Führerscheinfreie Fahrzeuge: Diese Kfz benötigen keine Fahrerlaubnis

Von Jan Frederik Strasmann

Letzte Aktualisierung am: 5. März 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Welche Fahrzeuge dürfen ohne Führerschein gefahren werden?

Welche Bedingungen gelten für fahrerlaubnisfreie Kraftfahrzeuge?
Welche Bedingungen gelten für fahrerlaubnisfreie Kraftfahrzeuge?

Ob wegen einer nicht bestandenen MPU oder etwa einer allgemeinen Aversion gegen Prüfungen: Manche Menschen entscheiden sich dazu, keinen Führerschein (mehr) haben zu wollen. Möchten sie dennoch motorisiert am Straßenverkehr teilnehmen, benötigen sie führerscheinfreie Fahrzeuge.

Doch gibt es in Deutschland überhaupt Autos, die ohne Führerschein geführt werden können? Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein und welche Bußgelder folgen, wenn diese nicht eingehalten werden?

In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Fahrzeuge ohne Fahrerlaubnis gefahren werden dürfen. Informationen zu den einzelnen Bestimmungen sowie zu den drohenden Bußgeldern bekommen Sie hier ebenfalls.

Führerscheinfreie oder fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge: Welche Ausdrucksweise ist richtig? Grundsätzlich sind die Begriffe „Führerschein“ und „Fahrerlaubnis“ voneinander abzutrennen. Mit dem Schein ist lediglich das Dokument gemeint, während die Erlaubnis die allgemeine Berechtigung zum Führen bestimmter Kfz darstellt. In diesem spezifischen Fall werden die Bezeichnungen „führerscheinfrei“ und „fahrerlaubnisfrei“ allerdings Synonym verwandt.

FAQ: Führerscheinfreie Fahrzeuge

Gibt es führerscheinfreie Autos?

Gilt ein Auto als Mobilitätshilfe oder Krankenfahrstuhl, benötigen Sie dafür unter bestimmten Voraussetzungen keinen Führerschein.

Sind Mofas führerscheinfrei?

Bei Mofas handelt es sich um führerscheinfreie Fahrzeuge. Allerdings wird für diese eine Prüfbescheinigung benötigt.

Welche Fahrzeuge sind noch führerscheinfrei?

Bestimmte landwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge wie Zugmaschinen, Stapler, Flurförderzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind führerscheinfrei.

Spezifische Infos über führerscheinfreie Fahrzeuge

Führerscheinfreie Mofas: Ohne Prüfung drohen Bußgelder!

Mofas sind zwar führerscheinfreie Fahrzeuge, daraus ergibt sich allerdings nicht, dass sie gefahren werden dürfen, ohne dass die betroffene Person im Vorfeld gewisse Kenntnisse erworben hat. Um ein Mofa im deutschen Straßenverkehr steuern zu dürfen, ist eine besondere Prüfbescheinigung vonnöten, die sicherstellen soll, dass Mofafahrer zumindest die Grundregeln im Straßenverkehr beherrschen und aufgrund ihrer Unwissenheit keine Gefahr darstellen.

Bedenken Sie: Ein Mindestalter von 15 Jahren ist Voraussetzung. Nach einer bestandenen Prüfung sind Sie zum Führen von einem Mofa berechtigt, solange dieses bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h fahren kann.

Fahren Sie mit einem Mofa, ohne die Prüfbescheinigung abgelegt zu haben, droht ein Bußgeld von 20 Euro.

Führerscheinfreie Autos: Diese Bestimmungen gelten

Gilt ein Auto als Mobilitätshilfe oder Krankenfahrstuhl, ist es führerscheinfrei. Folgende Voraussetzungen müssen dafür gegeben sein:

  • Krankenfahrstuhl: Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h, maximale Breite von 110 cm, maximales Leergewicht von 300 kg, maximales Gesamtgewicht von 500 kg, elektrischer Antrieb
  • Mobilitätshilfe: Maximale Breite von 70 cm, zweispurig angeordnetes Fahrzeug, lenkerähnliche Haltestange, Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
Zudem muss an der Bauart des Kfz erkennbar sein, dass es zum Gebrauch durch körperlich beeinträchtigte Personen bestimmt ist.

