Punkte in Flensburg abfragen: Welche Möglichkeiten gibt es?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Punktestand erfragen – so funktioniert’s

Eine Punkteabfrage ist beim KBA möglich.
Eine Punkteabfrage ist beim KBA möglich.

Die im Bußgeldkatalog verzeichneten Bußgelder allein sind schon ärgerlich und sollten jeden abschrecken, doch wenn sich der Punktestand in Flensburg erhöht, kann es schnell für Verwirrung sorgen. Obwohl nun seit der neuen Reform schon einige Zeit vergangen ist, sind sich viele noch unsicher, wie hoch ihr Punktestand nach der Umstellung ist.

Falls auch Sie den Überblick verloren haben sollten, können Sie problemlos Ihre Punkte in Flensburg abfragen. Wer nämlich bereits acht Punkte auf seinem Konto angesammelt hat, läuft Gefahr, seine Fahrerlaubnis zu verlieren. Einblick in die eigene Verkehrssünderkartei zu nehmen, ist daher hilfreich.

Punkte für Verstöße im Straßenverkehr

Je nach Schwere des Verstoßes werden unterschiedlich viele Punkte vergeben. Detaillierte Informationen über Punkte für die häufigsten Ordnungswidrigkeiten finden Sie hier:

FAQ: Punkte in Flensburg abfragen

An wen muss ich mich wenden, wenn ich meinen Punktestand abfragen möchte?

Wie viele Punkte Sie haben, erfahren Sie direkt vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

Wie muss ich vorgehen, wenn ich meine Punkte in Flensburg abfragen möchte?

Einen sogenannten Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER) erhalten Sie entweder direkt vor Ort in Flensburg, per Post oder online.

Was muss ich beachten, wenn ich meine Punkte online abfragen möchte?

Sie benötigen einen neuen Personalausweis mit eID, eine Ausweis-App sowie ein Kartenlesegerät, wenn Sie online Ihre Punkte in Flensburg abfragen möchten.

Wie viele Punkte habe ich in Flensburg?

Wollen Sie Ihre Punkte in Flensburg einsehen, können Sie beim beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) kostenlos einen Auszug aus dem Fahreignungsregister beantragen. Ihre Punkte können Sie auch persönlich vor Ort abfragen. Dazu gehen Sie einfach während der Öffnungszeiten (Montag – Mittwoch: 09:00 – 15:00 Uhr, Donnerstag: 09:00 – 16:30 Uhr, Freitag: 09:00 – 14:00 Uhr) zum Kraftfahrt-Bundesamt und stellen Ihre Anfrage. Die Behörde hat in Deutschland zwei Standorte: In Dresden und in Flensburg. Punkte aus der Verkehrssünderkartei können Sie jedoch ausschließlich in Flensburg abfragen.

Wichtig hierbei ist, dass Sie sich ausweisen, durch einen gültigen:

  • Personalausweis
  • Reisepass oder
  • behördlichen Dienstausweis

Haben Sie alle gültigen Vorlagen mitgenommen, wird Ihnen gerne weiter geholfen und Sie können Ihre Punkte in Flensburg problemlos abfragen.

Haben Sie schon einmal Ihren Punktestand in Flensburg abgefragt?

Wie sieht ein Punkteauszug aus? Diese Dokumente erhalten Sie nach einer Punkteabfrage

Im Folgenden finden Sie mit Erklärungen versehenen Muster-Punkteauszügen. So können Sie auch Ihren Auszug vom KBA problemlos deuten:

Eidesstattliche Erklärung zum Verlust des Führerscheins

Muster-Punkteauszug zum Download

Gerne können Sie unser Muster eines Punkteauszuges kostenlos herunterladen. Im Folgenden finden Sie die Vorlage im PDF-Format zum Download:

  • Muster als PDF-Dokument
  • Hilfreiche Erklärungen inklusive

Flensburg-Punkte-Abfrage per Post

Besteht keine Möglichkeit, den Antrag für eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister persönlich zu stellen, können Sie auch auf postalischem Wege Ihre Punkte in Flensburg abfragen. Fax-Anträge werden nicht bearbeitet. Für eine Auskunft über Ihren Punktestand in Flensburg sind folgende Angaben erforderlich: Name, Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort.

