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Pedelec – Definition, Zulassung, Versicherung & mehr

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Unterwegs als Pedelec-Fahrer: Was müssen Sie wissen?

Das Pedelec ist ein Elektro-Fahrrad, welches die Leistung des Fahrers unterstützt.
Das Pedelec ist ein Elektro-Fahrrad, welches die Leistung des Fahrers unterstützt.

Fahrräder haben einen tollen Ruf: Sie machen sportlich, sie schädigen nicht die Umwelt und sie sorgen trotzdem für eine gewisse mobile Unabhängigkeit. Als Pendler kann es trotzdem auf dem Fahrrad etwas anstrengend werden. Wer dann bspw. nicht tagtäglich verschwitzt auf die Arbeit kommen will, erwägt es vielleicht, sich ein Pedelec zuzulegen. Dies ist, grob gesagt, ein Fahrrad, welches mit einem Motor ausgestattet ist.

Der Motor unterstützt die Fahrleistung bis zu einer gewissen Geschwindigkeit und schaltet sich dann selbst ab. Es ist allerdings beim Pedelec wichtig, welche Geschwindigkeit es auf den Tacho bringt. Davon sind nämlich weitere Regeln für den Verkehr abhängig, etwa, ob auf dem Pedelec ein Helm getragen werden muss oder ob der Abschluss einer Versicherung notwendig ist. Infos zu diesen Themen lesen Sie in unserem Ratgeber.

FAQ: Pedelec

Was ist ein Pedelec?

Beim Pedelec handelt es sich um eine Fahrrad, das über einen Elektromotor verfügt. Dieser unterstützt den Fahrer bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Wer schneller fahren möchte, muss dies mithilfe der eigenen Muskeln schaffen. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Pedelec häufig fälschlicherweise als E-Bike bezeichnet.

Besteht beim Pedelec eine Helmpflicht?

Nein, da Pedelecs dem normalen Fahrrad gleichgestellt sind und es in Deutschland keine Helmpflicht auf dem Fahrrad gibt.

Wo darf das Pedelec fahren?

Wie Fahrräder müssen Pedelecs Radwege nutzen und ansonsten auf die Straße ausweichen. Ausnahmen gelten allerdings zum Beispiel für Kinder.

Überlegen Sie, ein E-Bike zu kaufen? In unserem E-Bike-Vergleich finden Sie eine ausführliche Kaufberatung und viele Tipps rund um das elektrische Fahrrad. Dort erhalten Sie außerdem auch Informationen über:

Was ist der Unterschied zwischen einem Pedelec und einem E-Bike?

Pedelecs und E-Bikes meinen häufig dasselbe und das ist auch nur teilweise falsch: E-Bikes hat sich mittlerweile als genereller Überbegriff für verschiedene Arten von Elektrofahrrädern durchgesetzt. Allerdings werden diese je nach Funktion gemäß des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) unterschieden und gehen daher mit unterschiedlichen Gesetzen für den Fahrer einher. Bereits seit November 2003 gilt nämlich für alle EU-Länder: Sie müssen die gültigen EU-Richtlinien für das E-Bike bzw. das Pedelec in die nationale Gesetzgebung übernehmen.

E-Bike oder Pedelec: Der Unterschied ist wichtig für die Regeln gemäß Verkehrsrecht.
E-Bike oder Pedelec: Der Unterschied ist wichtig für die Regeln gemäß Verkehrsrecht.

Normales Pedelec: Definition und Infos

Den größten Marktanteil unter den E-Bikes hat das normale Pedelec mit über 90 Prozent. Der Begriff leitet sich aus der Abkürzung des englischen Begriffs (Pedal Electric Cycle) ab. Das Pedelec, im Unterschied zum E-Bike im engeren Sinne (wir beschreiben es weiter unten näher), unterstützt den Fahrer nur, und zwar bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h (das entspricht einer Nenndauerleistung von 0,25 kW) und eben nur dann, wenn in die Pedalen getreten wird. Wer schneller fahren möchte, der muss sich auf die Leistung des eigenen Körpers verlassen, die bei einem durchschnittlichen Radfahrer um die 100 Watt beträgt.

Gemäß § 1 des StVG handelt es sich beim normalen Pedelec somit um ein Fahrrad:

Keine Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes sind Landfahrzeuge, die durch Muskelkraft fortbewegt werden und mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer Nenndauerleistung von höchstens 0,25 kW ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und

  1. beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher,
  2. wenn der Fahrer im Treten einhält,

unterbrochen wird.

Da es gemäß deutschem Verkehrsrecht dem Fahrrad gleichgestellt ist, ergeben sich damit wichtige Erkenntnisse: Ein normales Pedelec, welches als Elektrofahrrad bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt, braucht keine gesonderte Zulassung. Genausowenig müssen Sie einen Helm auf Ihrem Pedelec tragen, eine Versicherung dafür abschließen oder eine bestimmte Altersgrenze einhalten.

Selbiges gilt übrigens auch für Modelle, welche eine Anfahrhilfe bis zu 6 km/h haben. Das bedeutet, dass bis zum Erreichen dieser Geschwindigkeit nicht in die Pedalen getreten werden muss. Dies ist eigentlich ein Unterschied, der das E-Bike vom Pedelec abgrenzt – dass das betreffende Gefährt auf Knopfdruck fährt. Bis zu einer solch geringen Geschwindigkeit wie eben genannt, handelt es sich trotzdem rechtlich gesehen noch immer um Letzteres.

S-Pedelec: Was ist das?

Daneben gibt es jedoch auch Fahrzeuge, die eine höhere Nenndauerleistung aufweisen und daher als schnelle Pedelecs, S-Klasse oder einfach S-Pedelecs bezeichnet werden. Generell gleicht die Funktionsweise zwar der des normalen Pedelecs, jedoch wird hier die Motorunterstützung erst ab einer Geschwindigkeit von 45 km/h abgeschaltet. Ein solches Gefährt gilt dann nicht mehr als Fahrrad, sondern als Keinkraftrad. Für den Halter des Fahrzeugs bedeutet dies u. a.: Sie müssen Ihr Pedelec versichern, eine Zulassung sowie einen Führerschein dafür besitzen. Details und weitere Infos finden Sie in unserer Aufzählung:

Für schnelle Pedelecs benötigen Sie einen Führerschein der Klasse AM.
Für schnelle Pedelecs benötigen Sie einen Führerschein der Klasse AM.
  • Die Versicherung für Ihr Pedelec muss per Kennzeichen dokumentiert sein, welches am Gefährt angebracht wird.
  • Der Hersteller einer S-Klasse benötigt eine Betriebserlaubnis vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) für jedes einzelne Modell. Die Einzelzulassung schreibt damit vor, dass weder der Besitzer selbst noch der Händler einfach das Pedelec einem Tuning o. Ä. unterziehen kann. Wer sein Elektrofahrrad baulich verändern will, der muss sich an Positivlisten halten, die der Fachhändler zur Verfügung stellt.
  • Fahrer benötigen mindestens die Fahrerlaubnisklasse AM. Menschen, deren Geburtsdatum vor April 1965 liegt, müssen dagegen für das S-Pedelec keinen Führerschein vorweisen.
  • Das Mindestalter für Pedelecs bis zu 45 km/h beträgt 16 Jahre.
  • Das S-Pedelec zieht eine Helmpflicht nach sich. Bisher gilt jedoch ein Fahrradhelm als ausreichend.
  • Auch die Promillegrenze gilt wie beim Pkw: 0,5 Promille sind eine Ordnungswidrigkeit, bei einem Unfall können schon 0,3 Promille strafbar sein.

E-Bikes im engeren Sinn

Wie bereits erwähnt, benötigt der Fahrer zur Fortbewegung keine Muskelkraft bei dieser Art von Elektrofahrrad. Während beim Pedelec der Motor nur unterstützt, wenn die Pedalen betätigt werden, kann das E-Bike auf Knopfdruck oder durch einen Drehgriff allein fahren. Überschreitet hierbei die Motorleistung die Grenze von 500 Watt und eine Geschwindigkeit von höchstens 20 km/h nicht, so wird hier von einem Kleinkraftrad (bzw. ein Leichtmofa) gesprochen.

Auch muss mindestens eine Mofa-Fahrerlaubnis, eine Betriebserlaubnis sowie eine Versicherung vorhanden sein, um das Gefährt bewegen zu dürfen.

Alles in geordneten Bahnen: Wo darf das Pedelec fahren?