Ein führerscheinfreies Auto kaufen: Stolpersteine

Attribut "führerscheinfrei": Nicht alle Fahrzeuge bekommen es.
Attribut “führerscheinfrei”: Nicht alle Fahrzeuge bekommen es.

Insbesondere dann, wenn Sie führerscheinfreie Autos gebraucht erwerben wollen, sollten Sie Vorsicht walten lassen: Nicht alle Fahrzeuge, welche als „führerscheinfrei“ beworben werden, erfüllen auch die notwendigen Voraussetzungen.

Neben den üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Autokauf sollten Sie sich erkundigen, ob das in Betracht kommende Auto wirklich führerscheinfrei geführt werden darf.

Eine detaillierte Nachfrage bei der Zulassungsbehörde kann an dieser Stelle teure Fehler vermeiden.

Führerscheinfreie Fahrzeuge in der Landwirtschaft

Auch bestimmte landwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge sind führerscheinfrei. Dazu zählen laut § 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV):

  • Zugmaschinen
  • Stapler
  • Flurförderzeuge
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen

Allerdings müssen diese Maschinen von ihrer Bauart her eindeutig für den land- oder forstwirtschaftlichen Zweck bestimmt sein. Zudem darf ihre Höchstgeschwindigkeit 6 km/h nicht überschreiten.

Als führerscheinfreie Fahrzeuge gelten ebenfalls landwirtschaftliche Kfz und Arbeitsmaschinen, welche mithilfe von Holmen von Fußgängern geführt werden.

Das Auto war nicht führerscheinfrei? Diese Ahndungen drohen

Nehmen Sie mit einem Fahrzeug am Straßenverkehr teil, ohne die entsprechende Fahrerlaubnis zu besitzen, drohen unangenehme Folgen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Sie ein Mofa mit mehr als 25 km/h ohne Führerschein fahren.

Der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis stellt eine Verkehrsstraftat dar: Bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe oder ein entsprechend hohes Strafgeld können folgen.

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

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155 Kommentare

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  1. viktor
    Am 12. Juni 2019 um 3:51

    Ich bin 1951 Jahr geboren,darf ich ohne Führerschein mit Mofa bis 25 km/h Fahren?

  2. Matthias
    Am 4. Juni 2019 um 21:07

    Hallo zusammen,
    Da man die APE nun seit einiger Zeit ohne Führerschein und der entsprechenden Geschwindigkeitsbegrenzung fahren darf… Wollte ich mich erkundigen was einen denn erwartet wenn man mit Alkohol im Blut unterwegs ist und von der Polizei kontrolliert wird. Welche Promille Grenzen gelten dann? (um z. B. Strafrechtlich verfolgt zu werden)
    Danke im Voraus für eure Antworten.

  3. Mia
    Am 4. Juni 2019 um 19:17

    Hallo,
    Ich wollte fragen, ob ich einen 25kmh PKW mit einem Mofa Führerschein fahren darf.
    LG

    • Marvin D
      Am 25. April 2022 um 20:20

      Nein, da dies nur noch als Kraftfahrzeug für Beeinträchtigte Menschen gilt

  4. Andrea
    Am 4. April 2019 um 19:45

    Hallo, ich bin Sept. 1065 geboren und habe keinen Führerschein und möchte nun auch keinen mehr machen. Darf ich in Deutschland ein Elektro Dreirad mit Höchstgeschwindigkeit bis 20 kmh fahren? Es wäre das Kyburz DX2.
    Vielen Dank für eine Antwort.

  5. Anja
    Am 2. April 2019 um 11:43

    Hallo !

    Ich möchte mir ein führerschein freies Auto zu legen , bin am2.7.1963 geboren fahre schon über 12 Jahre einen 25er Rex Roller . da ich ausserhalb der Stadt wohne möchte ich jetzt ein 25KM Auto fahren (für einkäufe nutzen) WELCHE Autos die 25km beinhalten darf ich führerscheinfrei fahren (vier Räder) ???