Antrag auf Punkteauskunft in Flensburg

Punkteauszugsantrag zum Download

Gerne können Sie unser Muster für den Antrag zum eigenen Gebrauch herunterladen. Im Folgenden finden Sie die Vorlage im PDF-Format zum Download:

  • Kostenloser Download
  • Muster als PDF-Dokument
  • Hilfreiche Erklärungen inklusive

Das ausgefüllte Formular, in denen Ihre Personendaten und Unterschrift verlangt werden, allein reicht aber nicht aus. Sie können zur Identifizierung Ihrer Person entweder Ihre Unterschrift amtlich beglaubigen lassen, was bei der Stadt/Gemeinde gegen die Entrichtung einer Gebühr möglich ist. Sie können dem Antrag aber auch eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses beifügen. Anfragen per Fax werden nicht mehr berücksichtigt.

Hinweis: Bitte das Formular direkt an das Kraftfahrt-Bundesamt an folgende Adresse schicken:

Kraftfahrt-Bundesamt
24932 Flensburg

Bitte beachten Sie auch, dass das KBA ohne einen gültigen Identitätsnachweis Ihren Antrag auf Punkteauskunft nicht bearbeiten kann.

Nach Ablauf einer Bearbeitungszeit erhalten Sie Ihren aktuellen Punktesstand aus Flensburg per Post nach Hause.

Jenes Formular ist nur gültig:

  • mit Ihren Personendaten und einer amtlich beglaubigten Unterschrift oder
  • mit Ihren Personendaten, Ihrer Unterschrift und der Kopie Ihres gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses

In Flensburg Punkte abfragen: Online

Wenn Ihnen beide Möglichkeiten zu lange dauern, können Sie auch in Flensburg, Punkte, online beantragen. So lässt sich bequem von zu Hause aus der aktuelle Punktestand-Flensburg abfragen. Beim KBA ist die Abfrage online kostenlos, aber aufwendiger: Besitzen Sie einen neuen Personalausweis – ausgestellt nach dem 1. November 2010 – so ist dieser in der Regel mit einer Online-Funktion ausgestattet. Dazu sollten Sie aber zusätzlich über ein Kartenlesegerät verfügen, welches am Computer angeschlossen ist. Alternativ kann jeder, der ein Smartphone besitzt, eine kostenlose AusweisAPP runterladen.

Der Punktestand kann auch per Post erfragt werden
Der Punktestand kann auch per Post erfragt werden

Zur ordnungsgemäßen Bearbeitung Ihres Antrages auf Auskunft aus der Verkehrssünderkartei werden die folgenden Daten benötigt:

  • Vorname(n)
  • Familienname
  • Anschrift
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Geburtsname

Das Online-Formular zur Abfrage des eigenen Punktestands, wird auf der Internetseite des KBA zur Verfügung gestellt. Um aus Flensburg Punkte, die in der Verkehrssünderkartei verzeichnet sind, zu erlangen, sollten Sie alle Daten ordnungsgemäß angeben. Den Punktestand bekommen Sie dann wiederrum per Post nach Hause zugeschickt.

Punkte in Flensburg abfragen: Bearbeitungszeit

Die herkömmliche Bearbeitungszeit beträgt bis zu zehn Werktage, wenn Sie Ihre Punkte in Flensburg abfragen möchten. Nach dem neuem Bußgeldkatalog und der neuen Punktereform stieg die Anzahl der Anträge enorm und es dauerte beinahe drei Wochen, bis eine Auskunft beim Antragssteller ankam. Mittlerweile müssen Sie nicht mehr so lange warten, aber ein wenig Geduld müssen Sie dennoch mitbringen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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92 Kommentare

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  1. Robert L
    Am 5. Juli 2024 um 15:37

    Hallo,

    in den letzten Jahrzehnten ist die Leistung von Autos
    um einiges gestiegen.
    Um im Straßenverkehr zu Bestehen,
    können Sie die Obergrenze der Leistung von Mofas, Mopeds und Krafträdern anheben?

