Bußgeldbescheid ist fehlerhaft – So gehen Sie nun vor
Letzte Aktualisierung am: 12. Februar 2025
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Fehler im Bußgeldbescheid: Wodurch verliert der Bescheid seine Gültigkeit?
In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, wann ein fehlerhafter Bußgeldbescheid vorliegt und wie Sie vorgehen können, wenn Sie einen solchen Fehler bemerken. Welche Fehler führen zu einer Ungültigkeit der Bußgeldbescheide und welche Angaben muss ein Bescheid enthalten?
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Fehler im Bußgeldbescheid
Es gibt unterschiedliche Fehlerquellen bei einem Bußgeldbescheid. So können beispielsweise der falsche Name oder ein fehlendes Kennzeichen angegeben sein.
Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob ein Formfehler zur Ungültigkeit führt. Eine fehlende Rechtsbehelfsbelehrung kann allerdings dazu führen.
Sie müssen in diesem Fall einen Einspruch einlegen. Wie Sie dabei vorgehen, lesen Sie hier.
Wann ist ein Bußgeldbescheid fehlerhaft? 9 wichtige Fakten, die Sie kennen sollten
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, sollten Sie ihn gut prüfen. Falls er nämlich Formfehler enthält, könnte ein Einspruch eine Option sein. Was Formfehler sind und wie Sie dagegen vorgehen können, erfahren Sie hier in unserem Ratgeber. » Weiterlesen...
Ein falsches Kennzeichen auf dem Bußgeldbescheid? Führt dieser Fehler der Behörde zu einer Ungültigkeit des Bescheids? Ein Bußgeldbescheid muss unter anderem den Namen und das Kennzeichen des Betroffenen enthalten, doch nicht immer führen Zahlendreher im Kennzeichen zu einem ungültigen Bußgeldbescheid. » Weiterlesen...
Ist es rechtens, wenn bei Ihnen ein Bußgeldbescheid ohne vorherige Verwarnung eingeht? Um was es sich bei der Verwarnung durch die Bußgeldstellen tatsächlich handelt, ob der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist, wenn keine vorherige Verwarnung seitens der Behörde ergeht und ob Sie eigentlich einen Rechtsanspruch auf eine im Vorfeld zugestellte Verwarnung haben, können Sie in diesem Artikel nachlesen. » Weiterlesen...
Muss ein Bußgeldbescheid auch immer Angaben zur Höhe der Punkte enthalten oder darf diese Information auf dem Schreiben der Bußgeldstelle fehlen? Und werden bei letzterem die Punkte dann auch nicht im Flensburger Fahreignungsregister vermerkt? Informationen darüber, was genau in einem Bescheid aufgeführt sein muss und ob die Punkte in Flensburg dazu gehören, erhalten Sie in diesem Ratgeber. » Weiterlesen...
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Auf dem Bußgeldbescheid steht nicht Ihrer, sondern der Name eines anderen? Oder enthält Ihr Name auf dem Schreiben einen Rechtschreibfehler? Verschiedene Gerichte beschäftigten sich bereits mit derartigen Fällen. Ob ein falscher Name daher gleich ein Grund ist, den Bußgeldbescheid nicht zu bezahlen oder ob der Bescheid trotzdem gültig ist oder welche anderen Angaben zur Identifizierung Ihrer Person reichen, können Sie hier nachlesen. » Weiterlesen...
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Sie sind auf dem Blitzerfoto nicht erkennbar - ist der Bußgeldbescheid trotzdem gültig? Viele Mythen ranken sich um die Anforderungen des Beweisfotos. Lesen Sie hier nach, welche Bestimmungen rechtlich relevant sind und ob Ihr Blitzerfoto als Beweis ausreicht. » Weiterlesen...
Das sollte ein Bußgeldbescheid enthalten, um gültig zu sein
Ein Bescheid muss verschiedene Angaben aufzeigen, um gültig zu sein. Diese finden sich in § 66 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Demnach muss dieser folgendes beinhalten:
(1) Der Bußgeldbescheid enthält
1. die Angaben zur Person des Betroffenen und etwaiger Nebenbeteiligter,
2. den Namen und die Anschrift des Verteidigers,
3. die Bezeichnung der Tat, die dem Betroffenen zur Last gelegt wird, Zeit und Ort ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Ordnungswidrigkeit und die angewendeten Bußgeldvorschriften,
4. die Beweismittel,
5. die Geldbuße und die Nebenfolgen.
