Verkehrssünderkartei in Flensburg: Wie erhalte ich Auskunft?
Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Welche Regelungen gibt es in der Flensburger Verkehrssünderkartei?
Wer eine Verkehrsordnungswidrigkeit begeht, muss mit unterschiedlichen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen. Dazu gehört immer ein Bußgeld und in schweren Fällen auch Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg, umgangsspachlich Verkehrssünderkartei genannt. Verwaltet wird das Ganze von dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
Die manchem etwas kompliziert anmutende Verwaltung ist für viele Verkehrsteilnehmern noch immer nicht ganz verständlich. Nicht nur gibt es unterschiedliche Fristen und Konsequenzen zum jeweiligen Punktestand, vor einigen Jahren, im Mai 2014, wurde das ganze System auch reformiert und unterliegt nun neuen Regelungen.
Wir wollen im Folgenden klären, wie Sie bei der Verkehrssünderkartei in Flensburg Auskunft zu Ihrem Punktestand erhalten, wie und wann Punkte gesammelt und gelöscht werden und mehr.
- Um mehr über Ihren Punktestand in Flensburg zu erfahren, klicken Sie bitte hier für eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.
- Um mehr über die Höhe drohender Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu erfahren, wählen Sie bitte aus:
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Verkehrssünderkartei
Es handelt sich dabei um den umgangssprachlichen Begriff für das Fahreignungsregister, in welchem die Punkte in Flensburg gespeichert werden.
Punkte werden je nach Schwere der Tat nach 2, 5 oder 10 Jahren gelöscht. Hier erfahren Sie mehr Details zum Punkteverfall.
Durch die freiwillige Teilnahme an einem Abbauseminar, können Sie Punkte abbauen. Das ist allerdings nur möglich, wenn das Punktekonto fünf oder weniger beträgt.
Allgemeines zur Verkehrssünderkartei: Punkte, Punktekatalog und Konsequenzen
Je nach Schwere der Ordnungswidrigkeit kann ein Bußgelder, Punkte in Flensburg und/oder ein Fahrverbot verhängt werden. Handelt es sich um geringfügige Verstöße, kann für ein Verwarnungsgeld vom Bußgeld abgesehen werden. Sobald aber ein Tatbestand mit 60 Euro oder mehr geahndet wird, gilt es als schwerer Verstoß, der mindestens einen Punkt in der Verkehrssünderkartei nach sich zieht. Je schwerer der Verstoß, desto mehr Punkte (höchstens drei) werden gemäß Punktekatalog eingetragen:
1 Punkt | 1 Punkt in Flensburg gibt es für einen schweren Verstoß. Hierbei handelt es sich um beeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten, die die Straßenverkehrssicherheit gefährden und mit mindestens 60 Euro Bußgeld bestraft werden. |
2 Punkte | 2 Punkte in Flensburg gibt es für einen sehr schweren Verstoß. Hierbei handelt es sich um Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis und Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Fahrverbot verbunden sind und die die Straßenverkehrssicherheit besonders beeinträchtigen. |
3 Punkte | 3 Punkte in Flensburg gibt es für Vergehen, die als Straftaten geahndet werden. Hier kommt es zur Entziehung der Fahrerlaubnis. |
Sammeln Sie in Ihrer Verkehrssünderkartei Punkte bis zu einer bestimmten Anzahl, hat dies weitere Konsequenzen und kann am Ende sogar dazu führen, dass Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wird. So gibt es verschiedene Stufen, die auf der Infografik rechts veranschaulicht sind (dies ist das Punktetacho). Jedes Feld (bzw. jede Punktespanne) geht mit unterschiedlich schweren Sanktionen einher:
- 1-3 Punkte (Vormerkung): Die Punkte sind in der Verkehrssünderkartei eingetragen, Sie sind in Flensburg vorgemerkt. Weitere Folgen haben Sie vorerst nicht zu befürchten.
- 4 – 5 Punkte (Ermahnung): Hier erhalten Sie eine kostenpflichtige schriftliche Ermahnung sowie den Hinweis, dass Sie mit einer (freiwilligen) Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einen Punkt abbauen können.
- 6-7 Punkte (Verwarnung): Abermals erreicht Sie eine schriftliche kostenpflichtige Verwarnung. Durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar können Sie keinen Punkt mehr abbauen.
