Der Zeugenfragebogen trifft in der Regel vor dem Bußgeldbescheid ein
In der Regel trifft vor dem Bußgeldbescheid der sogenannte Anhörungsbogen ein. Und zwar immer dann, wenn ein Fahrer einen Verkehrsverstoß begeht. Sie haben aber einen Zeugenfragebogen im Briefkasten und wissen nicht, was Sie jetzt tun können? Dieser Ratgeber soll Abhilfe schaffen.
In den meisten Fällen erhält der Halter eines Pkw den Anhörungsbogen immer dann, wenn mit seinem Fahrzeug eine Ordnungswidrigkeit laut Verkehrsrecht begangen wurde. Das können zum Beispiel ein Rotlichtverstoß oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung sein. Der eigentliche Fahrer jedoch, der die Ordnungswidrigkeit vermutlich begangen hat, bleibt davon zunächst unberührt. Der Anhörungsbogen ist in erster Linie dafür da, dem Fahrer im Wesentlichen die Gelegenheit zu geben, sich zu dem Vorfall zu äußern.
Bevor eine Behörde den Bußgeldbescheid verschicken kann, muss zuerst der Fahrer ermittelt werden. Dafür ist auch die Mithilfe des Fahrzeughalters erforderlich. Schließlich belassen die Behörden eine Ordnungswidrigkeit nur ungern straffrei. Doch wer zahlt bei einem Zeugenfragebogen das Bußgeld? Der Fahrer, denn in Deutschland haftet der Halter grundsätzlich nicht für die Ordnungswidrigkeit, die durch einen anderen Fahrer begangen wurde (sogenannte Fahrerhaftung).
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Zeugenfragebogen
Was ist ein Zeugenfragebogen und wer bekommt ihn?
Hat die Bußgeldbehörde einen Verkehrsverstoß ermittelt, der offenbar nicht vom Fahrzeughalter begangen wurde, so bekommt dieser einen Zeugenfragebogen zugeschickt und kann darin Angaben zur Identität des Fahrers machen.
Kann ich den Zeugenfragenbogen ignorieren?
Wenn Sie als Kfz-Halter keine Angaben auf dem Fragebogen machen, kann es sein, dass die Polizei weitere Untersuchungen veranlasst und ggf. persönlich bei Ihnen erscheint oder Sie vorlädt. Außerdem droht Ihnen die Auflage, ein Fahrtenbuch führen zu müssen.
Wann habe ich das Recht, Angaben zum Fahrer zu verweigern?
Wenn Sie mit der Angabe einen nahen Angehörigen (Ehepartner, Verlobte/r und Verwandte in gerader Linie) belasten, dann können Sie sich auf Ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Sofern Sie sich selbst belasten würden, steht Ihnen ein Aussageverweigerungsrecht zu.
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Wer darf vom Auskunftsverweigerungsrecht Gebraucht machen? Wie unterscheidet es sich von Aussageverweigerungsrecht? In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige zum Thema. » Weiterlesen...
Der Zeugenfragebogen wird normalerweise versendet, wenn der Fahrer eines Autos nach einer Verkehrsordnungswidrigkeit nicht identifiziert werden konnte. Aber darf dieser Fragebogen ignoriert werden? Welche Konsequenzen können aus fehlender Mitwirkung entstehen? » Weiterlesen...
Wer geblitzt wird, ist immer der Fahrer. Über das Kennzeichen lässt sich aber nur der Halter feststellen. Dieser kann sich aber unter Umständen auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Wann dieser Fall eintreten kann, erfahren Sie hier. » Weiterlesen...
Das Zeugnisverweigerungsrecht gibt betreffenden Personen die Möglichkeit keine Angaben zur Tat im Straßenverkehr zu machen. Was dabei genau zu beachten ist und wer genau auf eine Zeugnisverweigerung bestehen kann, wird im Ratgeber dazu genauer erklärt. » Weiterlesen...
Wann erhalten Sie einen Zeugenfragebogen?
Wenn die Bußgeldbehörde den Fahrer nicht identifizieren kann, dann wird an den Halter ein Zeugenfragebogen versendet
Einen Zeugenfragebogen erhält ein Betroffener in der Regel dann, wenn die Behörden bereits wissen, dass der Halter den Verstoß nicht begangen hat.
Das kann im Nachhinein geschehen, wenn Sie schon im Anhörungsbogen bekräftigt haben, dass nicht Sie als Besitzer des Kfz nicht gefahren und auch nicht der Verursacher der Ordnungswidrigkeit sind.
Es kann in seltenen Fällen aber auch passieren, dass die Behörde selbst feststellt, dass Halter und Fahrer nicht ein und dieselbe Person sind. Zeigt das Blitzerfoto zum Beispiel eine weibliche Person, der Halter ist jedoch männlich, so kann dies der Fall sein und der Halter erhält sofort den Zeugenfragebogen.
Bereits im Anhörungsbogen kann der Betroffene den tatsächlichen Fahrer benennen. Dann ist das Ermittlungsverfahren gegen Sie beendet und wird stattdessen gegen den Verkehrssünder eröffnet. Eine weitere Möglichkeit ist aber auch, dass ein Zeugenfragebogen bei einer Ordnungswidrigkeit versendet wird, wenn sich die Behörde nicht sicher ist, dass zum Tatzeitpunkt der Fahrzeughalter auch Fahrzeugführer war.
Welche Informationen zum Beispiel ein Zeugenfragebogen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein Zeugenfragebogen enthalten kann, sehen Sie im nachfolgenden Zeugenfragebogen-Muster:
Adresse der Behörde Straße PLZAdresse des Betroffenen Straße PLZ Geboren am: XX.XX.XX Aktenzeichen: XYZeugenfragebogen
Sehr geehrte(r) Herr/Frau XY
Der/dem Führer(in) des PKW mit dem Kennzeichen XXXXXX wird vorgeworfen, am XX.XX.XXXX um XX:XX Uhr in Stadt, Kreis XY, Straße/Autobahn folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:
Sie überschritten die zulässige Hochgeschwindigkeit außerhalb um 35 km/h Zulässige Geschwindigkeit: 100 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (abzüglich Toleranz): 135 km/h
Beweismittel: Radarmessung und Frontfoto Zeuge: XY, Polizeistation, Filmnummer: XXXXXXXXXX
Teilen Sie bitte die Personalien und Anschrift der verantwortlichen Person auf der Rückseite dieses Schreibens mit. Sie vermeiden dadurch weitere Ermittlungen.
Senden Sie diesen Fragebogen innerhalb einer Woche nach Zugang zurück, selbst wenn Sie von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.
