Roller entdrosseln: Kann eine Strafe dafür drohen?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 10. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

Roller entdrosseln: Nicht alles, was möglich ist, ist auch erlaubt!
Roller entdrosseln: Nicht alles, was möglich ist, ist auch erlaubt!

Besonders junge Fahrer, die gerade ihren Roller-Führerschein gemacht haben, sind meist unzufrieden damit, dass ihr neues Gefährt nur recht langsam unterwegs ist.

Die meisten Motoroller und Scooter sind beim Kauf gedrosselt, das heißt: Die mögliche Höchstgeschwindigkeit ist auf einen festen Wert heruntergesetzt, obwohl rein technisch ein höheres Tempo möglich wäre.

Doch weshalb drosseln viele Hersteller die kleinmotorigen Zweiräder? Wie kann man die Drosselung aufheben? Und: Ist das überhaupt zulässig? Antworten auf diese und weitere Fragen rund um das Roller-Tuning finden Sie im folgenden Ratgeber.

FAQ: Roller entdrosseln

Was bedeutet “Drosselung”?

Die mögliche Höchstgeschwindigkeit wird herabgesetzt, obwohl das Fahrzeug technisch gesehen schneller fahren könnte.

Warum werden Fahrzeuge gedrosselt?

Das Fahrzeug darf mit einer bestimmten Führerscheinklasse eine gewisse Leistungsobergrenze nicht überschreiten.

Was passiert, wenn mein Fahrzeug die festgelegte Leistungsobergrenze überschreitet?

Haben Sie einen Führerschein der Klasse AM bzw. A1 und fahren ein Kfz mit höherer als der festgelegten maximalen Leistung, gilt dies üblicherweise als Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe nach sich ziehen.

Wer mit 15 endlich den Führerschein AM oder mit 16 die Klasse A1 in Händen hält, freut sich auf ein Stückchen Freiheit, die ihm ein Mofa, Moped und Motorroller bieten können. Doch weicht die Vorfreude schnell der Enttäuschung, denn wirklich hohe Geschwindigkeiten sind mit den gedrosselten Zweirädern in der Regel nicht möglich. Doch das Drosseln der Fahrzeuge haben ihren Zweck: Diese Führerscheinklassen sind nur für Fahrzeuge gültig, die strengen Auflagen genügen müssen. Es gibt eine Leistungsobergrenze, die das neue Gefährt nicht überschreiten darf. Andernfalls wäre die Fahrerlaubnis nicht auf das leistungsstärkere Kfz übertragbar.

Fahren Sie mit einem Führerschein einer der A-Klassen ein Kfz, das die Leistungsbegrenzungen überschreitet, kann dies als Fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet werden. Dieser Tatbestand kann hohe Geldstrafen oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen.

Welche Führerscheine gibt es für kleinere, einspurige Krafträder?

  • Führerscheinklasse AM: Diese Klasse umfasst die Erlaubnis, mit zwei- oder dreirädrigen Kfz zu fahren, die nicht mehr als 45 km/h fahren können und/oder maximal 50 Kubikzentimeter Hubraum besitzen. Hierzu zählen insbesondere Kleinkrafträder Mofa, Moped und Motorroller.
  • Führerscheinklasse A1: Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Sie Krafträder bis zu 125 Kubikzentimeter Hubraum. Die Motorleistung der Kfz ist dabei auf 11 Kilowatt beschränkt. Die Fahrzeuge der Klasse AM sind eingeschlossen.

Diese beiden Fahrerlaubnisklassen können bereits von 16-jährigen erworben werden, die Klasse AM sogar mit 15. Haben Sie einen Führerschein der Klasse AM oder A1, dürfen Sie keine leistungsstärkeren Fahrzeuge nutzen. Damit vor allem diese Zielgruppe die Kleinkrafträder nutzen kann, bedarf es der baulichen Drosselung.

Das Scootertuning – Wie können Tuner die Drossel bei einem Roller entfernen?

Die Entdrosselung von Motorrollern zählt in den Bereich des Scootertunings. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, die kleinmotorigen Krafträder auf festgelegte Geschwindigkeiten zu drosseln. Dabei sind unterschiedlichste Techniken möglich:

1. Elektrische Drossel

Gedrosselt ist hierbei die Zündung der Motorroller: Steigt die Drehzahl auf einen zuvor festgesetzten Wert an, wird durch die elektrische Drossel das Auslösen des Zündfunkens unterbunden. Der Motor ist sozusagen in den Leerlauf versetzt, die Geschwindigkeit kann durch das Ausbleiben der Kraftstoffverbrennung nicht weiter gesteigert werden. Erst wenn die Drehzahl wieder abgesunken ist, setzt der Zündmechanismus wieder ein.

Die Zündeinheit beim Roller heißt auch kurz CDI. Dieses Kürzel steht für englisch Capacitor Discharging Ignition (dt. Hochspannungskondensatorzündung).

2. Drossel über den Gasschieberanschlag

Diese Drosselart findet sich häufig bei Motorrollern. Der Gasschieberanschlag ist dabei am Vergaser des Zweirads montiert und verhindert, dass der Gasgriff vollständig gedreht werden kann. So kann der Fahrer nicht mehr komplett Gas geben, die Geschwindigkeitssteigerung über einen gewissen Punkt hinaus ist nicht mehr möglich.

