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VHV-Kfz-Versicherung: Das Auto umfassend absichern

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 21. September 2023

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Welche Leistungen umfasst die Autoversicherung der VHV?

Mit der Vollkasko der VHV-Versicherung ist Ihr Auto abgesichert.
Mit der Vollkasko der VHV-Versicherung ist Ihr Auto abgesichert.

Die VHV-Gruppe – VHV steht für Vereinigte Hannoversche Versicherung – ist ein wichtiger deutscher Anbieter von Versicherungen mit Sitz in Hannover. Der Ursprung des Konzerns liegt in der Haftpflicht-Versicherungsanstalt der Hannoverschen Baugewerks- und Berufsgenossenschaft, welche im Jahr 1919 gegründet wurde. Heute können die Kunden aus einem großen Produktportfolio wählen.

Neben privaten Haftpflicht- und Unfallversicherungen sowie der Absicherung für Hausrat und Wohngebäude wird unter anderem auch ein Rechtsschutz angeboten. Besonders beliebt ist zudem die VHV-Kfz-Versicherung. Diese gehört zu den fünf größten Kfz-Versicherern in Deutschland.

Welche Leistungen bietet die Kfz-Haftpflichtversicherung der VHV? Worin unterscheiden sich Teil- und Vollkasko? Welche Zusatzbausteine sind wählbar und wie können Sie einen Schaden melden? Antworten auf diese und weitere Fragen bietet der folgende Ratgeber.

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FAQ: Kfz-Versicherung der VHV

Springt die VHV auch bei Schäden durch Wildunfälle und Marderbisse ein?

Ja, allerdings nur, wenn Sie mindestens den Teilkaskoschutz wählen. Mehr zur Teilkaskoversicherung bei der VHV lesen Sie hier nach.

Ich habe einen Schaden zu melden, wie gehe ich vor?

Nutzen Sie die Kfz-Schaden-App der VHV oder klicken Sie hier, um zu erfahren, wie Sie die VHV erreichen.

Wann kann ich die Kfz-Versicherung kündigen?

Wie bei anderen Versicherungen können Sie bei der VHV stets zum Jahresende mit einer vierwöchigen Frist kündigen. Stichtag ist also der 30. November.

Was können Kunden von der VHV-Kfz-Haftpflichtversicherung erwarten?

In Deutschland gibt es einige Pflichtversicherungen. So dürfen etwa nur Pkw mit ausreichendem Versicherungsschutz auf deutschen Straßen unterwegs sein. Mit der von der VHV-Versicherung angebotenen Haftpflicht kommen Sie dieser Pflicht nach.

Der Versicherer aus Hannover springt für Schäden ein, die Sie beim Gebrauch des Fahrzeugs verursachen. Sind Sie also beispielsweise an einem Auffahrunfall schuld, übernimmt die VHV die Kosten, die für die Reparatur des anderen beteiligten Autos anfallen.

Die pauschalen Versicherungssummen der Haftpflicht der VHV sind am gesetzlichen Standard für Versicherungen orientiert. Sie können jedoch eine Erhöhung auf 50 Millionen Euro und maximal 12 Millionen Euro je geschädigter Person bzw. 100 Millionen Euro und bis zu 15 Millionen Euro pro Opfer vereinbaren.

Des Weiteren umfasst der Haftpflichtschutz der VHV-Kfz-Versicherung die sogenannte Mallorcapolice, die beim Gebrauch von Mietwagen im Ausland greift, und eine Umweltschadensversicherung.

Sind Sie unsicher, für welche der vielen Versicherungen Sie sich entscheiden sollen? Ein Blick auf verschiedene Testurteile kann hilfreich sein. Das Magazin “€uro” hat in der Ausagbe 11/2014 den Tarif Klassik-Garant der VHV-Kfz-Versicherung mit der Note “sehr gut” ausgezeichnet.

So können Sie der VHV-Kfz-Versicherung einen Schaden melden

Sie können der VHV-Versicherung einen Kfz-Schaden auf unterschiedlichen Wegen melden.
Sie können der VHV-Versicherung einen Kfz-Schaden auf unterschiedlichen Wegen melden.

Wurde etwa Ihr Fahrzeug bei einem Wildunfall beschädigt, sollten Sie dies so schnell wie möglich melden, damit eine rasche Schadensregulierung stattfinden kann. Den von der VHV-Versicherung angebotenen Schadenservice erreichen Sie auf folgenden Wegen:

  • Telefonisch erreichen Sie die VHV-Kfz-Versicherung 24 Stunden am Tag unter der folgenden Rufnummer: 0511-65505020.
  • Möchten Sie den Schaden lieber online melden, ist dies auf der Homepage des Versicherers möglich. Tragen Sie hierzu alle nötigen Informationen in das Formular ein. Ein Sachbearbeiter wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.
  • Noch einfacher geht es mit der Kfz-Schaden-App der VHV-Autoversicherung. Diese führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess. Die App ist kostenlos für verschiedene Betriebssysteme erhältlich.

Schutz für Ihr eigenes Auto: VHV-Teil- und Vollkasko

Möchten Sie außerdem mit der VHV Ihr eigenes Auto schützen, müssen Sie zusätzlich zur Haftpflicht einen Kaskoschutz vereinbaren. Hierbei können Sie zwischen zwei Formen wählen: der Teil- und der Vollkaskoversicherung. Worin bestehen jedoch die Unterschiede zwischen den Versicherungen?

