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Führerscheinfreie Fahrzeuge: Diese Kfz benötigen keine Fahrerlaubnis

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Welche Fahrzeuge dürfen ohne Führerschein gefahren werden?

Welche Bedingungen gelten für fahrerlaubnisfreie Kraftfahrzeuge?
Welche Bedingungen gelten für fahrerlaubnisfreie Kraftfahrzeuge?

Ob wegen einer nicht bestandenen MPU oder etwa einer allgemeinen Aversion gegen Prüfungen: Manche Menschen entscheiden sich dazu, keinen Führerschein (mehr) haben zu wollen. Möchten sie dennoch motorisiert am Straßenverkehr teilnehmen, benötigen sie führerscheinfreie Fahrzeuge.

Doch gibt es in Deutschland überhaupt Autos, die ohne Führerschein geführt werden können? Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein und welche Bußgelder folgen, wenn diese nicht eingehalten werden?

In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Fahrzeuge ohne Fahrerlaubnis gefahren werden dürfen. Informationen zu den einzelnen Bestimmungen sowie zu den drohenden Bußgeldern bekommen Sie hier ebenfalls.

Führerscheinfreie oder fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge: Welche Ausdrucksweise ist richtig? Grundsätzlich sind die Begriffe „Führerschein“ und „Fahrerlaubnis“ voneinander abzutrennen. Mit dem Schein ist lediglich das Dokument gemeint, während die Erlaubnis die allgemeine Berechtigung zum Führen bestimmter Kfz darstellt. In diesem spezifischen Fall werden die Bezeichnungen „führerscheinfrei“ und „fahrerlaubnisfrei“ allerdings Synonym verwandt.

FAQ: Führerscheinfreie Fahrzeuge

Gibt es führerscheinfreie Autos?

Gilt ein Auto als Mobilitätshilfe oder Krankenfahrstuhl, benötigen Sie dafür unter bestimmten Voraussetzungen keinen Führerschein.

Sind Mofas führerscheinfrei?

Bei Mofas handelt es sich um führerscheinfreie Fahrzeuge. Allerdings wird für diese eine Prüfbescheinigung benötigt.

Welche Fahrzeuge sind noch führerscheinfrei?

Bestimmte landwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge wie Zugmaschinen, Stapler, Flurförderzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind führerscheinfrei.

Spezifische Infos über führerscheinfreie Fahrzeuge

Führerscheinfreie Mofas: Ohne Prüfung drohen Bußgelder!

Mofas sind zwar führerscheinfreie Fahrzeuge, daraus ergibt sich allerdings nicht, dass sie gefahren werden dürfen, ohne dass die betroffene Person im Vorfeld gewisse Kenntnisse erworben hat. Um ein Mofa im deutschen Straßenverkehr steuern zu dürfen, ist eine besondere Prüfbescheinigung vonnöten, die sicherstellen soll, dass Mofafahrer zumindest die Grundregeln im Straßenverkehr beherrschen und aufgrund ihrer Unwissenheit keine Gefahr darstellen.

Bedenken Sie: Ein Mindestalter von 15 Jahren ist Voraussetzung. Nach einer bestandenen Prüfung sind Sie zum Führen von einem Mofa berechtigt, solange dieses bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h fahren kann.

Fahren Sie mit einem Mofa, ohne die Prüfbescheinigung abgelegt zu haben, droht ein Bußgeld von 20 Euro.

Führerscheinfreie Autos: Diese Bestimmungen gelten

Gilt ein Auto als Mobilitätshilfe oder Krankenfahrstuhl, ist es führerscheinfrei. Folgende Voraussetzungen müssen dafür gegeben sein:

  • Krankenfahrstuhl: Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h, maximale Breite von 110 cm, maximales Leergewicht von 300 kg, maximales Gesamtgewicht von 500 kg, elektrischer Antrieb
  • Mobilitätshilfe: Maximale Breite von 70 cm, zweispurig angeordnetes Fahrzeug, lenkerähnliche Haltestange, Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
Zudem muss an der Bauart des Kfz erkennbar sein, dass es zum Gebrauch durch körperlich beeinträchtigte Personen bestimmt ist.

Ein führerscheinfreies Auto kaufen: Stolpersteine

Attribut "führerscheinfrei": Nicht alle Fahrzeuge bekommen es.
Attribut “führerscheinfrei”: Nicht alle Fahrzeuge bekommen es.

Insbesondere dann, wenn Sie führerscheinfreie Autos gebraucht erwerben wollen, sollten Sie Vorsicht walten lassen: Nicht alle Fahrzeuge, welche als „führerscheinfrei“ beworben werden, erfüllen auch die notwendigen Voraussetzungen.

Neben den üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Autokauf sollten Sie sich erkundigen, ob das in Betracht kommende Auto wirklich führerscheinfrei geführt werden darf.

Eine detaillierte Nachfrage bei der Zulassungsbehörde kann an dieser Stelle teure Fehler vermeiden.