Falls nicht festgestellt werden kann, wer zur Tatzeit das Fahrzeug führte, kann der Halterin oder dem Halter des Kraftfahrzeuges gemäß § 31a der Straßenverkehrszulassungsordnung ein Fahrtenbuch auferlegt werden.
Im Auftrag,
XY
Beispiel eines Zeugenfragenbogens zum Download
Gerne können Sie dieses Muster zum eigenen Gebrauch herunterladen. Im Folgenden finden Sie die Vorlage im PDF-Format zum Download:
Zeugenfragebogen: Aussage verweigern – Chance auf Verjährung?
Sie haben das Recht, auf dem Zeugenfragebogen die Aussage zu verweigern, z. B. wenn der Fahrer ein naher Verwandter ist
Die Verjährung einer Ordnungswidrigkeit beträgt drei Monate. Nach dieser Frist können Sie in der Regel nicht mehr von der zuständigen Behörde für die Tat belangt werden. Während jedoch die Frist durch die Versendung eines Anhörungsbogens aussetzt und von neuem beginnt, wird diese bei einem Zeugenfragebogen nicht unterbrochen und läuft ab Zeitpunkt der begangenen Ordnungswidrigkeit fort.
Hat der Halter keine Angaben auf dem Zeugenfragebogen gemacht bzw. den Zeugenfragebogen nicht ausgefüllt, so kann es sein, dass zunächst ein weiterer amtlicher Brief ins Haus flattert, also eine Erinnerung daran, die Angaben zu machen. Es kann dabei auch vorkommen, dass Sie als Adressat des Zeugenfragebogens als Zeuge zum Vorsprechen in die Behörde oder sogar ins nächste Polizeipräsidium vorgeladen werden.
Zudem droht gemäß §31 a der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) das Risiko einer Fahrtenbuchauflage, wenn die Behörde aufgrund der fehlenden Mitwirkung des Fahrzeughalters keinen Fahrer ermitteln konnte. In der Regel geschieht dies aber in den seltensten Fällen bei der ersten Aussageverweigerung.
Weiterhin kann die Bußgeldstelle zum zügigen Voranschreiten der Ermittlung weitere Maßnahmen erheben und die Polizei bitten, den Täter im direkten Umfeld des Halters ausfindig zu machen. Zur Ermittlung des Fahrers kann die Polizei notfalls auch gegen die bei Ihnen wohnhaft gemeldeten Personen vorgehen, bei Ihnen klingeln oder bei der Passbehörde Passfotos von verdächtigen Personen anfordern und diese zum Beispiel mit dem Blitzerfoto abgleichen.
Die Personen, die die Polizei hierbei befragt, müssen jedoch im Rahmen des Zeugnisverweigerungsrechts keine Auskunft geben. Im Allgemeinen kann es sich lohnen, hierbei einen Rechtsanwalt zurate zu ziehen, da er auf den individuellen Einzelfall und alle Eventualitäten eingehen kann.
Zeugnisverweigerungsrecht: Sie haben die Möglichkeit bei einem Zeugenfragebogen ein Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch zu nehmen, wenn zum Einen Sie selbst der Fahrer waren oder zum Anderen ein naher Angehöriger der tatsächliche Fahrer ist, so müssen Sie keine Angaben zur Sache machen. Sie sollten jedoch nicht absichtlich eine falsche Person wahrheitswidrig benennen. Das gilt als falsche Verdächtigung und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder aber mit einer Geldstrafe geahndet.
Zeugenfragebogen bei Firmenwagen
Ist also die Identität eines Fahrers unklar, so verschickt die Behörde einen Zeugenfragebogen. Dies ist auch die reguläre Vorgehensweise, wenn der Halter eine GmbH und das Auto in dem Falle ein Firmenwagen ist. Wird hierbei allerdings nur eine juristische Person, also die GmbH oder die AG an sich angesprochen bzw. adressiert, so ist diese unnatürliche Person nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu leisten. Wird hingegen ein gesetzlicher Vertreter mit dem Zeugenfragebogen angeschrieben, so besteht eine Auskunftspflicht. Es sei denn, es handelt sich bei dem Fahrer zum Beispiel um den Ehegatten oder einen anderen nahen Verwandten. Auch der Ex-Lebenspartner oder -Ehegatte ist davon ausgenommen.
Ein häufiger Fehler in Firmen ist, dass sie den Zeugenfragebogen zum Ausfüllen gleich an den tatsächlichen Fahrer übergeben, sodass dieser sich darum kümmern muss. Dies ist ein zunehmend ungeschickter Zug. Denn der tatsächliche Fahrer verzichtet damit entweder auf sein Zeugnisverweigerungsrecht oder die Firma riskiert eine kostenpflichtige Fahrtenbuchauflage, wenn der Fahrer nicht antwortet, um den Vorwurf gegen sich abzuwehren.
Die Fahrtenbuchauflage ist nicht als Strafe zu sehen, sondern als vorbeugende Maßnahme. Bei ihr muss der Fahrzeughalter oder sein Beauftragter vor jeder Fahrt,
deren Beginn mit Datum und Uhrzeit,
den Namen und die Anschrift des Fahrzeugführers,
das amtliche Kennzeichen,
Datum sowie Uhrzeit nach der Beendigung der Fahrt eintragen.
Das Fahrtenbuch ist ständig mitzuführen, wie auch auf Verlangen vorzuzeigen. Die Verwaltungsbehörde legt die Dauer der Auflage fest. Verstöße gegen die Fahrtenbuchauflage werden mit einem Bußgeld geahndet, da dies als Ordnungswidrigkeit zu werten ist.
Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.
Habe einen Bußgeldbescheid bekommen wegen 22km zuviel. Auf dem foto ist absolut nichts zuerkennen und weis auch nicht wer gefahren ist.
Hat jemand einen guten text den ich schreiben kann?
Ich danke schonmal
Hallo,
wurde Anfang März mit meinem Dienstwagen innerorts mit 24kmh zu viel geblitzt. Nun kam der Zeugenfragebogen zu meinem Arbeitgeber der ihn sofort an mich weiterleitete. Anfang Juni sind die 3Monate rum sind und Verjährung tritt ein!
Ich weiß, ihr dürft keine Rechtsberatung machen, aber was passiert wenn ich auf den Zeugenfragebogen erstmal nicht reagiere?
Dann kommt eine Mahnung, auf die ich reagiere, Bußgeldbescheid abwarte und Widerspruch wegen Verjährung einlege!!??