Darf ein Pedelec den Fahrradweg benutzen? Unter Umständen muss es das sogar.
Darf ein Pedelec den Fahrradweg benutzen? Unter Umständen muss es das sogar.

Welches Pedelec wo fahren darf, das hängt davon, als was es gemäß deutschem Verkehrsrecht gilt:

  1. Normales Pedelec bis 25 km/h: Diese Fahrzeuge gelten als Fahrräder und müssen sich demnach auch so verhalten. Das bedeutet, dass Fahrradwege nicht nur genutzt werden dürfen, sondern auch der Pflicht dazu nachgekommen werden muss, wenn es das entsprechende Verkehrsschild für den Radweg so vorschreibt.
  2. S-Pedelec bis 45 km/h: Diese Fahrzeuge zählen weder zu den Fahrrädern, noch zu den Leichtmofas. Sie dürfen daher unter keinen Umständen die Radwege benutzen. Das bedeutet zudem, dass auch Fahrradstraßen nur genutzt werden dürfen, wenn eine entsprechende Ausnahme am Verkehrsschild hinzugefügt wurde. Auch wenn eine Einbahnstraße für Fahrräder in die entgegengesetzte Richtung freigegeben ist, gilt dies nicht für ein S-Pedelec. Allerdings ist es teilweise möglich, diese Fahrzeuge im Nahverkehr zu transportieren. Die Entscheidung darüber obliegt jedoch dem jeweiligen Bundesland und Verkehrsverbund bzw. dem Verkehrsträger.

Das Wichtigste zum Pedelec-Antrieb

In aller Regel ist ein Pedelec mit einem Motor ausgestattet, welcher durch einen Akku betrieben wird. Da die technischen Voraussetzungen beim Akku maßgeblich für die Eigenschaften des Gefährts sind, lohnt es sich, sich vor einem Kauf mit dem Pedelec-Akku auseinanderzusetzen und dabei verschiedene Modelle hinsichtlich des Preises und der Leistung zu vergleichen.
Ein Pedelec aus Ihrem Mountainbike machen? Das geht - mit Hilfe von Fachkräften.
Ein Pedelec aus Ihrem Mountainbike machen? Das geht – mit Hilfe von Fachkräften.

Unabhängig davon stellen sich viele Interessierte auch sicherlich die Frage, wie weit Sie mit einem vollgeladenen Akku auf dem Pedelec kommen. Die Reichweite hängt jedoch von mehreren Faktoren ab und können von den Herstellerangaben abweichen. So sind bei einem hochwertigen Gerät zwischen 50 und 100 km möglich, können aber je nach Witterungsbedingungen, Bodenverhältnissen u. Ä. um bis zu 50 Prozent von den Herstellerangaben variieren.

Weitere wichtige Faktoren für die Reichweite beim Pedelec sind das Gewicht das Fahrers, die Außentemperatur, die Pflege des Fahrrads sowie die Gänge, die genutzt werden (niedrigere Gänge sind energiesparender). Diese sollten Sie beachten, wenn Sie wissen wollen, wann Ihr Pedelec an die Ladestation angeschlossen werden muss.

Fahrrad mit Elektromotor zum Pedelec nachrüsten: Ja oder nein?

Grundsätzlich ist es möglich, dass Ihr normales Fahrrad zum Pedelec wird. Die Nachrüstung sollte jedoch von Fachkräften durchgeführt werden, die sich mit den entsprechenden Vorschriften auskennen, damit ein sicheres Gefährt entsteht, welches die Anforderungen des Verkehrsrechts erfüllen.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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44 Kommentare

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  1. Oliver G.
    Am 25. Dezember 2022 um 19:48

    Ich fahre in Berlin seit mehreren Jahren ein S-pedelec und ich fahre auch öfters auf Radwegen. Einmal wurde ich wegen des ‘Fahrens auf dem Radweg von 2 Polizisten angehalten. Diese haben mich aber nur mündlich verwarnt, d.h. manche Polizisten nehmen diese Regelung auch nicht ernst. Ein paar mal wurde ich auch von Autofahrern angepöbelt, warum ich denn auf der Strasse fahre, wenn neben mir doch ein ‘Radweg ist, d.h. manche Autofahrer kennen die Regelung, dass man als S-Pedelec-Fahrer nicht auf Radwegen fahren darf, gar nicht.

  2. Michael D.
    Am 10. November 2022 um 14:34

    Hallo zusammen,

    ich teile die Erfahrungen als S-Pedelec Lastenradfahrer. Wir wollen ebenfalls unseren Teil zur Energiewende beitragen und haben uns für das tägliche Pendeln auf zwei Rädern entschieden. Ein “normales” Pedelec und ein schnelles S-Pedelec. Nach kurzer Zeit haben wir ebenfalls feststellen müssen, dass uns unser Leben wichtiger als irgendwelche Paragraphen(-hüter) sind. Hüter deshalb, weil wir regelmäßig mehr oder weniger schwerwiegend beleidigt, angeschrien und in seltenen Fällen freundlichen darauf hingewiesen werden, dass das ja nicht erlaubt wäre. Teilweise wurden wir sogar von Autofahrern angemacht, dass wir gefälligst den Radweg benutzen sollen.

    Unser Lastenrad gibt es sowohl als S-Pedelec wie auch als Pedelec. Wir fahren die Hälfte aller Fahrten immer mit Kind zur KiTa und egal mit welchem Gefährt in diesen Fällen nie schneller als 25 km/h. Jetzt soll mir doch bitte mal jemand erklären, warum ich bei defensiver und zurückhaltender Fahrweise (nie schneller als 25 km/h) mit Kind und Kegel vorne drin, nicht auf regulären Fahrradwegen fahren soll? Bis auf zwei Reflektoren und einen Rückspiegel sind die Räder komplett baugleich – nur eben eines mit Nummernschild.

    Wir fragen uns nun aus gegebenem Anlass (kürzlich hatten wir wieder ein sehr extremer Fall mit einer selbsternannten Gesetzeshüterin), was denn nun das kleinere Übel ist? Nummernschild abschrauben, oder mit Nummernschild den Radweg benutzen? Im ersten Fall schont man wenigstens die Nerven und wird vor übelster Schikane und persönlichen Übergriffen bewahrt.

    An wen kann ich mich denn nun tatsächlich politisch wenden? An den Bürgermeister der Gemeinde? Wer sind die entscheidenden Ansprechpartner?

  3. Michael O.
    Am 20. Oktober 2022 um 12:48

    Zu –> Marcel N.
    Das Ding ist dann ein “Leicht-Mofa” und versicherungspflichtig! Mein Tipp: Knips mit einem Seitenschneider/Flex das Daumengas ab, dann ist es ein Pedelec, somit nicht “Typenabnahmepflichtig” (heißt: nicht CE-pflichtig). Leider ist der Gesetzgeber in Deutschland, ich sage mal vorsichtig, sehr träge in der Umsetzung des Mobilitätswandels; unsinnige Regeln gerade im Bereich der schwächsten Motorisierungen gibt es zu Hauf! Wenn aber einer aus seinem ohnehin schon übermotorisierten Auto weitere 100 kw rauskitzelt, mit Klappenschalldämpfern antritt etc. – alles egal, solange der einen technischen Sachverständigen findet, der das abstempelt. Das ist hirnrissig!
    Ich nutze alles, einen E-Roller (20km/h, ein Pedelec nach deutschem Recht (25km/h, max.350w) und eines nach “polnischer” Definition (25km/h aber max 500w). Das langsamste Gefährt (e-Roller. max 350w) ist ohne wenn und aber versicherungspflichtig, eigentlich das “polnische” auch (hab das Daumengas entfernt).
    Wenn ich jetzt mit meiner Nutzererfahrung einschätzen soll, welches die beste Eignung für den Alltag im Straßenverkehr hat, mit welchem ich mich am wohlsten + sichersten fühle, dann ist es die “polnische” Version! Danach der E-Roller, der unschlagbar ist für den Innenstadtbereich, wenn man halt auch mal rücksichtsvoll Abkürzungen nutzt, die der Gesetzgeber so eigentlich noch nicht freigegeben hat. Dass dem deutschen Recht voll und ganz entsprechende Pedelec steht am häufigsten ungenutzt rum, weil es schlicht konstruktiv praxisfern und wegen der geringen 350W (ich bin groß und wiege 115kg) nicht alltagstauglich ist!
    Ich habe für mich entschieden, dass ich die Geräte so gut es geht, an gesetzliche Vorgaben annähere, ansonsten aber rücksichtsvoll nutze. Denn meine restliche Lebenserwartung erlaubt mir das Warten auf gesetzliche Erleichterungen in dem Bereich nicht mehr, ich habe die 60 schon überschritten.

