Fahrerkarte auslesen: Wie funktioniert das?
Letzte Aktualisierung am: 12. Februar 2025
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
So kommen Sie Ihrer Pflicht zur Datenarchivierung nach

Wer mit einem schweren Lastkraftwagen unterwegs ist, trägt besondere Verantwortung im Straßenverkehr. Lkw-Unfälle sind nämlich gefährlicher als solche, bei denen nur kleinere Pkw beteiligt sind. Deshalb schreibt der Gesetzgeber Lkw-Fahrern konkrete Lenkzeiten vor, die nicht überschritten werden dürfen. Die gesetzlichen Ruhezeiten hingegen kann ein Fahrer nicht unterschreiten, ohne eine Ordnungswidrigkeit zu begehen.
Damit sich die Lenk- und Ruhezeiten eines einzelnen Fahrers überprüfen lassen, muss dieser bei jeder Fahrt eine sogenannte Fahrerkarte in den Fahrtenschreiber (auch als Tachograph oder Kontrollgerät bezeichnet) seines Fahrzeuges stecken. Versäumt er dies, droht ein Bußgeld wegen Fahrens ohne Fahrerkarte. Auf dieser Karte werden alle Informationen zu den Fahrten gespeichert. Sie können gegebenenfalls von Polizei oder Zoll ausgelesen und damit kontrolliert werden.
Als Lkw-Fahrer sind Sie jedoch auch dazu verpflichtet, die Fahrerkarte auslesen und die Daten auf Ihrer Karte archivieren zu lassen. Doch wie können Sie dabei vorgehen? Das verrät Ihnen unser Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Fahrerkarte auslesen
Die auf der Fahrerkarte gespeicherten Daten müssen spätestens nach 28 Tagen kopiert werden.
Grundsätzlich müssen die Unternehmen die Informationen speichern. Die Lkw-Fahrer sind allerdings dazu verpflichtet, ihre Fahrerkarte sowie die Ausdrucke zur Verfügung zu stellen.
Ja, ist die Datensicherung nicht lückenlos, kann dem Unternehmer ein Bußgeld in Höhe von 750 Euro drohen. Dabei wird dieses jeweils für 24 Stunden erhoben. Stellt der Fahrer seine Fahrerkarte nicht zur Verfügung, muss dieser mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen.
Weiterführende Informationen zum Thema "Fahrerkarte für Lkw":
Weshalb müssen Sie die Fahrerkarte auslesen?
Die rechtlichen Bestimmungen für Lkw-Fahrerkarten finden Sie in der Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (FPersV). Zum Thema “Fahrerkarte auslesen” besagt § 2 Absatz 5 Satz 2 der FPersV folgendes:
Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass die Daten der Fahrerkarten spätestens 28 Kalendertage nach Aufzeichnung eines Ereignisses zur Speicherung im Betrieb kopiert werden.“

Arbeitgeber müssen also die Fahrerkarte auslesen, dies ist Pflicht jedes Unternehmens, das Lkw-Fahrer beschäftigt. Er muss sämtliche ausgelesenen Daten auf Verlangen der jeweiligen Behörde zur Verfügung stellen (§ 2 Absatz 5 Satz 4 FPersV). Jedes Transportunternehmen ist außerdem dazu verpflichtet, die Daten mindestens ein Jahr lang zu archivieren, falls die Behörden auch noch längere Zeit später entsprechende Nachweise benötigen (§ 2a FPersV).
Vorschriften zur Datensicherung von Fahrerkarten gelten nicht nur in Deutschland, sondern in der gesamten Europäischen Union. Grundlage dafür bildet die “Verordnung der Kommission zur Festlegung der Höchstzeiträume für das Herunterladen relevanter Daten von Fahrzeugeinheiten und Fahrerkarten” vom 1. Juli 2010. Diese schreibt die Zeiträume vor, in denen die Daten von Fahrerkarte und Tachometer gespeichert werden müssen. Allerdings ist in dieser Verordnung nur davon die Rede, dass die Daten alle 28 Tage gesichert werden müssen, an denen Tätigkeiten aufgezeichnet werden. Wenn ein Fahrer nur an manchen Arbeitstagen fährt, muss er seine Karte demnach auch seltener auslesen.
Welche Daten sind auf der Fahrerkarte gespeichert?
Auf einer Fahrerkarte für Lkw sind in der Regel folgende Daten gespeichert, aus denen sich im Wesentlichen ableiten lässt, ob Lkw-Fahrer die gesetzlich vorgeschriebenen Lenk-, Arbeits- und Ruhezeiten eingehalten haben:
- Angaben zum Hersteller von Gerät und Sensor
- Identifizierungs- und Registrierungsnummer des Lkw
- Identität des Kraftfahrers
- Sicherheitselemente und Ereignisse
- Auflistung der Fehlfunktionen von Karte und Fahrtenschreiber
- Kontrollaktivitäten
- Auflistung aller Lenk-, Arbeits- und Ruhezeiten sowie Unterbrechungen der Lenkzeiten für mindestens 28 Tage
- Geschwindigkeit in den letzten gefahrenen 24 Stunden (in Sekundenschritten)
- Kilometerstand des Fahrzeuges
- Aktivierungs- und Werkstattdaten
Die Lenk- und Ruhezeiten werden für mindestens 28 Tage auf der Fahrerkarte gespeichert. Oft deckt die Karte jedoch einen noch längeren Zeitraum ab. Wann der Fahrtenschreiber beginnt, ältere Daten auf der Karte zu überschreiben, hängt davon ab, wann deren Speicherkapazität zur Neige geht.
Wie können Sie die Daten der Fahrerkarte auslesen lassen?