Führerscheinfreie Fahrzeuge in der Landwirtschaft

Auch bestimmte landwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge sind führerscheinfrei. Dazu zählen laut § 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV):

  • Zugmaschinen
  • Stapler
  • Flurförderzeuge
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen

Allerdings müssen diese Maschinen von ihrer Bauart her eindeutig für den land- oder forstwirtschaftlichen Zweck bestimmt sein. Zudem darf ihre Höchstgeschwindigkeit 6 km/h nicht überschreiten.

Als führerscheinfreie Fahrzeuge gelten ebenfalls landwirtschaftliche Kfz und Arbeitsmaschinen, welche mithilfe von Holmen von Fußgängern geführt werden.

Das Auto war nicht führerscheinfrei? Diese Ahndungen drohen

Nehmen Sie mit einem Fahrzeug am Straßenverkehr teil, ohne die entsprechende Fahrerlaubnis zu besitzen, drohen unangenehme Folgen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Sie ein Mofa mit mehr als 25 km/h ohne Führerschein fahren.

Der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis stellt eine Verkehrsstraftat dar: Bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe oder ein entsprechend hohes Strafgeld können folgen.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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152 Kommentare

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  1. Martin
    Am 23. Dezember 2018 um 14:17

    Hallo liebes Team,
    ich leide derzeit an einem einmonatigen Fahrverbot. Ist es zulässig, wenn ich in dieser Zeit einen Holder Einachsschlepper E6 mit Anhängewagen führe? Ich glaube, dass ein solches Fahrzeug unter den Typ fält, der unter §4 (1) 4. der FeV genannt ist (Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke). Laut Betriebserlaubnis hat dieser eine zulässige Höchstgeschwindigkeit, je nach Bereifung, von bis zu 18,1 km/h, was der Forderung der FeV von einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h widerspricht. Zur Führerscheinpflicht sagt die BE unter A.Führerscheinpflicht Satz 1, dass wennn der Einachsschlepper von Fußgängern an Holmen geführt wird, kein Führerschein erforderlich ist. Nur wenn der Einachsschlepper vom Sitz eines angehängten Fahrzeuges aus gelenkt wird, ist ein Fürerschein der Klasse 4 nötig.
    Darf ich also den E6-Einachsschlepper mit Anhängewagen als Fußgänger an Holmen führen?

    Mit bestem Dank für hilfreiche Antworten im Voraus

    • wiltschka
      Am 31. Januar 2019 um 0:13

      Hallo Martin.

      Ja, aber nur als Fußgänger ohne Sitzkarren, da du den mit angehängtem Sitzkarren ja nicht richtig führen kannst. Fußgänger bedeutet, du must LAUFEN!
      Also fahrerlaubnisfrei, wenn du hinterher läufst. Nur was bringt dir das? Ohne läuft es sich gemütlicher!

  2. wiltschka
    Am 23. November 2018 um 0:41

    Hallo Andre!

    Dazu muss man einiges wissen, bevor man dies alles genau beantworten kann.
    Wenn das Fahrzeug mit Dieselmotor überhaupt ein Krankenfahrstuhl ist, ist er als nicht elektrobetriebener Krankenfahrstuhl seit dem 01.09.2002 wieder fahrerlaubnispflichtig.
    Könnte aber auch ein Leichtkraftfahrzeug sein, muss man halt mal in die Betriebserlaubnis schauen.
    In beiden Fällen braucht der Fahrer jedoch eine Fahrerlaubnis. Und der Fahrzeughalter ist dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug von niemandem ohne Fahrerlaubnis gefahren wird. Tut er es trotzdem, macht er sich des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig (§21 StVG kannst du das nachlesen). Absatz 1 Nr. 2 behandelt den Halter.

    Das ganze ist auch keine Ordnungswidrigkeit, sondern ein Vergehenstatbestand. Wird also nicht von der Bußgeldstelle, sondern von Staatsanwaltschaft/Gericht durchgeführt.
    Die Geschwindigkeitsüberschreitung als solche wird nicht geahndet, wo sollte die auch sein? Die alten, nicht elektrisch angetriebenen KFS durften 25, vor 1999 sogar 30 fahren. DDR Simson Duo sogar 60.

    Es geht hier also nicht um eine Geschwindigkeitsüberschreitung sondern um ein Fahrzeug, das man ohne Fahrerlaubnis nicht fahren darf, egal ob mit 15 oder 25 km/h.

    Lediglich eine 10 km/h-Obergrenze, die in den Fahrzeugpapieren vor dem 01.09.2002 eingetragen worden ist und tatsächlich nicht überschritten wird, macht einen nicht elektrischen Krankenfahrstuhl fahrerlaubnisfrei (Besitzstand geregelt im § 76 FeV).

    Mit Führerschein kannst du diese Fahrzeuge fahren, wobei du schauen musst, welche Fahrerlaubnis tatsächlich notwendig ist. Bei Leichtkraftfahrzeugen reicht die Klasse S;M;AM – bei Krankenfahrstühlen kommt es auf Motor und Hubraum an. Daneben noch auf das Ausstellungsdatum deiner Fahrerlaubnisklassen. Mit “B” bist du aber auf der sicheren Seite, ist die Kiste nicht schneller als 25, auch mit der alten Klasse 5, ausgestellt vor dem 01.01.1989!