    • Gramer H
      Am 30. Oktober 2022 um 6:31

      Ich bin 1957 geboren darf ich einE Auto ohne Fuererschein fahren.

    • Mario
      Am 18. Oktober 2022 um 17:24

      Hallo,
      es gibt zahlreiche Autos oder E-Roller (4Räder).
      Sie müssen Nur beachten ob diese Kfz oder e-Autos nicht nur Führerscheinfrei sind
      sondern ob diese nicht eine zusätzliche Prüfbescheinigung brauchen.(kann man in der Fahrschule für kleines Geld machen)

  6. Mickeym
    Am 6. März 2019 um 19:49

    Ich darf hier in Frankreich ohne Führerschein und Prüfbescheinigung (1960 geboren) einen Roller fahren bis 45 kmh.
    Der Roller ist versichert und hat ein Nummernschild.
    Darf ich damit auch nach Deutschland fahren (bin Grenzgänger)?
    Habe 1979 in Holland meine BE-Führerschein gemacht, in Deutschland 1983 umschreiben lassen und dort 2010 für ein paar Monate abgeben müssen.Habe die Fahrerlaubnis nie wieder beantragt in Deutschland, müsste die Fahrerlaubnis BE jetzt dann in Frankreich wieder beantragen, weil ich inzwischen dauerhaft in Frankreich wohne. Brauche ich alles nicht, möchte einfach mit meinem Roller zum Einkauf/Arbeit über die Grenze fahren nach Deutschland, wenn es erlaubt ist.

  7. Mathias
    Am 13. Februar 2019 um 19:09

    Bin Bj. 61 machte meinen Führerschein Klasse Alt 3 heute BE 1984 und musste sie 2004 wegen Alkohol am Steuer abgeben. 6 Jahre später habe ich gelesen das ein 25iger Roller Führerschein frei von mir gefahren werden kann. Nun die Frage : Darf ich den 25iger Roller überhaupt fahren? Nicht das ich mir auf den letzten Metern noch ne Laus in den Pelz setze, weil am 29.3.2019 soll die Akte über mein vergehen gelöscht werden und ich kann die Neurteilung beantragen nach 15 Jahren.
    Vielen dank im vorraus Mathias

  8. Mathias
    Am 13. Februar 2019 um 10:01

    Hallo,
    Bin Bj. 61 und mir wurde der FS 2004 entzogen. Darf ich ein Mofa 25 fahren?
    Mfg.

  9. Rolf
    Am 28. Januar 2019 um 16:23

    ich bin 1961 geboren,darf somit ein mofa bzw einen roller fahren mit 25 km/h aber auch ein e bike welches 45 km/h fährt.ist hier nicht eine nachbesserung für das gesetz notwendig da ich meine das ein roller doch sicherer als ein bike ist.der roller hat bessere bremsen,besseres licht,blinker.ich besitze keinen führerschein darf also nur 25 km/h mit einem roller fahren aber mit einem e bike 45 km/h,da bin ich doch als rollerfahrer benachteiligt

  10. R.
    Am 28. Januar 2019 um 15:23

    Hallo welche möglichkeit habe ich eig?2011 schwarzfahrt unter alkohol…sehr hohe strafe und eine sperre…als ich ihn machen wollte kam dieser dicke brief in sachen mpu…das ganze war 2011 welche möglichkeiten habe ich ich bin erst bzw einmaltäter…verjährung??mfg

  11. Anne
    Am 6. Januar 2019 um 13:10

    Ich sollte meinen Führerschein wegen fehlender Krankheits- und Behandlungseinsicht sämtlicher psychiatrischer Diagnosen, die mein Ehemann im Scheidungsverfahren losgetreten hatte, sodass ich auch alle Kinder verloren habe, abgeben. Ich habe von Psychopharmaka, die mir gegen meinen Willen in Psychiatrien verabreicht wurden, starke Nebenwirkungen, sodass ich nicht weiß, warum ich dann eine bessere Autofahrerin sein soll. Ohne diese Medikamente ging und geht es mir besser. Ich habe mit 18 meinen Führerschein gemacht und fuhr unfall- und punktefrei ohne Alkohol, Drogen oder Tabletten bis zu der Sache also 16 Jahre lang. Warum entzieht man dann mir den Führerschein während andere wie zB. mein Ehemann selbst betrunken fahren dürfen? Welche Möglichkeiten habe ich, den Führerschein zurück zu erhalten, da so meine beruflichen Möglichkeiten auch eingeschränkt sind? Danke für’s Lesen