  4. Marcel N.
    Am 5. September 2022 um 12:37

    Hallo zusammen,
    ich habe ein Pedelec, zu mindestens glaube ich das. Um genau zu sein handelt es sich um das Model Onebot S6. Dieses Pedelec hat einen 250 Watt Motor und man kann nicht schneller als 25 kmh fahren. Also ja eigentlich ein Pedelec, nun aber die Crux an diesem Fahrrad. Ich habe einen Gashebel der mich dazu befähigt zu fahren ohne zu treten bis 25kmh. Danach riegelt der Motor ab. Befinde ich mich jetzt in einer Grauzone oder muss ich das Fahrrad doch versichern und ein Kennzeichen beantragen? Ist es jetzt ein klein Kleinkraftrad? Die Motorleistung von 500 Watt wird definitiv nicht erreicht außer eventuell die Geschwindigkeit.

  5. Rene
    Am 26. Juli 2022 um 22:21

    Ich verstehe beide Seiten. Auf der Landstraße sind 45km/h viel zu wenig und in der Stadt auf dem 1m Radweg sind sie bei ungestümer Fahrweise viel zu schnell. Die Regelung sollte klar sein; außerorts müsste die Radwegnutzung erlaubt sein.

    Aber Deutschland gehört leider VW und Co. Daher haben wir doch überhaubt nur solch unsinnige Regelungen wie die kreuzgefährlichen 45km/h für AM. Oder die 20km/h für eScooter, die dann auf dem Radweg das machen, was AM’ler auf der Straße machen; mit den 5km/h alle aufhalten.

    Die 5km/h sind die klare Ansage der Politik, dass diese Form der Mobilität eigentlich nicht gewollt ist und Ihr Euch doch bitte alle ein möglichst neues E-Auto kaufen sollt.

  6. Petrolhead
    Am 6. Juli 2022 um 10:17

    @Jürgen: Ich kann mit meinem PKW und der 1000er BMW auch unter 25km/h fahren und verstehe die Gesetze nicht, welche mich zwingen, die Fahrbahn zu benutzen.

    Davon ab: Krafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45km/h sind sog. Kleinkrafträder, unabhängig davon, ob ein Elektro- oder Benzinmotor im Antriebsstrang hängt. Komplett irrelevant dabei, ob man noch mit Pedalen unterstützen kann – ist bei Mofas und Mopeds auch nicht anders. Ohne Zusatzzeichen 1022 – 11 dürfen Mofas nicht den Radweg benutzen, Die haben allerdings eine gesetzlich vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 25km/h, insofern stellt die Erlaubnis für Pedelecs bis 25km/h schon eine Ausnahme dar. Ich sehe keinen Grund, warum die noch schnelleren Leichtkrafträder (um die es sich bei S-Pedelect de facto handelt) Fahrradwege benutzen können dürften.

    Die Regeln sind bekannt, ihr habt Euch trotzdem und aus guten Gründen (darunter gerantiert die erreichbare Höchstgeschwindigkeit) ein S-Pedelec gekauft. Lebt mir den Konsequenzen der Entscheidung oder benutzt ein für den Radweg geeignetes Verkehrsmittel.

    • Felix
      Am 21. August 2022 um 13:58

      Die Fahrzeuge sind vom prinzipiellen Aufbau auch ganz anders als ein (S-)Pedelec. Da macht es schon sinn die vom Radweg zu holen. Zusätzlich geht es da auch um die Belastung der Wege. Auch wenn du mit jedem der Fahrzeuge langsam fahren kannst sind die doch wesentlich schwerer.

      Was hier das große Thema ist, ist der Verkehr außerorts.
      Innerorts kann man ja gut im normalen Verkehr mitschwimmen.
      Klar gibt es auch da ein paar Ecken an denen man sich wünscht mit dem S-Pedelec dem Radweg zu Nutzen. Z.b. bei Querungen von Bahnstrecken, Flüssen etc. Aber da kann man ja mit entsprechenden Schildern und gelegentliche Kontrollen abhilfe schaffen.

      Man entscheidet sich vor allem fürs S-Pedelec, weil die entsprechenden Fahrtzeiten und die dafür aufgewendete körperliche Energie in einem besseren Verhältnis stehen und man nicht unbedingt mit dem Auto fahren will. Was im Sinner der Energiewende auch verständlich ist.
      Bei vielen ist das daher eher eine Entscheidung gegen das Auto.

      Und der Satz “lebt mit den Konsequenzen” passt nicht so recht, wenn die Konsequenzen mehrfache aktive Gefährdungen durch andere Verkehrsteilnehmer sind.
      Wenn man einfach nur auf der Straße fährt und nichts wäre, dann wäre es für fast alle kein Problem. Aber es gibt eben viele Autofahrer, die die Gesetzte entweder nicht kennen oder einfach nur ihren Frust raus lassen wollen.

      Weil in Deutschland hat das Auto ja immer Vorrang.

  7. Guido
    Am 3. Juli 2022 um 13:14

    Ich habe den Spaß am Pedelec neben dem normalen Fahrrad, welches ich ebenfalls weiter fahre, erst in den letzten Wochen gefunden. Allerdings würde ich mir für längere Strecken hier auch ein S Pedelec wünschen. Aber wie gesagt die hier schon hinreichend beschriebenen Einschränkungen lassen mich davon absehen.

    Dabei ist das doch alles kompletter Unsinn. Ein S Pedelec hat das gleiche Gewicht und die gleichen Maße wie ein Pedelec. Das ist ja was anderes als ob ich mit einem hundert Kilo Motorroller auf dem Radweg fahren würde. Außerdem fährt man in der Regel ja auch keine Dauer 45 km/h. Es sind eher so um die 30-35 km/h und auf dem Radweg nimmt man sich dann eben zurück. Ich fahre mit meinem Motorrad, einer BMW 1200 GS mit 125 PS ja auch keine 100 in der Innenstadt, nur weil die Maschine es könnte.

    Daher S Pedelec für Fahrradwege und Waldwege freigeben und Rücksicht nehmen.

  8. Manuel G.
    Am 2. Juli 2022 um 20:01

    Mein S-Pedelec habe ich jetzt seit knapp 3 Monaten, in dieser Zeit bin ich etwas über 2000 Km gefahren, überwiegend als Pendler zu Arbeit (hin und zurück 50 km).
    Anfänglich habe ich mich auch daran gehalten die Landstraße zu benutzen, da ich ja den daneben liegenden Radweg nicht nutzen darf. In den ersten Tagen habe ich noch gezählt wie viele mich an gehupt, geschnitten oder aus dem Beifahrerfenster beschimpft haben (ganz zu schweigen von den Stinkefingern…). In der zweiten Woche bin ich dann mürbe geworden und wollte mein Glück (noch) zu leben nicht weiter herausfordern, seit dem fahre ich auf dem Radweg, frei nach dem Sinn der klügere gibt nach.
    Für viele Motorisierte Verkehrsteilnehmer ist es unverständlich das jemand der mit 45 km/h auf der Straße fährt und dabei in die Pedale tritt die gleichen Rechte (und pflichten) hat wie ein Rollerfahrer der auch 45 km/h fahren darf, da macht auch keiner einen Aufstand.

    • Holle
      Am 24. Februar 2023 um 11:21

      Genau dass Gleiche ist mir auch passiert, bin dann in Hannover am Maschsee auf dem Rad weg gefahren und wurde prompt von der Polizei angehalten.
      Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich auf der Straße fahren muss und mir sonst überlegen sollte, ob ich in der Lage bin ein S-Pedelec zu fahren.
      (auch wenn Autofahrer hupen, pöbeln und einen schneiden…es kann ja Anzeige erstattet werden)
      Mittlerweile bin ich mit Gopro und Rücklichtkamera ausgestattet….zu meinem eigenen Schutz…ich kann Anlassbezogen aufzeichnen.
      Alles was beschrieben wird stllt mindestens eine Gefährdung da! Wenn Nötigung nachgewiesen wird, kann es richtig schlecht für den Lenker ausgehen.
      Da da oft Aussage gegen Aussage steht, glauben die Autofahrer wohl, sie haben nichts zu befürchten….das ist nicht richtig:)))
      Natürlich sind Anlass bezogene Videos sinnvoll:)

  9. Jürgen K
    Am 27. Juni 2022 um 17:19

    Fahre mit meinem normalen MTB locker bis zu 45kmh deswegen verstehe ich die Gesetze nicht.

