Bußgeldbescheid ist fehlerhaft – So gehen Sie nun vor

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 12. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Fehler im Bußgeldbescheid: Wodurch verliert der Bescheid seine Gültigkeit?

In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, wann ein fehlerhafter Bußgeldbescheid vorliegt und wie Sie vorgehen können, wenn Sie einen solchen Fehler bemerken. Welche Fehler führen zu einer Ungültigkeit der Bußgeldbescheide und welche Angaben muss ein Bescheid enthalten?

FAQ: Fehler im Bußgeldbescheid

Welche Fehler kann ein Bußgeldbescheid enthalten?

Es gibt unterschiedliche Fehlerquellen bei einem Bußgeldbescheid. So können beispielsweise der falsche Name oder ein fehlendes Kennzeichen angegeben sein.

Ist der Bescheid damit ungültig?

Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob ein Formfehler zur Ungültigkeit führt. Eine fehlende Rechtsbehelfsbelehrung kann allerdings dazu führen.

Wie kann ich gegen einen fehlerhaften Bußgeldbescheid vorgehen?

Sie müssen in diesem Fall einen Einspruch einlegen. Wie Sie dabei vorgehen, lesen Sie hier.

Wann ist ein Bußgeldbescheid fehlerhaft? 9 wichtige Fakten, die Sie kennen sollten

Formfehler im Bußgeldbescheid können einen Einspruch gegen diesen begründen.

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, sollten Sie ihn gut prüfen. Falls er nämlich Formfehler enthält, könnte ein Einspruch eine Option sein. Was Formfehler sind und wie Sie dagegen vorgehen können, erfahren Sie hier in unserem Ratgeber. » Weiterlesen...

Ein falsches Kennzeichen auf dem Bußgeldbescheid führt nicht zur Ungültigkeit. Das Bußgeld muss bezahlt werden.

Ein falsches Kennzeichen auf dem Bußgeldbescheid? Führt dieser Fehler der Behörde zu einer Ungültigkeit des Bescheids? Ein Bußgeldbescheid muss unter anderem den Namen und das Kennzeichen des Betroffenen enthalten, doch nicht immer führen Zahlendreher im Kennzeichen zu einem ungültigen Bußgeldbescheid. » Weiterlesen...

Ein Bußgeldbescheid geht ohne Verwarnung ein? Das Bußgeld und die zusätzlichen Gebühren sind zu zahlen.

Ist es rechtens, wenn bei Ihnen ein Bußgeldbescheid ohne vorherige Verwarnung eingeht? Um was es sich bei der Verwarnung durch die Bußgeldstellen tatsächlich handelt, ob der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist, wenn keine vorherige Verwarnung seitens der Behörde ergeht und ob Sie eigentlich einen Rechtsanspruch auf eine im Vorfeld zugestellte Verwarnung haben, können Sie in diesem Artikel nachlesen. » Weiterlesen...

Ein Bußgeldbescheid ohne Punkte führt in Flensburg laut Verkehrsrecht trotzdem zu einer Eintragung.

Muss ein Bußgeldbescheid auch immer Angaben zur Höhe der Punkte enthalten oder darf diese Information auf dem Schreiben der Bußgeldstelle fehlen? Und werden bei letzterem die Punkte dann auch nicht im Flensburger Fahreignungsregister vermerkt? Informationen darüber, was genau in einem Bescheid aufgeführt sein muss und ob die Punkte in Flensburg dazu gehören, erhalten Sie in diesem Ratgeber. » Weiterlesen...

Auf dem Bußgeldbescheid steht der Halter, der aber nicht der Fahrer war? Durch den Anhörungsbogen kann der Halter der Behörde antworten.

Sie erhalten einen Bußgeldbescheid als Halter, sind aber nicht der Fahrer zur Tatzeit der Ordnungswidrigkeit gewesen? Wir erklären, wie Sie nun vorgehen sollte und wie mit dem Anhörungsbogen umzugehen ist. Wir klären auch die Frage, ob Sie verpflichtet sind, den Fahrer zu melden. » Weiterlesen...