  12. Peter H.
    Am 30. Dezember 2018 um 10:37

    Ich wurde mit einen elektro scooter ohne versicherungsschutz und 1,2 Promille Alkohol angehalten (fährt max 20km/h). Mit was für eine Strafe muss ich rechnen?

  13. Martin
    Am 23. Dezember 2018 um 14:17

    Hallo liebes Team,
    ich leide derzeit an einem einmonatigen Fahrverbot. Ist es zulässig, wenn ich in dieser Zeit einen Holder Einachsschlepper E6 mit Anhängewagen führe? Ich glaube, dass ein solches Fahrzeug unter den Typ fält, der unter §4 (1) 4. der FeV genannt ist (Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke). Laut Betriebserlaubnis hat dieser eine zulässige Höchstgeschwindigkeit, je nach Bereifung, von bis zu 18,1 km/h, was der Forderung der FeV von einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h widerspricht. Zur Führerscheinpflicht sagt die BE unter A.Führerscheinpflicht Satz 1, dass wennn der Einachsschlepper von Fußgängern an Holmen geführt wird, kein Führerschein erforderlich ist. Nur wenn der Einachsschlepper vom Sitz eines angehängten Fahrzeuges aus gelenkt wird, ist ein Fürerschein der Klasse 4 nötig.
    Darf ich also den E6-Einachsschlepper mit Anhängewagen als Fußgänger an Holmen führen?

    Mit bestem Dank für hilfreiche Antworten im Voraus

    • wiltschka
      Am 31. Januar 2019 um 0:13

      Hallo Martin.

      Ja, aber nur als Fußgänger ohne Sitzkarren, da du den mit angehängtem Sitzkarren ja nicht richtig führen kannst. Fußgänger bedeutet, du must LAUFEN!
      Also fahrerlaubnisfrei, wenn du hinterher läufst. Nur was bringt dir das? Ohne läuft es sich gemütlicher!

  14. wiltschka
    Am 23. November 2018 um 0:41

    Hallo Andre!

    Dazu muss man einiges wissen, bevor man dies alles genau beantworten kann.
    Wenn das Fahrzeug mit Dieselmotor überhaupt ein Krankenfahrstuhl ist, ist er als nicht elektrobetriebener Krankenfahrstuhl seit dem 01.09.2002 wieder fahrerlaubnispflichtig.
    Könnte aber auch ein Leichtkraftfahrzeug sein, muss man halt mal in die Betriebserlaubnis schauen.
    In beiden Fällen braucht der Fahrer jedoch eine Fahrerlaubnis. Und der Fahrzeughalter ist dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug von niemandem ohne Fahrerlaubnis gefahren wird. Tut er es trotzdem, macht er sich des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig (§21 StVG kannst du das nachlesen). Absatz 1 Nr. 2 behandelt den Halter.

    Das ganze ist auch keine Ordnungswidrigkeit, sondern ein Vergehenstatbestand. Wird also nicht von der Bußgeldstelle, sondern von Staatsanwaltschaft/Gericht durchgeführt.
    Die Geschwindigkeitsüberschreitung als solche wird nicht geahndet, wo sollte die auch sein? Die alten, nicht elektrisch angetriebenen KFS durften 25, vor 1999 sogar 30 fahren. DDR Simson Duo sogar 60.

    Es geht hier also nicht um eine Geschwindigkeitsüberschreitung sondern um ein Fahrzeug, das man ohne Fahrerlaubnis nicht fahren darf, egal ob mit 15 oder 25 km/h.

    Lediglich eine 10 km/h-Obergrenze, die in den Fahrzeugpapieren vor dem 01.09.2002 eingetragen worden ist und tatsächlich nicht überschritten wird, macht einen nicht elektrischen Krankenfahrstuhl fahrerlaubnisfrei (Besitzstand geregelt im § 76 FeV).

