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Was bedeutet Amtsanmaßung? Tatbestand und Strafe

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 19. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wenn Polizei spielen rechtliche Konsequenzen hat

Wann handelt es sich juristisch um einen Fall von Amtsanmaßung?
Wann handelt es sich juristisch um einen Fall von Amtsanmaßung?

Kinder schlüpfen beim Spielen gerne in verschiedene Rollen und stellen so Szenen aus ihrem Alltag oder aus Geschichten nach. Dabei können unter Umständen auch Kostüme und Requisiten zum Einsatz kommen, um Indianer und Cowboy oder Räuber und Polizist noch authentischer darstellen zu können.

Allerdings kann genau das, was in der Kindheit für viel Spaß sorgt, im Erwachsenenalter durchaus rechtliche Probleme mit sich bringen. Denn unter bestimmten Umständen ist es möglich, dass schnell der Tatvorwurf der Amtsanmaßung im Raum steht, wenn sich Personen als Polizist oder Offizier bei der Bundeswehr ausgeben.

Doch wann liegt gemäß § 132 Strafgesetzbuch (StGB) Amtsanmaßung vor? Reicht dafür bereits die jeweilige Verkleidung oder muss sich die Person auch entsprechend verhalten? Kann bereits eine selbstgebaute Blitzer-Attrappe einen solchen Tatvorwurf rechtfertigen? Und womit müssen Sie im Falle einer Amtsanmaßung als Strafe rechnen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Amtsanmaßung

Wann liegt eine Amtsanmaßung vor?

Für diese Straftat schreibt der Gesetzgeber zwei Merkmale vor. Der Täter muss sich als Inhaber eines Amtes ausgehen und gleichzeitig eine unbefugte Diensthandlung durchführen.

Können Blitzer-Attrappen als Amtsanmaßung gewertet werden?

Grundsätzlich kann das Gericht bei einer Blitzer-Attrappe von Amtsanmaßung ausgehen, denn nur Polizei und Ordnungsamt dürfen Geschwindigkeitsmessungen durchführen.

Was droht bei einer Verurteilung wegen Amtsanmaßung?

Der Gesetzgeber sieht als Strafmaß entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor.

Was ist unter Amtsanmaßung gemäß § 132 StGB zu verstehen?

Zahlreiche Behörden und Institutionen sorgen in Deutschland dafür, dass unser Alltag in geordneten Bahnen verläuft. Möglich ist dies auch, weil verschiedenen Ämtern konkrete Funktionen und Rechte zugeordnet sind. So darf die Polizei den Verkehr regeln, Verdächtige verhören und diese ggf. in Gewahrsam nehmen.

Diese Sonderstellung ist nicht selten auch durch eine Uniform oder Ausstattung erkennbar. Wer diese aber ohne die notwendige Berechtigung verwendet und sich beispielsweise entsprechend bekleidet mit einer Winkekelle als Polizist ausgibt, um den Verkehr zu regeln, muss mit Sanktionen wegen Amtsanmaßung rechnen. Denn in § 132 StGB heißt es dazu:

Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf […].

Amtsanmaßung liegt laut Definition also immer dann vor, wenn sich zwei Tatbestandsmerkmale nachweisen lassen. So muss sich der Täter zum einen als ein Amtsinhaber ausgeben. Hierbei kann es sich unter anderem um Polizisten, Richter, Staatsanwälte, Notare oder Gerichtsvollzieher handeln. Zum anderen muss der Täter eine unbefugte Diensthandlung vornehmen, also zum Beispiel ohne eine entsprechende Berechtigung den Verkehr regeln, Verträge beurkunden oder die Durchsuchung einer Wohnung anordnen.

Wann liegt Amtsanmaßung vor? Mögliche Beispiele aus dem Verkehrsrecht

Amtsanmaßungen können in den verschiedensten Lebensbereichen und Situationen stattfinden. Nachfolgend haben wir verschiedene Beispiele aus dem Verkehrsrecht zusammengestellt, die vor allem der Veranschaulichung dienen sollen.

Steht das Verkleiden als Polizist bereits unter Strafe?

Sanktionen wegen Amtsanmaßung: Als verkleideter Polizist den Verkehr regeln, steht unter Strafe.
Sanktionen wegen Amtsanmaßung: Als verkleideter Polizist den Verkehr regeln, steht unter Strafe.