3. Drosselung über den Distanzring

Vorsicht wenn Sie Ihren Roller entdrosseln wollen: Fehler können schwere Schäden anrichten.
Vorsicht wenn Sie Ihren Roller entdrosseln wollen: Fehler können schwere Schäden anrichten.

Diese Drosselung findet innerhalb des Getriebes statt. Bei den meisten Rollern und Mopeds ist in der heutigen Zeit die sogenannte Variomatik anzutreffen. Die Variomatik bezeichnet eine Form des Riemengetriebes, bei dem die Kraftübertragung über variable Keilrieme läuft. Mehrere Riemen laufen dabei über Riemenscheibenpaare. Je nach Abstandsänderung steigt oder sinkt die Kraftübertragung zwischen Motor und Antrieb.

Die Funktionsweise eines Riemengetriebes lässt sich mit der Schaltung an Fahrrädern vergleichen: Schaltet man einen Gang hoch, springt der hintere Teil der Kette in eine weiter außen liegende Zahnreihe. Die gleiche aufgewendete Kraft wird in eine höhere Geschwindigkeit übertragen.

Das Getriebe fungiert gewissermaßen als Übersetzer der Verbrennungsenergie in Bewegungsenergie.

Durch den Einbau von einem Distanzring zwischen Variator und Riemenscheiben kann die Kraftübersetzung beeinflusst sein. Die Distanzringe sollen verhindern, dass der Keilriemen auf die äußerste Riemenscheibe überspringen kann. So wird das baulich mögliche, volle Geschwindigkeitspotential nicht bis zur Gänze ausgereizt. Die Geschwindigkeit ist bis zu einer bestimmten, festgesetzen Höchstgeschwindigkeit gedrosselt.

4. Drosselscheiben

Seit neuerem findet sich bei einem Scooter auch eine weitere Möglichkeit, über Veränderungen am Getriebe die Leistung insgesamt herabzusetzen. Anders als bei den Distanzringen, kann auch auf den Variator der Variomatik direkt eine Drosselscheibe – ein sogenannter Axialwegbegrenzer – gesetzt werden.

Diese Scheibe verhindert, dass die Steigscheibe zu weit aufsteigen kann. So ist die Kraftübersetzung nicht mehr bis zum äußersten Punkt ausreizbar. Die Leistung des Rollers ist begrenzt.

5. Auspuffdrosselung

Auch über Änderungen am Auspuffsystem drosseln Hersteller die Leistungsfähigkeit der kleineren Krafträder. Hierbei sind unterschiedliche Ansatzpunkte möglich:

  • Krümmerverjüngung
  • Verengung am Einlass
  • Verengung am Endschalldämpfer

Bei der Verjüngung des Krümmers wird die Rohrverbindung zwischen Motor und Abgassystem verengt – der Querschnitt des Krümmers vermindert sich somit. So können nicht zu viele Verbrennungsgase in das System abgeleitet werden. Die Leistung sinkt.

Ähnliches ist auch am auf den Krümmer folgenden Abgaseinlass oder am Endschalldämpfer möglich. Alle Veränderungen sollen am Ende dazu führen, dass die theoretisch mögliche Leistung des Gefährts nicht vollkommen ausgereizt werden kann.

6. Drosselung am Ansaugstutzen

Auch über Umbauten am Ansaugstutzen können die Hersteller die Leistung der Scooter drosseln. Ähnlich wie bei der Auspuffdrosslung kann der Ansaugstutzen verengt werden. Dieses Bauteil liegt zwischen Vergaser und Kurbelgehäuse. Durch die Verjüngung ist die Leistungsübertragung nicht mehr vollumfänglich und die Geschwindigkeit kann einen gewissen Punkt nicht mehr überschreiten.

Den Roller entdrosseln? Nicht nur Bußgelder können drohen.
Den Roller entdrosseln? Nicht nur Bußgelder können drohen.

7. Luftfilterdrosselung

Durch einen sogenannten “Schnorchel” nehmen die Scooterbauer eine Veränderung der Luftzufuhr in den Verbrennungsraum des Motors vor. Durch eine Verringerung der Menge des Luft-Sauerstoff-Gemischs, das in den Verbrennungsmotor gesogen wird, kann auch nur eine geringere Menge an Kraftstoff auf einmal verbrannt werden.

Die Zündung löst in der Regel erst aus, wenn das Luft-Kraftstoff-Gemisch im Brennraum ein bestimmtes Verhältnis erreicht hat. Je nach Motorenleistung, Bauart und Kraftfahrzeug sind diese Verhältnisse voneinander zu unterscheiden. Die Fahrzeughersteller bestimmen in der Regel selbst über zahlreiche bauliche Maßnahmen und Software-Einstellungen, wann die Zündung des Kfz auslösen soll.

Auf dieses Verhältnis sind dann auch alle anderen Komponenten abgestimmt. Ein derart veränderter Scooter verbrennt so nur eine zuvor festgelegte Kraftstoffmenge. Die Leistung ist gedrosselt durch das Zurverfügungstellen einer geringeren Luftmenge.