    Danke

  2. Thomas
    Am 3. Juni 2024 um 19:57

    Hallo,
    ich wurde in einer 30 Zone mit 21 km (abzgl. Toleranz) geblitzt und habe nun von der Stadt den Bußgeldbescheid bekommen,
    Normalerweise müsste ich ja noch einen Punkt in Flensburg bekommen. Im Bescheid steht hier allerdings nichts dazu drin. Hatte ich hier einfach nur Glück oder bekomme ich noch separat von Flensburg eine Info zu den Punkten?
    Aktiv nachfragen will ich natürlich nicht bei der Stadt.
    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
    Mfg
    Thomas

  3. Sven
    Am 10. Januar 2024 um 17:37

    Guten Tag,

    weiß jemand, wann (gesammelt + durch überliegefristen entstanden) 6 Punkte verfallen? Leider war ich ständig zu schnell auf der Autobahn unterwegs und habe da reichlich Punkte gesammelt. Etwas über 20 zu schnell auf der Autobahn und schon darf man bald nicht mehr fahren.
    Doch wann ist der Punktestand von 6 wieder weg? Vorallem, wenn die Punkte aus überliegefristen zusammenkommen. Wäre da dankbar über eine Aukunft. Im Internet lässt sich dazu nichts finden.

    Schöne Grüße

    Sven Z

  4. Nadine
    Am 24. August 2021 um 16:13

    Schönen guten Tag, ich habe versehentlich eine Auskunft für PUNKTE aus dem Fahreignungsregister beauftragt.
    Es geht bei mir allerdings nicht um Punkte sondern um eine evtl. Eintragung über eine MPU.
    Ist das dort auch vermerkt?
    Viele liebe Grüße
    Nadine

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. September 2021 um 11:05

      Hallo Nadine,

      dazu liegen uns leider keine Informationen vor.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Susanne B
    Am 7. Januar 2021 um 12:12

    Hallo, und gesundes neues Jahr !
    Mein Coachingteilnehmer hat seit 1994 seinen eingezogenen Führerschein nicht wieder beantragt.
    Bei wem kann die Austragung der Anordnung zur MPU aus der Akte beantragen, da diese ja verjährt ist.
    Besten Dank im Voraus für die Antwort.
    Beste Grüße

  6. Cane
    Am 5. August 2015 um 9:13

    Hallo,
    ich habe am 08.06.2013, 3 punkte bekommen wegen überschrittene höchtgeschwindigkeit innerhalb geschlossener ortschaften üm 31 km/h ….zulässige geschwindigkeit war 50 km/h, und 1 monat Fahrverbot….wie lange die Punkte noch auf dem Konto bleiben werden.

    MFG-Cane

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. August 2015 um 10:48

      Hallo Cane,

      die Punkte bleiben zwei Jahre auf Ihren Punktekonto (ab Rechtskraft des Bescheides) – sie dürften also schon verjährt sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Beuar
    Am 25. Juli 2015 um 13:51

    Guten Tag ,
    ich bin währen der probe-zeit geblitzt und war 47 km/h zu schnell aber bis jetzt habe keine Aufbauseminar für Fahranfänger teilgenommen( aber hatte ein Monat Fahrverbot gehabt ) ! und weiß nicht wie das funktioniert ! soll ich warten bis mir eine Brief von Behörden kommt oder muss ich mir eine Aufbauseminar für Fahranfänger selbst besorgen ?????

    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Juli 2015 um 14:21

      Hallo Beuar,

      die Behörde setzt Ihnen eine Frist, innerhalb dieser Sie eine geeignete Fahrschule finden müssen, bei der Sie das Seminar besuchen möchten. Nehmen Sie nicht in der Zeit daran teil, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Martini
    Am 9. Juni 2015 um 2:10

    Hallo,

    ich hatte leider über die Jahre mehrere Punkte gesammelt.
    Nach meiner Kenntnis sollten die ja nach 2 oder 2,5 Jahren gelöscht werden.
    Letzter Bußgeldbescheid war am 01.05.2012 rechtskräftig.

    Ich wurde Januar 2014 wieder wegen zu schnell Fahren geblitzt.

    Nun läuft das Verfahren, seit Januar 2014, fast 1,5 Jahre schon. Letztes Gerichtstermin Juni 2015, es geht noch weiter.

    Beim letzten Gerichtstermin im Juni 2015 sagte der Richter, dass ich keine Eintragungen habe, ich habe mich darüber gewundert und sehr gefreut.

    Normal seit dem letzten Bußgeldbescheid von 01.05.2012 bis heute sind schon fast 3 Jahre um.
    Sind denn nun alle meine Eintragungen gelöscht?

