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Unzulässiges Blaulicht: Autofahrer rast damit über die A8

News von Franziska L.

Veröffentlichungsdatum: 15. November 2017

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Unzulässiges Blaulicht: Der Einsatz eines selbstgebauten Blaulichts wird in der Regel strafrechtlich verfolgt.

Unzulässiges Blaulicht: Der Einsatz eines selbstgebauten Blaulichts wird in der Regel strafrechtlich verfolgt.

Im Kriminalfilm setzen sich Polizisten das Blaulicht aufs Autodach, bevor die Verfolgungsjagd beginnt. Scheinbar hat sich ein Autofahrer dies zum Vorbild genommen und bastelte sich ein unzulässiges Blaulicht. Am Montag hatte er es besonders eilig und sorgte mit seinem selbstgebauten Blaulicht für freie Bahn auf der A8.

Unzulässiges Blaulicht auf der Autobahn als strafbare Straßengefährdung

Laut Mitteilung der Polizei soll er auf der Autobahn 8 zunächst in Richtung Karlsruhe gerast sein und habe mehrere Autos überholt. Zwischen Pforzheim-Ost und Pforzheim-Nord habe er dann sein unzulässiges Blaulicht eingeschaltet. Ein anderer Autofahrer nahm die Verfolgung auf und informierte die Polizei.

Die Polizei Germersheim stellte diesen Autofahrer mit unzulässigem Blaulicht in Rheinland-Pfalz. Gegen ihn läuft nun ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Straßengefährdung. Das Blaulicht wurde von der Polizei sichergestellt. Es war im Bereich des Kühlergrills eingebaut.

Die Gefährdung des Straßenverkehrs wird nach § 315 Strafgesetzbuch (StGB) mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Dieser Tatbestand ist z. B. dann erfüllt, wenn ein Autofahrer „im Straßenverkehr grob verkehrswidrig und rücksichtslos falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt und dadurch Leib und Leben eines anderen Menschen gefährdet.“

Unzulässiges Blaulicht als Amtsanmaßung

Und auch in Berlin Neukölln wurde kürzlich ein BMW aus dem Verkehr gezogen, der über eine ähnliche Ausstattung wie ein Polizeiauto verfügte. Beamte hatten den Wagen überprüft, weil er ihnen in der Hermannstraße aufgefallen war: Er wies technische Mängel auf und war auf ungewöhnliche Weise umgebaut worden. Bei der Überprüfung fanden sie unter der Motorhaube ein unzulässiges Blaulicht mit passendem Horn. Außerdem konnte die Polizei einen Elektroschocker sicherstellen, der als Taschenlampe getarnt war. Das inzwischen beschlagnahmte Auto wird von einem Gutachter untersucht.

Die Verwendung des Blaulichts ist in § 38 Absatz 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Danach darf ein Blaulicht nur von damit ausgerüsteten Fahrzeugen eingesetzt werden, um an Unfall- oder anderen Einsatzstellen oder bei Einsatzfahrten zu warnen.

Welche Institutionen ihre Fahrzeuge mit einem Blaulicht ausrüsten dürfen, erklärt § 52 Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO).

Die Polizei kann ein unzulässiges Blaulicht beschlagnahmen. Denn nur bestimmte Institutionen dürfen mit Blaulicht fahren.

Die Polizei kann ein unzulässiges Blaulicht beschlagnahmen. Denn nur bestimmte Institutionen dürfen mit Blaulicht fahren.

Folgende Institutionen dürfen mit Blaulicht fahren:

  • Polizei, Bundespolizei, Militärpolizei, Zoll usw.
  • Feuerwehr und Katastrophenschutz
  • Rettungsdienst
  • Unfallhilfswagen der öffentlichen Verkehrsbetriebe

Personen, die ein unzulässiges Blaulicht einsetzen oder ihr Fahrzeug mit einem selbstgebauten Blaulicht ausstatten, verstoßen gegen die benannten Vorschriften. Wer sich mit einem solchen Blinklicht hinters Steuer setzt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro. Außerdem wird das Blaulicht eingezogen.