  3. Kai
    Am 21. November 2018 um 20:03

    Grüße! Wie verhält es sich wenn man ein 25 kmh Pkw schon fährt und diesen durch einen neuen Ersetzen möchte geht dies denn noch oder muss man dann eine Prüfung absolvieren? Motorradführerschein ist vorhanden! Mfg

    • wiltschka
      Am 12. Januar 2019 um 1:42

      Ergänzung:
      Wenn du den Motorradschein (eben erst gelesen) hast, kommt es drauf an, wann du den bekommen hast.
      Ist der vor dem 01.01.1989 ausgestellt, beinhaltet der den alten 5er, der dich auch zum Führen von Pkws bis 25 km/h berechtigt.
      Ist der erst ab dem 01.01.1989 ausgestellt, ist der darin enthaltene 5er nicht mehr ausreichend zum Führen von 25 km/h-Pkws.

      Den Rest entnehme dem Kommentar von Uwe W.

    • Uwe W.
      Am 7. Dezember 2018 um 0:30

      Kai, dann stell den ganz schnell ab.

      Wenn du keine Fahrerlaubnis hast, kannst du auch keinen Pkw fahren. Nicht mal einen mit 6 km/h. Solltest du den jetzigen gar auf ein Mopedkennzeichen versichert haben, wirst du die nächsten Wochen oder Monate eh Post von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft bekommen! Da wird zur Zeit gesiebt. Kann aber dauern, weil da Unmengen an Fahrzeugen falsch versichert wurden und alles aufgearbeitet werden soll, was noch nicht verjährt ist. Also die letzten 5 Jahre. Alles was nicht deutlich kleiner als Panda oder Marbella ist und auch nur halb so schwer, wird nie Leicht-Kfz (max. 350 kg Leergewicht) und auch nicht Krankenfahrstuhl (max. 300 kg).
      Bleibt immer Pkw und bedarf immer einer Fahrerlaubnis.
      Gutachten Fiat Panda, Seicento, Cinquecento, Punto und Uno und so weiter , die auf Krankenfahrstuhl lauten, sind Fälschungen! Und davon gibt es ganze Serien auf dem Markt. Finger weg!
      Leicht-Kfz vierrädrig brauchst du ebenfalls eine Fahrerlaubnis, auch mit 25 km/h.

      Nicht elektrisch angetriebene motorisierte Krankenfahrstühle über 10 km/h bbH sind seit dem 01.09.2002 wieder fahrerlaubnispflichtig, ausschlaggebend für die Klasse ist die Motorisierung und der Hubraum. Bis maximal 10 km/h sind die aber weiterhin fahrerlaubnisfrei, wenn die 10 km/h vor dem 01.09.2002 eingetragen wurden und auch tatsächlich nicht überschritten werden. (siehe § 76 FeV).

      Fahrerlaubnisfrei sind:
      2-rädrige Mofas bis 50 ccm und maximal 25 kmh bbH
      und seit Dez. 2016 auch
      dreirädrige Kleinkrafträder bis 50 ccm
      (z. B. Piaggio APE – nicht als Krankenfahrstuhl, sondern nur mit “Kleinkraftrad -3-rädrig” -Papieren – bekommt man aber problemlos umgeschrieben)
      oder
      die neuen dreirädrigen Elektrokabinenroller (auch 2 sitzig) bis 25 km/h bbh. Aber auch nur die dreirädrigen (auch mit Doppelrad (Radabstand Radmitte-Radmitte max 46cm).

      Vierrädrige Leicht-Kfz auch bis 25 km/h bbH benötigen die Fahrerlaubnis der Klasse AM (alt M oder S oder 5)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Dezember 2018 um 11:12

      Hallo Kai,

      wenden Sie sich am besten direkt an die Behörden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Roland M.
    Am 20. November 2018 um 22:18

    Hallo liebes Team, ich habe da eine Frage, ich bin 3.04.62 geboren also 56 J
    ich möchte mir ein 25 KMH Auto anschaffen , Brauche ich ein Führerschein klasse B ?

    Ich bedanke mich ganz herzlichst bei Ihnen

    mfg
    Roland.M

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Dezember 2018 um 10:30

      Hallo Roland M.,

      in der Regel benötigen Sie eine Fahrerlaubnis. Welche genau, hängt von Zulassung und Gewicht des Fahrzeugs ab. Erkundigen Sie sich am besten direkt bei der Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • wiltschka
        Am 12. Januar 2019 um 1:36

        Hallo Roland.
        Kommt auf die Art des Autos an.
        Für Leicht-Kfz (L6e) mit EU-Betriebserlaubnis, maximal 4 kW und Leergewicht maximal 350 kg, mit Versicherungskennzeichen zu fahren, benötigst du die Fahrerlaubnis der Klasse AM.

        Fahrerlaubnis der Klasse AM reicht auch für die etwas schwereren L6e-Fahrzeuge bis 425 kg oder mit mehr als 4, aber nicht mehr als 6 kW. Die müssen nach deutschem Recht aber immer noch amtlich zugelassen werden, geht nicht mit Versicherungskennzeichen. Also auch TÜV, Steuer, großes Autoschild!