8. Vergaserdrosselung

Zuletzt kann auch über den Einbau kleinerer Vergaser eine Drosselung der Motorenleistung erfolgen. Hierdurch ist zum einen der Kraftstoffverbrauch selbst herabgesetzt. Doch damit einhergehend kann auch die Leistung des Rollers nicht voll ausgeschöpft werden.

Diese umfangreichen Möglichkeiten, die den Herstellern zur Verfügung stehen, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, finden sich in der Regel stets als Kombination. Das heißt, nicht nur einzelne Veränderungen sind vorhanden, sondern zumeist die Zusammensetzung aus drei und mehr verschiedenen Maßnahmen. So kann die Drossel durch Tuning nicht allzu leicht umgangen werden.

Drossel entfernen beim Roller – was ist möglich?

Doch oftmals genügt die verminderte Leistung den jungen Fahrern nicht. Die Versuchung, den Roller schneller zu machen, ist verlockend: Kleinere Abänderungen am Fahrzeug und schon kann man statt nur 25 oder 45 km/h in einigen Fällen bis zu 140 km/h und eine Motorleistung von 20 Kilowatt herausholen.

Aus dem Vorgenannten ergeben sich zahlreiche Angriffspunkte, die es ermöglichen, den eigenen Scooter zu entdrosseln. Doch nur weil es möglich ist, ist es noch lange nicht gleich erlaubt!

Am Roller die Drossel zu entfernen, ist je nach Bauart auf verschiedene Weise möglich:

1. CDI entdrosseln

Seit 2002 wird eine gedrosselte CDI in Kleinkrafträder eingebaut, um die Leistung der Fahrzeuge herabzusenken. Um die CDI-Drossel zu entfernen, bedarf es dabei zumeist des Austauschs des Bauteils gegen eine ungedrosselte CDI. An älteren Rollermodellen kann die Drosselung auch einfach abgeklemmt werden.

Sollten Sie bei Ihrem Roller die elektronische Drossel entfernen wollen, gilt es einiges zu beachten:

  • Fahrerlaubnis: Sie müssen eine Fahrerlaubnis besitzen, die auch leistungsstärkere Kleinkrafträder abdeckt (A2 oder A).
  • Abnahme: Lassen Sie sich vorab beraten, welche Belege und Vorschriften für derartige Umbaumaßnahmen vonnöten sind. In der Regel bedarf es jedoch zumindest der Einzelabnahme beim TÜV und der Eintragung der Veränderungen in die Zulassungsbescheinigung Teil I (“Fahrzeugschein”).
Wenn Sie an Ihrem Roller die CDI-Drossel entfernen, ohne die entsprechenden Belege nachweisen zu können, erlischt automatisch die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeuges (B-Verstoß). Hierfür können die Behörden ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro erheben. Neben einer Nutzungsuntersagung erlischt zudem auch der Versicherungsschutz.

Wenn Sie Ihren Motorroller derart entdrosseln, dabei jedoch lediglich im Besitz der Fahrerlaubnisklasse AM oder A1 sind, kann es sein, dass der modifizierte Roller nicht mehr für Ihre Fahrerlaubnis zulässig ist. Erwischt Sie die Polizei, ist hier der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis (A-Verstoß) anzunehmen.

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Verkehrsstraftat. Hierfür können die Gerichte nach § 21 Strafgesetzbuch (StVG) hohe Geldstrafen bis hin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr festsetzen.

Gleiches ist auch bei den folgenden Möglichkeiten, die Drosselung am Roller zu entfernen, stets zu beachten.

Roller entdrosseln: Welche Strafe droht?

BeschreibungBußgeldPunkteFahrverbotFverbotLohnt ein Einspruch?
Fahren mit einem unzulässig umgebauten Fahrzeug25 Euroeher nicht
... und Umwelt beeinträchtigt90 Euroeher nicht
... und Verkehrssicherheit beeinträchtigt90 Euro11Hier prüfen **
Fahren ohne Betriebserlaubnis50 Euroeher nicht
... und Verkehrssicherheit beeinträchtigt90 Euro11Hier prüfen **
Fahren ohne FahrerlaubnisGeldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr

2. Gasschieberanschlag am Roller entsdrosseln

Roller entdrosseln: Achten Sie darauf, dass Sie mit Ihrem Führerschein das veränderte Fahrzeug noch fahren dürfen.
Roller entdrosseln: Achten Sie darauf, dass Sie mit Ihrem Führerschein das veränderte Fahrzeug noch fahren dürfen.

Der Gasschieberanschlag sitzt im Inneren des Vergasers. Um diese Drosselung zu beheben, bedarf es einigen Aufwands. Da nicht in jedem ein geborener Bastler steckt, sollten Personen lieber fachkundiges Personal an die Maschine lassen, um den Motorroller schneller zu machen. Doch auch hier ist Vorsicht geboten.

Nicht jeder Ausbau und Umbau ist gestattet. Erkundigen sich vor jedem Tuning bei einer seriösen Fachwerkstatt oder bei einer der staatlichen Prüforganisation. Auch die Änderung am Gasschieber muss geprüft und eingetragen werden. Geschieht dies nicht, erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug.

Wenn Sie über den Gasschieberanschlag den Roller/das Mofa entdrosseln, kann die Gasregelung am Handknauf vollständig gedreht werden und sperrt somit nicht mehr nach einer gewissen Zeit.