Ein Arbeitgeber, welcher Lkw-Fahrer beschäftigt, muss ein Gerät besitzen, mit dem er die Daten, welche ein digitaler Tachograph aufzeichnet, auslesen kann. Damit muss er alle 28 Kalendertage die Fahrerkarten mittels Lesegerät auslesen. Der Arbeitgeber ist außerdem dazu verpflichtet, sich diese Daten anzuschauen und seine Lkw-Fahrer darauf hinzuweisen, wenn sie gegen geltende Regeln verstoßen haben.
Von der Auslesepflicht ebenfalls betroffen ist ein digitaler Tacho. Das Auslesen der Fahrtenschreiber muss alle 30 Tage durch den Arbeitgeber veranlasst werden. Dadurch können sämtliche Fahrzeiten von einem Fahrzeug archiviert werden.
Können Sie die Fahrerkarte auch selbst auslesen?
Sie können für Ihre Fahrerkarte ein geeignetes Auslesegerät und die dazugehörige Software allerdings auch selber anschaffen, um Ihre eigenen Daten einzusehen. Das hat folgende Vorteile für Sie:
- Sie können sich einen Überblick über Ihre Lenk- und Ruhezeiten verschaffen, ohne dass Sie darauf warten müssen, bis Sie alle 28 Tage die Fahrerkarte beim Chef auslesen lassen. Dadurch können Sie die Planung Ihrer Fahrtage schon früher verbessern.
- Für Ihre Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt können Sie mit ausgelesenen Daten Ihre Arbeitszeiten und -schichten nachweisen.
- Falls Sie unbezahlte Überstunden geleistet haben, ist es so möglich, diese mit selbst ausgelesenen Daten nachzuweisen.
Ein Auslesegerät für eine Fahrerkarte ist ab 30 Euro zu haben, ein Komplettpaket mit geeigneter Software kostet 80 Euro und mehr. Möchten Sie die ausgelesenen Daten dazu verwenden, Ihre Zeiten vor Gericht oder beim Finanzamt nachzuweisen, brauchen Sie eine Software, welche den Vorgaben der EU-Kommission genügt und beim Auslesen eine spezielle Signatur erstellt.
Mit der Software können Sie die gespeicherten Daten auf der Karte direkt einsehen. Dabei wird in der Regel auch deutlich markiert, wenn Überschreitungen von zulässigen Lenkzeiten oder Unterschreitungen der Ruhezeiten vorliegen.
Brauche Ihre Hilfe!
Ich bin Tankzugfahrer,und nach dem Kammerflimmern und eingebaute Defibrilator bin länger als 3 Monate krank,habe und LKW Fahrverbot. Jetzt meine Arbeitgeber sagt mir das ich muss Fahrerkarte ablesen jeder 28 Tagen,obwohl ich zuhause bin.
Hat er Recht oder nicht?
Hallo Josef,
in diesem speziellen Fall sollten Sie einen Anwalt konsultieren. Dieser kann die Situation besser einschätzen und weiß, was in dem Fall erlaubt ist und was nicht.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Tag,
können Sie mir weiter helfen??
Ich brauche bitte Information über ein Schaden, eine Eisplatte ist von einem LKW auf mein Fahrzeug herabgefallen und den Lack am Auto beschädigt.
Den Namen der Logistik und den ersten Kennzeichen Buchstaben …, die genaue Stelle an der Autobahn und die Uhrzeit wo die Eisplatte herabgefallen ist, habe ich.
Besteht eine Möglichkeit das LKW Fahrzeug zu ermitteln? Werden auf eine LKW Karte die genauen Fahrten wo sich der LKW befindet hat, Zeiten, Fahrer … gespeichert?
Von der zuständigen Polizeibehörde bekomme ich als Geschädigter keine Information, nach Aussage des Chefs der Logistik liegt ihm kein Bericht der Polizei vor. Er selbst war nicht bereit mir seine Versicherung zu nennen.
Bitte um Information und Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
B.J.
Hallo Johann,
an Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie kompetent zum weiteren Vorgehen beraten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Muss ich als “rein privater Fahrer” – angenommen ich bin ein “Freak” der gerne LKW über 7,5 Tonnen fährt – mit Zulassung auf mich als Privatperson ohne Gewerbe, für die dann ja reinen Privatfahrten, eine Fahrerkarte stecken. Mit regelmäßigem Auslesen und Archivieren der Daten? (ist beim Wohnmobil über 7,5t ja nicht nötig) Und gelten dann die Lenk- und Ruhezeiten? Bisher konnte ich noch keine klare Antwort dazu in Erfahrung bringen. Alle glauben und meinen nur irgendwas zu wissen…
Vielen Dank im Voraus!
Hallo Dieter,
entsprechende Informationen finden Sie auf https://www.bussgeldkatalog.org/lkw-fahren-ohne-fahrerkarte/ im Abschnitt “Dürfen Sie eine Privatfahrt ohne Fahrerkarte durchführen”.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich habe ein ähnliches Problem, ich fahre hin und wieder (10 Mal im Jahr) schwere Lkw, weil ich eben Spaß daran habe, das sind z.B. Demofahrzeuge verschiedener Hersteller. Vorschriftsmäßig stecke ich meine Fahrerkarte.
Wie kann ich nun regelmäßig, also alle 28 Tage, die Kartendaten archivieren?
Wann beginnen die 28 Tage, nach dem letzten Download oder ab der ersten Fahrt nach dem Download?
Danke!
Hallo Jochen,
laut der IHK Stuttgart gilt Folgendes: “Für die Praxis bedeutet dies, dass mit dem ersten aufgezeichneten Ereignis nach dem letzten Auslesen der Fahrerkarte oder des Kontrollgerätes die entsprechende Frist zu laufen beginnt.”
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org