Fahrverbot antreten – Wann das geschehen muss

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 12. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Fahrverbot antreten: Wie läuft das genau ab?

Ein Fahrverbot antreten muss jeder, dem dies als Nebenstrafe auferlegt wurde.
Ein Fahrverbot antreten muss jeder, dem dies als Nebenstrafe auferlegt wurde.

Infolge eines Bußgeldbescheids kann es zu den unterschiedlichsten Strafmaßnahmen kommen. Ein Fahrverbot ist dabei nicht selten eine der Nebenstrafen. Dabei ist oft nicht klar, wann Betroffene ein Fahrverbot antreten müssen. Auch richtet sich die Dauer des Fahrverbotes nach der begangenen Ordnungswidrigkeit oder Straftat. Aufgrund der Punkteanzahl kann jedoch noch keine Aussage über die Länge des Verbots gesagt werden.

Wann man den Führerschein abgeben muss, welche Frist hier einzuhalten ist und welche Möglichkeiten ein Betroffener hat, den Zeitpunkt des Fahrverbots selbst festzulegen, soll im folgenden Ratgeber erläutert werden.

FAQ: Fahrverbot antreten

Wann müssen Ersttäter das Fahrverbot antreten?

Als Ersttäter können Sie sich einen Termin innerhalb von vier Monaten aussuchen, an dem Sie das Fahrverbot antreten.

Wann müssen Wiederholungstäter das Fahrverbot antreten?

Wiederholungstäter müssen das Fahrverbot mit Rechtskraft des Bußgeldbescheid antreten.

Kann das Fahrverbot automatisch in Kraft treten?

Geben Sie Ihren Führerschein nicht in der jeweiligen Frist ab, tritt das Fahrverbot automatisch in Kraft.

Keine Lust zum Lesen? Das Fahrverbot im Video erklärt

Video zum Fahrverbot
In diesem Video erfahren Sie alles zum Ablauf, zur Dauer und zum Beginn eines Fahrverbots.

Schonfrist: Was hat es damit auf sich?

Die Frist für die Führerscheinabgabe kann sich danach richten, ob es sich um einen Erst- oder einen Wiederholungstäter handelt. Als Ersttäter gelten Fahrer, gegen die in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot ausgesprochen wurde.

Das Fahrverbot und ab wann es angetreten werden muss, regelt das Straßenverkehrsgesetz. Nach § 25 Abs. 2a Straßenverkehrsgesetz (StVG) haben diese Fahrer die Möglichkeit, bei einem Fahrverbot die sogenannte 4-Monats-Frist anzuwenden. Das heißt, sie können sich aussuchen, wann die Strafe abgeleistet werden soll. Allerdings muss dies innerhalb der folgenden vier Monate nach Wirksamkeit des Bescheids erfolgen. Die Fahrverbotsfrist beginnt mit dem Eingang des Führerscheins bei der zuständigen Behörde.

Haben Fahrer jedoch in den vergangenen 24 Monaten ein Fahrverbot als Strafe erhalten, können sie von dieser Regel keinen Gebrauch machen. In diesem Fall ist der Beginn von einem Fahrverbot von der Rechtskraft des Bußgelbescheides abhängig.

Weiterführende Infos zur 4-Monatsfrist:

Wann wird Ihnen die 4-Monats-Frist beim Fahrverbot gewährt?

Grundsätzlich wird ein Fahrverbot mit Rechtskraft der Entscheidung wirksam. Es gibt jedoch Personen, denen seitens der Behörden eine viermonatige Frist für den Antritt des Fahrverbots gewährt wird. Wem diese Möglichkeit zur Verfügung steht und wem nicht, erfahren Sie im Ratgeber. » Weiterlesen...

Fahrverbot: Den Zeitraum wählen oder beeinflussen

Ein Fahrverbot hinauszögern: Mit einem Einspruch oder der 4-Monats-Regel möglich.
Ein Fahrverbot hinauszögern: Mit einem Einspruch oder der 4-Monats-Regel möglich.

Ein Fahrverbot antreten muss, wer einen rechtskräftigen Bußgeldbescheid oder ein Urteil vorliegen hat. Durch die Möglichkeit des Einspruchs kann der Antritt von einem Fahrverbot verschoben werden. So können Betroffene ein Fahrverbot hinauszögern. Bei einem Einspruch können dann mehrere Monate vergehen, bis ein rechtskräftiger Bescheid oder Urteil vorliegen.