Baut man nicht zeitgleich auch die Distanzringe aus dem Roller aus, kann es passieren, dass der Motor überdreht. Ein Schaden am Fahrzeug ist schnell möglich.

3. Roller-Distanzring entfernen

Die Distanzringe am Roller dienen – wie oben gezeigt – ebenfalls dazu, die Leistung des Motors herabzusenken. Beim Tuning des Rollers ist hier ein besonders leichter Angriffspunkt geboten. Den Roller zu entdrosseln, ist möglich, indem Sie den Distanzring aus der Variomatik entfernen – also ausbauen. Dadurch können die Keilriemen auch auf die äußere Spur wechseln. Die Kraftübertragung ist so verstärkt und die Geschwindigkeit erhöht sich.

Doch Vorsicht! Die Kleinkrafträder sind insgesamt nicht auf hohe Geschwindigkeiten ausgelegt. Die Fahrstabilität ist bei niedrigem Tempo optimal. Wenn Sie die Drossel beim Roller entfernen und dieser so auch bis zu 100 km/h schnell werden kann, ist gleichzeitig auch die Verkehrssicherheit eingeschränkt. Besonders die Bremssysteme sind nicht ausreichend auf das Abbremsen derart hoher Geschwindigkeiten abgestimmt. Es kann schnell zum Unfall oder Sturz kommen.

4. Drosselscheiben entfernen

Durch den Ausbau der Axialwegbegrenzer vom Variator können Sie den Roller ebenfalls entdrosseln. Hierzu schrauben Sie die Drosselscheibe einfach von der Variomatik ab. So kann die Steigscheibe sich umfangreicher bewegen, die Kraftübertragung ist optimiert.

5. Roller-Auspuff entdrosseln

Diese Roller-Drossel auszubauen ist mit weniger Aufwand verbunden. In der Regel werden nur Abgaskrümmer und/oder Endschalldämpfer gegen neue, ungedrosselte ausgetauscht. Achten Sie hier jedoch darauf, dass die entsprechenden Bescheinigungen zum Bauteil beigefügt sind – etwa Teilegutachten, ABE u.a.

Fehlen die Belege und Unterlagen, erlöschen auch hier Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz. Zudem kann eine erhöhte Belastung der Umwelt durch zu hohe Abgaswerte und Lärmemissionen zu weiteren Strafen führen.

Das Tuning auf diesem Wege ist in den meisten Fällen nur wenig effektiv. Grund ist vor allem, dass die anderen Fahrzeugkomponenten auf die entsprechenden Leistungen abgestimmt sind. Tauschen Sie den Krümmer, ist die Abgasanlage dennoch nicht immer auf den neuen, im Durchschnitt größeren ausgelegt. die Leistungssteigerung bleibt dann in der Regel aus.

Beim Tuning am Auspuff ist daher in der Regel nur der Austausch der gesamten Abgasanlage sinnvoll – verbunden mit einem entsprechenden Chiptuning.

Gleiches gilt es auch beim Luftfilter-Tuning und den anderen Bereichen zu beachten.

Fazit

Ein Quad entdrosseln? Auch das ist möglich.
Ein Quad entdrosseln? Auch das ist möglich.

Bevor Sie Ihren Roller entdrosseln: TÜV, DEKRA und Co. stehen Ihnen stets beratend zur Seite. Sind Sie unsicher, welche Umbauten an Ihrem Fahrzeug machbar und auch erlaubt sind, wenden Sie sich an einen seriösen Fachmann. Auch in professionellen Tuningwerkstätten sollten Sie stets darauf hingewiesen werden, welche Maßnahmen zulässig sind und nicht zum Verlust der Betriebserlaubnis führen.

Roller-Drosselung entfernen: Sind Sie selbst kein geübter Schrauber, lassen Sie die Finger von eigenmächtigen Umbauten. Dies könnte am Ende mehr schaden als nutzen. Eine Roller-Drossel ausbauen zu wollen, sieht in der Theorie meist leichter aus, als es am Ende tatsächlich ist.

Nicht alles, was möglich ist, ist auch zulässig! Riskieren Sie nicht leichtfertig Ihre Betriebserlaubnis, nur um schneller fahren zu können. Besonders für Inhaber des Führerscheins AM oder A1 gilt besondere Vorsicht. Entspricht Ihr Roller nach dem Entdrosseln nicht mehr den Vorgaben, kann Ihnen Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Last gelegt werden.

Nachdem Sie den Roller entdrosseln lassen haben, bedarf es der Abänderung der Fahrzeugpapiere. Hierzu muss ein Prüfgutachten erstellt werden. Sind die Umbauten zulässig, erhalten Sie ein Prüfzeugnis. Mit diesem können Sie die Abänderung der Eintragungen bei der zuständigen Zulassungsbehörde in die Zulassungsbescheinigung beantragen.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.

