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45-km/h-Auto – Wann dürfen Sie damit fahren?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 17. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

45-km/h-Autos im Straßenverkehr: Welche Regeln gelten?

Das 45-km/h-Auto kann für Jugendliche eine Alternative zum Roller oder Moped sein.
Das 45-km/h-Auto kann für Jugendliche eine Alternative zum Roller oder Moped sein.

Das 45-km/h-Auto bzw. das E-Auto bis 45 km/h ist auch als Mopedauto, Microcar oder Mofaauto bekannt. Es ist ein Mini-Auto, das 45 km/h schnell werden kann. Wegen seiner kompakten Maße eignet es sich besonders für das Fahren in der Innenstadt. Doch auch für Jugendliche ab 16 Jahren stellen 45-km/h-Autos eine attraktive Alternative zum Roller dar. Dennoch dürfen Sie dieses Auto ohne entsprechende Fahrerlaubnis nicht benutzen.

Unser Ratgeber informiert über die gesetzlichen Vorgaben zum Führen eines 45-km/h-Autos. Wir klären, welcher Führerschein für das 45-km/h-Auto erforderlich ist und ob das Minicar bis 45 km/h eine Zulassung benötigt.

FAQ: Das Auto mit 45 km/h

Darf ich ein Auto ohne Führerschein bis 45 km/h fahren?

Sie dürfen ein Auto bis 45 km/h nicht ohne Führerschein fahren. Jedes Fahrzeug, das 45 km/h erreichen kann, ist nicht führerscheinfrei. Um ein Mofaauto bis 45 km/h fahren zu dürfen, benötigen Sie die entsprechende Fahrerlaubnis.

Welcher Führerschein ist beim 45-km/h-Auto Pflicht?

Für ein Mini-Auto, das 45-km/h erreichen kann, benötigen Sie mindestens einen Führerschein der Klasse AM. Je nach genauem Fahrzeugtyp kann auch eine andere Fahrerlaubnisklasse notwendig sein.

Drohen Bußgelder oder Strafen, wenn ich ein Auto bis 45 km/h ohne Führerschein fahre?

Wer ein Microcar, Mopedauto oder ein E-Auto, das bis 45 km/h beschleunigen kann, ohne entsprechenden Führerschein fährt, macht sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig. Das zieht eine Geldstraße mit sich. Bei Wiederholungstaten droht sogar eine Bewährungs- oder Freiheitsstrafe.

Das 45-km/h-Auto: Die Nutzung im Straßenverkehr unterliegt klaren Regelungen

Das Microcar ist ein Leichtkraftfahrzeug, das maximal 45 km/h erreichen kann. Es zählt zur Fahrzeugklasse Le6. Das Auto bis 45 km/h kann ein 4-Sitzer sein, viele Modelle verfügen aber über einen oder zwei Sitzplätze.

Im Gegensatz zum herkömmlichen PKW muss ein 45-hm/h-Auto nicht zur TÜV-Untersuchung. Außerdem benötigt ein Auto mit 45 km/h keine Zulassung. Deshalb wird keine Kfz-Steuer fällig. Lediglich ein Versicherungskennzeichen muss an jedem Mini-Auto, das 45 km/h erreicht, angebracht sein.

Wo darf man mit einem Mopedauto fahren? Obwohl ein Mini-Auto maximal 45 km/h erreicht, dürfen Sie es grundsätzlich überall auf der Straße fahren. Ausgenommen sind nach § 18 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) allerdings Autobahnen und Kraftfahrtstraßen. Diese dürfen nur mit Kraftfahrzeugen befahren werden, die eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h haben.

Welchen Führerschein brauche ich für ein 45-km/h-Auto?

Führerscheinfreie Autos, die 45 km/h erreichen, existieren in Deutschland nicht. Alle Leichtfahrzeuge, die 45 km/h fahren können, dürfen ausschließlich mit der entsprechenden Fahrerlaubnisberechtigung gefahren werden.

Auch für das Auto mit 45km/ ist ein Führerschein Pflicht.
Auch für das Auto mit 45km/ ist ein Führerschein Pflicht.

Für ein 45-km/h schnelles Kraftfahrzeug wie das Microcar wird mindestens die Führerscheinklasse AM gefordert. Je nach Fahrzeugtyp kann allerdings auch ein anderer Führerschein für das 45-km/h Auto notwendig sein. Handelt es sich bei dem 45-km/h-Auto um ein dreirädriges Fahrzeug mit einen Hubraum von mehr als 50 ccm, ist ein Führerschein der Klasse A oder A1 nötig, um eines dieser Leichtmobile fahren zu dürfen.

Ist das Auto bis 45 km/h ein 4-Sitzer, reicht die Führerscheinklasse AM hier nicht mehr aus, da diese nur für das Fahren von Fahrzeugen mit zwei Sitzplätzen berechtigt. Wenn das Auto bis 45 km/h ein 4-Sitzer ist, muss ein Führerschein der Klasse B vorliegen.

Bei einem 45-km/h-Fahrzeug mit vier Sitzen gelten die gleichen Vorgaben wie für einen gängigen PKW. Auch das Auto, das max. 45 km/h schnell wird, darf ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 t nicht überschreiten und nicht mehr als acht Sitzplätze haben.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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