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Blitzer-Attrappe aufstellen: Erlaubt oder nicht?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wenn Anwohner die Sache selbst in die Hand nehmen

Ist es erlaubt, anstatt einer echten Radarfalle eine Attrappe aufzustellen?
Ist es erlaubt, anstatt einer echten Radarfalle eine Attrappe aufzustellen?

Sie missachten die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit, machen jede Menge Lärm und bringen zu allem Übel noch spielende Kinder in Gefahr: Raser in Wohngebieten. Um einem solchen rücksichtslosen Verhalten Einhalt zu gebieten und nicht erst abzuwarten, bis Stadt oder Gemeinde handeln, versuchen verärgerte Anwohner, das Problem selbst zu lösen.

Dies tun sie, indem sie eine Blitzer-Attrappe aufstellen. Hinter Bäumen, Hecken oder Gartenzäunen versteckt wirken die Fake-Blitzer oft täuschend echt und bringen Verkehrssünder teilweise wirklich dazu, langsamer zu fahren. Doch ist es überhaupt erlaubt, eine solche Radarattrappe auf dem Grundstück zu platzieren?

Dieser Frage gehen wir im folgenden Ratgeber auf den Grund. Zusätzlich informieren wir Sie darüber, ob die Möglichkeit besteht, eine solche Blitzer-Attrappe zu kaufen, um auf eigene Faust Raser abzuschrecken.

FAQ: Blitzer-Atrappe

Dürfen Anwohner Blitzer-Attrappen aufstellen?

Wenn sie dies auf ihrem eigenen Grundstück tun, die Attrappen den Straßenverkehr nicht gefährden und die Geräte nicht wie echte Blitzer funktionieren, kann das erlaubt sein.

Kann das Aufstellen einer Attrappe eine Straftat sein?

Ja, es kann als Straftat gemäß § 315b StGB gewertet werden, wenn die Attrappe den Verkehr beeinträchtigt und andere dadurch gefährdet. Überdies könnte auch der Tatbestand der Amtsanmaßung gemäß § 132 StGB erfüllt sein. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Kann von den Aufstellern Schadensersatz verlangt werden?

Ob ein Autofahrer Schadensersatz verlangen kann, hängt vom Einzelfalls ab und kann pauschal nicht bestimmt werden.

Ist das Aufstellen einer Blitzer-Attrappe strafbar?

Die Reaktionen auf falsche Blitzer am Straßenrand könnten verschiedener nicht sein. Was den einen ein Schmunzeln ins Gesicht zaubert, stimmt andere ärgerlich und macht sie wütend, weil sie völlig ohne Grund gefühlt eine Vollbremsung hingelegt haben, um nicht geblitzt zu werden.

Das Aufstellen einer Blitzer-Attrappe empfinden einige Autofahrer sogar als gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. § 315b des Strafgesetzbuchs (StGB) widmet sich diesem Verstoß. In Absatz 1 heißt es:

Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

  1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
  2. Hindernisse bereitet oder
  3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Es handelt sich nicht um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, wenn Anwohner eine Radarkasten-Attrappe in Wohngebieten aufstellen.
Es handelt sich nicht um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, wenn Anwohner eine Radarkasten-Attrappe in Wohngebieten aufstellen.

Der genannte Paragraph besagt weiterhin, dass allein der Versuch strafbar ist. Kann dem Täter Vorsatz nachgewiesen werden, muss er sich sogar auf eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren einstellen. Aber handelt es sich überhaupt um eine strafbare Handlung dieser Art, wenn besorgte Anwohner eine Blitzer-Attrappe aufstellen?

In den meisten Fällen befindet sich ein falscher Blitzer auf einem Privatgrundstück. Er gefährdet weder die Verkehrssicherheit durch echtes Blitzen oder Blenden noch schränkt er die Rechte anderer Personen ein. Aus diesen Gründen liegt kein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vor. Stellen Sie als Anwohner also eine Blitzkasten-Attrappe auf, tun Sie aus rechtlicher Sicht nichts Verbotenes.