    Was passiert wenn der aktuelle Fall die nächsten Wochen rechtskräftig wird?
    Beginne ich jetzt neu? Oder sagen die Leute zu Tatzeit (Januar 2014) waren ja die Punkte noch nicht gelöscht
    und es wird dann alles Rückgängig gemacht? Spricht die Punkte die jetzt aktuell sind werden zu den alten Punkten addiert?!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Juni 2015 um 9:42

      Hallo,

      tatsächlich gilt bei Punkten, die aus Vergehen vor der Bußgeldreform herführen, eine Tilgungshemmung. Alte Punkte werden nicht gelöscht, sofern neue dazukommen. Nach der neuen Regelung zum Punktesystem gilt dies aber nicht mehr, somit sollten die alten Punkte nicht mehr zur Geltung kommen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Berthold G.
    Am 5. Juni 2015 um 12:40

    Guten Tag, ich hätte gerne eine Auskunft, die mir keiner geben will oder kann. Ich habe im April 2015 meinen Führerschein abgeben müssen weil ich ausserhalb nach Abzug mit 141 Km geblitzt wurde. Strafe war 340 Euro plus 2 Punkte. Jetzt bin ich erneut geblitzt worden . Nach Abzug bleiben 91 Km/h. Ich durfte 70Km/h. Strafe ist ca 100 Euro und ein Punkt. Bin ich jetzt wegen dem Punkt meinen Führerschein wieder los ?
    Für die Bemühungen schon mal danke.
    MfG Berthold G.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Juni 2015 um 10:27

      Hallo Berthold,

      der Führerschein wird dauerhaft entzogen, wenn auf dem Konto 8 Punkte sind. Ansonsten können Sie nur ein temporäres Fahrverbot erhalten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Oliver
    Am 2. Juni 2015 um 10:16

    Hallo, ich würde gern die Punkte per Post erfragen, muss ich da zusätzlich einen frankierten Rückumschlag mit versenden?
    vielen Dank vorab.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Juni 2015 um 11:00

      Hallo Oliver,

      nein, das ist nicht notwendig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Anne
    Am 18. Mai 2015 um 8:35

    Hallo!
    Kann mein Anwalt information über meinen punktestand erfragen und geht dies evtl. Mit direkter Auskunft?
    Gruß

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Mai 2015 um 9:04

      Hallo Anne,

      Ihr Anwalt kann Ihnen sicher dabei helfen, die Anträge für die Einsicht der Punkte einzureichen. Da Ihr Personalausweis hierzu benötigt wird, kann der Anwalt sich jedoch nicht ohne Sie darum kümmern.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. susa
    Am 12. April 2015 um 20:40

    Hallo, Darf man mit Kopfhörer Auto fahren?
    Danke für die Antwort und freundliche Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. April 2015 um 8:56

      Hallo Susa,

      generell ist dies gemäß der StVO nicht verboten. Allerdings muss stets gewährleistet sein, dass der Autofahrer durch die Kopfhörer nicht in seiner Konzentration beeinträchtigt wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. thomas
    Am 11. April 2015 um 15:54

    ich habe durch die rechtskräftigkeit von zwei verkehrsdelikten, begangen am 23.10.2013, rechtskräftigkeit seit oktober 2014 einen punktestand von 9 punkten erreicht. jetzt will man mir nach über einem halben jahr übervoller punktestand den führerschein entziehen. wie gesagt, letztes delikt am 23.10.2013! kann ich etwas dagegen tun? ich habe ja schon 18 monate lang bewiesen, daß ich “gelernt” habe.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. April 2015 um 9:01

      Hallo Thomas,

      normalerweise müssten die Punkte im Mai 2014 in das neue System übertragen worden sein, was mit einer Umrechnung der Punkte einherging. Haben Sie vorher eine Verwarnung oder eine Ermahnung erhalten?

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Peter Kitschen
    Am 28. März 2015 um 22:07

    Hallo ,

    ich wollte meinen Punktestand online abfragen, da ich zur Zeit im Aisland unterwegs bin.
    Jedoch finde ich keinen Link der mich auf ein Kontaktformular weist.
    Wo finde ich diesen ?
    Und ist das kostenpflichtig ?

