.

Im direkten Sichtfeld des Fahrers – auf der Windschutzscheibe – ist die Anbringung von Glasfolien strengstens untersagt – unerheblich ob von innen oder außen.

Die Steinschlagschutzfolie soll Teile der Fahrzeugkarosserie vor Kratzern durch Steinschläge schützen. Sie kann auf so ziemlich allen Karosserieteilen angebracht werden – Kotflügeln, Motorhaube, Stoßstange usf. – , da es sich um eine durchsichtige Folie handelt. Der Schutz dient vor allem dem Lack.

Ab Werk getönte Autoscheiben: Scheiben tönen ohne Folie

Die einzige Möglichkeit, die Autoscheiben ohne Folie verdunkeln zu können, ist der Austausch der Scheiben gegen bereits getönte Gläser. Es ist anempfohlen, den Austausch der Autoscheiben nicht in Eigenregie vorzunehmen. Beim Einbau kann es schnell zu großen Problemen und Beschädigungen am Fahrzeug und an der Scheibe kommen.

Beim Einbau von Scheiben ist es von großer Bedeutung, dass für die neuen Autoteile eine Bauartgenehmigung vorliegt. Die Bauartgenehmigung bestimmt grundlegende Richtlinien, nach denen Fahrzeugzubehör zu fertigen ist. Die Bestimmungen gelten dabei EU-weit und betreffen vor allem Reifen, Scheiben, Beleuchtungseinrichtungen, Verbindungseinrichtungen und Sicherheitsgurte.

Die Heckscheibe dürfen Sie tönen, sofern die benötigte Bauartgenehmigung vorhanden ist.
Die Heckscheibe dürfen Sie tönen, sofern die benötigte Bauartgenehmigung vorhanden ist.

Die Bauartgenehmigung ist in der Regel durch ein eingeprägtes Prüfzeichen (ABG-Nummer, EG-Typgenehmigung oder ECE-Genehmigung für Fahrzeugteile) auf dem Fensterglas erkennbar – in einer der unteren Ecken.

Die neuen Fahrzeugscheiben können Sie in verschiedenen Abdunklungsgraden erwerben. Achten Sie jedoch auch darauf, dass der notwendige UV-Schutz ausreicht, da andernfalls die Augen geschädigt werden könnten.

Laut Auskunft der staatliche anerkannten Prüforganisationen dürfen Plexiglasscheiben nicht eingebaut werden. Sie entsprechen nicht den Anforderungen von Sicherheitsglas. Stellen die Prüfer bei einer Inspektion fest, dass an Ihrem Fahrzeug derartige Stoffe verbaut sind, kann dies als schwerwiegender Mangel gewertet werden. Die Erteilung der HU-Plakette kann ausbleiben, bis der Mangel behoben ist. Bei einer Verkehrskontrolle kann dies neben einem Bußgeld auch die Nutzungsuntersagung des Fahrzeugs nach sich ziehen.

Bei der Anbringung neuer Scheiben ist es in der Regel nicht möglich, Fenster ohne eine entsprechende Bauartgenehmigung zu verwenden. Die meisten Automodelle weichen – wenn auch nur geringfügig – voneinander ab. Die Maße sind daher bei jedem Fahrzeug anders und dies betrifft auch das entsprechende Zubehör. Sind die Scheiben zu groß oder zu klein, passen Sie nicht in den Rahmen. Dadurch können Sie auch die Karosserie schädigen. Geben Sie beim Kauf neuer Scheiben daher immer die ABG-Nummer Ihres Fahrzeuges an.

Seitenscheiben tönen: Sie dürfen lediglich die Fenster ab der B-Säule mit Tönungsfolie versehen. Die Seitenscheiben vorne zu tönen (zwischen A- und B-Säule der Karosserie) ist unzulässig, da hierdurch das Sichtfeld des Fahrers zu stark eingeschränkt wäre.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nachdem Sascha Münch sein Jura-Studium in Bremen abgeschlossen hatte, absolvierte er sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Als Autor für bussgelkatalog.org verfasst er u. a. Ratgeber zum Bußgeldverfahren.

Bildnachweise

** Anzeige
Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (91 Bewertungen, Durchschnitt: 4,33 von 5)
Loading ratings...Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

92 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. celina
    Am 11. September 2016 um 20:07

    Hallo wie schaut es mit so einem Netz aus das man über die Türe stülpt und befestigt? Der Stoff wäre dann außen und innen. Natürlich nur bei den hinteren seitenscheiben. Aber ist das erlaubt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. September 2016 um 8:57

      Hallo Celina,

      in der Regel sind die Folien/Systeme zu Tönen von Autoglas (auch Netzte) mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG) für Fahrzeugteile versehen.
      In dieser können Sie nachlesen, ob Sie die Netze bei Ihrem Fahrzeug verwenden dürfen. Ist dies nicht erlaubt, verlieren Sie die Betriebserlaubnis, wenn Sie diese dennoch anbringen.
      Sie sich können bezüglich der Anbringung und der aufgeführten ABG im Vorfeld auch immer an eine spezialisierten Werkstatt oder dem TÜV/DEKRA usw. wenden, um dort die geltenden Vorschriften zu erfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Jürgen
    Am 29. Juni 2016 um 20:32

    Hallo!

    Ich habe meine hinteren Scheiben professionell durch einen darauf spezialisierten Betrieb mit einer Folie tönen lassen. Diese Folie verfügt über eine ABG, das Kärtchen dafür wurde mir auch ausgehändigt. Mir wurde nun von einem Bekannten gesagt, dass die Folie so wie sie gerade klebt nicht erlaubt ist – sie klebt auf der kompletten Heckscheibe, überklebt somit auch die dritte Bremsleuchte. Die Bremsleuchte ist nach wie vor sichtbar, meiner Meinung nach auch deutlich, aber natürlich dunkler als zuvor. In den Gesetzen kann ich dazu nichts finden, nur Forenbeiträge in denen sich verschiedene Meinungen dazu herauslesen lassen. Was hat es damit nun auf sich – darf die dritte Bremsleuchte generell nicht überklebt werden? Gibt es Vorschriften dazu?

    Viele Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Juni 2016 um 9:22

      Hallo Jürgen,

      Lichtzeichen, welche für den Straßenverkehr notwendig sind, gerade auch die wichtigen Bremsleuchten, dürfen nicht überklebt werden. Bei einer Kontrolle könnte Ihnen diesbezüglich ein Bußgeld drohen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Jan
    Am 12. Juni 2016 um 9:10

    Hallo.

    Wie ist denn die Rechtslage bei diesen sogenannten “Sonniboy” Systemen von Windesa oder ClimAir?

    Sind diese “Netzte” erlaubt?
    Darf ich die einfach verbauen?
    Gibt es da auch Richtlinien die eingehalten werden müssen?

    Vielen Dank.
    LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Juni 2016 um 8:45

      Hallo Jan,

      in der Regel sind die Folien/Systeme zu Tönen von Autoglas mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG) für Fahrzeugteile versehen. Dieser können Sie entnehmen, ob Sie die Teile/Folien an Ihrem Fahrzeug anbringen dürfen. Trifft dies nicht zu, dürfen Sie sie auch nicht verwenden, andernfalls könnte die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeuges erlöschen. Sind Sie sich bezüglich der Genehmigung unsicher, ist es immer ratsam bei einer spezialisierten Werkstatt oder dem TÜV/DEKRA usw. nachzufragen, dort sind die Vorschriften im Allgemein bekannt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Verfassen Sie einen neuen Kommentar