Gehen Sie zum Karneval als Polizist, ist dies in der Regel nicht strafbar. Zudem sind die Kostüme meist deutlich als solche zu erkennen. Prangt nur das Wort „Polizei“ auf einem T-Shirt, ist von Amtsanmaßung ebenfalls nichts auszugehen.

Anders sieht es hingegen aus, wenn Sie in der Uniform den Verkehr regeln, Strafzettel verteilen oder Beschlagnahmungen durchführen. Denn dann führen Sie eine konkrete Diensthandlung durch.

Für eine mögliche Strafverfolgung ist dabei grundsätzlich unerheblich, ob es sich bei der Tat ausschließlich um einen Scherz handelt, mit dem Sie Freunde oder den Nachbarn hereinlegen wollen. Denn die zuständigen Behörden werten dies als Amtsanmaßung. Wer sich als Polizist ausgegeben und entsprechend verhalten hat, muss demnach mit einer Anzeige und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Handelt es sich beim Fahren mit Blaulicht um Amtsanmaßung?

Wann Fahrzeuge mit einem blauen Blinklicht ausgestattet sein dürfen, ist unter § 52 Abs. 3 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgehalten. Demnach ist dieses vor allem für die Kfz der Polizei und der Rettungsdienste gedacht. Daher kann eine Anzeige wegen Amtsanmaßung erfolgen, wenn Privatfahrzeuge über ein entsprechendes Licht verfügen.

Zu dieser Einschätzung kam das OLG Celle am 26. September 2013 (Az. 32 Ss 110/13). In diesem Fall für ein silbergraues Fahrzeug, dessen Seiten blaue Streifen zierten, mit einem Blaulicht durch die Gegend. Das Gericht verurteilte den Fahrer wegen Amtsanmaßung mit einem Blaulicht zu einer Strafe von 30 Tagessätzen zu jeweils 10 Euro.

Die Verurteilung aufgrund von Amtsanmaßung und die Strafe wegen dem Blaulicht lassen sich nach der Auffassung des OLG durch die allgemeine Lebenserfahrung der Verkehrsteilnehmer ableiten. Denn demnach lässt sich grundsätzlich auf eine hoheitliche Tätigkeit schließen, wenn ein Fahrzeug über ein Blaulicht verfügt und das äußere Erscheinungsbild einem Polizeifahrzeug ähnelt.

Können Blitzer-Attrappen als Amtsanmaßung gewertet werden?

Eine Anzeige wegen Amtsanmaßung kann auch wegen einer Blitzer-Attrappe drohen.
Eine Anzeige wegen Amtsanmaßung kann auch wegen einer Blitzer-Attrappe drohen.

Amtsanmaßung muss aber nicht zwangsläufig auch das Anlegen einer Uniform beinhalten. Denn auch das Aufstellen von einem selbstgebauten Blitzer im eigenen Vorgarten kann also solche gewertet werden. So urteilte zumindest das AG Köln am 10. Dezember 2018 (Az. 528 Ds 641/18).

Angeklagt war ein Tischler aus Köln, der mithilfe einer Blitzer-Attrappe dafür sorgen wollte, dass sich die Verkehrsteilnehmer an die vorgeschriebene Tempo-30-Zone halten. Laut Einschätzung des Gerichts stellt aber bereits das Aufstellen eine Handlung dar, die ausschließlich von Amtsträgern vorgenommen werden darf.

Es handelt sich somit um Amtsanmaßung, da nur Polizei und Ordnungsamt entsprechende Geschwindigkeitsmessungen durchführen dürfen. Ob die Attrappe tatsächlich blitzt, ist hingegen unerheblich. Das Verfahren gegen den Kölner Tischler wurde allerdings ohne Auflagen aufgrund des mangelnden öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung und der Geringfügigkeit der Schuld eingestellt.

Strafe für Amtsanmaßung: Was droht dem Beschuldigtem?

Bei einer Amtsanmaßung kann das Strafmaß gemäß § 132 StGB sowohl eine Geldstrafe als auch eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren umfassen. Was dabei im Einzelnen droht, hängt vor allem von den individuellen Umständen der Tat ab. So kann unter Umständen das Verfahren auch gegen eine Auflage eingestellt werden.