    Mit freundlichen Grüßen
    Peter

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. März 2015 um 10:43

      Hallo Herr Kitschen,

      diesen finden Sie auf der Website des Kraftfahrt-Bundesamts.
      Die Abfrage des Punktestands ist nicht kostenpflichtig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. susa
    Am 18. März 2015 um 1:17

    ein freundliches Hallo!
    Ordnungswidrigkeit wegen nicht beachten des Durchfahrtsverbots mit Datum und 16.15 Uhr. Zu der Zeit habe ich aber gearbeitet, Das Fahrzeug stand auf einem privaten Parkplatz auf welchen man nur hinkommt wenn man das Durchfahrtsverbot nicht beachtet. Tatsache ist aber, dass ich zu der angegebenen Uhrzeit nicht an diesem Ort war. Wie soll ich mich verhalten? Mit freundlichem Gruß
    Susa

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. März 2015 um 10:41

      Hallo Susa,

      Sie dürfen natürlich nicht für ein Vergehen verurteilt werden, das Sie nicht begangen haben. Sie haben die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. waldo del aguila
    Am 17. März 2015 um 23:29

    guten tag ,ich habe noch nicht Fahrerlaubnis, habe ich kein aber mache ich jetzt die fahrschule, und ich habe schonn beantragt fuer die pruefung.
    gestern hat ein polizist mir ein bussgeld gegeben qiel ich mit meinem fahrrad ein zuguebergang verpasst habe. darf ich noch die prufung machen oder welche Konsequenzen gibt es? danke.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. März 2015 um 10:42

      Hallo,

      auf Ihre Anmeldung für die Führerscheinprüfung hat diese Ordnungswidrigkeit keinen Einfluss.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Orhan Öztürk
    Am 16. März 2015 um 11:53

    Hallo,
    Ich habe vor zweiundhalb jahre mit 14 punkte, abbauseminar teil genommen.Seit dem habe ich kein punkte mehr bekommen
    oder gemacht.Mein frage:..man sagt,wenn man die letzten 2 oder 3 jahr kein punkte bekommt,wird dann die punkte alles
    gelöscht.?! Stimmt das oder.? Danke voraus..
    m.f.g.
    öztürk

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. März 2015 um 11:00

      Hallo Herr Öztürk,

      das hängt davon ab, welche Verstöße begangen wurden, bzw. mit wie vielen Punkten diese belegt waren. Je mehr Punkte es gab, desto länger die Tilgungsfrist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Ewa Mlocek
    Am 5. März 2015 um 10:45

    Hallo,
    ich habe in Mai 2012 3 Punkte für Gescheindichkeit bekommen dann in August 2013 wegen Alkohol( ich war auf die Grenze 0,25) und jetzt unglöckliche weisse hat mir geblizt innen stadt bi 30 Zone bin ich ca 54-57 gefahren. Mit welchen Konsequenzen muss ich mich rechnen und ob die Punkten von 2012 sind schon gelöscht? Hab ich Chance irgendwie aus dieser Situation rauszukommen?
    Grüsse Ewa

  19. Wilhelm Hahn
    Am 21. Februar 2015 um 19:41

    Hallo,

    ich habe aus einer OWi vom 4.7.2012 einen Punkt zusätzlich zu zwei bestehenden Punkten aus eine OWi vom 6.9.2011 erhalten. Es ist je das Datum des Vergehens angegeben, nicht des Bescheides.
    Gelten für den Ablauf bzw. die Verjährung der OWis die Daten / Zeitpunkte der OWis?
    Oder gilt hier das Datum des jeweiligen Bescheids?
    Vielen Dank für eine Info.
    Gruß Wilhelm

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Februar 2015 um 11:44

      Hallo Herr Hahn,

      die Tilgungsfrist beginnt mit dem Datum, zu dem der Bußgeldbescheid rechtskräftig wurde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Verkehrsteilnehmer
    Am 20. Februar 2015 um 17:00

    Hallo,
    Geht aus der Antwort auf eine Punkteabfrage auch hervor, wann dieselben gelöscht werden?
    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Februar 2015 um 11:49

      Hallo,

      aus der Punkteabfrage geht hervor, wie lange die Punkte noch auf dem Konto bleiben werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Thomas
    Am 18. Februar 2015 um 21:29

    Ich habe am 11.12.2012 meinen letzten Punkt wegen Handy am Ohr erhalten. Gesamt hatte ich dann 8 Stück sind diese nun bereits verfallen oder wann werden diese verfallen sein? Danke für eine Rückinfo.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Februar 2015 um 12:11

      Hallo Thomas,

      die alten Punkte verfallen nach den alten Fristen.
      2 Jahre nach der letzten Ordnungswidrigkeit sind also alle alten Punkte auf Ihrem Konto getilgt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Fawaz
    Am 18. Februar 2015 um 0:47

    Guten Tag
    Habe vor Einhalb jahre 3 Punkte nach alte Systems bekomme wegen Mängel an Fahrzeug. Daraus wurde nach dem neuen System 1 Punkt. Bin jetzt immer noch auf Probe zeit und habe wegen schnell fahren in 30 zohne 2 Punkte dazu bekommen nach dem neuen system. Also habe ich jetzt 3 Punkte ??? Richtig

    Könnte noch was auf mich zu kommen wegen die 3 Punkte die ich jetzt habe weil ich auf Probe Zeit bin !!! Wenn ja was ???