    • Sebastian
      Am 30. Juni 2022 um 22:18

      Vielleicht fährst du zu schnell, wenn das dein Verständnis so sehr beeinträchtigt. Hast du schon einmal versucht, langsamer zu fahren?

  10. Drexler
    Am 5. Mai 2022 um 17:28

    “Fahrer benötigen mindestens die Fahrerlaubnisklasse AM. Menschen, deren Geburtsdatum vor April 1965 liegt, müssen dagegen für das S-Pedelec keinen Führerschein vorweisen.”
    Also laut Auskunft der Führerscheinstelle unseres Landratsamtes und der Polzizei-Inspektion sind Speed-Pedelecs als Kleinkrafträder einzustufen und daher ist ein Führerschein der Klasse AM zwingend vorgeschrieben. Dabei ist es unerheblich, ob man vor April 1965 geboren wurde.

    • Manuel G.
      Am 2. Juli 2022 um 20:04

      Wurde wahrscheinlich mit der Mofa verwechselt:

      Was braucht man um ein Mofa zu fahren?
      Voraussetzung zum Führen eines Mofas ist ein Mindestalter von 15 Jahren und nach § 5 FeV eine Mofa-Prüfbescheinigung. Wer eine hier gültige Fahrerlaubnis (egal welcher Klasse) hat oder vor dem 1. April 1965 geboren ist, benötigt keine Prüfbescheinigung.

  11. martini
    Am 13. Februar 2022 um 5:38

    Es ist wirklich eine Schande! Im jahr 2022 ist Deutschland mal wieder das Schlusslicht! Es sind 20KMH mehr die dieses Bike schneller fahren kann und es wird so ein Heckmek gemacht. Das die 2015 angekündigte Regelung noch immer nicht umgesetzt worden ist wundert mich nicht. Die CDU will ja doch nur ihre Stammwähler auf den Radwegen schützen und hat offenbar angst dass die Rentner die mit einem Pedelec ohnehin schon an ihre Grenzen stoßen damit reihenweise in den Tot fahren würden. Oder eine andere Theorie ist, dass der damalige Verkehrsminister Andy Be-Scheuer-t sich lieber von der Autolobby hat ölen lassen. Die wollen ja keine Verkehrswende – kostet ja nur unnötig Geld und Verluste.

    Es ist schade dass man als S-Pedelec Nutzer derart schikaniert wird.
    Das betrifft ja nicht nur die Nutzung von Rad und Flurwegen, sondern auch die Nutzung von Einbahnstraßen und selbst das Parken wird ein Problem. Wenn ich mir in der Innenstadt ein Parktiket für mein Fahrrad kaufen muss, dann läuft da was schief! Weil gerade DAS sind die Vorteile am Fahrrad – egal ob mit oder ohne Motor. Ich kann die gesamte Verkehrsinfrastruktur freier nutzen als es ein Autofahrer je kann und in der Stadt easy peasy parken – das entlastet doch die Straßen und die Umwelt. Aber dank dieser lahmen CDU Regierung herscht ein lebensgefährliches Chaos statt einer gesunden Regelung. Weil es ist schon leicht gestört ein Fahrzeug in seiner umfänglichen Nutzung zu kastrieren – obwohl es baulich keine Unterschiede aufweist – nur weil dessen Schubabschaltung 20kmh später kommt? Man kann doch einfach eine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung aufstellen für Innerorts, Außerorts und für Wald und Flurwege. Oder es einfach sein lassen, weil auch mit einem Rennrad kann ich entsprechende Geschwindigkeiten erreichen – nur dass ich diese nicht so lange halten kann wie mit motorisierter Unterstützung.

    Ich würde mir gern ein s-pedelec kaufen, da ich sehr oft weite Strecken überwinden möchte. Jedoch kann ich es dann nicht in meiner Freizeit nutzen um auch mal in den Wald zu fahren und müsste mir dafür ein Zweitrad zulegen?! Selbst wenn ich den Motor komplett abschalte und es bewege wie ein klassisches Fahrrad…?! (Bitte kein Vergleich “Sie fahren ja auch nicht mit dem auto durch den Wald” – Beweg doch mal ein Auto ohne Motor… LOL
    Es wäre besser, würden die Radwege ausgebaut werden – dann gäb es auch weniger Probleme mit den verschiedenen Geschwindigkeiten auf den Radwegen. Natürlich wird es weiterhin Raser geben die durch ihr rücksichtsloses Verhalten Gefahrensituationen herbeiführen. Deswegen das Pedelec zu verteufeln halte ich für falsch, da es nicht das Gerät ist sondern die Person die es bedient. Die Nutzung eines Porsches ist ja auch nicht untersagt, nur weil es schnell fahren kann – und ein Raser würde auch in einem anderen Auto generell zu schnell fahren. Hier sollte die Polizei einfach mehr kontollieren und gut ist.

    Das Fahrrad ist ein gesünderes Fortbewegungsmittel. Das sollte auch der Staat hinreichend unterstützen und nicht weiterhin Stöcke zwischen die Speichen werfen – wie er es seit Jahren tut.

    • Werding
      Am 8. Januar 2024 um 23:15

      Komplett deiner Meinung!
      Das entscheidende ist als Porsche Fahrer machst du dir keine Gedanken wenn du ein Unfall baust. Die Wahrscheinlichkeit dass du unverletzt rauskommst du bist doch recht groß. Zumindest bei normalen Geschwindigkeiten.
      Als über 18-jährige, weißt du ganz genau dass du wenn du ein Unfall baust mit deinem Rad, Pedelec, … keine großen Chancen hast unverletzt aus dem Unfall heraus zu kommen.
      In Deutschland muss erst mal alles reichlich wissenschaftlich untersucht werden um dann anschließend festzustellen dass es in Deutschland weniger Verletzte geben würde, wenn es keine S- Pedelecs oder keine Fahrradfahrer gibt die schneller als 30 Stunden Kilometer fahren.
      Natürlich wird das so sein.
      Wenn ihr innerstädtisch von 50 auf 30 Stunden Kilometer reduzieren, ist doch Zone 30, reduzieren sich auch die Unfälle.
      Wenn wir von 30 auf 20 Stundenkm reduzieren (wer weiß ob das in ein paar Jahrzehnten kommt) dann reduzieren sich ebenfalls nochmals die Unfälle. 😇😂

  12. Jörg B
    Am 11. Februar 2022 um 10:49

    guten Morgen ,

    also da ich ja auf der Straße fahren muss und ich das nicht verpflichtet bin mit Motor zu fahren!
    und auch mal bummeln möchte so 10-15 km/h, oder auch mal der Akku alle sein kann ! kann ich auf der Straße fahren und mich dann ständig anhuben lassen ? oder wie ist das Thema zu verstehen ?

    In unserem Radforum wird darüber ständig diskutiert . ich kann Ja auch mit dem Rag mir 25km/h wie alle anderen eBike Fahrer auf dem Deich , Waldweg oder Fahrradweg fahren !!?? zudem kann man ja auch als Radsportler mit einem e Bike oder auch normalen Fahrrad schneller Fahrern als 25 km/h .

    zudem man nur beschimpft wird on Autofahrern auf der Straße oder ein riesiger LKW 1 Meter hinter dir fährt und nur am hupen ist !!! diese Richtlinie sollte mal überdacht werden .

    Mit freundlichen Grüßen

    bite mal um eine ausführliche Antwort zu diesem Thema

    • Klaus
      Am 8. April 2022 um 12:25

      Na, das ist ja ein toller Kommentar:
      das weiß doch jeder S-Pedelec-Fahrer – hier wird überhaupt nicht auf die praktische Seite dieser verquasten Regelung, die in sich komplett widersprüchlich ist im Vergleich zu den anderen Fahradtypen.
      Aber Hauptsache man redet (!!) von Energie- und Verkehrswende, torpediert S-Pedelecs, verhindert Tempo-Limits usw. ….

      Die Idee mit dem Magneten am Versicherungsschild gefällt mir und wenn ich mich wie bislang gesittet auf den radwegen verhalte wird es wohl niemand beanstanden (können) ….