    Mit Führerschein kannst du diese Fahrzeuge fahren, wobei du schauen musst, welche Fahrerlaubnis tatsächlich notwendig ist. Bei Leichtkraftfahrzeugen reicht die Klasse S;M;AM – bei Krankenfahrstühlen kommt es auf Motor und Hubraum an. Daneben noch auf das Ausstellungsdatum deiner Fahrerlaubnisklassen. Mit “B” bist du aber auf der sicheren Seite, ist die Kiste nicht schneller als 25, auch mit der alten Klasse 5, ausgestellt vor dem 01.01.1989!

  15. Kai
    Am 21. November 2018 um 20:03

    Grüße! Wie verhält es sich wenn man ein 25 kmh Pkw schon fährt und diesen durch einen neuen Ersetzen möchte geht dies denn noch oder muss man dann eine Prüfung absolvieren? Motorradführerschein ist vorhanden! Mfg

    • wiltschka
      Am 12. Januar 2019 um 1:42

      Ergänzung:
      Wenn du den Motorradschein (eben erst gelesen) hast, kommt es drauf an, wann du den bekommen hast.
      Ist der vor dem 01.01.1989 ausgestellt, beinhaltet der den alten 5er, der dich auch zum Führen von Pkws bis 25 km/h berechtigt.
      Ist der erst ab dem 01.01.1989 ausgestellt, ist der darin enthaltene 5er nicht mehr ausreichend zum Führen von 25 km/h-Pkws.

      Den Rest entnehme dem Kommentar von Uwe W.

    • Uwe W.
      Am 7. Dezember 2018 um 0:30

      Kai, dann stell den ganz schnell ab.

      Wenn du keine Fahrerlaubnis hast, kannst du auch keinen Pkw fahren. Nicht mal einen mit 6 km/h. Solltest du den jetzigen gar auf ein Mopedkennzeichen versichert haben, wirst du die nächsten Wochen oder Monate eh Post von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft bekommen! Da wird zur Zeit gesiebt. Kann aber dauern, weil da Unmengen an Fahrzeugen falsch versichert wurden und alles aufgearbeitet werden soll, was noch nicht verjährt ist. Also die letzten 5 Jahre. Alles was nicht deutlich kleiner als Panda oder Marbella ist und auch nur halb so schwer, wird nie Leicht-Kfz (max. 350 kg Leergewicht) und auch nicht Krankenfahrstuhl (max. 300 kg).
      Bleibt immer Pkw und bedarf immer einer Fahrerlaubnis.
      Gutachten Fiat Panda, Seicento, Cinquecento, Punto und Uno und so weiter , die auf Krankenfahrstuhl lauten, sind Fälschungen! Und davon gibt es ganze Serien auf dem Markt. Finger weg!
      Leicht-Kfz vierrädrig brauchst du ebenfalls eine Fahrerlaubnis, auch mit 25 km/h.

      Nicht elektrisch angetriebene motorisierte Krankenfahrstühle über 10 km/h bbH sind seit dem 01.09.2002 wieder fahrerlaubnispflichtig, ausschlaggebend für die Klasse ist die Motorisierung und der Hubraum. Bis maximal 10 km/h sind die aber weiterhin fahrerlaubnisfrei, wenn die 10 km/h vor dem 01.09.2002 eingetragen wurden und auch tatsächlich nicht überschritten werden. (siehe § 76 FeV).

      Fahrerlaubnisfrei sind:
      2-rädrige Mofas bis 50 ccm und maximal 25 kmh bbH
      und seit Dez. 2016 auch
      dreirädrige Kleinkrafträder bis 50 ccm
      (z. B. Piaggio APE – nicht als Krankenfahrstuhl, sondern nur mit “Kleinkraftrad -3-rädrig” -Papieren – bekommt man aber problemlos umgeschrieben)
      oder
      die neuen dreirädrigen Elektrokabinenroller (auch 2 sitzig) bis 25 km/h bbh. Aber auch nur die dreirädrigen (auch mit Doppelrad (Radabstand Radmitte-Radmitte max 46cm).