Vielen Dank
Ich bin am 10.02.17 auf der Autobahn mit 50km zuschnnell geblizt worden. Am 14. April kam der Zeugenfragebogen an meinen Mann. Dieser wurde erstmal nicht beantwortet. Am 05.05. und 09.05. Versuchte die Polizei mich Zuhause anzutreffen, was ihnen aber nicht gelang. Am 08.05. versendete mein Mann den Zeugenfragebogen mit gebrauch seines Zeugen- und Aussageverweigerungsrecht.
Ist die Verjährungsfrist am 11.05.2017 abgelaufen?
Mein Freund wurde am 17.04.17 auf der Autobahn geblitzt.Fahrzeughalter bin ich.Beweisfotos liegen vor.
Die überschrittene Geschwindigkeit beträgt 24 km/h nach Toleranzabzug. (zulässige Höchstgeschwindigkeit 120 km/h).
Gestern bekam ich als Halterin einen Zeugenfragebogen. Lohnt es sich die Aussage zu verweigern (Zeugnisverweigerungsrecht)und was passiert dann?
Hallo mein Sohn wurde auf der Autobahn mit meinem Wagen geblitzt. Es waren 23kmh zu viel. Da er sich noch in der Probezeit befindet droht Ihm eine Verlängerung der Probezeit und ein Aufbauseminar. Ich als Halter habe einen Zeugefragebogen erhalten und soll den Fahrer benennen. Das Beweisbild zeigt das das der Sohn war. Kann ich die Schuld auf mich nehmen und ankreuzen das ich gefahren bin, obwohl das Beweisbild sehr deutlich ist? Welche Konsequensen können dadurch für mich entstehen? Ist das eine Falschaussage?
Falls es durch die Polizei zu Ermittlungen des Fahrers bei geltendgemachtem Zeugnisverweigerungsrecht kommt, entstehen dadurch Kosten? Und wenn ja, können diese Kosten zusätzlich dem eventuell ermittelten Fahrer oder Halter auferlegt werden?
Vielen Dank im Vorraus für Ihre Antwort
Meine Frau ist Halter des PKW, unser Sohn wurde geblitzt. Meine Frau hat vom Aussageverweigerungsrecht gebrauch gemacht.
Nun hat das Ordnungsamt mich als Fahrer angeschrieben. Da ich nicht gefahren bin und auch nicht sage das unser Sohn gefahren ist. Wie geht es nun weiter?
die Behörde wird nun versuchen ausfindig zu machen, wer tatsächlich gefahren ist. Sollte sie den Fahrer nicht finden, kann es zu einer Fahrtenbuchauflage kommen.
ich wurde vor nicht alt so langer zeit mit dem Auto meines Freundes geblitzt. Er(mein Freund)hat im Bogen angegeben das er nicht wisse wer der Fahrzeugführer zum Zeitpunkt des Geschehens war. Nun stell ich die frage, womit kann mein jetzt kumpel rechnen (im schlimmsten Falle)?
Hallo,
ich bin leider mit meinem PKW in eine stationäre Radarfalle geraten. Im dem mir jetzt zugegangenen Anhörungsbogen wird mir allerdings vorgeworfen, dass ich als als Führer eines Kleinkraftrades (Mofa, Moped, Mokick) diese Ordnungswidrigkeit begangen haben soll.
Bin ich durch diesen offensichtlich falschen Tatvorwurf “aus dem Schneider” oder muss ich damit rechnen, später trotzdem ein – korrigiertes – Bußgeldverfahren gegen mich zu erhalten?
Wie soll ich mich verhalten (Anhörungsbogen ausfüllen, abwarten…) ?
Ich hab den Bogen, mit den Angaben des tatsächlichen Fahrers erst nach 1/12 Montaten zurück gesendet. Nun sagt die Behörde ich hätte mir zulange Zeit gelassen und die Geldstrafe und der Punkt bleiben auf mir sitzen. Kann ich dagegen irgendetwas tun?
wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, haben Sie zwei Wochen für den Widerspruch Zeit. Danach wird dieser rechtskräftig und das Bußgeld sowie die Nebenfolgen sind gültig verhängt. Konnten Sie die Widerrufsfrist aufgrund äußerer Umstände nicht einhalten, gibt es die Möglichkeit zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand – dies muss aber begründet (z.B. durch lange Abwesenheit, Urlaub, Krankenhaus etc.) sein. Möglicherweise ist auch eine Einspruch möglich, wenn in der Rechtsmittelbelehrung die Widerrufsfrist nicht erwähnt worden ist. Dies sollten Sie dann aber mit einem Anwalt erörtern.
Ich wurde von einem Rotlicht blitzer erwischt aber nach dem der anhörungungs Bogen kam stand drinne das man mich als Fahrer ausschließt , wenn ich jetzt die Aussage verweigere sprich mich auf mein Aussage Verweigerungsrecht beziehe was kann dann passieren oder sollte ich lieber direkt zu geben?
Sie haben immer das Recht, die Aussage zu verweigern. Es kann aber sein, dass, wenn die Untersuchungen nichts ergeben, die Beamten auf Sie zurückkommen. Strafbar machen Sie sich erst, wenn Sie Falschaussagen tätigen.
Ich habe einen Zeugenfragebogen vorliegen, der eigentlich genau wie das hier aufgezeigte Muster aussieht. Anschließend findet sich jedoch der Satz: “Den Zeugenfragebogen brauchen Sie nicht zu beantworten, wenn der Betrag in Höhe von 30€ innerhalb einer Woche unter Angabe des Verwendungszwecks XXX auf das Konto XXX überwiesen wird.”
Bedeutet das, man kann in dem Fall den Bogen einfach nicht zurückschicken und das Geld bezahlen? Wird dann trotzdem weiter nach dem tatsächluchen Fahrer gesucht?
Hallo TW08,
wenn Sie den Bogen nicht zurücksenden und den jeweiligen Betrag überweisen, geht die zuständige Behörde in der Regel davon aus, dass Sie den Verstoß begangen haben. Nach einem anderen Fahrer wird dann normalerweise nicht mehr gesucht.
falls man in einem Zeugenfragebogen einen Fahrer angegeben hat, dieser den Strafzettel aber ohne Angabe von Gründen nicht bezahlt, kann die Stadt dann mich als Halter belangen? Oder bekommt der Fahrer die Mahnung?
hierbei kommt es auf die Art des Verstoßes an. Es gibt Verstöße, bei denen es eine Halterhaftung gibt – in Ihrem Fall sollte dies aber nicht gegeben sein, da Sie sonst keinen Zeugenfragebogen erhalten hätten. Haben Sie den eigentlichen Fahrer angegeben, ist es an den Behörden, gegen ihn ein Bußgeldverfahren einzuleiten. Gegen Sie wird entsprechend kein Verfahren eingeleitet. Ein Bußgeld müssen Sie nicht befürchten.