  13. FrankDr
    Am 3. Februar 2022 um 14:22

    Es ist eine Schande.
    Mit etwas Suchmaschine findet man schnell: Bundesregierung möchte s Pedelecs auf Radwegen erlauben. Und wenn man genauer hinsieht, steht darunter das Datum von 2015. Und bis 2022 wollen es weiterhin die Parteien… Sie wollen…

  14. FrankDr
    Am 22. Januar 2022 um 18:54

    Ich kann euch nur alle ermutigen euren Beitrag an euren Landtagsabgeordneten und euren Bundestagsabgeordneten zu senden.
    Die sind dafür zuständig die Probleme der Einwohner im Parlament einzubringen, bzw. in den Arbeitsgemeinschaften.
    Ich habe das für meinen Kreis getan. Wenn das mehr machen, wird das auch was.

    S Pedelecs gehören, wie auch in anderen Ländern, als gefährliche Verkehrshindernisse von den Straßen, auf die Radwege und Feldwege.
    So kann ein Verkehrswandel auch geschehen und auch mittlere Distanzen werden attraktiv mit dem Rad zu fahren.,

  15. Egon
    Am 14. Dezember 2021 um 7:27

    Ja schade das wir in solch einer Gemeinschaft leben wo es immer nur um Ich ,Ich Und Keine Gelassenheit gibt . Ich bin mittlerweile 60 Jahre alt .Mein Motto Freundlichkeit ,Gelassenheit,
    Ich hab mein Nummernschild mit einem Magneten ausgestattet und dann ………. ihr wisst schon was ich dan mache😎
    Ich wünsch hiermit noch allen einen schönen Tag 😊😇

  16. Oliver
    Am 1. August 2021 um 14:19

    Sehr verwunderlich, dass die Premium-Menschen auf S-Pedelecs sich aus Angst auf zu enge und zu volle Radwege zurückziehen möchten und dort lieber Bio-Radfahrer und Pedelec-Fahrer behindern und vor allem gefährden, statt sich an die auf für sie gültigen Vorschriften der StVO zu halten.

    Ich habe nahezu täglich mit S-Pedelec-Idioten zu tun, die das Recht zu ihren Gunsten beugen und in Abständen deutlich unter 1 m an Normalradfahrern vorbei pflügen. Denen ist dann völlig egal, ob sie zu eng an erfahrenen oder unerfahrenen Radfahrern vorbei pflügen, egal ob Kinder oder Senioren. Ein besonders krasses Exemplar zieht seine Bahn auf eng an Kindergruppen auf dem Weg zum Waldkindergarten entlang. Das ist die andere Seite der Medaille.

    • Werding
      Am 8. Januar 2024 um 23:27

      Das warn guter Scherzartikel !
      Sowas erlebst du mit jedem FahrradTypFahrer , auch ohne Motor und auch mit 35 Stunden Kilometer

      Neidisch ?
      Die Lösung ist ganz einfach: Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder auch für Radwege.
      Bei uns fahren antriebslose Radfahrer über die Klappbrücke und überholen zugegebenermaßen nur im Doppel Schritttempo Menschenmassen im Slalom.
      Es geht einfach nicht schneller. Diese Sorte Mensch würde auch mit 20 im Slalom um die Lloyds fahren,

    • Holle
      Am 24. Februar 2023 um 11:04

      Schon verwunderlich, dass so viele S- Pedelecfahrer an Ihnen vorbeifahren, denn in Deutschland ist der Anteil nur 1% der gesamten Räder!!!
      Vielleicht sind es auch einfach nur Pedelecs…denn mit 25 km/h kann auch rücksichtslos gefahren werden, so wie mit jedem anderen Rad auch, dafür benötigt man noch nicht einmal einen Motor.
      Es gibt leider überall Menschen die immer meinen Vorfahrt zu haben, andere dabei erschrecken oder sogar gefährden.
      Es sollte generell mehr Rücksicht untereinander geben,
      dafür ist jeder allein für sich verantwortlich!

    • Ludwig
      Am 11. Oktober 2021 um 10:23

      Mit dem Kommentar von Oliver vom August 2021 wird es polarisierend. Das ist mindestens “unschön” in “neudeutscher” Sprechweise, wenn nicht beleidigend. Ich fahre seit 10 Jahren ein S-Pedelec (250W) und habe meine Freude dran, bei freier Strecke auch mal die E-Unterstützung für höhere Gechwindigkeiten nutzen zu können. Zum Idioten oder Premium Menschen bin ich dabei nicht geworden. Oliver scheint hier zu übersehen, dass man mit einem S-Pedelec eine Motorunterstützung bis 45 kmh hat, diese Geschwindigkeit aber nicht ständig fahren muss. Auch fährt so ein S-Pedelec nicht von alleine schneller als ein 25 Kmh Pedelec, was immer wieder vermutet wird. In früheren Jahren fuhr ich regelmäßig und sehr viel mit dem Rennrad, hier ist eine Geschwindigkeit von 35 Kmh auch kein Problem. Auch das hat micht nicht zum Idioten gemacht. Oliver meint wahrscheinlich eher die Mitbürger, welche (auf was für einem Drahtesel auch immer) ihre gute Kinderstube vergessen und rücksichts- oder gedankenlos andere Verkehrsteilnehmer gefährden oder mindestens erschrecken. Wie gesagt, die gibt es auf allen zweidrädrig rollenden Gefährten (auch in allen anderen). Ansonsten kann ich mich den vorherigen Kommentatoren im Bezug auf die Teilnahme am Strassenverkehr unter PKW, Bussen und LKW’s nur anschließen. Was man als Radfahrer / Kleinkraftradfahrer / Fahrer eines auf 25-45 Kmh beschränkten Leicht-PKW auch ohne S-Pedelec auf der Straße erlebt, lässt einen oft froh sein, mit dem Leben davongekommen zu sein, wenn man am Ziel angelangt ist. Das Thema ist nicht von ungefähr der Grund für die neue “Aufrüstung” des Bussgeldkatalogs. Warum dann eine Zulassung für S-Pedelec, wenn die Vorschriften die Nutzung quasi verbieten?

      • Michael
        Am 24. August 2022 um 18:09

        Zwar mag die “unschöne” Sprechweise wie schon gesagt nicht schön sein. Aber es hat wohl seinen Grund, warum S-Pedelecs nicht auf Fahrradwegen fahren dürfen. Ich schaue jetzt gerade hier im Internet nach, ob die das dürfen, weil auf meinem “Fahrradarbeitsweg” neuerdings auch so ein von mir unschön Betitelter mit seinem S-Pedelec fährt. Und das mit Vollspeed. Und das auch in die Stadt hinein und dann im Kreisverkehr auf dem Fahrradweg drum herum, wenn möglich in Vollspeed bzw. so schnell wie er es sich wohl traut. Für mich war das heute morgen mal wieder viel zu schnell.
        Ich wollte mir auch ein S-Pedelec kaufen. Als ich erfuhr, dass ich nur auf der Bundesstraße (mein Arbeitsweg) fahren darf habe ich es dann sein gelassen. Ein E-Bike wollte ich mir dann aber auch nicht leisten, weil es ist ja nicht so schnell. Und jetzt raten Sie mal alle, wie die meisten wohl fahren. Vollanschlag, wenn möglich.
        Eure Argumente mit 45 km/h auf dem Radweg fahren zu wollen sind lachhaft. Das ist auch meistens immer ein Gehweg. Dann wird der ausserhalb nicht so gewartet und gepflegt wie die Straße. Unebenheiten haben eine ganz andere Toleranz. Das ist halt ausgelegt für 25 km/h. Und dann gibt es neben den Kleinen, auch Behinderte, die kein Auto benutzen dürfen, aber ein Fahrrad. Dann wächst das Gras bis zur nächsten Maat links und rechts rein. Und schwupps fühlt man sich nicht mehr wohl, wenn ein S-Pedelec, mitunter auch ein E-Bike einem entgegenrauscht. Bei einem Crash kommen wir dann ganz schnell auf 70 km/h ohne Knautschzone und direkt auf Metall.
        Und wenn dann das S-Pedelec fahren darf, dann auch die 50ccm. Dann ist es auch vorbei mit gemütlich an der Straße entlang spazieren.
        Noch seid ihr wenige. Wenn das erlaubt wird werden die Todeszahlen unter Fahrradfahrer kräftig ansteigen. Auf dem Weg den ich fahre sind erst letztens 2 Fahrradfahrer zusammengeknallt. Keine E-Biker und beide schwer verletzt.