        Für die “Pkw” mit 25 km/h Zulassung (Panda, Marbella, Cuore, Alto, ….) brauchst du auf jeden Fall die Fahrerlaubnis B, da du den alten 5er, ausgestellt vor dem 01.01.1989 wohl nicht besitzt. Und diese 25er Pkw müssen amtlich zugelassen werden und alle 2 Jahre zum TÜV, auch wenn auf den verschiedenen Verkaufsplattformen von dubiosen Verkäufern immer wieder behauptet wird, die seien führerscheinfrei, steuerfrei und bräuchten auch nicht zum TÜV! DOCH! Man braucht dafür eine Fahrerlaubnis (B oder alter 5er), muss die amtlich zulassen (großes Autokennzeichen), muss Kraftfahrzeugsteuern bezahlen (meist haben die nicht mal Euro 4, daher teuer) und muss auch zum TÜV!

        Für dich ohne Fahrerlaubnis kommt ein dreirädriges Kleinkraftrad bis 25 km/h in Betracht, also z. B. alte Piaggio APE 50 (aufpassen, das die nicht als Krankenfahrstuhl eingetragen ist, da brauchst du AM) oder die neuen dreirädrigen Elektrofahrzeuge, beide bis 25 km/h bbH. Die erfüllen die von dir gewünschten Voraussetzungen: Fahrerlaubnisfrei (aber Mofaprüfbescheinigng oder Geburtsdatum vor dem 01.04.1965 erforderlich(hast du)), zulassungsfrei, TÜV-frei … Brauchst nur Versicherungskennzeichen und Betriebserlaubnis als “3-rädriges Kleinkraftrad” und “bbH: 25 km/h”!

  5. Adrian
    Am 11. November 2018 um 21:43

    Hallo ich hätte mal eine frage bezüglich ein 25 kmh auto was wie ein Auto angemeldet wird darf man dieses Fahrzeug mit einer prüfbescheinigung fahren?
    mfg Adrian

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. November 2018 um 15:15

      Hallo Adrian,

      die Prüfbescheinigung gilt ausschließlich für Mofas.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Chemnitzer
    Am 31. Oktober 2018 um 19:19

    Denkt der grad ernsthaft dass ihr ein auto verkauft?😂

  7. André
    Am 25. Oktober 2018 um 0:30

    Hallo liebes Team,
    ich hätte folgende 3 Fragen.
    (Ich bin Senioren-Alltagsbetreuer) Eine Klientin von mir hat
    folgendes Verkehrsdelikt begangen:
    Mit ihrem noch fahrtauglichen dieselmotorisierten Krankenfahrstuhl
    hat sie sich dieses Jahr von einer zweiten Person, welche keinen
    Führerschein hat, im Straßenverkehr fahren lassen.
    Dabei hatte das Fahrzeug eine Geschwindigkeit
    von 25 km/h.
    Ich hätte hierzu mehrere Fragen.
    Ist die Seniorin als Halterin und Beifahrerin hier straffällig geworden?
    Da diese Fahrzeuge nicht mehr zulässig, können Sie sagen,
    in welcher Höhe diesbzgl. ein Bussgeld ausfällt?
    Sowie, was die Geschwindigkeitsüberschreitung betrifft?

    Zuletzt würde mich noch interessieren, kann ich, mit Führerschein,
    dieses Modell trotzdem fahren?

    Falls Sie diese Fragen beantworten können, wäre ich Ihnen sehr dankbar.
    MfG, André W.

  8. K.
    Am 17. Oktober 2018 um 21:01

    Hallo liebes Bußgeldteam

    Ich habe noch nie einen Führerschein besessen. In NRW war es für mich nicht nötig, da alle 10 Min. ein Bus fuhr. Seit einigen Jahren lebe ich in RLP und trotz “Groß Stadt” fahren die Busse hier alle 30 Min. zu den Stoßzeiten. Sobald man aus der Stadt raus fährt kann es sein, speziell am Wochenende, dass die Busse nur alle 2h fahren. Und das die Staßen zu Bundesstraßen werden. ( glaube nennt man so auf denen 70 KM h gefahren werden darf ??)

    Sowas geht mir als ständiger Fahrradfahrer tierisch auf den senkel. Zumal auch Autofahrer nicht wissen, dass der Spiegel mit zu ihrem Auto gehört und das diese zum 1,50 Meter überholabstand dazu zählt. Oder auch wenn ein Radfahrer sich im Kreisverkehr bewegt….. Im Kreisverkehr gilt ein überholverbot!!

    Meine eigentliche Frage ist
    – Es gibt doch diese “Mofaautos” die bis zu 45 km / h. Dürfen die auch “nur” mit einem “Mofaführerschein” gefahren werden? Oder benötigt man dazu einen Autoführerschein? Denn diese haben ja auch “nur” ein Mofakennzeichen hinten.