Hallo,
ich wurde am 27.11.2016 auf der Autobahn geblitzt (24km/h zu schnell, mein Mann ist der Halter und saß neben mir. Ich bin als Fahrer auf dem Foto zu erkennen mein Mann ist als Beifahrer weiß überstrichen nicht zu erkennen. Muss mein Mann den Zeugenfragebogen ausfüllen und zurückschicken?. Was passiert wenn er es nicht tut und auch nach einer nochmaligen Aufforderung nicht reagiert?. Der Zeugenfragebogen hat das Datum 31.12.2016.
Ihr Mann ist dazu verpflichtet, der Zeugenfragebogen zurückzusenden – Angaben zur Tat muss er allerdings nicht machen. Die Polizei kann weitere Ermittlungen anstellen, z.B. bei einem Hausbesuch persönlich nachfragen, wer das Kfz geführt hat.
Hallo,
ich wurde am 04.09.2016 auf der Autobahn geblickt, da es sich um einen FirmenFahrzeug handelt , ging der Zeugenfragebogen an die Firma.
Am 29.09.2016 wurde er mit meinen Daten ausgefüllt und den gleichen Tag noch zurück, bis jetzt kam noch keine Antwort.Was nun ? Ist es schon verjährt ?
Jemand in der WG hat sich ohne mein Wissen mein Auto geliehen und ist damit geblitzt worden. Wir haben das inzwischen besprochen und geregelt. Ist es möglich, dass ich das Bußgeld bei Eintreffen des Bescheids einfach bezahle und damit ist die Angelegenheit erledigt?
in der Regel wird ein Bußgeldbescheid an den Fahrzeughalter versandt. Diesen können Sie dann begleichen, wenn Sie keinen Einspruch einlegen wollen.
Kann der Fahrer nicht eindeutig ermittelt werden oder ist es eindeutig, dass der Halter nicht der Fahrer war, wird zunächst ein Anhörungs- oder ein Zeugenfragebogen zugeschickt. Sie haben hier die Möglichkeit, Stellung zum Verstoß zu nehmen.
Hallo!
Ich habe einen Zeugenfragebogen zugeschickt bekommen (zu schnelles Fahren am 12.09.2016) auf dem ich keine Person und noch nichtmal mein Kennzeichen erkennen konnte. In dem Brief stand aber drin, das es nicht möglich ist, dass ich die Fahrerin war. Ich habe um ein besseres Foto gebeten und heute kam es an. Ich bin tatsächlich nicht die Fahrerin. Kann ich jetzt meine Aussage verweigern und am 11.12.16 ist der Tatbestand verjährt?
Liebe Grüße!
wurde bis dahin kein Anhörungsbogen erstellt, sollte die Tat tatsächlich verjährt sein. Ein Aussageverweigerungsrecht besteht grundsätzlich immer. Sie müssen sich oder andere nicht belasten.
ich wurde im November geblitzt (45 km/h zu schnell außerorts). Allerdings handelte es sich hierbei um einen Mietwagen, welcher ein Freund gemietet hatte und ich aber für eine Zeitgefahren bin (leider eben dann auch beim Blitzer).
Die Mietwagenstation hat nun meinen Freund angeschrieben, dass eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde und die seine Daten an die Behörde gegeben wurden.
Meine Frage ist, wie der weitere Prozess hier ist. Erhält mein Freund nun einen Zeugenfragebogen oder direkt ein Anhörungsbogen? Ich will ihn nicht in Schwierigkeiten bringen, daher wird er mich darauf nennen als Fahrer zu dem Zeitpunkt. Was würde ich dann erhalten von der Behörde (direkt einen Bußgeldbescheid oder einen Anhörungsbogen)?
Mir geht es nicht darum die Strafe zu umgehen, ich würde das Ganze nur gern bis ins nächste Jahr “hinauszögern” und daher ware es mir recht, wenn man 2x 14 Tage warten könnte mit einer Rückmeldung an die Behörde.
Hallo Herrmann,
ein Zeugenfragebogen wird in der Regel nur dann versendet, wenn die zuständige Behörde bereits weiß, dass der Fahrzeughalter den Verstoß nicht begangen hat. Ob dies der Fall ist, können wir Ihnen nicht sagen. Normalerweise würde Ihr Freund zunächst einen Anhörungsbogen erhalten, in dem er Angaben dazu machen kann, wer das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt geführt hat. Dazu ist er jedoch nicht verpflichtet. Gibt er Sie als Fahrer an, erhalten Sie normalerweise ebenfalls einen Anhörungsbogen, in dem Sie sich zu der Sache äußern können. Im Anschluss wird Ihnen dann der eigentliche Bußgeldbescheid zugestellt. Es ist jedoch auch möglich, dass Sie direkt einen Bußgeldbescheid erhalten.
Hallo,
Ich habe bereits einen Betrag von 15€ den ich bezahlen muss. Kommt in Anschluss ein weiteres Verwarnungsgeld ??
Auf der ersten Seite steht: den zeugenfragebogen brauchen sie nicht zurück senden,wenn der Betrag in Höhe 15€ innerhalb einer Woche überwiesen wird.
Hallo,
Mein Vater hat ein zeugenfragebogen erhalten, da mein Vater der Fahrzeughalter ist und ich das Auto am tat Zeitpunkt gefahren bin. ES müssen 15€ überwiesen werden und der zeigenfragebogen ausgefüllt werden. Meine frage ist, ist die Sache dann damit erledigt oder bekomme ich nachdem ich den Bogen ausgefüllt habe noch irgendetwas zu geschickt ?
der Zeugenfragebogen ist von Ihrem Vater auszufüllen. Er kann Sie als Fahrerin benennen. Im Anschluss erhalten Sie eine Verwarnung, welche Sie entsprechend zahlen können.
Mein Sohn ist am 15.7.16 26 kmh zu schnell gefahren. Der Zeugenfragebogen kam recht schnell und wurde von mir nicht zurückgesendet. Gestern 18.10.16 war nun ein Anhörungsbogen für meinen Sohn im Briefkasten. Ausstellungsdatum 10.10.16, allerdings erst am 18.10 bei uns. Frist wäre ja der 15.10 gewesen vor Verjährung. Was ist nun am besten zu tun?
LG und Danke für einen Tip
vermutlich ist der Bescheid noch nicht verjährt. In der Regel ist das Ausstellungsdatum bzw. das Datum der Anordnung eines Anhörungsbogens entscheidend. Dieser wäre nach Ihren Angaben noch fristgerecht. Das Zustellungsdatum erhält erst dann Bedeutung, wenn zwischen Absende- und Zustellungsdatum eine hohe Differenz liegt. Bei solch knappen Bescheiden, ist nicht immer klar zu sagen, ob ein Verjährung vorliegt. Ein Anwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht kann Sie dazu weiter beraten.