Bei einem verhängten Fahrverbot beginnt die Frist erst mit Abgabe. Die Führerscheinabgabe muss also erfolgt und der Führerschein von der zuständigen Behörde in Verwahrung genommen sein. Daher sollten Betroffene sicherstellen, dass sie den Führerschein an die entsprechende Bußgeldbehörde senden und dies auch nachweisen können. Auch die persönliche Abgabe ist hier meist möglich.

Ab wann Betroffene ein Fahrverbot antreten müssen, hängt von den zuvor genannten Voraussetzungen ab und wann der Bussgeldbescheid rechtskräftig ist.

Fahrverbot: Ist verschieben, verkürzen oder umgehen möglich?

Die Möglichkeit den Antritt zu verschieben, haben, wie zuvor beschrieben, nur Ersttäter. Das Fahrverbot verkürzen oder zu unterbrechen ist jedoch grundsätzlich nicht möglich. Ein Fahrverbot muss im Ganzen abgeleistet werden. Das Fahrverbot aufteilen oder splitten ist in keinem Fall möglich.  Die Betroffenen müssen das Fahrverbot antreten und voll ableisten. Der Antritt von einem Fahrverbot kann verschoben, die zu leistende Zeit jedoch nicht aufgeteilt werden.

Soll das Fahrverbot umgangen werden, muss ein Anwalt hinzugezogen werden, der diese Möglichkeit gut abschätzen kann. Er muss vor Gericht darlegen können, dass ein Fahrverbot anzutreten eine besondere Härte oder die Gefährdung der Existenz bedeuten würde.

In allen anderen Fällen muss der Betroffene das Fahrverbot immer antreten.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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170 Kommentare

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  1. Lutz
    Am 18. März 2020 um 13:43

    Ich erwarte einen Bussgeldbescheid mit 2 Punkten und einen Monat Fahrverbot. Angaben zur Sache hatte ich im Anhörungsbogen nicht gemacht.
    Ich möchte wenn der Bescheid da, ist meinen Führerschein sofort abgeben (weil es mir im Moment passt) und dann erst mit einen Widerspruch versuchen die Strafe ganz oder zu einem Teil bis auf einen Punkt abwenden.
    Meine Fragen, geht das und hätte das vielleicht im Widerspruch Nachteile?
    Widerspruch weil das Foto grau, ich nur mit einer Lupe erkenntlich bin, vielleicht gelingt mir ohne Anwalt dieses Beweismittel in Frage zu stellen.
    Oder ich wurde hinter einen 30 Schild auf einer mir fremden Straße geblitzt , zumindest war es mir neu das man hier eine 30 er Schild aufgestellt hatte und sollte berücksichtigt werden.
    Auch die Geschwindigkeit wurde zu hoch gemessen, vielleicht weil man hier den richtigen Aufstellungsort für den mobilen Blitzer noch nicht gefunden hatte. Übereilt aufgestellt seit dem diese Straße eine Umleitung ist, weil auf der Bundesstraße gebaut wird.

  2. Mike
    Am 9. März 2020 um 13:09

    Hallo. Ein Bekannter von mir hat einen Bußgeldbescheid erhalten, mit entsprechender Geldstrafe und einem Monat Fahrverbot. In dem Bußgeldbescheid steht aber nicht drin, zu welchem Datum er den Führerschein abgeben soll. Erfolgt hier noch ein zweiter Bescheid, oder woher weiß er wann es für ihn losgeht?
    Besten Dank

  3. Pummber
    Am 31. Januar 2020 um 17:47

    Liebe Redaktion,
    Wie sieht es aus…kann ich der Polizei auch eine Stellungnahme schreiben?