    • Halabiya
      Am 24. Februar 2015 um 2:38

      Guten Tag
      Also bei neue system habe ich jetzt 3 Punkte und
      Bin auf Probezeit !!! Muss ich ein aufbausiemnar machen ??? Wenn ja was kostet das und was macht man da und wie lange das geht.
      MFG

      • bussgeldkatalog.org
        Am 3. März 2015 um 12:04

        Hallo,

        ein Aufbauseminar müssen Sie machen, wenn Sie 1 A-Verstoß oder 2 B-Verstöße begangen haben. Weitere Infos dazu können Sie hier nachlesen: https://www.bussgeldkatalog.org/aufbauseminar/

        Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Februar 2015 um 12:22

      Hallo,

      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 21 km/h in der Probezeit müssen Sie mit einer Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre rechnen. Außerdem müssen Sie nun ein Aufbauseminar besuchen, damit Ihnen der Führerschein nicht entzogen wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Michael Seiboth
    Am 15. Februar 2015 um 16:26

    Hallo,
    Eine frage: ich wurde 4 mal ohne fahrerlaubnis erwischt, wurde vier mal verurteilt, habe für jede verurteilung 6 punkte bekommen, die letzte verurteilung dafür war im jahre 2011 meine frage ist jetzt nach wie viel jahren verfallen die punkte?

    Mfg
    Michael.S

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Februar 2015 um 10:46

      Hallo Michael,

      mit der Umstellung der Punkte hat sich hier einiges verändert. Sie können beim KBA eine Anfrage stellen und Ihren Punktestand so erfahren. Dann sehen Sie auch, wann die Punkte jeweils verfallen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Crissy
    Am 9. Februar 2015 um 11:29

    ich habe im August 2012 jemandem die Vorfahrt genommen,
    natürlich Punkte und Bußgeld, sonst noch nie, nach fast 40 Jahren Fahrpraxis,
    Punkte erhalten, wären die jetzt 2015 abgelaufen?
    grüße aus Stuttgart

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Februar 2015 um 16:37

      Hallo Crissy,

      die Punkte müssten jetzt abgelaufen sein, da die Tilgungsfrist vor Mai 2014 2 Jahre betrug. Sollten Sie jedoch neue Punkte vor dem Stichtag gesammelt haben, erneuerte sich die Frist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Tara
    Am 31. Januar 2015 um 20:10

    Hallo liebes Team,

    ich hätte eine Frage bezüglich Eintragungen im Führerscheinregister.
    Mein Freund hat vor einem Monat seine Punktestand in Flensburg abgefragt. Zurzeit hat er einen Punkt.
    Die Vorgeschichte: Zuletzt ist er 2008 aufgefallen, da ihm wegen Alkohol am Steuer sein Führerschein für 9 Monate entzogen wurde. Neben der Tabelle, wo der bleibende Punkt dokumentiert wurde, erhielt mein Freund Anlagen, die nochmal detailliert zeigen wann er, was getan hatte und was seine Strafe war. Diese Eintragung bleibt bis 2018 bestehen – also 10 Jahre.
    Jetzt hat mein Freund die Chance auf eine Lokführerausbildung, hierbei hat man ihm gesagt, dass der Punktestand abgefragt werden würde. Meine Frage ist, hat der zukünftige Arbeitgeber auch die Erlaubnis die dazugehörigen Eintragungen zu lesen, oder bekommt man nur Auskunft über die bestehenden Punkte?
    Letzteres wäre nämlich eher weniger ein Problem…

    Danke im Voraus!
    Tara

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Februar 2015 um 12:53

      Hallo Tara,

      grundsätzlich darf der Arbeitgeber keine Punkteabfrage durchführen. Dies muss der Arbeitnehmer bzw. der Bewerber tun und dem Arbeitgeber übergeben. Das bedeutet, dass das Unternehmen dann die Abfrage bekommt, die Ihr Freund bereits in den Händen hielt und auch alle Informationen, die sich darauf befinden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Igor
    Am 27. Januar 2015 um 23:24