        Ihr S-Pedelec-Fahrer wollt einfach in det, r Masse schnell unterwegs sein. Und das geht auf den Rad/Fussgängerwegen halt einfach nicht. Also normales Fahrrad/ E-Bike oder S-Pedelec/Roller und dann auf die Straße. Wer das gedanklich nicht auf die Reihe kriegt unter “Langsamen” der “gefährlich Schnelle” sein zu wollen, denkt halt nur an sich und denkt hier egoistisch.

        • Werding
          Am 8. Januar 2024 um 23:39

          Es geht um Geschwindigkeitslimit Schilder unter dem blauen Fahrrad schildern.
          Es gibt immer und überall schwarze Schafe. Dafür gibt es diese Schilder auf der Straße für Autofahrer. Warum nicht einfach auch für Radwege?
          Du wirst einen gestressten Familienvater nicht daran hindern, einfach mal mit 45 über den Radweg zu Brettern, obwohl dort Gefahr in Verzug ist oder obwohl dort ein Verkehrsschild für Radfahrer mit 25 km/h geschrieben steht.
          Ich für meinen Teil habe viel gelernt in den Jahrzehnten aber vor allem eins: fast einmal die Woche erlebe ich dass ich wenn ich nicht für den anderen mitgedacht hätte einen Unfall gehabt hätte. Und das nicht weil ich 45 Stunden Kilometer fahre.
          Ich fahre immer angepasst und in der Stadt meistens nicht schneller wie andere noch mal Radfahren.
          Geht gar nicht anderst um nicht verletzt zu werden. (Am Autofahren wie auch von Kinderwagen Schiebendenabgelenkten Müttern

        • Tim
          Am 30. August 2022 um 13:45

          In dem Kommentar von Michael ist viel Emotion aber nicht viel Handfestes.

          Wer war denn schon einmal in Holland?
          Da fahren unglaublich viele Fahrradfahrer und viele davon haben e-Antrieb. In den Niederlanden fahren zudem auch sehr viele e-Motorroller. Bis 25 km/h dürfen die alle gemeinsam auf die Radwege, die viel viel vollgestopfter sind als in Deutschland. Da berührt man sich beim Überholen ganz regelmäßig. Und es wäre mir neu, wenn es da ständig Tote zu beklagen gäbe. Man lernt darin zurechtzukommen und passt seine Fahrweise an – so meine persönliche Erfahrung aus einem Urlaub in Groningen.

          Hier wird von Rennrädern gesprochen die es ohne e-Antrieb auf 35 km/h schaffen… Rennräder schaffen es gut und gerne auch mal auf 70 km/h wenn es auch nur leicht bergab geht und ganz easy auf 50 km/h auf gerader Strecke. Ich (34, 90 kg) bin nicht besonders sportlich und komme mit meinem kleinen 26″ Mountainbike mit Klickies im Stadverkehr auf gerader Strecke auch auf 45 km/h, leicht bergab auch auf 55 km/h und im Downhill fahre ich auch mal 70 km/h auf Schotter. Ganz ohne Antrieb!
          Der e-Antrieb kann hier also nicht das Problem sein. 45 km/h sind ja auch noch keine Geschwindigkeit.

          Ich finde aber generell, dass wir diese lächerlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf den Straßen aufheben müssen. 45 km/h auf der Land- und Bundesstraße sind ein schlechter Witz, den man mit einer etwaig gearteten Gefahr nicht rechtfertigen kann. Heutige S-Pedels sind robuster gebaut und haben bessere Bremsen als eine damalige Honda CB100 oder eine Kreidler Florett. die durften damals aber deutlich schneller fahren. Ich würde sogar sagen 60 km/h sind eine angemessene Höchstgeschwindigkeit für Kleinkrafträder /-fahrzeuge aller Art. Dann ist das mit dem fahren auf der Straße auch nicht mehr so schlimm. Bei den Leichtkrafträdern hat man aus genau dem gleichen Grund ja zum Glück auch diese unsagbare Drosselung auf 80 km/h beendet.

          Und den Angstradlern sei gesagt: Macht euch mal lcokerer. Da es der S-Pedelec-Fahrer auch nicht auf einen Unfall abgesehen hat, sind es schon 2 von 2 Fahrern die einen Unfall vermeiden wollen. Da sollte man nicht übergebührlich stark zusammenzucken wenn man mal auf dem Radweg überholt wird.

          Vor allem wird hier Eines gemacht, was ich ganz schlimm finde:
          Radfahrer 1 sagt zu Radfahrer 2, dass er doch bitte auf der Straße fahren soll, weil er ein Fahrrad mit 45 km/h bewegt und Fahrer 1 damit gefährde. Damit verlangt Fahrer 1 aber, dass sich Fahrer 2 auf eine Strecke begibt, wo dieser von Tonnenschweren SUVs bedroht wird, die teilweise nicht nur 20 sondern ganze 60 km/h schneller fahren als er!
          So, welcher von den beiden Fahrern wird nun stärker bedroht?
          Überlegt euch das mal bitte. Fahrer 2 gehört auf den Radweg und nicht auf die Straße!

  17. Alfred
    Am 9. Juli 2021 um 11:01

    Ich halte es auch wie Frank, meine Gesundheit ist mir wichtiger, als das verbot auf dem Radweg zu fahren.
    Wenn ich Plattgefahren wurde sagt hinterher auch keiner, schade drum, aber er musste auf der Straße fahren. ich habe auch die Erfahrung gemacht, wenn ci nicht den Radweg nutze, sondern auf der Straße fahre, dass ich abgedrängt werde oder angehupt. Ich habe immer 20 Euro am Fahrrad, wenn ich dann doch mal zur Kasse gebeten werden sollte. das ist mir mein Leben aber wert.

  18. Maier
    Am 8. Februar 2021 um 7:34

    S-Pedelec dürfen nicht auf Radwegen, Feld-, Wald-,Wiesenwegen und Wirtschaftswegen fahren, wenn kein Zusatzschild vorliegt [Wirtschaftswege sind in aller Regel für KFZ gesperrt und nur für Land- und Forstwirtschaftlichen KFZ Verkehr frei]. Auf dem Land eine Illusion alle Wege mit Zusatzschild auszustatten. Praktisch ein indirektes Verbot der S-Pedelec. Schade, da es gerade auf dem Land weite Strecken gibt.
    Aber wer will auf dem Land auf eine Abkürzung über einen “Feldweg” verzichten, oder über die gefährlich vielbefahrene Landstraße fahren, wenn es parallel einen “menschenleeren” Wirtschaftsweg gibt. Wie gesagt, Praktisch ein Verbot für S-Pedelec.
    Das Befahren von Feld/Wald/Wiesen/Wirtschaftswegen sollte mehr diskutiert werden, nicht alle wohnen in der Stadt.

  19. Mark S.
    Am 3. Dezember 2020 um 12:57

    Guten Tag zusammen,

    auch ich bin seit November 2020 im Besitz eines S-Pedelecs und nutze es auch seitdem regelmäßig.
    Ich kann an dieser Stelle ebenfalls LEIDER sämtliche Erfahrungen anderer S-Pedelec Fahrer bestätigen.
    Es ist aktuell lebensgefährlich das S-Pedelec als Pendlerfahrzeug zu nutzen.
    Nicht weil die deutschen Straßen so lebensgefährlich sind, sondern weil das Verhalten der Auto-, Bus- und LKW-Fahrer für uns gefährlich ist.
    Ich erfahre fast jeden Tag unzählige Nötigungen, teilweise sogar unbeschreibliche Beschimpfungen aller Art und riskante Überholmanöver!

    Ich selbst bin Pendler und habe einen einfachen Arbeitsweg von ca. 35km, also pro Tag ca. 70km.
    Diese Wege fuhr ich bisher (wetterabhängig) mit dem Auto oder dem Motorrad.

    Nur als Randanmerkung: Ich fahre mit meinem Auto im Jahr ca. 25.000km.
    Kenne somit die Situation als Autofahrer auf unseren Straßen sehr gut, was den Verkehr und vor allem auch langsam fahrende Fahrzeuge anbelangt.
    Zudem treibe ich gerne Sport und nutze daher auch in meiner Freizeit regelmäßig mein Rennrad.
    Kenne somit auch sehr gut die Situation aus der Sicht als Fahrradfahrer.