Auf dem Bußgeldbescheid steht ein falscher Name? Dieser Fehler führt nicht zur Unwirksamkeit.

Auf dem Bußgeldbescheid steht nicht Ihrer, sondern der Name eines anderen? Oder enthält Ihr Name auf dem Schreiben einen Rechtschreibfehler? Verschiedene Gerichte beschäftigten sich bereits mit derartigen Fällen. Ob ein falscher Name daher gleich ein Grund ist, den Bußgeldbescheid nicht zu bezahlen oder ob der Bescheid trotzdem gültig ist oder welche anderen Angaben zur Identifizierung Ihrer Person reichen, können Sie hier nachlesen. » Weiterlesen...

Ihr Bußgeldbescheid ist nicht unterschrieben? Zahlen müssen Sie trotzdem.

Was ist, wenn der Bußgeldbescheid ohne Unterschrift zu Ihnen nach Hause gelangt? Ist er dann fehlerhaft und angreifbar oder ist er trotzdem gültig und Sie müssen trotzdem zahlen? Ob ein Bescheid immer eine Unterschrift benötigt oder auch ohne diese rechtens ist, welche Form die Post der Bußgeldstellen haben muss und welche Angaben sie beinhalten muss, können Sie in diesem Ratgeber nachlesen. » Weiterlesen...

Erscheint das Bußgeld zu hoch, sollte Einspruch eingelegt werden.

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten und Ihnen erscheint das Bußgeld zu hoch? Wie Sie herausfinden, ob tatsächlich ein Fehler seitens der Bußgeldstelle vorliegt, wie Sie richtig Einspruch einlegen und welche weiteren Möglichkeiten bestehen, erfahren Sie in diesem Ratgeber. » Weiterlesen...

Geblitzt? Sie können das Foto anfordern!

Sie sind auf dem Blitzerfoto nicht erkennbar - ist der Bußgeldbescheid trotzdem gültig? Viele Mythen ranken sich um die Anforderungen des Beweisfotos. Lesen Sie hier nach, welche Bestimmungen rechtlich relevant sind und ob Ihr Blitzerfoto als Beweis ausreicht. » Weiterlesen...

Das sollte ein Bußgeldbescheid enthalten, um gültig zu sein

Ein Bescheid muss verschiedene Angaben aufzeigen, um gültig zu sein. Diese finden sich in § 66 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Demnach muss dieser folgendes beinhalten:

Bußgeldbescheid fehlerhaft: Ein Rechtsanwalt hilft Ihnen und kann Einspruch einlegen.
Bußgeldbescheid fehlerhaft: Ein Rechtsanwalt hilft Ihnen und kann Einspruch einlegen.

(1) Der Bußgeldbescheid enthält
1. die Angaben zur Person des Betroffenen und etwaiger Nebenbeteiligter,
2. den Namen und die Anschrift des Verteidigers,
3. die Bezeichnung der Tat, die dem Betroffenen zur Last gelegt wird, Zeit und Ort ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Ordnungswidrigkeit und die angewendeten Bußgeldvorschriften,
4. die Beweismittel,
5. die Geldbuße und die Nebenfolgen.
(§ 66 Abs. 1 OWiG)

Darüber hinaus muss den Bußgeldbescheiden ein Hinweis beiliegen, dass wenn kein Einspruch erfolgt, diese rechtskräftig und vollstreckbar sind und ein Einspruch auch negative Folgen haben kann.

Auch die zweiwöchige Frist muss korrekt berechnet und angegeben sein. Eine Zahlungsaufforderung sollte ebenfalls dem Bußgeldbescheid anhängen. Sollte die Geldbuße nicht beglichen werden können, ist die Behörde binnen zwei Wochen zu informieren. Eine Belehrung muss enthalten sein, welche Betroffene aufklärt, dass Erzwingungshaft droht, wenn die Zahlung nicht eingeht.