Bei mir ist auch so dass meine Frau mit meinem Auto das Rotlicht vorbeigefahren ist.
Ich bekam ein Zeugenfragebogen aber habe nicht reagiert und nach 2Wochen noch eins als Erinnerung.
Ist das richtig dass ich nicht Antworten soll weil sie meine Frau ist?
Mfg
Im Anhörungsbogen wegen Geschwindigkeitsüberschreitung (25 kmh innerhalb geschlossener Ortschaften) können unter Punkt 4 für den Betroffenen *freiwillige* Angaben zur Sache gemacht werden, u.a. “ich war zur Tatzeit Fahrzeugführer” bzw. “ich war zur Tatzeit nicht Fahrzeugführer”.
Welche Konsequenz KÖNNTE es nach sich ziehen, hier eine falsche Rubrik anzukreuzen (also “war nicht Fzg-Führer” obwohl ich gefahren bin, bzw. “war Fzg-Führer” obwohl ich nicht gefahren bin) ? Die Angabe ist ja erstens freiwillig, bzw. eine falsche Angabe könnte ich ja deshalb ankreuzen um mich oder einen nahen Angehörigen zu schützen! Ist dies erlaubt, oder unterscheidet hier das Gesetz zwischen “Zeugnisverweigerung” und “absichtlicher Falschaussage”? Welche Konsequenz würde in letzterem Fall drohen?
Sie sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen. Insoweit gilt auch das Zeugnisverweigerungsrecht. Vor einer Falschaussage sollten Sie sich allerdings hüten. Dies ist eine Straftat und hat im Zweifel schwerere Folgen als das Bezahlen eines rechtmäßigen Bußgeldes. Sollten Sie sich unsicher sein, kann es auch sinnvoll sein, mit einem Anwalt den bestimmten Fall zu erörtern, ggf. ergeben sich Möglichkeiten, einen Einspruch einzulegen und so die Buße abzuwenden.
Mein Partner hat sich das Firmenfahrzeug ausgeliehen und wir sind damit abwechselnd gefahren. Nun bin ich mit 35 zu schnell auf der Autobahn (80 wegen Wind, Schild übersehen) geblitzt worden. Das war am 9.3.16.
Am 24.3.16 kam ins Unternehmen ein Zeugefragebogen an. Mein Partner, Verantwortlicher im Unternehmen, hat diesen Bogen ignoriert. In der Zwischenzeit hat die Polizei im Ort des Unternehmens angerufen und herausgefunden (mein Partner hatte nun Urlaub), dass er sich das Auto ausgeliehen hatte. Die ArbeitsKollegen haben die private Adresse aber nicht herausgegeben. Zwei Wochen später klingelte die Polizei (wir wohnen in einem anderen Ort)bei uns. Ich habe nicht aufgemacht. Das war am 5.08.2016. Am 12.08.16 haben sie erneut geklingelt. Wieder nicht geöffnet. Meine Frage ist nun: Ab wann ist die Angelegenheit verjährt? Ab welchem Tag kann ich für die Ordnungswidrigkeit nicht mehr belangt werden?
Die Verjährungsfrist von Ordnungswidrigkeiten beträgt drei Monate und beginnt an dem Tag zu laufen, an dem die Ordnungswidrigkeit begangen wurde. Sollte allerdings in der Zwischenzeit ein Bußgeldbescheid eintreffen, tritt keine Verjährung ein.
Hallo,
ich habe als Halter einen Zeugen-Fragebogen erhalten.
“Dem verantwortlichen Fahrzeugführer wird folgendes zur Last gelegt: 141723 Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 33km/h – zulässige Geschwindigkeit 60km/h.”
Ich habe den Bogen mit meinen Personalien ausgefüllt und die Ordnungswidrigkeit zugegeben.
Gefahren bin ich nicht sondern eines meiner Kinder (Probezeit).
Jetzt hat sich die Polizei sich gemeldet und gemeint – sie glauben nicht, dass ich es war (Foto).
Habe ich etwas zu befürchten, wenn ich jetzt sage, ich war es nicht ?
Angaben zum Fahrer müsste ich ja nicht machen oder?
Vielen Dank für eine Antwort.
Ist es nicht eine falsche Aussage, wenn ich mich selbst als Fahrer bekenne, aber mein Kind gefahren ist und ich es weiß?
Dann hätte ich schon was zu befürchten?!
Die einzige Möglichkeit wäre doch gewesen, das Verweigerungsrecht wegen der Verwandtschaft.
Oder liege ich da falsch?
Habe einen Bußgeldbescheid bekommen wegen 22km zuviel. Auf dem foto ist absolut nichts zuerkennen und weis auch nicht wer gefahren ist.
Hat jemand einen guten text den ich schreiben kann?
Ich danke schonmal
Liebe Grüße s.f.
Hallo Sabrina,
legen Sie einfach die Situation dar und beschreiben Sie die Umstände.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
wurde Anfang März mit meinem Dienstwagen innerorts mit 24kmh zu viel geblitzt. Nun kam der Zeugenfragebogen zu meinem Arbeitgeber der ihn sofort an mich weiterleitete. Anfang Juni sind die 3Monate rum sind und Verjährung tritt ein!
Ich weiß, ihr dürft keine Rechtsberatung machen, aber was passiert wenn ich auf den Zeugenfragebogen erstmal nicht reagiere?
Dann kommt eine Mahnung, auf die ich reagiere, Bußgeldbescheid abwarte und Widerspruch wegen Verjährung einlege!!??
Vielen Dank
Hallo Lukas,
wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten. Sie können sich an einen Anwalt wenden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hi,
OK.Dann einfach die Frage, was passiert wenn ich auf den Zeugenfragebogen nicht reagiere?
Danke
Hallo Lukas,
für das Ausfüllen des Zeugenfragebogens ist derjenige zuständig, der den Bogen erhalten hat, in Ihrem Fall der Arbeitgeber.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich bin am 10.02.17 auf der Autobahn mit 50km zuschnnell geblizt worden. Am 14. April kam der Zeugenfragebogen an meinen Mann. Dieser wurde erstmal nicht beantwortet. Am 05.05. und 09.05. Versuchte die Polizei mich Zuhause anzutreffen, was ihnen aber nicht gelang. Am 08.05. versendete mein Mann den Zeugenfragebogen mit gebrauch seines Zeugen- und Aussageverweigerungsrecht.