    Leider habe ich das was ich (aus Faulheit nicht alles) gelesen habe nichts über diese 45 km/ h Autos gelesen. Denn gedanklich bin ich schon länger damit am spielen mir so eines zu zulegen. Denn gerade im Winter friert man auf dem Fahrrad fest und mit zunehmendem alter merke ich auch, dass es mir immer unangenehmer wird.

    Und bevor eine weitere Frage Eurer Seite aufkommt….. Nein ich habe keine Behinderung und mein alter ist zwischen 40-50 Jahre….. also “Mofa ohne Führerschein” dafür bin ich zu Jung.

    Danke für Eure Bemühungen und die Seite finde ich super.

    Weitermachen.

    Lg K.

    • wiltschka
      Am 31. Januar 2019 um 0:06

      Hallo K.!
      Diese 45 km/h-Leichtkraftfahrzeuge durftest du noch nie mit der Mofaprüfbescheinigung fahren.

      Für die brauchte man von Anfang an die Klassen 5,S,M oder AM.

      Mit der Mofaprüfbescheinigung, falls du die doch noch machst, kannst du aber seit Dez. 2016 auch die dreirädrigen Kleinkrafträder (also z.B Piaggio APE oder dreirädrige elektrobetriebene Kabinenroller) fahren, wenn die nicht schneller als 25 km/h sind.

  9. wiltschka
    Am 7. Oktober 2018 um 22:08

    Hallo Nadine. für dich kommt lediglich ein 2 oder dreirädriges Kleinkraftrad (dreirädriges Leicht-Kfz bis 350 kg) bis 25 km/h in Frage. Die sind aber nur 2-sitzig.

  10. Hans-Peter Z.
    Am 13. September 2018 um 8:01

    am 31.12.2011, an Silvester, ein halbes Jahr nach meinem Fahrrad-Sturz mit Alkohol (ohne Beteiligung anderer Personen)
    2,3 Promille, habe ich die Aufforderung bekommen, den Führerschein abzugeben plus 1400.- EUR Strafe. Ich bin im März 1956 geb. Finanzieller u. zeitlicher Aufwand zu viel für mich. Öffentliche Verkehrsmittel in Anspruch genommen.
    bin seit Jan. 2016 trocken.(Therapie, Klinik-Aufenthalt). Seit 2017 Frührentner mit 50 % Behinderung. Rente reicht jetzt sowieso nicht mehr für normalen PKW.
    Neuer Führerschein seit 20.02.2012
    vordere Seite: in Rubrik 9. steht eine im quadrat eingerahmte “7”, welche auf dem Kopf steht.
    Rückseite: Spalte 9 Bezeichnung “L” für Landwirtschaft in Spalte 10 steht ein ” *) ” Bedeutung ???
    Spalte 9 Nummer 12 steht ” 01,05.02 ” Bedeutung ???
    Frage: Was darf ich eigentlich noch fahren??? E-Mobil mit geschlossener Kabine wäre sinnvoll!!
    “” *) “” eine Sonderregelung, zur Sicherung meines Arbeitsplatzes: Flur-Förder-Fahrzeug, Gabelstapler nur im Betriebsgelände mit öffentlicher Straßen-Verkehrs-Verordnung. Sonst überhaupt nichts!!! SEHR HARTE STRAFE

  11. Marc-Ph.
    Am 9. September 2018 um 21:10

    Hallo mein Name ist Marc, ich bin 16 und wollte fragen ob ich mit einer Prüfbescheinigung ein 25kmh Auto fahren darf?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. November 2018 um 15:32

      Hallo Mary-Ph.,

      die Prüfbescheinigung gilt ausschließlich für sog. Mofas.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Jonathan
    Am 21. August 2018 um 20:16

    Hallo,
    ich bin 14 Jahre alt und ich habe mir eine Motorisierte Seifenkiste gebaut (dreirädrig). Sie fährt unter 25km/h. Darf ich damit auf Fahrradwegen fahren (sie ist wirklich klein)? Geht sie noch als dreirädriges “Fahrrad” durch?

    Gruß, Jonathan

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Oktober 2018 um 12:07

      Hallo Jonathan,

      das Fahren auf öffentlichen Straßen sollte damit nicht erlaubt sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Nadine
    Am 22. Juli 2018 um 12:46

    Hallo und guten Tag

    Ich habe ein paar Fragen zu o.g. Thema.
    Wegen Epilepsie besitze ich einen GdB von 80%, sowie die Kennzeichen G und B. Nun kommt meine große Tochter in die Schule und ich habe keinen, der sie und die kleineren Geschwister zur Schule bzw. zum Kindergarten fahren kann. Diese Einrichtungen sind 2 km von unserem Aussiedlerhof entfernt. Andere Alternativ-Lösungen gibt es leider keine (Freunde oder Nachbarn, Taxi ist zu teuer), der Weg ist ausserdem kleinen Kindern nicht zumutbar, das wurde uns bereits mehrfach gesagt (Leiterin Grundschule, Kindergarten, Kreisverwaltung).
    Ich bin im Besitz einer Mofa Prüfbescheinigung, ausgestellt 1995. Darf ich ein 25km/h Auto fahren?
    Es muss natürlich ein 5-Sitzer sein, nicht so ein kleines 2-Sitzer-Autolein… Darf es auch ein gedrosselter PKW sein, z.B. Opel Corsa o.ä.?
    Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort im Voraus.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Nadine