(§ 66 Abs. 1 OWiG)
Darüber hinaus muss den Bußgeldbescheiden ein Hinweis beiliegen, dass wenn kein Einspruch erfolgt, diese rechtskräftig und vollstreckbar sind und ein Einspruch auch negative Folgen haben kann.
Auch die zweiwöchige Frist muss korrekt berechnet und angegeben sein. Eine Zahlungsaufforderung sollte ebenfalls dem Bußgeldbescheid anhängen. Sollte die Geldbuße nicht beglichen werden können, ist die Behörde binnen zwei Wochen zu informieren. Eine Belehrung muss enthalten sein, welche Betroffene aufklärt, dass Erzwingungshaft droht, wenn die Zahlung nicht eingeht.
Wann der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist
Sollte eine Angabe oder die Rechtsmittelbelehrung fehlen, kann der Bußgeldbescheid falsch sein.
Enthält der Bußgeldbescheid falsche Angaben, wie einen Rechtschreibfehler im Namen oder einen Zahlendreher im Kennzeichen, so ist der Bescheid nicht unbedingt ungültig. Auch die Punkte müssen nicht im Bescheid stehen, da diese nicht als Nebenfolge gelten.
Ein Fahrverbot hingegen sollte aufgeführt sein, ansonsten liegt ein falscher Bußgeldbescheid vor. Auch das Aktenzeichen muss korrekt sein.
Folgende Fehler führen zu einem ungültigen Bußgeldbescheid:
- fehlende Rechtsmittelbelehrung oder fehlender Hinweis zur Erzwingungshaft
- fehlende Nebenfolgen, wie ein Fahrverbot
- falsches Aktenzeichen
- mehrere Fehler in den Angaben, welche eine zweifelsfreie Identifizierung nicht mehr zulassen
- Fehler in der Fristberechnung
Ein Anwalt kann den Bußgeldbescheid prüfen und Einspruch einlegen
Sollte Ihnen ein falscher Bußgeldbescheid zugegangen sein und damit ein Bußgeldverfahren eröffnet worden sein, kann ein Rechtsanwalt Sie beraten, wie Sie vorgehen sollten. Er klärt auch auf, ob sich ein Einspruch lohnt. Ein Rechtsanwalt kann Sie auch über das Bußgeldverfahren oder die Kosten bei einem Einspruch informieren. Insbesondere wenn es darum geht, ein Fahrverbot zu verhindern, sollten Betroffene Hilfe suchen.
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Guten Tag,
Ich habe einen Bußgeldbescheid erhalten und bezahlt. Nun habe ich festgestellt, dass das angegebene Tempolimit anstatt 30 km/h , 40 Km/h in dem angegebenen Bereich beträgt. Sprich der Bußgeldbescheid ist nicht korrekt und auch das Bußgeld zu hoch!
Kann ich gegen diesen Bescheid noch Widerspruch einlegen oder habe ich den Bescheid obwohl dieser falsch ist mir meiner Zahlung anerkannt??
Viele Grüße
JL
Hallo Jürgen L.,
in der Regel erkennen Sie den Bescheid durch die Zahlung an. Wenden Sie sich an einen Anwalt, wenn Sie dennoch dagegen vorgehen wollen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Wenn auf einem Bußgeldbescheid Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät,Foto steht,aber als Beweis kein Zeuge eingetragen ist ist der Bescheid Rechtsgültig.Bisher hatte ich immer Beweismittel Lichtschrankenmessung oder Sensormessung Bild und Zeuge: z.B. PK Pethhahn VD2 oderZeuge:Holm PM jetzt fehlen Zeuge:xxxx hab ich eine Chance da wieder rauszukommen mit Einspruch weil Der Yzeuge fehlt
Hallo Renate,
bei einem Einspruch diesbezüglich können die Behörden den entsprechenden Zeugen in der Regel nachtragen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Der Aktenzeichen auf dem Anhörsbogen scheint falsch zu sein, und ich habe hier gelesen dass dieser seine Gültigkeit dadurch verliert. Richtig?
Also wenn ich es online eingebe steht, zeigt es mir dass er falsch ist