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104 Kommentare

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  1. Tobias
    Am 24. August 2019 um 20:27

    Servus , was für ein Strafe erwartet mich wenn ich mit einem Roller mit einem Auspuff ohne Zulassung erwischt werde mit der Klasse a1
    Mit freundlichen Grüßen

  2. Hamdullah
    Am 22. August 2019 um 15:32

    Guten Tag,
    Ich hab den Führerschein Klasse B und noch in der Probezeit . Nun habe ich mit dem Roller von mein Freund ausgeliehen und bin damit gefahren , wusste aber nicht dass er entdrosselt wurden ist und wurde von der Polizei angehalten. Ich würde gerne wissen was auf mich zu kommen wird .?
    Danke Mfg

  3. mike
    Am 16. Juli 2019 um 20:39

    hallo ich hab einen b fürschein hab vischerung 50 kmh roller fahr 60 kmh bekomm ich strafe

  4. Tobias
    Am 2. Juli 2019 um 20:51

    Hallo ich habe einen a1 Führerschein und mir einen suzuki katana ay 50 gekauft. Jetzt mein frage was darf ich an der Leistung machen und wie teuer würde es werden wenn ich den roller komplett entdrossel. Wäre das Dann auch fahren ohne fahrelaubnis oder nur fahren ohne versicherungsSchutz ?

  5. Seklem
    Am 29. April 2019 um 16:38

    Was ist wenn ich eknen roller mit 25er papieren hab, weder eine prüfbescheinigung noch sonnst eine fahrelaubnis. Und der roller 70kmh fährt?

    Sagen wir, die person wäre 14
    Mfg
    Seklem

  6. Carsten
    Am 27. Februar 2019 um 18:54

    Hallo, mein Roller wurde entdrosselt und fährt jetzt an die 100 km\h ich habe den Führerschein A ! Würde ich mit einem Bußgeld belangt werden wenn die Polizei mich anhält?

  7. odai
    Am 9. Dezember 2018 um 23:07

    hallo guten tag . ich habe seit zwei Monaten ein Roller 50ccm/ 45km/H UND WOLLTE ICH Fahre aber ich habe kein rollerfaherlaubnis darf ich fahren und wenn ich nicht fahren darf was soll ich machen damit ich den fahre kann (Außer Fahrerlaubnis)
    was ist passiert wenn ich Roller fahre ohne Führerschein ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Dezember 2018 um 18:59

      Hallo Odai,

      ohne Führerschein dürfen Sie ein Kfz auf öffentlichen Straßen nicht fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Rene
    Am 14. November 2018 um 10:53

    Hallo, ich wurde mit 64 in einer 30er Zone gemessen.
    Natürlich wurde mein Roller abgeschleppt und ich warte seit 4 Monaten auf meine Strafe.
    Habe nur eine Mofa Prüfbescheinigung!
    Was kommt nun auf mich zu ?
    Würde gern meinen Führerschein beenden

  9. Andreas
    Am 20. Juli 2018 um 11:19

    Hallo,

    ich habe eine Speedfight 2, Jahrgang 2001 also noch mit offiziellen 50 km/h Eintragung. Jedoch läuft er maximal 44 km/h.
    Wenn ich das bisher richtig verstanden habe dürfte ich ihn mit FS-Klasse “B” auch bis 50 km/h fahren (Altfall), da er noch eine Eintragung bis 50 km/h hat, wenn er es denn erreichen würde.
    Wenn ich offiziell eine Begrenzung ausbauen lasse, damit er seine 50 km/h auch erreicht, müsste ich dann zum TÜV um es eintragen zu lassen ?

    Dank im voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. September 2018 um 11:16

      Hallo Andreas,

      sofern die Entdrosselung zulässig ist, können Sie das Fahrzeug auch mit höheren Geschwindigkeiten führen. Ja, ein solcher Umbau ist anzumelden, da sonst die Betriebserlaubnis erlischt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Kevin
    Am 13. Juli 2018 um 14:42

    Hallo,
    Ich habe einen Führerschein klasse B, dürfte also ein 50er Roller bis 45 kmh Höchstgeschwindigkeit führen. Ab welcher Geschwindigkeit über 45 kmh würde bei einer VerkehrsKontrolle mein Führerschein klasse B beschlagnahmt, und bis welcher Geschwindigkeit wäre es sicher, dass der aktuelle Führerschein nicht beschlagnahmt wird
    Wird automatisch immer bei fahren ohne Fahrerlaubnis die aktuelle Fahrerlaubnis beschlagnahmt

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. August 2018 um 10:56

      Hallo Kevin,

      grundsätzlich gilt, dass die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei maximal 45 km/h liegen darf. Die Polizei entscheidet, wie bei einer Überschreitung vorgegangen wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Toni
        Am 24. September 2018 um 19:26

        Entschuldigen Sie bitte, aber das was Sie hier schreiben entspricht nicht ganz der Wahrheit. Ich habe einen FS Klasse B und darf bis maximal 50ccm fahren. In meinen Rollerpapieren steht Kleinkraftrad bis 50kmh, was bedeutet ich darf mit meinem FS diesen Roller mit 50kmh fahren. ALLE Roller ab Bj.2001 aufwärts sind beschränkt auf 45kmh. Diese Roller oder Mopeds fürfen nicht über 45kmh fahren. Ich wurde mit meinem Roller schon mit knapp 65kmh angehalten. Habe den netten Polizisten meine Papiere gezeigt, und ich durfte weiterfahren ohne beanstandungen. Diese 45kmh Regel gilt also offensichtlich NUR bei Mopeds und Rollern die NACH 2001 gebaut wurden, und je nachdem was in den Papieren steht. Desweiteren wird in meinem Fall der Roller nicht mit 45kmh sondern mit 50kmh+- bei der Versicherung geführt. Also alles Legal :)

        • Luciano
          Am 31. August 2022 um 14:55

          Hi was hattest du der Versicherung gesagt dass die dir 50+- eingetragen haben?