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. September 2018 um 11:07

      Hallo Nadine,

      für entsprechende Fahrzeuge (zweispurig) wird grundsätzlich eine entsprechende Fahrerlaubnis benötigt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Sonja
    Am 12. Juli 2018 um 21:14

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wir haben beim Umzug den alten und verloren geglaubten 1b-Führerschein, der 1990 an Eides satt als “Verloren” gemeldet wurde, wieder gefunden. Ist nach einer negativen MPU der “Tausch” gegen eine sogen. Mofa-Prüfbescheinigung beim TÜV oder sonstwo möglich, wo ich 1989 den 1b-Führerschein gemacht habe? Wenn ja, was ist alles mitzunehmen? Danke für Ihre Antworten.
    Sonja

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. August 2018 um 9:58

      Hallo Sonja,
      Sie sind grundsätzlich dazu verpflichtet, den wiedergefundenen Führerschein bei der zuständigen Behörde zu melden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Jessy G.
    Am 5. Juli 2018 um 19:42

    Hallo, darf ich mit einer Prüfbescheinigung so ein kleines Auto das nur 25 ķmh fährt fahren. Die hanen doch immer so einen Aufkleber mit einer 25 hinten dran.

    • wiltschka
      Am 7. Oktober 2018 um 22:14

      Wenn du eine Krankenfahrstuhlprüfbescheinigung (1999-2002 erhältlich) gemacht hast, dann die mit 25 km/h, die ein Leergewicht von nicht mehr als 300 kg und eine Betriebserlaubnis als Krankenfahrtstuhl haben.

      Mit der Mofaprüfbescheinigung (egal, wann gemacht) nur 2- und dreirädrige (die nur bis 350 kg Leergewicht) und 25 km/h.
      Auto (vierrädrig) ist gar nicht.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. August 2018 um 14:23

      Hallo Jessy G.,

      bitte wenden Sie sich an die Führerschein- bzw. Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Richard
    Am 4. Juli 2018 um 21:24

    Seat Arosa bj.1998 Mofa Auto 25 kmh darf ich ohne Führerschein fahren, ich bin 1951 geboren

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. August 2018 um 14:10

      Hallo Richard,

      in der Regel ist das nicht möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Sonja
    Am 19. Juni 2018 um 10:30

    ???

  18. Sonja
    Am 17. Juni 2018 um 15:54

    Hallo,
    wir haben beim Umzug einen gültigen 1b – Führerschein von 1989 gefunden, der damals als eidesstattlich verloren gemeldet wurde. Da ich im April eine negative MPU hatte und Jahrgang 1973 bin, ist nun unsere Frage, ob man den Schein beim gegen eine Prüfbescheinigung tauschen kann.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Juli 2018 um 15:44

      Hallo Sonja,

      bitte wenden Sie sich an die Führerscheinstelle oder einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Holger
    Am 13. Juni 2018 um 12:28

    Ich habe mir vor 5 Jahren ein ellekroroller gekauft fährt nicht mal 20 km/h darf ich den ohne Führerschein fahren bin 47 Jahre alt

    • wiltschka
      Am 7. Oktober 2018 um 22:29

      Elektroroller bis 25 km/h zählen als Mofa, die bis 20 km/h als Leicht-Mofas. Für beide benötigen sie (heute 47 Jahre) eine Mofaprüfbescheinigung – keine Fahrerlaubnis.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juli 2018 um 15:08

      Hallo Holger,

      in der Regel benötigen Sie einen Führerschein, aber fragen Sie bitte bei der für Sie zuständigen Führerscheinstelle nach.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  20. MAX
    Am 11. Juni 2018 um 19:21

    hallo,
    ich habe mir jetzt alles hier durchgelesen…jedoch sind meine fragen nicht dabei/ bzw. nicht konkret genug beantwortet

    ich möchte ein echtes , 25kmh fahrzeug kaufen (vom hersteller anscheinend ursprünglich als solches fabriziert)
    (Hyundai Aros 25 KM/H mit Mofakennzeichen auf den fotos dran ! )

    Was muss ich beachten ? Gehen wir davon aus, das Auto ist als Mofa in den Papieren eingetragen.

    habe selbst keinen führerschein und bin 26,

    – reicht für dieses teil die MOFA prüfbescheinigung (möchte damit in BERLIN fahren) ??

    – UND: kann ich mich direkt nach dem Kauf in das Auto setzten uns losfahren ? (hole mir vorher von Versicherung ein Kennzeichen für 80 EUR )

    Die Fragen hören sich vllt. etwas eigenartig an und sollten sich selbst beantworten, aber es ist ja ein durcheinander mit Krankenfahrstuhlbescheinigung, klasse s führerschein, mofa prüfbescheinigung, betriebserlaubnis, TÜV usw..