    Ich möchte es hier nicht unnötig lang machen.
    Aber in Bezug auf S-Pedelec Nutzung in Deutschland müssen sich dringend grundlegende Dinge ändern!
    Es ist in KEINSTER Weise verantwortbar, warum ein S-Pedelec mit defektem Motor/leerer oder defekter Batterie oder ausgeschaltetem Motor weiterhin die Straße benutzen muss! Mein S-Pedelec wiegt z.B. 30kg. Ohne Motorunterstützung im trainierten Zustand schaffe ich es eine konstante Geschwindigkeit von ca. 20 – 25 kmh zu halten und das auf der Straße! Auf dem selben Weg nutze ich aber mein Rennrad auf dem Radweg mit 35 kmh!, weil ich die Straße nicht nutzen darf! Wo liegt hier der tiefere Sinn? Das “Mehrgewicht” des S-Pedelecs von ca. 20kg gegenüber den 10kg vom Rennrad? Diese 20kg Unterschied bringen so manche Fahrer, egal ob mit oder ohne technischer Leistungsunterstützung , selber mit. Unter dem Strich kann das also nicht das Problem sein (70 kg Fahrer + 30 kg S-Pedelec = 100 kg / 90 kg Fahrer + 10 kg Rennrad = 100 kg).

    Thema kurzes “Überqueren” von Radwegen:
    Auch hier ist es nicht in Worte zu fassen, dass ich wegen den gesetzlichen Anforderungen einen großen Umweg fahren muss, weil der kürzere und auch weniger gefährlichere Weg eine sehr kurze Benutzung des Radweges von ca. 1 km bedeuten würde. Dadurch erhöht sich mein Stromverbrauch, reduziert die wertvolle Reichweite meines Fahrzeuges und bin gezwungen am gefährlicheren Autoverkehr teilzunehmen.

    Thema verkehrsberuhigte Zonen:
    Hier darf ich mit meinem S-Pedelec 7 kmh fahren, aber auf dem Radweg, wenn ich z.B. an eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 25 kmh halte, nicht. Das widerspricht sich in jeglicher Hinsicht.

    Thema Mitführen in öffentlichen Verkehrsmitteln:
    Warum darf ein Pedelec mitgeführt werden und ein S-Pedelec nicht? Auch hier stützt man sich engstirnig auf “reine Buchstaben” (Fahrzeugklasse/Kategorie). Weder ist ein S-Pedelec bautechnisch größer als ein Fahrrad noch bewege ich dieses “Fahrzeug” im sattelsitzend, also in der Fahrposition, im öffentlichen Verkehrsmittel. Auch das Fahrzeuggewicht kann hierbei keine Rolle spielen (hatten ich weiter oben schon einmal angesprochen). Im übrigen wiegen bepackte Reiseräder sehr schnell um ein vielfaches mehr als die S-Pedelecs. Das Mitführen von S-Pedelecs in öffentlichen Verkehrsmitteln würde ebenfalls ein sehr wichtiger Beitrag zur Umwelt leisten.

    Es wird dringend eine eigene Kategorisierung für S-Pedelecs benötigt, um:
    – Autoverkehr flüssig zu halten
    * jedes Verkehrshindernis stellt eine zusätzliche Unfallgefahr dar
    * jedes zusätzliche Bremsen vernichtet kinetische Energie, welches anschließend unnötig beim Überholvorgang in einem größeren Maße hinzugefügt werden muss, was den Verordnungen für Umweltschutz in vollem Maße widerspricht
    * in diesem Zuge ist ein dringendes Umdenken bzgl. der Geschwindigkeit für S-Pedelecs und Mopeds notwendig!
    ~ 50 kmh für alle Verkehrsteilnehmer, welche die Straße nutzen
    ~ dadurch Vermeidung gefährlicher Überholmanöver
    ~ Umweltschutz wird gewahrt durch weniger Vernichtung kinetischer Energie
    ~ dieses wird sogar schon lange erfolgreich angewendet ohne bisheriger negativ auffallender Ereignisse (bisher als Sonderregelung/Ausnahme für Mopeds der ehemaligen DDR, welche bis teilweise sogar über 50 kmh fahren)
    * Schutz für Leib und Leben der S-Pedelec Fahrer
    * Vermeidung von Unfällen aller Verkehrsteilnehmer
    * neue genaue Regelungen für das Benutzen der Radwege, Gemeinschaftswege (Geh- und Radweg), Fahrradstraßen, Fahrradschnellstraßen
    ~ Gedankenansätze:
    ~ z.B. generell max. 25 kmh auf Radwegen
    ~ wer schneller unterwegs sein möchte/will/oder kann muss den Radweg verlassen und die Straße benutzen, auch Rennräder!

    Warum brauchen wir dringend eine Anpassung der Verkehrsordnung?
    – Umweltschutz wird von der Regierung groß geschrieben => die Pendler, die einen großen Teil des Verkehrsaufkommens und somit der Umweltverschutzung ausmachen, wurden bis heute kaum, teilweise gar nicht berücksichtigt
    – am Paradebeispiel Corona-Schutzmaßnahmen übt sich die Bundesregierung sich hervorragend darin, Gesundheit und somit Leib und Leben eines jeden einzelnen Bürgers zu schützen, die S-Pedelec “Fahrzeug-Führer” wurden bis heute in einem vollkommen unzumutbaren Maße vernachlässigt
    – die Regierung hat die Pflicht Sorge zu tragen, dass auch S-Pedelec Fahrer in einem ausreichenden Maße Schutz zukommt
    – die Regierung kommt ihrer Verpflichtung, die Umwelt zu schonen und umweltschonende Maßnahmen in ausreichendem Maße zu fördern und zu unterstützen in Bezug auf die gesamte Pendlersituation nicht nach

    Wer kennt hier Möglichkeiten bzw. hat Ressourcen/Möglichkeiten, dass sich in diesem Thema endlich zu Gunsten ALLER sich diese Dinge ändern.
    Ich sehe hier nicht in erster Linie den einzelnen kleinen Mann/Frau in der Verantwortung z.B. via Petition ein ganzes Gesetzespaket zu reformieren.
    Die Verantwortung sehe ich hier in erster Linie in der Regierung selbst (Fürsorgepflicht, siehe Corona) aber auch sämtliche Institute/Lobbys/Vereinigungen des Zweiradbereiches, welche sich bis heute nicht in einem ausreichenden Maße für die Sicherheit und die Förderung des Umweltschutzes eingesetzt haben.

  20. Jürgen
    Am 8. November 2020 um 18:23

    Hallo S Pedelec Fahrer!

    Ich stimmen Ihnen voll zu.
    Die Regierung will die Umwelt schonen. Ich habe aktuell 20 km einfach und fahre seit Jahren fast das ganze Jahr zur Arbeit.
    Ich bekomme mein S Pedelec im Januar. Auch noch ein Liegebike!
    Wie Ihr müsste ich auf der Strasse fahren. Das ist dann sogar eine Bundesstrasse. An der läuft ein Radweg die kompletten 20 km. Ich freue mich schon das erste mal den kompletten Berufsverkehr Morgens um 7 Uhr auf 20 km lahmzulegen.
    Wenn EU Vorgaben in Nationales Recht umgesetzt werden muss, so sollte dies dann auch bei den S Pedelec und der Nutzung der Radwege gelten.
    Ich kann nur hoffen, das eure und mein Kommentare auch von Politikern gelesen wird die mal auch Einfluss nehmen (wollen). Zum Thema Geschwindigkeit sei nur bemerkt, das dies Quatsch ist. Zumindest Ausserorts. Hier überholen mich/ oder kommen entgegen Rennradfahrer die sicher auch 40-45 km/h fahren. Wir haben ja sogar Licht, Blinkanlage… Das finde ich bei vielen auf dem Radweg nicht.
    Falls jemand für Niedersachsen jemand kennt dem man schreiben sollte mache ich dies gerne.
    Wie Ihr werde ich die 20 km sicher nicht auf der B4 den Verkehr lahmlegen. Vorschrift hin oder her. Wenn ich zwei Radfahrer. morgens und Abends auf der Piste habe ist das eh viel. Da kann man auch etwas langsamer fahren! Gruß Jürgen