Anders sieht die Sache jedoch aus, wenn der Verkehr dadurch beeinflusst wird. Geht ein vorbeifahrender Autofahrer beispielsweise von einem echten Starenkasten aus und verschuldet aufgrund seines darauffolgenden plötzlichen Bremsmanövers einen Auffahrunfall, könnte er möglicherweise Schadensersatz vom Besitzer der Blitzer-Attrappe verlangen. Dabei handelt es sich allerdings um eine Einzelfallentscheidung.

Blitzer-Dummy kaufen: Ist das möglich?

Blitzer, die „fake“ sind, können tatsächlich online erworben werden. Die Attrappen kosten meist zwischen 90 und 120 Euro. Sie sollten sich jedoch vor dem Kauf genauestens darüber informieren, ob es sich nicht möglicherweise um eine Blitzer-Attrappe im Miniaturformat handelt. In diesem Fall würde sie schließlich ihren eigentlichen Sinn verfehlen.

Oft setzen von Rasern geplagte Anwohner eher darauf, die Radar-Attrappe selbst zu bauen. Dabei orientierten sich einige an einem Vogelhäuschen, was nicht selten dazu führte, dass wirklich Vögel beschlossen, darin zu nisten. Eine Blitzer-Attrappe erfüllt demzufolge sogar zwei Funktionen: Sie schreckt Verkehrssünder ab und dient gleichzeitig so manchem Piepmatz als Heim.

Amtsanmaßung: “Fake-Blitzer” gemeinsam mit den Kindern gebastelt

Laut einem Urteil kann das Aufstellen einer Blitzer-Attrappe Amtsanmaßung darstellen.
Laut einem Urteil kann das Aufstellen einer Blitzer-Attrappe Amtsanmaßung darstellen.

Ein Kölner hatte im Jahr 2015 mit seinen beiden Kindern eine Blitzer-Attrappe gebaut und anschließend in seinem Stadtviertel in einer Tempo-30-Zone aufgestellt. Der Auslöser: Seine Kinder hatten Angst, die Straße zu überqueren. Der Blitzer sollte dazu dienen, den Vorbeifahrenden ins Gedächtnis zu rufen, dass an dieser Stelle die Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert werden muss. Zuvor hatte er Stadt und Polizei um Geschwindigkeitskontrollen gebeten, jedoch kam darauf keine Reaktion.

Im April dieses Jahres hatte ein Autofahrer den Kölner dann angeklagt. Das Aufstellen der Blitzer-Attrappe sei Amtsanmaßung. Laut § 132 des Strafgesetzbuches (StGB) gilt nämlich Folgendes:

Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Das Gericht urteilte, dass das Aufstellen der Blitzer-Attrappe tatsächlich Amtsanmaßung sei. Allerdings stellte die Richterin das Verfahren ohne Auflagen ein. Der Angeklagte wollte nämlich niemandem schaden. Außerdem habe er nicht gewusst, dass sein Handeln strafbar sei.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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7 Kommentare

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  1. Anton
    Am 6. April 2024 um 23:43

    Wir wohnen hier in einem Gewerbegebiet mit ca 30
    Einwohnern und hier fahre alle zu schnell vorbei auch wenn unsere Kinder auf der Straße sind. Das interessiert hier keinen, wir haben hier auf unsere Straße zwischen 100 und 200 km/h die gefahren werden, die hohen
    Geschwindigkeiten ist immer ein weißer Lamborghini und die so ca 100 sind die mit ihre Möchtegernautos. Es interessiert aber absolut keinen. Ich bin auch am überlegen ob ich eine Attrappe aufstelle.

  2. Janni
    Am 15. April 2023 um 10:30

    Auch wir haben Angst um unsere Kinder. Hier sind nur 50 erlaubt, aber daran hält sich niemand. Ein am Zaun befestigter Schulranzen, um dem Autofahrer bewusst zu machen, dass hier Kinder leben, bringt auch nicht viel. Ein fiktiv gemeldeter Blitzer in einer App auch nichts, wenn alle Raser ihn nicht bestätigen und ihren Raser-Friends ebenfalls schnelle Fahrt gönnen. Die Stadtpolizei ist hier nicht zuständig. Vielleicht hilft eine Attrappe, allerdings befürchte ich reiche Raser mit teuren Anwälten, die mit viel Geld Recht bekommen. Tja, was kann man noch als Eltern machen, um seine Kinder zu schützen?!