    In meinem Fall wurde gemessen als es ein Erhöhtes Verkehrs aufkommen gab, die LKW’s sind auf der Rechten und Mittleren Spur gefahren und die PKW’s auf der Linken. Die PKW’s die auf der Mittleren spur gefahren sind, sind nach und nach auf die Linke spur gezogen wodurch es immer enger wurde. Als ich gemerkt habe das der Vordermann immer näher kam bremste ich leicht ab und von hinten kam ein weiteres auto das (Nach Blick in den Rückspiegel zuurteilen) sehr nah war und das Unfallrisiko durch eine Reduzierung meiner Geschwindigkeit erhöht wäre. Rechts von mir fuhr auf 4 Uhr ebenfalls ein auto (ungefähr auf meiner Höhe) welches aber in einer größeren Lücke war und somit mehr platz. Da ich keine andere Wahl sah als im Fluss (Geschwindigkeit der anderen) mit zufahren, um dadurch das Unfallrisiko so gering wie möglich zuhalten und keine Interesse habe/hatte in ein Unfall verwickelt zu werden fühlte ich mich gezwungen (trotz unwohl sein) die Geschwindigkeit der anderen mit zuhalten, das Auto das neben mir fuhr dadurch auch zu überholen und dann in einem Geeigneten Moment mit Abstand zum anderen auto (welches auf der Mittlerenspur fuhr) auf die Mittlere Spur zu ziehen um somit aus der Gefahren Situation raus zu kommen.
    Leider war in dem Moment wo ich keine Wahl hatte die Abstandsmessung. kurz nach der Abstandsmessung (2 Sekunden nach dem bereich der Messung) hatte ich die Chance raus zukommen, welche ich dann auch nutzte. Leider kam die aber zuspät.
    Auf dem Bild das beigefügt ist bin ich zusehen wie ich nach Rechts schaue. An diesem Tag bin ich alleine gefahren wodurch es leider keine Zeugen gibt die meine Sicht und meine Situation unterstreichen könnten.

    Was kann ich da jetzt machen? Ist es möglich eine Stellungnahme der Zuständigen Behörde zuschreiben bzw. zukommen zulassen und ist dies auch sinnvoll, würde das etwas ändern?

    Im voraus bedanke ich mich schon mal für eure Antwort ;)

  4. Maggie
    Am 13. Januar 2020 um 13:03

    Hallo Redaktion,
    ich habe als Ersttäter einen 1 Monat Führerscheinentzug ausgestellt am 12.12.2019.
    Am 20.12.2019. habe ich meinen Führerschein mit Einschreiben im Postamt abgegeben.
    Die bestätigte Verbotsfrist von der Bußgeldstelle ist aber von 02.01.2020 bis 01.02.2020!
    Kann ich dagegen klagen?
    Vielen Dank!

  5. Michaela
    Am 22. Oktober 2019 um 18:29

    Hallo,
    leider betrifft mich auch ein Fahrverbot. Mein Arbeitgeber wollte mir die Notwendigkeit des Führerscheins an meinem Arbeitplatz nach langen Diskussionen nicht schriftlich bestätigen und möchte nun auch noch den Zeitpunkt meiner Führerscheinabgabe bestimmen..
    Kann mir jemand sagen, ob das Rechtens ist?
    Ich finde wirklich nirgendwo eine Info im Internet.

    Liebe Grüße

  6. Frank M.
    Am 22. Oktober 2019 um 16:15

    Hallo,
    ich habe heute meinen Bußgeldbescheid (4 Wochen Führerscheinentzug) erhalten. Nun möchte ich diesen am 25.12.2019 (zweiter Weihnachtsfeiertag) bei der Polizeidienststelle Regensburg abgeben., da ich diesen beruflich bedingt (bin selbstständig) am 25.01. wieder benötige. Meine Fragen hierzu:
    – Ist eine Abgabe am Feiertag möglich, auch wenn es sich nicht um die Polizeistation am Ort, sondern der nächst größeren Stadt handelt. Und kann ich diesen da dann wieder abholen?

    Danke für die Antwort

  7. Matthias
    Am 17. September 2019 um 13:19

    Ich bin am 14.06 mit 2,51 Promille mit dem Fahrrad gestürzt und daraufhin im Krankenhaus von der Polizei erwischt worden. Das Gericht hat mir eine Geldstrafe von 1300 Euro auferlegt. Sie sind von fahrlässigkeit und nicht von Vorsatz ausgegangen. Von einem Fahverbot bzw. Führerscheinentzug hab ich bis heute nichts gehört. Bis wann kann davon noch was kommen ?

  8. Adriana
    Am 17. September 2019 um 2:20

    Bin leider mit über 40kmh geblitzt worden bin in der Probezeit und hab schon ein Aufbauseminar gemacht aber bin auf den Führerschein angewiesen
    Was kann ich tun

  9. Karsten
    Am 4. September 2019 um 18:41

    Ich musste vor 8 Wochen meinen Führerschein direkt am Unfallort bei der Polizei abgeben weil ich mich angeblich ei paar Meter zu weit vom Unfallort entfernt hatte
    Aussage der Polizei war eventuelle Fahrerflucht es waren aber höchsten ca 250 Meter jetzt nach 8 Wochen warte ich immer noch auf ein Urteil wie lange muss man denn warten bis ein Uteil kommt es könnte ja auch theoretisch sein das das ich den Führerschein nur für 1 Monat abgeben müsste.
    Ich bis dabei ersttäter und hatte in meinen 32 Jahren nie einen Punkt oder sonst irgend welche Bescheide