Autofahrer, die ein selbstgebautes oder unzulässiges Blaulicht nutzen, können auch wegen Amtsanmaßung nach § 132 StGB bestraft werden. Unter diesen Straftatbestand fallen alle Handlungen, zu denen nur Träger eines öffentlichen Amtes befugt sind.

Laut einem Urteil des Kammergerichts Berlin kann ein unzulässiges Blaulicht auf dem Dach als Amtsanmaßung eingestuft werden, wenn das äußere Erscheinungsbild des Fahrzeugs im ersten Augenblick den Anschein eines zivilen Polizeiwagens erweckt (Urteil vom 9.1.2013, 121 Ss 247/12 (304/12)).

Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Nach ihrer juristischen Ausbildung arbeitete Franziska in verschiedenen Branchen. Seit 2017 unterstützt sie die bussgeldkatalog.org-Redaktion. Durch ihre fachliche Ausrichtung liegen ihr Texte zu unterschiedlichsten rechtlichen Fragestellung unter anderem im Verkehrsrecht und Umweltrecht. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf der Qualitätskontrolle im Rahmen des Lektorats/Korrektorats.

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Unzulässiges Blaulicht: Autofahrer rast damit über die A8
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7 Kommentare

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  1. Marcel 2602
    Am 18. September 2019 um 7:57

    Ich bin im Katastrophenschutz tätig. Darf ich im Falle eines Einsatzes in meinem Privatwagen ein Blaulicht verwenden?Oder verstößt das gegen die Gesetze?

  2. julian
    Am 26. Juli 2019 um 15:59

    wenn ich auf mein auto das ist kein polizei auto schreibbe ist es dann immernoch amts anmaßung ?

  3. Elmar
    Am 1. Juni 2018 um 17:00

    Das sehe ich ähnlich – wenn jedoch das Blaulicht rein auf privatem Gelände (im Gatrten, auf ausgedehnten Werksgeländen oder sonstwo ausserhalb des Geltungsbereiches der StVO) benutzt wird, dann ist es auch kein Verstoß gegen dieselbe.
    Vom Sherriff´s Office müsste ein Anhörungsbogen kommen, wo man Stellung zum Tatvorwurf nehmen kann. Damit am Besten einen Anwalt aufsuchen und versuchen, die Kuh so vom Eis zu bekommen…

    Grüße

    Elmar

  4. Antonio F.
    Am 11. Januar 2018 um 0:35

    Ich ab eine Sicherheits Firma..und ab in Auto wo ich blaues Licht. Wo nur in der privaten obiekt benutzt..sonst ab ich keine gebraucht…hatt mir heute di Polizei gesehen wiso meine auto ab ich geparkt neben der Polizei poste.und wann ich gekommen bin hat mir Weg genohmen…was kommt jezt mir zu .Ich ab gesagt das nur in privat benütze…

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Januar 2018 um 12:14

      Hallo Antonio,

      Sie dürfen kein Blaulicht verwenden – weder privat noch beruflich. Es wird in der Regel ein Bußgeld fällig sowie möglicherweise eine Strafe wegen Amtsanmaßung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Finn
        Am 17. Oktober 2018 um 20:59

        Hallo ich habe auch mal eine Frage. Ich bin bei der Feuerwehr und wenn ich schnell zum Gerätehaus muss wegen einem Einsatz und mit dem Auto fahre kann ich mir dann ein abnehmbares Blaulicht aufs Auto machen? Wenn nein kann ich mich sonst irgendwie legal auf mich aufmerksam machen ? Danke schon Mal für die Antwort

        • RDsven
          Am 8. Dezember 2018 um 15:36

          Hallo Finn Du darfst ein dachschildbenutzen und mit eingeschalteter warnblinkanlage fahren.
          Hier ein Link dazu:
          [Link von der Redaktion entfernt]
          ansonsten darfst du im sonderfall via deinem chef einen antragstellen auf blaulichtgenemigung im sonderfall z.b. bei langen anfahrten oder unübersichtlichen verkehrslagen
          mfg ein kollege aus der rettung

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