  11. Rene
    Am 8. Juli 2018 um 8:54

    Hallo
    Mit 45kmh ist man neben Mähdrescher, Traktoren und Behindertenfahrzeugen eine wahre Behinderung für den Verkehr.
    Dies kann ich täglich bestätigen.
    Sämtliche Verkehrsteilnehmer überholen einen und das teilweise für mich unter lebensgefährlichen Umständen.
    Man wird geschnitten,es wird viel zu dicht aufgefahren und von Vorfahrt beachten ganz zuschweigen.
    Selbst die Polizei fährt dicht auf und schaltet dann ihre Sirene an.
    Mopedfahrer, die nur 45kmh fahren, setzen ihr Leben aufs Spiel!
    Wenn ein Moped wenigstens 50kmh fahren dürfte (selbst das wäre für den realen Verkehr zu langsam), dann würde das Leben vieler Mopedfahrer nicht so oft auf dem Spiel stehen.
    Simson und co dürfen ja auch schneller fahren—da passiert ja auch nix.
    Aus diesem Grunde und nur aus diesem Grunde, kann ich das entdrosseln verstehen.
    Und das sollte der Gesetzgeber auch—vielleicht sollte er mal selber eine Saison in den Großstädten mit einen 45kmh schnellen Moped unterwegs sein.
    Ich weiß, dass der Bußgeldkatalog.org nichts dafür kann—ich wollte das mal nur loswerden.

  12. Mike
    Am 14. Juni 2018 um 16:13

    Hallo,
    ich fahre einen 50ccm Roller mit 45km/h Drossel. So ist dieser auch der Versicherung gemeldet. Da ich aber auch seid Jahren den Motorradfahrerlaubnis habe, würde ich den Roller auch gern offen fahren (ohne Drosselung). Ist das legal und muss ich das der Versicherung mitteilen?

    Vielen Dank und Grüße,
    Mike

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Juli 2018 um 14:00

      Hallo Mike,

      bitte erkundigen Sie sich beim TÜV oder der Zulassungsstelle. Einen Wechsel müssten Sie der Versicherung aber ziemlich sicher mitteilen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Daniel r
    Am 7. Juni 2018 um 15:03

    Hallo mein Freund will mir sein Roller Schänken der ist aber getunt kann ich da einfach eine 50 er cdi draufmachen sodass er trotzdem 50 läuft ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Juli 2018 um 14:10

      Hallo Daniel,

      eine Fachwerkstatt kann Sie hierzu beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. jeffrie
    Am 7. Juni 2018 um 10:09

    Hallo
    Wurde hier alles schon 1000 mal gefragt
    Aber egal…
    Ich habe den b Führerschein und bin leider in der verlängerten probezeit …
    Da ich jetzt eine Ausbildung Anfang will ich anstatt ein Auto lieber ein roller haben
    Wenn dieser roller 60kmh fährt
    Was droht mir im schlimmsten Fall ?

    Ich habe nur angst das ich mein fs klasse b verliere ….

    2 im bußgeldkatalog steht ” mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 UND / ODER 50ccm………

    Also könnte man das UND/ ODER so auslegen das 50ccm reichen und man schneller fahren darf das ODER im Text irritiert mich

    Mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2018 um 15:32

      Hallo Jeffrie,

      Sie dürfen einen Roller mit einer Geschwindigkeit von maximal 45 km/h führen. Sind Sie schneller unterwegs, handelt es sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das ist eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft wird. Je nach Einzelfall kann eine zusätzliche Sperre für die Fahrerlaubnis verhängt oder die Fahrerlaubnis entzogen werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Alexander R.
    Am 15. Mai 2018 um 19:24

    Guten Tag, ich habe den alten 1er (Motorradführerschein) und seit 1976 den alten 3er (KFZ). Ich habe einen 125ccm Roller. Dieser fährt ca. 80 kmh. In der Zulassungsbescheinigung steht unter Nr. 5 – 2Räder.KR O. BW > 45 KM/H Leichtkraftrad.
    Ich möchte nun den Roller entdrosseln, dass er ca. 100 kmh fährt. Ist er dann auch ohne Betriebserlaubnis, in Hinsicht auf den Vermerk > 45 KM/H, oder ist hier eine Änderung (z.B: offene CDI, Entfernung der Scheibe in der Variomatik) erlaubt?
    Danke und herzliche Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Juni 2018 um 15:26

      Hallo Alexander R.,

      bitte fragen Sie bei der Zulassungsstelle/dem TÜV nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Igor
    Am 4. Mai 2018 um 23:49

    Hallo,
    (hoffe hab es nicht überlesen, falls es schon beantwortet wurde)
    zur meiner Frage, habe ein Motorrad Führerschein Klasse A, jetzt wurde mir einen Roller geschenkt der knapp 70km/h läuft, aber laut Papiere nur 45km/h laufen darf, wenn ich z.B. in eine Kontrolle komme (Prüfstand oder ähnliches) mit welcher Strafe müsste ich rechnen?
    MfG Igor