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. September 2019 um 16:18

      Hallo Karsten,

      eine pauschale Aussage zur Dauer kann nicht getroffen werden, da dies auch von der Auslastung des zuständigen Gerichts und der Dauer des Ermittlungsverfahrens abhängt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Johannes
    Am 27. August 2019 um 9:46

    Wenn der Bußgeldbescheid mit 1 Monat Fahrverbot am 30.07.2019 per Post zugestellt wurde, aber der Brief am 25.07.2019 datiert wurde, wann ist der späteste Zeitpunkt wo ich mein Führerschein abgeben muss (mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft), am 30.11 oder am 25.11?

    Danke

  11. Jannik K
    Am 19. August 2019 um 22:56

    Hallo
    Ich wurfe vor ca nem Jahr mit ca 21 zu schnell ausserorts geblitzt und habe einen Punkt und 80 Euro Strafe bekommen.
    Ich wurde jetzt am Wochenende bei erlaubten 80 außerorts mit ca 150-160 geblitzt.
    Was kommt auf mich zu?

  12. Alexandra
    Am 9. August 2019 um 14:47

    Ich wurde im Mai mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt und mir liegt nun ein Bußgeldbescheid mit einem Monat Fahrverbot vor.
    Kann das Fahrverbot jede Polizeibehörde unter Vorlage des Bescheids in meinen österreichischen Führerschein einreichen, oder muss dieser dafür in den Landkreis, aus dem der Bescheid stammt?

  13. SH
    Am 3. August 2019 um 15:47

    Ich würde im Februar mit 85 km in einer 50er Zone geblitzt. 160€, 2 Punkte und 1 Monat fahrverbot. Der Bußgeldbescheid kam am 4.4.
    Habe Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt, der Bußgeldbescheid wurde am 2.7. rechtskräftig. Nun habe ich seitdem nur die Info der Gerichtskosten und die Zahlungsaifforderung der Stadt bekommen. Kein weiteres Schreiben zum Fahrverbot. Ist das normal?
    Ist die Frist jetzt der 2.11. oder der 4.8…. also morgen 🙈

  14. c.viereck
    Am 11. Juli 2019 um 12:57

    wenn man den Führerschein bei der Polizei abgibt. Zählt dann der Abgabetag oder erst der nächste Tag. Sprich kann ich noch nach Hause fahren da die Dienstelle relative weit entfernt ist. Lebe auf dem Land.

  15. Dario
    Am 22. Mai 2019 um 17:16

    Ich habe ein Fahrverbot über 1 Monat (Ersttäter) erhalten.
    Ich befinde mich in einer Ausbildung im 1. Jahr und meine Probezeit läuft in wenigen Tagen ab.
    Ich habe nicht genug Urlaubstage um das Fahrverbot damit zu überbrücken und keine Möglichkeit per öffentlichen Verkehrsmitteln meine Arbeitsstelle zu erreichen.
    Ich wohne im Elternhaus, kann jedoch aufgrund der Berufstätigkeit der Eltern von diesen nicht gefahren werden.
    Zudem muss ich im Zuge meiner Arbeit immer wieder mal einen PKW nutzen.

    Kann dies bereits ein Härtefall sein, da ich keine Möglichkeit habe meine Arbeitsstelle zu erreichen?

  16. Aleksandra
    Am 19. Februar 2019 um 17:28

    Ich habe ein ausländisches Führerschein (Pl), muss wegen zu schnelles fahren mit einem 1 Monat Fahrverbot rechnen. Wie läuft es ab.muss mein Führerschein in DE abgeben oder in dem land wo ich es gemacht habe.

  17. c.fly
    Am 13. Februar 2019 um 11:15

    Wie wird ein Bußgeldbescheid rechtskräftig?
    Ich habe meinen Führerschein an die entsprechende Stelle eingesandt. Als ich heute anrief um nachzufragen, ob er eingegangen ist, meinte die Dame, der Zeitraum könne noch nicht als begonnen gerechnet werden, da der Bescheid noch nicht rechtskräftig sei. (Der Fühererschein ist bei der Stelle eingegangen.) Dafür müsse ein Extradokument unterschrieben werden. Hierzu kann ich aber nirgends etwas finden.
    Was habe ich hier übersehen?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

  18. Peter
    Am 12. Februar 2019 um 9:35

    Hallo,

    Ich bin vor einem Jahr mit 0,8 Promille gestoppt worden was eine Ordnungswidrigkeit mit 500€ Strafe und 2 Punkten zur Folge hatte.
    Nun bin ich vor einer Woche über eine Rote Ampel gefahren. Rotphase länger als 1 Sekunde. Kann ich auf die 4 Monate “Schonfrist” hoffen bis ich mein jetzt wohl folgendes Fahrverbot antreten muss?