  21. Renate
    Am 10. Oktober 2020 um 15:47

    Guten Tag, vielleicht könnten “Sie” mir auf meine Frage eine Antwort geben. Wir haben unsere MTB von einem Fahrradhändler zu einem Pedelec umbauen lassen mit Hinterradantrieb. Nach einer gewissen Zeit haben wir bei einer Tour festgestellt, dass der Motorantrieb nicht nur mit einer der Vorwärtsbewegung der Pedale anspringt, sondern auch wenn man im Stehen die Pedale rückwärts bewegt. Das darf natürlich nicht sein, denn es bestand die Gefahr, dass bei unvorsichtigem Bewegen der Pedale das Fahrrad plötzlich losspringt. Wir haben den Fahrradhändler daraufhin mit dieser Problematik kontaktiert und er sieht keine Notwendigkeit, die Reparatur zu übernehmen. Bei wem liegt die Haftung, wenn ein Schaden durch unvorsichtigem Benutzen des Rades entsteht, bzw. wenn jemand zu Schaden kommt. Wir glauben, dass dies nicht den Straßenverkehrsordnung entspricht und können das Rad jetzt leider nicht mehr benutzen.
    Die Umrüstung ist von einem Fachmann durchgeführt werden, der sich mit den entsprechenden Vorschriften auskennen müsste, damit ein sicheres Gefährt entsteht und den Anforderungen des Verkehrsrechts erfüllt.??? Wir bitten um Antwort, wer haftet, wenn ein Schaden entsteht oder wer die Reparatur übernimmt. Wie sollen wir uns jetzt verhalten?
    Für eine Antwort oder Hilfestellung wären wir Ihnen sehr dankbar
    Schönen Gruß

    • Sebastian
      Am 16. September 2022 um 15:01

      Hallo Renate,
      wenn das Rad nur bis 25km/h unterstützt wird und du jemanden schädigst ist das über eine Private Haftpflichtversicherung versichert, natürlich nur sofern du eine abgeschlossen hast.
      Freundliche Grüße

    • Miko
      Am 15. September 2021 um 16:49

      Ein Fachmann war das eher nicht. Der Fachmann wird dadurch zum Hersteller mit allen Pflichten und Haftungen. Er muß ja für die CE-Kennzeichung sorgen bei so einem Umbau. Übereinstimmung mit der Maschinenrichtlinie. EMV-Prüfung.
      Das kann keine normale Fahrradwerkstatt leisten. Viel zu aufwendig und zu teuer, das Verfahren für ein einzelnes Fahrzeug durchzuführen.
      Wenn diese Dokumente nicht vorliegen, handelt es sich möglicherweise um ein “illegales” Fahrzeug. Wenn es nicht richtig funktioniert, ist das natürlich eine Reklamation bzw. ein Grund zur Reparatur.
      Auch wenn die Frage jetzt schon ein Jahr alt ist, gilt der Sachverhalt immer noch.

    • Matt
      Am 18. August 2021 um 18:27

      Der Halter ist wie beim Auto auch für den ordnungsgemäßen Betriebszustand zuständig. Vorsatz wäre es, wenn sie trotz Kenntnis nun dennoch fahren.

  22. Nad
    Am 24. September 2020 um 11:38

    Das ist ganz einfach zu beantworten:
    Laut Bussgeldkatalog :
    Sie benutzten vorschriftswidrig nicht die Fahrbahn = § 2 Abs.1, § 49 StVO = 10 Euro
    – mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer = 15 Euro
    – mit Gefährdung = 20 Euro
    – und bei Unfall = 25 Euro

    • Carsten W
      Am 13. Oktober 2022 um 19:45

      Und warum gilt aufgrund der realistisch gleichen Geschwindigkeit das Gleiche nicht für Rennradfahrer ?

      • Helmut F
        Am 1. März 2023 um 18:50

        ganz einfach: weil das Rennrad (ohne Motor) KEIN Kraftfahrzeug sondern ein Fahrrad ist. aber ganz ehrlich: enge, dreckige und schlecht befahrbare Radwege sollte man nicht benutzen – und muss es laut Gesetzgeber auch nicht. Wenn die Polizei mich als Rennradler anhielte, wüsste ich bei fast jedem der außerörtlichen Radwege einen Grund, da nicht zu fahren.

  23. Stefan
    Am 17. September 2020 um 8:59

    Ich verstehe die Problematik von Frank voll und ganz. Auf der anderen Seite finde ich es nicht angenehm, als regulärer E-Bike-Fahrer auf einem schmalen Fahrradweg (und die gibt es zu genüge) regelmäßig von 45 km/h schnellen von Mopeds oder schnellen S-Pedelecs überholt zu werden, die mich dann mit ihrer elektrischen Hupe auch erschrecken und vor lauter Schreck in den Graben befördern könnten. Ist kein einfaches Thema.

  24. Andreas K.
    Am 18. August 2020 um 11:03

    Danke Frank für das Teilen Deiner Erfahrungen. Exakt dasselbe habe ich auch erlebt. Je nach eigener Dünnhäutigkeit, nutzte ich immer wieder die Straße, möglichst aber welche ohne Radweg daneben, damit zumindest dieser Hup- und Hassgrund ausgeschlossen ist. Ansonsten nutze ich geteerte Feldwege, wo ich langsam fahre, wenn jemand anderes entgegenkommt und versuche von anderen möglichst wenig genutzte Wege zu finden. Ein Abenteuer. Und es ist ein scheußliches Gefühl, dass man nirgend wirklich hingehört. Das stresst sehr und ich hoffe sehr, dass die Regelung geändert wird. Aber auch, dass Autofahrer verstehen, dass ihnen die Straße nicht alleine gehört, sondern dass wir zusammenhalten müssen.

  25. Frank S.
    Am 27. Mai 2020 um 21:41

    Guten Tag
    Ich bin seit 2 Wochen stolzer Besitzer eines S- Pedelec, heißt, ein Fahrrad mit Versicherungskennzeichen, das bis 45 km/h zugelassen ist. Ich weiß das ich mit diesem Fahrrad nicht auf dem Fahrradweg fahren darf, sondern die Straße benutzen muss. Was ich aber in diesen 2 Wochen bisher erlebt habe, das geht auf keine Hutschnur. Man wird abgedrängt, an gehupt, bepöbelt, kurz gesagt, es ist lebensgefährlich auf der Straß zu fahren. Soweit ich weiß, ist Deutschland auch das einzige Land, in dem es verboten ist, für diese schnellen Fahrräder, den Fahrradweg zu benutzen. Ich verstehe auch die anderen Verkehrsteilnehmer, denn man ist einfach ein Hindernis auf der Straße, und 90% der Verkehrsteilnehmer wissen auch gar nicht, das man mit diesen S- Pedelec auf der Straße fahren muss. Ich bin jetzt jedenfalls soweit, das ich den Fahrradweg nutze, auch wenn das Gesetzeswidrig ist. Mir widerstrebt das gewaltig, da ich ein gesetzestreuer Bürger bin. Ich habe gestern auch schon bei der Polizei, und auch bei der Bußgeldstelle angerufen, und wollte mich erkundigen, wie hoch denn dafür die Strafe ist, da ich im aktuellen Bußgeldkatalog selber nichts gefunden habe. Jedoch, weder die Polizei, noch die Bußgeldstelle konnten mir da weiter helfen, da die auch nichts gefunden haben. Für mich heißt das aber im Umkehrschluss, wenn da nichts im Bußgeldkatalog steht, und auch die zu stelligen Stellen nichts darüber wissen, wäre ja eine Strafe für das befahren des Radweges nicht rechtens, oder sehe ich das jetzt falsch ? Vor allem, wenn eine Strafe ausgesprochen wird, wie wird die dann bemessen ? Da diese S- Pedelec ja in Deutschland, wie auch in allen anderen Ländern zugelassen sind, kann ich das jetzt nicht verstehen, und schon gar nicht, das Leute die so ein S- Pedelec nutzen, in Lebensgefahr gebracht werden, da sie gezwungen werden, auf der Straße zu fahren !

    • Ralph W.
      Am 3. März 2023 um 17:58

      Fahre über 5 Jahre S-Pedelec und entscheide selbst wo und wie ich fahre. Bisher keine Unfälle, keine Behinderung und keine Strafzettel. Also keine Angst vor dem fahren mit dem S-Pedelec. Wichtig gut sichtbar und bremsbereit fahren. Realität 80% der Autofahren, Fahrradfahrer, Fußgänger fahren / gehen suboptimal, 10% todesmutig und 10% vorsichtig! Also auf alles gefasst sein und gleichzeitig defensiv fahren. Ich überhole normale normale Fahrradfahrer immer mit: Guten Tag ich überhole.
      Viel Spaß beim Fahren.

    • Karrer F
      Am 21. August 2022 um 21:07

      Wir wurden von einem S Pedelec (45 km) ohne klingen auf dem Radweg mit hoher Geschwindigkeit fast berührend überholt, was mich erschreckte und ich nicht ungefährlich finde. Rücksicht wäre da von Nöten!!!

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