      Vierrädrige Leicht-Kfz auch bis 25 km/h bbH benötigen die Fahrerlaubnis der Klasse AM (alt M oder S oder 5)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Dezember 2018 um 11:12

      Hallo Kai,

      wenden Sie sich am besten direkt an die Behörden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Roland M.
    Am 20. November 2018 um 22:18

    Hallo liebes Team, ich habe da eine Frage, ich bin 3.04.62 geboren also 56 J
    ich möchte mir ein 25 KMH Auto anschaffen , Brauche ich ein Führerschein klasse B ?

    Ich bedanke mich ganz herzlichst bei Ihnen

    mfg
    Roland.M

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Dezember 2018 um 10:30

      Hallo Roland M.,

      in der Regel benötigen Sie eine Fahrerlaubnis. Welche genau, hängt von Zulassung und Gewicht des Fahrzeugs ab. Erkundigen Sie sich am besten direkt bei der Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • wiltschka
        Am 12. Januar 2019 um 1:36

        Hallo Roland.
        Kommt auf die Art des Autos an.
        Für Leicht-Kfz (L6e) mit EU-Betriebserlaubnis, maximal 4 kW und Leergewicht maximal 350 kg, mit Versicherungskennzeichen zu fahren, benötigst du die Fahrerlaubnis der Klasse AM.

        Fahrerlaubnis der Klasse AM reicht auch für die etwas schwereren L6e-Fahrzeuge bis 425 kg oder mit mehr als 4, aber nicht mehr als 6 kW. Die müssen nach deutschem Recht aber immer noch amtlich zugelassen werden, geht nicht mit Versicherungskennzeichen. Also auch TÜV, Steuer, großes Autoschild!

        Für die “Pkw” mit 25 km/h Zulassung (Panda, Marbella, Cuore, Alto, ….) brauchst du auf jeden Fall die Fahrerlaubnis B, da du den alten 5er, ausgestellt vor dem 01.01.1989 wohl nicht besitzt. Und diese 25er Pkw müssen amtlich zugelassen werden und alle 2 Jahre zum TÜV, auch wenn auf den verschiedenen Verkaufsplattformen von dubiosen Verkäufern immer wieder behauptet wird, die seien führerscheinfrei, steuerfrei und bräuchten auch nicht zum TÜV! DOCH! Man braucht dafür eine Fahrerlaubnis (B oder alter 5er), muss die amtlich zulassen (großes Autokennzeichen), muss Kraftfahrzeugsteuern bezahlen (meist haben die nicht mal Euro 4, daher teuer) und muss auch zum TÜV!

        Für dich ohne Fahrerlaubnis kommt ein dreirädriges Kleinkraftrad bis 25 km/h in Betracht, also z. B. alte Piaggio APE 50 (aufpassen, das die nicht als Krankenfahrstuhl eingetragen ist, da brauchst du AM) oder die neuen dreirädrigen Elektrofahrzeuge, beide bis 25 km/h bbH. Die erfüllen die von dir gewünschten Voraussetzungen: Fahrerlaubnisfrei (aber Mofaprüfbescheinigng oder Geburtsdatum vor dem 01.04.1965 erforderlich(hast du)), zulassungsfrei, TÜV-frei … Brauchst nur Versicherungskennzeichen und Betriebserlaubnis als “3-rädriges Kleinkraftrad” und “bbH: 25 km/h”!

  17. Adrian
    Am 11. November 2018 um 21:43

    Hallo ich hätte mal eine frage bezüglich ein 25 kmh auto was wie ein Auto angemeldet wird darf man dieses Fahrzeug mit einer prüfbescheinigung fahren?
    mfg Adrian

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. November 2018 um 15:15

      Hallo Adrian,

      die Prüfbescheinigung gilt ausschließlich für Mofas.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Chemnitzer
    Am 31. Oktober 2018 um 19:19