    • wiltschka
      Am 7. Oktober 2018 um 22:53

      Der Hyundai Atos (nicht Aros) ist echter Pkw und kein Leicht-Kfz. Und wird von “Betrügern” gerne als “Mofaauto, Krankenfahrstuhl” etc als führerschein-, zulassungs- und Tüv-frei angeboten. Wird auch gerne als “Aros” angeboten, da man dann beim Googlen nichts findet.

      Der ist aber zulassungspflichtig, tüv-pflichtig und Kfz-steuerpflichtig und man braucht die Fahrerlaubnis der Klasse B, so man nicht die alte Klasse 5, ausgestellt vor dem 01.01.1989 besitzt.

      Sollten sie den bereits erworben und mit Mopedkennzeichen versichert haben, machen sie das schnellstens rückgängig.

      Und auch in Berlin wurden gerade in letzter Zeit mehrere dieser Fahrzeuge (Fiat Panda, Seicento, Cinquecento, VW Lupo, Seat Marbella, Hunday,…) aus dem Verkehr gezogen. Da läuft bundesweit eine “Säuberungswelle” und viele Besitzer versuchen die Kisten jetzt noch schnell abzustoßen.

      Mit ihren 26 Jahren brauchen sie Klasse B.

      Selbst die echten Krankenfahrstühle (bis 300 kg Leergewicht – Canta, Wanjienberg, und wie die Plastikkistchen alle hießen) kannst du nur dann ohne Fahrerlaubnis fahren, wenn du die spezielle Krankenfahrstuhlprüfbescheinigung (das ist eben nicht die Mofaprüfbescheinigung)in der Zeit vom 01.01.1999 bis 31.08.2002 gemacht hast. Nur in dieser Zeit konnte man die erwerben. Und nur die ist im § 76 FeV als besitzstandswahrend erwähnt: Krankenfahrstuhlprüfbescheinigung!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Juli 2018 um 9:26

      Hallo Max,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen direkt an die zuständige Behörde bzw. den TÜV.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Angelika N.
    Am 11. Juni 2018 um 18:15

    Hallo, ich habe nun soviel gelesen das ich verwirrter bin als zuvor. Ich bin Baujahr 62 habe weder Führerschein noch Prüfbescheinigung und möchte nicht zwingend eines der beiden machen. Nun möchte ich mir gerne eine Biene (Piaggio APE) 25 km/h oder ein 3 oder 4 Rad Kabinen Roller bis 25km/h anschaffen. Nun meine Frage: welches hiervon darf ich fahren?

    • wiltschka
      Am 7. Oktober 2018 um 22:35

      Hallo Angelika.
      Ape mit 25 km/h als 3-rädriges KKR sowie die neuen elektrobetriebenen dreirädrigen KKR bis 25 km/h (dreirädrige Kabinenroller) gehen ebenso wie zweirädrige Mofas ohne Führerschein. Und da du vor dem 01.04.1965 geboren bist, brauchst du auch keine Prüfbescheinigung. Aber Achtung: Die 4-rädrigen fallen da nicht darunter. Und die APE als Krankenfahrstuhl ebenfalls nicht. Die muss zwingend den “KKR-dreirädrig” (Leicht-Kfz dreirädrig) Eintrag haben.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Juli 2018 um 9:23

      Hallo Angelika,
      wenden Sie sich mit diesem anliegen an die zuständige Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Hell
    Am 8. Juni 2018 um 20:27

    Hallo bussgeldkatalog.org,
    mich würde es mal interessieren ob ich ein 25km/h Auto, welches man mit eine Mofaprüfbescheinigung fahren darf, auch ohne diese fahren darf. Da ich ja vor dem 1.Mai 1965 geboren wurde. benötige ich diese ja auch für mein Mofa nicht. Bin ja mittlerweile im 57. Lebensjahr. Würde mir gerne ein Benziner gebraucht zulegen, damit ich auch bei schlechten Wetter mobil bin. Ein Stromer mit 10 bis 15 km/h käme für mich nicht in Frage, da eine Akkuladung wohl nicht lange halten würde und es unangenehm wäre damit eine Landstr. zum nächsten Dorf zu fahren. Auch das laden des Akkus an sich, würde zu lange dauern. Auch sind diese Fahrzeuge doch so geräumig, das man auch mal zum einkaufen fahren kann. Öffentliche Verkehrsmittel sind ja nicht so toll wenn man in jeder Hand Taschen zu tragen hat und kein Sitzplatz bekommt. Gibt ja noch gebraucht diese 1-2 Sitzer zu kaufen. Ach so, für mich ist es auch kein Problem sich auf 4 Rädern fort zu bewegen (gelernt in der Fahrschule).