Bei der Entscheidung, ob Ihnen aufgrund von Amtsanmaßung nur eine Geldstrafe oder doch eine Haftstrafe droht, berücksichtigt das Gericht unter anderem:

  • die Länge des Tatzeitraums – Gaben Sie sich nur einen einzigen Tag als Polizist aus oder über mehrere Wochen oder Monate?
  • die Häufigkeit der Tätigkeit – Traten Sie (mehrmals) täglich als Beamter auf oder nur sporadisch?
  • die Intensität der Tat – Bezeichneten Sie sich selbst als Polizist oder ließen Sie die anderen nur in dem Glauben?
  • die Motivation des Täter – Wollten Sie sich zum Beispiel finanzielle bereichern?
  • die Auswirkungen des Handels – Haben Sie Dritte um ihr Erspartes gebracht oder einen Unfall provoziert?

All diese Aspekte einer Tat finden bei der Bemessung Berücksichtigung, weshalb es nicht möglich ist, ein pauschales Strafmaß anzugeben. Zudem kann Amtsanmaßung auch in Kombination mit anderen Straftaten – wie zum Beispiel dem „Missbrauch von Titeln“ (§ 132a StGB) – erfolgen. Auch dies wirkt sich auf die möglichen Konsequenzen aus.

Sie haben eine Anzeige wegen Amtsanmaßung erhalten? In diesem Fall sollten Sie schnellstmöglich an einen fachkundigen Anwalt für Strafrecht wenden. Denn dieser kann die Vorwürfe prüfen, Sie auf die Vorladung bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft vorbereiten und bei den Behörden eine Akteneinsicht beantragen.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

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5 Kommentare

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  1. Norbert B
    Am 3. Juli 2023 um 15:00

    Ein pensionierter Polizist hält während der Autofahrt eine mit großen Buchstaben „POLIZEI“ beschriftete Schreibmappe anderen Kraftfahrzeugführern deutlich an die Seitenscheibe, um den anderen auf seine verbotenen Geschwindigkeitsüberschreitung hinzuweisen bzw. diesen Kraftfahrzeugführer zum langsameren Fahren gestikulierend auffordert! Ist das eine Amtsanmassung?

  2. Manuel
    Am 10. Oktober 2022 um 21:17

    Hallo,

    wie sieht es mit einem „Police“ Sticker auf dem Hundegeschirr aus? Ursprünglich fand ich es recht witzig. Allerdings denken doch viele beim Spaziergang, dass ich Polizist bin, was ich sofort verneint habe. Könnte sowas rechtlich schwierig werden?

  3. F.Wienecke
    Am 15. Februar 2021 um 21:16

    Hallo meine Frage wäre ist es Strafbar eine Magnet Follie dir NICHT reflektiert mit der Aufschrift Security an der Fahrer und Beifahrer Tür zuhaben und mit der durch die Stadt zu fahren

  4. Melanie
    Am 8. Juni 2020 um 18:20

    Hallo,
    das beschriften eines Fahrzeugs mit einer nicht verwechselbaren Fantasiebezeichnung wird regelmäßig nicht als justiziabel angesehen. Auch nicht bei normalen blauen Streifen. Diese sind nicht besonders geschützt. Allerdings wird das Aufkleben reflektiernder Streifen nach Art eines Streifenwagens ein Problem werden: Diese Reflexstreifen dürfen nicht an einem Privatfahrzeug angebracht werden, es handelt sich um eine nicht erlaubte Beleuchtungseinrichtung. (n Bezug auf die Verwendung von Reflexfolie ist § 53 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entscheidend. )

    Gruß Melanie

  5. R. Richter
    Am 27. Februar 2020 um 22:02

    Erfüllt es schon den Tatbestand der Amtsanmaßung, wenn ich meinen grauen Kleinwagen an der Seite und der Motorhaube mit blauen Streifen beklebe, gestrichelte, reflektierende Linien und einen schmalen schwarz-rot-gelben Streifen anbringe, und dann den Namen eines fiktiven Amtes darauf schreibe? Nichts, was entfernt an das Wort ‘Polizei’ oder ‘Zoll’ erinnert. Es befindet sich auch nichts am Wagen, was wie ein Blaulicht aussieht. Ist das schon Amtsanmaßung? Es handelt sich wie gesagt nur um ein Autodesign.
    Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen.

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