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Mai 2018 um 11:36

      Hallo Igor,

      sobald die Geschwindigkeit wesentlich größer ist als in der Betriebserlaubnis angegeben, besteht keine Zulassung mehr zum Straßenverkehr. Geraten Sie in eine Verkehrskontrolle, droht Ihnen ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Sven
    Am 27. April 2018 um 2:09

    Guten Tag,
    mein Chinaroller (45 kmh) läuft mit der Standarddrossel leider nur ca 39 kmh laut Tacho, ist diese ausgebaut schafft er auch kaum mehr als 50-52 kmh. Letzteres dürfte sich ja nach Abzug von etwa 3 kmh (“laut Tacho”) und weiteren ca. 3 kmh Kulanz ziemlich genau im noch legalen Bereich befinden.
    Jetzt die Frage: Ist ein solcher Roller illegal? Handelt es sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis?
    Einerseits wird ja immer auf die max. Geschwindigkeit abgestellt und diese liegt ja tatsächlich im Rahmen des Geforderten. Andererseits kommt es ja durch den Ausbau der Drossel zu einer nicht bauartbedingten “Manipulation”.

    Kommt mir vor wie eine Art Graubereich. Jedoch ein unangenehmes Gefühl.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 10:49

      Hallo Sven,

      grundsätzlich darf das Gefährt nicht schneller sein, als es durch Ihre Fahrerlaubnis gestattet ist. Erkundigen Sie sich am besten bei einer Zulassungs- bzw. einer Prüfstelle, um Gewissheit über Ihr Fahrzeug zu erhalten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Chriss
    Am 8. April 2018 um 23:10

    Hallo, ich habe mir ebenfalls einen 50er Aprilia Roller zugelegt und bin im Besitz aller Fahrlizenzen.
    Es reizt natürlich den Roller schneller zu machen, allerdings sollte es möglichst so geschehen dass keinerlei Komplikationen mit der Rennleitung entstehen. Besteht ihrer Meinung nach denn überhaupt da die Möglichkeit sich diverse Auspuffanlagen usw offiziell eintragen zu lassen? Möchte allerdings kein anderes Kennzeichen. Vorab schonmal vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Mai 2018 um 15:56

      Hallo Chriss,

      da wir Ihnen darauf keine pauschale Antwort geben können, empfehlen wir Ihnen einfach einmal direkt beim TÜV nachzufragen, ob die geplanten Änderungen genehmigt würden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Maurice
    Am 18. Februar 2018 um 2:51

    Guten Tag, ich habe eine Simson die 60 km/h fahren darf. Ich habe auch bloß ein Moped Führerschein bis 50ccm als darf ich 45 km/h fahren ausgenommen mit der Simson die darf ja 60 km/h fahren. Nun zur meiner Frage ich habe meine Simson getunt wodurch sie jetzt 100-110 km/h fährt stats die vorgeschrieben 60 km/h. Was für eine Strafe würde mich treffen? Mit freundlichen Grüßen Maurice

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. März 2018 um 12:30

      Hallo Maurice,

      in diesem Fall handelt es sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis, was laut § 21 StVG eine Straftat darstellt. Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Brownieboy
    Am 17. Februar 2018 um 10:15

    Hallo ich habe Führerschein Klasse bekommen und jetzt einen 50ccm Roller.
    Er fährt nur 45km/h.
    Darf man den drosselring an der var

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. März 2018 um 17:31

      Hallo Brownieboy,

      Ihre Frage scheint unvollständig zu sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Leon
    Am 7. Januar 2018 um 19:13

    Hallo,
    Ich besitze den die Fahrerlaubnis A1 und wenn ich beispielsweise mit meinem getunten Roller fahre der 80 km/h läuft welche Strafe würde mich erwarten?
    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Januar 2018 um 11:48

      Hallo Leon,

      dies ist nicht zulässig. Bei dem Roller ist durch unzulässige Manipulationen die Betriebserlaubnis erloschen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Melek
    Am 5. Dezember 2017 um 18:20

    Hallo,
    wenn ich einen Roller mit Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h fahre mit Führerscheinklasse B, dann gilt das ja als Fahren ohne Fahrerlaubnis. Kriegt man auch sein Führerschein B “eingezogen” oder wirkt sich das nicht darauf aus? Und weiterhin inwiefern spielt eine vorhandene Probezeit eine Rolle?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Dezember 2017 um 17:44

      Hallo Melek,

      das Fahren ohne Fahrerlaubnis stellt eine Straftat dar, die laut § 21 StVG mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft wird. Zusätzlich können sich weitere Auswirkungen – etwa auf die Probezeit – ergeben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Patryk
    Am 13. August 2017 um 0:59

    Moin, ich bin 21 Jahre jung habe einen Klasse B Führerschein und darf ja nur Roller bis 45kmh fahren. Würde die Polizei etwas sagen wenn der Roller bis 60kmh fährt? Meiner Meinung nach ist das ja etwas sinnlos, dass man man Autos fahren darf ohne Limit aber Roller die nichtmal 50khm fahren und irgendwie den Verkehr behindern, es fährt doch eh jeder 50-55kmh.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. August 2017 um 9:37