    Denkt der grad ernsthaft dass ihr ein auto verkauft?😂

  19. André
    Am 25. Oktober 2018 um 0:30

    Hallo liebes Team,
    ich hätte folgende 3 Fragen.
    (Ich bin Senioren-Alltagsbetreuer) Eine Klientin von mir hat
    folgendes Verkehrsdelikt begangen:
    Mit ihrem noch fahrtauglichen dieselmotorisierten Krankenfahrstuhl
    hat sie sich dieses Jahr von einer zweiten Person, welche keinen
    Führerschein hat, im Straßenverkehr fahren lassen.
    Dabei hatte das Fahrzeug eine Geschwindigkeit
    von 25 km/h.
    Ich hätte hierzu mehrere Fragen.
    Ist die Seniorin als Halterin und Beifahrerin hier straffällig geworden?
    Da diese Fahrzeuge nicht mehr zulässig, können Sie sagen,
    in welcher Höhe diesbzgl. ein Bussgeld ausfällt?
    Sowie, was die Geschwindigkeitsüberschreitung betrifft?

    Zuletzt würde mich noch interessieren, kann ich, mit Führerschein,
    dieses Modell trotzdem fahren?

    Falls Sie diese Fragen beantworten können, wäre ich Ihnen sehr dankbar.
    MfG, André W.

  20. K.
    Am 17. Oktober 2018 um 21:01

    Hallo liebes Bußgeldteam

    Ich habe noch nie einen Führerschein besessen. In NRW war es für mich nicht nötig, da alle 10 Min. ein Bus fuhr. Seit einigen Jahren lebe ich in RLP und trotz “Groß Stadt” fahren die Busse hier alle 30 Min. zu den Stoßzeiten. Sobald man aus der Stadt raus fährt kann es sein, speziell am Wochenende, dass die Busse nur alle 2h fahren. Und das die Staßen zu Bundesstraßen werden. ( glaube nennt man so auf denen 70 KM h gefahren werden darf ??)

    Sowas geht mir als ständiger Fahrradfahrer tierisch auf den senkel. Zumal auch Autofahrer nicht wissen, dass der Spiegel mit zu ihrem Auto gehört und das diese zum 1,50 Meter überholabstand dazu zählt. Oder auch wenn ein Radfahrer sich im Kreisverkehr bewegt….. Im Kreisverkehr gilt ein überholverbot!!

    Meine eigentliche Frage ist
    – Es gibt doch diese “Mofaautos” die bis zu 45 km / h. Dürfen die auch “nur” mit einem “Mofaführerschein” gefahren werden? Oder benötigt man dazu einen Autoführerschein? Denn diese haben ja auch “nur” ein Mofakennzeichen hinten.

    Leider habe ich das was ich (aus Faulheit nicht alles) gelesen habe nichts über diese 45 km/ h Autos gelesen. Denn gedanklich bin ich schon länger damit am spielen mir so eines zu zulegen. Denn gerade im Winter friert man auf dem Fahrrad fest und mit zunehmendem alter merke ich auch, dass es mir immer unangenehmer wird.

    Und bevor eine weitere Frage Eurer Seite aufkommt….. Nein ich habe keine Behinderung und mein alter ist zwischen 40-50 Jahre….. also “Mofa ohne Führerschein” dafür bin ich zu Jung.

    Danke für Eure Bemühungen und die Seite finde ich super.

    Weitermachen.

    Lg K.

    • wiltschka
      Am 31. Januar 2019 um 0:06

      Hallo K.!
      Diese 45 km/h-Leichtkraftfahrzeuge durftest du noch nie mit der Mofaprüfbescheinigung fahren.

      Für die brauchte man von Anfang an die Klassen 5,S,M oder AM.

      Mit der Mofaprüfbescheinigung, falls du die doch noch machst, kannst du aber seit Dez. 2016 auch die dreirädrigen Kleinkrafträder (also z.B Piaggio APE oder dreirädrige elektrobetriebene Kabinenroller) fahren, wenn die nicht schneller als 25 km/h sind.

  21. wiltschka
    Am 7. Oktober 2018 um 22:08

    Hallo Nadine. für dich kommt lediglich ein 2 oder dreirädriges Kleinkraftrad (dreirädriges Leicht-Kfz bis 350 kg) bis 25 km/h in Frage. Die sind aber nur 2-sitzig.