    Gruß

  19. Jurma
    Am 12. Februar 2019 um 4:32

    Hallo, ich habe eine Frage bezüglich des Antritts eines einmonatigen Fahrverbots unter Nutzung der viermonatigen Frist. Wenn der Bußgeldbescheid z. B. am 10.02.2018 wirksam wird , darf ich am 10.06.2018 noch fahren? Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich sehr freuen! Viele Grüße. George

  20. George
    Am 5. Februar 2019 um 5:15

    Hallo,
    wie wird die Vier-Monatsfrist berechnet ?

    Der Bußgeldbescheid war am 10.02.2018 rechtskräftig geworden,
    sodass die Vier-Monatsfrist am 09.06.2019 geendet hatte.

    Also, rechtskräftig geworden am 10.02.2018, der Februar hat 28 Tage, zählt der auf als ganzer Monat?
    Abgabefrist 09.06.2019 ?
    Ist die Abgabefrist falsch berechnet worden ?

    Vielen Dank!

  21. Mihawl
    Am 10. Januar 2019 um 15:57

    Moin, muss meinen Führerschein für einen Monat abgeben. Weil ich zu dicht aufgefahren biN. Ich würde vor paar Monaten geblitzt dort stand drin letzte Verwarnung sonst droht ein Fahrverbot bei +29 etc. Nun wurd ich aber wieder geblitzt und zwar mit 22kmh zu schnell bei 30 erlaubt. Also einen km/h zu viel. Nun ist meine Frage muss ich nun zwei mal den Führerschein abgeben oder hat das erstmal schon positiv Auswirkungen drauf? Kann man was wegen einen km/h machen?

    Grus

  22. stefania
    Am 7. Januar 2019 um 15:25

    Hallo! ein Italienischer Freund (mit ital. Fuehrerschein) hat ein Fahrverbot fuer einen Monat bekommen. muss er seinen Fuehrerschein nach Deutschland schicken? Das Verbot ist nur in Deutschland gueltig aber ohen Fuehrerschein kann er nicht in Italien fahren. Danke!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Februar 2019 um 16:47

      Hallo stefanie,

      in der Regel wird dies nicht nötig sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Arment
    Am 10. Dezember 2018 um 17:53

    Hallo zusammen,

    Ich habe 2 Verbote zur gleichen Zeit bekommen von verschiedenen Bundesstaaten, heute wollte ich also mein Führerschein abgeben 2 Monate und die Beamten meinten das es möglich wäre aus den 2 Monaten 1 Monat zu machen aber sie grade leider niemanden erreichen können der da Bescheid weiss…

    Wie stehen da die Chancen?

    MfG Aliu

  24. Rubinho
    Am 9. Dezember 2018 um 18:57

    Hallo,
    Könnt ihr mir sagen was für Strafen mir drohen wenn ich mit meinem Euro2 Benziner die kommenden fahrverbote ignoriere?

  25. Ben
    Am 7. Dezember 2018 um 0:38

    Hallo liebes Team,

    ich wurde am 23.07. außerorts mit 61km/h zu schnell geblitzt und am 11.10. noch einmal mit 31km/h zu schnell außerorts mobil angehalten. Der Bußgeldbescheid von der ersten Tat kam aber erst am 4.12. und der von der 2. Tat aber schon zuvor am 13.11.. Eigentlich könnten mir ja neben den zwei Monaten Fahrverbot auch noch ein weiterer Monat von der 2. Tat drohen. Dieser 1 Monat war aber nicht auf den Bußgeldbescheid der 2. Tat vermerkt. Liegt das daran, dass die 2. Tat (31km/h) vor der Ersten (61km/h) bearbeitet/ausgestellt wurde? Muss ich noch mit einer Verlägerung auf 3 Monate rechnen?
    Vielen Dank für eure Antwort!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Januar 2019 um 12:00

      Hallo Ben,

      es kann sein, kann aber auch nicht sein. Das liegt im Ermessen der Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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