Ist die Verjährungsfrist am 11.05.2017 abgelaufen?
Hallo Nicole,
solange Sie keinen Anhöhrungsbogen erhalten haben, sollte die Verjährung nach drei Monaten eingetreten sein.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Mein Freund wurde am 17.04.17 auf der Autobahn geblitzt.Fahrzeughalter bin ich.Beweisfotos liegen vor.
Die überschrittene Geschwindigkeit beträgt 24 km/h nach Toleranzabzug. (zulässige Höchstgeschwindigkeit 120 km/h).
Gestern bekam ich als Halterin einen Zeugenfragebogen. Lohnt es sich die Aussage zu verweigern (Zeugnisverweigerungsrecht)und was passiert dann?
Hallo Elke,
wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten. Sie können sich mit Ihren Fragen an einen Anwalt wenden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo mein Sohn wurde auf der Autobahn mit meinem Wagen geblitzt. Es waren 23kmh zu viel. Da er sich noch in der Probezeit befindet droht Ihm eine Verlängerung der Probezeit und ein Aufbauseminar. Ich als Halter habe einen Zeugefragebogen erhalten und soll den Fahrer benennen. Das Beweisbild zeigt das das der Sohn war. Kann ich die Schuld auf mich nehmen und ankreuzen das ich gefahren bin, obwohl das Beweisbild sehr deutlich ist? Welche Konsequensen können dadurch für mich entstehen? Ist das eine Falschaussage?
Vielen Dank im Vorraus für Ihre Antwort
Hallo Martin,
wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten. Sie können sich mit Ihren Fragen an einen Anwalt wenden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Falls es durch die Polizei zu Ermittlungen des Fahrers bei geltendgemachtem Zeugnisverweigerungsrecht kommt, entstehen dadurch Kosten? Und wenn ja, können diese Kosten zusätzlich dem eventuell ermittelten Fahrer oder Halter auferlegt werden?
Vielen Dank im Vorraus für Ihre Antwort
Hallo Nicki,
die Kosten der Ermittlung des Täters sollten durch die Gebühren beim Bußgeldbescheid gedeckt sein.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Meine Frau ist Halter des PKW, unser Sohn wurde geblitzt. Meine Frau hat vom Aussageverweigerungsrecht gebrauch gemacht.
Nun hat das Ordnungsamt mich als Fahrer angeschrieben. Da ich nicht gefahren bin und auch nicht sage das unser Sohn gefahren ist. Wie geht es nun weiter?
Hallo Alexander,
die Behörde wird nun versuchen ausfindig zu machen, wer tatsächlich gefahren ist. Sollte sie den Fahrer nicht finden, kann es zu einer Fahrtenbuchauflage kommen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo liebes Team,
ich wurde vor nicht alt so langer zeit mit dem Auto meines Freundes geblitzt. Er(mein Freund)hat im Bogen angegeben das er nicht wisse wer der Fahrzeugführer zum Zeitpunkt des Geschehens war. Nun stell ich die frage, womit kann mein jetzt kumpel rechnen (im schlimmsten Falle)?
Hallo Peps,
es könnte eine Fahrtenbuchauflage erteilt werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich bin leider mit meinem PKW in eine stationäre Radarfalle geraten. Im dem mir jetzt zugegangenen Anhörungsbogen wird mir allerdings vorgeworfen, dass ich als als Führer eines Kleinkraftrades (Mofa, Moped, Mokick) diese Ordnungswidrigkeit begangen haben soll.
Bin ich durch diesen offensichtlich falschen Tatvorwurf “aus dem Schneider” oder muss ich damit rechnen, später trotzdem ein – korrigiertes – Bußgeldverfahren gegen mich zu erhalten?
Wie soll ich mich verhalten (Anhörungsbogen ausfüllen, abwarten…) ?
Vielen lieben Dank
Hallo Michael,
ja genau. Es ist möglich, dass ein korrigierter Anhörungsbogen folgt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich hab den Bogen, mit den Angaben des tatsächlichen Fahrers erst nach 1/12 Montaten zurück gesendet. Nun sagt die Behörde ich hätte mir zulange Zeit gelassen und die Geldstrafe und der Punkt bleiben auf mir sitzen. Kann ich dagegen irgendetwas tun?
Hallo Domenik,
wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, haben Sie zwei Wochen für den Widerspruch Zeit. Danach wird dieser rechtskräftig und das Bußgeld sowie die Nebenfolgen sind gültig verhängt. Konnten Sie die Widerrufsfrist aufgrund äußerer Umstände nicht einhalten, gibt es die Möglichkeit zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand – dies muss aber begründet (z.B. durch lange Abwesenheit, Urlaub, Krankenhaus etc.) sein. Möglicherweise ist auch eine Einspruch möglich, wenn in der Rechtsmittelbelehrung die Widerrufsfrist nicht erwähnt worden ist. Dies sollten Sie dann aber mit einem Anwalt erörtern.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich wurde von einem Rotlicht blitzer erwischt aber nach dem der anhörungungs Bogen kam stand drinne das man mich als Fahrer ausschließt , wenn ich jetzt die Aussage verweigere sprich mich auf mein Aussage Verweigerungsrecht beziehe was kann dann passieren oder sollte ich lieber direkt zu geben?
Hallo Marc,
Sie haben immer das Recht, die Aussage zu verweigern. Es kann aber sein, dass, wenn die Untersuchungen nichts ergeben, die Beamten auf Sie zurückkommen. Strafbar machen Sie sich erst, wenn Sie Falschaussagen tätigen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo!
Ich habe einen Zeugenfragebogen vorliegen, der eigentlich genau wie das hier aufgezeigte Muster aussieht. Anschließend findet sich jedoch der Satz: “Den Zeugenfragebogen brauchen Sie nicht zu beantworten, wenn der Betrag in Höhe von 30€ innerhalb einer Woche unter Angabe des Verwendungszwecks XXX auf das Konto XXX überwiesen wird.”
Bedeutet das, man kann in dem Fall den Bogen einfach nicht zurückschicken und das Geld bezahlen? Wird dann trotzdem weiter nach dem tatsächluchen Fahrer gesucht?
Viele Grüße
Hallo TW08,
wenn Sie den Bogen nicht zurücksenden und den jeweiligen Betrag überweisen, geht die zuständige Behörde in der Regel davon aus, dass Sie den Verstoß begangen haben. Nach einem anderen Fahrer wird dann normalerweise nicht mehr gesucht.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
falls man in einem Zeugenfragebogen einen Fahrer angegeben hat, dieser den Strafzettel aber ohne Angabe von Gründen nicht bezahlt, kann die Stadt dann mich als Halter belangen? Oder bekommt der Fahrer die Mahnung?