    Hallo,
    im Jahr 2003 wurde Führerschein bei mir wegen Alkohol (1,65 Promille) am Steuer entzogen. MPU 2x nicht bestanden. Nach 11 Jahren habe ich vor kurzem erfahren, dass die Tilgungfrist seit 1. Mai 2014 abgekürzt ist und beträgt jetzt 10 Jahre. Darf ich also meinen Führerschein ohne MPU neu beantragen?
    Viele Grüße aus München

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Februar 2015 um 11:50

      Hallo Igor,

      die Tilgungsfrist gilt nur für Punkte bzw. deren Verfall. Ohne eine bestandene MPU müssen Sie 15 Jahre warten, bis Sie erneut einen Führerschein beantragen dürfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Sergej
    Am 27. Januar 2015 um 1:27

    Guten Tag,

    ich möchte bitte erfahren wie viele punkte ich momentan habe !

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Februar 2015 um 11:14

      Hallo Sergej,

      wir sind ein Verband, der lediglich über verkehrsrelevante Themen aufklärt. Sie müssen sich an das KBA wenden. Im Text finden Sie die Adresse und ein Formular.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Olli
    Am 24. Januar 2015 um 9:50

    Hallo,

    Wie detailliert ist die Auskunft aus Flensburg? (Wofür jeder einzelne Punkt, wann getilgt, auch alte, längst getilgte Punkte?)
    Ich bin Nov/12 mit dem Rad über Rot gefahren, der Bescheid ist vom 07.01.13, dieser Punkt müsste doch nach alter Frist (2 Jahre) getilgt sein?
    Im Nov/13 hatte ich einen VU mit Sachschaden, Bußgeld: 35€, aber dafür gibt es doch keinen Punkt, oder?
    Hinzu kommt 1Punkt, wg Geschwindigkeitsüberschreitung am 26.04 14, also nach neuem Recht.
    Am 20.01.15 wurde ein Antrag für mich als Begleitperson abgelehnt, ich würde die Anforderungen nicht erfüllen. Da ich über 30 bin, meinen Führerschein länger als 5 Jahre habe, kann es nur an den Punkten liegen. Das ich meinen Führerschein vor über 20 Jahren wg Alkohol für 7 Monate abgeben musste, dürfte doch wohl keine Rolle spielen?

    VG Olli

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Januar 2015 um 17:03

      Hallo Olli,

      nein, für den Unfall gibt es in der Regel keinen Punkt. Grundsätzlich finden Sie in der Auskunft eine Anlage, die Ihnen diese Details verrät. Aus diesem Grund empfehlen wir, dass Sie eine Punkteabfrage beim KBA durchführen.

      Der Alkoholdelikt dürfte keine Rolle dabei spielen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Daniel
    Am 12. Dezember 2014 um 12:13

    Hallo, ich habe in 2012 wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung Punkte und Fahrverbot erhalten. Auf Grund Gerichtsverhandlungen liegt die Rechtskraft in August 2014. ab wann zählen die Punkte? Nach alten oder neuen System?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Dezember 2014 um 12:17

      Hallo Daniel,

      die Punkte zählen nach dem aktuellen System. Sie wurden inzwischen in jedem Fall umgewandelt. Wann allerdings die Tilgungsfrist beginnt, das wird uns aus Ihren Ausführungen leider nicht ersichtlich. Am besten, Sie fragen hier bei Ihrer Bußgeldstelle einmal nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Freddy
    Am 8. Dezember 2014 um 16:29

    Hallo,
    ich bin im Juli 2012 außerorts 43 km zu schnell gefahren. Bußgeld, Fahrverbot u. 3 Punkte.
    Ansonsten keine weiteren Punkte in Flensburg.
    Frage: Wird ein Punkt nach der neuen Regelung übertragen? Wann wird dieser Punkt gelöscht?

    Gruß
    freddy

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Dezember 2014 um 10:25

      Hallo Freddy,

      als Tilgungsfrist gilt für diesen Verstoß ein Zeitraum von 2,5 Jahren. Ihre 3 Punkte aus dem alten System wurden umgewandelt in 1 Punkt, der aktuell auf Ihrem Konto auf seine Tilgung wartet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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