    • Rudi
      Am 31. Oktober 2023 um 10:49

      Allein die Ausführungen deuten daraufhin das hier jemand gewisse Vorurteile hegt. Damit ist eigentlich auch jede Aussage anzuzweifeln.
      Woher willst du denn wissen das die “Raser-Friendes” alle zu schnell sind? Habt ihr mit einem amtlich geeichten Messgerät nachgemessen? Oder ist das doch nur wieder das subjektive Empfinden? Aber keine Sorge, die meisten Menschen können Geschwindigkeiten nicht richtig einschätzen und verschätzen sich (teils massiv) nach oben. Und auch das inflationiäre Verwenden des Begriffs “Raser” macht die Sache nicht besser.

  3. Christian W
    Am 5. Juli 2021 um 18:43

    …privat verklagen? Wegen plötzlichem Bremsen? Da hat der Autofahrer aber schlechte Karten. Die Ursache den Unfalls ist dann nämlich nicht, dass da eine Blitzer-Attrappe steht, sondern dass er zu schnell gefahren ist. Wenn diese Blitzer-Attrappe nämlich eine echte Radarfalle wäre, kann er auch nicht das Ordnungsamt für seinen Unfall verantwortlich machen.

  4. K.Assierer
    Am 23. April 2021 um 11:33

    Hmm,
    mal nachdenken…ein echter Blitzer der dient der Verkehrssicherheit, da er die gefahrenene Geschwindigkeit reduzieren soll, wenn das gleiche mit einer Attrappe erreicht wird, dann ist das ein gefährlicher Eingriff. Wo liegt der Unterschied? Ach ja, mit der Attrappe wird kein Geld verdient.

  5. H.Preuß
    Am 16. November 2020 um 22:03

    nach mehreren Gesprächen auf den Wachen und den Versprechungen: wir stellen Blitzer auf, sie können sich darauf verlassen. In 2 Jahren einmal ein Blitzer für 2 Stunden vor 2 Tankstellen um die Mittagszeit, das sollte uns beruhigen, denn es führ nur einer 70, ich und viele Nachbarn fühlten sich “verarscht”, denn morgens und abends sowie eigentlich den ganzen Tag über, sind viele mit schnellen und großen Schlitten 80-150 gefahren, die Straße ist eine große Gefahrenquelle. Polizei und ADAC hatte beschlossen, die Schilder mit 50 abzuhängen. Die Straße wurde eine Schnellstraße, wir haben echt die Schnauze voll und würden uns über Hilfe freuen, das wir das Problem gelöst bekommen. Wir wollten schon Bild einschalten, Rechtsanwälte und so weiter. Es wurde nur immer gesagt: wir können nichts machen, Hamburg Polizeidirektion entscheidet. Es handelt sich um den Reinbecker Redder in Bergedorf. Eine Straße ohne Maß und ohne Gesetze.
    Gruß an 43 und Hamburg-Direktion.

  6. Dr. N. E. Andertaler
    Am 28. Juni 2020 um 15:15

    Ich bin selbst Autofahrer, muss aber wirklich schwer schlucken, wenn ich lese, dass man beim Aufstellen einer solchen Attrappe noch hohe Gefängnisstrafen zu erwarten hat, weil “der (heilige) Autofahrer ja plötzlich bremsen könnte und einen Unfall verursachen würde…” Besser man lässt ihn einfach weiter rasen, anstatt ihn an seine PFLICHT zu erinnern, sich an die vorgeschriebenen Regeln zu halten!

    Was ist das für ein armes Land, das nur Rechte für die heilige Kuh der Industrie, das Auto, vorgesehen hat. Da müssen Anwohner um das Leben ihrer Kinder fürchten, sich den Lärm und die nervliche Belastung durch Raser gefallen lassen, Abgase aufgemotzter Autos, stinkender “Oldtimer” und quasi auspufffreier Motorräder einatmen, damit der teuer zahlende, sonst aber geistig zurückgebliebene Rüpel, auch bekannt als Autofahrer, sich richtig austoben und seine Frust abbauen kann!

    Hauptsache er zahlt viel Geld für seinen “Spaß”! Ob der nun auf Kosten anderer geht: Geschenkt! Freie Fahrt für freie Bürger! 

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