Vielen Dank im Voraus.
Hallo DT,
hierbei kommt es auf die Art des Verstoßes an. Es gibt Verstöße, bei denen es eine Halterhaftung gibt – in Ihrem Fall sollte dies aber nicht gegeben sein, da Sie sonst keinen Zeugenfragebogen erhalten hätten. Haben Sie den eigentlichen Fahrer angegeben, ist es an den Behörden, gegen ihn ein Bußgeldverfahren einzuleiten. Gegen Sie wird entsprechend kein Verfahren eingeleitet. Ein Bußgeld müssen Sie nicht befürchten.
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Hallo,
ich wurde am 27.11.2016 auf der Autobahn geblitzt (24km/h zu schnell, mein Mann ist der Halter und saß neben mir. Ich bin als Fahrer auf dem Foto zu erkennen mein Mann ist als Beifahrer weiß überstrichen nicht zu erkennen. Muss mein Mann den Zeugenfragebogen ausfüllen und zurückschicken?. Was passiert wenn er es nicht tut und auch nach einer nochmaligen Aufforderung nicht reagiert?. Der Zeugenfragebogen hat das Datum 31.12.2016.
Hallo Brigitte,
Ihr Mann ist dazu verpflichtet, der Zeugenfragebogen zurückzusenden – Angaben zur Tat muss er allerdings nicht machen. Die Polizei kann weitere Ermittlungen anstellen, z.B. bei einem Hausbesuch persönlich nachfragen, wer das Kfz geführt hat.
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Hallo,
ich wurde am 04.09.2016 auf der Autobahn geblickt, da es sich um einen FirmenFahrzeug handelt , ging der Zeugenfragebogen an die Firma.
Am 29.09.2016 wurde er mit meinen Daten ausgefüllt und den gleichen Tag noch zurück, bis jetzt kam noch keine Antwort.Was nun ? Ist es schon verjährt ?
Hallo Yvonne,
die Verjährungsfrist beträgt hier drei Monate. Der Zeugenfragebogen unterbricht die Verjährungsfrist nicht, anders als der Anhörungsbogen.
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Jemand in der WG hat sich ohne mein Wissen mein Auto geliehen und ist damit geblitzt worden. Wir haben das inzwischen besprochen und geregelt. Ist es möglich, dass ich das Bußgeld bei Eintreffen des Bescheids einfach bezahle und damit ist die Angelegenheit erledigt?
Hallo Didi,
in der Regel wird ein Bußgeldbescheid an den Fahrzeughalter versandt. Diesen können Sie dann begleichen, wenn Sie keinen Einspruch einlegen wollen.
Kann der Fahrer nicht eindeutig ermittelt werden oder ist es eindeutig, dass der Halter nicht der Fahrer war, wird zunächst ein Anhörungs- oder ein Zeugenfragebogen zugeschickt. Sie haben hier die Möglichkeit, Stellung zum Verstoß zu nehmen.
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Hallo!
Ich habe einen Zeugenfragebogen zugeschickt bekommen (zu schnelles Fahren am 12.09.2016) auf dem ich keine Person und noch nichtmal mein Kennzeichen erkennen konnte. In dem Brief stand aber drin, das es nicht möglich ist, dass ich die Fahrerin war. Ich habe um ein besseres Foto gebeten und heute kam es an. Ich bin tatsächlich nicht die Fahrerin. Kann ich jetzt meine Aussage verweigern und am 11.12.16 ist der Tatbestand verjährt?
Liebe Grüße!
Hallo Sarah,
wurde bis dahin kein Anhörungsbogen erstellt, sollte die Tat tatsächlich verjährt sein. Ein Aussageverweigerungsrecht besteht grundsätzlich immer. Sie müssen sich oder andere nicht belasten.
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Hallo,
ich wurde im November geblitzt (45 km/h zu schnell außerorts). Allerdings handelte es sich hierbei um einen Mietwagen, welcher ein Freund gemietet hatte und ich aber für eine Zeitgefahren bin (leider eben dann auch beim Blitzer).
Die Mietwagenstation hat nun meinen Freund angeschrieben, dass eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde und die seine Daten an die Behörde gegeben wurden.
Meine Frage ist, wie der weitere Prozess hier ist. Erhält mein Freund nun einen Zeugenfragebogen oder direkt ein Anhörungsbogen? Ich will ihn nicht in Schwierigkeiten bringen, daher wird er mich darauf nennen als Fahrer zu dem Zeitpunkt. Was würde ich dann erhalten von der Behörde (direkt einen Bußgeldbescheid oder einen Anhörungsbogen)?
Mir geht es nicht darum die Strafe zu umgehen, ich würde das Ganze nur gern bis ins nächste Jahr “hinauszögern” und daher ware es mir recht, wenn man 2x 14 Tage warten könnte mit einer Rückmeldung an die Behörde.
Danke & VG,
Herrmann
Hallo Herrmann,
ein Zeugenfragebogen wird in der Regel nur dann versendet, wenn die zuständige Behörde bereits weiß, dass der Fahrzeughalter den Verstoß nicht begangen hat. Ob dies der Fall ist, können wir Ihnen nicht sagen. Normalerweise würde Ihr Freund zunächst einen Anhörungsbogen erhalten, in dem er Angaben dazu machen kann, wer das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt geführt hat. Dazu ist er jedoch nicht verpflichtet. Gibt er Sie als Fahrer an, erhalten Sie normalerweise ebenfalls einen Anhörungsbogen, in dem Sie sich zu der Sache äußern können. Im Anschluss wird Ihnen dann der eigentliche Bußgeldbescheid zugestellt. Es ist jedoch auch möglich, dass Sie direkt einen Bußgeldbescheid erhalten.
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Hallo,
Ich habe bereits einen Betrag von 15€ den ich bezahlen muss. Kommt in Anschluss ein weiteres Verwarnungsgeld ??
Auf der ersten Seite steht: den zeugenfragebogen brauchen sie nicht zurück senden,wenn der Betrag in Höhe 15€ innerhalb einer Woche überwiesen wird.
Hallo Karina,
wenn Sie den Betrag von 15 Euro innerhalb einer Woche bezahlen, sollte in der Regel kein weiteres Verwarnungsgeld auf Sie zukommen.
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Hallo,
Mein Vater hat ein zeugenfragebogen erhalten, da mein Vater der Fahrzeughalter ist und ich das Auto am tat Zeitpunkt gefahren bin. ES müssen 15€ überwiesen werden und der zeigenfragebogen ausgefüllt werden. Meine frage ist, ist die Sache dann damit erledigt oder bekomme ich nachdem ich den Bogen ausgefüllt habe noch irgendetwas zu geschickt ?