    Mit freundlichen Grüßen,

    A. Hell

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Juli 2018 um 15:41

      Hallo Herr Hell,

      ein 25-km/h-Fahrzeug ist zweispurig und darf damit nur mit einem Führerschein gefahren werden – eine Prüfbescheinigung reicht in der Regel nicht aus. Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. sydney
    Am 29. Mai 2018 um 20:32

    muss mann ein führerschein haben unter 6 stundenkilometern weil ich bin 13 jahre

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Juni 2018 um 15:13

      Hallo sydney,

      das kommt auf das Fahrzeug an.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Chris M.
    Am 27. Mai 2018 um 10:34

    Hallo, ich habe im Februar meinen Führerschein wegen Alkohol abgeben müssen, der ist jetzt erst mal 15 Monate weg…. Jetzt die Frage: Da ich auf dem Land wohne mit miesserabler öffentlicher Anbindung, was darf ich denn fahren, da ich wenigstens bis zum nächsten Bahnhof kommen muss, zwecks Arbeit?? :-/

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juni 2018 um 10:57

      Hallo Chris,

      handelt es sich um kein allgemeines Fahrverbot, dürfen Sie mit einer entsprechenden Prüfbescheinigung Mofa fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Kati
    Am 26. Mai 2018 um 12:36

    Hallo,

    Ich habe einen schwerbehindertenausweis 100% und keinen Führerschein. Darf ich mir ohne weiteres ein 15 kmh “auto” zulegen??danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juni 2018 um 10:17

      Hallo Kati,

      ein elektrischer Krankenfahrstuhl bis 15 km/h Höchstgeschwindigkeit darf ohne Führerschein von Personen ab 15 Jahren geführt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Inge D.
    Am 17. Mai 2018 um 18:16

    habe keinen Führerschein mehr, kann ich einen E- Roller mit 25 km/hfahren. Bin 1960 geboren.

  27. Ralf
    Am 13. Mai 2018 um 20:05

    Hallo Redaktion,

    wie verhält sich eigentlich folgender Sachverhalt:

    Wen ich ein Elektroroller OHNE STVZO Zulassung mit Höchstgeschwindigkeit 25 Km/h fahre im öffentlichen Bereich, ist dann auch mein Führerschein in Gefahr ?

    Danke schon mal für die info ;)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Juni 2018 um 11:33

      Hallo Ralf,

      unseres Kenntnisstandes nach müssen E-Roller, die schneller als 6 km/h sind, über eine Betriebserlaubnis verfügen. Des Weiteren besteht in der Regel eine Versicherungspflicht und der Fahrer muss eine Mofa-Prüfbescheinigung oder einen entsprechenden Führerschein besitzen. Ohne Betriebserlaubnis müssen Sie mit entsprechenden Sanktionen rechnen (siehe https://www.bussgeldkatalog.org/fahren-ohne-betriebserlaubnis/).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Frank R.
    Am 9. Mai 2018 um 21:23

    Hallo,
    ich bin 58 J.alt, mein FS wurde am 29.4.017 eingezogen.
    Fahren unter Alkohol, 1,4 Prom.( in NRW)und Gefährdung des Straßenverkehrs,jeweils 3 Pkt. macht 6…und die 2 Altpunkte wegen Geschwkeitsüberschreitung mit Betriebswagen….macht 8 PKT…Fahre seit 39 Jahren Auto und viel(berufsmäßig) und habe keine
    Vorbelastungen wegen Alkohol am Steuer gehabt.Nun soll ich eine MPU machen…kann ich im Moment aber geldlich nicht…!!
    Kann ich derweil meinen 50ccm Roller (gedrosselt auf 25 km/H) fahren ? Oder ein E-Roller mit max 25 km/H ?
    Freue mich auf eine Antwort,Danke

  29. Dennis b.
    Am 8. Mai 2018 um 3:13

    Hallo ich will mir einen m25 multicar holen der maximal 6 kmh fährt brauche ich da ein Führerschein und die zweite Frage muss der tüf habend oder reicht da ein versicherungskenzeichen

    • wiltschka
      Am 7. Oktober 2018 um 22:23

      Die 6 km/h-Regelung ist bei den Führerscheinen seit 2002 weggefallen (FeV). Du brauchst bei 6 km/h also die gleiche Fahrerlaubnis wie bei 25 km/h. Das Multicar hat 1650 kg Leergewicht, kann also auch nicht als Leicht-Kfz oder Krankenfahrstuhl zugelassen werden. Da muss dann auch die Klasse B her! (bis 25 km/h reicht auch die alte Klasse 5, ausgestellt vor dem 01-01-1989).

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2018 um 14:31

      Hallo Dennis b.,

      bitte wenden Sie sich an die Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Betty D.
    Am 17. April 2018 um 0:52

    Hallo,
    ich bin am 13.12.1954 geboren und habe vor 15 Jahren meinen Führerschein verloren. Ich würde ihn jetzt zwar wieder bekommen, müßte aber die Prüfung neu machen. Eigentlich brauche ich aber gar kein Auto. Lediglich mal zum Doktor oder Einkaufen, wäre ein “führerschein-freies” Auto hilfreich, da ich aufgrund meiner Arthrose schlecht und nur unter Schmerzen laufen kann.
    Darf ich ein Geschwindigkeits-reduziertes Auto fahren oder ist ein sog. E-Scooter (Senioren) besser? Allerdings – ein Dach über dem Kopf wäre mir lieber, also tendiere ich zu einem Kleinstauto.
    Bitte teilen Sie mir mit, was für mich in Frage käme. Ich wohne in Hessen (habe schon gehört, die Bestimmungen wären evtl. in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich.).
    Danke

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