Gilt eine Helmpflicht für das Mofa in Deutschland?

Von Murat Kilinc

Letzte Aktualisierung am: 5. März 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Beim Motorrad gilt eine klare Helmpflicht. Ist das Mofa auch davon betroffen?
Beim Motorrad gilt eine klare Helmpflicht. Ist das Mofa auch davon betroffen?

Helmpflicht auf dem Mofa: Eine Frage der Fahrzeugklasse

In Deutschland gilt seit 1976 die Helmpflicht für Motorradfahrer. Die Regelung dazu gibt § 21 a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vor. Wer ohne oder mit einer ungeeigneten Kopfbedeckung erwischt wird, muss mit einem Verwarngeld rechnen.

Aber gilt diese Helmpflicht auch beim Mofa? Ab wann müssen Fahrer überhaupt einen Schutzhelm aufsetzen? Welche Rolle spielt die Bauart des Gefährts?

Gibt es Ausnahmen, die beim Mofa bezüglich der Helmpflicht zu beachten sind? Die Antworten zu diesen Fragen und alle wichtigen Informationen zum Thema erhalten Sie im vorliegenden Ratgeber.

➥ Angebote zum Thema Helm

FAQ: Helmpflicht fürs Mofa

Existiert für Mofa eine Helmpflicht?

Ja, laut Straßenverkehrs-Ordnung müssen auf Krafträdern, die schneller als 20 km/h fahren, Helme getragen werden.

Welche Vorgaben muss der Helm erfüllen?

Der Gesetzgeber schreibt die Verwendung geeigneter Schutzhelme vor. Darunter fallen zum Beispiel Modelle, die der ECE-Norm 22/05 entsprechen.

Was droht für das Fahren ohne Helm?

Wer auf dem Mofa ohne Helm erwischt wird, muss laut Bußgeldkatalog mit einem Verwarngeld in Höhe von 15 Euro rechnen.

Bußgeldkatalog: Verstoß gegen die Helmpflicht

VerstoßBußgeld in EuroPunkteFahrverbotFverbotLohnt ein Einspruch?
Während der Fahrt keinen geeigneten Helm getragen15eher nicht
Auf dem Motorrad ein Kind befördert, das keinen Helm trug601Hier prüfen **
... mehrere Kinder701Hier prüfen **

Die Spezifikationen des Mofas

Bei der Frage nach der Helmpflicht beim Mofa richtet sich der erste Blick oft auf den Gesetzestext. In § 21a Absatz 2 StVO steht geschrieben:

Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.

Es stellt sich die Frage: Handelt es sich beim Mofa um ein Gefährt, das in eine der genannten Kategorien fällt? Hier gilt es die Bauweise des Vehikels genauer zu betrachten. Dabei handelt es sich um ein motorisiertes Zweirad, welches klassentechnisch unter dem Moped einzuordnen ist. Ein Mofa definiert sich dadurch, dass es maximal eine Drehzahl von 4800/min erreicht. Dabei können Mofafahrer höchstens eine Geschwindigkeit von 25 km/h erreichen.

Helmpflicht beim Moped: Innerhalb der DDR war diese auch seit Oktober 1985 vorgeschrieben.
Helmpflicht beim Moped: Innerhalb der DDR war diese auch seit Oktober 1985 vorgeschrieben.

Schon 15-Jährigen ist es erlaubt, mit einem Mofa zu fahren. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass diese eine gültige Prüfbescheinigung erworben haben. Eine direkte Führerscheinklasse, wie Sie beispielsweise beim Motorrad benötigt wird, gibt es hier nicht. Unabhängig von der jeweiligen Klasse darf darüber hinaus jeder Führerscheinbesitzer mit einem Mofa fahren. Aber was ist jetzt mit der Helmpflicht beim Mofa? Im nächsten Abschnitt erhalten Sie dazu genaue Infos.

Klartext zur Helmpflicht beim Mofa

Verkehrsrechtlich ist ein Mofa als einspuriges Fahrrad mit Hilfsmotor zu betrachten, wobei die Bauart Höchstgeschwindigkeiten bis zu 25 km/h ermöglicht. Als es noch nicht viele Fahrzeuge dieser Art gab, durften ihre Besitzer auch ohne Helm fahren. Das änderte sich jedoch mit dem immer reger werdenden Straßenverkehr und den zunehmenden Gefahren.