Die VHV-Teilkasko springt unter anderem in den folgenden Fällen ein:

  • Brand oder Explosion
  • Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch
  • Elementarschäden (u. a. Lawinen, Hagel, Überschwemmung)
  • Zusammenstoß mit Tieren aller Art
  • Durch Tierbiss ausgelöste Schäden bis 3.000 Euro
  • Kurzschlussschäden
  • Schäden durch Glasbruch
  • Austausch von Schlössern nach Diebstahl oder Raub des Schlüssels (nicht aus dem Kfz)

Den umfassendsten Schutz der VHV-Kfz-Versicherung bietet die Vollkasko. Diese schließt sämtliche Leistungen der Teilkasko mit ein und erweitert diese. Mit der Vollkaskoversicherung sind auch Unfallschäden an Ihrem eigenen Auto, die Sie selbst verursacht haben, versichert. Außerdem sind Sie bei Vandalismusschäden abgesichert.

Mit dem Zusatzpaket „EXKLUSIV“ der VHV-Kfz-Versicherung erhalten Sie einen noch umfangreicheren Schutz für Ihr Auto und einen besseren Service. Entscheiden Sie sich für diesen Tarif, sind unter anderem Folgeschäden nach einem Tierbiss bis zu einer Höhe von 5.000 Euro versichert. Des Weiteren sind Sie auch bei Unterschlagung und Schäden, die am Auto durch einen Anhänger verursacht wurden, abgesichert.

Welche Zusatzleistungen gibt es für die Kfz-Versicherung der VHV?

Zusätzlich können Sie die VHV-Kfz-Versicherung mit frei wählbaren Zusatzbausteinen erweitern. So erhalten Sie genau den Schutz, den Sie wirklich benötigen. Unter anderem sind folgende Leistungen wählbar:

Mit dem Schutzbrief der VHV-Kfz-Versicherung sind Sie sorgenfrei mit dem Auto unterwegs.
Mit dem Schutzbrief der VHV-Kfz-Versicherung sind Sie sorgenfrei mit dem Auto unterwegs.
  • Rabattschutz: Nach nur einem belastenden Schaden erfolgt keine Rückstufung.
  • Fahrerschutz: Verschulden Sie selbst einen Unfall, sind Sie als Fahrer nicht versichert. Mit dem Fahrerschutz wird diese Lücke geschlossen.
  • Auslandschutz: Nach einem unverschuldeten Unfall im Ausland kommt die Versicherung des Gegners für Ihre Schäden auf. Die Versicherungssummen in anderen Ländern sind jedoch oft viel geringer als in Deutschland. Mit dem Auslandschutz der VHV-Kfz-Versicherung erhalten Sie eine Entschädigung, die den Maßstäben deutscher Versicherungen entspricht.
  • GAP-Deckung: Wird Ihr finanziertes bzw. geleastes Fahrzeug gestohlen oder kommt es zu einem Totalschaden, müssen Sie die Restforderung begleichen. Häufig reicht der Wiederbeschaffungswert, den die Kaskoversicherung ersetzt, hierzu nicht aus. Die GAP-Deckung schließt diese Lücke.

Was bietet Ihnen der Schutzbrief der VHV-Kfz-Versicherung?

Der von der VHV angebotene Schutzbrief bietet schnelle Hilfe und finanziellen Schutz nach einem Unfall, einer Panne oder dem Diebstahl Ihres Fahrzeuges – und das europaweit und rund um die Uhr. So bleiben Sie immer mobil, egal was passiert.

Wie können Sie die VHV-Kfz-Versicherung kündigen?

Sind sie nicht mehr mit dem Service und den angebotenen Leistungen zufrieden oder bieten andere Versicherungen günstigere Preise an, denken viele Kunden über einen Wechsel des Anbieters nach. Bevor dies möglich ist, muss jedoch zunächst bei der VHV die Kündigung der Kfz-Versicherung eingereicht werden. Wann ist dies jedoch möglich?

Grundsätzlich wird zwischen zwei Formen der Kündigung unterschieden. In den meisten Fällen kommt es wohl zu einer ordentlichen Kündigung. Diese ist im Normalfall zum Ablauf des Versicherungsjahres am 31. Dezember möglich. Es gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat, deshalb sollte das Schreiben spätestens am 30. November bei der VHV eingehen.

In besonderen Fällen können Sie die VHV-Kasko- oder Haftpflichtversicherung kündigen, ohne auf das Ende des Versicherungsjahres zu warten – natürlich unter Berücksichtigung der einmonatigen Kündigungsfrist. Dies ist möglich, wenn:

  • Sie einen Fahrzeugwechsel durchführen,
  • eine Schadensregulierung abgeschlossen bzw. abgelehnt wurde oder
  • wenn die Versicherungsprämie angehoben wird, sich die angebotenen Leistungen jedoch nicht verbessern.

Übersicht: Versicherer in Deutschland

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem zu Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

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2 Kommentare

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  1. Klaus-D. K.
    Am 31. Oktober 2017 um 11:11

    Bitte machen Sie mir ein Angebot zum zusätzlichen Kfz.-Schutzbrief zu meiner Kfz. Versicherung.

    Mit freundlichen Grüßen
    Klaus-D. K.

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