Hallo Karina,
der Zeugenfragebogen ist von Ihrem Vater auszufüllen. Er kann Sie als Fahrerin benennen. Im Anschluss erhalten Sie eine Verwarnung, welche Sie entsprechend zahlen können.
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Mein Sohn ist am 15.7.16 26 kmh zu schnell gefahren. Der Zeugenfragebogen kam recht schnell und wurde von mir nicht zurückgesendet. Gestern 18.10.16 war nun ein Anhörungsbogen für meinen Sohn im Briefkasten. Ausstellungsdatum 10.10.16, allerdings erst am 18.10 bei uns. Frist wäre ja der 15.10 gewesen vor Verjährung. Was ist nun am besten zu tun?
LG und Danke für einen Tip
Hallo Lilly,
vermutlich ist der Bescheid noch nicht verjährt. In der Regel ist das Ausstellungsdatum bzw. das Datum der Anordnung eines Anhörungsbogens entscheidend. Dieser wäre nach Ihren Angaben noch fristgerecht. Das Zustellungsdatum erhält erst dann Bedeutung, wenn zwischen Absende- und Zustellungsdatum eine hohe Differenz liegt. Bei solch knappen Bescheiden, ist nicht immer klar zu sagen, ob ein Verjährung vorliegt. Ein Anwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht kann Sie dazu weiter beraten.
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Bei mir ist auch so dass meine Frau mit meinem Auto das Rotlicht vorbeigefahren ist.
Ich bekam ein Zeugenfragebogen aber habe nicht reagiert und nach 2Wochen noch eins als Erinnerung.
Ist das richtig dass ich nicht Antworten soll weil sie meine Frau ist?
Mfg
Hallo Khastavi,
Sie dürfen in Ihrem Fall vom Recht der Zeugnisverweigerung Gebrauch machen und müssen den Zeugenfragebogen nicht ausfüllen.
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Im Anhörungsbogen wegen Geschwindigkeitsüberschreitung (25 kmh innerhalb geschlossener Ortschaften) können unter Punkt 4 für den Betroffenen *freiwillige* Angaben zur Sache gemacht werden, u.a. “ich war zur Tatzeit Fahrzeugführer” bzw. “ich war zur Tatzeit nicht Fahrzeugführer”.
Welche Konsequenz KÖNNTE es nach sich ziehen, hier eine falsche Rubrik anzukreuzen (also “war nicht Fzg-Führer” obwohl ich gefahren bin, bzw. “war Fzg-Führer” obwohl ich nicht gefahren bin) ? Die Angabe ist ja erstens freiwillig, bzw. eine falsche Angabe könnte ich ja deshalb ankreuzen um mich oder einen nahen Angehörigen zu schützen! Ist dies erlaubt, oder unterscheidet hier das Gesetz zwischen “Zeugnisverweigerung” und “absichtlicher Falschaussage”? Welche Konsequenz würde in letzterem Fall drohen?
Hallo Silberdiestel,
Sie sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen. Insoweit gilt auch das Zeugnisverweigerungsrecht. Vor einer Falschaussage sollten Sie sich allerdings hüten. Dies ist eine Straftat und hat im Zweifel schwerere Folgen als das Bezahlen eines rechtmäßigen Bußgeldes. Sollten Sie sich unsicher sein, kann es auch sinnvoll sein, mit einem Anwalt den bestimmten Fall zu erörtern, ggf. ergeben sich Möglichkeiten, einen Einspruch einzulegen und so die Buße abzuwenden.
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Hallo,
haben folgendes Problem:
Mein Partner hat sich das Firmenfahrzeug ausgeliehen und wir sind damit abwechselnd gefahren. Nun bin ich mit 35 zu schnell auf der Autobahn (80 wegen Wind, Schild übersehen) geblitzt worden. Das war am 9.3.16.
Am 24.3.16 kam ins Unternehmen ein Zeugefragebogen an. Mein Partner, Verantwortlicher im Unternehmen, hat diesen Bogen ignoriert. In der Zwischenzeit hat die Polizei im Ort des Unternehmens angerufen und herausgefunden (mein Partner hatte nun Urlaub), dass er sich das Auto ausgeliehen hatte. Die ArbeitsKollegen haben die private Adresse aber nicht herausgegeben. Zwei Wochen später klingelte die Polizei (wir wohnen in einem anderen Ort)bei uns. Ich habe nicht aufgemacht. Das war am 5.08.2016. Am 12.08.16 haben sie erneut geklingelt. Wieder nicht geöffnet. Meine Frage ist nun: Ab wann ist die Angelegenheit verjährt? Ab welchem Tag kann ich für die Ordnungswidrigkeit nicht mehr belangt werden?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Hallo Freetz,
Die Verjährungsfrist von Ordnungswidrigkeiten beträgt drei Monate und beginnt an dem Tag zu laufen, an dem die Ordnungswidrigkeit begangen wurde. Sollte allerdings in der Zwischenzeit ein Bußgeldbescheid eintreffen, tritt keine Verjährung ein.
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Hallo,
ich habe als Halter einen Zeugen-Fragebogen erhalten.
“Dem verantwortlichen Fahrzeugführer wird folgendes zur Last gelegt: 141723 Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 33km/h – zulässige Geschwindigkeit 60km/h.”
Ich habe den Bogen mit meinen Personalien ausgefüllt und die Ordnungswidrigkeit zugegeben.
Gefahren bin ich nicht sondern eines meiner Kinder (Probezeit).
Jetzt hat sich die Polizei sich gemeldet und gemeint – sie glauben nicht, dass ich es war (Foto).
Habe ich etwas zu befürchten, wenn ich jetzt sage, ich war es nicht ?
Angaben zum Fahrer müsste ich ja nicht machen oder?
Vielen Dank für eine Antwort.
Hallo Martin,
in Bezug auf nahe Angehörige steht Ihnen ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Sie müssen in dem Fall also keine Angaben machen.
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Ist es nicht eine falsche Aussage, wenn ich mich selbst als Fahrer bekenne, aber mein Kind gefahren ist und ich es weiß?
Dann hätte ich schon was zu befürchten?!
Die einzige Möglichkeit wäre doch gewesen, das Verweigerungsrecht wegen der Verwandtschaft.
Oder liege ich da falsch?
Hallo Tom,
bei enger Verwandtschaft besteht das Recht, die Aussage zu verweigern, also keine Angaben zum Fahrer zu machen. Eine Falschaussage ist nicht zulässig.
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