      Hallo Patryk,

      fahren Sie einen Roller mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, ohne einen entsprechenden Führerschein zu besitzen, so handelt es sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis. Gemäß § 21 StVG wird dies mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    • Patryk
      Am 13. August 2017 um 1:02

      Sorry für die Tippfehler :D

  24. Nico
    Am 13. Juli 2017 um 6:48

    Hallo! Ich hätte mal eine Frage zu der Fahrerlaubnis.Ich habe den a1 schein und habe zuhause ein 50 ccm Moped das auf 45 kmh gedrosselt ist.Darf ich die drosseln raus bauen ?Denn eigentlich habe ich ja den richtigen SCHEIN?Oder ist das fahren ohne Fahrerlaubnis

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Juli 2017 um 11:21

      Hallo Nico,

      solange es die Bestimmungen für die Fahrzeugklasse A1 erfüllt, sollte das möglich sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Joel S.
    Am 10. Juli 2017 um 18:20

    Guten Tag,

    ich mache Bf17 und habe einen Roller gekauft der auf 25 km/h gedrosselt ist per Gasschiebeanschlag. Darf ich mit Bf17 den Gasschiebeanschlag raus machen da er 45ccm hat und ich ja AM habe?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Juli 2017 um 9:18

      Hallo Joel,

      mit dem Führerschein ab 17 dürfen Sie einen Roller bis 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ ohne Begleitperson fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Köln
    Am 3. Juli 2017 um 22:53

    Hallo ,

    Meine Frage ich habe eine aprilia roller , mit 45 km eingetrag als 50 er, hä auch den Führerschein 125 , darf ich mit mein Roller mit 80 km fahren oder nur 50km. Versicherung ist mit 60 km hinterlegt.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. Juli 2017 um 11:49

      Hallo Köln,

      Beim Führerschein A1 gibt es keine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit mehr, solange die Kriterien für das Fahrzeug der Klasse A1 eingehalten werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Rudiscoot
    Am 26. Juni 2017 um 3:51

    Hallo!

    Ich habe seit kurzem eine Roller prüfbescheinigung.
    Ich habe mir einen ungedrosselten Roller gekauft der auf 25km/h gedrosselt würde.
    Was passiert wenn ich beim fahren mit einen ungedrosselten fahre und wie kann ich ihn auf über 50km/h bringen? Nur die drosslung raus oder noch etwas?

    Danke für das lesen.
    LG Rudi ☺️

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Juni 2017 um 11:38

      Hallo Rudi,

      mit einer Prüfbescheinigung darf ein Mofa gefahren werden, das bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h fährt. Außerdem darf dessen Hubraum nur eine Größe von höchstens 50 ccm besitzen. Sind Sie schneller unterwegs, handelt es sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das ist eine Straftat, die gemäß § 21 StVG mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Philipp
    Am 18. Juni 2017 um 22:54

    Hallo.
    Ich habe Bf17 und darf den Roller meines Nachbarn mitbenutzen. Dieser fährt von Werk aus 60km/h, da er noch aus dem Jahr 1995 stammt. Es wurde nichts getuned. Mein Nachbar wurde auch schon mehrfach von der Polizei angehalten. Diese hatten allerdings kein Problem mit der Geschwindigkeit, dass sei bei den alten ja so.

    Würden die 45km/h grenze knallhart durchgesetzt werden, müssten ja sämtliche Roller mit Baujahr vor 2002 von der Straße genommen werden.

    Sind Sie sich absolut sicher dass es keine besonderen Ausnahmen gibt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Juni 2017 um 9:40

      Hallo Philipp,

      die Begrenzung auf 45 km/h ist nicht für die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs relevant, sondern lediglich für die Erlaubnis, diese mit einem AM-Führerschein zu führen. Das bedeutet: Auch schnellere Roller dürfen durchaus im Straßenverkehrs geführt werden, allerdings mit einem A1-Führerschein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Mehmet
    Am 1. Juni 2017 um 10:47

    Hallo,
    was für eine Strafe gibt es wenn ich einen Mofa Führerschein habe und mein Vater einen Auto ( er kann also einen mit 45km/h fahren) und was ist wenn ich seinen Fahre und erwischt werde.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Mehmet M.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juni 2017 um 9:18

      Hallo Mehmet,

      mit der Mofa-Prüfbescheinigung dürfen Sie Krafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h führen. Fahren Sie einen schnelleren Roller, handelt es sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das ist eine Straftat, die laut § 21 StVG eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe nach sich zieht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Vadim
    Am 30. März 2017 um 23:20

    Hallo,
    kurz zu meiner Wenigkeit:
    Bin 28Jahre, besitze unter anderem den A Führerschein und bin Kfz-Mechatroniker.
    Habe eine Frage zum rollertuning:
    Die Idee kommt durch Spaß am schrauben.
    Möchte den originalen Zylinder (50ccm) durch einen einbaufertigen Zylinderblock mit 190ccm versehen. Die Bremsen,Federbeine, Verlängerung der hinteren Gabel und reifen werden dementsprechend angepasst.
    Ist es möglich sowas einzutragen? Oder gibt es hier irgendetwas, was dagegen spricht?
    Gruß

    Gruß

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. April 2017 um 10:33

      Hallo Vadim,

      dies sollten Sie mit einer fachkundigen Prüfwerkstatt besprechen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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