- 8 Punkte (Entzug der Fahrerlaubnis): Weist Ihre Verkehrssünderkartei 8 Punkte auf, müssen Sie Ihrer Fahrerlaubnis fürs Erste Adé sagen. In der Regel müssen Sie ein halbes Jahr zu Fuß gehen, bevor Sie einen Antrag auf Neuerteilung stellen können. Allerdings muss hierfür in der Regel die Fahreignung durch ein positives Gutachten der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) belegt werden.
Wie und wann erfolgt die Löschung der Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei?
Ist der Verkehrssünder also nicht zur Besinnung zu bringen, kann ihm seine Punkteansammlung schlussendlich zum Verhängnis werden. Sollten Sie sich bereits im kritischen roten Bereich des Punktetachos befinden, fragen Sie sich vermutlich in Bezug auf Ihre Verkehrssünderkartei: Wann werden die Punkte eigentlich wieder gelöscht?
- Wer eine schwere Verkehrsordnungswidrigkeit begeht und dafür einen Punkt erhält, ist diesen erst nach zweieinhalb Jahren los.
- Sammeln Sie in Ihrer Verkehrssünderkartei mit einem Verstoß zwei Punkte, haben Sie eine besonders schwere Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat begangen. Die Punkte bleiben fünf Jahre.
- Eine Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis bringt drei Punkte in die Verkehrssünderkartei in Flensburg. Die Punkte werden erst nach zehn Jahren gelöscht.
Eigenmächtig können Sie nur begrenzt Punkte löschen bzw. abbauen. Wie in der ersten Auflistung oben bereits beschrieben, erhalten Sie eine kostenpflichtige Mahnung, wenn Sie vier bis fünf Punkte in Ihrer Verkehrssünderkartei angesammelt haben. Dieses Schriftstück enthält typischerweise auch den Hinweis, dass Sie an einem Fahreignungsseminar teilnehmen können, um einen Punkt abzubauen. Dieses Verfahren ist jedoch nur einmal innerhalb von fünf Jahren möglich.
Nach der Überliegefrist von einem Jahr sind die Punkte aus der Verkehrssünderkartei unwiederbringlich gelöscht.
Wie erfahre ich aus der Verkehrssünderkartei in Flensburg meinen Punktestand?
Hat sich im Laufe der Jahre der eine oder andere Punkt angesammelt, kann eventuell der Überblick verloren gehen. In diesem Fall können Sie in Flensburg zu Ihrer Verkehrssünderkartei eine Auskunft anfordern – dies ist beim KBA sogar kostenlos möglich. Dafür haben Sie drei Möglichkeiten:
- Persönliches Anfragen bei einem der zwei Standorte in Deutschland: In Dresen und in Flensburg können Sie während der Öffnungszeiten die entsprechende Behörde aufsuchen und einfach Ihren Punktestand abfragen. Wichtig: Sie müssen sich ausweisen können.
- Die Verkehrssünderkartei per Post abfragen: Hierzu füllen Sie das unten angestellte Formular aus, und fügen eine Kopie Ihres Ausweises oder Reisespasses an. Alternativ können Sie auch Ihre Unterschrift amtlich beglaubigen lassen. Sie bekommen im Anschluss Ihren Punktestand per Post nach Hause geschickt.
- Bei der Verkehrssünderkartei in Flensburg den Punktestand online abfragen: Für dieses stellt das KBA auf kba.de ein entsprechendes Formular auf seiner Internetpräsenz bereit. Allerdings müssen Sie auch hier auf die postalische Zusendung warten.
Punkteauszugsantrag zum Download
Gerne können Sie unser Muster für den Antrag zum eigenen Gebrauch herunterladen. Im Folgenden finden Sie die Vorlage im PDF-Format zum Download:
- Kostenloser Download
- Muster als PDF-Dokument
- Hilfreiche Erklärungen inklusive
Gurten Tag,
ich habe 2000 meinen Führerschein abgeben müssen und möchte jetzt einen neuen Führerschein machen ! Dazu würde ich gerne erfahren, ob ich noch in der Verkehrssünderkartei stehe ?!?!?
Mit freundlichen Grüßen
Stefan-André B