Wann der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist

Sollte eine Angabe oder die Rechtsmittelbelehrung fehlen, kann der Bußgeldbescheid falsch sein.

Enthält der Bußgeldbescheid falsche Angaben, wie einen Rechtschreibfehler im Namen oder einen Zahlendreher im Kennzeichen, so ist der Bescheid nicht unbedingt ungültig. Auch die Punkte müssen nicht im Bescheid stehen, da diese nicht als Nebenfolge gelten.

Ein Fahrverbot hingegen sollte aufgeführt sein, ansonsten liegt ein falscher Bußgeldbescheid vor. Auch das Aktenzeichen muss korrekt sein.

Folgende Fehler führen zu einem ungültigen Bußgeldbescheid:

  • fehlende Rechtsmittelbelehrung oder fehlender Hinweis zur Erzwingungshaft
  • fehlende Nebenfolgen, wie ein Fahrverbot
  • falsches Aktenzeichen
  • mehrere Fehler in den Angaben, welche eine zweifelsfreie Identifizierung nicht mehr zulassen
  • Fehler in der Fristberechnung

Ein Anwalt kann den Bußgeldbescheid prüfen und Einspruch einlegen

Sollte Ihnen ein falscher Bußgeldbescheid zugegangen sein und damit ein Bußgeldverfahren eröffnet worden sein, kann ein Rechtsanwalt Sie beraten, wie Sie vorgehen sollten. Er klärt auch auf, ob sich ein Einspruch lohnt. Ein Rechtsanwalt kann Sie auch über das Bußgeldverfahren oder die Kosten bei einem Einspruch informieren. Insbesondere wenn es darum geht, ein Fahrverbot zu verhindern, sollten Betroffene Hilfe suchen.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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40 Kommentare

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  1. Jürgen L.
    Am 11. Januar 2018 um 23:03

    Guten Tag,
    Ich habe einen Bußgeldbescheid erhalten und bezahlt. Nun habe ich festgestellt, dass das angegebene Tempolimit anstatt 30 km/h , 40 Km/h in dem angegebenen Bereich beträgt. Sprich der Bußgeldbescheid ist nicht korrekt und auch das Bußgeld zu hoch!
    Kann ich gegen diesen Bescheid noch Widerspruch einlegen oder habe ich den Bescheid obwohl dieser falsch ist mir meiner Zahlung anerkannt??

    Viele Grüße
    JL

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Januar 2018 um 14:02

      Hallo Jürgen L.,

      in der Regel erkennen Sie den Bescheid durch die Zahlung an. Wenden Sie sich an einen Anwalt, wenn Sie dennoch dagegen vorgehen wollen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Renate H. S.
    Am 23. August 2016 um 18:24

    Wenn auf einem Bußgeldbescheid Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät,Foto steht,aber als Beweis kein Zeuge eingetragen ist ist der Bescheid Rechtsgültig.Bisher hatte ich immer Beweismittel Lichtschrankenmessung oder Sensormessung Bild und Zeuge: z.B. PK Pethhahn VD2 oderZeuge:Holm PM jetzt fehlen Zeuge:xxxx hab ich eine Chance da wieder rauszukommen mit Einspruch weil Der Yzeuge fehlt

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. August 2016 um 8:48

      Hallo Renate,

      bei einem Einspruch diesbezüglich können die Behörden den entsprechenden Zeugen in der Regel nachtragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Hugh
        Am 19. April 2023 um 22:01

        Hallo,
        Der Aktenzeichen auf dem Anhörsbogen scheint falsch zu sein, und ich habe hier gelesen dass dieser seine Gültigkeit dadurch verliert. Richtig?
        Also wenn ich es online eingebe steht, zeigt es mir dass er falsch ist

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