  22. Hans-Peter Z.
    Am 13. September 2018 um 8:01

    am 31.12.2011, an Silvester, ein halbes Jahr nach meinem Fahrrad-Sturz mit Alkohol (ohne Beteiligung anderer Personen)
    2,3 Promille, habe ich die Aufforderung bekommen, den Führerschein abzugeben plus 1400.- EUR Strafe. Ich bin im März 1956 geb. Finanzieller u. zeitlicher Aufwand zu viel für mich. Öffentliche Verkehrsmittel in Anspruch genommen.
    bin seit Jan. 2016 trocken.(Therapie, Klinik-Aufenthalt). Seit 2017 Frührentner mit 50 % Behinderung. Rente reicht jetzt sowieso nicht mehr für normalen PKW.
    Neuer Führerschein seit 20.02.2012
    vordere Seite: in Rubrik 9. steht eine im quadrat eingerahmte “7”, welche auf dem Kopf steht.
    Rückseite: Spalte 9 Bezeichnung “L” für Landwirtschaft in Spalte 10 steht ein ” *) ” Bedeutung ???
    Spalte 9 Nummer 12 steht ” 01,05.02 ” Bedeutung ???
    Frage: Was darf ich eigentlich noch fahren??? E-Mobil mit geschlossener Kabine wäre sinnvoll!!
    “” *) “” eine Sonderregelung, zur Sicherung meines Arbeitsplatzes: Flur-Förder-Fahrzeug, Gabelstapler nur im Betriebsgelände mit öffentlicher Straßen-Verkehrs-Verordnung. Sonst überhaupt nichts!!! SEHR HARTE STRAFE

  23. Marc-Ph.
    Am 9. September 2018 um 21:10

    Hallo mein Name ist Marc, ich bin 16 und wollte fragen ob ich mit einer Prüfbescheinigung ein 25kmh Auto fahren darf?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. November 2018 um 15:32

      Hallo Mary-Ph.,

      die Prüfbescheinigung gilt ausschließlich für sog. Mofas.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Jonathan
    Am 21. August 2018 um 20:16

    Hallo,
    ich bin 14 Jahre alt und ich habe mir eine Motorisierte Seifenkiste gebaut (dreirädrig). Sie fährt unter 25km/h. Darf ich damit auf Fahrradwegen fahren (sie ist wirklich klein)? Geht sie noch als dreirädriges “Fahrrad” durch?

    Gruß, Jonathan

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Oktober 2018 um 12:07

      Hallo Jonathan,

      das Fahren auf öffentlichen Straßen sollte damit nicht erlaubt sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Nadine
    Am 22. Juli 2018 um 12:46

    Hallo und guten Tag

    Ich habe ein paar Fragen zu o.g. Thema.
    Wegen Epilepsie besitze ich einen GdB von 80%, sowie die Kennzeichen G und B. Nun kommt meine große Tochter in die Schule und ich habe keinen, der sie und die kleineren Geschwister zur Schule bzw. zum Kindergarten fahren kann. Diese Einrichtungen sind 2 km von unserem Aussiedlerhof entfernt. Andere Alternativ-Lösungen gibt es leider keine (Freunde oder Nachbarn, Taxi ist zu teuer), der Weg ist ausserdem kleinen Kindern nicht zumutbar, das wurde uns bereits mehrfach gesagt (Leiterin Grundschule, Kindergarten, Kreisverwaltung).
    Ich bin im Besitz einer Mofa Prüfbescheinigung, ausgestellt 1995. Darf ich ein 25km/h Auto fahren?
    Es muss natürlich ein 5-Sitzer sein, nicht so ein kleines 2-Sitzer-Autolein… Darf es auch ein gedrosselter PKW sein, z.B. Opel Corsa o.ä.?
    Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort im Voraus.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Nadine

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. September 2018 um 11:07

      Hallo Nadine,

      für entsprechende Fahrzeuge (zweispurig) wird grundsätzlich eine entsprechende Fahrerlaubnis benötigt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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