Seit dem 1. Oktober 1985 gilt die Helmpflicht beim Mofa für alle Fahrer! Dabei ist jedoch genau auf die Fahrzeugklasse zu achten. Leichtmofas und E-Bikes erfordern keinen Helm.

Moped, Elektroroller, Motorroller: Helmpflicht gilt durch § 21a Absatz 2 StVO auch für diese leistungsfähigeren Fahrzeugklassen. Fahrer, die der Helmpflicht nicht nachkommen, müssen stets mit einem Verwarngeld von 15 Euro rechnen. Durch die eingeschränkte Verkehrssicherheit drohen zudem schwere Verletzungen. Zweiradfahrer sollten sich also gut überlegen, ob Sie die Helmpflicht beim Moped, Elektroroller, Motorroller, Mofa oder einem anderen helmpflichtigen Fahrzeug ignorieren wollen.

Welche Helme in Deutschland zugelassen sind, erfahren Sie u. a. in unserem Video:

Video zur Helmpflicht
Im Video: Wann besteht eine Helmpflicht?

Ausnahmefälle in Bezug auf die Helmpflicht

Die Helmpflicht beim Mofa kennt keine wirkliche Ausnahmen. Zwar steht in der StVO geschrieben, dass durch Anlegen eines Sicherheitsgurtes auf einen Helm verzichtet werden kann. Diese Möglichkeit bieten Mofas in der Regel aber nicht an. Folglich bleibt die Helmpflicht beim Mofa unumstößlich. Ein Helm muss getragen werden.

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Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc ist dank seines Expertenwissens dazu in der Lage, die Leser von bussgeldkatalog.org umfassend über Themen rund um den Verkehr - wie etwa das Verkehrszivilrecht sowie das Verkerhrsstrafrecht - aufzuklären. Sein Studium absolvierte er an der Universität Bremen. Sein Referendariat führte den heutigen Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH an das OLG Celle sowie in den Landgerichtsbezirk Verden.

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45 Kommentare

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  1. Hauke P.
    Am 23. April 2018 um 16:11

    Hallo,
    muss der Fahrer eines Rollers/Mofa auch dafür haften, wenn der Beifahrer keinen Helm trägt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 10:05

      Hallo Hauke,

      wer während der Fahrt keinen geeigneten Helm trägt, muss 15 Euro zahlen – unabhängig davon, ob er der Halter bzw. Fahrer des Fahrzeuges ist oder der Beifahrer.

      Die Redaktion von Bußgeldkatalog.org

  2. Dieter H.
    Am 5. April 2018 um 14:46

    guten Tag.
    muss ich für ein Rolektro E-Trike 25 mit EU Zulassung 600 W Motor 50 KM Reichweite 25 KmH Höschstgeschwindigkeit E- elektrisches Dreirad 3-Rad auch einen Helm tragen??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. April 2018 um 16:45

      Hallo Dieter,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, gilt die Helmpflicht für Krafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • G. Mayer
        Am 18. Juni 2018 um 15:54

        ich interessiere mich auch für das Rolektro E-Trike 25. Dieser Roller hat einen Gurt zm Anschnallen. Damit müsste dann doch – sofern man angeschnallt ist – die HelmPFLICHT entfallen ?? Keine Frage, dass ein Helm trotzdem empfehlenswert ist.

        • bussgeldkatalog.org
          Am 23. Juli 2018 um 8:05

          Hallo,
          soweit wir erkennen können, besteht auch für dieses Fahrzeug Helmpflicht. Wenden Sie sich für eine genauere Einschätzung ggf. an die Polizei oder den TÜV.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Tobias C.
    Am 17. Februar 2018 um 12:18

    Worunter fällt denn dann eine Ciao, DAS Mofa?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. März 2018 um 17:34

      Hallo Tobias,

      die Helmpflicht gilt für alle Mofas, auch eine Ciao.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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